2025-09-15-coi-cms-laenderinformationen-china-version-7-a024
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
Die Arbeiter berichteten von gefängnisähnlichen Zuständen, in denen die Menschen einer poli tischen Indoktrination unterworfen werden (FH 29.2.2024a). In einem UN-Bericht aus dem Jahr 2022 (UNGA 19.7.2022) werden Beweise dafür angeführt, dass die Beschäftigungsprogramme mit Zwangsarbeit, starker Überwachung, Gewalt und erniedrigender Behandlung einhergehen und dass „ einige Fälle auf Versklavung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit hinauslaufen können“ (FH 29.2.2024a; vgl. Tagesschau 8.4.2024; vgl. Eurasianet 5.11.2024). Im Zuge des Ausbaus der Wirtschaft sind aus anderen Landesteilen Han-Chinesen zugewandert, die im Vergleich zu den Uiguren über bessere Bildungs- und Kapitalressourcen verfügen und Wirtschaft und Verwaltung dominieren (BAMF 2.2020). Die Uiguren hingegen sind politisch stark unterrepräsentiert und deren religiöse Aktivitäten werden streng kontrolliert. Punktuell kommt es immer wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Uiguren und Han-Chinesen, auf die oft, unter dem Deckmantel des Kampfes gegen den Terrorismus, harsche Retorsionen durch Sicherheitsorgane folgen (ÖB Peking 2024). Zudem wirft die chinesische Regierung Teilen der muslimischen Bevölkerung in Xinjiang se paratistische Bestrebungen, Extremismus und terroristische Aktivitäten vor und führt in diesem Zusammenhang auch immer wieder Schnell- und Massenverfahren durch. Uiguren werden systematisch des Terrorismus verdächtigt, auch wenn sie friedlich für die Wahrung von Minder heitenrechten, eine effektive Autonomie und Religionsfreiheit eintreten (ÖB Peking 2024). Der Vorwurf des „ religiösen Extremismus“ führt für viele uigurische, kasachische und Hui-Mus lime zu Verhaftungen, Gefängnisstrafen und Indoktrination. In den Regionen der ethnischen Minderheiten, insbesondere in Xinjiang, ist die Polizeipräsenz besonders hoch. Die Möglich keit der Uiguren und der Angehörigen anderer muslimischer Minderheiten in Xinjiang, sich frei zu äußern, selbst im privaten Bereich, wurde durch die Politik, chinesische Beamte in ihren Häusern wohnen zu lassen, um sie zu überwachen und zu indoktrinieren, weiter unterminiert (FH 29.2.2024a). Alle Bestrebungen, die den chinesischen Herrschaftsanspruch auf die von den Minderheiten bewohnten Gebiete infrage stellen könnten, wie beispielsweise oppositionelle Meinungsäußerungen und Forderungen nach größerer Autonomie werden als Bedrohung durch „ Separatismus“ aufgefasst und streng verfolgt (AA 26.10.2022; vgl. ÖB Peking 2024). Polizeikontrollpunkte in ganz Xinjiang schränken die Möglichkeiten der Bewohner ein, zu reisen oder sogar ihre Heimatstädte zu verlassen (FH 29.2.2024a). Sowohl in Tibet als auch in Xinjiang laufen diejenigen, die Kontakt zu Familienangehörigen und Freunden im Ausland aufnehmen oder sich für ihre Kultur, Sprache und Religion einsetzen, Gefahr, als „ Separatisten“ behandelt und zu harten Gefängnisstrafen verurteilt zu werden (HRW 11.1.2024). Angesichts von Kontak ten zwischen uigurischen Unabhängigkeitsgruppen und fundamentalistischen Gruppierungen in den Anrainerstaaten geht die Zentralregierung gegen jegliche (auch vermeintliche) Auto nomie- und Unabhängigkeitsbestrebungen aus Furcht vor Separatismus und Infiltrierung mit sehr großer Härte vor. Hierzu gehören Passentzug, Ausgangssperren, Einführung von neuen, als Extremismus eingestuften Tatbeständen, Vorlage von biometrischen Daten, Entnahme von DNS-Proben sowie Internierung oder Festnahme (AA 26.10.2022). Überwachung und Internierungslager 12

Die chinesischen Behörden verfolgen eine aggressive Politik, um die demografischen Verhält nisse in den Regionen der ethnischen Minderheiten, insbesondere in Xinjiang, Tibet und der Inneren Mongolei, absichtlich zu verändern (FH 29.2.2024a). Seit 2017 wurden mehr als ei ne Million Uiguren und Angehörige anderer überwiegend muslimischer Minderheitengruppen in Internierungslagern und Gefängnissen inhaftiert, und eine weitere unbekannte Zahl wird in sogenannten „ Vocational Skills Education and Training Centers“ (VSETCs) einer „ Umerziehung“ unterworfen (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 29.2.2024a). Nach Angaben Pekings handelt es sich bei diesen VSETCs um Bildungszentren, in die Uiguren und andere Personen freiwillig gehen; Journalisten zugespielte interne Regierungsdokumente liefern jedoch Beweise, wonach es sich hierbei tatsächlich um von bewaffneten Wächtern gesicherte Einrichtungen handelt, in denen die Gefangenen aggressiven Formen der Indoktrination und politischen Umerziehung unterzo gen werden, um deren ethnische Identität und deren religiösen Glauben zu untergraben (FH 29.2.2024a). Obwohl einige politische Umerziehungslager geschlossen worden zu sein scheinen (HRW 11.1.2024; vgl. FH 29.2.2024a), befinden sich schätzungsweise eine halbe Million Uiguren und andere Turk-Muslime weiterhin in Haft, die im Rahmen der 2017 begonnenen chinesi schen Razzia „ Strike Hard Against Violent Terrorism“ festgenommen wurden. Es gab keine Massenentlassungen. Viele Uiguren im Ausland haben weiterhin wenig bis gar keinen Kontakt zu Familienangehörigen in Xinjiang (HRW 11.1.2024). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.10.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Volksrepublik China (Stand: September 2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/20814 20/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksr epublik_China_(Stand_September_2022),_26.10.2022.pdf, Zugriff 20.2.2023 [Login erforderlich] ■ BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (2.2020): Länderreport 22: China. Situation der Muslime, https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationsz entrum/Laenderreporte/2020/laenderreport-22-china.pdf?__blob=publicationFile&v=2 , Zugriff 15.2.2023 ■ Eurasianet - Eurasianet (5.11.2024): Researcher explains how Uighurs are exploited in Xinjiang forced labor regime, https://eurasianet.org/researcher-explains-how-uighurs-are-exploited-in-xinji ang-forced-labor-regime , Zugriff 5.11.2024 ■ FH - Freedom House (29.2.2024a): Freedom in the World 2024 - China, https://www.ecoi.net/de/do kument/2105013.html, Zugriff 10.6.2024 ■ HRW - Human Rights Watch (11.1.2024): World Report 2024 - China, https://www.ecoi.net/en/docu ment/2103179.html, Zugriff 9.7.2024 ■ ÖB Peking - Österreichische Botschaft Peking [Österreich] (2024): Asylbericht 2023: Volksrepublik China (Stand Juli 2024) ■ OHCHR - Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (31.8.2022): OHCHR Assessment of human rights concerns in the Xinjiang Uyghur Autonomous Region, People’s Republic of China, https://www.ohchr.org/en/documents/country-reports/ohchr-assessment-human-rights-c oncerns-xinjiang-uyghur-autonomous-region , Zugriff 20.2.2023 ■ Tagesschau - Tagesschau (8.4.2024): UN kritisieren Zwangsarbeit in chinesischer Region Xinjiang, https://www.tagesschau.de/ausland/asien/zwangsarbeit-uiguren-china-101.html , Zugriff 5.11.2024 ■ UNGA - United Nations General Assembly (19.7.2022): Contemporary forms of slavery affecting persons belonging to ethnic, religious and linguistic minority communities, https://documents.un.org /doc/undoc/gen/g22/408/97/pdf/g2240897.pdf?OpenElement, Zugriff 5.11.2024 ■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107650.html, Zugriff 10.6.2024 13

4.3 Politische Lage und Sicherheitslage in der Inneren Mongolei Letzte Änderung 2025-05-13 10:58 Die Innere Mongolei ist eine Autonome Region im Norden Chinas (DFAT 22.12.2021EB o.D.). Infolge der jahrzehntelangen systematischen Ansiedlung von Han-Chinesen beläuft sich der Anteil der ethnischen Mongolen inzwischen nur noch auf ungefähr 17 % der Bevölkerung (GfbV 12.11.2024; vgl. HRW 4.9.2020), der Han-chinesische Anteil hingegen beträgt laut den jüngsten verfügbaren statistischen Daten aus dem Jahr 2010 etwa 79 % (DFAT 22.12.2021). Zwischen Han-Chinesen und ethnischen Mongolen treten immer wieder Spannungen und Konflikte zutage (BS 2.7.2024). Die chinesische Regierung hat umfangreiche Maßnahmen zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und sozialen Stabilität auf den Weg gebracht, wobei auf tradierte Lebensstile keiner lei Rücksicht genommen wird und Betroffene selten in Planungs- und Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Alle Bestrebungen, die den chinesischen Herrschaftsanspruch infrage stel len könnten, wie beispielsweise oppositionelle Meinungsäußerungen - oder wie die Proteste 2022 gegen Einschränkungen des Curriculums der mongolischen Sprache - werden massiv verfolgt, Forderungen nach größerer Autonomie einzelner Regionen [Anm. in China generell] reflexhaft als Bedrohung durch „ Separatismus“ aufgefasst (AA 9.8.2024). Die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) drängt die mongolische Sprache seit 2020 systema tisch zurück. Kindergärten in der Region unterrichten inzwischen nur noch auf Mandarin. Auch in den Schulen werden immer weniger Fächer auf Mongolisch unterrichtet. Mongolisch-sprachige Bücher über Geschichte und Kultur werden zunehmend verboten (GfbV 12.11.2024). Es wurden alle Grund- und weiterführenden Schulen in der gesamten Inneren Mongolei angehalten, den Unterricht in Geschichte, Moral und Recht sowie in Sprache und Literatur ausschließlich auf Mandarin-Chinesisch und nicht auf Mongolisch abzuhalten (CRC 29.4.2023). Laut verschiedenen Berichten gibt es in den Dörfern staatliche Pilotprogramme, die Landwirten, die „ illegalen religiösen Aberglauben“ nachweislich ablehnen, finanzielle und materielle Anreize bieten. Umgekehrt erhalten Personen, die einen solchen Aberglauben nicht entschieden genug ablehnen, kaum Subventionen. So nutzen die Behörden das Programm beispielsweise am Standort des Dschingis-Khan-Mausoleums, um schamanische Praktiken im Zusammenhang mit der religiösen Verehrung des mongolischen Anführers zu unterbinden. Ziel ist offenbar, die traditionelle mongolische Kultur und Spiritualität auszurotten (USDOS 26.6.2024). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (9.8.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Volksrepublik China 2024, https://www.ecoi.net/en/file/local/2114531/Deutschland._Au swärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksrepublik_ China,_09.08.2024.pdf, Zugriff 9.4.2025 [Login erforderlich] ■ BS - Bertelsmann Stiftung (2.7.2024): BTI 2024 China Country Report, https://bti-project.org/en/re ports/country-report/CHN, Zugriff 2.7.2024 ■ CRC - China Research Center (29.4.2023): Language Policy in Inner Mongolia and its Implications for Chinese and International Human Rights, https://www.chinacenter.net/2023/china-currents/22-1/l 14

anguage-policy-in-inner-mongolia-and-its-implications-for-chinese-and-international-human-rights , Zugriff 12.11.2024 ■ DFAT - Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (22.12.2021): DFAT Country Information Report People’s Republic of China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2067346/country-information-r eport-china-22122021.pdf, Zugriff 15.2.2023 ■ EB - Encyclopaedia Britannica (o.D.): Inner Mongolia summary, https://www.britannica.com/place/I nner-Mongolia, Zugriff 12.8.2024 ■ GfbV - Gesellschaft für bedrohte Völker (12.11.2024): Unterdrückung der mongolischen Sprache und Kultur, https://www.gfbv.de/de/news/unterdrueckung-der-mongolischen-sprache-und-kultur-11215 , Zugriff 12.11.2024 ■ HRW - Human Rights Watch (4.9.2020): China: Mongolian Mother-Tongue Classes Curtailed, https: //www.ecoi.net/en/document/2037116.html, Zugriff 12.8.2024 ■ USDOS - United States Department of State [USA] (26.6.2024): 2023 Report on International Reli gious Freedom: China, https://www.ecoi.net/en/document/2111843.html, Zugriff 8.7.2024 4.4 Politische, Menschenrechts- und Sicherheitslage Hongkong Letzte Änderung 2024-11-26 12:34 Hongkong hat seit dem 1. Juli 1997 den Status einer Sonderverwaltungsregion [Anm. SVR]der Volksrepublik China. (ÖB Peking 2024; vgl. USDOS 23.4.2024). Gemäß der „ Gemeinsamen Chinesisch-Britischen Erklärung“ von 1984 und dem Grundgesetz der Sonderverwaltungsregion soll Hongkong mit Ausnahme von Verteidigungs- und Außenangelegenheiten ein hohes Maß an Autonomie genießen (USDOS 23.4.2024; vgl. ÖB Peking 2024). Die chinesische Zentral- und Hongkonger Lokalregierung vertreten jedoch seit 2014 die Ansicht, dass die Gemeinsame Erklärung keinerlei rechtliche Verbindlichkeiten mehr auslöst (ÖB Peking 2024). Seit der Einführung des „ Gesetzes zum Schutz der Nationalen Sicherheit“ (NSG) [Anm. am 30.6.2020] ist ein gravierender Abbau von Demokratie und Meinungsfreiheit zu ver zeichnen (AA 26.10.2022; vgl. FH 13.8.2024, HRW 11.1.2024). Die politischen Freiheiten und die Autonomie Hongkongs wurden auch im Jahr 2023 weiter beschnitten (USDOS 23.4.2024). Peking treibt die Integration Hongkongs in das politisch-ideologische Modell des Festlands vor an, die Formel „ Ein Land - zwei Systeme“ gilt nur noch sehr eingeschränkt (AA 26.10.2022; vgl. FH 13.8.2024). Die Hongkonger Behörden gehen mit dem Gesetz über nationale Sicherheit (NSG) aus dem Jahr 2020 sowie mit den aus der Kolonialzeit stammenden Bestimmungen der Verordnung über Straftaten (Crime Ordinance) in Bezug auf staatsgefährdende Handlungen und mit anderen restriktiven Gesetzen gegen Anhänger der Demokratiebewegung, Journalist, Menschenrechtsverteidiger und andere engagierte Bürger vor (AI 24.4.2024). Durch das Prinzip der Extraterritorialität können Angeklagte auch außerhalb Hongkongs, also auf dem Festland inhaftiert und vor Gericht gestellt werden (FH 13.8.2024; vgl. AA 26.10.2022). Zusätzlich wurde im Sommer 2020 das äußerst unscharf gefasste und aus der Kolonialzeit stammende Gesetz gegen Sedition (Aufruhr) reaktiviert. Es wird u. a. gegen die unabhängige Presse eingesetzt und hat zu starker Selbstzensur geführt (AA 26.10.2022; vgl. FH 13.8.2024). Die Verurteilungsquote bei Verfolgung nach dem Nationalen Sicherheitsgesetz (NSG) lag laut HRW bei 100% [Stand 2023[ (HRW 11.1.2024). 15

Laut Freedom House (FH) wurden die prominentesten prodemokratischen Persönlichkeiten des Territoriums aufgrund der Bestimmungen des NSG verhaftet (FH 13.8.2024). Auch andere Quel len dokumentieren Verhaftungen (Tagesschau 30.5.2024; vgl. NZZ 12.6.2024). Zudem haben die Behörden in Hongkong sechs im Exil lebenden Demokratie-Aktivisten die Pässe entzogen (NZZ 12.6.2024). Anklagen oder die Androhung von Anklagen haben zur Schließung politischer Parteien, unabhängiger Nachrichtenagenturen, friedlicher NGOs und Gewerkschaften geführt. Das Wahlsystem Hongkongs wurde ab 2021 überarbeitet und die neuen Regeln erlauben es den Behörden des Festlandes, Kandidaten zu überprüfen, und enthalten weitere Bestimmungen, die Peking letztlich die nahezu vollständige Kontrolle über die Auswahl der Hongkonger Behörden sichern (FH 13.8.2024). Das Grundgesetz hat sich in der Vergangenheit als Bollwerk für die Pressefreiheit erwiesen, und die Internetzensur des Festlandes findet in Hongkong noch keine Anwendung. Die Einwohner ha ben seit langem Zugang zu einer Vielzahl von Print-, Rundfunk- und digitalen Nachrichtenquellen. Nach mehreren Jahren anhaltenden politischen und wirtschaftlichen Drucks auf unabhängige Medien durch die Regierungen von Hongkong und dem Festland hat sich die Pressefreiheit jedoch verschlechtert (FH 13.8.2024). Die Selbstzensur ist noch alltäglicher geworden (HRW 11.1.2024). Laut einer vom Hong Kong Foreign Correspondents’ Club durchgeführten und im Juli 2023 veröffentlichten Umfrage üben 65 % der lokalen Journalisten Selbstzensur aus (FH 13.8.2024). Trotz der Bestimmungen des Grundgesetzes und anderslautender Behauptungen der Regierung schränken die Regierungen der VR China und der SVR das Recht auf freie Meinungsäußerung zunehmend ein. Die Regierung der SVR verfolgt weiterhin Einzelpersonen auf der Grundlage des NSG, der Aufwiegelungsgesetze aus der Kolonialzeit und anderer Gesetze wegen friedlicher politischer Äußerungen. Es gab mehrere Fälle, in denen die Behörden der SVR Personen wegen kritischer Äußerungen über die SVR oder die Zentralregierung verhafteten und strafrechtlich verfolgten (USDOS 23.4.2024). Die Religionsfreiheit wird in Hongkong generell geachtet. Die Anhänger der spirituellen Bewe gung Falun Gong, die in Festlandchina verfolgt wird, können frei in der Öffentlichkeit praktizieren (FH 13.8.2024). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.10.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Volksrepublik China (Stand: September 2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/20814 20/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksr epublik_China_(Stand_September_2022),_26.10.2022.pdf, Zugriff 20.2.2023 [Login erforderlich] ■ AI - Amnesty International (24.4.2024): Amnesty International Report 2023/24; Zur weltweiten Lage der Menschenrechte; China 2023, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107862.html , Zugriff 10.6.2024 ■ FH - Freedom House (13.8.2024): Hong Kong: Freedom in the World 2024 Country Report, https: //freedomhouse.org/country/hong-kong/freedom-world/2024, Zugriff 13.8.2024 ■ HRW - Human Rights Watch (11.1.2024): World Report 2024 - China, https://www.ecoi.net/en/docu ment/2103179.html, Zugriff 9.7.2024 ■ NZZ - Neue Zürcher Zeitung (12.6.2024): Hongkong - die neusten Entwicklungen, https://www.nzz. ch/international/hongkong-stadt-begeht-jahrestag-der-rueckgabe-an-china-proteste-verboten-1 16

17-festnahmen-seit-verabschiedung-des-sicherheitsgesetzes-vor-einem-jahr-ld.1501200 , Zugriff 5.11.2024 ■ ÖB Peking - Österreichische Botschaft Peking [Österreich] (2024): Asylbericht 2023: Volksrepublik China (Stand Juli 2024) ■ Tagesschau - Tagesschau (30.5.2024): Mehrere Aktivisten in Hongkong festgenommen, https://www. tagesschau.de/ausland/asien/hongkong-festnahmen-sicherheitsgesetz-104.html , Zugriff 5.11.2024 ■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107650.html, Zugriff 10.6.2024 5 Rechtsschutz / Justizwesen Letzte Änderung 2024-11-28 10:41 Die chinesische Verfassung unterscheidet sich wesentlich von Verfassungsdokumenten rechts staatlicher Demokratien. Zwar finden sich auch hier Bürger- und Freiheitsrechte, diese sind jedoch nicht einklagbar. Die Verfassung der VR China ist kein Statut, das die Rechte und Frei heiten der Bürgerinnen und Bürger oder die Aufgaben der staatlichen Institutionen festschreibt und rechtlich garantiert. Vielmehr hat die chinesische Verfassung den Charakter eines in die Zukunft gerichteten Dokuments, in dem die Parteielite ihre im Laufe der Jahre wechselnden po litischen Ziele formuliert. Trotz aller Bemühungen, den Anschein eines modernen Rechtsstaates zu erwecken, existiert in China bis heute ein hybrides Rechtssystem, d. h. ein Nebeneinander von traditionellem Recht und institutionellem Recht. Das bedeutet, dass es in China weit ver breitet ist, im Konfliktfall neben der institutionalisierten Gerichtsbarkeit auch auf informelle Mittel wie persönliche Beziehungen und Netzwerke zurückzugreifen. Bei Streitigkeiten haben oftmals die Verwaltungsbehörden die Oberhand gegenüber den Gerichten. Die entscheidende Instanz bleibt aber im Zweifelsfall immer die Partei. Insofern relativiert sich auch die Bestimmung, dass „ keine Person und keine Organisation gegen die Verfassung und die Gesetze verstoßen darf.“ De facto steht die KPCh über der Verfassung (lpb 4.2024). Die Führung betont seit dem vierten Jahresplenum des 18. Zentralkomitees 2014 die Rolle des Rechts und ergriff Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität gerichtlicher Verfahren und zum Aufbau eines „ sozialistisches Rechtssystem chinesischer Prägung“ unter dem Motto, das Land den Gesetzen entsprechend zu regieren. Eine Rechtsstaatlichkeit im Sinne der Achtung des Legalitätsprinzips in der Verwaltung und der Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit wird dabei aber dezidiert abgelehnt. Das in den Beschlüssen reflektierte Verständnis von Recht soll die Macht des Staates, d. h. der KPCh, keinesfalls einschränken, sondern vielmehr stärken. Die KPCh und alle Parteiorgane, die die gesamte staatliche und Justizverwaltung duplizieren, stehen weiterhin über der Verfassung (ÖB Peking 2024). Die chinesische Führung arbeitet somit zwar an dem Ausbau des Rechtssystems im Sinne von „ Rule by Law“ (sog. „ Xi Jinping-Gedanken zur gesetzesbasierten Regierungsführung“). „ Rule of Law“ im westlichen Sinne eines Systems von Abwehr- und Schutzrechten der Bürger gegenüber dem Staat ist damit nicht gemeint. Es gibt lediglich vereinzelt Fortschritte bei eher technisch-prozeduralen Reformmaßnahmen der Justiz (AA 26.10.2022). China verfügt über keine unabhängige Justiz. Es ist ein verfassungsrechtlich verankertes Prinzip, dass (partei)politische Institutionen die Gerichte kontrollieren. Die Richter sind weder unabhän gig, noch genießen sie erhöhten Schutz. Zudem können sie zwischen Gerichten und anderen 17

Staatsorganen versetzt werden. Leistungsfähigkeit und Transparenz des Justizsystems wer den durch die Kontrolle durch die KPCh über das Justizsystem beeinträchtigt. Der Mangel an richterlicher Unabhängigkeit wird zudem als Instrument zur Unterdrückung Andersdenkender eingesetzt (ÖB Peking 2024). Die KPCh beherrscht das Justizsystem, wobei die Gerichte auf allen Ebenen von parteipolitisch- juristischen Ausschüssen überwacht werden, die Einfluss auf die Ernennung von Richtern, die Arbeit der Gerichte sowie auf Urteile und Strafen haben. Die Aufsicht durch die KPCh ist in politisch heiklen Fällen offensichtlich, und die meisten Richter sind Mitglieder der KPCh. Von den Richtern wird erwartet, dass sie der Ideologie der KPCh entsprechen und den Grundsatz der Oberhoheit der Partei über die Justiz aufrechterhalten (FH 29.2.2024a). Die Richterernennung erfolgt auf Provinzebene durch Rechtskomitees, welchen hochrangige Partei-Funktionäre angehören und welche von einem KP-Inspektorat überwacht werden. Richter sind verpflichtet, über Einflussnahme seitens lokaler Politiker auf Verfahren Bericht zu erstatten. Es ist für Richter schwierig, zwischen „ Unabhängigkeit“ von lokalen politischen Einflüssen, und Loyalität zur KP-Linie (welche regelmäßig miteinander und mit einflussreichen Wirtschafts- und Privatinteressen verbunden sind) zu navigieren (ÖB Peking 2024). Viele Richter beschweren sich darüber, dass sich lokale Beamte in Fälle einmischen, um mächtige Prozessparteien zu schützen, wichtige Industrien zu unterstützen oder um ihre eigene mögliche Haftung zu ver meiden (FH 29.2.2024a).Diese fehlende Unabhängigkeit trägt dazu bei, dass immer weniger Juristen den Richterberuf ergreifen wollen (ÖB Peking 2024). Trotz der Vorschriften, wonach Verteidiger die Möglichkeit haben sollten, Verdächtige oder An geklagte zu treffen, haben die Anwälte oft keinen Zugang zu ihren Klienten vor dem Prozess (insbesondere in heiklen Fällen). Weiters haben sie nur begrenzte Zeit, um Beweise zu prüfen, und dürfen während des Prozesses nicht mit den Angeklagten sprechen. Ebenso wird Ange klagten häufig erst dann ein Anwalt zugewiesen, wenn der Fall vor Gericht kommt (USDOS 23.4.2024). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.10.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Volksrepublik China (Stand: September 2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/20814 20/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksr epublik_China_(Stand_September_2022),_26.10.2022.pdf, Zugriff 20.2.2023 [Login erforderlich] ■ FH - Freedom House (29.2.2024a): Freedom in the World 2024 - China, https://www.ecoi.net/de/do kument/2105013.html, Zugriff 10.6.2024 ■ lpb - Landeszentrale für politische Bildung - Baden Würtemberg - Infoportal östliches Europa (4.2024): Chinas Politisches System: Die Herrschaft der KPCh, https://www.lpb-bw.de/china-politisches-sys tem#c109017, Zugriff 10.6.2024 ■ ÖB Peking - Österreichische Botschaft Peking [Österreich] (2024): Asylbericht 2023: Volksrepublik China (Stand Juli 2024) ■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107650.html, Zugriff 10.6.2024 18

6 Sicherheitsbehörden Letzte Änderung 2024-09-16 12:44 Sicherheitsbehörden sind das Ministerium für Staatssicherheit, das Ministerium für Öffentliche Sicherheit und die Bewaffnete Volkspolizei (BVP) der Volksbefreiungsarmee. Das Ministerium für Staatssicherheit soll vor Staatsfeinden, Spionen und konterrevolutionären Aktivitäten zur Sa botage oder dem Sturz des chinesischen sozialistischen Systems schützen. In die Zuständigkeit dieses Ministeriums fallen auch der Inlands- und Auslandsgeheimdienst (ÖB Peking 2024; CIA 6.6.2024). Das Ministerium für Öffentliche Sicherheit kontrolliert die zivile Nationalpolizei; ih re Hauptaufgabe ist die Strafverfolgung im Inland und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, einschließlich der Bekämpfung von Ausschreitungen und Terrorismus (CIA 6.6.2024). Darüber hinaus beschäftigen zahlreiche lokale Kader u. a. entlassene Militärangehörige in para militärischen Schlägertrupps. Diese Banden gehen häufig bei Zwangsaussiedlung im Zuge von Immobilienspekulation durchaus auch im Zusammenspiel mit der BVP gegen Zivilisten vor. Die Zuständigkeiten des Ministeriums für Öffentliche Sicherheit sind die innere Sicherheit, Wirtschaft und Kommunikationssicherheit, neben der Verantwortung für Polizeieinsätze und Gefängnisver waltung. Die Organisationseinheit auf niedrigster Ebene sind die lokalen Polizeikommissariate, die für den alltäglichen Umgang mit der Bevölkerung verantwortlich sind und die Aufgaben von Polizeistationen erfüllen. Es besteht ein enges Netz an lokalen Partei-Büros welche mittels frei williger „ Blockwarte“ die Bewegungen der Bewohner einzelner Viertel überwachen und mit der Polizei zusammenarbeiten (ÖB Peking 2024). Quellen ■ CIA - Central Intelligence Agency [USA] (6.6.2024): CIA - Central Intelligence Agency, https://www. cia.gov/the-world-factbook/countries/china/#military-and-security , Zugriff 10.6.2024 ■ ÖB Peking - Österreichische Botschaft Peking [Österreich] (2024): Asylbericht 2023: Volksrepublik China (Stand Juli 2024) 7 Folter und unmenschliche Behandlung Letzte Änderung 2024-11-28 10:41 China ratifizierte bereits 1988 die UN-Konvention gegen Folter (AA 26.10.2022; vgl.ÖB Peking 2024). Das Gesetz verbietet körperliche Misshandlungen und Herabwürdigungen von Häftlingen, wie auch das Erzwingen von Geständnissen (USDOS 23.4.2024). Das revidierte Strafverfah rensrecht verbietet die Verwendung von Geständnissen und Zeugenaussagen, die unter Folter oder anderweitig mit illegalen Mitteln zustande gekommen sind, sowie sonstiger illegal erlangter Beweismittel (Art. 54) im Strafprozess. Trotzdem soll Folter in der Untersuchungshaft häufiger vorkommen als in regulären Gefängnissen. Folter zur Erzwingung eines Geständnisses oder zu anderen Zwecken wird in schweren Fällen mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe, in beson ders schweren Fällen mit bis zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe oder Todesstrafe geahndet (AA 26.10.2022). 19

In den letzten Jahren wurden außerdem einige Verordnungen erlassen, die formell für Tatver dächtige im Ermittlungsverfahren einen besseren Schutz vor Folter bieten sollen. Ein großes Problem bleibt jedoch die mangelnde Umsetzung dieser Rechtsinstrumente. Die Sicherheits behörden genießen weiterhin auch aufgrund des Mangels an Kontrolle und Transparenz einen großen Handlungsspielraum (ÖB Peking 2024). Es gibt glaubwürdige Berichte, dass die Behör den das Folterverbot routinemäßig ignorieren, insbesondere in politisch sensiblen Fällen (US DOS 23.4.2024). Der Vorwurf der Folter im Gewahrsam ist weit verbreitet (DFAT 22.12.2021). Für die Polizei stellt Straflosigkeit im Falle von Brutalität und bei verdächtigen Todesfällen in Gewahrsam die Norm dar (FH 29.2.2024a). Die chinesische Führung erklärte 2014 das Ziel, die Rechtsstaatlichkeit zu verbessern und Folter, Misshandlungen und Missstände in der Justiz zu verhindern. Gleichzeitig wird radikal gegen unabhängige Rechtsanwälte, Menschenrechtsverteidiger, und Medien vorgegangen, sodass das Ziel einer Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit infrage gestellt wird. Neben politischen Absichtserklärungen und einigen wenigen „ Vorzeigefällen“, in denen einzelne Polizisten nach tödlicher Folter (und öffentlicher Empörung) entlassen werden, ist jedoch nicht bekannt, dass strukturelle Maßnahmen getroffen werden, um das Risiko von Folter und Misshandlungen zu vermindern (ÖB Peking 2024). Soweit die chinesische Regierung und die staatlich gelenkte Presse Folterfälle einräumen, stellen sie diese als vereinzelte Übergriffe „ unterer Amtsträger“ dar, gegen die man energisch vorgehe (AA 26.10.2022). Bürger und Anwälte, die Wiedergutmachung für Misshandlungen einfordern, werden oft mit Repressalien oder mit Gefängnisstrafen belegt (FH 29.2.2024a). Neben der Anwendung zur Erlangung von Geständnissen werden Folter und andere Formen der Nötigung häufig eingesetzt, um politische und religiöse Dissidenten zu zwingen, ihre Über zeugungen zu widerrufen (FH 29.2.2024a). Die medizinische Versorgung wird insbesondere Menschenrechtsverteidiger in Haft bewusst verweigert (ÖB Peking 12.2021). Die Unterdrückung Andersdenkender im Ausland löste nach wie vor Besorgnis aus, auch der von den staatlichen Stellen Chinas auf andere Länder ausgeübte Druck, chinesische Staats angehörige zwangsweise in ihr Heimatland zurückzuführen, wo ihnen willkürliche Inhaftierung, Folter und andere Menschenrechtsverletzungen drohen (AI 24.4.2024). Angehörige der ethnischen Minderheit der Uiguren berichten von systematischer Folter und anderer erniedrigender Behandlung durch im Strafvollzug und in den Internierungslagern be schäftigte Beamte (USDOS 23.4.2024; vgl. DFAT 22.12.2021). Einige Aktivisten und Organisa tionen beschuldigen die Regierung, gewaltsam Organe politischer Gefangener zu entnehmen, darunter auch von religiösen und spirituellen Anhängern wie Falun Gong-Praktizierenden und muslimischen Gefangenen in Xinjiang (USDOS 23.4.2024). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.10.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Volksrepublik China (Stand: September 2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/20814 20/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksr epublik_China_(Stand_September_2022),_26.10.2022.pdf, Zugriff 20.2.2023 [Login erforderlich] 20

■ AI - Amnesty International (24.4.2024): Amnesty International Report 2023/24; Zur weltweiten Lage der Menschenrechte; China 2023, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107862.html , Zugriff 10.6.2024 ■ DFAT - Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (22.12.2021): DFAT Country Information Report People’s Republic of China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2067346/country-information-r eport-china-22122021.pdf, Zugriff 15.2.2023 ■ FH - Freedom House (29.2.2024a): Freedom in the World 2024 - China, https://www.ecoi.net/de/do kument/2105013.html, Zugriff 10.6.2024 ■ ÖB Peking - Österreichische Botschaft Peking [Österreich] (2024): Asylbericht 2023: Volksrepublik China (Stand Juli 2024) ■ ÖB Peking - Österreichische Botschaft Peking [Österreich] (12.2021): Asylbericht 2021: Volksrepublik China (Stand: Dezember 2021) ■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107650.html, Zugriff 10.6.2024 8 Korruption Letzte Änderung 2024-11-28 10:41 Die Regierung nimmt Korruption als Bedrohung ihrer Legitimität ernst (DFAT 22.12.2021) und propagiert seit der Machtübernahme von Präsident XI Jinping einen harten, nahezu vollständig außerhalb rechtsstaatlicher Verfahren abgewickelten Anti-Korruptionskampf (ÖB Peking 2024), wobei das harte Vorgehen innerhalb von fünf Jahren zur Verhaftung von mehr als 1.800 Beamten führte, darunter sehr hochrangige politische Persönlichkeiten. Die Strafen für Korruption können in schweren und aufsehenerregenden Fällen bis zum Todesurteil führen (DFAT 22.12.2021). Während der streng kontrollierte staatliche Medienapparat einige bemerkenswerte Korrupti onsermittlungen publik machte, wurden im Allgemeinen nur sehr wenige Einzelheiten über das Verfahren veröffentlicht, mit dem gegen KPCh- und Regierungsbeamte wegen Korruption er mittelt wurde. Beobachter berichten allerdings, dass Korruptionsvorwürfe oft ein Vorwand sind, um politische Rivalen aus dem Weg zu räumen (USDOS 23.4.2024). Über eine Million Beamte wurden nach offiziellen Angaben bisher untersucht und bestraft, darunter hochrangige Staats-, Partei- und Militärbeamte (FH 29.2.2024a). Das Gesetz sieht strafrechtliche Sanktionen für Korruption durch Beamte vor, und die Regierung setzt ihre Anti-Korruptions- und Disziplinierungskampagne fort, setzt das Gesetz jedoch nicht konsequent oder transparent um. Korruption ist weiterhin weit verbreitet. Viele Korruptionsfälle betreffen von der Regierung stark regulierte Bereiche wie Landnutzungsrechte, Immobilien, Bergbau und Infrastrukturentwicklung, die anfällig für Betrug, Bestechung und Schmiergelder sind (USDOS 23.4.2024). Für die Korruptionsbekämpfung ist die „ National Supervisory Commission“ (NSC, Nationalen Kontrollkommission) zuständig, die 2018 durch die Zusammenlegung bestehender staatlicher und parteiinterner Stellen eingerichtet wurde und auch für die Durchsetzung politischer und ideologischer Disziplin zuständig ist (FH 29.2.2024a; vgl.USDOS 23.4.2024). Die Untersuchungen der Nationalen Kontrollkommission können sich gegen jeden öffentlichen Angestellten, alle Personen, die öffentliche Aufgaben innehaben, wie Ärzte, Wissenschafter und Angestellte von Firmen in staatlichem Besitz sowie auch gegen Personen, die mit diesen in Verbindung stehen, richten (USDOS 23.4.2024). 21
