2025-09-15-coi-cms-laenderinformationen-china-version-7-a024

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

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Disclaimer
Das gegenständliche Produkt der Staatendokumentation des Bundesamtes für Fremdenwesen 
und Asyl wurde gemäß den vom Staatendokumentationsbeirat beschlossenen Standards und 
der Methodologie der Staatendokumentation erstellt.
Das Country of Origin Information - Content Management System (COI-CMS) ist eine Da­
tenbank mit COI-Inhalten, welche beruhend auf den Bedürfnissen in Verfahren des Asyl- und 
Fremdenwesens (BFA, BVwG etc.) mit Informationen aus vorhandenen, vertrauenswürdigen 
und vorrangig öffentlichen Quellen und gemäß den Standards der Staatendokumentation befüllt 
wird. Das COI-CMS gibt eine einzelfallunabhängige Darstellung über die Lage betreffend rele­
vanter Tatsachen in Herkunftsländern bzw. in EU-Mitgliedsstaaten. Der jeweilige Bedarfsträger 
kann aus dem COI-CMS Länder und Themen selektieren und so die für den spezifischen Bedarf 
relevante Länderinformation zusammenstellen.
Das COI-CMS dient den Bedarfsträgern der Instanzen des Asyl- und Fremdenwesens. Es gilt 
§ 5 Abs. 5 BFA-G, d.h. das COI-CMS ist nicht Teil der allgemein zugänglichen, öffentlichen 
Staatendokumentation. Fallspezifisch relevante Kapitel aus dem COI-CMS werden aber der 
jeweiligen Partei durch Parteiengehör zugänglich und durch Verwendung in Entscheidungen 
(Bescheid, Erkenntnis, Urteil) öffentlich gemacht.
Wie bereits erwähnt, ist dieses Produkt als Arbeitsbehelf für österreichische Behörden und Ge­
richte entworfen worden. In diesem Sinne stehen Lesbarkeit, flexible Nutzbarkeit und einfache 
Verwertbarkeit in Entscheidungen im Vordergrund. Grundsätzlich wird jede Information mit min­
destens einer Quelle belegt; aus vorgenannten Gründen wird jedoch auf die Hervorhebung von 
Originalzitaten verzichtet – nicht zuletzt auch deshalb, weil sich daraus für die Entscheidungs­
findung kein Mehrwert ergibt.
Das gegenständliche Produkt erhebt bezüglich der zur Verfügung gestellten Informationen kei­
nen Anspruch auf Vollständigkeit. Aus dem vorliegenden Produkt ergeben sich keine Schlussfol­
gerungen für die rechtliche Beurteilung eines konkreten Verfahrens. Das COI-CMS stellt keine 
allgemeine oder individuelle Entscheidungsvorgabe dar. Das vorliegende Dokument kann ins­
besondere auch nicht als politische Stellungnahme seitens der Staatendokumentation oder des 
Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl gewertet werden.
Qualitäts- und Aktualisierungshinweis
Die einzelnen Kapitel werden gemäß vorliegenden Ressourcen möglichst aktuell gehalten. Eine 
Gesamtaktualisierung eines Landes erfolgt alle 12 Monate. Bei bestimmten Ländern wird zu­
sätzlich eine Teilaktualisierung durchgeführt, die in der Regel sechs Monate nach der Gesamtak­
tualisierung durchgeführt wird. Sollten es in einem Land zu einer kurzfristigen und maßgeblichen 
Änderung der Lage kommen, können zusätzliche Aktualisierungen durchgeführt werden. Die 
Aktualität der verwendeten Quellen wird seitens der Staatendokumentation überprüft. Folglich 
können auch verwendete Quellen älteren Datums als inhaltlich aktuell erachtet werden.
II
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Übersetzungen der Länderinformationen ins Englische
Bei den von der Staatendokumentation bereitgestellten Übersetzungen der Länderinformationen 
ins Englische handelt es sich um Arbeitszusammenfassungen. Anderes als bei den automati­
schen Übersetzungen (siehe unten) werden diese einer eigenen Überprüfung unterzogen.
Die Staatendokumentation ist bemüht, dass die jeweiligen deutsch- und englischsprachigen 
Versionen (so vorhanden) zum selben Zeitpunkt veröffentlicht werden. Jedoch kann es, aufgrund 
der umfangreichen Qualitätssicherung vorkommen, dass sich das Datum der Veröffentlichung 
der beiden Versionen geringfügig unterscheidet. Es sei darauf verwiesen, dass trotz eines 
möglichen geringfügig unterschiedlichen Veröffentlichungsdatums, der Inhalt der deutsch- und 
englischsprachigen Version derselbe ist.
Automatische Übersetzungen
Bei der automatischen Übersetzung handelt es sich um eine maschinelle Übersetzung einer Län­
derinformation mittels einer Übersetzungssoftware, in eine vom Nutzer festgelegte Zielsprache. 
Diese Übersetzung wird, da vom Nutzer direkt generiert, weder im Hinblick auf Grammatik und 
Rechtschreibung noch auf Sinnerhaltung kontrolliert und soll lediglich dazu dienen, einen Ein­
druck über den Inhalt des Originaldokuments bzw. der verwendenten Quellen zu erlangen. Die 
Staatendokumentation übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der maschinellen Über­
setzung. Sollte das Produkt vom Nutzer für eine weitere Verwendung herangezogen werden, 
insbesondere für eine behördliche Entscheidung, so wird dringend empfohlen die Übersetzung 
durch einen professionellen Übersetzer kontrollieren bzw. durchführen zu lassen.
Qualitätssicherung der maschinellen Übersetzung von DeepL
Die Übersetzung, welche nicht als „ automatische Übersetzung“ ausgewiesen wird, wurde von 
einer/einem professionellen Übersetzer/in qualitätsgesichert. Etwaige in der Übersetzung ent­
stehende Unstimmigkeiten oder Differenzen sind nicht bindend und haben keine rechtliche 
Wirkung für Compliance- oder Durchsetzungszwecke. Sollten Fragen zur Richtigkeit der quali­
tätsgesicherten Übersetzung entstehen, nehmen sie bitte Kontakt mit der Staatendokumentation 
des BFA unter  BFA-Staatendokumentation@bmi.gv.at auf.
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Inhalt
1 Länderspezifische Informationen: 1
2 COVID-19, inkl. Informationskontrolle, Proteste und Aufhebung Zero-COVID-Poli­
tik 1
3 Politische Lage 2
4 Sicherheitslage 4
4.1 Politische Lage und Sicherheitslage in Tibet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
4.2 Politische Lage und Sicherheitslage in Xinjiang . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
4.3 Politische Lage und Sicherheitslage in der Inneren Mongolei . . . . . . . . . . 14
4.4 Politische, Menschenrechts- und Sicherheitslage Hongkong . . . . . . . . . . . 15
5 Rechtsschutz / Justizwesen 17
6 Sicherheitsbehörden 19
7 Folter und unmenschliche Behandlung 19
8 Korruption 21
9 NGOs und Menschenrechtsaktivisten 22
10 Wehrdienst: Rekrutierungen, Wehrdienstverweigerung, Desertion 23
11 Allgemeine Menschenrechtslage 24
12 Meinungs- und Pressefreiheit 25
13 Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Opposition 28
14 Haftbedingungen 29
15 Todesstrafe 30
16 Religionsfreiheit 31
16.1 Religionsausübung in Tibet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
16.2 Muslime, insbesondere in Xinjiang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
16.3 Christen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
16.3.1 Katholische Kirche und die katholischen „ Untergrundkirchen“ . . . . . . 37
16.3.2 Protestantische Kirche und die protestantischen „ Hauskirchen“ . . . . . 39
16.4 Religiöse Bewegungen, eingestuft als „ xie jiao“ („ häretische Lehren“). . . . . . 41
16.4.1 Falun Gong . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
16.4.2 Die Kirche des Allmächtigen Gottes - The Church of Almighty God (CAG) 45
16.4.3 Zhaohui oder Ortskirche, Versammlung, auch als Shouters („ Schreier“), 
Little Flock bezeichnet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
IV
4

17 Minderheiten 52
17.1 Tibeter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
17.2 Minderheiten: Uiguren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
17.3 Mongolen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
18 Relevante Bevölkerungsgruppen 58
18.1 Frauen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
18.2 Familienplanungspolitik, inkl. „ black children“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
18.3 Kinder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
18.4 Homosexuelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
19 Bewegungsfreiheit und Meldewesen (Hukou) 68
19.1 Meldewesen: Haushaltsregistrierung - Hukou . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
19.2 Bewegungsfreiheit Inland / Innerstaatliche Fluchtalternative . . . . . . . . . . . 70
19.3 Regulierung der Aus- und Einreise, Reiseverbotsliste . . . . . . . . . . . . . . . 71
19.3.1 Gesetzliche Grundlagen für die Verweigerung der Ausreise und Kriminali­
sierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74
20 IDPs und Flüchtlinge 76
21 Grundversorgung und Wirtschaft 78
22 Medizinische Versorgung 81
23 Rückkehr 83
23.1 Rückkehrunterstützung des österreichischen Staates . . . . . . . . . . . . . . . 84
24 Dokumente 86
25 Impressum 87
25.1 Urheberrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87
25.2 Hinweis zum Datenschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87
25.3 Veröffentlichte Versionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88
V
5

1 Länderspezifische Informationen:
Letzte Änderung 2024-09-04 07:59
Geltungsbereich der Länderinformation:
Grundsätzliche Aussagen zu China gelten in diesem Produkt nicht für die Republik China bzw. 
Taiwan, sondern nur für die Volksrepublik China - außer es wird ausdrücklich anderes angemerkt.
COVID-19:
Zur aktuellen Anzahl der Krankheits- und Todesfälle in den einzelnen Ländern empfiehlt die 
Staatendokumentation bei Interesse/Bedarf folgende Website der WHO: https://www.who.int/
emergencies/diseases/novel-coronavirus-2019/situation-reports.
Für historische Daten bis zum 10.3.2023 s. die Datenbank der Johns-Hopkins-Universität: https:
//gisanddata.maps.arcgis.com/apps/opsdashboard/index.html#/bda7594740fd40299423467b4
8e9ecf6.
2 COVID-19, inkl. Informationskontrolle, Proteste und Aufhebung Zero-COVID-Politik
Letzte Änderung 2024-09-04 08:00
Im Dezember 2019 begann sich die COVID-19-Pandemie in der Stadt Wuhan auszubreiten (BS 
23.2.2022).
Ein Großteil des Jahres 2020 war damit von den Bemühungen des Regimes um Schadensbe­
grenzung geprägt, nicht zuletzt auch in Reaktion auf die Kritik, den Ausbruch falsch gehandhabt 
und die Pandemie nicht eingedämmt zu haben. Beides gelang: Das Regime verhinderte sys­
tematische Nachforschungen über den Ursprung des Virus und brachte die Ausbreitung von 
COVID-19 durch einen harten Lockdown, Reisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen und 
Massentests unter Kontrolle (BS 23.2.2022).
Nach dem Ausbruch weiterer ansteckender COVID-19-Varianten und einer Reihe von Abriege­
lungen und Reisebeschränkungen ging die Regierung im August 2021 zu einer „ dynamischen 
Null-COVID-19-Politik“ über. Die anhaltenden Abriegelungen und Schließungen mehrerer Stand­
orte im ganzen Land, darunter auch Industriezentren, haben die Schwierigkeit, die Eindämmung 
von COVID-19 und die Stabilisierung des Wirtschaftswachstums in Einklang zu bringen, noch 
verschärft. Die Fortsetzung der strikten COVID-19-Politik Chinas löste Ende 2022 in verschie­
denen Städten soziale Proteste aus, die eine wachsende Unzufriedenheit mit dem politischen 
Ansatz von Xi Jinping widerspiegelten. Anfang 2023 hob China die meisten seiner COVID-19-
Beschränkungen auf und öffnete das Land schrittweise wieder, was zu einem raschen Anstieg 
der Infektionen führte und das Gesundheitssystem belastete (BS 2.7.2024).
In der Volksrepublik China wurden bislang 99.365.162 COVID-19 Infektionen erfasst, bei 
122.271 Todesfällen an oder mit Corona (Stand: 08.07.2024). Dies entspricht einer Infektionsra­
te von 6,97 % sowie eine Todes- bzw. Letalitätsrate von 0,12 %. Die Anzahl der Neuinfektionen 
liegt aktuell bei 1.671. Im Durchschnitt der letzten 7 Tage wurden 238 Neuinfektionen pro Tag 
erfasst. Innerhalb der letzten Woche wurden in Volksrepublik China 0,1 Neuinfektionen pro 
1
6

100.000 Einwohner gemeldet („ 7-Tage-Inzidenz“). In der Volksrepublik China wurden bislang 
1.310.292.000 COVID-19 Erstimpfungen durchgeführt (Stand: 09.02.2023). Dies entspricht 
einer Impfquote mindestens einmal geimpfter Personen von 91,9 %. Grundimmunisiert sind 
89,5 % der Bevölkerung. Eine Auffrischungsimpfung haben 58,0 % bekommen (CIZ 8.7.2024).
Quellen
■ BS - Bertelsmann Stiftung (2.7.2024): BTI 2024 China Country Report, https://bti-project.org/en/re
ports/country-report/CHN, Zugriff 2.7.2024
■ BS - Bertelsmann Stiftung (23.2.2022): BTI 2022 Country Report China, https://www.ecoi.net/en/file
/local/2069707/country_report-2022_CHN.pdf, Zugriff 25.1.2023
■ CIZ - CIZ - Corona-in-Zahlen (8.7.2024): Corona-Zahlen für Volksrepublik China, https://www.corona-
in-zahlen.de/weltweit/volksrepublik china, Zugriff 29.7.2024
3 Politische Lage
Letzte Änderung 2024-11-28 10:41
China ist neben Vietnam, Laos, Kuba und Nordkorea eines von weltweit fünf verbliebenen kom­
munistischen Einparteiensystemen und mit rund 1,4 Milliarden Einwohnerinnen und Einwohnern 
nach Indien das zweitbevölkerungsreichste Land der Welt (AA 29.7.2024).
China besteht aus 33 Verwaltungseinheiten, 22 Provinzen, weiters aus den fünf autonomen 
Regionen der nationalen Minderheiten (Tibet, Xinjiang, Innere Mongolei, Ningxia und Guangxi) 
sowie den vier regierungsunmittelbaren Städte (Peking, Shanghai, Tianjin, Chongqing) und zwei 
Sonderverwaltungsregionen (Hongkong, Macau) (ÖB Peking 2024; vgl. AA 29.7.2024). Es gibt 
sieben Militärzonen, die jeweils verschiedene Provinzen bzw. Teile umfassen (ÖB Peking 2024).
Gemäß ihrer Verfassung ist die Volksrepublik (VR) China ein „ sozialistischer Staat unter der 
demokratischen Diktatur des Volkes, der von der Arbeiterklasse geführt wird und auf dem Bünd­
nis der Arbeiter und Bauern beruht“ (BMBF o.D.). Charakteristisch für das politische System 
Chinas ist der Führungsanspruch der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh), der auch in der 
Verfassung verankert ist. An der Spitze der Partei steht das Zentralkomitee (ZK). Dieses wählt 
das Politbüro (derzeit 24 Mitglieder) sowie den Ständigen Ausschuss des Politbüros (derzeit 7 
Mitglieder), der unter Führung von Generalsekretär Xi Jinping die Leitlinien für Politik, Wirtschaft 
und Gesellschaft vorgibt. Andere politische Organisationen, die Medien, Zivilgesellschaft sowie 
religiöse Aktivitäten müssen sich den Zielen der Partei unterordnen und werden streng reguliert 
(AA 29.7.2024).
Der Ministerpräsident leitet den Staatsrat, d.h. die eigentliche Regierung. Er wird von einem 
inneren Kabinett, bestehend aus vier Stellvertretenden Ministerpräsidenten und fünf Staatsrä­
ten, in seiner Arbeit unterstützt. Der Staatsrat fungiert als Exekutive und höchstes Organ der 
staatlichen Verwaltung (BMBF o.D.).
Der 3.000 Mitglieder zählende Nationale Volkskongress (NVK) wird für fünf Jahre gewählt (FH 
29.2.2024a; vgl. BMBF o.D.). Er wählt formell den Staatspräsidenten für eine Amtszeit von 
fünf Jahren und bestätigt den Ministerpräsidenten, nachdem jener vom Präsidenten nominiert 
wurde (FH 29.2.2024a; vgl. BMBF o.D.) Der NVK ist laut der Verfassung das „ oberste Organ 
2
7

der Staatsmacht“ und tagt einmal jährlich (BMBF o.D.). Eine parlamentarische Opposition zur 
KPCh gibt es nicht (AA 26.10.2022).
Das Einparteiensystem bietet keinen institutionellen Mechanismus für eine organisierte politi­
sche Opposition (FH 29.2.2024a). Zwar sind acht sogenannte demokratische Parteien offiziell 
anerkannt, jedoch sind alle der KPCh unterstellt. Seit dem Massaker vom Tiananmen-Platz im 
Jahr 1989 (das in China nach wie vor ein Tabuthema ist), als die Volksbefreiungsarmee (PLA) 
gewaltsam gegen eine von Studenten geführte pro-demokratische Bewegung vorgegangen ist, 
hat es keine Versuche gegeben, den politischen Wettbewerb zu erhöhen oder gar einen Über­
gang zur liberalen Demokratie einzuleiten. Politische Reformer wurden aus der KP-Führung 
verdrängt. Seitdem sind sich die Partei- und Staatseliten einig, Reformen auf den wirtschaftli­
chen Bereich zu beschränken und politische Reformen nur im Verwaltungsbereich zuzulassen, 
um die Regierungsführung weiter zu entwickeln, nicht aber die Demokratie (BS 2.7.2024).
Der KPCh Generalsekretär und Staatspräsident Xi Jinping hat seine persönliche Macht in einem 
Ausmaß gefestigt, wie es in China seit Jahrzehnten nicht mehr zu beobachten war. Er hat 
seine Macht und Autorität innerhalb der Partei seit 2012 stetig ausgebaut (FH 29.2.2024a). Mit 
der durch Xi Jingping etablierten „ Neuen Ära des Sozialismus chinesischer Prägung“ hat er 
die Machtposition der Partei im Inland weiter gefestigt und arbeitet an einer Neugestaltung von 
Pekings Außenbeziehungen und globalem Einfluss, u.a. durch die Schaffung eines multilateralen 
Systems, das eine Alternative zu den als westlich geprägt empfundenen Vereinten Nationen 
bieten soll (AA 26.10.2022).
Xi Jinping wurde auf dem 20. Parteitag im Jahr 2022 für eine dritte fünfjährige Amtszeit als 
Generalsekretär ernannt, was ihm den Weg für einen unbefristeten Verbleib an der Macht 
ebnete. Dies bedeutete eine deutliche Abkehr von der nach der Kulturrevolution üblichen Praxis, 
die höchste Führungsposition des Landes auf zwei Amtszeiten zu begrenzen. Im März 2023 
sicherte sich Generalsekretär Xi mit einem einstimmigen Votum des Nationalen Volkskongresses 
eine dritte Amtszeit als Staatspräsident. Xi ist auch Vorsitzender der Militärkommissionen des 
Staates und der Partei (FH 29.2.2024a).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (29.7.2024): China: Politisches Porträt, https://www.auswaertig
es-amt.de/de/service/laender/china-node/politisches-portraet/200846 , Zugriff 29.7.2024
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.10.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Volksrepublik China (Stand: September 2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/20814
20/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksr
epublik_China_(Stand_September_2022),_26.10.2022.pdf, Zugriff 20.2.2023 [Login erforderlich]
■ BMBF - Bundesministerium für Bildung und Forschung [Deutschland] (o.D.): Allgemeine Landesin­
formationen: China, https://www.kooperation-international.de/laender/asien/china/allgemeine-lande
sinformationen/, Zugriff 25.1.2023
■ BS - Bertelsmann Stiftung (2.7.2024): BTI 2024 China Country Report, https://bti-project.org/en/re
ports/country-report/CHN, Zugriff 2.7.2024
■ FH - Freedom House (29.2.2024a): Freedom in the World 2024 - China, https://www.ecoi.net/de/do
kument/2105013.html, Zugriff 10.6.2024
■ ÖB Peking - Österreichische Botschaft Peking [Österreich] (2024): Asylbericht 2023: Volksrepublik 
China (Stand Juli 2024)
3
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4 Sicherheitslage
Letzte Änderung 2024-11-28 10:41
Die Sicherheitslage ist stabil. Sporadisch kann es trotzdem zu Demonstrationen und Zusam­
menstößen mit den Sicherheitskräften kommen; zudem wurden vereinzelt Anschläge verübt 
(EDA 26.7.2024).
Sowohl im Inland als auch auf internationaler Ebene gibt es Spannungen wegen einer Reihe 
umstrittener Gebiete, obwohl es unwahrscheinlich ist, dass diese kurzfristig zu einem offenen 
Konflikt eskalieren (Crisis 24 15.6.2023). Erwähnt seien hier zum Beispiel Grenzkonflikte im süd­
chinesischen Meer zwischen China und den Philippinen, mit regelmäßigen Zusammenstößen 
zwischen Patrouille-Schiffen der chinesischen Küstenwache und philippinischen Marinebooten 
(Tagesschau 22.7.2024).
Die Kriminalitätsrate ist in China im Allgemeinen niedrig (Crisis 24 15.6.2023). Kleinkriminalität 
ist selten, während die organisierte Kriminalität, die oft online – auf Seiten des Dark Web – und 
im Untergrund mit Verbindungen ins Ausland (insb. der chinesischen Diaspora) operiert, ein 
erheblich größeres Problem darstellt. Laut dem Global Organized Crime Index rangiert China 
auf Platz 33 von 193 Staaten, wobei insbesondere Menschenhandel, der Handel mit gefälsch­
ten Waren, gefährdeten Pflanzen und Tieren, synthetischen Drogen sowie Internetkriminalität 
(Cyber-Dependent Crime) die „ lukrativsten“ Geschäftsfelder darstellen. Kriminelle Netzwerke 
und Mafia-artige Gruppierungen spielen dabei eine genauso große Rolle wie staatliche Akteure 
(ÖB Peking 2024).
Zudem gibt es Spaltungen entlang ethnischer, sozialer und klassenbedingter Grenzen. Ethni­
sche Spaltungen sind vor allem durch Spannungen und Konflikte zwischen Han-Chinesen und 
einigen ethnischen Minderheiten wie Tibetern, Uiguren und Mongolen sichtbar geworden. In 
China gibt es erhebliche soziale Ungleichheiten mit einem großen Einkommensgefälle zwischen 
städtischen und ländlichen Gebieten sowie zwischen Küsten- und Binnenregionen, was in den 
2010er-Jahren zu sozialen Unruhen und Protesten geführt hat (BS 2.7.2024).
Demonstrationen, Unruhen, Zusammenstöße
Zivile Unruhen, ausgelöst durch ein breites Spektrum sozio-ökonomischer und politischer Miss­
stände, ereignen sich in China regelmäßig und die Behörden reagieren oft mit rigorosen Sicher­
heitsmaßnahmen (Crisis 24 15.6.2023).
Spontane Demonstrationen bieten ein gewisses Ventil für lokale Missstände, obwohl sie häufig 
mit Polizeigewalt und Strafverfolgung beantwortet werden (FH 29.2.2024a). Diese sind zwar 
ohne vorherige Genehmigung der Regierung illegal, finden trotzdem gelegentlich statt (AA 
26.7.2024).
Der China Dissent Monitor (CDM) der NGO Freedom House dokumentierte im ersten Quartal 
2024 655 Dissensfälle, was gegenüber demselben Zeitraum 2023 eine Steigerung von 21 % 
bedeutet. Arbeiterproteste machten mit 57 % hiervon den größten Anteil aus (FH 26.7.2024).
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Im Februar 2023 kam es bei Protesten Tausender Pensionisten gegen Kürzungen bei Kran­
kenversicherungsleistungen zu Zusammenstößen mit der Polizei und mehreren Festnahmen 
(BAMF 20.2.2023; vgl. NZZ 16.2.2023).
Massenüberwachungssysteme
Die Regierung hat ein engmaschiges System der Überwachung etabliert (BS 2.7.2024).
Medienberichten zufolge setzt das Ministerium für öffentliche Sicherheit landesweit Millionen 
Überwachungskameras ein, um die Öffentlichkeit zu kontrollieren (USDOS 23.4.2024; vgl. ÖB 
Peking 2024). Laut Schätzungen hat China hierbei mit mehr als 626 Mio. Überwachungskameras 
das höchste Verhältnis von Kameras zu Menschen weltweit. Dies entspricht fast einer Kamera 
je zwei Personen (ÖB Peking 2024). Dabei nutzt die chinesische Regierung verschiedenste 
digitale Technologien wie Big-Data-Analysen, biometrische Gesichtserkennung, künstliche In­
telligenz und Cloud Computing (BS 23.2.2022). Mittels speziell entwickelter Software können 
die gesammelten Daten mit Hilfe künstlicher Intelligenz über die Bewohner sortiert werden (REU 
8.4.2022; vgl. FH 2.2022).
Gemäß Menschenrechtsgruppen verlassen sich die Behörden auf Kameras und andere For­
men der Überwachung, um politische Dissidenten, religiöse Führer und Anhänger, Tibeter und 
Uiguren zu überwachen und einzuschüchtern. Dazu gehören Videoüberwachungen mit Ge­
sichtserkennung und „ Gangerkennung“, die es der Polizei nicht nur ermöglicht, eine Situation 
zu überwachen, sondern auch Personen in Menschenmengen schnell zu identifizieren. Die 
Überwachung und Unterbrechung der Telefon- und Internetkommunikation ist in Xinjiang und 
den tibetischen Gebieten besonders weit verbreitet. Das Gesetz erlaubt den Sicherheitsbehör­
den, die Kommunikationsnetze bei „ größeren Sicherheitsvorfällen“ zu unterbrechen (USDOS 
23.4.2024).
Auch soziale Medien werden zur Überwachung der Bevölkerung verwendet (FH 2.2022; vgl. 
DFAT 22.12.2021). Die Administratoren von Social-Media-Anwendungen wie WeChat über­
wachen die Diskussionen der Nutzer genau, um sicherzustellen, dass die von der Regierung 
festgelegten Inhaltsbeschränkungen eingehalten werden. Geräte, mit denen die Polizei schnell 
Daten von Smartphones extrahieren und scannen kann und die zunächst in Xinjiang eingesetzt 
wurden, haben sich landesweit verbreitet (FH 29.2.2024a).
Die Verwendung von chinesischen Apps für Mobiltelefone inkl. der omnipräsenten - und fast 
unausweichlich notwendigen - mobilen Bezahl-Apps AliPay und WeChat Pay verlangt ebenso 
wie alltägliche Aktivitäten wie das Kaufen von Tickets für jedwede Art von Veranstaltung, die 
Besichtigung von Sehenswürdigkeiten oder die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln die 
Hinterlegung persönlicher Daten inkl. ID-Nummern. Seit Mai 2024 sind Social Media Plattformen 
verpflichtet, für Accounts die Hinterlegung von ID-Nummern zu verlangen (ÖB Peking 2024).
Militärische Stärke und Sicherheitskooperationen
Die 1927 gegründete People’s Liberation Army (PLA) ist der militärische Arm der regierenden 
Kommunistischen Partei Chinas (KPCh), die die PLA durch ihre Zentrale Militärkommission 
5
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beaufsichtigt; die Zentrale Militärkommission ist Chinas oberstes militärisches Entscheidungs­
gremium. Die PLA ist die zahlenmäßig größte Armee der Welt; ihre Hauptverantwortung ist die 
äußere Sicherheit, aber sie hat auch einige Aufgaben im Bereich der inneren Sicherheit; Chi­
nas erklärte Verteidigungspolitik umfasst den Schutz der Souveränität, der Sicherheit und der 
Entwicklungsinteressen, während sie gleichzeitig eine größere globale Rolle für die PLA betont; 
die PLA führt Luft-, Luftraum-, Cyber-, elektronische Kriegsführung, gemeinsame, Land-, See-
, Raketen-, Nuklear- und Weltraumoperationen durch; sie trainiert regelmäßig, einschließlich 
multinationaler und dienststellenübergreifender Übungen, wird ins Ausland verlegt und nimmt 
an internationalen Friedensmissionen teil (CIA 6.6.2024).
China ist das Land mit den zweithöchsten Militärausgaben der Welt und hat 2023 schätzungs­
weise 296 Milliarden Dollar für das Militär ausgegeben, was einem Anstieg von 6,0 % gegenüber 
2022 entspricht. Dies war der 29. aufeinanderfolgende Anstieg der chinesischen Militärausgaben 
im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr. Auf China entfällt die Hälfte der gesamten Militärausgaben 
in der Region Asien und Ozeanien. Mehrere Nachbarländer Chinas haben ihre eigenen Aus­
gabensteigerungen mit den steigenden Militärausgaben Chinas in Verbindung gebracht (SIPRI 
26.7.2024).
China unterhält gute Beziehungen zu den zentralasiatischen Ländern und zu Russland. Nach 
dem Einmarsch Russlands in der Ukraine haben China und Russland ihre politischen, wirtschaft­
lichen und militärischen Beziehungen gestärkt, auch wenn das Verhältnis immer unausgewo­
gener wird. Angesichts der Ungewissheit über die Langlebigkeit des Regimes von Präsident 
Wladimir Putin ist Russland heute ein weniger verlässlicher Partner, während Chinas rhetorische 
Unterstützung Moskaus die europäischen Bedenken verstärkt hat (BS 2.7.2024).
Grenzkonflikt China und Indien
Grenzkonflikte im bevölkerungsarmen Himalaja-Gebiet, die zum Teil militärisch ausgetragen 
wurden, prägen das Verhältnis zwischen beiden Mächten (LVAk 5.2020). Die Beziehungen 
zwischen Indien und China haben sich trotz Gesprächen auf militärischer Ebene verschlechtert. 
Indiens Bau einer neuen Straße zu einem hoch gelegenen Luftwaffenstützpunkt gilt als einer 
der Hauptauslöser für einen tödlichen Zusammenstoß mit chinesischen Truppen im Jahr 2020.  
Bei weiteren Zusammenstößen in den Jahren 2021 und 2022 wurden Soldaten beider Seiten 
verletzt (BS 2.7.2024).
Die Taiwan Frage und Spannungen im indopazifischen Raum
Taiwan, das seit Gründung der VR China im Jahr 1949 nicht unter der effektiven Kontrolle 
Pekings steht, bleibt eines der sensibelsten Themen in der chinesischen Außen- und Innenpolitik 
(ÖB Peking 2024). Für die Kommunistische Partei in Peking zählen Taiwan und deren über 23 
Millionen Einwohner zu ihrem Territorium. China warnt immer wieder vor einem Krieg, sofern es 
nicht zu einem friedlichen Anschluss kommen sollte (Tagesschau 20.5.2024). Es wird von der 
VR China als 23. Provinz geführt (ÖB Peking 2024; vgl. CIA 6.6.2024).
Die Spannungen in der Meerenge von Taiwan halten an. Die Xi-Regierung setzt Taiwan wei­
terhin unter Druck, sich zur Wiedervereinigung mit dem Festland zu verpflichten. Ende 2022 
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