2025-09-15-coi-cms-laenderinformationen-marokko-version-9-c7f2
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
Medien, Aktivisten, Gemeindeleiter und christliche Konvertiten berichten, dass christliche Bürger von nicht christlichen Familienangehörigen und Freunden unter Druck gesetzt werden, zum Islam zu konvertieren oder ihrem christlichen Glauben abzuschwören. Einige junge christliche Konvertiten, die noch bei ihren muslimischen Familien leben, geben Berichten zufolge ihren Glauben nicht preis, weil sie glauben, sie könnten von zu Hause vertrieben werden, wenn sie sich nicht vom Christentum abschwören würden (USDOS 30.6.2024). Angehörige der Bahai-Religion geben an, dass sie mit Familie, Freunden und Nachbarn offen über ihren Glauben sprechen (USDOS 30.6.2024). Kinder und Jugendliche muslimischer Bürger besuchen weiterhin private christliche und jüdische Grund- und Oberschulen, da diese Schulen den Ruf haben, eine qualitativ hochwertige Bildung zu bieten (USDOS 30.6.2024). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (7.6.2024): Auswärtiges Amt - Bericht über die asyl- und ab schiebungsrelevante Lage in Marokko (Stand: November 2023) ■ BS - Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI 2024 Country Report Morocco, https://www.ecoi.net/de/ dokument/2105931.html, Zugriff 31.5.2024 ■ USDOS - United States Department of State [USA] (30.6.2024): 2023 Report on International Reli gious Freedom: Morocco, https://www.ecoi.net/de/dokument/2111925.html, Zugriff 25.9.2024 15 Ethnische Minderheiten Letzte Änderung 2024-11-25 12:48 Marokko erkennt ausdrücklich in seiner Verfassung die Diversität der Nation an. Staatliche Diskriminierung gegenüber ethnischen Minderheiten ist nicht bekannt. Die Verfassung enthält auch die Anerkennung der berberischen Wurzeln, Traditionen und Sprache gleichberechtigt neben dem arabischen und jüdischen Kulturerbe. Die jüdischen Wurzeln der Nation werden geschützt und gepflegt (AA 7.6.2024). Im Allgemeinen verweisen Berberstämmige mit Stolz auf ihre Abkunft, insbesondere wenn sie zu den alteingesessenen Familien oder Clans der historischen Städte im Berbergebiet (Fes, Marrakesch, Ouarzazate usw.) gehören. Aussagen über den Anteil von Berbern in bestimmten Bereichen (öffentlicher Dienst, Militär, freie Berufe, Wirtschaftstreibende) sind nicht greifbar. Nach Einschätzung der Botschaft liegt ein generell diskriminierendes Verhaltensmuster gegen Berber nicht vor, Premierminister Akhannouch ist berber-stämmig. Der „ Minderheitencharakter“ der Berber ist bei ca. 40 % der Bevölkerung mit berberischen Wurzeln relativ zu sehen (ÖB Rabat 7.2024). Viele der Regionen mit einer überwiegend amazighischen Bevölkerung sind unterentwickelt und verfügen nicht über grundlegende Dienstleistungen (BS 19.3.2024). Etwa die Hälfte der Bevölkerung macht eine berberische/amazigh Abstammung geltend und spricht eine der drei in Marokko vertretenen Berbersprachen (AA 7.6.2024). Die Regierung betrachtete die Amazigh als einen Kernbestandteil der marokkanischen Identität (USDOS 23.4.2024). Die meisten Berber in Marokko sehen sich jedoch nicht als ethnische Minderheit. Seit der Verfassungsreform 2011 ist der berberische Dialekt Tamazight Amtssprache. Generell 26

fördert der Staat sowohl Sprache als auch Kultur der Amazigh (AA 7.6.2024; vgl. FH 25.4.2024a). Mindestens 40 % der Bevölkerung sind Amazigh, und die Mehrheit der Marokkaner hat amazig hische Wurzeln. Die Amazigh-Eliten haben Zugang zur Monarchie und ihre Interessen werden im Parlament vertreten, doch der Großteil der Amazigh-Bevölkerung ist sozial, wirtschaftlich und politisch marginalisiert. Die jüngsten Unruhen in der Rif-Region und in anderen Städten Marokkos, die unter dem Namen Hirak Rif zusammengefasst sind, sind größtenteils auf die Ungerechtigkeiten zurückzuführen, die viele Amazigh-Bewohner erleben, und auf ihre Unfähig keit, ihren Missständen durch das politische System Abhilfe zu verschaffen (FH 25.4.2024a). Amazigh ist seit Mitte 2019 per Gesetz Unterrichtssprache (AA 7.6.2024). Der berberische Sprachunterricht im Schulsystem führt über die 6. Schulstufe nicht hinaus (d. h. keine höhere Bildung in berberischer Sprache möglich) (ÖB Rabat 7.2024). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (7.6.2024): Auswärtiges Amt - Bericht über die asyl- und ab schiebungsrelevante Lage in Marokko (Stand: November 2023) ■ BS - Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI 2024 Country Report Morocco, https://www.ecoi.net/de/ dokument/2105931.html, Zugriff 31.5.2024 ■ FH - Freedom House (25.4.2024a): Freedom in the World 2024 - Morocco, https://www.ecoi.net/en/ document/2108054.html, Zugriff 31.5.2024 ■ ÖB Rabat - Österreichische Botschaft Rabat [Österreich] (7.2024): Asylländerbericht Marokko 7.2024 ■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Morocco, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107779.html, Zugriff 13.5.2024 16 Relevante Bevölkerungsgruppen 16.1 Frauen Letzte Änderung 2024-11-25 12:48 Die Verfassung garantierte den Frauen zwar die gleichen Rechte und den gleichen Schutz wie den Männern in zivilen, politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und umweltpolitischen Ange legenheiten, aber die Gesetze begünstigten die Männer bei Eigentum und Erbschaft (USDOS 23.4.2024; BS 19.3.2024). Trotz der in der Verfassung verankerten Antidiskriminierungsgesetze sehen sich Frauen stets mit rechtlichen Ungleichheiten konfrontiert. Ohne den gesetzlichen Schutz und die Durchsetzung dieser Rechte besteht die gesellschaftliche Diskriminierung fort (USDOS 23.4.2024). Die Gleichstellung der Geschlechter wurde in Artikel 19 (BS 19.3.2024 vgl. FH 25.4.2024a) der Verfassung von 2011 anerkannt, aber Frauen werden auf gesellschaftlicher Ebene weiterhin stark diskriminiert (FH 25.4.2024a). Nach wie vor werden Frauen rechtlich und gesellschaftlich diskriminiert (BS 19.3.2024). Im September 2023 wies König Mohammed VI. den Regierungs chef förmlich an, mit der Überarbeitung des Familiengesetzes von 2004, auch bekannt als Moudawana, zu beginnen. Justizminister Abdellatif Ouahbi betonte die Absicht der Regierung, die bestehenden geschlechtsspezifischen Ungleichheiten im Recht in Bezug auf Ehe, Scheidung und Vormundschaft für Kinder zu beseitigen (HRW 11.1.2024; AA 7.6.2024). 27

Die gesellschaftliche Diskriminierung von Frauen bleibt trotz vorgesehenen Antidiskriminie rungsgesetzen bestehen; es mangelt an Rechtsschutz und an der Durchsetzung dieser Rech te (USDOS 23.4.2024). Es besteht weiterhin erhebliche gesellschaftliche Diskriminierung von Frauen (FH 25.4.2024a). Obwohl die Verfassung Frauen mit Männern in zivilen, politischen, ökonomischen und kulturellen Angelegenheiten rechtlich gleichstellt, werden Männer im Eigen tumsrecht (USDOS 23.4.2024) bei Erbschaften (USDOS 23.4.2024; vgl. AI 24.4.2024) sowie bei Scheidungen bevorzugt (FH 25.4.2024a). Auch in internationalen Abkommen hat sich Marokko zur Beseitigung der Diskriminierung von Frauen verpflichtet, aber den Vorrang des Islams geltend gemacht. Beispielsweise ratifizierte Marokko das Fakultativprotokoll zum VN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Dis kriminierung der Frau im April 2022. Es gibt eine meinungsstarke Zivilgesellschaft, die immer wieder die vollständige Gleichstellung von Frauen, auch unter Missachtung religiöser Vorschrif ten, fordert. Sie erhält dabei dezente Schützenhilfe des Königs (AA 7.6.2024). Die innerstaatliche Gesetzgebung verfestigt weiterhin die Ungleichheit zwischen den Geschlech tern (AI 24.4.2024). Im Jahr 2023 erreichte Marokko in der Rangliste des Global Gender Gap Index eine Punktezahl von 0,621 und liegt auf Platz 136 von 146 untersuchten Ländern, was einen Rückgang von -0,003 im Vergleich zu früheren Rankings bedeutet (Morocco World News 3.6.2024). Ein System reservierter Sitze für Frauen soll ihre Beteiligung am Wahlprozess auf nationaler und lokaler Ebene fördern und damit teilweise den traditionellen sozialen Druck ausgleichen, der sie davon abhält, sich zu engagieren. Die im Jahr 2021 verabschiedeten Wahlgesetze trugen dazu bei, dass bei den Kommunalwahlen mehr Frauen kandidierten: 27 % der Kandidaten waren Frauen, im Vergleich zu 12 % im Jahr 2015. Trotzdem stehen Frauen nur in 1 % der Bezirke an der Spitze. Bei den nationalen Wahlen sind 60 der 395 Sitze in der Repräsentantenkammer für Frauen reserviert, ebenso wie die Hälfte der 30 Sitze, die für Jugendliche reserviert sind. Dem im Oktober 2021 gebildeten Kabinett gehörte die Rekordzahl von sieben Frauen an (FH 25.4.2024a). Die Armut ist weit verbreitet. Das Lohngefälle ist nach wie vor groß. Frauen verdienen 30 % we niger als ihre männlichen Kollegen, und während nur 64 % der weiblichen Arbeitskräfte entlohnt werden, sind es bei den Männern 91 %. Laut Weltbank lag der Anteil der weiblichen Arbeitskräfte an der gesamten Erwerbsbevölkerung im Jahr 2022 bei 25,7 %. Gleichzeitig stehen acht von zehn Frauen laut der unabhängigen staatlichen Statistikbehörde HCP [Haut Commissariat au Plan] nicht auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Der Zugang von Frauen zu administrativen und wirtschaftlichen Entscheidungspositionen ist ebenfalls zurückgegangen (BS 19.3.2024). Obwohl die Gleichstellung der Geschlechter auch in der Verfassung von 2011 anerkannt wurde, werden Frauen auf gesellschaftlicher Ebene weiterhin erheblich diskriminiert und sind in der Erwerbsbevölkerung unterrepräsentiert (FH 25.4.2024a). Das Gesetz fordert gleichen Lohn für gleiche Arbeit, was in der Praxis jedoch oft nicht der Fall ist (USDOS 23.4.2024). Vergewaltigung steht unter Strafe. Das Strafmaß beträgt fünf bis zehn Jahre; wenn das Opfer minderjährig ist, zehn bis zwanzig Jahre (USDOS 23.4.2024). Alle außerehelichen sexuellen 28

Aktivitäten sind illegal, was Vergewaltigungsopfer davon abschreckt, Anklage zu erheben (FH 25.4.2024a). Laut lokalen NGOs meldeten Opfer die meisten sexuellen Übergriffe nicht der Polizei, aufgrund des sozialen Drucks und der Sorge, dass die Gesellschaft die Opfer höchst wahrscheinlich eher als die Täter verantwortlich machen würde. Einige Opfer sexueller Übergriffe berichteten auch, dass Polizeibeamte sie manchmal von der Einreichung eines Polizeiberichts abgewiesen oder sie gezwungen hätten, ein Bestechungsgeld zu zahlen, um den Bericht ein zureichen, indem sie drohten, sie wegen einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs außerhalb der Ehe anzuklagen, ein Verbrechen, das mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft wird (USDOS 23.4.2024). Das marokkanische Gesetz stellt Vergewaltigung in der Ehe nicht ausdrücklich unter Strafe und diese bleibt somit straflos (HRW 11.1.2024; vgl. USDOS 23.4.2024, AA 7.6.2024). Frauen, die eine Vergewaltigung melden, können wegen außerehelichen Geschlechtsverkehrs strafrechtlich verfolgt werden (HRW 11.1.2024). In der Praxis gibt es jedoch Fälle, in denen die Vergewaltigung in der Ehe unter einen anderen Anklagepunkt wie „Tätlicher Angriff und Körperverletzung“ oder ein damit zusammenhängendes aufgezähltes Verbrechen subsumiert wurde und die Vergewalti gung als ein Aspekt dieses Verbrechens betrachtet wurde, was eine Strafverfolgung ermöglichte. Eine Verurteilung wegen sexueller Nötigung kann zu einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren und einer Geldstrafe führen. Das Gesetz schreibt vor, dass die Generaldirekti on für nationale Sicherheit - Directorate General of National Security (DGSN), die Generalstaats anwaltschaft, das Oberste Gericht und die Ministerien für Gesundheit, Jugend und Frauen über spezialisierte Einheiten verfügen, die sich bei Fällen von geschlechtsspezifischer Gewalt unter einander abstimmen. Diese spezialisierten Stellen nehmen Fälle von geschlechtsspezifischer Gewalt auf, bearbeiten sie und bieten den Opfern psychologische Unterstützung und andere Dienstleistungen an. Mehrere NGO bieten Hotlines, Unterkünfte, Ressourcen, Beratung und rechtliche Unterstützung für Opfer von häuslicher Gewalt (USDOS 23.4.2024). Landesweit gibt es 29 Beratungszentren und 48 Einrichtungen, die Mediationen bei innerfamiliären Konflikten durchführen, sowie einige Frauenhäuser, die Zuflucht bieten (AA 7.6.2024). Während das marokkanische Gesetz gegen Gewalt gegen Frauen von 2018 einige Formen häuslicher Gewalt unter Strafe stellt, Präventionsmaßnahmen einführte und neue Schutzmaß nahmen für Opfer vorsieht, verlangt es von den diesen, Strafverfolgung zu beantragen, um Schutz zu erhalten, was nur wenige tun. Es legt auch nicht die Pflichten von Polizei, Staatsan wälten und Ermittlungsrichtern in Fällen häuslicher Gewalt fest oder finanziert Frauenhäuser (HRW 11.1.2024). Die Polizei handelte nur langsam in Fällen häuslicher Gewalt, und die Regierung setzte das Gesetz im Allgemeinen nicht durch und schickte manchmal Frauen gegen ihren Willen in die Haushalte zurück, in denen sie dem Missbrauch ausgesetzt waren. Die Polizei behandelt häus liche Gewalt im Allgemeinen eher als soziale denn als kriminelle Angelegenheit. Körperlicher Missbrauch ist ein rechtlicher Grund für die Scheidung, aber nur wenige Frauen meldeten solche Misshandlungen den Behörden (USDOS 23.4.2024). 29

Laut einem Bericht des quasi-staatlichen Conseil National des Droits de l’Homme (CNDH) vom März 2023, blieb die Straflosigkeit bei Gewalt gegen Frauen bestehen, die teilweise auf Mängel im Justizsystem zurückzuführen sind, die den Mangel an Frauen in der Justiz sowie die Kluft zwischen Berichten von Opfern von Gewalt und rechtlichen Schritten zur Rechenschaftspflicht für die Täter dieser Gewalt einschlossen (USDOS 23.4.2024). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (7.6.2024): Auswärtiges Amt - Bericht über die asyl- und ab schiebungsrelevante Lage in Marokko (Stand: November 2023) ■ AI - Amnesty International (24.4.2024): The State of the World’s Human Rights; Morocco/Western Sahara 2023, https://www.ecoi.net/en/document/2108009.html, Zugriff 31.5.2024 ■ BS - Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI 2024 Country Report Morocco, https://www.ecoi.net/de/ dokument/2105931.html, Zugriff 31.5.2024 ■ FH - Freedom House (25.4.2024a): Freedom in the World 2024 - Morocco, https://www.ecoi.net/en/ document/2108054.html, Zugriff 31.5.2024 ■ HRW - Human Rights Watch (11.1.2024): World Report 2024 - Morocco and Western Sahara, https: //www.ecoi.net/en/document/2103231.html, Zugriff 31.5.2024 ■ Morocco World News - Morocco World News (3.6.2024): Global Gender Gap Index: Morocco Ranks 136th, Highlighting Persisting Inequality, https://www.moroccoworldnews.com/2023/06/356072/glob al-gender-gap-index-morocco-ranks-136th-highlighting-persisting-inequality , Zugriff 3.6.2024 ■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Morocco, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107779.html, Zugriff 13.5.2024 16.2 Kinder Letzte Änderung 2024-11-25 12:48 Per Gesetz können beide Elternteile die Staatsbürgerschaft an ihre Kinder weitergeben. Das Gesetz legt zudem fest, dass alle Kinder unabhängig von ihrem Familienstand den Bürger status /Zivilstatus haben. Es gibt Fälle, in denen die Behörden Kindern von unverheirateten Eltern die Ausweispapiere verweigern, v. a. in ländlichen Gebieten oder bei schlecht ausgebil deten Müttern, die ihre Rechte nicht kennen (USDOS 23.4.2024). Kinder unverheirateter Mütter steht die marokkanische Staatsangehörigkeit zu. Fälle, in denen ihnen die Ausstellung einer Geburtsurkunde verweigert wurde, kommen vor (AA 7.6.2024). Bildung ist kostenlos und obligatorisch von sechs bis 15 Jahren (USDOS 23.4.2024). Die soziale Lage vieler Kinder bleibt problematisch. Trotz gestiegener Einschulungszahlen brechen wei terhin viele Jugendliche die Schule ab (AA). Die Schulpflicht bis zum 15. Lebensjahr (USDOS 23.4.2024; vgl. AA 7.6.2024) wird aber v. a. in ländlichen Regionen nicht konsequent umgesetzt. Der Anteil von Analphabeten in der Bevölkerung liegt nach offiziellem Durchschnitt bei über 30 % (in abgelegenen Gebieten bei 40 %) und sinkt nur langsam. Bei Frauen und Mädchen liegt die Quote real noch deutlich höher (AA 7.6.2024). Neben der hohen Schulabrecherquote im öffent lichen Bildungswesen ist das Hauptproblem in sehen sich öffentliche Schulen die Diskrepanz zwischen den vermittelten Fähigkeiten und der Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt. Zudem sehen sich Bildungseinrichtungen mit weiteren Schwierigkeiten konfrontiert, u. a. Überfüllte Klassen zimmer, demotivierte und unterbezahlte Lehrer und ein Mangel an ausgebildeten Pädagogen verschärfen das Problem noch (BS 19.3.2024). 30

Auf dem Land stellt Kinderarbeit weiterhin ein großes Problem dar. Es sind etwa 150.000 Kinder zwischen 7 und 17 Jahren betroffen. Viele arbeiten in Privathaushalten unter teilweise unwürdi gen Bedingungen und können Missbrauch und Ausbeutung ausgesetzt sein. Verstöße gegen das im August 2017 verabschiedete Gesetz zum Schutz minderjähriger Haushaltsangestellten (Petites Bonnes) sind keine Seltenheit (AA 7.6.2024). Der Kodex legt 18 als Mindestalter für die Eheschließung fest (HRW; vgl. USDOS 23.4.2024), erlaubt Richtern jedoch, auf Antrag ihrer Familien „Ausnahmen“ für die Eheschließung von Mädchen im Alter von 15 bis 18 Jahren zu gewähren (HRW 11.1.2024; vgl. AA 7.6.2024, USDOS 23.4.2024). 2022 wurde Anträgen zur Verheiratung Minderjähriger in 13.650 Fällen (bei ca. 20.100 Anträgen) stattgegeben, wobei hierzu noch eine etwa gleiche Anzahl von informellen Eheschließungen nach islamischem Ritus ohne gerichtliche Genehmigung vermutet wird (AA 7.6.2024). Die Regierung führte eine nationale Sensibilisierungskampagne gegen die Heirat von Minderjährigen durch (USDOS 23.4.2024). Missbrauch von Kindern stellt ein Problem dar (AA 7.6.2024). Das Gesetz verbietet Kindesmiss brauch. Gemäß NGOs, Menschenrechtsgruppen, Medien und UNICEF ist Kindesmissbrauch weit verbreitet. Strafverfolgungen wegen Kindesmissbrauchs waren äußerst selten. Die Regie rung meldete 190 Fälle von Kindesmissbrauch, die von der Staatsanwaltschaft in der ersten Jahreshälfte untersucht wurden. Einige NGOs, die sich für die Rechte von Kindern einsetzen, äußerten sich besorgt über das Fehlen von Gesetzen zur Verfolgung von Fällen von Inzest (USDOS 23.4.2024). Die Strafmündigkeit liegt aktuell bei 12 Jahren (AA 7.6.2024). Kinderarbeitern werden grund legende Rechte verweigert und sie werden häufig von ihren Arbeitgebern missbraucht. Ein Arbeitsgesetz aus dem Jahr 2018, das junge Frauen, die als Hausangestellte beschäftigt sind, schützen soll, schreibt Arbeitgebern die Verwendung schriftlicher Verträge vor, legt ein Mindest arbeitsalter von 18 Jahren nach einer fünfjährigen Einführungsphase fest, schreibt einen freien Tag pro Woche vor und legt einen Mindestlohn fest. Rechtsgruppen kritisierten, dass das Ge setz keine Unterstützung für die Wiedereingliederung von Hausangestellten in die Gesellschaft vorsieht und dass es Mädchen unter 18 Jahren bis 2023 erlaubte, zu arbeiten (FH 25.4.2024a). Das Gesetz verbietet kommerzielle sexuelle Ausbeutung, Verkauf, Angebot oder Beschaffung von kommerziellem Sex sowie Praktiken im Zusammenhang mit Kinderpornografie. Das Min destalter für einvernehmlichen Geschlechtsverkehr beträgt 18 Jahre. Die Strafen für die sexuelle Ausbeutung von Kindern nach dem Strafgesetzbuch reichen von zwei Jahren bis zu lebens langer Haft und Geldstrafen (USDOS 23.4.2024). Statistiken hierzu sind nicht erhältlich. In der Mehrzahl der Fälle von Kinderprostitution handelt es sich um Kinder aus ländlichen Gegenden, die zum Geldverdienen in die Stadt geschickt werden. Das Strafgesetz sieht eine Strafe für die sexuelle Ausbeutung von Jugendlichen vor. Strafverschärfende Maßnahmen gelten bei minder jährigen Opfern (Art 497, 498 Strafgesetzbuch). Verurteilte Vergewaltiger und Pädophile sind von einer möglichen Amnestie ausgeschlossen (AA 7.6.2024). 31

Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (7.6.2024): Auswärtiges Amt - Bericht über die asyl- und ab schiebungsrelevante Lage in Marokko (Stand: November 2023) ■ BS - Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI 2024 Country Report Morocco, https://www.ecoi.net/de/ dokument/2105931.html, Zugriff 31.5.2024 ■ FH - Freedom House (25.4.2024a): Freedom in the World 2024 - Morocco, https://www.ecoi.net/en/ document/2108054.html, Zugriff 31.5.2024 ■ HRW - Human Rights Watch (11.1.2024): World Report 2024 - Morocco and Western Sahara, https: //www.ecoi.net/en/document/2103231.html, Zugriff 31.5.2024 ■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Morocco, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107779.html, Zugriff 13.5.2024 16.3 Homosexuelle Letzte Änderung 2024-11-21 21:24 Homosexualität ist ein Tabu und widerspricht den traditionellen muslimischen Werten Marokkos (CGRS-CEDOCA 19.1.2024). Homosexualität, bzw. einvernehmliche gleichgeschlechtliche se xuelle Beziehungen, stehen unter Strafe (CGRS-CEDOCA 19.1.2024; vgl. USDOS 23.4.2024). Mit Art. 489 des Strafgesetzes können Haftstrafen von sechs Monate bis drei Jahren bei Verurtei lungen verhängt werden (CGRS-CEDOCA 19.1.2024; vgl. HRW 11.1.2024, USDOS 23.4.2024), sowie Geldstrafen (AI 24.4.2024). Restriktive Gesetze blieben eine weitverbreitete Sicherheits gefährdung für sexuelle Minderheiten (USDOS 23.4.2024). Marokko hat im Laufe der Jahre diese Bestimmung verwendet, um Männer zu verfolgen und zu inhaftieren, auch wenn es keine Beweise dafür gab, dass sie sich an gleichgeschlechtlichen sexuellen Handlungen beteiligt haben (HRW 11.1.2024). Nach Angaben der Regierung verfolgte der Staat in der ersten Hälfte des Jahres 2023 441 Personen wegen gleichgeschlechtlicher sexueller Aktivitäten (USDOS 23.4.2024). Laut Angaben der Regierung wurden im Jahr 2022 283 Personen aus diesem Grund strafrechtlich verfolgt. Im Jahr 2021 waren es 122. Homosexuelle werden selten nach Artikel 489 verfolgt, sondern aus anderen Gründen wie Unzucht, Prostitution von Minderjährigen, Förderung der Prostitution, unerlaubte Zusammenführung, Beleidigung, Terrorismus oder Verletzung der Sittlichkeit (CGRS-CEDOCA 19.1.2024). In Marokko gibt es keine Anti-Diskriminierungsgesetze für Angehörige sexueller Minderheiten (CGRS-CEDOCA 19.1.2024; vgl. USDOS 23.4.2024). Experten der Zivilgesellschaft erklär ten, dass der Mangel an rechtlichem Schutz und die allgegenwärtige Diskriminierung sexueller Minderheiten Bedingungen für chronische Vorurteile und Belästigungen durch marokkanische Behörden und die Öffentlichkeit geschaffen haben. Medien berichten, dass Personen inner halb der LGBTQI+-Gemeinschaft wegen ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidenti tät Gewalt ausgesetzt waren. Gemäß einer regionalen NGO, dienen die Gesetze auch dazu, „ gesellschaftliche Vorurteile gegen sexuelle Minderheiten aufrechtzuerhalten und Belästigung, Diskriminierung und Gewalt zu schüren“ (USDOS 23.4.2024). Mehrere Quellen berichten von Gewalt der Polizei gegen homosexuelle Menschen, wenn sie festgenommen werden, aber auch wenn sie Anzeige erstatten oder während der Haft. Insbesondere effeminierte/feminine Männer 32

oder Transmänner sind besonders anfällig für polizeiliche Übergriffe. Es kommt zu verschiede nen Formen homophober Gewalt im öffentlichen oder privaten Bereich. Die häufigsten Formen sind die Ablehnung und der Ausschluss aus der Familie. Öffentliche Übergriffe sind nicht üb lich, aber es gibt sie. Mehrere Quellen berichten über eine neue Form homophober Gewalt, nämlich Demütigungen und Denunzierungen von Mitgliedern sexueller Minderheiten in sozialen Netzwerken (CGRS-CEDOCA 19.1.2024). Ferner gibt es Berichte über Diskriminierung bei der Beschäftigung, beim Wohnen und bei der Gesundheit (USDOS 23.4.2024 vgl. CGRS-CEDOCA 19.1.2024). Die Teilnahme am öffentli chen Leben ist für sexuelle Minderheiten begrenzt. Selbstzensur und vorsichtiges Verhalten an öffentlichen Orten scheinen für sexuelle Minderheiten ein Mittel zu sein, um der Bedrohung durch homophobe Gewalt zu entgehen (CGRS-CEDOCA 19.1.2024). LGBT-Vereinigungen sind illegal. Sie operieren als nicht registrierte Organisationen und erhalten daher keine finanzielle Unterstützung. Das Hauptziel dieser Gruppen besteht darin, die Familien von Homosexuellen zu ersetzen, die aus ihren Wohnungen vertrieben wurden. Es werden Maßnahmen zur vorübergehenden Unterbringung ergriffen (CGRS-CEDOCA 19.1.2024). Quellen ■ AI - Amnesty International (24.4.2024): The State of the World’s Human Rights; Morocco/Western Sahara 2023, https://www.ecoi.net/en/document/2108009.html, Zugriff 31.5.2024 ■ CGRS-CEDOCA - Office of the Commissioner General for Refugees and Stateless Persons [Belgien] (19.1.2024): Minoriteés sexuelles, https://www.cgrs.be/en/country-information/minorites-sexuelles, Zugriff 5.6.2024 ■ HRW - Human Rights Watch (11.1.2024): World Report 2024 - Morocco and Western Sahara, https: //www.ecoi.net/en/document/2103231.html, Zugriff 31.5.2024 ■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Morocco, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107779.html, Zugriff 13.5.2024 17 Bewegungsfreiheit Letzte Änderung 2024-11-25 12:48 Gesetzlich sind innerhalb des Landes Bewegungsfreiheit, Auslandsreisen, Emigration und Wie dereinbürgerung gewährleistet. Die Behörden respektieren diese Rechte im Allgemeinen, ob wohl sie die Bewegungsfreiheit auf Gebiete beschränkt, in denen weitverbreitete Unruhen herr schen (USDOS 23.4.2024). Zudem wird dieses Recht auch in der Praxis eingeschränkt, be günstigt durch schlechte wirtschaftliche Bedingungen und Korruption (FH 25.4.2024a). Obwohl die Verfassung solche Maßnahmen verbietet, kommt es ohne Gerichtsverfahren, zu willkürlichen oder auch unrechtmäßigen Eingriffen in die Bewegungsfreiheit durch Überwachung von Privatpersonen durch die Regierung (USDOS 23.4.2024). Insbesondere diejenigen, die sich mit Menschenrechtsfragen befassen, sehen sich mit praktischen Hindernissen konfrontiert. Ihre Mitglieder berichten, dass sie überwacht werden und Reisebeschränkungen unterliegen (BS 19.3.2024). 33

NGO berichten, dass die Behörden Auslandsreisen manchmal durch eine gerichtliche Anord nung von bis zu zwei Monaten Dauer einschränkten, die bis zu fünfmal verlängert werden konnte (was einem „ Reiseverbot“ von bis zu einem Jahr entspricht). In der Praxis untersagten die Behörden Auslandsreisen für noch längere Zeiträume, vorwiegend für Kritiker, Menschen rechtsaktivisten und Journalisten (USDOS 23.4.2024). Die Sahraoui genießen landesweit uneingeschränkte Bewegungsfreiheit (AA 7.6.2024). Die Re gierung stellt Sahrauis weiterhin Reisedokumente zur Verfügung. Ferner ermutigt die Regierung die Rückkehr von saharauischen Flüchtlingen aus Algerien und anderen Ländern, sofern sie die Souveränität der Regierung über die Westsahara anerkennen. Flüchtlinge, die zurückkehren wollen, müssen sich die entsprechenden Reise- oder Ausweispapiere bei einem marokkani schen Konsulat im Ausland besorgen (USDOS 23.4.2024). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (7.6.2024): Auswärtiges Amt - Bericht über die asyl- und ab schiebungsrelevante Lage in Marokko (Stand: November 2023) ■ BS - Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI 2024 Country Report Morocco, https://www.ecoi.net/de/ dokument/2105931.html, Zugriff 31.5.2024 ■ FH - Freedom House (25.4.2024a): Freedom in the World 2024 - Morocco, https://www.ecoi.net/en/ document/2108054.html, Zugriff 31.5.2024 ■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Morocco, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107779.html, Zugriff 13.5.2024 18 IDPs und Flüchtlinge Letzte Änderung 2024-11-25 12:48 Marokko ist, trotz Covid-19-Pandemie, sowohl Herkunftsland von Migration in Richtung Eu ropa als auch Transitland für irreguläre Migration und Schlepperei aus der Sub-Sahara (AA 7.6.2024; vgl. ÖB Rabat 7.2024, UNHCR 8.2024). Marokko kooperiert mit der EU (FRONTEX) und insbesondere Spanien (ÖB Rabat 7.2024). Die Regierung kooperiert ebenfalls mit UNHCR und anderen humanitären Organisationen, um Flüchtlingen, zurückkehrenden Flüchtlingen und Asylwerbern sowie anderen vulnerablen Per sonen Schutz und Hilfe zukommen zu lassen. Asylanträge und Entscheidungen über die Flücht lingseigenschaft werden in Marokko traditionell ausschließlich durch UNHCR durchgeführt bzw. erfolgt der Zugang zum Asylrecht über UNHCR (USDOS 23.4.2024). Im Juni 2019 begann das marokkanische Außenamt Flüchtlingsausweise an vom UNHCR anerkannte Flüchtlinge auszugeben. Gemäß UNHCR hätten ca. 6244 Flüchtlinge damit Zugang zum Bildungs- und Gesundheitssystem, Wohn- bzw Arbeitsgenehmigungen (ÖB Rabat 7.2024). Bis zur Einrichtung eines nationalen Asylsystems setzt das UNHCR die Registrierung neuer Asylwerber und die Durchführung von Feststellungen des Flüchtlingsstatus, fort. Alle anerkannten Fälle werden zur Überprüfung an das Bureau des Réfugiés et des Apatrides (BRA) des MAECAMRE als interministerielle Kommission für Regularisierung in Rabat weitergeleitet. UNHCR nimmt an den Anhörungen der Kommission teil. Bis zum 30.6.2024 wurden 283 Flüchtlinge in 40 Anhörungen vom BRA angehört (UNHCR 8.2024). Viele Flüchtlinge und Migranten nehmen die Angebote 34

des UNHCR und der marokkanischen Regierung nicht in Anspruch, da sie auf ihre Weiterreise nach Europa hoffen. 2013 wurde eine Nationale Migrations- und Asylstrategie beschlossen; die Regierung hat den Entwurf noch nicht angenommen. Ein Migrationsgesetz aus dem Jahr 2003 bleibt in Kraft, das die irreguläre Einreise unter Strafe stellt und keine Ausnahme für Flüchtlinge und Asylsuchende vorsieht. 2016 wurde ein Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels verabschiedet und Marokko hat nach dem Marrakesch-Gipfel 2018 (Global Compact on Migra tion) eine Führungsrolle in Migrationsfragen auf dem afrikanischen Kontinent übernommen; im Dezember 2020 wurde das „ Observatoire de la Migration Africaine“ eröffnet (AA 7.6.2024). Anerkannte Flüchtlinge dürfen üblicherweise arbeiten und haben Zugang zum Gesundheitswe sen und zu Bildung, auch Berufsausbildung. Frauen und Kinder werden üblicherweise sofort anerkannt und haben sofort Zugang zu Bildung und Gesundheitswesen. Der Zugang zum Ge sundheitswesen für Asylwerber bleibt allerdings schwierig, wenn sie nicht als Flüchtling aner kannt wurden, bzw. wenn sie keine Aufenthaltsgenehmigung haben (USDOS 23.4.2024). Mit Stand 30.6.2024 waren 9.059 Flüchtlinge und 8.670 Asylsuchende in 80 Orten in Marokko auf hältig. Vom 1.1.2024 bis zum 30.6.2024 registrierte das UNHCR 1.949 neue Asylanträge und erkannte 155 Flüchtlinge an. Insgesamt sind 17.791 Flüchtlinge und Asylsuchende aus über 60 Ländern sind beim UNHCR registriert (UNHCR 8.2024). Im Rahmen von Regularisierungskam pagnen erhielten seit 2014 ca. 50.000 Migranten überwiegend aus Subsahara-Afrika und Syrien einen Aufenthaltstitel. Mit der Aufenthaltsgenehmigung erhalten Migranten erleichterten Zugang zu Schule, Arbeitsmarkt und Gesundheitsvorsorge (AA 7.6.2024). IOM und UNHCR berichten immer wieder von Fällen von Ab- und Rückschiebungen von Illegalen (einschließlich vulnerabler Personen) durch die marokkanischen Behörden unter menschenverachtenden Bedingungen (Schub-Pingpong an der marokkanisch-algerischen Grenze), davon sind nicht nur Schwarzafri kaner betroffen, sondern auch Syrer, die visumfrei nach Algerien hatten einreisen können. Die marokkanischen Behörden bringen immer wieder und ohne jeglichen Beistand Gruppen von Illegalen aus dem Norden in die städtischen Ballungsräume weiter südlich (Casablanca, Rabat …), wo diese buchstäblich auf der Straße landen und auf Almosen angewiesen sind (ÖB Rabat 7.2024). Ein Teil von ihnen hält sich in illegalen Camps nahe der beiden spanischen Exklaven Ceuta und Melilla auf (AA 7.6.2024). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (7.6.2024): Auswärtiges Amt - Bericht über die asyl- und ab schiebungsrelevante Lage in Marokko (Stand: November 2023) ■ ÖB Rabat - Österreichische Botschaft Rabat [Österreich] (7.2024): Asylländerbericht Marokko 7.2024 ■ UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees (8.2024): Morocco: Factsheet, https: //reporting.unhcr.org/morocco-factsheet-9238, Zugriff 6.11.2024 ■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Morocco, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107779.html, Zugriff 13.5.2024 35
