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24.6.2024). In Indien sind Migrantenkinder, Kinder aus niedrigen Kasten und religiöse Minder­
heiten anfällig für Kinderarbeit, kommerzielle sexuelle Ausbeutung und familiäre Schuldknecht­
schaft (USDOL 5.9.2024). Trotz empfindlicher Verschärfung der Strafen für die Beschäftigung 
von Kindern (AA 5.6.2023) und der Bemühungen der Regierung, umfassen die bestehenden 
Verbote für gefährliche Arbeiten nicht alle Berufe, in denen Kinder in unsicheren und ungesunden 
Umgebungen arbeiten, und sind die Strafen für die illegale Beschäftigung von Kindern weiter­
hin nicht ausreichend (USDOL 5.9.2024). Mit Gesetzesänderungen 2016/2017 wurde zwar ein 
grundsätzliches Beschäftigungsverbot für Kinder unter 14 Jahren eingeführt, diese Änderungen 
werden aber von der indischen Zivilgesellschaft aufgrund ihrer weitreichenden Ausnahmere­
gelungen kritisiert (AA 5.6.2023). So ist es Kindern unter 14 Jahren erlaubt „ Heimarbeit“ zu 
verrichten (FH 2025a).
Berichten zufolge werden Minderjährige von separatistischen Gruppierungen in Jammu und 
Kaschmir und im Nordosten (Bihar, Odisha, Westbengalen) (BAMF 7.2024) oder auch Manipur, 
für direkte Kampfhandlungen rekrutiert (ÖB New Delhi 7.2023). Auch bei den maoistischen 
Rebellen in Chhattisgarh und Jharkhand werden Kinder zwangsrekrutiert (USDOL 5.9.2024; 
BAMF 7.2024), um sie als Kämpfer, menschliche Schutzschilde, Köche, Träger und Informanten 
einzusetzen (USDOL 5.9.2024). In Bastar [Anm.: Bezirk im Bundesstaat Chhattisgarh] wurde 
im März 2025 ein handgeschriebener Brief eines Maoisten mit den Namen von 80 minderjäh­
rigen Rekruten gefunden. In dem Brief heißt es auch, diese Rekruten würden eine Ausbildung 
in Guerillakriegsführung, Waffenhandhabung und Herstellung von Sprengsätzen erhalten (ToI 
28.3.2025).
Kinderehe
Das Gesetz legt das gesetzliche Heiratsalter für Frauen auf 18 und für Männer auf 21 Jahre 
fest und ermächtigt die Gerichte, Früh- und Zwangsehen aufzuheben. Das Gesetz stuft eine 
Ehe zwischen einem Mädchen unter 18 und einem Jungen unter 21 Jahren nicht als illegal 
ein, sondern erkennt solche Verbindungen als anfechtbar an. Das Gesetz legt auch Strafen für 
Personen fest, die Kinderehen durchführen, arrangieren oder an ihnen teilnehmen. Mit dem Ge­
setz wird in jedem Bundesstaat ein hauptamtlicher Beauftragter für das Verbot von Kinderehen 
eingesetzt, um Kinderehen zu verhindern. Diese Personen sind befugt, bei Kinderehen einzu­
greifen, Verstöße gegen das Gesetz zu dokumentieren, Anklage gegen die Eltern zu erheben, 
Kinder aus gefährlichen Situationen zu befreien und sie den örtlichen Kinderschutzbehörden zu 
übergeben (USDOS 23.4.2024).
Obwohl die Heirat unter 18 Jahren in Indien illegal ist, können Mädchen dennoch früh verheiratet 
werden, was ihre Ausbildung unterbricht (DFAT 29.9.2023). Nach Schätzungen von UNICEF 
werden in Indien jedes Jahr mindestens 1,5 Millionen Mädchen unter 18 Jahren verheiratet, 
womit das Land weltweit die meisten Kinderbräute hat (ÖB New Delhi 7.2023). Die höchsten 
Raten von Kinderheiraten sind in den Bundesstaaten Uttar Pradesh, Bihar, Westbengalen, Ma­
harashtra und Madhya Pradesh zu verzeichnen. Kinderheiraten sind in ländlichen Gebieten und 
in den unteren sozioökonomischen Schichten weiter verbreitet (DFAT 29.9.2023). Die Praxis der 
Frühverheiratung ist in Indien heute aber weniger verbreitet als noch in früheren Generationen. 
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In ländlichen Gebieten lebende, aus ärmeren Haushalten stammende Mädchen ohne Bildung 
gelten als besonders gefährdet (BAMF 7.2024).
(Nicht-) staatliche Akteure für das Wohl und die Rechte der Kinder
• Childline India Foundation: Childline ist Indiens erster kostenloser 24-Stunden-Notrufdienst 
für Kinder, die Hilfe und Unterstützung benötigen.
• Child Rights and You (CRY): CRY ist eine renommierte Organisation, mit Standorten in 
Mumbai, Bangalore, Delhi, Chennai und Kalkutta, die sich seit 1970 für das Wohlergehen 
von Kindern einsetzt und dabei hilft, sie zu erziehen. Außerdem setzt sich die Organisation 
gegen Kinderarbeit und Kindesmissbrauch ein.
• Save The Children: Die Organisation ist in 19 Bundesstaaten vertreten und führt in ent­
legenen und städtischen Gebieten Programme durch, um Kindern hochwertige Bildung, 
Gesundheitsversorgung, Schutz vor Schaden und Missbrauch sowie lebensrettende Hilfe 
in Notsituationen zu bieten (IOM 7.2024).
Durch die verstärkte Durchsetzung des Foreign Contribution Regulation Act widerrief die Regie­
rung weiterhin die Lizenzen von Nichtregierungsorganisationen und Organisationen der Zivilge­
sellschaft, von denen einige sich für die Bekämpfung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit 
einsetzen (USDOL 5.9.2024).
Quellen
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■ BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (7.2024): Länderkurzinformation 
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d._Bundesamt_für_Migration_und_Flüchtlinge,_Indien_-_Frauen_und_Minderjährige,_01.07.2024
._(Länderkurzinformation-_Öffentlich).pdf?nodeid=30234079&vernum=-2 , Zugriff 2.8.2024 [Login 
erforderlich]
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■ FH - Freedom House (2025a): Freedom in the World 2025 - India, https://freedomhouse.org/country
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■ IOM - International Organization for Migration (7.2024): Indien - Länderinformationsblatt 2024, https:
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■ ÖB New Delhi - Österreichische Botschaft New Delhi [Österreich] (7.2023): Asylländerbericht 2023 - 
Indien
■ ToI - Times of India, The (28.3.2025): Outgunned Maoists recruiting even 9-year-olds as soldiers, 
https://timesofindia.indiatimes.com/india/outgunned-maoists-recruiting-even-9-year-olds-as-soldier
s/articleshow/119618729.cms, Zugriff 31.3.2025
■ UNICEF - United Nations International Children’s Emergency Fund (7.2024): Child Labour and 
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■ USDOL - United States Department of Labor [USA] (5.9.2024): 2023 Findings on the Worst Forms 
of Child Labor: India, https://www.ecoi.net/de/dokument/2116189.html, Zugriff 28.10.2024
■ USDOS - United States Department of State [USA] (24.6.2024): 2024 Trafficking in Persons Report: 
India, https://www.ecoi.net/de/dokument/2111685.html, Zugriff 30.1.2025
■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights Practices: India, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107729.html, Zugriff 3.5.2024
17.4 Sexuelle Minderheiten
Letzte Änderung 2025-04-14 08:00
Das Gesetz verbietet die Diskriminierung durch staatliche und nicht staatliche Akteure aufgrund 
der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität, des Geschlechtsausdrucks oder der Ge­
schlechtsmerkmale. Die Regierung setzt diese Gesetze jedoch nicht konsequent durch. Im Jahr 
2018 erklärte die Indische Psychiatrische Gesellschaft, dass Homosexualität keine Krankheit ist, 
und 2022 wies die nationale Ärztekommission alle Landesärztekammern an, die sogenannte 
Konversionstherapie zu verbieten, und bezeichnete sie als „ berufliches Fehlverhalten“.Im All­
gemeinen verbietet das Gesetz die medizinische oder psychologische Zwangsbehandlung von 
Erwachsenen (USDOS 23.4.2024). Dennoch werden in Indien nach wie vor Konversionsthera­
pien für Homosexuelle praktiziert. Das Spektrum der eingesetzten Maßnahmen umfasst Medi­
kamente, Elektroschocktherapien sowie physische Gewaltanwendung (Sky News 28.7.2023).
Im Jahr 2018 entkriminalisierte der Oberste Gerichtshof [Anm. Supreme Court of India] gleich­
geschlechtliche Beziehungen (USDOS 23.4.2024; vgl. BAMF 4.2024, ÖB New Delhi 7.2023) 
bzw. Geschlechtsverkehr (AA 5.6.2023; vgl. DFAT 29.9.2023) und 2022 wies das Obergericht 
[Anm. High Court] von Madras die Regierungen der Bundesstaaten und der Union an, Pläne für 
Reformen zum Schutz der Rechte von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transgender, quee­
ren oder intersexuellen (LGBTQI+) Personen zu entwickeln (USDOS 23.4.2024; vgl. BAMF 
4.2024). Im Jahr 2022 erweiterte der Oberste Gerichtshof die offizielle Definition der Familie 
um gleichgeschlechtliche Eltern und andere Haushalte, die zuvor als „ atypisch“ eingestuft wor­
den waren (FH 2025a). Die öffentliche Unterstützung für die gleichgeschlechtliche Ehe nimmt 
weiter zu (USDOS 23.4.2024). Im Oktober 2023 lehnte es der Oberste Gerichtshof ab, gleich­
geschlechtliche Ehen zu legalisieren, und nahm stattdessen das Angebot der Regierung an, ein 
Gremium einzurichten, das die Gewährung bestimmter mit der Ehe verbundener Vorteile für 
gleichgeschlechtliche Paare prüfen soll (BAMF 4.2024; vgl.HRW 16.1.2025, AI 24.4.2024).
Im September 2024 kündigte die Zentralregierung mehrere Maßnahmen zur Integration von 
Paaren unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität an. Dazu gehör­
ten eine Richtlinie, Partner in LGBTQI+-Beziehungen bei der Ausgabe von Lebensmittelkarten 
als Teil desselben Haushalts zu behandeln, keine Einschränkungen bei der Eröffnung eines 
gemeinsamen Bankkontos und die Benennung eines Partners, der im Todesfall das Kontogutha­
ben erhält (HRW 16.1.2025). Allerdings sind in den Richtlinien keine Maßnahmen in Bezug auf 
Erbrechte, Unterhaltszahlungen und steuerliche Vergünstigungen oder Rechte aus dem Arbeits­
verhältnis, wie Abfindung, Familienpension oder -versicherungen, enthalten (Hindu 5.2.2025).
Angehörige sexueller Minderheiten stoßen weiterhin auf Vorurteile und vielfältige Formen der 
Diskriminierung und werden vereinzelt auch Opfer von Gewalttaten (AA 5.6.2023; vgl. ÖB New 
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Delhi 7.2023, FH 2025a)und Erpressungen (AA 5.6.2023), insbesondere in ländlichen Gebie­
ten (USDOS 23.4.2024). Quellen des DFAT berichteten von einem Mangel an angemessenem 
Schutz für sexuelle Minderheiten, von schlechten Bildungs- und Gesundheitschancen und von 
Intoleranz, Missbrauch und Gewalt in ihrem täglichen Leben. Gespräche über Sexualität sind 
in Indien generell tabu, sodass LGBTI oft im Verborgenen leben. Obwohl die Gesellschaft im 
Allgemeinen konservativ ist und LGBTI-Vielfalt ausschließt, gibt es in der Oberschicht, insbe­
sondere in den Großstädten (vor allem in Delhi und Mumbai), Bereiche der Akzeptanz. Berichten 
zufolge ist es für gebildete homosexuelle Männer der Oberschicht (weniger für Frauen) möglich, 
in eine Großstadt zu ziehen und dort ein relativ freies Leben zu führen. In der traditionellen 
indischen Gesellschaft haben Frauen nicht das gleiche Maß an Handlungsfreiheit wie Männer. 
Eltern erwarten von ihren Töchtern, dass sie (einen Mann) heiraten und Teil seiner Familie wer­
den (DFAT 29.9.2023). Dies führt zu einer gewissen „ Unsichtbarkeit“ [Anm.: in der Gesellschaft] 
für lesbische und bisexuelle Frauen (DFAT 29.9.2023). Sexuelle Minderheiten, insbesondere 
lesbische, bisexuelle und transgender Frauen sind einem höheren Risiko für Zwangsehen, Ver­
gewaltigung in der Ehe, emotionaler Erpressung und korrektiver Vergewaltigung seitens ihrer 
Familien ausgesetzt (ILGA Asia 19.4.2022).
Laut Quellen des DFAT habe die Entkriminalisierung 2018 zwar eine Verbesserung für das Le­
ben sexueller Minderheiten gebracht, da weniger oft Erpressungen von Bestechungsgeld durch 
Polizeibeamte erfolgt, allerdings wird auch berichtet, dass sich noch immer viele Menschen 
im Land, einschließlich Polizisten, der Gesetzesänderungen nicht bewusst sind, und es noch 
immer dazu komme, dass Polizisten auf Basis der aufgehobenen Gesetze Ermittlungen durch­
führen oder Personen erpressen (DFAT 29.9.2023). Berichten zufolge verübten Polizeibeamte 
Straftaten gegen Angehörige sexueller Minderheiten und zwangen die Opfer unter Androhung 
von Verhaftung, die Vorfälle nicht zu melden. Mithilfe von NGOs boten mehrere Bundesstaaten 
der Polizei Aufklärungs- und Sensibilisierungsschulungen an. Experten räumten ein, dass einige 
Strafverfolgungsbeamte dazu neigen, sich auf die Seite der Familieninteressen gegen Mitglie­
der sexueller Minderheiten zu stellen (USDOS 23.4.2024). Gewalt durch Familien gegenüber 
Angehörigen sexueller Minderheiten kommt häufig vor (DFAT 29.9.2023).
Es gab keine Berichte über Einschränkungen bei der Äußerung von LGBTQI+-Themen oder 
bei der Möglichkeit, entsprechende Veranstaltungen legal zu registrieren oder einzuberufen 
(USDOS 23.4.2024). Es gibt immer mehr Online-Räume für die LGBT+-Gemeinschaft und 
eine gewisse Repräsentation von LGBT+-Personen in der digitalen Mainstream-Werbung, im 
Fernsehen und in den Medien. Zivilgesellschaftliche Organisationen bemerken jedoch, dass 
sexuelle Minderheiten und ihre Erfahrungen in der Online-Berichterstattung nicht angemessen 
berücksichtigt werden (FH 16.10.2024).
Situation von Transgender-Personen
Indien hat seiner Transgender-Bevölkerung besondere Rechte eingeräumt. Seit 2014 werden 
diese offiziell als drittes Geschlecht (z. B. auch in Dokumenten) anerkannt. Die Gründe dafür 
sind aber nicht Toleranz gegenüber nicht-binären Formen der Sexualität, sondern die Tradition 
der Hijras (ÖB New Delhi 7.2023), eine Bezeichnung für Transgender-Personen, Intersexuelle 
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oder „ Drittes Geschlecht“, wodurch die indische Gesellschaft historisch über einen traditionel­
len Zugang zu Transgender-Themen verfügt (AA 5.6.2023; vgl. DFAT 29.9.2023). Zusätzlich 
haben die Verabschiedung des Gesetzes über den Schutz der Rechte von Transgender-Per­
sonen (Transgender Persons (Protection of Rights) Act 2019, TPRA) und die Einsetzung eines 
Nationalen Rates für Transgender-Personen dazu beigetragen, den Zugang der Transgender-
Gemeinschaft zu Gesundheit, Bildung, Wohnraum und persönlicher Sicherheit zu verbessern. 
Das Gesetz enthält allerdings kein Recht von Transgender-Personen auf Selbstbestimmung (ÖB 
New Delhi 7.2023). 2019 wurde ein Gesetz erlassen, das von Transgender-Personen den Nach­
weis einer geschlechtsangleichenden Operation verlangt, um ihre Geschlechtsidentität rechtlich 
anerkennen zu lassen (DFAT 29.9.2023). Um rechtsgültig zu sein, muss jede Änderung des 
Geschlechts offiziell im wöchentlichen Amtsblatt der Publikationsbehörde der Regierung be­
kannt gegeben werden (USDOS 23.4.2024). Experten der Zivilgesellschaft berichteten über 
Probleme bei der Umsetzung des TPRA, darunter Schwierigkeiten für Transgender-Personen, 
medizinische Behandlung und andere Dienstleistungen zu erhalten (USDOS 23.4.2024).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (5.6.2023): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in Indien, https://www.ecoi.net/en/file/local/2093231/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_a
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ATION REPORT INDIA, https://www.dfat.gov.au/sites/default/files/country-information-report-india
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■ FH - Freedom House (2025a): Freedom in the World 2025 - India, https://freedomhouse.org/country
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dvisories-issued-to-ensure-rights-of-people-in-queer-relationships-govt-to-lok-sabha/article6918
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■ HRW - Human Rights Watch (16.1.2025): World Report 2025 - India, https://www.ecoi.net/de/doku
ment/2120041.html, Zugriff 22.1.2025
■ ILGA Asia - ILGA Asia - the Asian Region of the International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans, and 
Intersex Association (19.4.2022): SOGIESC Rights in India, An unfinished agenda, https://www.ilga
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■ ÖB New Delhi - Österreichische Botschaft New Delhi [Österreich] (7.2023): Asylländerbericht 2023 - 
Indien
■ Sky News - Sky News (28.7.2023): ’I can make you straight in three months’: Inside India’s gay 
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ndias-gay-conversion-industry-12928455 , Zugriff 1.4.2025
■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights Practices: India, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107729.html, Zugriff 3.5.2024
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18 Bewegungsfreiheit und Meldewesen
Letzte Änderung 2025-04-14 08:00
Die Verfassung gewährt den Bürgern das Recht, sich in jedem Teil des indischen Staatsge­
biets aufzuhalten und niederzulassen (FH 2025a; vgl. ÖB New Delhi 7.2023) sowie landesweite 
Bewegungsfreiheit, Auslandsreisen, Auswanderung und Repatriierung werden gesetzlich ge­
währt, und die Regierung respektiert diese Rechte im Allgemeinen (USDOS 23.4.2024; vgl. ÖB 
New Delhi 7.2023). Allerdings verlangen das Innenministerium und die Regierungen der Bun­
desstaaten von ihren Bürgern Sondergenehmigungen, wenn sie in bestimmte Bundesstaaten 
reisen wollen. In den Bundesstaaten Arunachal Pradesh, Nagaland, Mizoram und Manipur sind 
sogenannte Inner Line Permits erforderlich (USDOS 23.4.2024). Die Bewegungsfreiheit wird in 
einigen Teilen des Landes durch aufständische Gewalt oder kommunale Spannungen behindert. 
Mehrere Bundesstaaten verlangen von Unternehmen zudem, Arbeitsplätze für Einheimische 
freizuhalten, was die Möglichkeiten der zwischenstaatlichen Migration einschränkt. Die Durch­
setzung der Quoten ist jedoch nach Berichten nur bedingt gewährleistet (FH 2025a).
Es gibt weder ein zentralisiertes Melde- oder Registrierungssystem, noch ein Personenstands-
oder auch kein Strafregister, sodass ein Großteil der Bevölkerung keinen Ausweis besitzt. Die 
Einführung der Aadhaar-Karte im Jahre 2009, ein digitales Identitätssystem für die fast 1,4 Milli­
arden Menschen des Landes (UCLA 13.4.2022), hat hieran nichts geändert, da die Registrierung 
nach wie vor auf freiwilliger Basis erfolgt. Dies begünstigt die Niederlassung in einem anderen 
Landesteil im Falle von Verfolgung (AA 5.6.2023). Auch bei laufender strafrechtlicher Verfolgung 
ist nicht selten ein unbehelligtes Leben in ländlichen Bezirken eines anderen Landesteils mög­
lich (AA 5.6.2023; vgl. ÖB New Delhi 7.2023), ohne dass die Person ihre Identität verbergen 
muss (ÖB New Delhi 7.2023).
Das Aadhaar-Programm weist jedem Einwohner (auch ausländische Staatsbürger ÖB New De­
lhi 7.2023) freiwillig eine eindeutige 12-stellige Nummer zu, die mit den biometrischen Daten 
der Person, alle 10 Fingerabdrücke und ein Iris-Scan sowie einem digitalen Foto, verknüpft ist 
(DFAT 29.9.2023; vgl. ÖB New Delhi 7.2023, UCLA 13.4.2022). Mit der Speicherung der biome­
trischen Daten soll eine Doppelvergabe an ein und dieselbe Person reduziert bzw. verhindert 
werden. Obwohl die Beantragung einer Aadhaar-Karte kostenlos und das System freiwillig ist, 
ist die Registrierung für alltägliche Aktivitäten in der Praxis durchaus erforderlich. Für den Erhalt 
einer Aadhaar-Karte sind keine umfangreichen Unterlagen notwendig, und es stehen mehrere 
Optionen zur Verfügung, sodass sie auch für ärmere Bürger ohne Papiere oder Analphabeten 
zugänglich ist. In der Praxis wird die Aadhaar-Karte oft als Personalausweis verwendet (DFAT 
29.9.2023). Mittlerweile wurden über 1,3 Milliarden Aadhaar-Registrierungen vorgenommen, 
womit ein Großteil der indischen Bevölkerung erfasst ist. Durch die Verknüpfung vieler Dienst­
leistungen mit der biometrischen Aadhaar-Karte wird die Auffindbarkeit einzelner Personen für 
Behörden erleichtert (ÖB New Delhi 7.2023).
Darüber hinaus gibt es mehrere Initiativen der Regierung zum Aufbau nationaler Register. Das 
Nationale Bevölkerungsregister (National Population Register, NPR) ist seit 2010 eine Daten­
bank, die Angaben zu allen Einwohnern Indiens enthält, unabhängig von der Staatsbürgerschaft. 
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Ein „ gewöhnlicher Einwohner“ ist definiert als eine Person, die seit mindestens sechs Mona­
ten in einem Gebiet wohnt oder die beabsichtigt, in den nächsten sechs Monaten in diesem 
Gebiet zu wohnen. Alle gewöhnlichen Einwohner müssen sich im NPR registrieren. Das NPR 
ist ein vorbereitender Schritt zur Entwicklung des Nationalen Registers indischer Staatsbürger 
(National Register of Indian Citizens, NRIC), wie es im Staatsbürgerschaftsgesetz vorgesehen 
ist. Das NRIC ist eine detaillierte Aufzeichnung indischer Staatsbürger, die sowohl innerhalb als 
auch außerhalb Indiens leben (VaRa 14.12.2024).
Derzeit hat nur Assam ein solches Nationales Staatsbürgerschaftsregister (National Register of 
Citizens, NRC), das 2014 vom Obersten Gerichtshof [Anm. Supreme Court of India] angeordnet 
und überwacht wurde. Das NRC ist ein Versuch der indischen Regierung, illegale Einwanderer 
zu identifizieren und abzuschieben. Im Falle von Assam bedeutet dies, echte Staatsbürger zu 
identifizieren, die bis zum 24.3.1971 in Assam wohnhaft waren. Das endgültige NRC für Assam 
wurde am 31. August 2019 veröffentlicht, wobei mehr als 1,9 Millionen Antragsteller, ein großer 
Anteil davon Muslime, nicht auf die Liste aufgenommen wurden. Einwohner, die nicht auf der 
Liste stehen, können bei den Ausländergerichten (Foreigners Tribunals) sowie dem Oberge­
richt [Anm. High Court, Höchstgericht eines Bundesstaates] und dem Obersten Gerichtshof 
Berufung einlegen. Im Jahr 2021 wurde beim Obersten Gerichtshof eine Petition eingereicht, in 
der eine erneute Überprüfung der Liste von 2019 gefordert wurde; der Antrag ist noch immer 
anhängig. Die Anforderung spezifischer Dokumente stellte für viele Menschen eine Heraus­
forderung dar, was zu einer möglichen Ausgrenzung während der Erstellung des Assam-NRC 
führte. Viele Menschen aus marginalisierten und armen Bevölkerungsgruppen haben noch kei­
ne legalen und gültigen Dokumente, was sie staatenlos machen kann. Darüber hinaus haben 
weder der Staat noch die Zentralregierung festgelegt, was mit denjenigen geschieht, die ihre 
Fälle vor den Ausländertribunalen verlieren. Auch wurde nicht festgelegt, ob sie festgenommen 
oder abgeschoben werden oder ob ihnen gestattet wird, ohne die Rechte und Privilegien der 
Staatsbürgerschaft im Land zu bleiben. Zudem verfügt Indien über kein formelles Rückführungs­
abkommen mit Bangladesch, was den Abschiebeprozess erschwert (VaRa 5.9.2024; vgl. DFAT 
29.9.2023).
Die Regierung kann jedem Antragsteller einen Reisepass verweigern, wenn er sich außerhalb 
des Landes an Aktivitäten beteiligt, die „ der Souveränität und Integrität der Nation schaden“
(USDOS 23.4.2024). Eine Ausreiseverweigerung ist aus Gründen der nationalen Sicherheit 
möglich (AA 5.6.2023; vgl. ÖB New Delhi 7.2023).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (5.6.2023): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in Indien, https://www.ecoi.net/en/file/local/2093231/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_a
syl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Indien_(Stand_April_2023),_05.06.2023.pdf , Zugriff 
19.10.2023 [Login erforderlich]
■ DFAT - Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (29.9.2023): DFAT COUNTRY INFORM­
ATION REPORT INDIA, https://www.dfat.gov.au/sites/default/files/country-information-report-india
.pdf, Zugriff 19.10.2023
■ FH - Freedom House (2025a): Freedom in the World 2025 - India, https://freedomhouse.org/country
/india/freedom-world/2025, Zugriff 4.3.2025
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■ ÖB New Delhi - Österreichische Botschaft New Delhi [Österreich] (7.2023): Asylländerbericht 2023 - 
Indien
■ UCLA - University of California Los Angeles Anderson Review (13.4.2022): Addressing Its Lack of 
an ID System, https://anderson-review.ucla.edu/addressing-its-lack-of-an-id-system-india-registers
-1-2-billion-in-a-decade/ , Zugriff 14.11.2023
■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights Practices: India, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107729.html, Zugriff 3.5.2024
■ VaRa - Vajiram & Ravi (14.12.2024): National Population Register, NPR, Significance, Challenges, 
https://vajiramandravi.com/quest-upsc-notes/national-population-register-npr , Zugriff 27.1.2025
■ VaRa - Vajiram & Ravi (5.9.2024): National Register of Citizens, Importance, NRC in Assam, Chal­
lenges, https://vajiramandravi.com/quest-upsc-notes/national-register-of-citizens , Zugriff 27.1.2025
19 Binnenflüchtlinge und Flüchtlinge
Letzte Änderung 2025-04-14 08:00
Indien hat die UN-Konvention über die Anerkennung von Flüchtlingen von 1951 und das Protokoll 
von 1967 nicht unterzeichnet (AA 5.6.2023). Obwohl das Land über kein spezielles Gesetz zur 
Regelung der Flüchtlingspolitik verfügt (USDOS 23.4.2024; vgl. AA 5.6.2023), arbeitet das Amt 
des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) nach eigenen Angaben 
eng mit der Regierung und anderen humanitären Organisationen zusammen, um Flüchtlingen,  
zurückkehrenden Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie anderen Personen ein Mindestmaß 
an Schutz und Unterstützung zu bieten. In Ermangelung eines Rechtsrahmens gewährt die 
Regierung manchmal situationsbedingt Asyl aus humanitären Gründen im Einklang mit dem 
Völkerrecht. Dieser Ansatz führt zu unterschiedlichen Schutzstandards für verschiedene Grup­
pen von Flüchtlingen und Asylbewerbern. Der Begriff „ Flüchtling“ ist im Gesetz nicht enthalten. 
Flüchtlinge werden wie alle anderen Ausländer behandelt. Wer sich ohne gültige Papiere im 
Land aufhält, macht sich strafbar. Personen ohne Papiere müssen mit Inhaftierung, Zwangsrück­
führung und Misshandlung rechnen (USDOS 23.4.2024). Der UN-Menschenrechtsausschuss 
des UN-Zivilpakts (CCPR) äußert Bedenken hinsichtlich der Haftbedingungen und der nicht 
absehbaren Haftdauer von Migranten (CCPR 2.9.2024).
Im Jahr 2024 gab es laut UNHCR in Indien 292.440 Flüchtlinge, Asylwerber und Staatenlose 
(UNHCR 2024), davon sind 47.630 bei UNHCR Indien registriert (UNHCR 12.2024). Die meisten 
Personen stammen aus Sri Lanka, Myanmar, China, Afghanistan und Sudan (UNHCR 2024). 
Dazu kamen im Jahr 2023 circa 703.000 Binnenflüchtlinge (Internally displaced people, IDPs) 
aufgrund von Konflikten, Gewalt und Katastrophen (IDMC o.D.).
USDOS berichtet, dass Flüchtlinge und Asylbewerber Zugang zu Wohnraum, Grund- und Se­
kundarschulbildung sowie Gesundheitsversorgung haben (USDOS 23.4.2024). Der CCPR zeigt 
sich jedoch über den mangelnden Zugang von Migranten zu Gesundheitsdiensten, Arbeitsplät­
zen, Bildung und Wohnraum sowie über die prekäre Lage von Migrantenkindern, einschließlich 
unbegleiteter Minderjähriger, besorgt (CCPR 2.9.2024). Die Mehrheit der Flüchtlinge, die beim 
UNHCR registriert sind, findet eine Anstellung im informellen Sektor. Laut UNHCR ist es für 
Flüchtlinge schwierig, eine formelle Beschäftigung zu finden, da sie keine von der Regierung 
ausgestellten Dokumente wie Langzeitvisa besitzen, die die Regierung seit 2017 nicht mehr an 
Flüchtlinge ausstellt (USDOS 23.4.2024).
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Gemäß der am 10.1.2020 in Kraft getretenen Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes (Ci­
tizenship Amendment Act, 2019), erhalten Migranten, die vor dem 31.12.2014 als Flüchtlinge 
aus den Nachbarländern Afghanistan, Bangladesch und Pakistan kamen, vereinfacht die in­
dische Staatsbürgerschaft. Ausgenommen sind Muslime. Grundsätzlich kann jeder Flüchtling 
nach zwölfjährigem Aufenthalt in Indien indischer Staatsangehöriger werden [Anm.: weitere 
Informationen im Kapitel Staatsbürgerschaft] (AA 5.6.2023).
Der Großteil der Tibeter lehnen die indische Staatsbürgerschaft jedoch ab, getragen von der 
Hoffnung, eines Tages in die Heimat zurückzukehren. Gerade tibetische Flüchtlinge haben 
mithilfe von NGOs (teils mit ausländischer Unterstützung) sowie Bemühungen der tibetischen 
Exilregierung und Institutionen Möglichkeiten zur Schul-/Berufsausbildung sowie Zugang zu 
Startkapital und sind dementsprechend wirtschaftlich aktiv (AA 5.6.2023).
Indien teilt Flüchtlingen Siedlungsgebiete zu, Flüchtlinge aus Afghanistan erhielten etwa Land 
in Lajpat Nagar in Delhi (AA 5.6.2023). Im ganzen Land gibt es Siedlungen von Binnenver­
triebenen. Für das Wohlergehen der Binnenvertriebenen sind in der Regel die Regierungen 
der Bundesstaaten und die lokalen Behörden zuständig, und es gab Berichte über Lücken 
bei den Dienstleistungen und mangelnde Rechenschaftspflicht. Die Zentralregierung gewährte 
den Binnenvertriebenen nur begrenzte Unterstützung, gestattete aber NGOs und Menschen­
rechtsorganisationen den Zugang zu einigen Binnenvertriebenen; weder der Zugang noch die 
Unterstützung waren für alle Binnenvertriebenen oder alle Situationen einheitlich. Genaue Zah­
len über die durch Gewalt vertriebenen Menschen waren schwer zu ermitteln. Während die 
Behörden die Bewohner der Lager registrierten, lebte eine unbekannte Zahl von Vertriebenen 
außerhalb der Lager (USDOS 23.4.2024).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (5.6.2023): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in Indien, https://www.ecoi.net/en/file/local/2093231/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_a
syl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Indien_(Stand_April_2023),_05.06.2023.pdf , Zugriff 
19.10.2023 [Login erforderlich]
■ CCPR - UN Human Rights Committee (CCPR) of the International Covenant on Civil and Political 
Rights (2.9.2024): Human Rights Committee - Concluding observations on the fourth periodic report 
of India, https://docstore.ohchr.org/SelfServices/FilesHandler.ashx?enc=FWgVcNI4OVyUckRlbEnbaDHOm/
VJRAevfxu95By/Jr9YGrTBH/xTYVrl8YtqU l q0N0QsGW1ag0v7qHmCRF8Q==, Zugriff 17.2.2025
■ IDMC - Internal Displacement Monitoring Centre (o.D.): Global Internal Displacement Database, 
https://www.internal-displacement.org/database/displacement-data, Zugriff 19.3.2025
■ UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees (12.2024): UNHCR India: Factsheet, 
https://reporting.unhcr.org/india-factsheet-10315, Zugriff 19.3.2025
■ UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees (2024): UNHCR Global Focus - India, 
https://reporting.unhcr.org/operational/operations/india?year=2024, Zugriff 19.3.2025
■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights Practices: India, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107729.html, Zugriff 3.5.2024
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20 Grundversorgung und Wirtschaft
Letzte Änderung 2025-04-09 07:21
Indien ist im Wirtschaftsjahr 2023/24, welches im März 2024 zu Ende gegangen ist, um beachtli­
che 8,2 % des BIP gewachsen - damit wurde der COVID-19-Pandemie bedingte Wirtschaftsein­
bruch überwunden und die indische Wirtschaft befindet sich wieder auf einem positiven Wachs­
tumspfad. Indien ist damit die am stärksten wachsende Volkswirtschaft aller G20 Staaten. Diese 
Dynamik wird von einem wieder erstarkten Privatkonsum und einem enormen Investitionspro­
gramm der Regierung getragen. Externe Faktoren wie der Ukraine-Krieg, Lieferkettenprobleme, 
ein hohes Ölpreisniveau sowie auch die weltweite Zinswende führten zu einer höheren Inflation 
v.a. bei Lebensmitteln und Energie. Die Inflation hat sich mittlerweile von 6,7 % (2022/23) auf 
5,7 % (2023/24) reduziert (WKO 9.2024). Die österreichische Botschaft in New Delhi hatte die 
indische Wirtschaft in ihrem Bericht von 2023 als resilient eingestuft (ÖB New Delhi 7.2023).
Im Wirtschaftsjahr 2023/24 stieg im Vergleich zum Vorjahrdie Landwirtschaft um 1,4 % (14 % 
BIP-Anteil), der wiedererstarkende Industriesektor um 9,5 % (31 % BIP-Anteil) sowie der Dienst­
leistungsbereich um 7,6 % (55 % BIP-Anteil), wobei hier die IT-Services dominieren. Die indische 
Mittelschicht ist von 19 % im Jahr 2015 auf 32 % im Jahr 2024 gewachsen. Damit verändert sich 
nicht nur das Konsumverhalten der Menschen, sondern es steigen auch die Anforderungen an 
Infrastruktur sowie Gesundheitssysteme. Über 40 Mio. Studenten beginnen jährlich eine höhere 
Ausbildung, damit wächst der Talent- und Fachkräfte-Pool. Die wirtschaftliche Entwicklung führt 
zu einem Gesellschaftswandel mit einer Änderung der traditionellen Werte (WKO 9.2024).
Quellen
■ ÖB New Delhi - Österreichische Botschaft New Delhi [Österreich] (7.2023): Asylländerbericht 2023 - 
Indien
■ WKO - Wirtschaftskammer Österreich (9.2024): Indien - Wirtschaftsbericht September 2024, https:
//www.wko.at/oe/aussenwirtschaft/indien-wirtschaftsbericht.pdf, Zugriff 29.1.2025
20.1 Arbeitsmarkt
Letzte Änderung 2025-04-14 08:00
Im Jahr 2024 hatte Indien eine Erwerbsquote von 55,8 % (IOM 7.2024) und 2023 eine Arbeits­
losenrate von 4,2% (WB 7.1.2025) bis 4,7% (IOM 7.2024). Die indische Regierung berichtet 
im Zeitraum 2022-23 eine Arbeitslosenrate von 3,2 % (GovI-MOSPI 9.10.2024), während der 
Thinktank Centre for Monitoring Indian Economy (CMIE) für August 2024 eine Rate von 8,51 % 
meldete. Es besteht Uneinigkeit darüber, wie die Arbeitslosigkeit in Indien gemessen werden 
soll. Nach Ansicht der Analysten ist die Diskrepanz auf die Definition von Arbeit zurückzuführen, 
die auch Teilzeitarbeit in der Landwirtschaft einschließt (FT 2.10.2024). In der arbeitenden Be­
völkerung liegt der Anteil der Frauen bei 22 % und jener der Männer bei 74,6 % (IOM 7.2024). 
Es besteht im Wesentlichen eine umfassende und internationalen Standards entsprechende Ar­
beits- und Sozialgesetzgebung, allerdings nur für Beschäftigte in formellen Arbeitsverhältnissen 
(AA 5.6.2023). 2023 betrug der informelle Sektor 90 % (ÖB New Delhi 7.2023; vgl. AA 5.6.2023). 
Von den 10 % Beschäftigten im formellen Sektor, die über eine formelle soziale Absicherung und 
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