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20 IDPs und Flüchtlinge
Letzte Änderung 2023-06-05 09:53
20.1 Rohingya
Letzte Änderung 2024-08-16 15:33
Bevölkerung
Die Rohingya sind eine ethnische Gruppe aus dem Norden Myanmars (DFAT 30.11.2022). In 
Bangladesch halten sich in etwa eine Million Menschen dieser Volksgruppe auf, die in mehreren 
Flüchtlingswellen seit den 90er-Jahren aus der Provinz Rakhine in Myanmar flohen (ÖB New 
Delhi 11.2022; vgl. FH 10.3.2023). In Myanmar gelten die, einen im Südosten Bangladeschs ge­
bräuchlichen bengalischen Dialekt sprechenden, muslimischen Rohingya als „ Bengalen“. 1982 
entzog Myanmar ihnen die seit der Unabhängigkeit informell bestehende Staatsbürgerschaft ( 
ÖB New Delhi 11.2022).
Die jüngste Flüchtlingswelle geht auf 2017 zurück (FH 10.3.2023). Nach massiver und sys­
tematischer Gewalt der myanmarischen Sicherheitskräfte gegen die Rohingya im August 
2017 nahm Bangladesch 700.000 weitere geflohene Rohingya auf (AA 23.8.2022; vgl. DFAT 
30.11.2022). Sie gesellten sich zu den bereits ansässigen etwa 300.000 Rohingya-Flüchtlingen 
und leben nun in 33 Flüchtlingslagern (DFAT 30.11.2022) im süd-östlichen Distrikt Cox’s Bazar 
an der Grenze zu Myanmar (AA 23.8.2022). Insgesamt wird die Zahl der Rohingya Flücht­
linge in den Lagern auf derzeit um die 930.000 geschätzt (IOM 16.5.2023). Es ist damit das 
weltweit größte Flüchtlingslager (ACAPS 12.5.2023; vgl. AA 23.8.2022). Die große Mehrheit 
hat keinen offiziellen Flüchtlingsstatus (FH 10.3.2023), nur ein kleiner Teil der Flüchtlinge aus 
den 90-er Jahren ist offiziell registriert (AA 23.8.2022). Es sind dies um die 33.000 registrierte 
Rohingya-Flüchtlinge, die in den zwei offiziellen Flüchtlingslagern Kutupalong und Nqayapara 
leben (ÖB New Delhi 11.2022) [Anmerkung: für eine Landkarte mit den Flüchtlingslagern und 
Belegungszahlen laut Regierung und UNHCR siehe UNHCR 30.4.2023].
Die meisten der Flüchtlinge aus den 90er leben seit Jahrzehnten ohne formelle Registrierung 
über das Land verteilt (AA 23.8.2022). So lebeten vor der Flüchtlingswelle 2017 mindestens 
200.000 in den Dörfern und Städten um Cox’s Bazar, denen die Regierung - u. a. mangels 
Beitritt zur Genfer Flüchtlingskonvention - kein Asyl gewährt und die daher als illegale Wirt­
schaftsflüchtlinge gelten (ÖB New Delhi 11.2022). Die Rohingya sind kaum von einheimischen 
Bangladeschern zu unterscheiden. Oft sind sie in der Lage, sich in die lokale Gemeinschaft und 
Wirtschaft zu integrieren. Es gibt einige sprachliche und kulturelle Unterschiede, aber Rohingya 
schwächen diese ab, z. B. um eine informelle Beschäftigung zu erhalten. Manchmal verschwin­
den die kulturellen oder sprachlichen Unterschiede im Laufe der Zeit. Einige Rohingya sind 
optisch auch einigen indigenen Gruppen in Bangladesch ähnlich  (DFAT 30.11.2022).
In den Kernzonen der Flüchtlingszuströme fühlt sich die bangladeschische Bevölkerung durch 
die große Zahl an Rohingyas allerdings zunehmend bedrängt (u. a. Sinken des lokalen Lohnni­
veaus, Abholzung der Wälder), was nunmehr häufiger zu Repressalien durch die Bevölkerung 
- aber auch seitens bangladeschischer offizieller Stellen - führt und das allgemeine soziale 
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Klima verschlechtert (ÖB New Delhi 11.2022). Die Betrachtung der Rohingya als Konkurrenz 
für Arbeitsplätze und Ressourcen durch die lokalen Bevölkerung hat in der Vergangenheit zu 
Massendemonstrationen gegen die Rohingya geführt (DFAT 30.11.2022). Spannungen mit der 
bangladeschischen Bevölkerung nehmen zu. Verwicklungen in illegale Tätigkeiten wie Dro­
genschmuggel und Menschenhandel sowie der rasante Preisanstieg haben eine zunehmende 
Diskriminierung von Rohingya im gesamten Land zur Folge. Außerdembreitet sich Islamis­
mus über informelle Koranschulen in den Lagern aus (AA 23.8.2022). Teilweise werden die 
Flüchtlingslager nunmehr von den Behörden mit Stacheldraht eingezäunt, um die angestammte 
Bevölkerung von der lokalen zu trennen und Zusammenstöße zu vermeiden  (ÖB New Delhi 
11.2022).
Allgemeine Situation in den Lagern
Die Grundversorgung in den Lagern wird durch die bangladeschische Regierung sowie von UN-
Organisationen und NGOs gesichert (AA 23.8.2022). Die Regierung arbeitet größtenteils mit dem 
UNHCR und anderen humanitären Organisationen zusammen, um den Rohingya-Flüchtlingen 
Schutz und Hilfe zu bieten (USDOS 20.3.2023).
Die Zahl der Neuankömmlinge hat zu einer immensen Belastung der Infrastruktur, der Dienstleis­
tungen, der Umwelt und der Aufnahmebevölkerung geführt. Die Lager sind überfüllt. Rohingya 
in den Lagern sind in hohem Maße von Armut und Kriminalität betroffen und fast vollständig 
auf humanitäre Hilfe angewiesen (DFAT 30.11.2022). Rohingya ist es nicht erlaubt zu arbeiten.  
In der Praxis arbeiten einige zum Beispiel in kleinen Geschäften oder Betrieben in den Lagern 
oder in der lokalen informellen Wirtschaft (DFAT 30.11.2022; USDOS 20.3.2023). Freiwilligen­
einsätze mit geringen Aufwandsentschädigungen und begrenzte Lohnarbeit zur Ausführung 
von Aufgaben in den Lagern sind ihnen erlaubt (USDOS 20.3.2023). Diese Programme von 
Hilfsorganisationen sind zwar klein, bieten aber einigen Rohingya begrenzte Einkommensmög­
lichkeiten (DFAT 30.11.2022). Im August billigte die Nationale Task Force den Entwurf eines 
Rahmens für die Entwicklung von Qualifikationen. Er umreißt die Ausbildung, die den Flüchtlin­
gen und den Aufnahmegemeinschaften mit Unterstützung der Vereinten Nationen angeboten 
werden darf ( USDOS 20.3.2023).
Während der Einschränkungen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie waren auch die Mög­
lichkeiten der Hilfsorganisationen stark eingeschränkt und die Bedingungen in den Lagern ver­
schlechterten sich. Die Beschränkungen blieben bis September 2021 in Kraft (DFAT 30.11.2022).
Sicherheitslage in den Lagern, inkl. Naturkatastrophen
Der Distrikt Cox’s Bazar ist anfällig für Naturkatastrophen wie Überschwemmungen bzw. Wir­
belstürme und die Unterkünfte bestehen nicht aus Materialien, die den extremen Witterungs­
bedingungen standhalten können (DFAT 30.11.2022; vgl. USDOS 20.3.2023). So verloren 
21.000 Rohingya durch monsunbedingte Überschwemmungen im Juli 2021 ihre Behausun­
gen und im März 2021 fielen mindestens 15 Menschenleben einem Großbrand zum Opfer 
(DFAT 30.11.2022). Im März 2023 brach ebenfalls ein Großfeuer aus (UNHCR 9.5.2023; vgl. 
Tagesschau 5.3.2023). Der Lagerfeuerwehr aus extra ausgebildeten Rohingyas - u. a. von 
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UNHCR finanziert - gelang es, zusammen mit den lokalen Behörden das Feuer in drei Stunden 
zu löschen. Dennoch wurden mehr als 3.000 Zelte und 1.000 Einrichtungen zerstört und damit 
16.000 Menschen obdachlos (UNHCR 9.5.2023).Es gibt keine Berichte zu Toten (Tagesschau 
5.3.2023; vgl. UNHCR 9.5.2023).  Die meisten Feuer können schnell durch die Feuerwehr der 
Flüchtlinge gelöscht werden (UNHCR 9.5.2023).
Im Mai 2023 zerstörte Zyklon Mocha in den Rohingya Camps über 2.000 Behausungen teilweise 
und 250 vollständig sowie Wasserstellen und Infrastruktur. Beinahe 16.000 Menschen waren 
betroffen. Hilfsorganisationen hatten in Kooperation mit den Behörden Vorbereitungen getroffen 
(IOM 16.5.2023). Berichtenzufolge gab es auch hier keine Toten (FAZ 15.5.2023; vgl. BBC 
19.5.2023, IOM 16.5.2023).
Gewalt, einschließlich Bandengewalt, Waffenkriminalität und Gewalt gegen Frauen, wie häusli­
che Gewalt und sexuelle Übergriffe, ist in den Lagern weit verbreitet - auchwenn - so schätzt das 
australische Innenministerium - das Ausmaß manchmal übertrieben dargestellt zu sein scheint, 
um eine bestimmte politische Darstellung zu unterstützen. Quellen berichten, dass sich das 
Problem während der COVID-19-Pandemie verschlimmert hat, als weniger internationale Helfer 
vor Ort waren, Stressfaktoren auftraten und die Menschen isoliert wurden (DFAT 30.11.2022). 
Nichtregierungsorganisationen berichten, dass Menschenhandel und Schmuggel in den Lagern 
weit verbreitet sind, wobei nur wenige Fälle von der Justiz des Landes verfolgt wurden (USDOS 
20.3.2023).
Vor allem Frauen und Kinder, die den Großteil der letzten Fluchtwelle ausmachen, sind der 
Gefahr ausgesetzt, Opfer u. a. sexueller und körperlicher Gewalt, Zwangsheirat, Kinderarbeit 
oder Menschenhandel zu werden (AA 23.8.2022). Zusätzlich sind Frauen in den Lagern dem 
Druck religiös-konservativer Gemeinschaften ausgesetzt, die sie in ihrer Bewegungsfreiheit 
und Arbeitsfähigkeit einschränken. Einige Frauen und Mädchen berichten, dass sie sich in den 
Lagern unsicher fühlen, vor allem nach Einbruch der Dunkelheit (DFAT 30.11.2022).
Die Rechenschaftspflicht für alle Verbrechen, einschließlich des Menschenhandels, ist ein Pro­
blem. Die Rohingya sind auf die für die einzelnen Lager zuständigen Regierungsbeamten (auch 
Camps in Charge oder CiC genannt) angewiesen, um Verbrechen zu klären. Die CiCs waren 
weitgehend autonom und gingen unterschiedlich auf die Bedürfnisse der Lager ein. Nach Anga­
ben internationaler Organisationen waren einige CiCs anfällig für Korruption (USDOS 20.3.2023). 
Internationale Organisationen äußern Vorwürfe, dass einige Beamte des Grenzschutzes, des 
Militärs und der Polizei in den Handel mit Rohingya-Frauen und -Kindern verwickelt waren, was 
vom „ Wegschauen“ über Bestechungsgelder bis hin zur direkten Beteiligung reichte (USDOS 
20.3.2023).
Militante, die mit der Arakan Rohingya Salvation Army (ARSA), einer Miliz aus dem myanma­
rischen Bundesstaat Rakhine, in Verbindung gebracht werden, sind in den Lagern aktiv, und 
einige Männer und Jungen befürchten, von diesen Gruppen entführt zu werden. Im Oktober 
2021 griffen ARSA-Kämpfer ein islamisches Seminar in den Lagern an, wobei sieben Menschen 
getötet wurden (DFAT 30.11.2022)
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Einschränkungen der Bewegungsfreiheit
Die Freizügigkeit der Rohingya ist eingeschränkt. Gemäß der Vereinbarung zwischen der Regie­
rung und dem UNHCR ist es registrierten Rohingya-Flüchtlingen nicht gestattet, sich außerhalb 
der offiziellen Lager zu bewegen. Nach dem Zustrom 2017 errichtete die Polizei Kontrollpunk­
te an den Straßen, um die Bewegungsfreiheit sowohl der registrierten Flüchtlinge als auch 
der Neuankömmlinge außerhalb der Unterbezirke Ukhiya und Teknaf einzuschränken (USDOS 
20.3.2023).
Viele Lagerbehörden führten Ausgangssperren und Polizeipatrouillen ein, insbesondere nachts, 
als Reaktion auf Berichte über gewalttätige Angriffe oder Entführungen in den Lagern. Um die 
Lager besser zu sichern, hat die Regierung Wachtürme und Zäune errichtet (USDOS 20.3.2023). 
2022 setzen die Behörden laut HRW neue Maßnahmen zur Einschränkung der Bewegungs­
freiheit, wie Drohungen, häufige Ausgangssperren und Schikanen an Checkpoints ein (HRW 
12.1.2023).
Gesundheit
Die Regierungsbehörden gestatten registrierten und nicht registrierten Rohingyas regelmäßigen 
Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung. Rohingya benötigten jedoch eine behördliche 
Genehmigung, um das Lager zu verlassen. Die Hilfsorganisationen übernehmen die Gesund­
heitskosten. Den verfügbaren Daten zufolge entsprach die Gesamtversorgung den Mindest­
anforderungen (USDOS 20.3.2023). Quellen berichten allerdings, dass die Gesundheits- und 
Sozialdienste in den Lagern unzureichend sind, um den humanitären Bedarf zu decken. Ande­
rerseits können aufgrund der Präsenz internationaler Hilfsorganisationen in einigen Umständen 
die Bedingungen besser als in anderen Teilen Bangladeschs sein. Die Dienste der psychischen 
Gesundheitsversorgung sind unzureichend (DFAT 30.11.2022).
Die Gefahr von Seuchen und Epidemien ist aufgrund der beengten Verhältnisse hoch (AA 
23.8.2022). Übertragbare Krankheiten wie Masern, akute Diarrhöe, Diphtherie und Krätze 
sind weit verbreitet (DFAT 30.11.2022). Mit Stand September 2022 hatten 453.160 Rohingya-
Flüchtlinge (die Hälfte) in Cox’s Bazar zwei Dosen des Impfstoffs COVID-19 erhalten (USDOS 
20.3.2023).
Das neu eingerichtete Lager auf der Insel Bhasan Char verfügt über Einrichtungen der medizi­
nischen Grundversorgung, aber nicht über Einrichtungen der Sekundär- und Tertiärversorgung, 
sodass Patienten für eine weiterführende Behandlung an medizinische Einrichtungen außerhalb 
der Insel überwiesen werden müssen. Durch die erforderlichen Genehmigungen, die Wetterbe­
dingungen und die Verfügbarkeit von Booten wird dies allerdings erschwert (USDOS 20.3.2023).
Bildung
UNICEF überwand den früheren Widerstand der Regierung gegen formale Bildung, mit einem 
Pilotprogramm für den Unterricht nach dem nationalen Lehrplan Myanmars (USDOS 20.3.2023). 
Aufgrund der COVID-19-Pandemie konnte die Umsetzung erst im Dezember 2021 beginnen. Im 
März 2022 durften alle Lernzentren in den Rohingya-Lagern geöffnet werden (DFAT 30.11.2022). 
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Die Regierung erlaubte humanitären Akteuren in den Lagern mit dem Unterricht nach dem 
Lehrplan von Myanmar zu beginnen, eine in Bangladesch anerkannte Bildung wird jedoch 
verweigert (HRW 12.1.2023).
Berichten zufolge hat die Regierung zwischen Dezember 2021 und April 2022 von der Rohin­
gya Gemeinschaft selbst betriebene Schulen aufgelöst (AI 27.3.2023b; vgl. HRW 12.1.2023, 
FH 10.3.2023). Laut USDOS waren davon 32.000 Schüler betroffen (USDOS 20.3.2023). Die 
geschlossenen Schulen unterrichteten informell, ohne Rechtsstatus (DFAT 30.11.2022; vgl. US­
DOS 20.3.2023FH 10.3.2023). Allerdings reichen die schulischen Einrichtungen nicht aus, um 
den gesamten Bedarf zu decken (DFAT 30.11.2022). Rohingya-Flüchtlinge berichteten außer­
dem, dass einige Lehrer vorübergehend festgenommen wurden (AI 27.3.2023b).
Insgesamt verbesserte sich der Zugang zu Bildung für Rohingya aufgrund des Pilotprojekts 
trotz der Rückschläge der Schulschließungen. Allerdings schätzt UNICEF, dass von den mehr 
als 400.000 Rohingya-Kindern im schulpflichtigen Alter in den Flüchtlingslagern 100.000 keine 
Lernzentren besuchen (AI 27.3.2023b).
Umsiedlungen auf die Insel Bhasan Char
Im Jahr 2020 begannen die Behörden mit der Umsiedlung von Flüchtlingen auf die Insel Bhasan 
Char, auf der mit Stand August 2022 30.000 Flüchtlinge lebten. Die Regierung plant, mindestens 
100.000 Menschen dort anzusiedeln (FH 10.3.2023; vgl. AA 23.8.2022, ÖB New Delhi 11.2022, 
AI 27.3.2023b). Bhasan Char ist allerdings, wie Cox’s Bazar, anfällig für Naturkatastrophen, 
insbesondere für Wirbelstürme und Überschwemmungen  (DFAT 30.11.2022; vgl. FH 10.3.2023, 
FH 10.3.2023).
Vor den Umsiedlungen sind dort feste Häuser und Wohnungen, inkl. Schulen und Gesundheits­
einrichtungen, errichtet worden. Menschenrechtsorganisation kritisieren, dass die Menschen 
auf der Insel ohne Unterstützung nicht selbstständig leben können, da es an nachhaltigen Ein­
kommensmöglichkeiten mangelt. Das Festland ist mehrere Stunden Bootsfahrt von der Insel 
entfernt. Die Regierung argumentiert mit der Reduzierung der starken Überbelegung der Lager 
auf dem Festland und folglich mit einer Verbesserung der Lebensbedingungen (ÖB New Delhi 
11.2022).
Human Rights Watch berichtet von Lebensmittel- und Medikamentenknappheit sowie Misshand­
lungen von Sicherheitskräften auf der Insel. Trotz des Engagements des UNHCR werden viele 
ohne vollständige und informierte Zustimmung umgesiedelt (HRW 12.1.2023).
Teilweise kam es zu gewalttätigen Protesten der bereits auf der Insel befindlichen Rohingyas, 
die wieder zurück auf das Festland möchten (ÖB New Delhi 11.2022). Außerdem versuchten 
nach den ersten Umsiedlungen, Berichten zufolge, Hunderte von der Insel zu gelangen, einige 
ertranken. Boote wurden daraufhin beschlagnahmt (DFAT 30.11.2022). Es wird auch berichtet,  
dass Flüchtlinge, die versuchten, die Insel zu verlassen, von der Polizei festgenommen wurden 
(AI 27.3.2023b; vgl. USDOS 20.3.2023).
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Die Regierung hat schließlich begrenzte Transportmöglichkeiten für diejenigen eingerichtet, die 
aus gesundheitlichen oder familiären Gründen nach Cox’s Bazar müssen (DFAT 30.11.2022). 
Das Katastrophenmanagement sagte zu, mindestens zwei Fahrten pro Monat von der Insel zu 
den Lagern in Cox’s Bazar für Familienbesuche zuzulassen. Regelmäßige und zuverlässige 
Verbindungen vom und zum Festland für Logistik, Handel, Familienbesuche, medizinische und 
andere Zwecke gibt es allerdings nicht (USDOS 20.3.2023).
Das Memorandum of Understanding (MOU) zwischen den Vereinten Nationen und der Re­
gierung aus dem Jahr 2021 enthält Bestimmungen zur Verbesserung des Schutzes und der 
Dienstleistungen für Rohingya-Flüchtlinge in Bhasan Char (USDOS 20.3.2023).
Rückführungsbemühungen
Die Regierung Bangladeschs will eine dauerhafte Ansiedlung vermeiden. Nach erfolgreichen 
Verhandlungen um eine Repatriierung nach Myanmar lässt die Umsetzung jedoch auf sich war­
ten und verspricht, insbesondere im Lichte der jüngsten politischen Entwicklungen in Myanmar, 
wenig Aussicht auf Erfolg (AA 23.8.2022). Die Bedingungen für eine freiwillige, sichere und 
würdige Rückkehr sind nicht gegeben (HRW 12.1.2023). Aufgrund der bestehenden Gewalt 
und Menschenrechtsverletzungen gegen Rohingyas in Myanmar, war eine sichere und freiwil­
lige Rückkehr in ihr Herkunftsland bisher nicht möglich. Myanmar sagte zwar die Aufnahme 
von Rückkehrern mehrmals zu, unterband diese am Ende jedoch de facto immer mit zahlrei­
chen Hindernissen, allerdings nicht, ohne öffentlich zu verlautbaren, dass man durchaus eine 
Rückkehr wolle (ÖB New Delhi 11.2022).
Registrierung und Dokumente
Einige frühere Rohingya, die seit den 90er-Jahren in Bangladesch leben, wurden damals regis­
triert und verfügen über mehrere Ausweisdokumente, darunter UNHCR-Ausweise, Geburtsur­
kunden, Welternährungsprogrammkarten und andere Dokumente. Bei einer freiwilligen Volks­
zählung im Jahr 2016 wurden viele Neuankömmlinge registriert, und sie erhielten einen lami­
nierten biometrischen Ausweis (DFAT 30.11.2022). Seit 2018 führen UNHCR und die Regierung 
einen gemeinsamen Registrierungsprozess durch. Dabei werden Rohingya als Forcibly Dis­
placed Myanmar Nationals registriert (HRW 15.6.2021; vgl. CoM 5.4.2023). Sind damit nicht 
als Flüchtlinge registriert (CoM 5.4.2023). Hunderttausende wurden dabei erfasst und erhielten 
Identitätsausweise, genannt „ Smart Cards“, mit denen sie zu den Hilfsleistungen, inklusive Ge­
sundheitsdienste, Zugang erhalten. Human Rights Watch kritisierte allerdings, dass die Daten, 
inklusive biometrische Daten, von mindestens 830.000 dabei registrierten Rohingyas im Zuge 
der Rückführungsverhandlungen mit Myanmar geteilt wurden (HRW 15.6.2021).
Wie alle Menschen in Bangladesch können auch Rohingya Zugang zu gefälschten Pässen 
haben (DFAT 30.11.2022).
Quellen
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20.2 IDPs
Letzte Änderung 2023-06-14 16:54
Binnenvertriebene aufgrund von Gewalt
Der Aufstand der indigenen Bevölkerung in den Chittagong Hills Tracts von 1973-97 hat sowohl 
zu internen als auch zu externen Vertriebenen geführt. Auch nach Beilegung des Konflikts be­
richten Indigene weiterhin, dass sich bengalische Siedler ihr Land aneignen (DFAT 30.11.2022). 
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Menschenrechtsorganisationen sprechen von Vertreibungen und kommunalen Übergriffen ge­
gen die lokale Bevölkerung [siehe Kapitel Ethnische Minderheiten - Chittagong Hill Tracts / 
Jumma-Völker]. Die Binnenvertriebenen (IDPs) in den Chittagong Hill Tracts waren in ihrer 
Sicherheit eingeschränkt (USDOS 20.3.2023).
Die Zahl der IDPs in den Chittagong Hills Tracts ist umstritten. NGOs schätzen die Zahl auf über 
500.000, darunter sowohl nicht-indigene als auch indigene Personen. Die Chittagong Hills Tracts 
Kommission schätzt, dass im Jahr 2020 etwas mehr als 90.000 indigene Binnenvertriebene in 
dem Gebiet lebten (USDOS 20.3.2023). Das Internal Displacement Monitoring Center (IDMC) 
schätzt die Zahl der IDPs in den Chittagong Hill Tracts auf 275.000. Die Mehrheit der gewaltbe­
dingten IDPs im Land ist hierher zurückzuführen. Laut Regierung ist ihre Vertriebenensituation 
gelöst, doch nach anderen Informationen haben sie keinen Zugang zu den grundlegenden 
staatlichen Dienstleistungen, ökonomische Möglichkeiten oder Aussicht auf Rückkehr oder Um­
siedlung (IDMC 15.5.2023).
Für ganz Bangladesch schätzt IDMC die Zahl der gewaltbedingten IDPs mit Stand Ende 2022 
insgesamt auf 427.000. Die meisten sind bereits seit Jahrzehnten in dieser Situation. Die Zahl 
der IDPs unter den Biharis schätzt es auf 151.000 [siehe Kapitel Ethnische Minderheiten - 
Biharis]. Alle Schätzungen basieren auf älteren Erhebungen, da es keine Organisationen gibt, 
die Datenerhebungen vornehmen. Politische bzw. gesellschafltiche Gewalt lösen jedes Jahr 
lokal begrenzte Vertreibungen aus. So wurden im Oktober 2021 Dutzende Häuser bei lokalen 
Ausschreitungen zwischen Muslimen und Hindus zerstört (IDMC 15.5.2023). Für 2022 gibt IDMC 
560 neue aufgrund von Gewalt vertriebene Personen an (IDMC 11.5.2023).
Naturkatastrophen, inklusive Zyklon Mocha (14. Mai 2023)
Aufgrund seiner Lage und der hohen Bevölkerungsdichte ist Bangladesch eines der für Ka­
tastrophen anfälligsten Länder der Welt. Naturkatastrophen sind auch der Hauptauslöser für 
Vertreibungen in dem Land, insbesondere während der Monsunzeit von Juni bis September, 
wenn Überschwemmungen jedes Jahr durchschnittlich eine Million Menschen vertreiben. Durch 
Wirbelstürme werden durchschnittlich 110.000 Menschen pro Jahr vertrieben. Die Katastrophen 
betreffen jedes Jahr dieselben Gebiete (IDMC 15.5.2023).
Die Fluten von 2020 gehörten zu den zerstörerischsten in der Landesgeschichte. 1,9 Millionen Menschen 
mussten ihre Häuser verlassen. Doch zeigten erfolgreiche Vorbereitungen, dass die Folgen für die Ver­
triebenen reduziert werden können. Die Regierung verabschiedete im Jahr 2021 eine nationale Strategie 
zum Umgang mit klimabedingten Binnenvertreibungen, die einen wichtigen Schritt zur Bewältigung und 
Verhinderung von Katastrophenvertreibungen darstellt (IDMC 15.5.2023).
2022 verursachten Monsunfluten mindestens 482.000 Vertreibungen im Land. Im Oktober mussten außerdem 1 
Million Menschen aufgrund des Zyklons Sitrang evakuiert werden, alle konnten innerhalb von Tagen zu­
rückkehren. Insgesamt wurden im Jahr 2022 über 1.5 Millionen Menschen durch Naturkatastrophen 
vertrieben. 8.600 waren am Jahresende weiterhin in der Situation (IDMC 11.5.2023).
Im Mai 2023 verursachte der Zyklon Mocha starke Schäden. Am meisten betroffen war das Gebiet Cox’s 
Bazar, wo um die 930,000 Rohingya Flüchtlinge in 33 Camps leben (IOM 22.5.2023). Laut den ersten 
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Informationen der nationalen Katastrophenschutzbehörde waren 429.337 bangladeschische Staatsan­
gehörige in den 4 Distrikten Cox’s Bazar, Chattogram, Noakhali und Feni betroffen. 2.052 Häuser wurden 
völlig zerstört und 10.692 teilweise. Rohingya Flüchtlinge in den Camps von Teknaf sowie den benachbar­
ten bangladeschischen Gemeinschaften waren am stärksten betroffen. Sofort nach dem Sturm wurden 
die Unterstützungsleistungen durch die Regierung und humanitäre Organisationen sowie die Räumung 
der Straßen durch das Militär und lokale Behörden begonnen. Es dürfte keine Todesopfer gegeben ha­
ben (UNHCR 17.5.2023). Laut einem Update des World Food Programm waren 780.000 Menschen in 
Bangladesch vom Zyklon betroffen. Alle Flüchtlingscamps waren betroffen und dort 536.000 Flüchtlinge. 
In den umliegenden Gemeinden waren 243.000 Bangladescher betroffen (WFP 24.5.2023).
Quellen
■ DFAT - Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (30.11.2022): DFAT Country Information 
Report Bangladesh, https://www.ecoi.net/en/file/local/2086697/country-information-report-banglad
esh.pdf, Zugriff 18.4.2023
■ IDMC - Internal Displacement Monitoring Centre (15.5.2023): Bangladesh Country Profile, https:
//www.internal-displacement.org/countries/bangladesh#displacement-data, Zugriff 19.5.2023
■ IDMC - Internal Displacement Monitoring Centre (11.5.2023): 2023 Global Report on Internal Dis­
placement, https://www.internal-displacement.org/global-report/grid2023, Zugriff 24.5.2023
■ IOM - International Organization for Migration (22.5.2023): Myanmar & Bangladesh: Cyclone Mocha 
Response Situation Report (May 15 - 18th) - Bangladesh, https://reliefweb.int/report/bangladesh/io
m-myanmar-bangladesh-cyclone-mocha-response-situation-report-may-15-18th , Zugriff 25.5.2023
■ UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees (17.5.2023): Bangladesh: Cyclone Mocha 
Humanitarian Response, Situation Report (As of 15 May 2023) - Bangladesh, https://reliefweb.int/re
port/bangladesh/bangladesh-cyclone-mocha-humanitarian-response-situation-report-15-may-202
3, Zugriff 25.5.2023
■ USDOS - United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human 
Rights Practices: Bangladesh, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089131.html, Zugriff 18.4.2023
■ WFP - World Food Programme (24.5.2023): Myanmar and Bangladesh Situation Report, Cyclone 
Mocha (24 May 2023) - Myanmar, https://reliefweb.int/report/myanmar/wfp-myanmar-and-banglad
esh-situation-report-cyclone-mocha-24-may-2023 , Zugriff 25.5.2023
21 Grundversorgung
Letzte Änderung 2023-06-13 14:20
Die Grundversorgung mit Nahrungsmitteln hat sich in den vergangenen Jahren wesentlich ver­
bessert (AA 23.8.2022). Bangladesch hat in den letzten Jahren ein beträchtliches Wirtschafts­
wachstum erzielt und die Armut im Land erheblich reduzieren können (GIZ 31.12.2022). Den 
Rückschlag durch die Corona-Pandemie konnte Bangladesch sehr schnell wieder aufholen 
(BMZ 14.2.2023a; vgl. WB 6.4.2023). Im Durchschnitt ist die Wirtschaft in den letzten zwei Jahr­
zehnten jährlich um etwa sechs Prozent gewachsen (CIA 14.4.2023; vgl. WB 6.4.2023).Laut 
Weltbank erreichte Bangladesch 2015 den Status eines Landes mit niedrigem mittlerem Ein­
kommen und es ist am Weg, 2026 von der UN-Liste der am wenigsten entwickelten Länder 
gestrichen zu werden (WB 6.4.2023).
Die Armutsbekämpfung bleibt jedoch eine der wichtigsten Aufgaben für die Regierung. Obwohl 
die Armutsquote in den letzten zwei Dekaden zurückging, leben weiterhin mindestens 20,5 
Prozent der Bevölkerung unterhalb der Armutsgrenze (BMZ 14.2.2023a). Staatlicherseits gibt 
es Nahrungsmittel-, Düngemittel- und Treibstoffsubventionen. Außerdem gibt es ein ebenfalls 
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extrem ineffizientes System der Nahrungsmittelausgabe mittels Rationskarten. Oft werden die 
für Arme vorgesehenen preisgestützten Lebensmittel aber illegal zu Marktpreisen verkauft.
Die Bevölkerung ist auf die Versorgung durch ihre Familie und ihre Ersparnisse angewiesen (ÖB 
11.2022). Gemäß Welthunger-Index 2022 (WHI) belegt Bangladesch Platz 84 von 121 Ländern 
und mit einem Wert von 19,6 auf dem WHI fällt es in die Schweregradkategorie „ mäßig“ (WHI 
10.2022).
Bei der Grundversorgung der Bevölkerung sind somit noch große Defizite zu verzeichnen. Nur 
59 Prozent der Menschen in Bangladesch Zugang zu einer sicher betriebenen Trinkwasserver­
sorgung. Etwa ein Viertel der Erwachsenen kann nicht lesen und schreiben, etwa 25 Prozent 
der Bevölkerung nutzen das Internet (BMZ 14.2.2023a). Zur Stromnachfrage hat sich seit 2009 
die Zahl der Haushalte mit Stromanschluss auf rund 43 Millionen fast vervierfacht - womit etwa 
77 Prozent der rund 170 Millionen Einwohner Zugang zu Strom haben. Vor allem in den ländli­
chen Regionen sind aber viele Haushalte noch nicht an das Stromnetz angeschlossen (GTAI 
28.6.2022).
2017 trugen die Landwirtschaft, Industrie und der Dienstleistungssektor jeweils geschätzt 14,2 
Prozent, 29,3 Prozent und 56,5 Prozent zum Bruttoinlandsprodukt bei. Der landwirtschaftliche 
Sektor beschäftigt knapp die Hälfte der Gesamtbevölkerung (CIA 14.4.2023). Die offizielle Ar­
beitslosenrate lag 2022 laut der Internationalen Arbeitsorganisation bei lediglich 4,7 Prozent 
(ILO 11.2022). Formelle und organisierte Beschäftigung gibt es allerdings lediglich im staatlichen 
Bereich sowie bei größeren Unternehmen. 85 Prozent der Beschäftigten arbeiten im informellen 
Sektor. Für diese gibt es keine mit europäischen Verhältnissen vergleichbare soziale Absiche­
rung, sei es durch ein System der Kranken-, Unfall-, Pensions- oder Arbeitslosenversicherung. 
Von ca. 70 Millionen Beschäftigten sind nur rund zwei Millionen gewerkschaftlich organisiert. Die 
Gewerkschaften sind stark politisiert oder von einzelnen Führern oder Unternehmen abhängig.  
Ein Streikrecht gibt es in Bangladesch nicht (ÖB 11.2022).
Arbeitsmigration, vornehmlich in die Golfstaaten und Malaysia, ist stark ausgeprägt (AA 
23.8.2022; vgl. CIA 14.4.2023) und wird von der Regierung gefördert. Etwa zehn Millionen 
bangladeschische Staatsangehörige arbeiten im Ausland (AA 23.8.2022). Pro Jahr verlas­
sen schätzungsweise bis zu 400.000 Personen Bangladesch zur legalen Beschäftigung im 
Ausland (hauptsächlich in Indien, Pakistan, Malaysia, Jordanien und den Golfstaaten). Nach 
Schätzungen des Germany Trade & Invest dürften die für den privaten Konsum wichtigen 
Rücküberweisungen von im Ausland arbeitenden bangladeschischen Staatsbürgern im Jahr 
2022 rund 21 Milliarden USD betragen (GTAI 16.12.2022). Die Migration wird durch das „ Bureau 
of Manpower, Employment and Training“ gesteuert. Daneben existieren weitere Organisationen, 
die sich der Bedürfnisse der Wanderarbeiter vor Ausreise und nach Rückkehr annehmen (z.B. 
„ BRAC“, „ Welfare Association of Bangladeshi Returnee Employees“, „ Bangladesh Migrant Cent­
re“, „ Bangladesh Women Migrants Association“). Dachverband ist das „ Bangladesh Migration 
Development Forum“. Diese Organisationen werden aber auch bei zurückgeführten Personen 
aktiv (AA 23.8.2022).
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