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unterdrückt sowie Aktivitäten und Teilnehmer überwacht (CECC 12.2024). Dabei geraten grö­
ßere Kirchen eher ins Visier der Behörden, während kleinere Gruppen sich u. U. weiter zu nicht 
genehmigten Treffen zusammenfinden können (BAMF 1.2024). Kirchenleiter (Pfarrer und Ge­
meindeälteste) werden wegen Gesetzesverstößen verhaftet und inhaftiert (DFAT 27.12.2024). 
Auch Frauen leiten häufig Kirchen, insbesondere Hauskirchen und sind daher dem Risiko der 
Inhaftierung genauso ausgesetzt wie Männer. Im Allgemeinen wird berichtet, dass christliche 
Konvertitinnen mit muslimischem und buddhistischem Hintergrund dem größten Druck aus­
gesetzt sind. In einigen Fällen werden ihre Ehemänner unter Druck gesetzt, sich von ihren 
[Anm. konvertierten] Frauen scheiden zu lassen, weil sie als „ Verräterinnen“ an ihrer ethnischen 
Gruppe angesehen werden. Obwohl sie einem ähnlichen Druck ausgesetzt sind wie Frauen, 
sind Männer und Jungen stärker gefährdet, körperlich misshandelt zu werden, z. B. von Po­
lizeibeamten geschlagen zu werden. Männliche christliche Führungspersönlichkeiten werden 
von der Regierung besonders überwacht (OpD 2025). Quellen des australischen Außen- und 
Handelsministeriums (DFAT) in China berichten, dass im Jahr 2023 Gemeindemitglieder nicht 
registrierter Kirchen weniger von Verhaftungen und Inhaftierung betroffen waren und stattdes­
sen eher mündlich verwarnt wurden, ihre Gottesdienste nur in registrierten Kirchen zu besuchen 
(DFAT 27.12.2024).
Harte Verfolgungsmaßnahmen wenden die Behörden auch gegen nicht-han-chinesische pro­
testantische Gläubige an, darunter Nisu- und Nu-Protestanten in der Provinz Yunnan und kirgi­
sische Protestanten in Umerziehungslagern des Autonomen Gebiets Xinjiang (BAMF 1.2024). 
Verhaftungen und Verurteilungen treffen besonders häufig Geistliche, aber auch einfache Kir­
chenmitglieder (BAMF 1.2024; vgl. USCIRF 9.2024) und erfolgen oft unter dem Vorwurf des 
„ Betrugs“ oder „ illegaler Geschäftstätigkeiten“ (BAMF 1.2024; vgl. CECC 12.2024, OpD 2025). 
Auch Auslandsreisen zur Teilnahme an christlichen Konferenzen können eine Strafverfolgung 
auslösen. Mit z. T. langjährigen Haft- und hohen Geldstrafen (eineinviertel bis sieben Jahre 
bzw. umgerechnet ca. 1.400 bis 28.000 €) belegten die Behörden in den vergangenen Jahren 
außerdem Personen, die christliche Medien produzierten und/oder verkauften (BAMF 1.2024). 
Ab 2019 intensivierten die Provinzbehörden in ganz China außerdem die „ Bekämpfung der 
christlichen Infiltration aus dem Ausland“. Die Maßnahme richtet sich insbesondere gegen in 
China aktive US-amerikanische und südkoreanische Gemeinden und verfolgt das Ziel, diese 
ausfindig zu machen und zu eliminieren (BAMF 1.2024).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (9.8.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Volksrepublik China 2024, https://www.ecoi.net/en/file/local/2114531/Deutschland._Au
swärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksrepublik_
China,_09.08.2024.pdf, Zugriff 9.4.2025 [Login erforderlich]
■ BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (1.2024): Länderkurzinformation 
China - Situation von Christinnen und Christen, https://milo.bamf.de/otcs/cs.exe/fetchcsui/-3007793
0/Deutschland._Bundesamt_für_Migration_und_Flüchtlinge,_China_-_Situation_von_Christinnen_
und_Christen,_01.01.2024._(Länderkurzinformation_–_Öffentlich).pdf?nodeid=30077706&vernum
=-2, Zugriff 2.4.2025
■ BW - Bitter Winter: A magazine on religious liberty and human rights (o.D.c): House Churches, 
https://bitterwinter.org/Vocabulary/house-churches/?_gl=1*r1v8l1*_up*MQ..*_ga*MTc5MzA4ODU
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wNy4xNzQzNTc5NDQx*_ga_BXXPYMB88D*MTc0MzY4MTU5My4zLjEuMTc0MzY4MTgxMS4wL
jAuMA.., Zugriff 3.4.2025
■ CECC - Congressional-Executive Commission on China [USA] (12.2024): Annual Report 2024, https:
//www.cecc.gov/sites/evo-subsites/cecc.house.gov/files/2024-12/2024-CECC-Annual-Report.pdf , 
Zugriff 10.4.2025
■ DFAT - Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (27.12.2024): DFAT Country Information 
Report People’s Republic of China - 2024, https://www.dfat.gov.au/sites/default/files/country-infor
mation-report-china.pdf, Zugriff 2.4.2025
■ OpD - Open Doors (2025): Weltverfolgungsindex 2025: Länderprofil China, https://downloads.open
doors.de/wvi/wvi_2025/country_dossier/china_wvi_2025_laenderprofil.pdf, Zugriff 9.4.2025
■ USCIRF - United States Commission on International Religious Freedom [USA] (9.2024): Sinicization 
of Religion: China’s Coercive Religious Policy, https://www.uscirf.gov/sites/default/files/2024-09/
2024 China Factsheet Sinicization.pdf, Zugriff 11.4.2025
16.4 Religiöse Bewegungen, eingestuft als „ xie jiao“ („ häretische Lehren“)
Letzte Änderung 2025-05-13 10:58
Einige in der Fachliteratur auch als „ Neue Religiöse Bewegungen“ bezeichnete Gruppen sind 
als „ häretische [auch heterodoxe] Lehren“ (xie jiao) ausdrücklich verboten (BAMF 1.2024; DFAT 
27.12.2024). Der Ausdruck xie jiao, der seit der späten Ming-Ära verwendet wird, wird oft fälsch­
licherweiseals „ evil cults“ („ böse Sekten“) übersetzt (BW 24.3.2025). Eine weitere Bezeichnung 
ist auch„ illegal cults“ („ illegale Sekten“) (DFAT 27.12.2024). Tatsächlich bedeutet der Begriff „ Or­
ganisationen, die heterodoxe Lehren fördern“ (BW 24.3.2025) und bezeichnet die Bewegungen, 
die von den Behörden als regierungsfeindlich, sozial gefährlich (DFAT 27.12.2024) und nicht 
„ wirklich“ religiös angesehen werden (BW 24.3.2025).
Die China Anti-xie-jiao Association (außerhalb Chinas auch als China Anti-Cult Association, 
CACA [Anm.: dt.: Chinesischen Anti-Kult-Vereinigung] bezeichnet) (BW o.D.b) veröffentlicht 
eine inoffizielle Liste von xie jiao, die 23 Bewegungen umfasst. Daneben soll es auch eine 
offizielle Liste der xie jiao geben, die von der Regierung veröffentlicht wird. Diese Liste kann 
sich schnell ändern, sodass es schwierig ist, jederzeit festzustellen, ob eine bestimmte religiöse 
Bewegung verboten ist (DFAT 27.12.2024). Laut einer anderen Quelle liegen dagegen keine 
offiziellen Regierungs- oder Rechtsdokumente vor, die der Öffentlichkeit zugänglich sind und 
eine bestimmte Gruppe als xie jiao definieren (CSW 16.1.2024). Die CACA gilt zwar offiziell als 
private Vereinigung, ist aber in Wirklichkeit eng mit der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) 
verbunden und wird allgemein als Teil ihres Apparats angesehen (BW o.D.b). Neben der CACA 
und dem Anti-Xie-Jiao-Büro des Ministeriums für öffentliche Sicherheit ist auch die Zentrale 
Kommission für politische und rechtliche Angelegenheiten für die „ häretische Lehren“ zuständig 
(BAMF 1.2024).
Die Liste der CACA ist in vier Kategorien unterteilt: Bewegungen, die Qigong verwenden (oder, 
der Liste zufolge, missbrauchen), Buddhismus, Christentum und Ufologie. Für jede Kategorie 
werden die Bewegungen in unterschiedlichen Reihen angeordnet, und zwar nach abnehmender 
„ Gefährlichkeit“ (BW 31.8.2022):
Qigong
1. Falun Gong; Riyue Qigong
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Buddhismus
1. Guanyin Method oder Supreme Master Ching Hai International Association;
True Buddha School
2. Yuandunfamen; Huazang Zongmen
Christentum
1. The Church of Almighty God (Die Kirche des Allmächtigen Gottes);
Association of Disciples (Mentu Hui*); Shouters
2. Three Grades of Servants (San Ban Puren*); Bloody Holy Spirit
3. Full Scope Church (Quan Fanwei Jiaohui*); Unification Church
4. Mainland China Administrative Deacon Station (eine Abspaltung der Shouters, deren 
Anführer Wang Yongmin voraussichtlich bis 2028 im Gefängnis bleiben wird);
Lingling Sect (aka Efficacious Spirit Movement)
5. South China Church; Anointed King
6. World Mission Society Church of God (eine südkoreanische Gruppe mit Präsenz in 
China)
7. Taiwan’s New Testament Church; Dami Mission
8. Lord God’s Teachings Church;
Children of God/The Family (international und in China kaum noch existent)
Ufologie
1. Galactic Federation
Quelle 1:  BW 31.8.2022; vgl. *USDOS 26.6.2024
Rechtliche Lage
Zum Verbot von Sekten regelt der „ Runderlass des Ministeriums für öffentliche Sicherheit zu 
bestimmten Fragen der Identifizierung und des Verbots von Sekten“ (Gong Tong Zi [2000] Nr. 
39) (VA der ÖB Peking 14.2.2025):
• dass sich Organisatoren, Planer, Befehlshaber und Mitglieder in Schlüsselpositionen, die 
verdächtigt werden, Sekten zu organisieren oder für kriminelle Aktivitäten zu nutzen, straf­
rechtlich zu verantworten haben, wobei Selbstanzeigen strafmildernd oder im Einzelfall auch 
strafbefreiend wirken können;
• Personen, die zur Teilnahme an Sektenaktivitäten verleitet oder gezwungen wurden, werden 
nicht als Sektenmitglieder behandelt und müssen nicht registriert werden;
• Die überwiegende Mehrheit der einfachen Personen, die sich an Sektenaktivitäten beteiligen, 
sollen erzogen werden, damit sie sich der Gefahren von Sekten vollständig bewusst werden 
und sich bewusst gegen die Kontrolle und den Einfluss von Sekten stellen, sich davon 
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befreien und ihnen widerstehen, ihre Vorstellung von der Rechtsordnung verbessern und 
die Gesetze des Landes einhalten (VA der ÖB Peking 14.2.2025).
Aktivitäten im Namen von verbotenen Sekten werden aufgelöst und die Organisatoren straf­
rechtlich verfolgt. Der bloße Glaube an die Ideen der entsprechenden Sekten ist nicht verboten 
- jedoch gibt es das Primat, dass die Verwaltung auf entsprechende Anhänger von Sekten er­
zieherisch einwirkt. Das würde es beispielsweise ausschließen, dass sie in der öffentlichen 
Verwaltung oder bei sonstigen staatlichen Arbeitgebern angestellt werden, wenn sie sich nicht 
von der verbotenen Sekte lossagen. Aufgrund des Erziehungsprimates ist es vorstellbar, dass 
lokale Verwaltungen auf Personen, die einer Sekte anhängen, bei Behördengängen erzieherisch 
einwirken und dadurch Verwaltungsvorgänge erschwert oder bei entsprechend „ uneinsichtigem“
Verhalten auch unmöglich gemacht werden. Es geht indes nicht um bestimmte Glaubensinhal­
te, sondern die Anhängerschaft zu einer gesetzlich verbotenen Sekte steht im Vordergrund. 
Sanktioniert werden dabei die nach außen gerichteten Aktivitäten für eine solche verbotene 
Vereinigung (VA der ÖB Peking 14.2.2025).
Allerdings nach Artikel 300 des Strafgesetzbuches können sowohl Führungspersonal als auch 
einfache xie jiao-Mitglieder für religiöse Aktivitäten jeglicher Art mit drei bis sieben Jahren Haft 
und einer Geldstrafe, in schweren Fällen mit bis zu lebenslanger Haft und einer Geldstrafe 
geahndet werden. In minder schweren Fällen kann u. a. eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren 
und/oder eine Geldstrafe verhängt werden. Missionierung im persönlichen Umfeld, die Ver­
sammlung in privaten Räumen oder der Besitz von Schrifttum einer als xie jiao eingestuften 
Glaubensgemeinschaft können für eine Strafverfolgung ausreichen (BAMF 1.2024). Artikel 300 
kann allerdings auch für Bewegungen angewendet werden, die nicht in der xie-jiao-Liste auf­
geführt sind; oder auf Bewegungen, die zwar auf lokaler Ebene als xie jiao eingestuft werden 
können, aber keine nationale oder internationale Bedeutung haben (BW 31.8.2022).
Ausreise von Mitgliedern (z. B. wenn polizeilich bekannt)
Die bloße Teilnahme an Veranstaltungen einer verbotenen Sekte hindert die Ausreise nicht, 
maßgeblich ist, was als „ Mitgliedschaft“ angesehen wird. Erst wenn eine Person Aktivitäten 
einer verbotenen Sekte fördert (z. B. durch Finanzierung von Sektenaktivitäten, Organisation 
von Veranstaltungen, Verbreitung von Werbung für die Sekte u. Ä.), kann die Ausreise be­
schränkt werden (VA der ÖB Peking 14.2.2025) [für die Regelung von Ausreiseverboten siehe 
Kapitel Regulierung der Aus- und EinreiseundGesetzliche Grundlagen für die Verweigerung der 
Ausreise].
Die Förderung illegaler Sekten wird möglicherweise als Straftat oder als Gefährdung nationaler 
Interessen angesehen. Insbesondere bei in China verbotenen, aber im Ausland aktiven Sekten, 
die in China eine große Zahl von Menschen erreichen, ist davon auszugehen, dass die chine­
sische Verwaltung aktive Förderer solcher in China illegaler Sekten als Gefährdung nationaler 
Interessen ansehen würde. Es kann deshalb vermutet werden, dass Personen, die als ein­
flussreich innerhalb der verbotenen Sekte gelten und Personen, die als erfolgreiche Agitatoren 
aufgefallen und polizeibekannt sind, an der Ausreise gehindert werden. Da die Verwaltung hier 
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einen Ermessensspielraum hat, der nur schwer nachprüfbar ist, kann es im Einzelfall schwer 
sein, eine Prognose abzugeben (VA der ÖB Peking 14.2.2025).
Nach einer Auskunft der Menschenrechtsorganisation ChinaAid aus dem Jahr 2021 können 
Personen, die wegen des Verdachts der Zugehörigkeit zu einer nicht registrierten Kirche bei der 
Polizei vorgeladen wurden, „ technisch“ immer noch mit ihrem eigenen Reisepass ausreisen, da 
eine Vorladung allein nicht automatisch die Verhängung eines Ausreiseverbots nach sich zieht. 
Hierfür müsste ChinaAid zufolge die Aufnahme in das Warnsystem des Büros für öffentliche 
Sicherheit erfolgen, was in der Regel bei Personen mit hohem Bekanntheitsgrad passiert. Es 
seien sogar Fälle bekannt, in denen es lokale Behörden gerade Personen, die als im „ politi­
schen Sinne problematisch“ gelten, ermöglichten, das Land dauerhaft zu verlassen, um sich 
des „ Problems“ so zu entledigen. Ebenso gebe es aber zahlreiche Fälle, in denen Personen, 
welchen Verbindungen zu illegalen Glaubensgemeinschaften unterstellt werden, keine Reise­
pässe ausgestellt bekommen oder sich Ausreisekontrollen unterziehen müssen. Dies kann laut 
ChinaAid und der Organisation Christian Solidarity Worldwide sowohl religiöses Führungsper­
sonal und deren Familien als auch einfache Mitglieder betreffen. Eine weitere Maßnahme, von 
der nach einer Auskunft aus dem Jahr 2023 jedoch auch im Falle polizeilicher Ermittlungen nicht 
einheitlich Gebrauch gemacht wird, ist die Konfiszierung von Reisepässen (BAMF 1.2024).
Quellen
■ BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (1.2024): Länderkurzinformation 
China - Situation von Christinnen und Christen, https://milo.bamf.de/otcs/cs.exe/fetchcsui/-3007793
0/Deutschland._Bundesamt_für_Migration_und_Flüchtlinge,_China_-_Situation_von_Christinnen_
und_Christen,_01.01.2024._(Länderkurzinformation_–_Öffentlich).pdf?nodeid=30077706&vernum
=-2, Zugriff 2.4.2025
■ BW - Bitter Winter: A magazine on religious liberty and human rights (o.D.b): China Anti-Xie jiao 
Association, https://bitterwinter.org/Vocabulary/china-anti-xie-jiao-association , Zugriff 4.4.2025
■ BW - Bitter Winter: A magazine on religious liberty and human rights (24.3.2025): Xie Jiao, https:
//bitterwinter.org/Vocabulary/xie-jiao/?_gl=1*hegwyp*_up*MQ..*_ga*NjA5MTgzNTc5LjE3NDM3N
zUzNDc.*_ga_BXXPYMB88D*MTc0Mzc3NTM0Ni4xLjAuMTc0Mzc3NTM0Ni4wLjAuMA.. , Zugriff 
7.4.2025
■ BW - Bitter Winter: A magazine on religious liberty and human rights (31.8.2022): Xie Jiao: China 
Updates the List—With Some New Entries, https://bitterwinter.org/xie-jiao-china-updates-the-list-s
ome-new-entries, Zugriff 7.4.2025
■ CSW - Christian Solidarity Worldwide (16.1.2024): china: Briefing: ’Socialist rule of law’ in China, 
https://www.csw.org.uk/2024/01/16/report/6149/article.htm, Zugriff 7.4.2025
■ DFAT - Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (27.12.2024): DFAT Country Information 
Report People’s Republic of China - 2024, https://www.dfat.gov.au/sites/default/files/country-infor
mation-report-china.pdf, Zugriff 2.4.2025
■ USDOS - United States Department of State [USA] (26.6.2024): 2023 Report on International Reli­
gious Freedom: China, https://www.ecoi.net/en/document/2111843.html, Zugriff 8.7.2024
■ VA der ÖB Peking - Vertrauensanwalt der Österreichischen Botschaft Peking (14.2.2025): BFA; 
Anfrage der Staatendokumentation zur „ ZHAOHUI“ (Hauskirche) und Kirche des allmächtigen Gottes 
in China
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16.4.1 Falun Gong
Letzte Änderung 2025-05-13 10:58
Die Falun Gong-Bewegung ist in China seit 1999 verboten (AA 26.10.2022; vgl. DFAT 
22.12.2021, USDOS 26.6.2024). Vor dem Verbot der Bewegung wurde die Anhängerzahl 
von Falun Gong auf etwa 70 Millionen geschätzt (AA 26.10.2022; vgl. USDOS 26.6.2024). 
Gegenwärtig soll die Bewegung sieben bis 20 Millionen Anhänger haben (USDOS 26.6.2024).
Die Regierung betrachtet Falun Gong als Sekte und kriminelle Organisation, die die Autorität 
der Regierung zu untergraben versucht (ÖB Peking 2024; vgl. USDOS 26.6.2024). Die Kom­
munistische Partei Chinas (KPCh) unterhält einen extralegalen, von der Partei gesteuerten 
Sicherheitsapparat, um die Falun-Gong-Bewegung zu eliminieren (USDOS 26.6.2024). Falun 
Gong-Praktizierende werden mit großer Härte verfolgt (FH 29.2.2024a; vgl. ÖB Peking 2024) 
und inhaftiert (ÖB Peking 2024).
Die Verbreitung von Flugblättern mit Falun Gong-Inhalten gilt als „ staatsfeindliches Verbrechen“
(AA 26.10.2022). Nach Angaben der Bewegung sollen seit dem Verbot mindestens 6.000 Falun 
Gong-Anhänger zu Haftstrafen verurteilt und über 100.000 in Gefängnisse und Umerziehungs­
lager überstellt worden sein (AA 26.10.2022). Außerdem gibt es nach wie vor Berichte, wonach 
die Behörden Mitglieder religiöser Organisationen, insbesondere Mitglieder von Falun Gong und 
ethnische Uiguren, dazu zwingen, als Organspender zu fungieren (USDOS 26.6.2024, vgl. AA 
26.10.2022) auch seitens des Europäischen Parlaments (USDOS 15.5.2023).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.10.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Volksrepublik China (Stand: September 2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/20814
20/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksr
epublik_China_(Stand_September_2022),_26.10.2022.pdf, Zugriff 20.2.2023 [Login erforderlich]
■ DFAT - Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (22.12.2021): DFAT Country Information 
Report People’s Republic of China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2067346/country-information-r
eport-china-22122021.pdf, Zugriff 15.2.2023
■ FH - Freedom House (29.2.2024a): Freedom in the World 2024 - China, https://www.ecoi.net/de/do
kument/2105013.html, Zugriff 10.6.2024
■ ÖB Peking - Österreichische Botschaft Peking [Österreich] (2024): Asylbericht 2023: Volksrepublik 
China (Stand Juli 2024)
■ USDOS - United States Department of State [USA] (26.6.2024): 2023 Report on International Reli­
gious Freedom: China, https://www.ecoi.net/en/document/2111843.html, Zugriff 8.7.2024
■ USDOS - United States Department of State [USA] (15.5.2023): 2022 Report on International Reli­
gious Freedom: China (Includes Hong Kong, Macau, Tibet, and Xinjiang), https://www.ecoi.net/de/
dokument/2091862.html, Zugriff 8.7.2024
16.4.2 Die Kirche des Allmächtigen Gottes - The Church of Almighty God (CAG)
Letzte Änderung 2025-05-13 10:58
Organisation der Kirche
Die Kirche des Allmächtigen Gottes (Church of the Almighty God, CAG; chin.: Quanneng Shen 
Jiaohui), ist eine Neue Religiöse Bewegung, die dem protestantischen Christentum zugerechnet 
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wird (BAMF 1.2024). Die CAG ist auch bekannt unter dem Namen Eastern Lightning (Dongfang 
Shandian) (BAMF 1.2024; vgl. DFAT 27.12.2024, BW o.D.a). Entstanden ist die CAG 1991 
in der Provinz Henan (BAMF 1.2024) und im November 1995 wurde sie als „ xie jiao“ (DFAT 
27.12.2024; vgl. BW o.D.a), als „ evil cult“ (CECC 1.2.2024) oder „ häretische Lehre“ verboten 
(BAMF 1.2024)  [weitere Informationen zum Begriff xie jiao finden Sie hier].
Die CAG operiert im Geheimen, sowohl um Entdeckung zu vermeiden als auch aus allgemei­
nen Gründen der Glaubensausübung (DFAT 27.12.2024). Als Gründer gilt der administrative 
Leiter der CAG Zhao Weishan. Zhao und dessen Ehefrau Yang Xiangbin erhielten 2001 in den 
Vereinigten Staaten Asyl und leiten die Kirche seitdem von New York aus. Nach unterschiedli­
chen Schätzungen bewegt sich die Zahl ihrer Anhängerinnen und Anhänger zwischen mehreren 
Zehntausend und mehreren Millionen. Offizielle chinesische Quellen gehen von vier Millionen 
Mitgliedern aus, wobei ausländische Beobachtende diese Zahl für zu hoch angesetzt halten. Die 
Mitglieder sind mehrheitlich weiblich, mittleren Alters und entstammen häufig ärmlichen Verhält­
nissen und ländlichen Regionen, wo sie in vielen Fällen allein für Haushalt und Kinderbetreuung 
zuständig sind, während ihre Ehepartner als Binnenmigranten in (weit entfernten) Großstädten 
leben. Die CAG ist aber zunehmend auch in der urbanen Mittelschicht aktiv und in ganz China 
sowie in zahlreichen weiteren Ländern (u. a. in den USA, EU-Ländern, Südkorea, Japan und der 
Schweiz) vertreten (BAMF 1.2024). In China selbst leben die Anhänger überwiegend im Nord-
und Südosten des Landes (DFAT 27.12.2024). Eine Kirchengemeinde umfasst üblicherweise 
20 bis 50 Mitglieder, die Kirchenleiter sind Unterdistrikt- und Distriktleitern unterstellt und diese 
wiederum Leitungspersonen, welche für die Kirchen einer oder mehrerer Provinzen zuständig 
sind. Die Gruppen treffen sich in Privatwohnungen oder an anderen unverdächtigen Orten. Aus 
Geheimhaltungsgründen kennen sich die Mitglieder oft nur unter Aliasnamen (BAMF 1.2024).
Lehre der Glaubensgemeinschaft
Anhänger der CAG glauben, dass Jesus im 20. Jahrhundert als Frau, genannt „Allmächti­
ger Gott“, auf die Erde zurückkehrte (DFAT 27.12.2024; vgl. BW o.D.a), die die Läuterung 
der Menschheit und die Ankunft des tausendjährigen Königreiches lehrt (BW o.D.a). Über die 
Identität und Existenz der zentralen weiblichen Figur, des „Allmächtigen Gottes“, ist wenig be­
kannt, was möglicherweise an der von der Religion erzwungenen Geheimhaltung liegt (DFAT 
27.12.2024). Während einige Gelehrten davon ausgehen, dass es sich um Yang Xiangbing 
handelt (BAMF 1.2024), wies die CAG selbst die Behauptung zurück, die weibliche Figur sei 
„Yang“ oder „ Deng“ genannt worden, oder dass sie aus der Provinz Henan stamme (DFAT 
27.12.2024). Auch werden weder Yang Xiangbin noch Zhao Weishan im Schrifttum der CAG 
erwähnt und der Name Yang Xiangbin ist vielen (vor allem jüngeren) Mitgliedern nicht bekannt, 
zumal der zivile Name des Allmächtigen Gottes der Lehre nach niemals ausgesprochen wer­
den darf (BAMF 1.2024). Der zentrale Text der CAG heißt „ Das Wort erscheint im Fleisch“, ein 
2.400 Seiten langes Buch mit den Aussprüchen des Allmächtigen Gottes, das jedes Mitglied 
studieren muss. Anhänger der CAG glauben, dass sie sich in einem ständigen tödlichen Kampf 
gegen den „ Großen Roten Drachen“ befinden, der laut Wissenschaftlern ein Hinweis auf die 
Kommunistische Partei Chinas (KPCh) ist, und dass die Mitgliedschaft in der Gruppe Rettung 
vor einer drohenden Apokalypse bringt. Sie glauben, dass der „Allmächtige Gott“ kam, um das 
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„ dritte und letzte Zeitalter der Menschheit“ oder „ das Zeitalter des Königreichs“ einzuläuten, das 
auf das „ Zeitalter des Gesetzes“ (des Alten Testaments) und das „ Zeitalter der Gnade“ (Jesu, 
Zeit des Neuen Testaments) folgt (DFAT 27.12.2024; vgl. BAMF 1.2024). Im Allgemeinen sind 
die Anhängerinnen und Anhänger der CAG jedoch der Meinung, dass die Bibel veraltet, über­
holt und (als Folge von Kopien und Übersetzungen) von menschlichen Irrtümern durchsetzt sei 
(BAMF 1.2024).
Berichterstattung, öffentliche und wissenschaftliche Wahrnehmung
Laut australischem Außen- und Handelsministerium (DFAT) wird die CAG von einer geringen 
Anzahl ausländischer Forscher wissenschaftlich untersucht, wobei die Mehrheit dieser For­
scher der Religion gegenüber wohlwollend eingestellt sei. In den westlichen Medien findet CAG 
gelegentlich Erwähnung, jedoch basieren laut DFAT die Berichte in der Regel auf Informatio­
nen christlicher Gruppierungen, die der Kirche gegenüber häufig kritisch eingestellt sind (DFAT 
27.12.2024). CAG-Mitglieder werden von Staatsmedien fragwürdiger Methoden bei der Missio­
nierung und verschiedener Verbrechen beschuldigt. Demnach soll die CAG insbesondere unter 
protestantischen Christen aggressiv missionieren mit dem Ziel, protestantische Hauskirchen zu 
unterwandern und zu übernehmen, was zu ihrem negativen Bild in chinesischen christlichen 
Gemeinden beiträgt. Wissenschaftliche Untersuchungen entkräften diese Vorwürfe zum Teil und 
legen nahe, dass sie Teil einer behördlichen Desinformationskampagne sind, die den Ruf der 
Glaubensgemeinschaft schädigen und eine Strafverfolgung rechtfertigen soll (BAMF 1.2024).
Verfolgungssituation
Nach eigenen, nicht überprüfbaren Angaben der CAG haben chinesische Behörden von 2011 bis 
2022 mehr als 430.000 Kirchenmitglieder festgenommen. 231 Mitglieder sollen seit Gründung 
der CAG im Zusammenhang mit Verfolgungsmaßnahmen gestorben sein. Bereits Ende 2012 
gab es eine Verhaftungswelle, nachdem CAG-Mitglieder Gerüchte über die Apokalypse am 
21. Dezember desselben Jahres verbreitet hatten. Damals wurden 1.300 Kirchenmitglieder in 
16 Provinzen festgenommen. Aus den 161 in diesem Zusammenhang veröffentlichten Urteilen 
geht hervor, dass die meisten Angeklagten zu Haftstrafen von drei Jahren oder mehr verurteilt 
wurden. Weil die chinesischen Behörden im Juni 2021 Millionen von Gerichtsurteile, darunter 
Hunderte gegen CAG-Mitglieder, aus der öffentlichen Datenbank des Obersten Volksgerichts 
entfernen ließen und eine neue restriktive Veröffentlichungspolitik einführten, ist ein Abgleich 
mit offiziellen Zahlen nicht mehr möglich (BAMF 1.2024).
Nach aktuellem Bericht der CAG wurden 2024 mindestens 19.053 Anhänger verhaftet, 2.175 
verurteilt, davon 168 zu sieben bis 14 Jahren, und 24 CAG-Mitglieder verstarben im Zuge der 
Verfolgung. Obwohl es sich beim Jahresbericht um ein Dokument der CAG selbst handelt, 
betrachtet Bitter Winter [Anm.: Online-Magazin über Religionsfreiheit und Menschenrechte in 
China, herausgegeben von CESNUR, dem Zentrum für Studien zu neuen Religionen (Turin, 
Italien)] die Daten als zuverlässig und beruft sich auf die ständige Beobachtung der chinesischen 
Medien, Pressemitteilungen und Bekanntmachungen zur öffentlichen Sicherheit, in denen häu­
fig von Massenverhaftungen und schweren Strafen gegen CAG-Mitglieder berichtet wird (BW 
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28.2.2025). Aus regelmäßig veröffentlichten Berichten des staatlichen Chinesischen Anti-Kult-
Netzwerks (CACA) über „ Bestrafungen nach dem Gesetz“ von Anhängern „ häretischer Lehren“
geht hervor, dass nicht nur Führungspersonen zu Haftstrafen nach Artikel 300 des Strafgesetz­
buchs verurteilt werden, sondern auch einfache Mitglieder, die an „ kriminellen Aktivitäten“ wie 
dem Vervielfältigen und Verbreiten von CAG-Literatur beteiligt sind (BAMF 1.2024).
[Anm.: für Informationen zur Ausreise von Mitgliedern verbotener religiöser Bewegungen siehe 
Kapitel Religiöse Bewegungen, eingestuft als „ xie jiao“ („ häretische Lehren“)]
Quellen
■ BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (1.2024): Länderkurzinformation 
China - Situation von Christinnen und Christen, https://milo.bamf.de/otcs/cs.exe/fetchcsui/-3007793
0/Deutschland._Bundesamt_für_Migration_und_Flüchtlinge,_China_-_Situation_von_Christinnen_
und_Christen,_01.01.2024._(Länderkurzinformation_–_Öffentlich).pdf?nodeid=30077706&vernum
=-2, Zugriff 2.4.2025
■ BW - Bitter Winter: A magazine on religious liberty and human rights (o.D.a): The Church of Almighty 
God, https://bitterwinter.org/Vocabulary/the-church-of-almighty-god/?_gl=1*dscnun*_up*MQ..*_ga
*MTc5MzA4ODUwNy4xNzQzNTc5NDQx*_ga_BXXPYMB88D*MTc0MzU3OTQ0MC4xLjEuMTc0M
zU3OTUyMy4wLjAuMA.., Zugriff 3.4.2025
■ BW - Bitter Winter: A magazine on religious liberty and human rights (28.2.2025): The Transnational 
Persecution of The Church of Almighty God: An Appeal, https://bitterwinter.org/the-transnational-p
ersecution-of-the-church-of-almighty-god-an-appeal/?fbclid=IwZXh0bgNhZW0CMTEAAR3XncE2
VoJHpTo5GubAJ1CaAV2tOSrvFqDE2F9PnF90izHwCoEiMg_agg4_aem_aP4Buft_yHgwqWddDB
esWg, Zugriff 15.4.2025
■ CECC - Congressional-Executive Commission on China [USA] (1.2.2024): Testimony of Benedict 
Rogers before the Congressional-Executive Commission on China, https://www.ecoi.net/en/file/local/
2106468/Congressional Executive Commission on China Written Testimony by Benedict Rogers.pdf, 
Zugriff 2.4.2025
■ DFAT - Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (27.12.2024): DFAT Country Information 
Report People’s Republic of China - 2024, https://www.dfat.gov.au/sites/default/files/country-infor
mation-report-china.pdf, Zugriff 2.4.2025
16.4.3 Zhaohui oder Ortskirche, Versammlung, auch als Shouters („ Schreier“), Little 
Flock bezeichnet
Letzte Änderung 2025-05-13 10:58
Der Begriff „ Zhaohui“ (��) bedeutet übersetzt „ Versammlung“ oder „ Kirche“. Der Begriff Ortskir­
che (Local Church) bezeichnet die Nachfolger einer christlichen religiösen Bewegung aus den 
1920er-Jahren (ACCORD 7.4.2025) bzw. 1960er-Jahren (DFAT 27.12.2024) und wird heute für 
zwei verschiedene chinesische christliche Bewegungen verwendet, die auf der Tradition und 
Idee von Watchman Nee (Ni Tuosheng, 1903-1972) beruhen, dass es in jeder Stadt nur eine 
aktive christliche Kirche geben sollte (BW 2019). Nach Einführung des kommunistischen Re­
gimes habe die Kommunistische Partei Chinas gegen ihn ermittelt und ab 1952 blieb er für den 
Rest seines Lebens inhaftiert (ACCORD 7.4.2025). Sein Mitarbeiter Witness Lee (Li Changshou, 
1905-1997) ging 1949 nach Taiwan und 1962 schließlich nach Kalifornien, wo er die Bewegung 
reorganisierte und mehrere doktrinelle Neuerungen einführte. Nicht alle von Nees Schülern 
nahmen Lees neue Lehren an, sodass es heute de facto zwei unterschiedliche Gruppen gibt, 
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die den Namen Ortskirche verwenden. In China wird manchmal zwischen der „Alten Ortskir­
che“ (Laodifangjiaohui), die Nee anerkennt, Lee jedoch ablehnt, und der „ Neuen Ortskirche“
(Difangjiaohui) unterschieden (BW 2019). Ursprünglich verwendete Lee für seine Organisati­
on in China den Begriff „ The Assembly“ [Anm.: Die Versammlung], während im Westen die 
Bezeichnung Ortskirche verwendet wird (BW 2019; vgl. ACCORD 7.4.2025).
Unter der Führung von Lee entstand eine hochintegrierte, theologisch ausgerichtete transna­
tionale Gruppe mit bis zu zwei Mio. Mitgliedern in 65 Ländern. Die Gruppe versteht sich selbst 
als „ Die Genesung des Herrn“ (the Lord’s recovery, zhu de huifu), „ der Kirche“ (the church, 
zhaohui), „ des Christentums“ (Christianity, jidujiao) und „ des Leibes Christi“ (the Body of Christ, 
jidu de shenti). Außenstehende bezeichnen die Gruppe als „ die Ortskirche“ (the Local Church, 
difang jiaohui), „ Die Schreier“ (the Shouters, huhan pai), „ Die Restaurierungskirche“ (the Re­
covery Church, huifu jiaohui), „ Christliche Versammlungshalle“ (Christian Assembly Hall, jidutu 
juhui suo) und als „ Die Kleine Herde“ (the Little Flock, xiao qun). Die Gruppe selbst lehnt diese 
Bezeichnungen allerdings ab und bezeichnet sich selbst global als „ Kirche“ (zhaohui) (Breen/
Social Analysis 3.2021)bzw. als „ Versammlung“ (ACCORD 7.4.2025; vgl. DFAT 27.12.2024) 
sowie Ortskirche (DFAT 27.12.2024), und regional als „ Die Kirche in [Name einer Nation, Stadt 
oder Nachbarschaft]“ (Breen/Social Analysis 3.2021), als Selbstbezeichnung anstelle der Be­
zeichnung „ Schreier“ (DFAT 27.12.2024).
Die Bezeichnung „ Schreier“ bezieht sich auf die lauten und energischen Gottesdienstpraktiken 
der verschiedenen Gruppen (DFAT 27.12.2024; vgl. BW 8.9.2021). In China werden die Begriffe 
Ortskirche (BW 2019) und „ Schreier“ oft synonym (BW 2019; vgl. ACCORD 7.4.2025) für eine 
Vielzahl christlicher Gruppen verwendet, die laut beten, und von denen einige nicht mit der Nee-
Lee-Tradition verbunden sind (ACCORD 7.4.2025). Aufgrund von Verfolgungen und anderen 
Faktoren zersplitterte die Bewegung in China jedoch weiter in mehrere unterschiedliche Zweige, 
und die als „ Schreier“ bezeichneten Gruppen stehen nicht unbedingt in Gemeinschaft mit ande­
ren, im Westen als „ Ortskirche“ bekannten Gruppen (BW 2019). „ Schreier“ sind gemeindebasiert, 
nicht von einer Hierarchie geleitet oder Teil einer Kirchengemeinschaft und haben mehrere Spal­
tungen und Schismen erlebt. Gruppen, die pauschal als „ Schreier“ bezeichnet werden, haben oft 
wenig oder nichts miteinander zu tun, abgesehen vielleicht von einer gemeinsamen Geschichte. 
Sie waren protestantisch-christlichen Ursprungs, sind heute aber möglicherweise nicht mehr 
von anderen kleinen protestantischen Gruppen zu unterscheiden oder weisen nur geringe Ähn­
lichkeiten mit ihnen auf (DFAT 27.12.2024). Die Bezeichnung „ Schreier“ wird als abwertender 
Begriff verwendet (DFAT 27.12.2024; vgl. ACCORD 7.4.2025; vgl. Yang 2018), der aus „ Rufer“
umgewandelt wurde, um den Eindruck zu erwecken, dass die soziale Ordnung gestört werde 
(ACCORD 7.4.2025; vgl. Yang 2018).
Die „ Schreier“ wurden bereits 1983 zu xie jiao erklärt, lange bevor es seit 1995 eine offizielle 
Liste gibt (ACCORD 7.4.2025). Laut australischem Außen und Handelsministerium (Department 
of Foreign Affairs and Trade, DFAT) können „ Schreier“ xie jiao von der chinesischen Regierung 
als  behandelt werden, müssen es aber nicht. Einige Gruppen sind in der Patriotischen-Drei-
Selbst-Bewegung (Three Self Patriotic Movement, TSPM) aufgegangen, während andere unab­
hängig arbeiten (DFAT 27.12.2024). In seinem Atlas der Religion in China aus dem Jahr 2018 
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