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oder Transmänner sind besonders anfällig für polizeiliche Übergriffe. Es kommt zu verschiede­
nen Formen homophober Gewalt im öffentlichen oder privaten Bereich. Die häufigsten Formen 
sind die Ablehnung und der Ausschluss aus der Familie. Öffentliche Übergriffe sind nicht üb­
lich, aber es gibt sie. Mehrere Quellen berichten über eine neue Form homophober Gewalt, 
nämlich Demütigungen und Denunzierungen von Mitgliedern sexueller Minderheiten in sozialen 
Netzwerken (CGRS-CEDOCA 19.1.2024).
Ferner gibt es Berichte über Diskriminierung bei der Beschäftigung, beim Wohnen und bei der 
Gesundheit (USDOS 23.4.2024 vgl. CGRS-CEDOCA 19.1.2024). Die Teilnahme am öffentli­
chen Leben ist für sexuelle Minderheiten begrenzt. Selbstzensur und vorsichtiges Verhalten 
an öffentlichen Orten scheinen für sexuelle Minderheiten ein Mittel zu sein, um der Bedrohung 
durch homophobe Gewalt zu entgehen (CGRS-CEDOCA 19.1.2024).
LGBT-Vereinigungen sind illegal. Sie operieren als nicht registrierte Organisationen und erhalten 
daher keine finanzielle Unterstützung. Das Hauptziel dieser Gruppen besteht darin, die Familien 
von Homosexuellen zu ersetzen, die aus ihren Wohnungen vertrieben wurden. Es werden 
Maßnahmen zur vorübergehenden Unterbringung ergriffen (CGRS-CEDOCA 19.1.2024).
Quellen
■ AI - Amnesty International (24.4.2024): The State of the World’s Human Rights; Morocco/Western 
Sahara 2023, https://www.ecoi.net/en/document/2108009.html, Zugriff 31.5.2024
■ CGRS-CEDOCA - Office of the Commissioner General for Refugees and Stateless Persons [Belgien] 
(19.1.2024): Minoriteés sexuelles, https://www.cgrs.be/en/country-information/minorites-sexuelles, 
Zugriff 5.6.2024
■ HRW - Human Rights Watch (11.1.2024): World Report 2024 - Morocco and Western Sahara, https:
//www.ecoi.net/en/document/2103231.html, Zugriff 31.5.2024
■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights Practices: Morocco, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107779.html, Zugriff 13.5.2024
17 Bewegungsfreiheit
Letzte Änderung 2024-11-25 12:48
Gesetzlich sind innerhalb des Landes Bewegungsfreiheit, Auslandsreisen, Emigration und Wie­
dereinbürgerung gewährleistet. Die Behörden respektieren diese Rechte im Allgemeinen, ob­
wohl sie die Bewegungsfreiheit auf Gebiete beschränkt, in denen weitverbreitete Unruhen herr­
schen (USDOS 23.4.2024). Zudem wird dieses Recht auch in der Praxis eingeschränkt, be­
günstigt durch schlechte wirtschaftliche Bedingungen und Korruption (FH 25.4.2024a).
Obwohl die Verfassung solche Maßnahmen verbietet, kommt es ohne Gerichtsverfahren, zu 
willkürlichen oder auch unrechtmäßigen Eingriffen in die Bewegungsfreiheit durch Überwachung 
von Privatpersonen durch die Regierung (USDOS 23.4.2024). Insbesondere diejenigen, die sich 
mit Menschenrechtsfragen befassen, sehen sich mit praktischen Hindernissen konfrontiert. Ihre 
Mitglieder berichten, dass sie überwacht werden und Reisebeschränkungen unterliegen (BS 
19.3.2024).
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NGO berichten, dass die Behörden Auslandsreisen manchmal durch eine gerichtliche Anord­
nung von bis zu zwei Monaten Dauer einschränkten, die bis zu fünfmal verlängert werden 
konnte (was einem „ Reiseverbot“ von bis zu einem Jahr entspricht). In der Praxis untersagten 
die Behörden Auslandsreisen für noch längere Zeiträume, vorwiegend für Kritiker, Menschen­
rechtsaktivisten und Journalisten (USDOS 23.4.2024).
Die Sahraoui genießen landesweit uneingeschränkte Bewegungsfreiheit (AA 7.6.2024). Die Re­
gierung stellt Sahrauis weiterhin Reisedokumente zur Verfügung. Ferner ermutigt die Regierung 
die Rückkehr von saharauischen Flüchtlingen aus Algerien und anderen Ländern, sofern sie die 
Souveränität der Regierung über die Westsahara anerkennen. Flüchtlinge, die zurückkehren 
wollen, müssen sich die entsprechenden Reise- oder Ausweispapiere bei einem marokkani­
schen Konsulat im Ausland besorgen (USDOS 23.4.2024).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (7.6.2024): Auswärtiges Amt - Bericht über die asyl- und ab­
schiebungsrelevante Lage in Marokko (Stand: November 2023)
■ BS - Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI 2024 Country Report Morocco, https://www.ecoi.net/de/
dokument/2105931.html, Zugriff 31.5.2024
■ FH - Freedom House (25.4.2024a): Freedom in the World 2024 - Morocco, https://www.ecoi.net/en/
document/2108054.html, Zugriff 31.5.2024
■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights Practices: Morocco, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107779.html, Zugriff 13.5.2024
18 IDPs und Flüchtlinge
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Marokko ist, trotz Covid-19-Pandemie, sowohl Herkunftsland von Migration in Richtung Eu­
ropa als auch Transitland für irreguläre Migration und Schlepperei aus der Sub-Sahara (AA 
7.6.2024; vgl. ÖB Rabat 7.2024, UNHCR 8.2024). Marokko kooperiert mit der EU (FRONTEX) 
und insbesondere Spanien (ÖB Rabat 7.2024).
Die Regierung kooperiert ebenfalls mit UNHCR und anderen humanitären Organisationen, um 
Flüchtlingen, zurückkehrenden Flüchtlingen und Asylwerbern sowie anderen vulnerablen Per­
sonen Schutz und Hilfe zukommen zu lassen. Asylanträge und Entscheidungen über die Flücht­
lingseigenschaft werden in Marokko traditionell ausschließlich durch UNHCR durchgeführt bzw. 
erfolgt der Zugang zum Asylrecht über UNHCR (USDOS 23.4.2024). Im Juni 2019 begann 
das marokkanische Außenamt Flüchtlingsausweise an vom UNHCR anerkannte Flüchtlinge 
auszugeben. Gemäß UNHCR hätten ca. 6244 Flüchtlinge damit Zugang zum Bildungs- und 
Gesundheitssystem, Wohn- bzw Arbeitsgenehmigungen (ÖB Rabat 7.2024). Bis zur Einrichtung 
eines nationalen Asylsystems setzt das UNHCR die Registrierung neuer Asylwerber und die 
Durchführung von Feststellungen des Flüchtlingsstatus, fort. Alle anerkannten Fälle werden 
zur Überprüfung an das Bureau des Réfugiés et des Apatrides (BRA) des MAECAMRE als 
interministerielle Kommission für Regularisierung in Rabat weitergeleitet. UNHCR nimmt an den 
Anhörungen der Kommission teil. Bis zum 30.6.2024 wurden 283 Flüchtlinge in 40 Anhörungen 
vom BRA angehört (UNHCR 8.2024). Viele Flüchtlinge und Migranten nehmen die Angebote 
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des UNHCR und der marokkanischen Regierung nicht in Anspruch, da sie auf ihre Weiterreise 
nach Europa hoffen. 2013 wurde eine Nationale Migrations- und Asylstrategie beschlossen; die 
Regierung hat den Entwurf noch nicht angenommen. Ein Migrationsgesetz aus dem Jahr 2003 
bleibt in Kraft, das die irreguläre Einreise unter Strafe stellt und keine Ausnahme für Flüchtlinge 
und Asylsuchende vorsieht. 2016 wurde ein Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels 
verabschiedet und Marokko hat nach dem Marrakesch-Gipfel 2018 (Global Compact on Migra­
tion) eine Führungsrolle in Migrationsfragen auf dem afrikanischen Kontinent übernommen; im 
Dezember 2020 wurde das „ Observatoire de la Migration Africaine“ eröffnet (AA 7.6.2024).
Anerkannte Flüchtlinge dürfen üblicherweise arbeiten und haben Zugang zum Gesundheitswe­
sen und zu Bildung, auch Berufsausbildung. Frauen und Kinder werden üblicherweise sofort 
anerkannt und haben sofort Zugang zu Bildung und Gesundheitswesen. Der Zugang zum Ge­
sundheitswesen für Asylwerber bleibt allerdings schwierig, wenn sie nicht als Flüchtling aner­
kannt wurden, bzw. wenn sie keine Aufenthaltsgenehmigung haben (USDOS 23.4.2024). Mit 
Stand 30.6.2024 waren 9.059 Flüchtlinge und 8.670 Asylsuchende in 80 Orten in Marokko auf­
hältig. Vom 1.1.2024 bis zum 30.6.2024 registrierte das UNHCR 1.949 neue Asylanträge und 
erkannte 155 Flüchtlinge an. Insgesamt sind 17.791 Flüchtlinge und Asylsuchende aus über 60 
Ländern sind beim UNHCR registriert (UNHCR 8.2024). Im Rahmen von Regularisierungskam­
pagnen erhielten seit 2014 ca. 50.000 Migranten überwiegend aus Subsahara-Afrika und Syrien 
einen Aufenthaltstitel. Mit der Aufenthaltsgenehmigung erhalten Migranten erleichterten Zugang 
zu Schule, Arbeitsmarkt und Gesundheitsvorsorge (AA 7.6.2024). IOM und UNHCR berichten 
immer wieder von Fällen von Ab- und Rückschiebungen von Illegalen (einschließlich vulnerabler 
Personen) durch die marokkanischen Behörden unter menschenverachtenden Bedingungen 
(Schub-Pingpong an der marokkanisch-algerischen Grenze), davon sind nicht nur Schwarzafri­
kaner betroffen, sondern auch Syrer, die visumfrei nach Algerien hatten einreisen können. Die 
marokkanischen Behörden bringen immer wieder und ohne jeglichen Beistand Gruppen von 
Illegalen aus dem Norden in die städtischen Ballungsräume weiter südlich (Casablanca, Rabat 
…), wo diese buchstäblich auf der Straße landen und auf Almosen angewiesen sind (ÖB Rabat 
7.2024). Ein Teil von ihnen hält sich in illegalen Camps nahe der beiden spanischen Exklaven 
Ceuta und Melilla auf (AA 7.6.2024).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (7.6.2024): Auswärtiges Amt - Bericht über die asyl- und ab­
schiebungsrelevante Lage in Marokko (Stand: November 2023)
■ ÖB Rabat - Österreichische Botschaft Rabat [Österreich] (7.2024): Asylländerbericht Marokko 7.2024
■ UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees (8.2024): Morocco: Factsheet, https:
//reporting.unhcr.org/morocco-factsheet-9238, Zugriff 6.11.2024
■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights Practices: Morocco, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107779.html, Zugriff 13.5.2024
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19 Grundversorgung
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Die Marokkanische Wirtschaft befindet sich in einem Transformationsprozess von einer Agrar-
hin zu einer Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft (WKO 7.10.2024). Im Dienstleistungsbe­
reich hat sich Marokko zu einem wichtigen Finanzstandort entwickelt (ABG 8.2024). Für 2024 
wird ein Wirtschaftswachstum von 3,2 % erwartet (WKO 7.10.2024). Die Herausforderungen 
sind groß (WKO 9.2024): Marokko gilt als sehr anfällig für den Klimawandel (BS 19.3.2024) - 
denn die zunehmende Anzahl an Dürrejahren beeinträchtigt die Landwirtschaft und stellt eine 
Herausforderung dar (ABG 8.2024). Wasserknappheit infolge einer seit sechs Jahren andau­
ernden Dürreperiode, einhergehend mit geringer werdenden Wasserressourcen, wachsender 
Bevölkerung und steigenden Lebensstandards (WKO 9.2024). Im Wassersektor sind in den 
kommenden zehn Jahren u. a. Vorhaben zur Meerwasserentsalzung geplant. Zugleich bieten 
das wachsende Interesse an Strom aus erneuerbaren Energien und die Produktion von grü­
nem Wasserstoff auch ein großes Entwicklungspotenzial (ABG 8.2024; vgl. WKO 9.2024). Der 
drittwichtigste Devisenbringer ist aber nach wie vor Phosphat (18 %) (WKO 9.2024).
Die Wirtschaft hängt von Landwirtschaft, Fischerei und Tourismus ab, die alle sehr stark vom 
Klimawandel betroffen sind. Probleme wie Wasserknappheit, Ernährungsunsicherheit, Wüs­
tenbildung und Küstenerosion haben sich verschärft. Da die meisten Gebiete trocken oder 
halbtrocken sind, benötigt die Landwirtschaft rund 80 % der Wasserressourcen. Der Plan „ Grü­
nes Marokko“ verschleiert die Umweltschäden, die bereits vorhanden sind (BS 19.3.2024). Im 
Lebensmittelbereich konnte sich Marokko als wichtiger Lieferant von Gemüse nach Europa 
etablieren (Exportanteil 19 %) (WKO 9.2024). Kleinbauern haben mit dem Absinken des Grund­
wasserspiegels und der Verarmung der Böden zu kämpfen (BS 19.3.2024).
Die Landwirtschaft muss sich durch die anhaltenden, zu geringen Regenfällen im Winter auf 
anhaltende Wassermangelwirtschaft einrichten. Massive Ernteausfälle in den letzten Jahren 
haben das BIP-Wachstum stark gebremst, ein Trend, der sich auch 2024 fortsetzt. Um die 
Wasserknappheit zu bekämpfen, wurden mehrere Entsalzungsanlagen errichtet, die mit grüner 
Energie betrieben werden sollen. Brauchwasser aus Kläranlagen soll besser genutzt werden 
und auch Bewässerungssysteme für die Landwirtschaft werden durch Importerleichterungen 
gefördert (WKO 9.2024).
Obwohl das Land ein umfangreiches Projekt zur Erzeugung erneuerbarer Energien in Angriff 
genommen hat, ist der Energiesektor immer noch stark von importierten Kohlenwasserstoffen 
abhängig. Der nationale Klimaplan zielt auf den Aufbau einer grünen Wirtschaft in Marokko ab.  
Bis 2030 sollen 52 % der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen stammen. Der Plan zielt 
auch darauf ab, die Subventionen für Brennstoffe zu reduzieren, Abwässer zu reinigen und die 
Aufforstung zu verstärken (BS 19.3.2024).
Besonders stark vertreten sind der Automobilsektor und die Flugzeugindustrie (ABG 8.2024). 
Marokko ist mit einer Steigerung der Exporte um 27,4 % im Jahr 2023 zum größten Automobil­
exporteur Afrikas geworden (WKO 9.2024).
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Der Tourismus ist ebenfalls von Bedeutung. Dank Ausrichtung der Fußball-WM 2030 stehen 
zahlreiche Hoch- und Tiefbauprojekte an (ABG 8.2024). Die Weltmeisterschaft wird die Großpro­
jekte der nächsten Jahre bestimmen – Ausbau des Eisenbahnnetz und die Verlängerung der be­
stehende Hochgeschwindigkeits-Eisenbahnverbindung zwischen Casablanca und Tanger über 
Marrakesch (Finanzierung steht bereits) nach Agadir (Finanzierung noch im Entstehen). Weiters 
werden Stadien renoviert und gebaut, Zugangsinfrastruktur neu geschaffen (WKO 9.2024).
Neben dem Ausbau an grüner Energie durch Wind und Solarkraft, die auf die Herstellung von 
grünem Wasserstoff abzielt. Allerdings liegt momentan die Produktionskapazität von erneuer­
baren Energien bei 37 %, bis 2027 möchte man die 50 %-Marke des im Land erzeugten Stroms 
aus erneuerbaren Energiequellen erreichen. Alternative Energieformen wie Biogasanlagen und 
ähnliches werden ebenfalls verstärkt gefördert, setzen sich aber nur sehr langsam durch. Zudem 
kommen auch noch die rezenten Gaslagerstättenfunde vor der marokkanischen Küste hinzu, 
welchen den Bedarf an importierten, fossilen Brennstoffen langfristig vermindern (WKO 9.2024).
Ferner ist der Export von Phosphat einer der wichtigsten Devisenbringer. Um die Wertschöpfung 
zu erhöhen, möchte die staatliche OCP das Produkt durch Zusetzung von Ammoniak, das durch 
im Land erzeugten grünen Wasserstoff hergestellt werden soll, aufwerten. Bis 2027 soll das 
Projekt abgeschlossen sein. Es ist das Einzige bislang in Umsetzung befindliche Projekt im 
Bereich grüner Wasserstoff in Marokko. Für zukünftige Projekte zur Erzeugung von grünem 
Wasserstoff wurden 2024 die Rahmenbedingungen im Offre Maroc Hydrogène Vert veröffentlicht 
(WKO 9.2024).
Trotz Dezentralisierungsbemühen bestehen weiterhin Ungleichheiten beim Zugang zu grundle­
genden Dienstleistungen (BS 19.3.2024).
Die marokkanische Wirtschaft hat sich angesichts verschiedener Herausforderungen als wider­
standsfähig erwiesen, zu denen eine Verlangsamung der Weltwirtschaft, ein Inflationsschock 
und das Erdbeben in der Provinz Al Haouz gehören. Trotz dieser Hindernisse hat sich das Wirt­
schaftswachstum beschleunigt. Die wichtigsten Katalysatoren für diese Beschleunigung waren 
die Erholung des Tourismussektors, die exportorientierten Nischen des verarbeitenden Gewer­
bes, insbesondere der Automobil- und Luftfahrtsektor sowie die Erholung des privaten Konsums 
(WB 2024). Mittels robuster Steuerzuflüsse und graduellen Subventionsabbaus gelang es 2023, 
das Haushaltsdefizit von 5,2 auf 4,7 % vom BIP zurückzufahren. Gemäß dem aktuellen Haus­
haltsgesetz wird die Konsolidierung 2024 fortgesetzt bis hin zur völligen Streichung staatlicher 
Preisstürzen ab 2025 für Butangas, Weizen und Zucker. Zur sozialen Abfederung werden die 
staatliche Krankenversicherung ausgeweitet und Transferleistungen für die Bedürftigsten er­
bracht (GTAI 31.5.2024).
Allerdings haben die marokkanischen Unternehmen und Haushalte Schwierigkeiten, sich von 
den jüngsten Schocks zu erholen. Marokko verzeichnet einen starken Anstieg der Unterneh­
mensinsolvenzen. Trotz beschleunigtem Wirtschaftswachstum blieb die Arbeitsmarktleistung 
im Jahr 2023 enttäuschend, wobei in ländlichen Gebieten fast 200.000 Arbeitsplätze verloren 
gingen. Als Ausdruck der kumulativen Auswirkungen der jüngsten Schocks auf das Wohlbefin­
den erreichte der Pro-Kopf-Verbrauch nicht wieder das Niveau vor der Pandemie. Das neue 
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direkte Sozialhilfeprogramm der Regierung verspricht jedoch eine erhebliche Erleichterung für 
die ärmsten Haushalte (WB 2024).
Die Wirtschaft dürfte sich 2024 aufgrund einer schlechten Agrarkampagne leicht verlangsamen. 
Das Wirtschaftswachstum wird voraussichtlich auf 2,9 % sinken. Dies ist vor allem auf einen 
Rückgang der landwirtschaftlichen Wertschöpfung um 3,3 % aufgrund der schlechten Wetter­
bedingungen während des gesamten Wirtschaftsjahres 2023-2024 zurückzuführen. Das BIP 
außerhalb der Landwirtschaft wird widerstandsfähiger sein, da es von einer Erholung der Bin­
nennachfrage und einem stärkeren Industriesektor getragen wird. Das Wachstum dürfte sich ab 
2025 unter der Annahme einer normalen Agrarsaison beschleunigen. Das Leistungsbilanzdefizit 
dürfte sich bis 2024 auf 1,5 % des BIP ausweiten, während das Haushaltsdefizit in den kommen­
den Jahren allmählich auf das Niveau vor der Pandemie zurückgehen dürfte (WB 2024). Für 
2024 und 2025 prognostiziert der Internationale Währungsfonds (IWF) sowie die Afrikanische 
Entwicklungsbank Wachstumsraten von rund 3,5 %. So sorgen verbesserte Ergebnisse in der 
Agrarproduktion, weiterhin die abflauende Inflation sowie soziale Transferleistungen für einen 
steigenden Konsum. Die privaten Investitionen profitieren insbesondere vom Wiederaufbau der 
vom Erdbeben 2023 zerstörten Gebiete, weiterhin von den umfangreichen Vorhaben in den 
Sektoren Wasser, Energie und Infrastruktur (GTAI 31.5.2024).
Die Produktivitätsleistung des Privatsektors war enttäuschend, was hauptsächlich auf eine Ver­
schlechterung der Allokationseffizienz zurückzuführen ist. Große Unternehmen weisen tenden­
ziell eine geringere Produktivität auf als ihre kleineren Pendants, was darauf hindeutet, dass 
die Märkte effizientere und innovativere Unternehmen nicht ausreichend belohnen. Darüber 
hinaus haben die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Marokko Schwierigkeiten, sich 
zu entwickeln, und die Dichte an wachstumsstarken Unternehmen ist nach wie vor sehr gering 
(WB 2024).
Dies ist ein problematischer Aspekt des Privatsektors, denn in anderen Kontexten hat sich 
gezeigt, dass diese Unternehmen unverhältnismäßig stark zur Schaffung von Arbeitsplätzen 
beitragen. Die Überwindung der Beschränkungen, mit denen der Privatsektor konfrontiert ist, 
würde die geringe Fähigkeit zur Schaffung von Arbeitsplätzen, die die marokkanische Wirtschaft 
in den letzten Jahren gezeigt hat, überwinden (WB 2024). Probleme bereitet die anhaltend hohe 
Arbeitslosigkeit von 13,3 %. Besonders hoch fällt diese mit 17 % in städtischen Gebieten aus. 
Bei den 15- bis 24-Jährigen liegt die Arbeitslosenquote sogar bei 38,2 %, wovon 49,7 auf urbane 
und 23,3 % auf ländliche Regionen entfallen (GTAI 31.5.2024). Die Fluktuation ist in Marokko 
hoch, das Gehaltsgefüge undurchsichtig. Unternehmen vor Ort beschreiben es als schwierig, 
qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden und zu halten. Gleichzeitig fühlen sich 
viele, vor allem junge Menschen überqualifiziert und unterbezahlt (ABG 8.2024).
Die Grundversorgung der Bevölkerung ist gewährleistet, Brot, Zucker und Gas werden subven­
tioniert (AA 7.6.2024).
Die kumulativen Auswirkungen der jüngsten Schocks auf den Sozialschutz spiegeln sich darin 
wider, dass der Pro-Kopf-Verbrauch nur knapp das Niveau von vor der Pandemie erreicht hat. 
Der reale Pro-Kopf-Verbrauch der Haushalte erreichte erst 2023 wieder das Niveau vor der 
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Pandemie. Die negativen Auswirkungen des Schocks dürften vulnerable, arme und einkom­
mensschwache Gruppen stärker betreffen, da Lebensmittel, bei denen der Preisdruck stärker 
war, einen größeren Anteil am Warenkorb der armen und gefährdeten Haushalte ausmachen 
(WB 2024). In einer in drei Städten, Casablanca, Marrakesch und Tanger, mit einem repräsen­
tativen Sample, vom 3. bis zum 26.12.2023, durchgeführten Umfrage zur sozio-ökonomischen 
Lage gaben nur 32 % der Befragten an, ausreichend Lebensmittel für ihre Familien bereitstellen 
zu können. Weitere 36 % schaffen es gerade so, genug Nahrung zu kaufen, während 27 % 
Schwierigkeiten haben, genügend Lebensmittel zu beschaffen. Die Preise für Konsumgüter wie 
Kleidung und Schuhe stellen ebenfalls eine Belastung dar. Nur 31 % der Befragten können 
problemlos grundlegende Konsumgüter für ihre Familien bereitstellen. Weitere 27 % schaffen 
dies nur knapp, während 36 % große Schwierigkeiten haben, diese Güter zu erwerben. Die 
allgemeinen Lebenserhaltungskosten stellen ebenfalls eine große Herausforderung für viele 
Haushalte dar. Besonders die Wohnkosten (Miete, Heizung, Strom und Wasser) belasten viele 
Familien. Nur 41 % der Befragten in Casablanca können ihre Wohnkosten problemlos decken,  
während 24 % große Schwierigkeiten haben und weitere 14 % diese Kosten überhaupt nicht 
tragen können. In Marrakesch und Tanger sieht es ähnlich aus: In Marrakesch schaffen es nur 
30 %, ihre Wohnkosten problemlos zu decken, während es in Tanger 52 % der Befragten geling 
(STDOK 31.12.2023).
Seit Dezember 2023 gibt es im Marokko eine direkte finanzielle Sozialhilfe. Diese kommt so­
wohl bedürftigen sozialen Gruppen als auch schulpflichtigen und auch beeinträchtigten Kindern, 
Neugeborenen und Familien in prekären Situationen ohne schulpflichtige Kinder, insbesondere 
Menschen mit älteren Angehörigen, zugute (TBT 26.12.2023). Laut Premierminister Aziz Akhan­
nouch werden die Begünstigten (Africa News 13.8.2024), nach seiner vollständigen Einführung 
im Jahr 2026 (WB 2024) wird es monatliche Zahlungen von 200 Dirham pro Kind mit einem 
Mindestbetrag von 500 Dirham pro Familie (entspricht 50 US-Dollar) gewähren, einschließlich 
derjenigen ohne Kinder. Die Umsetzung dieses Programms wird ein Budget von 25 Milliarden 
Dirham (etwa 2,5 Milliarden Euro) für 2024 erfordern, so Regierungssprecher Mustapha Baitas 
(Africa News 13.8.2024; vgl. WB 2024). Insgesamt wird erwartet, dass fast eine Million Familien 
davon profitieren werden. Diese gezielten Familienzuschüsse sind Teil einer umfassenderen 
Sozialreform, die von König Mohammed VI. im Jahr 2020 initiiert wurden (TBT 26.12.2023). 
Diese Initiative beinhaltet auch die Ausweitung der Sozialversicherung für alle Marokkaner (TBT 
26.12.2023; vgl.Africa News 13.8.2024).
Diese Sozialreformen werden vor dem Hintergrund des wirtschaftlichen Rückgangs und der tief­
greifenden sozialen Ungleichheiten eingesetzt und um gezielte Hilfen für die Unterprivilegierten 
zu schaffen. Bislang ist die Sozialhilfe indirekt und nicht zielgerichtet, da Marokko bestimm­
te Konsumgüter über einen Ausgleichsfonds subventioniert (Africa News 13.8.2024; vgl. TBT 
26.12.2023). Das neue direkte Sozialhilfeprogramm der Regierung dürfte für ärmere Haushalte 
eine wichtige Entlastung darstellen. Mit dem neuen Bargeldtransfer wird der Umfang der Fi­
nanzhilfe für marokkanische Haushalte erhöht, während gleichzeitig die Zielgenauigkeit durch 
das einheitliche Sozialregister verbessert und die Komplexität und Fragmentierung früherer 
Sozialschutzsysteme beseitigt wurde (WB 2024).
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Die neue Regelung ist vergleichsweise großzügig, und die gesamte finanzielle Unterstützung, 
die durch das neue Programm mobilisiert wird, dürfte eine erhebliche Erleichterung bieten, um 
die sozialen Auswirkungen der jüngsten und künftigen Schocks abzumildern. Es wird daher 
erwartet, dass es zu einer deutlichen Verbesserung der Einkommensverteilung und der Armuts­
indikatoren führen wird. Zwischen dem 2.12.2023 und dem 31.3.2024 erhalten mehr als 3,5 
Millionen Familien direkte Hilfe. Darüber hinaus erhielten mindestens 1,4 Millionen kinderlose 
Familien eine monatliche Pauschalbeihilfe von 500 Dirhams (WB 2024).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (7.6.2024): Auswärtiges Amt - Bericht über die asyl- und ab­
schiebungsrelevante Lage in Marokko (Stand: November 2023)
■ ABG - Africa Business Guide (8.2024): Wirtschaft in Marokko, https://www.africa-business-guide.d
e/de/maerkte/marokko, Zugriff 23.10.2024
■ Africa News - Africa News (13.8.2024): Morocco: Direct welfare payment introduced for a million 
disadvantaged families, https://www.africanews.com/2023/12/26/morocco-direct-welfare-payment-i
ntroduced-for-a-million-disadvantaged-families , Zugriff 23.10.2024
■ BS - Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI 2024 Country Report Morocco, https://www.ecoi.net/de/
dokument/2105931.html, Zugriff 31.5.2024
■ GTAI - Germany Trade and Invest (31.5.2024): Wirtschaftsausblick Marokko, https://www.gtai.de/de
/trade/marokko-wirtschaft/wirtschaftsausblick, Zugriff 23.10.2024
■ STDOK - Staatendokumentation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich] 
(31.12.2023): Morocco: Socio-Economic Survey 2023, https://www.ecoi.net/en/file/local/210
5199/mses23.pdf, Zugriff 7.11.2024
■ TBT - The Brussels Times (26.12.2023): Morocco: Direct welfare payments to poorer families for 
the first time, https://www.brusselstimes.com/853012/morocco-direct-welfare-payments-to-poorer-f
amilies-for-the-first-time , Zugriff 23.10.2024
■ WB - Weltbank (2024): Morocco Economic Update, https://www.google.com/url?sa=t&source=web
&rct=j&opi=89978449&url=https://documents1.worldbank.org/curated/en/099826007162422517/p
df/IDU12f69bf581e7fa144061b0cf15dc97f2b2bbd.pdf&ved=2ahUKEwiOy__hvKGJAxU4avEDHV-_
AowQFnoECBUQAQ&usg=AOvVaw2iWCoox1axZEU7bsoAZ0_Y, Zugriff 22.10.2024
■ WKO - Wirtschaftskammer Österreich (7.10.2024): Marokko: Wirtschaftslage, https://www.wko.at/a
ussenwirtschaft/marokko-wirtschaftslage, Zugriff 24.10.2024
■ WKO - Wirtschaftskammer Österreich (9.2024): Wirtschaftsbericht Marokko
20 Medizinische Versorgung
Letzte Änderung 2024-11-25 12:48
Die medizinische Grundversorgung ist vor allem im städtischen Raum weitgehend gesichert (AA 
7.6.2024). Die medizinische Versorgung durch Ärzte und Krankenhäuser in Marokko ist im Ver­
gleich zur Weltbevölkerung unterdurchschnittlich (Laenderdaten 2024). Außerhalb der großen 
Städte ist die medizinische Versorgung nur beschränkt gewährleistet (EDA 14.3.2024). Auf dem 
Lande hingegen kann die medizinische Versorgung bezüglich der apparativen Ausstattung bzw. 
Hygiene problematisch sein (AA 12.7.2024). In Rabat und Casablanca finden sich jedoch gute 
Privatkliniken von hohem Standard (AA 12.7.2024; vgl. BMEIA 12.7.2024). Die Krankenhäu­
ser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie oder eine Vorschusszahlung (EDA 
14.3.2024).
Die wichtigste Errungenschaft der Regierung war die Einführung der medizinischen Pflichtver­
sicherung. Der Staat ist der primäre Anbieter von Gesundheitsleistungen, und außerhalb der 
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großen Städte sind die Gesundheitsdienste nach wie vor sehr begrenzt. In ländlichen Gebieten 
bieten die Gesundheitszentren hauptsächlich Präventivmedizin an; und beim Zugang zur Ge­
sundheitsversorgung bestehen weiterhin Ungleichheiten zwischen städtischen und ländlichen 
Gebieten, da sich die meisten Krankenhäuser und Ärzte in den Großstädten befinden, und so 
hat ein erheblicher Teil der Bevölkerung immer noch keinen Zugang zu grundlegenden Gesund­
heitsdiensten. In Marokko gibt es mehr private Krankenhäuser als öffentliche Einrichtungen: 389 
von 613 Einrichtungen sind private Kliniken (BS 19.3.2024).
Der Sektor (Gesundheitswesen) leidet unter einem Mangel an verfügbaren Fachkräften und 
finanziellen Ressourcen, und ist durch Misswirtschaft und Verschwendung von Mitteln gekenn­
zeichnet. Der Mangel an Gesundheitspersonal und Krankenhausbetten trägt zu einer niedrigen 
Qualität der Gesundheitsversorgung bei (BS 19.3.2024). Pro 1000 Einwohner stehen im Land 
1,0 Krankenhausbetten zur Verfügung. Der weltweite Mittelwert liegt hier bei 2,9 Betten. In­
nerhalb der EU stehen 4,6 Betten für jeweils 1000 Einwohner zur Verfügung. Mit rund 27.200 
ausgebildeten Ärzten in Marokko stehen pro 1000 Einwohner rund 0,73 Ärzte zur Verfügung 
(Laenderdaten 2024). Im Jahr 2022 waren nur 23 % der Marokkaner mit dem Gesundheitssys­
tem zufrieden (BS 19.3.2024).
Gemäß einer in drei Städten, Casablanca, Marrakesch und Tanger, mit einem repräsentativen 
Sample, vom 3.12. bis zum 26.12.2023, durchgeführten Umfrage zur sozio-ökonomischen Lage 
stellt die Finanzierung von und Zugang zu medizinischen Dienstleistungen ein Problem dar. 
Betreffend einem Hausarzt, also primäre medizinische Versorgung, geben 36 % der Befragten 
an, immer Zugang zu haben und sich den Arztbesuch leisten zu können, 51 % haben Zugang 
können sich den Arztbesuch aber nicht leisten, 12 % haben überhaupt keinen Zugang. Nur etwa 
30 % der Befragten haben immer Zugang zu Impfungen und können sie sich leisten und etwa 
35 % haben stets Zugang zu Medikamenten und können diese auch bezahlen. Grundsätzlich 
hat ein großer Teil der Bevölkerung zwar Zugang zu medizinischen Dienstleistungen, können 
diese aber nicht finanzieren (61 % bei Impfungen, 54 % bei Medikamenten). Ferner haben 12 % 
überhaupt keinen Zugang zur medizinischen Grundversorgung. 32 % haben keinen Zugang 
zu fachärztlicher Versorgung und 40 % haben überhaupt keinen Zugang zu fortgeschrittenen 
medizinischen Behandlungen, wie Operationen und/oder Krebstherapien (STDOK 31.12.2023).
Allerdings kann durch die medizinische Versorgung in Marokko die Sterblichkeit wesentlicher, 
bekannter Krankheiten weitestgehend reduziert werden. So sterben nach aktuellem Stand etwa 
24 % aller Menschen, die an Krebs, Diabetes, Herzkreislauferkrankungen oder der Chylomikro­
nen-Retentions-Krankheit (CRD) leiden (Laenderdaten 2024). Chronische und psychiatrische 
Krankheiten oder auch HIV/AIDS lassen sich in Marokko vorzugsweise in privaten Kranken­
häusern behandeln. Bei teuren Spezialmedikamenten soll es in der öffentlichen Gesundheits­
versorgung z. T. zu Engpässen kommen. Bei entsprechender Finanzkraft ist fast jedes lokal 
produzierte oder importierte Medikament erhältlich (AA 7.6.2024).
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Marokko verfolgt eine nationale HIV-Strategie und verfügt über 16 spezialisierte Behandlungs­
zentren. Gleichwohl werden HIV-infizierte Patientinnen und Patienten Diskriminierungen aus­
gesetzt. Wird die notwendige medizinische Behandlung verweigert, sorgen NGOs für Abhilfe 
(AA 7.6.2024).
Das marokkanische Sozialversicherungssystem deckt Beschäftigte im öffentlichen und priva­
ten Sektor ab. Die Caisse Nationale des Organismes de Prévoyance Sociale (CNOPS), die 
2019 in die Caisse Marocaine de l’Assurance Maladie (CMAM) umgewandelt wurde, deckt 
Staatsbedienstete und Studenten ab. Die Zahl der Begünstigten erreichte im Jahr 2020 7,3 
Millionen. Die Caisse Nationale de Sécurité Sociale (CNSS) deckt Angestellte in der Privat­
wirtschaft und Selbstständige ab. Mit der Einführung der obligatorischen Krankenversicherung 
im Jahr 2020 übersteigt die Zahl der Versicherten Anfang 2023 23 Millionen (BS 19.3.2024). 
Mittellose Personen können auf Antrag bei der Präfektur eine „ Carte RAMED“ zur kostenfreien 
Behandlung erhalten. Eine umfassende Reform der sozialen Sicherungssysteme, die eine all­
gemeine Kranken-, Familien-, Renten- und Arbeitslosenversicherung umfassen soll, ist in Arbeit 
und soll bis 2026 abgeschlossen sein (AA 7.6.2024).
Die obligatorische Krankenversicherung, die früher nur für Beamte und Angestellte des pri­
vaten Sektors galt, kommt laut der Nachrichtenagentur MAP bereits über 3,8 Millionen nicht 
angestellten Arbeitnehmern und ihren Familien zugute (TBT 26.12.2023). Außerdem wurde die 
medizinische Versorgung auf über 10 Millionen benachteiligte Personen ausgedehnt, wobei der 
Staat die Kosten für ihre Beiträge übernimmt (Africa News 13.8.2024; vgl. TBT 26.12.2023).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (12.7.2024): Marokko: Reise- und Sicherheitshinweise, https:
//www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/marokkosicherheit/224080#content_4, Zugriff 
12.7.2024
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (7.6.2024): Auswärtiges Amt - Bericht über die asyl- und ab­
schiebungsrelevante Lage in Marokko (Stand: November 2023)
■ Africa News - Africa News (13.8.2024): Morocco: Direct welfare payment introduced for a million 
disadvantaged families, https://www.africanews.com/2023/12/26/morocco-direct-welfare-payment-i
ntroduced-for-a-million-disadvantaged-families , Zugriff 23.10.2024
■ BMEIA - Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten [Österreich] 
(12.7.2024): Marokko, https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/marokko , 
Zugriff 12.7.2024
■ BS - Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI 2024 Country Report Morocco, https://www.ecoi.net/de/
dokument/2105931.html, Zugriff 31.5.2024
■ EDA - Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (14.3.2024): Rei­
sehinweise für Marokko, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/laender-reise-information/marok
ko/reisehinweise-marokko.html#eda46c907, Zugriff 12.7.2024
■ Laenderdaten - Laenderdaten.info (2024): Gesundheitswesen in Marokko, https://www.laenderdat
en.info/Afrika/Marokko/gesundheit.php, Zugriff 14.6.2024
■ STDOK - Staatendokumentation des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl [Österreich] 
(31.12.2023): Morocco: Socio-Economic Survey 2023, https://www.ecoi.net/en/file/local/210
5199/mses23.pdf, Zugriff 7.11.2024
■ TBT - The Brussels Times (26.12.2023): Morocco: Direct welfare payments to poorer families for 
the first time, https://www.brusselstimes.com/853012/morocco-direct-welfare-payments-to-poorer-f
amilies-for-the-first-time , Zugriff 23.10.2024
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