2025-09-15-coi-cms-laenderinformationen-china-version-7-a024
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
unterdrückt sowie Aktivitäten und Teilnehmer überwacht (CECC 12.2024). Dabei geraten grö ßere Kirchen eher ins Visier der Behörden, während kleinere Gruppen sich u. U. weiter zu nicht genehmigten Treffen zusammenfinden können (BAMF 1.2024). Kirchenleiter (Pfarrer und Ge meindeälteste) werden wegen Gesetzesverstößen verhaftet und inhaftiert (DFAT 27.12.2024). Auch Frauen leiten häufig Kirchen, insbesondere Hauskirchen und sind daher dem Risiko der Inhaftierung genauso ausgesetzt wie Männer. Im Allgemeinen wird berichtet, dass christliche Konvertitinnen mit muslimischem und buddhistischem Hintergrund dem größten Druck aus gesetzt sind. In einigen Fällen werden ihre Ehemänner unter Druck gesetzt, sich von ihren [Anm. konvertierten] Frauen scheiden zu lassen, weil sie als „ Verräterinnen“ an ihrer ethnischen Gruppe angesehen werden. Obwohl sie einem ähnlichen Druck ausgesetzt sind wie Frauen, sind Männer und Jungen stärker gefährdet, körperlich misshandelt zu werden, z. B. von Po lizeibeamten geschlagen zu werden. Männliche christliche Führungspersönlichkeiten werden von der Regierung besonders überwacht (OpD 2025). Quellen des australischen Außen- und Handelsministeriums (DFAT) in China berichten, dass im Jahr 2023 Gemeindemitglieder nicht registrierter Kirchen weniger von Verhaftungen und Inhaftierung betroffen waren und stattdes sen eher mündlich verwarnt wurden, ihre Gottesdienste nur in registrierten Kirchen zu besuchen (DFAT 27.12.2024). Harte Verfolgungsmaßnahmen wenden die Behörden auch gegen nicht-han-chinesische pro testantische Gläubige an, darunter Nisu- und Nu-Protestanten in der Provinz Yunnan und kirgi sische Protestanten in Umerziehungslagern des Autonomen Gebiets Xinjiang (BAMF 1.2024). Verhaftungen und Verurteilungen treffen besonders häufig Geistliche, aber auch einfache Kir chenmitglieder (BAMF 1.2024; vgl. USCIRF 9.2024) und erfolgen oft unter dem Vorwurf des „ Betrugs“ oder „ illegaler Geschäftstätigkeiten“ (BAMF 1.2024; vgl. CECC 12.2024, OpD 2025). Auch Auslandsreisen zur Teilnahme an christlichen Konferenzen können eine Strafverfolgung auslösen. Mit z. T. langjährigen Haft- und hohen Geldstrafen (eineinviertel bis sieben Jahre bzw. umgerechnet ca. 1.400 bis 28.000 €) belegten die Behörden in den vergangenen Jahren außerdem Personen, die christliche Medien produzierten und/oder verkauften (BAMF 1.2024). Ab 2019 intensivierten die Provinzbehörden in ganz China außerdem die „ Bekämpfung der christlichen Infiltration aus dem Ausland“. Die Maßnahme richtet sich insbesondere gegen in China aktive US-amerikanische und südkoreanische Gemeinden und verfolgt das Ziel, diese ausfindig zu machen und zu eliminieren (BAMF 1.2024). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (9.8.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Volksrepublik China 2024, https://www.ecoi.net/en/file/local/2114531/Deutschland._Au swärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksrepublik_ China,_09.08.2024.pdf, Zugriff 9.4.2025 [Login erforderlich] ■ BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (1.2024): Länderkurzinformation China - Situation von Christinnen und Christen, https://milo.bamf.de/otcs/cs.exe/fetchcsui/-3007793 0/Deutschland._Bundesamt_für_Migration_und_Flüchtlinge,_China_-_Situation_von_Christinnen_ und_Christen,_01.01.2024._(Länderkurzinformation_–_Öffentlich).pdf?nodeid=30077706&vernum =-2, Zugriff 2.4.2025 ■ BW - Bitter Winter: A magazine on religious liberty and human rights (o.D.c): House Churches, https://bitterwinter.org/Vocabulary/house-churches/?_gl=1*r1v8l1*_up*MQ..*_ga*MTc5MzA4ODU 40

wNy4xNzQzNTc5NDQx*_ga_BXXPYMB88D*MTc0MzY4MTU5My4zLjEuMTc0MzY4MTgxMS4wL jAuMA.., Zugriff 3.4.2025 ■ CECC - Congressional-Executive Commission on China [USA] (12.2024): Annual Report 2024, https: //www.cecc.gov/sites/evo-subsites/cecc.house.gov/files/2024-12/2024-CECC-Annual-Report.pdf , Zugriff 10.4.2025 ■ DFAT - Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (27.12.2024): DFAT Country Information Report People’s Republic of China - 2024, https://www.dfat.gov.au/sites/default/files/country-infor mation-report-china.pdf, Zugriff 2.4.2025 ■ OpD - Open Doors (2025): Weltverfolgungsindex 2025: Länderprofil China, https://downloads.open doors.de/wvi/wvi_2025/country_dossier/china_wvi_2025_laenderprofil.pdf, Zugriff 9.4.2025 ■ USCIRF - United States Commission on International Religious Freedom [USA] (9.2024): Sinicization of Religion: China’s Coercive Religious Policy, https://www.uscirf.gov/sites/default/files/2024-09/ 2024 China Factsheet Sinicization.pdf, Zugriff 11.4.2025 16.4 Religiöse Bewegungen, eingestuft als „ xie jiao“ („ häretische Lehren“) Letzte Änderung 2025-05-13 10:58 Einige in der Fachliteratur auch als „ Neue Religiöse Bewegungen“ bezeichnete Gruppen sind als „ häretische [auch heterodoxe] Lehren“ (xie jiao) ausdrücklich verboten (BAMF 1.2024; DFAT 27.12.2024). Der Ausdruck xie jiao, der seit der späten Ming-Ära verwendet wird, wird oft fälsch licherweiseals „ evil cults“ („ böse Sekten“) übersetzt (BW 24.3.2025). Eine weitere Bezeichnung ist auch„ illegal cults“ („ illegale Sekten“) (DFAT 27.12.2024). Tatsächlich bedeutet der Begriff „ Or ganisationen, die heterodoxe Lehren fördern“ (BW 24.3.2025) und bezeichnet die Bewegungen, die von den Behörden als regierungsfeindlich, sozial gefährlich (DFAT 27.12.2024) und nicht „ wirklich“ religiös angesehen werden (BW 24.3.2025). Die China Anti-xie-jiao Association (außerhalb Chinas auch als China Anti-Cult Association, CACA [Anm.: dt.: Chinesischen Anti-Kult-Vereinigung] bezeichnet) (BW o.D.b) veröffentlicht eine inoffizielle Liste von xie jiao, die 23 Bewegungen umfasst. Daneben soll es auch eine offizielle Liste der xie jiao geben, die von der Regierung veröffentlicht wird. Diese Liste kann sich schnell ändern, sodass es schwierig ist, jederzeit festzustellen, ob eine bestimmte religiöse Bewegung verboten ist (DFAT 27.12.2024). Laut einer anderen Quelle liegen dagegen keine offiziellen Regierungs- oder Rechtsdokumente vor, die der Öffentlichkeit zugänglich sind und eine bestimmte Gruppe als xie jiao definieren (CSW 16.1.2024). Die CACA gilt zwar offiziell als private Vereinigung, ist aber in Wirklichkeit eng mit der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) verbunden und wird allgemein als Teil ihres Apparats angesehen (BW o.D.b). Neben der CACA und dem Anti-Xie-Jiao-Büro des Ministeriums für öffentliche Sicherheit ist auch die Zentrale Kommission für politische und rechtliche Angelegenheiten für die „ häretische Lehren“ zuständig (BAMF 1.2024). Die Liste der CACA ist in vier Kategorien unterteilt: Bewegungen, die Qigong verwenden (oder, der Liste zufolge, missbrauchen), Buddhismus, Christentum und Ufologie. Für jede Kategorie werden die Bewegungen in unterschiedlichen Reihen angeordnet, und zwar nach abnehmender „ Gefährlichkeit“ (BW 31.8.2022): Qigong 1. Falun Gong; Riyue Qigong 41

Buddhismus 1. Guanyin Method oder Supreme Master Ching Hai International Association; True Buddha School 2. Yuandunfamen; Huazang Zongmen Christentum 1. The Church of Almighty God (Die Kirche des Allmächtigen Gottes); Association of Disciples (Mentu Hui*); Shouters 2. Three Grades of Servants (San Ban Puren*); Bloody Holy Spirit 3. Full Scope Church (Quan Fanwei Jiaohui*); Unification Church 4. Mainland China Administrative Deacon Station (eine Abspaltung der Shouters, deren Anführer Wang Yongmin voraussichtlich bis 2028 im Gefängnis bleiben wird); Lingling Sect (aka Efficacious Spirit Movement) 5. South China Church; Anointed King 6. World Mission Society Church of God (eine südkoreanische Gruppe mit Präsenz in China) 7. Taiwan’s New Testament Church; Dami Mission 8. Lord God’s Teachings Church; Children of God/The Family (international und in China kaum noch existent) Ufologie 1. Galactic Federation Quelle 1: BW 31.8.2022; vgl. *USDOS 26.6.2024 Rechtliche Lage Zum Verbot von Sekten regelt der „ Runderlass des Ministeriums für öffentliche Sicherheit zu bestimmten Fragen der Identifizierung und des Verbots von Sekten“ (Gong Tong Zi [2000] Nr. 39) (VA der ÖB Peking 14.2.2025): • dass sich Organisatoren, Planer, Befehlshaber und Mitglieder in Schlüsselpositionen, die verdächtigt werden, Sekten zu organisieren oder für kriminelle Aktivitäten zu nutzen, straf rechtlich zu verantworten haben, wobei Selbstanzeigen strafmildernd oder im Einzelfall auch strafbefreiend wirken können; • Personen, die zur Teilnahme an Sektenaktivitäten verleitet oder gezwungen wurden, werden nicht als Sektenmitglieder behandelt und müssen nicht registriert werden; • Die überwiegende Mehrheit der einfachen Personen, die sich an Sektenaktivitäten beteiligen, sollen erzogen werden, damit sie sich der Gefahren von Sekten vollständig bewusst werden und sich bewusst gegen die Kontrolle und den Einfluss von Sekten stellen, sich davon 42

befreien und ihnen widerstehen, ihre Vorstellung von der Rechtsordnung verbessern und die Gesetze des Landes einhalten (VA der ÖB Peking 14.2.2025). Aktivitäten im Namen von verbotenen Sekten werden aufgelöst und die Organisatoren straf rechtlich verfolgt. Der bloße Glaube an die Ideen der entsprechenden Sekten ist nicht verboten - jedoch gibt es das Primat, dass die Verwaltung auf entsprechende Anhänger von Sekten er zieherisch einwirkt. Das würde es beispielsweise ausschließen, dass sie in der öffentlichen Verwaltung oder bei sonstigen staatlichen Arbeitgebern angestellt werden, wenn sie sich nicht von der verbotenen Sekte lossagen. Aufgrund des Erziehungsprimates ist es vorstellbar, dass lokale Verwaltungen auf Personen, die einer Sekte anhängen, bei Behördengängen erzieherisch einwirken und dadurch Verwaltungsvorgänge erschwert oder bei entsprechend „ uneinsichtigem“ Verhalten auch unmöglich gemacht werden. Es geht indes nicht um bestimmte Glaubensinhal te, sondern die Anhängerschaft zu einer gesetzlich verbotenen Sekte steht im Vordergrund. Sanktioniert werden dabei die nach außen gerichteten Aktivitäten für eine solche verbotene Vereinigung (VA der ÖB Peking 14.2.2025). Allerdings nach Artikel 300 des Strafgesetzbuches können sowohl Führungspersonal als auch einfache xie jiao-Mitglieder für religiöse Aktivitäten jeglicher Art mit drei bis sieben Jahren Haft und einer Geldstrafe, in schweren Fällen mit bis zu lebenslanger Haft und einer Geldstrafe geahndet werden. In minder schweren Fällen kann u. a. eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren und/oder eine Geldstrafe verhängt werden. Missionierung im persönlichen Umfeld, die Ver sammlung in privaten Räumen oder der Besitz von Schrifttum einer als xie jiao eingestuften Glaubensgemeinschaft können für eine Strafverfolgung ausreichen (BAMF 1.2024). Artikel 300 kann allerdings auch für Bewegungen angewendet werden, die nicht in der xie-jiao-Liste auf geführt sind; oder auf Bewegungen, die zwar auf lokaler Ebene als xie jiao eingestuft werden können, aber keine nationale oder internationale Bedeutung haben (BW 31.8.2022). Ausreise von Mitgliedern (z. B. wenn polizeilich bekannt) Die bloße Teilnahme an Veranstaltungen einer verbotenen Sekte hindert die Ausreise nicht, maßgeblich ist, was als „ Mitgliedschaft“ angesehen wird. Erst wenn eine Person Aktivitäten einer verbotenen Sekte fördert (z. B. durch Finanzierung von Sektenaktivitäten, Organisation von Veranstaltungen, Verbreitung von Werbung für die Sekte u. Ä.), kann die Ausreise be schränkt werden (VA der ÖB Peking 14.2.2025) [für die Regelung von Ausreiseverboten siehe Kapitel Regulierung der Aus- und EinreiseundGesetzliche Grundlagen für die Verweigerung der Ausreise]. Die Förderung illegaler Sekten wird möglicherweise als Straftat oder als Gefährdung nationaler Interessen angesehen. Insbesondere bei in China verbotenen, aber im Ausland aktiven Sekten, die in China eine große Zahl von Menschen erreichen, ist davon auszugehen, dass die chine sische Verwaltung aktive Förderer solcher in China illegaler Sekten als Gefährdung nationaler Interessen ansehen würde. Es kann deshalb vermutet werden, dass Personen, die als ein flussreich innerhalb der verbotenen Sekte gelten und Personen, die als erfolgreiche Agitatoren aufgefallen und polizeibekannt sind, an der Ausreise gehindert werden. Da die Verwaltung hier 43

einen Ermessensspielraum hat, der nur schwer nachprüfbar ist, kann es im Einzelfall schwer sein, eine Prognose abzugeben (VA der ÖB Peking 14.2.2025). Nach einer Auskunft der Menschenrechtsorganisation ChinaAid aus dem Jahr 2021 können Personen, die wegen des Verdachts der Zugehörigkeit zu einer nicht registrierten Kirche bei der Polizei vorgeladen wurden, „ technisch“ immer noch mit ihrem eigenen Reisepass ausreisen, da eine Vorladung allein nicht automatisch die Verhängung eines Ausreiseverbots nach sich zieht. Hierfür müsste ChinaAid zufolge die Aufnahme in das Warnsystem des Büros für öffentliche Sicherheit erfolgen, was in der Regel bei Personen mit hohem Bekanntheitsgrad passiert. Es seien sogar Fälle bekannt, in denen es lokale Behörden gerade Personen, die als im „ politi schen Sinne problematisch“ gelten, ermöglichten, das Land dauerhaft zu verlassen, um sich des „ Problems“ so zu entledigen. Ebenso gebe es aber zahlreiche Fälle, in denen Personen, welchen Verbindungen zu illegalen Glaubensgemeinschaften unterstellt werden, keine Reise pässe ausgestellt bekommen oder sich Ausreisekontrollen unterziehen müssen. Dies kann laut ChinaAid und der Organisation Christian Solidarity Worldwide sowohl religiöses Führungsper sonal und deren Familien als auch einfache Mitglieder betreffen. Eine weitere Maßnahme, von der nach einer Auskunft aus dem Jahr 2023 jedoch auch im Falle polizeilicher Ermittlungen nicht einheitlich Gebrauch gemacht wird, ist die Konfiszierung von Reisepässen (BAMF 1.2024). Quellen ■ BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (1.2024): Länderkurzinformation China - Situation von Christinnen und Christen, https://milo.bamf.de/otcs/cs.exe/fetchcsui/-3007793 0/Deutschland._Bundesamt_für_Migration_und_Flüchtlinge,_China_-_Situation_von_Christinnen_ und_Christen,_01.01.2024._(Länderkurzinformation_–_Öffentlich).pdf?nodeid=30077706&vernum =-2, Zugriff 2.4.2025 ■ BW - Bitter Winter: A magazine on religious liberty and human rights (o.D.b): China Anti-Xie jiao Association, https://bitterwinter.org/Vocabulary/china-anti-xie-jiao-association , Zugriff 4.4.2025 ■ BW - Bitter Winter: A magazine on religious liberty and human rights (24.3.2025): Xie Jiao, https: //bitterwinter.org/Vocabulary/xie-jiao/?_gl=1*hegwyp*_up*MQ..*_ga*NjA5MTgzNTc5LjE3NDM3N zUzNDc.*_ga_BXXPYMB88D*MTc0Mzc3NTM0Ni4xLjAuMTc0Mzc3NTM0Ni4wLjAuMA.. , Zugriff 7.4.2025 ■ BW - Bitter Winter: A magazine on religious liberty and human rights (31.8.2022): Xie Jiao: China Updates the List—With Some New Entries, https://bitterwinter.org/xie-jiao-china-updates-the-list-s ome-new-entries, Zugriff 7.4.2025 ■ CSW - Christian Solidarity Worldwide (16.1.2024): china: Briefing: ’Socialist rule of law’ in China, https://www.csw.org.uk/2024/01/16/report/6149/article.htm, Zugriff 7.4.2025 ■ DFAT - Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (27.12.2024): DFAT Country Information Report People’s Republic of China - 2024, https://www.dfat.gov.au/sites/default/files/country-infor mation-report-china.pdf, Zugriff 2.4.2025 ■ USDOS - United States Department of State [USA] (26.6.2024): 2023 Report on International Reli gious Freedom: China, https://www.ecoi.net/en/document/2111843.html, Zugriff 8.7.2024 ■ VA der ÖB Peking - Vertrauensanwalt der Österreichischen Botschaft Peking (14.2.2025): BFA; Anfrage der Staatendokumentation zur „ ZHAOHUI“ (Hauskirche) und Kirche des allmächtigen Gottes in China 44

16.4.1 Falun Gong Letzte Änderung 2025-05-13 10:58 Die Falun Gong-Bewegung ist in China seit 1999 verboten (AA 26.10.2022; vgl. DFAT 22.12.2021, USDOS 26.6.2024). Vor dem Verbot der Bewegung wurde die Anhängerzahl von Falun Gong auf etwa 70 Millionen geschätzt (AA 26.10.2022; vgl. USDOS 26.6.2024). Gegenwärtig soll die Bewegung sieben bis 20 Millionen Anhänger haben (USDOS 26.6.2024). Die Regierung betrachtet Falun Gong als Sekte und kriminelle Organisation, die die Autorität der Regierung zu untergraben versucht (ÖB Peking 2024; vgl. USDOS 26.6.2024). Die Kom munistische Partei Chinas (KPCh) unterhält einen extralegalen, von der Partei gesteuerten Sicherheitsapparat, um die Falun-Gong-Bewegung zu eliminieren (USDOS 26.6.2024). Falun Gong-Praktizierende werden mit großer Härte verfolgt (FH 29.2.2024a; vgl. ÖB Peking 2024) und inhaftiert (ÖB Peking 2024). Die Verbreitung von Flugblättern mit Falun Gong-Inhalten gilt als „ staatsfeindliches Verbrechen“ (AA 26.10.2022). Nach Angaben der Bewegung sollen seit dem Verbot mindestens 6.000 Falun Gong-Anhänger zu Haftstrafen verurteilt und über 100.000 in Gefängnisse und Umerziehungs lager überstellt worden sein (AA 26.10.2022). Außerdem gibt es nach wie vor Berichte, wonach die Behörden Mitglieder religiöser Organisationen, insbesondere Mitglieder von Falun Gong und ethnische Uiguren, dazu zwingen, als Organspender zu fungieren (USDOS 26.6.2024, vgl. AA 26.10.2022) auch seitens des Europäischen Parlaments (USDOS 15.5.2023). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.10.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Volksrepublik China (Stand: September 2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/20814 20/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksr epublik_China_(Stand_September_2022),_26.10.2022.pdf, Zugriff 20.2.2023 [Login erforderlich] ■ DFAT - Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (22.12.2021): DFAT Country Information Report People’s Republic of China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2067346/country-information-r eport-china-22122021.pdf, Zugriff 15.2.2023 ■ FH - Freedom House (29.2.2024a): Freedom in the World 2024 - China, https://www.ecoi.net/de/do kument/2105013.html, Zugriff 10.6.2024 ■ ÖB Peking - Österreichische Botschaft Peking [Österreich] (2024): Asylbericht 2023: Volksrepublik China (Stand Juli 2024) ■ USDOS - United States Department of State [USA] (26.6.2024): 2023 Report on International Reli gious Freedom: China, https://www.ecoi.net/en/document/2111843.html, Zugriff 8.7.2024 ■ USDOS - United States Department of State [USA] (15.5.2023): 2022 Report on International Reli gious Freedom: China (Includes Hong Kong, Macau, Tibet, and Xinjiang), https://www.ecoi.net/de/ dokument/2091862.html, Zugriff 8.7.2024 16.4.2 Die Kirche des Allmächtigen Gottes - The Church of Almighty God (CAG) Letzte Änderung 2025-05-13 10:58 Organisation der Kirche Die Kirche des Allmächtigen Gottes (Church of the Almighty God, CAG; chin.: Quanneng Shen Jiaohui), ist eine Neue Religiöse Bewegung, die dem protestantischen Christentum zugerechnet 45

wird (BAMF 1.2024). Die CAG ist auch bekannt unter dem Namen Eastern Lightning (Dongfang Shandian) (BAMF 1.2024; vgl. DFAT 27.12.2024, BW o.D.a). Entstanden ist die CAG 1991 in der Provinz Henan (BAMF 1.2024) und im November 1995 wurde sie als „ xie jiao“ (DFAT 27.12.2024; vgl. BW o.D.a), als „ evil cult“ (CECC 1.2.2024) oder „ häretische Lehre“ verboten (BAMF 1.2024) [weitere Informationen zum Begriff xie jiao finden Sie hier]. Die CAG operiert im Geheimen, sowohl um Entdeckung zu vermeiden als auch aus allgemei nen Gründen der Glaubensausübung (DFAT 27.12.2024). Als Gründer gilt der administrative Leiter der CAG Zhao Weishan. Zhao und dessen Ehefrau Yang Xiangbin erhielten 2001 in den Vereinigten Staaten Asyl und leiten die Kirche seitdem von New York aus. Nach unterschiedli chen Schätzungen bewegt sich die Zahl ihrer Anhängerinnen und Anhänger zwischen mehreren Zehntausend und mehreren Millionen. Offizielle chinesische Quellen gehen von vier Millionen Mitgliedern aus, wobei ausländische Beobachtende diese Zahl für zu hoch angesetzt halten. Die Mitglieder sind mehrheitlich weiblich, mittleren Alters und entstammen häufig ärmlichen Verhält nissen und ländlichen Regionen, wo sie in vielen Fällen allein für Haushalt und Kinderbetreuung zuständig sind, während ihre Ehepartner als Binnenmigranten in (weit entfernten) Großstädten leben. Die CAG ist aber zunehmend auch in der urbanen Mittelschicht aktiv und in ganz China sowie in zahlreichen weiteren Ländern (u. a. in den USA, EU-Ländern, Südkorea, Japan und der Schweiz) vertreten (BAMF 1.2024). In China selbst leben die Anhänger überwiegend im Nord- und Südosten des Landes (DFAT 27.12.2024). Eine Kirchengemeinde umfasst üblicherweise 20 bis 50 Mitglieder, die Kirchenleiter sind Unterdistrikt- und Distriktleitern unterstellt und diese wiederum Leitungspersonen, welche für die Kirchen einer oder mehrerer Provinzen zuständig sind. Die Gruppen treffen sich in Privatwohnungen oder an anderen unverdächtigen Orten. Aus Geheimhaltungsgründen kennen sich die Mitglieder oft nur unter Aliasnamen (BAMF 1.2024). Lehre der Glaubensgemeinschaft Anhänger der CAG glauben, dass Jesus im 20. Jahrhundert als Frau, genannt „Allmächti ger Gott“, auf die Erde zurückkehrte (DFAT 27.12.2024; vgl. BW o.D.a), die die Läuterung der Menschheit und die Ankunft des tausendjährigen Königreiches lehrt (BW o.D.a). Über die Identität und Existenz der zentralen weiblichen Figur, des „Allmächtigen Gottes“, ist wenig be kannt, was möglicherweise an der von der Religion erzwungenen Geheimhaltung liegt (DFAT 27.12.2024). Während einige Gelehrten davon ausgehen, dass es sich um Yang Xiangbing handelt (BAMF 1.2024), wies die CAG selbst die Behauptung zurück, die weibliche Figur sei „Yang“ oder „ Deng“ genannt worden, oder dass sie aus der Provinz Henan stamme (DFAT 27.12.2024). Auch werden weder Yang Xiangbin noch Zhao Weishan im Schrifttum der CAG erwähnt und der Name Yang Xiangbin ist vielen (vor allem jüngeren) Mitgliedern nicht bekannt, zumal der zivile Name des Allmächtigen Gottes der Lehre nach niemals ausgesprochen wer den darf (BAMF 1.2024). Der zentrale Text der CAG heißt „ Das Wort erscheint im Fleisch“, ein 2.400 Seiten langes Buch mit den Aussprüchen des Allmächtigen Gottes, das jedes Mitglied studieren muss. Anhänger der CAG glauben, dass sie sich in einem ständigen tödlichen Kampf gegen den „ Großen Roten Drachen“ befinden, der laut Wissenschaftlern ein Hinweis auf die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) ist, und dass die Mitgliedschaft in der Gruppe Rettung vor einer drohenden Apokalypse bringt. Sie glauben, dass der „Allmächtige Gott“ kam, um das 46

„ dritte und letzte Zeitalter der Menschheit“ oder „ das Zeitalter des Königreichs“ einzuläuten, das auf das „ Zeitalter des Gesetzes“ (des Alten Testaments) und das „ Zeitalter der Gnade“ (Jesu, Zeit des Neuen Testaments) folgt (DFAT 27.12.2024; vgl. BAMF 1.2024). Im Allgemeinen sind die Anhängerinnen und Anhänger der CAG jedoch der Meinung, dass die Bibel veraltet, über holt und (als Folge von Kopien und Übersetzungen) von menschlichen Irrtümern durchsetzt sei (BAMF 1.2024). Berichterstattung, öffentliche und wissenschaftliche Wahrnehmung Laut australischem Außen- und Handelsministerium (DFAT) wird die CAG von einer geringen Anzahl ausländischer Forscher wissenschaftlich untersucht, wobei die Mehrheit dieser For scher der Religion gegenüber wohlwollend eingestellt sei. In den westlichen Medien findet CAG gelegentlich Erwähnung, jedoch basieren laut DFAT die Berichte in der Regel auf Informatio nen christlicher Gruppierungen, die der Kirche gegenüber häufig kritisch eingestellt sind (DFAT 27.12.2024). CAG-Mitglieder werden von Staatsmedien fragwürdiger Methoden bei der Missio nierung und verschiedener Verbrechen beschuldigt. Demnach soll die CAG insbesondere unter protestantischen Christen aggressiv missionieren mit dem Ziel, protestantische Hauskirchen zu unterwandern und zu übernehmen, was zu ihrem negativen Bild in chinesischen christlichen Gemeinden beiträgt. Wissenschaftliche Untersuchungen entkräften diese Vorwürfe zum Teil und legen nahe, dass sie Teil einer behördlichen Desinformationskampagne sind, die den Ruf der Glaubensgemeinschaft schädigen und eine Strafverfolgung rechtfertigen soll (BAMF 1.2024). Verfolgungssituation Nach eigenen, nicht überprüfbaren Angaben der CAG haben chinesische Behörden von 2011 bis 2022 mehr als 430.000 Kirchenmitglieder festgenommen. 231 Mitglieder sollen seit Gründung der CAG im Zusammenhang mit Verfolgungsmaßnahmen gestorben sein. Bereits Ende 2012 gab es eine Verhaftungswelle, nachdem CAG-Mitglieder Gerüchte über die Apokalypse am 21. Dezember desselben Jahres verbreitet hatten. Damals wurden 1.300 Kirchenmitglieder in 16 Provinzen festgenommen. Aus den 161 in diesem Zusammenhang veröffentlichten Urteilen geht hervor, dass die meisten Angeklagten zu Haftstrafen von drei Jahren oder mehr verurteilt wurden. Weil die chinesischen Behörden im Juni 2021 Millionen von Gerichtsurteile, darunter Hunderte gegen CAG-Mitglieder, aus der öffentlichen Datenbank des Obersten Volksgerichts entfernen ließen und eine neue restriktive Veröffentlichungspolitik einführten, ist ein Abgleich mit offiziellen Zahlen nicht mehr möglich (BAMF 1.2024). Nach aktuellem Bericht der CAG wurden 2024 mindestens 19.053 Anhänger verhaftet, 2.175 verurteilt, davon 168 zu sieben bis 14 Jahren, und 24 CAG-Mitglieder verstarben im Zuge der Verfolgung. Obwohl es sich beim Jahresbericht um ein Dokument der CAG selbst handelt, betrachtet Bitter Winter [Anm.: Online-Magazin über Religionsfreiheit und Menschenrechte in China, herausgegeben von CESNUR, dem Zentrum für Studien zu neuen Religionen (Turin, Italien)] die Daten als zuverlässig und beruft sich auf die ständige Beobachtung der chinesischen Medien, Pressemitteilungen und Bekanntmachungen zur öffentlichen Sicherheit, in denen häu fig von Massenverhaftungen und schweren Strafen gegen CAG-Mitglieder berichtet wird (BW 47

28.2.2025). Aus regelmäßig veröffentlichten Berichten des staatlichen Chinesischen Anti-Kult- Netzwerks (CACA) über „ Bestrafungen nach dem Gesetz“ von Anhängern „ häretischer Lehren“ geht hervor, dass nicht nur Führungspersonen zu Haftstrafen nach Artikel 300 des Strafgesetz buchs verurteilt werden, sondern auch einfache Mitglieder, die an „ kriminellen Aktivitäten“ wie dem Vervielfältigen und Verbreiten von CAG-Literatur beteiligt sind (BAMF 1.2024). [Anm.: für Informationen zur Ausreise von Mitgliedern verbotener religiöser Bewegungen siehe Kapitel Religiöse Bewegungen, eingestuft als „ xie jiao“ („ häretische Lehren“)] Quellen ■ BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (1.2024): Länderkurzinformation China - Situation von Christinnen und Christen, https://milo.bamf.de/otcs/cs.exe/fetchcsui/-3007793 0/Deutschland._Bundesamt_für_Migration_und_Flüchtlinge,_China_-_Situation_von_Christinnen_ und_Christen,_01.01.2024._(Länderkurzinformation_–_Öffentlich).pdf?nodeid=30077706&vernum =-2, Zugriff 2.4.2025 ■ BW - Bitter Winter: A magazine on religious liberty and human rights (o.D.a): The Church of Almighty God, https://bitterwinter.org/Vocabulary/the-church-of-almighty-god/?_gl=1*dscnun*_up*MQ..*_ga *MTc5MzA4ODUwNy4xNzQzNTc5NDQx*_ga_BXXPYMB88D*MTc0MzU3OTQ0MC4xLjEuMTc0M zU3OTUyMy4wLjAuMA.., Zugriff 3.4.2025 ■ BW - Bitter Winter: A magazine on religious liberty and human rights (28.2.2025): The Transnational Persecution of The Church of Almighty God: An Appeal, https://bitterwinter.org/the-transnational-p ersecution-of-the-church-of-almighty-god-an-appeal/?fbclid=IwZXh0bgNhZW0CMTEAAR3XncE2 VoJHpTo5GubAJ1CaAV2tOSrvFqDE2F9PnF90izHwCoEiMg_agg4_aem_aP4Buft_yHgwqWddDB esWg, Zugriff 15.4.2025 ■ CECC - Congressional-Executive Commission on China [USA] (1.2.2024): Testimony of Benedict Rogers before the Congressional-Executive Commission on China, https://www.ecoi.net/en/file/local/ 2106468/Congressional Executive Commission on China Written Testimony by Benedict Rogers.pdf, Zugriff 2.4.2025 ■ DFAT - Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (27.12.2024): DFAT Country Information Report People’s Republic of China - 2024, https://www.dfat.gov.au/sites/default/files/country-infor mation-report-china.pdf, Zugriff 2.4.2025 16.4.3 Zhaohui oder Ortskirche, Versammlung, auch als Shouters („ Schreier“), Little Flock bezeichnet Letzte Änderung 2025-05-13 10:58 Der Begriff „ Zhaohui“ (��) bedeutet übersetzt „ Versammlung“ oder „ Kirche“. Der Begriff Ortskir che (Local Church) bezeichnet die Nachfolger einer christlichen religiösen Bewegung aus den 1920er-Jahren (ACCORD 7.4.2025) bzw. 1960er-Jahren (DFAT 27.12.2024) und wird heute für zwei verschiedene chinesische christliche Bewegungen verwendet, die auf der Tradition und Idee von Watchman Nee (Ni Tuosheng, 1903-1972) beruhen, dass es in jeder Stadt nur eine aktive christliche Kirche geben sollte (BW 2019). Nach Einführung des kommunistischen Re gimes habe die Kommunistische Partei Chinas gegen ihn ermittelt und ab 1952 blieb er für den Rest seines Lebens inhaftiert (ACCORD 7.4.2025). Sein Mitarbeiter Witness Lee (Li Changshou, 1905-1997) ging 1949 nach Taiwan und 1962 schließlich nach Kalifornien, wo er die Bewegung reorganisierte und mehrere doktrinelle Neuerungen einführte. Nicht alle von Nees Schülern nahmen Lees neue Lehren an, sodass es heute de facto zwei unterschiedliche Gruppen gibt, 48

die den Namen Ortskirche verwenden. In China wird manchmal zwischen der „Alten Ortskir che“ (Laodifangjiaohui), die Nee anerkennt, Lee jedoch ablehnt, und der „ Neuen Ortskirche“ (Difangjiaohui) unterschieden (BW 2019). Ursprünglich verwendete Lee für seine Organisati on in China den Begriff „ The Assembly“ [Anm.: Die Versammlung], während im Westen die Bezeichnung Ortskirche verwendet wird (BW 2019; vgl. ACCORD 7.4.2025). Unter der Führung von Lee entstand eine hochintegrierte, theologisch ausgerichtete transna tionale Gruppe mit bis zu zwei Mio. Mitgliedern in 65 Ländern. Die Gruppe versteht sich selbst als „ Die Genesung des Herrn“ (the Lord’s recovery, zhu de huifu), „ der Kirche“ (the church, zhaohui), „ des Christentums“ (Christianity, jidujiao) und „ des Leibes Christi“ (the Body of Christ, jidu de shenti). Außenstehende bezeichnen die Gruppe als „ die Ortskirche“ (the Local Church, difang jiaohui), „ Die Schreier“ (the Shouters, huhan pai), „ Die Restaurierungskirche“ (the Re covery Church, huifu jiaohui), „ Christliche Versammlungshalle“ (Christian Assembly Hall, jidutu juhui suo) und als „ Die Kleine Herde“ (the Little Flock, xiao qun). Die Gruppe selbst lehnt diese Bezeichnungen allerdings ab und bezeichnet sich selbst global als „ Kirche“ (zhaohui) (Breen/ Social Analysis 3.2021)bzw. als „ Versammlung“ (ACCORD 7.4.2025; vgl. DFAT 27.12.2024) sowie Ortskirche (DFAT 27.12.2024), und regional als „ Die Kirche in [Name einer Nation, Stadt oder Nachbarschaft]“ (Breen/Social Analysis 3.2021), als Selbstbezeichnung anstelle der Be zeichnung „ Schreier“ (DFAT 27.12.2024). Die Bezeichnung „ Schreier“ bezieht sich auf die lauten und energischen Gottesdienstpraktiken der verschiedenen Gruppen (DFAT 27.12.2024; vgl. BW 8.9.2021). In China werden die Begriffe Ortskirche (BW 2019) und „ Schreier“ oft synonym (BW 2019; vgl. ACCORD 7.4.2025) für eine Vielzahl christlicher Gruppen verwendet, die laut beten, und von denen einige nicht mit der Nee- Lee-Tradition verbunden sind (ACCORD 7.4.2025). Aufgrund von Verfolgungen und anderen Faktoren zersplitterte die Bewegung in China jedoch weiter in mehrere unterschiedliche Zweige, und die als „ Schreier“ bezeichneten Gruppen stehen nicht unbedingt in Gemeinschaft mit ande ren, im Westen als „ Ortskirche“ bekannten Gruppen (BW 2019). „ Schreier“ sind gemeindebasiert, nicht von einer Hierarchie geleitet oder Teil einer Kirchengemeinschaft und haben mehrere Spal tungen und Schismen erlebt. Gruppen, die pauschal als „ Schreier“ bezeichnet werden, haben oft wenig oder nichts miteinander zu tun, abgesehen vielleicht von einer gemeinsamen Geschichte. Sie waren protestantisch-christlichen Ursprungs, sind heute aber möglicherweise nicht mehr von anderen kleinen protestantischen Gruppen zu unterscheiden oder weisen nur geringe Ähn lichkeiten mit ihnen auf (DFAT 27.12.2024). Die Bezeichnung „ Schreier“ wird als abwertender Begriff verwendet (DFAT 27.12.2024; vgl. ACCORD 7.4.2025; vgl. Yang 2018), der aus „ Rufer“ umgewandelt wurde, um den Eindruck zu erwecken, dass die soziale Ordnung gestört werde (ACCORD 7.4.2025; vgl. Yang 2018). Die „ Schreier“ wurden bereits 1983 zu xie jiao erklärt, lange bevor es seit 1995 eine offizielle Liste gibt (ACCORD 7.4.2025). Laut australischem Außen und Handelsministerium (Department of Foreign Affairs and Trade, DFAT) können „ Schreier“ xie jiao von der chinesischen Regierung als behandelt werden, müssen es aber nicht. Einige Gruppen sind in der Patriotischen-Drei- Selbst-Bewegung (Three Self Patriotic Movement, TSPM) aufgegangen, während andere unab hängig arbeiten (DFAT 27.12.2024). In seinem Atlas der Religion in China aus dem Jahr 2018 49
