2025-09-15-coi-cms-laenderinformationen-china-version-7-a024
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
„ dritte und letzte Zeitalter der Menschheit“ oder „ das Zeitalter des Königreichs“ einzuläuten, das auf das „ Zeitalter des Gesetzes“ (des Alten Testaments) und das „ Zeitalter der Gnade“ (Jesu, Zeit des Neuen Testaments) folgt (DFAT 27.12.2024; vgl. BAMF 1.2024). Im Allgemeinen sind die Anhängerinnen und Anhänger der CAG jedoch der Meinung, dass die Bibel veraltet, über holt und (als Folge von Kopien und Übersetzungen) von menschlichen Irrtümern durchsetzt sei (BAMF 1.2024). Berichterstattung, öffentliche und wissenschaftliche Wahrnehmung Laut australischem Außen- und Handelsministerium (DFAT) wird die CAG von einer geringen Anzahl ausländischer Forscher wissenschaftlich untersucht, wobei die Mehrheit dieser For scher der Religion gegenüber wohlwollend eingestellt sei. In den westlichen Medien findet CAG gelegentlich Erwähnung, jedoch basieren laut DFAT die Berichte in der Regel auf Informatio nen christlicher Gruppierungen, die der Kirche gegenüber häufig kritisch eingestellt sind (DFAT 27.12.2024). CAG-Mitglieder werden von Staatsmedien fragwürdiger Methoden bei der Missio nierung und verschiedener Verbrechen beschuldigt. Demnach soll die CAG insbesondere unter protestantischen Christen aggressiv missionieren mit dem Ziel, protestantische Hauskirchen zu unterwandern und zu übernehmen, was zu ihrem negativen Bild in chinesischen christlichen Gemeinden beiträgt. Wissenschaftliche Untersuchungen entkräften diese Vorwürfe zum Teil und legen nahe, dass sie Teil einer behördlichen Desinformationskampagne sind, die den Ruf der Glaubensgemeinschaft schädigen und eine Strafverfolgung rechtfertigen soll (BAMF 1.2024). Verfolgungssituation Nach eigenen, nicht überprüfbaren Angaben der CAG haben chinesische Behörden von 2011 bis 2022 mehr als 430.000 Kirchenmitglieder festgenommen. 231 Mitglieder sollen seit Gründung der CAG im Zusammenhang mit Verfolgungsmaßnahmen gestorben sein. Bereits Ende 2012 gab es eine Verhaftungswelle, nachdem CAG-Mitglieder Gerüchte über die Apokalypse am 21. Dezember desselben Jahres verbreitet hatten. Damals wurden 1.300 Kirchenmitglieder in 16 Provinzen festgenommen. Aus den 161 in diesem Zusammenhang veröffentlichten Urteilen geht hervor, dass die meisten Angeklagten zu Haftstrafen von drei Jahren oder mehr verurteilt wurden. Weil die chinesischen Behörden im Juni 2021 Millionen von Gerichtsurteile, darunter Hunderte gegen CAG-Mitglieder, aus der öffentlichen Datenbank des Obersten Volksgerichts entfernen ließen und eine neue restriktive Veröffentlichungspolitik einführten, ist ein Abgleich mit offiziellen Zahlen nicht mehr möglich (BAMF 1.2024). Nach aktuellem Bericht der CAG wurden 2024 mindestens 19.053 Anhänger verhaftet, 2.175 verurteilt, davon 168 zu sieben bis 14 Jahren, und 24 CAG-Mitglieder verstarben im Zuge der Verfolgung. Obwohl es sich beim Jahresbericht um ein Dokument der CAG selbst handelt, betrachtet Bitter Winter [Anm.: Online-Magazin über Religionsfreiheit und Menschenrechte in China, herausgegeben von CESNUR, dem Zentrum für Studien zu neuen Religionen (Turin, Italien)] die Daten als zuverlässig und beruft sich auf die ständige Beobachtung der chinesischen Medien, Pressemitteilungen und Bekanntmachungen zur öffentlichen Sicherheit, in denen häu fig von Massenverhaftungen und schweren Strafen gegen CAG-Mitglieder berichtet wird (BW 47

28.2.2025). Aus regelmäßig veröffentlichten Berichten des staatlichen Chinesischen Anti-Kult- Netzwerks (CACA) über „ Bestrafungen nach dem Gesetz“ von Anhängern „ häretischer Lehren“ geht hervor, dass nicht nur Führungspersonen zu Haftstrafen nach Artikel 300 des Strafgesetz buchs verurteilt werden, sondern auch einfache Mitglieder, die an „ kriminellen Aktivitäten“ wie dem Vervielfältigen und Verbreiten von CAG-Literatur beteiligt sind (BAMF 1.2024). [Anm.: für Informationen zur Ausreise von Mitgliedern verbotener religiöser Bewegungen siehe Kapitel Religiöse Bewegungen, eingestuft als „ xie jiao“ („ häretische Lehren“)] Quellen ■ BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (1.2024): Länderkurzinformation China - Situation von Christinnen und Christen, https://milo.bamf.de/otcs/cs.exe/fetchcsui/-3007793 0/Deutschland._Bundesamt_für_Migration_und_Flüchtlinge,_China_-_Situation_von_Christinnen_ und_Christen,_01.01.2024._(Länderkurzinformation_–_Öffentlich).pdf?nodeid=30077706&vernum =-2, Zugriff 2.4.2025 ■ BW - Bitter Winter: A magazine on religious liberty and human rights (o.D.a): The Church of Almighty God, https://bitterwinter.org/Vocabulary/the-church-of-almighty-god/?_gl=1*dscnun*_up*MQ..*_ga *MTc5MzA4ODUwNy4xNzQzNTc5NDQx*_ga_BXXPYMB88D*MTc0MzU3OTQ0MC4xLjEuMTc0M zU3OTUyMy4wLjAuMA.., Zugriff 3.4.2025 ■ BW - Bitter Winter: A magazine on religious liberty and human rights (28.2.2025): The Transnational Persecution of The Church of Almighty God: An Appeal, https://bitterwinter.org/the-transnational-p ersecution-of-the-church-of-almighty-god-an-appeal/?fbclid=IwZXh0bgNhZW0CMTEAAR3XncE2 VoJHpTo5GubAJ1CaAV2tOSrvFqDE2F9PnF90izHwCoEiMg_agg4_aem_aP4Buft_yHgwqWddDB esWg, Zugriff 15.4.2025 ■ CECC - Congressional-Executive Commission on China [USA] (1.2.2024): Testimony of Benedict Rogers before the Congressional-Executive Commission on China, https://www.ecoi.net/en/file/local/ 2106468/Congressional Executive Commission on China Written Testimony by Benedict Rogers.pdf, Zugriff 2.4.2025 ■ DFAT - Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (27.12.2024): DFAT Country Information Report People’s Republic of China - 2024, https://www.dfat.gov.au/sites/default/files/country-infor mation-report-china.pdf, Zugriff 2.4.2025 16.4.3 Zhaohui oder Ortskirche, Versammlung, auch als Shouters („ Schreier“), Little Flock bezeichnet Letzte Änderung 2025-05-13 10:58 Der Begriff „ Zhaohui“ (��) bedeutet übersetzt „ Versammlung“ oder „ Kirche“. Der Begriff Ortskir che (Local Church) bezeichnet die Nachfolger einer christlichen religiösen Bewegung aus den 1920er-Jahren (ACCORD 7.4.2025) bzw. 1960er-Jahren (DFAT 27.12.2024) und wird heute für zwei verschiedene chinesische christliche Bewegungen verwendet, die auf der Tradition und Idee von Watchman Nee (Ni Tuosheng, 1903-1972) beruhen, dass es in jeder Stadt nur eine aktive christliche Kirche geben sollte (BW 2019). Nach Einführung des kommunistischen Re gimes habe die Kommunistische Partei Chinas gegen ihn ermittelt und ab 1952 blieb er für den Rest seines Lebens inhaftiert (ACCORD 7.4.2025). Sein Mitarbeiter Witness Lee (Li Changshou, 1905-1997) ging 1949 nach Taiwan und 1962 schließlich nach Kalifornien, wo er die Bewegung reorganisierte und mehrere doktrinelle Neuerungen einführte. Nicht alle von Nees Schülern nahmen Lees neue Lehren an, sodass es heute de facto zwei unterschiedliche Gruppen gibt, 48

die den Namen Ortskirche verwenden. In China wird manchmal zwischen der „Alten Ortskir che“ (Laodifangjiaohui), die Nee anerkennt, Lee jedoch ablehnt, und der „ Neuen Ortskirche“ (Difangjiaohui) unterschieden (BW 2019). Ursprünglich verwendete Lee für seine Organisati on in China den Begriff „ The Assembly“ [Anm.: Die Versammlung], während im Westen die Bezeichnung Ortskirche verwendet wird (BW 2019; vgl. ACCORD 7.4.2025). Unter der Führung von Lee entstand eine hochintegrierte, theologisch ausgerichtete transna tionale Gruppe mit bis zu zwei Mio. Mitgliedern in 65 Ländern. Die Gruppe versteht sich selbst als „ Die Genesung des Herrn“ (the Lord’s recovery, zhu de huifu), „ der Kirche“ (the church, zhaohui), „ des Christentums“ (Christianity, jidujiao) und „ des Leibes Christi“ (the Body of Christ, jidu de shenti). Außenstehende bezeichnen die Gruppe als „ die Ortskirche“ (the Local Church, difang jiaohui), „ Die Schreier“ (the Shouters, huhan pai), „ Die Restaurierungskirche“ (the Re covery Church, huifu jiaohui), „ Christliche Versammlungshalle“ (Christian Assembly Hall, jidutu juhui suo) und als „ Die Kleine Herde“ (the Little Flock, xiao qun). Die Gruppe selbst lehnt diese Bezeichnungen allerdings ab und bezeichnet sich selbst global als „ Kirche“ (zhaohui) (Breen/ Social Analysis 3.2021)bzw. als „ Versammlung“ (ACCORD 7.4.2025; vgl. DFAT 27.12.2024) sowie Ortskirche (DFAT 27.12.2024), und regional als „ Die Kirche in [Name einer Nation, Stadt oder Nachbarschaft]“ (Breen/Social Analysis 3.2021), als Selbstbezeichnung anstelle der Be zeichnung „ Schreier“ (DFAT 27.12.2024). Die Bezeichnung „ Schreier“ bezieht sich auf die lauten und energischen Gottesdienstpraktiken der verschiedenen Gruppen (DFAT 27.12.2024; vgl. BW 8.9.2021). In China werden die Begriffe Ortskirche (BW 2019) und „ Schreier“ oft synonym (BW 2019; vgl. ACCORD 7.4.2025) für eine Vielzahl christlicher Gruppen verwendet, die laut beten, und von denen einige nicht mit der Nee- Lee-Tradition verbunden sind (ACCORD 7.4.2025). Aufgrund von Verfolgungen und anderen Faktoren zersplitterte die Bewegung in China jedoch weiter in mehrere unterschiedliche Zweige, und die als „ Schreier“ bezeichneten Gruppen stehen nicht unbedingt in Gemeinschaft mit ande ren, im Westen als „ Ortskirche“ bekannten Gruppen (BW 2019). „ Schreier“ sind gemeindebasiert, nicht von einer Hierarchie geleitet oder Teil einer Kirchengemeinschaft und haben mehrere Spal tungen und Schismen erlebt. Gruppen, die pauschal als „ Schreier“ bezeichnet werden, haben oft wenig oder nichts miteinander zu tun, abgesehen vielleicht von einer gemeinsamen Geschichte. Sie waren protestantisch-christlichen Ursprungs, sind heute aber möglicherweise nicht mehr von anderen kleinen protestantischen Gruppen zu unterscheiden oder weisen nur geringe Ähn lichkeiten mit ihnen auf (DFAT 27.12.2024). Die Bezeichnung „ Schreier“ wird als abwertender Begriff verwendet (DFAT 27.12.2024; vgl. ACCORD 7.4.2025; vgl. Yang 2018), der aus „ Rufer“ umgewandelt wurde, um den Eindruck zu erwecken, dass die soziale Ordnung gestört werde (ACCORD 7.4.2025; vgl. Yang 2018). Die „ Schreier“ wurden bereits 1983 zu xie jiao erklärt, lange bevor es seit 1995 eine offizielle Liste gibt (ACCORD 7.4.2025). Laut australischem Außen und Handelsministerium (Department of Foreign Affairs and Trade, DFAT) können „ Schreier“ xie jiao von der chinesischen Regierung als behandelt werden, müssen es aber nicht. Einige Gruppen sind in der Patriotischen-Drei- Selbst-Bewegung (Three Self Patriotic Movement, TSPM) aufgegangen, während andere unab hängig arbeiten (DFAT 27.12.2024). In seinem Atlas der Religion in China aus dem Jahr 2018 49

schreibt Fenggang Yang, dass viele Kirchengemeinden der Ortskirche, die bewusst den Lehren und Praktiken von Witness Lee folgen, in einer Grauzone tätig sind und nur gelegentlich Beläs tigung durch Polizei ausgesetzt waren (Yang 2018). Die Congressional-Executive Commission on China (CECC) schreibt 2024 allerdings, dass, laut der Einschätzung der NGO Christian Soli darity Worldwide (CSW), die staatliche Kontrolle über religiöse Aktivitäten verstärkt wurde, womit Grauzonen, innerhalb derer nicht-registrierte Kirchen bis dahin von manchen lokalen Behörden geduldet wurden, abgeschafft worden wären (CECC 1.2.2024). Bitter Winter veröffentlichte im Mai 2021 einen Artikel, in dem der amerikanische Wissenschaftler J. Gordon Melton behauptete, dass Gruppen, die die Lehren des Gründers Chairman Nee (Alte Ortskirche) akzeptierten, keine xie jiao seien, während jene Gruppen, die die Lehren des spä teren Führers Watchman Lee oder Witness Lee (Ortskirche oder Neue Ortskirche) anerkennen, xie jiao seien (BW 29.5.2021; vgl. DFAT 27.12.2024). Das DFAT war im aktuellen Bericht nicht in der Lage, diese Behauptung zu überprüfen, geht jedoch davon aus, dass die Behörden die Unterschiede zwischen den verschiedenen Gruppen nicht genau kennen und dass Verhaftun gen beider Gruppen möglich sind (DFAT 27.12.2024). Laut Erkenntnis des Vertrauensanwalts (VA) der Österreichischen Botschaft in Peking handelt es sich bei Zhaohui um eine in China verbotene Sekte. Der VA gibt jedoch zu bedenken, dass Sekten in China unter mehreren Be zeichnungen tätig sein können, sodass eine Verwechslung häufig vorkommen kann (VA der ÖB Peking 14.2.2025). In einem Bericht aus dem Jahr 2020, der in den chinesischen Medien im Einklang mit der Anti- Xie-Jiao-Message stand, wurde die Polizei von Xining (der Hauptstadt von Qinghai im Westen Chinas) mit den Worten zitiert, dass die „ Schreier“ illegal seien und „ vorgeben, Christen zu sein“. Im Jahr 2020 wurden die in Peking ansässigen Führer von der Versammlung wegen „ Organi sation einer Sekte zur Untergrabung der Umsetzung des Gesetzes“ zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Bitter Winter berichtete 2021 über ein hartes Vorgehen gegen die „ Schreier“ in Peking, Jiangsu und Guangxi. Das DFAT war 2023 nicht in der Lage, diese Behauptungen zu überprüfen, hält sie jedoch für plausibel (DFAT 27.12.2024). Das DFAT geht davon aus, dass Personen, die von den Behörden als „ Schreier“ wahrgenommen werden, unabhängig davon, ob sie sich selbst als solche zu erkennen geben oder nicht, einem hohen Risiko behördlicher Diskriminierung aufgrund ihrer Religion ausgesetzt sind. Das DFAT geht davon aus, dass die Identifizierung als „ Schreier“, unabhängig davon, welcher Kirche ein Anhänger angehört, zu staatlicher Beobachtung führen kann, einschließlich einer Inhaftierung nach denselben gesetzlichen Bestimmungen wie bei anderen xie jiao. Bekehrungsversuche sind illegal, und diejenigen, die dies versuchen, werden von den Behörden genauer beobachtet (DFAT 27.12.2024). Das DFAT ist nicht in der Lage zu überprüfen, ob ein ehemaliges Mitglied oder eine Person, die wegen ihrer Mitgliedschaft inhaftiert wurde, auf eine Ausreisekontrollliste gesetzt würde, hält es jedoch für plausibel. Das DFAT stellt fest, dass die „ Schreier“ viele verschiedene Gruppen widerspiegeln, sodass es schwierig ist, sich zu gesellschaftlicher Diskriminierung als Gruppe zu äußern, schätzt aber, dass ein „ Schreier“, wenn er enttarnt wird, aufgrund der anhaltenden 50

öffentlichen Kampagne der Regierung gegen ihn einem mäßigen Risiko gesellschaftlicher Dis kriminierung ausgesetzt ist (DFAT 27.12.2024) [weitere Informationen zu xie jiao und verbotene religiöse Gruppen finden Sie hier]. Laut einer Auskunft der Wissenschaftler Massimo Introvigne und John Gordon Meltonwurden viele „ Schreier“ unter Anwendung von Artikel 300 zu Gefängnisstrafen verurteilt. Zur Verteidi gung im Gerichtsverfahren berufen sich die Angeklagten darauf, dass die Regierung zwar die „ Schreier“, nicht aber die „ Versammlung“ verboten hat. In diesem Zusammenhang wird argu mentiert, dass jede Gemeinde in der Lee-Tradition unabhängig ist und man einer Gemeinde angehört, die nicht zu den als regierungsfeindlich beschriebenen „ Schreiern“ zählt, sondern zur „ Versammlung“, welche nicht gegen die Regierung ist. Laut Erkenntnissen der Wissenschaftler Introvigne und Melton, wird dieses Argument von einigen chinesischen Gelehrten, die der Kom munistischen Partei Chinas nahestehen, mit Sympathie betrachtet, von chinesischen Gerichten jedoch nicht akzeptiert. Für die Gerichte ist jedoch jeder, der den Lehren von Witness Lee folgt, Teil desselben xie jiao (ACCORD 7.4.2025). Quellen ■ ACCORD - Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentation (7.4.2025): Anfragebeantwortung zu China: Informationen zur Glaubensgemeinschaft der „Zhaohui Versammlung”, Lage der Mitglieder, Vorgehen des Staates [a-12614], https://www.ecoi.net/en/docu ment/2123746.html, Zugriff 15.4.2025 ■ Breen/Social Analysis - Breen, Gareth Paul (Autor), Social Analysis: The International Journal of Anthropology (Herausgeber) (3.2021): Oneness and ‘the church in Taiwan’: Anthropology Is Possible without Relations but Not without Things, https://www.berghahnjournals.com/downloadpdf/view/jour nals/social-analysis/65/1/sa650103.pdf, Zugriff 14.4.2025 ■ BW - Bitter Winter: A magazine on religious liberty and human rights (8.9.2021): Shouter Christians in Beijing Sentenced to Three Years in Jail, https://bitterwinter.org/shouter-christians-in-beijing-sen tenced-to-three-years-in-jail , Zugriff 11.4.2025 ■ BW - Bitter Winter: A magazine on religious liberty and human rights (29.5.2021): Shouters: Crack down Continues, Devotee Sentenced in Beijing, https://bitterwinter.org/shouters-crackdown-conti nues-devotee-sentenced-in-beijing/?_gl=1*1gk7fic*_up*MQ..*_ga*ODM3ODY1NTU2LjE3NDQzN zUyMzk.*_ga_BXXPYMB88D*MTc0NDM3NTIzOC4xLjAuMTc0NDM3NTIzOC4wLjAuMA.., Zugriff 11.4.2025 ■ BW - Bitter Winter: A magazine on religious liberty and human rights (2019): Local Church, https: //bitterwinter.org/Vocabulary/local-church/?_gl=1*17ue6hf*_up*MQ..*_ga*NzAyNjI5OTc5LjE3NDQ yMTczMjU.*_ga_BXXPYMB88D*MTc0NDIxNzMyNS4xLjAuMTc0NDIxNzMyNS4wLjAuMA.., Zugriff 11.4.2025 ■ CECC - Congressional-Executive Commission on China [USA] (1.2.2024): Testimony of Benedict Rogers before the Congressional-Executive Commission on China, https://www.ecoi.net/en/file/local/ 2106468/Congressional Executive Commission on China Written Testimony by Benedict Rogers.pdf, Zugriff 2.4.2025 ■ DFAT - Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (27.12.2024): DFAT Country Information Report People’s Republic of China - 2024, https://www.dfat.gov.au/sites/default/files/country-infor mation-report-china.pdf, Zugriff 2.4.2025 ■ VA der ÖB Peking - Vertrauensanwalt der Österreichischen Botschaft Peking (14.2.2025): BFA; Anfrage der Staatendokumentation zur „ ZHAOHUI“ (Hauskirche) und Kirche des allmächtigen Gottes in China ■ Yang - Fenggang Yang (2018): Chapter 3 The Black Market: Illegal Religions. In Yang, F. (Hg.): Atlas of Religion in China: Social and Geographical Contexts. Brill: S. 60-69, https://brill.com/down loadpdf/display/book/9789004369900/BP000015.pdf, Zugriff 15.4.2025 51

17 Minderheiten Letzte Änderung 2024-11-28 10:41 Nach der chinesischen Verfassung ist China ein einheitlicher, multiethnischer Staat. Die Be völkerung Chinas setzt sich aus 56 ethnischen Gruppen zusammen, wobei die Han mehr als 91 % der Gesamtbevölkerung ausmachen (BS 2.7.2024). Angehörige der 55 nationalen Min derheiten machen insgesamt nur etwa 8% der Bevölkerung der Volksrepublik China aus. Der größte Teil lebt in den fünf Autonomen Regionen mit Provinzstatus. Offiziellen Angaben zufol ge haben 53 der 55 ethnischen Minderheiten ihre eigene Sprache, 29 eine eigene Schrift. Art. 4 der Verfassung verankert die Gleichheit aller Nationalitäten in der Volksrepublik China (AA 26.10.2022). Das Autonomiegesetz sieht in Siedlungsgebieten ethnischer Minderheiten eine örtliche Selbst verwaltung sowie das Recht der Pflege der eigenen Sprache und Kultur vor. Es stellt zugleich klar, dass die Wahrung der Einheit der Volksrepublik das übergeordnete Ziel der Nationalitätenpolitik ist und dass alle Nationalitäten und Autonomen Regionen der Führung der Kommunistischen Partei Chinas (KPC) unterstehen. Die effektive Ausübung der Selbstverwaltungsrechte ist in der Praxis durch die Vorherrschaft der Partei jedoch stark begrenzt (ÖB Peking 2024). Angehörige ethnischer Minderheiten wie Tibeter, Uiguren und Mongolen sind zwar in Partei- und Staatsgre mien wie dem Nationalen Volkskongress vertreten, ihre Rolle ist jedoch weitgehend symbolisch (FH 29.2.2024a). Die Verfassung und die Gesetze enthalten Bestimmungen, die Angehörige ethnischer Minder heiten oder Volksgruppen vor Gewalt und Diskriminierung schützen, doch die Regierung setzt diese nicht effektiv durch (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 29.2.2024a). In der Praxis werden die Schutzbestimmungen häufig verletzt (FH 29.2.2024a). Die Behörden üben Gewalt und Diskri minierung gegen Angehörige ethnischer Minderheiten aus und begünstigen diese auch, indem in offiziellen staatlichen Medien Angehörige von Minderheiten als rückständig, gewalttätig und minderwertig dargestellt werden (USDOS 23.4.2024). Obwohl die meisten Bürger die Volksrepublik China als legitimen, souveränen Nationalstaat zu akzeptieren scheinen, wird China von den ethnischen Minderheiten, die nicht den Han ange hören, als ein Staat für Han-Chinesen wahrgenommen. Es kommt zu ethnischen Spannungen, da die nicht-han-chinesischen Ethnien versuchen, ihre eigene Identität zu behaupten und ihre eigenen ethnischen Gemeinschaften zu bewahren (BS 2.7.2024). Die Minderheiten in den Grenz- aber auch in anderen Regionen haben weniger Zugang zu Bil dung als Han-Chinesen, sind mit Diskriminierung bei der Vergabe von Arbeitsplätzen zugunsten der Han konfrontiert und verdienen im Vergleich zu anderen Gebieten des Landes weniger. Die Entwicklungsprojekte der Regierung hemmen oft die traditionelle Lebensart und sind oftmals mit Zwangsumsiedlungen der Minderheiten verbunden (USDOS 23.4.2024). Eine wirtschaftliche und soziale Diskriminierung ethnischer, religiöser und sprachlicher Minderheiten hält damit an (BS 2.7.2024). 52

Die Regierung verfolgt eine Politik, die dazu führt, dass sich die Bevölkerungszusammensetzung in den Regionen der ethnischen Minderheiten verändert, vor allem in Xinjang, Tibet und der Inneren Mongolei. Angehörige ethnischer Minderheiten werden in „Ausbildungslagern“ inhaftiert. Es gibt Berichte über Misshandlungen und Zwangsmaßnahmen (Indoktrination und politische Re-Edukation), die dort gesetzt werden (FH 29.2.2024a). Erklärtes Ziel der Parteiführung ist die „ Sinisierung“; d. h. die eigenständigen Identitäten der ethnischen und religiösen Minderheiten des Landes sollen abgeschwächt und damit eine An passung an die Han-chinesische Mehrheitskultur bewirkt werden. Dies soll zudem die Loyalität zur Parteiführung stärken (AA 26.10.2022). Die „ Sinisierung“ führt zu ethnisch begründeten Bewegungseinschränkungen, zu verstärkter Überwachung und bewaffneter Polizeipräsenz in den Gemeinden ethnischer Minderheiten sowie zu gesetzlichen Einschränkungen kultureller und religiöser Praktiken (USDOS 23.4.2024). Anfang Mai 2020 trat das vom regionalen Volkskongress der TAR verabschiedete „ Ethnische Einheitsgesetz“ in Kraft. Das Gesetz soll unter anderem durch patriotische Erziehung ethnische Einheit fördern. Zwar sollen die Rechte ethnischer Minderheiten gesichert werden, insgesamt wird mit diesem Gesetz jedoch der Rahmen für ethnische und kulturelle Autonomie noch en ger gesteckt und die Repressionen der vergangenen Jahrzehnte weiter festgeschrieben (AA 26.10.2022). Die Förderung der chinesischen Sprache insbesondere an Schulen ethnischer Minderheiten stellt eine der Prioritäten der Regierung dar, um eine gemeinsame nationale Identität sowie Ein heit zwischen den verschiedenen ethnischen Minderheiten und den Han-Chinesen zu erzeugen (ÖB Peking 2024). In den letzten Jahren hat das Bildungsministerium Vorschulen in ganz China dazu verpflichtet, Mandarin als Unterrichtssprache zu verwenden. Dies ist Ausdruck des Bestre bens, Chinesisch als vorherrschende Sprache auf allen Bildungsebenen durchzusetzen und die kulturelle Identität ethnischer Minderheitengruppen und Einzelpersonen weiter zu schwächen (USDOS 23.4.2024). Angehörige religiöser und ethnischer Minderheiten werden in unverhältnismäßig hohem Maße von den Sicherheitskräften und der Strafjustiz verfolgt und misshandelt (FH 29.2.2024a). Im Kampf gegen vermeintlichen Separatismus, religiös motivierten Extremismus und Terrorismus und vor dem Hintergrund einiger terroristischer Anschläge (2014 – 2016) ist zu beobachten, dass es insbesondere seit Ende 2016 v. a. in der Autonomen Region Xinjiang zu einer alarmierenden Zunahme von Repressionsmaßnahmen kommt (AA 26.10.2022). Alle von der Regierung als Se paratismus eingestuften Tätigkeiten zur Unterstützung der Rechte von Angehörigen ethnischer Minderheiten sind Staatsverbrechen (ÖB Peking 2024). Alle Bestrebungen, die den chinesischen Herrschaftsanspruch auf die von den Minderheiten bewohnten Gebiete infrage stellen könnten, wie beispielsweise oppositionelle Meinungsäußerungen, werden massiv verfolgt. Forderungen nach größerer Autonomie werden reflexhaft als Bedrohung durch „ Separatismus“ aufgefasst und streng verfolgt (AA 26.10.2022). 53

Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.10.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Volksrepublik China (Stand: September 2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/20814 20/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksr epublik_China_(Stand_September_2022),_26.10.2022.pdf, Zugriff 20.2.2023 [Login erforderlich] ■ BS - Bertelsmann Stiftung (2.7.2024): BTI 2024 China Country Report, https://bti-project.org/en/re ports/country-report/CHN, Zugriff 2.7.2024 ■ FH - Freedom House (29.2.2024a): Freedom in the World 2024 - China, https://www.ecoi.net/de/do kument/2105013.html, Zugriff 10.6.2024 ■ ÖB Peking - Österreichische Botschaft Peking [Österreich] (2024): Asylbericht 2023: Volksrepublik China (Stand Juli 2024) ■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107650.html, Zugriff 10.6.2024 17.1 Tibeter Letzte Änderung 2024-11-26 15:45 Die etwa 6 Millionen ethnischen Tibeter leben in der „Autonomen Region Tibet“ sowie in den Nachbarprovinzen Qinghai, Gansu, Sichuan und Yunnan (AA 26.10.2022; vgl. ÖB Peking 2024). Ihr Lebensstandard hat sich zwar erheblich verbessert, doch bleibt Tibet eine der ärmsten Re gionen Chinas. Bei durchschnittlichem Jahreseinkommen, Lebenserwartung, Säuglings- und Kindersterblichkeit sowie Analphabeten-Rate schneiden Tibeter nach wie vor signifikant schlech ter ab als der Landesdurchschnitt. Im Rahmen der Strategie der wirtschaftlichen Entwicklung und engeren Anbindung Tibets ist eine wirtschaftlich motivierte, oftmals zeitlich begrenzte, Zu wanderung von Han-Chinesen nach Tibet, v. a. nach Lhasa, zu beobachten (AA 26.10.2022). Ethnische Tibeter sind mit einer Reihe von sozioökonomischen Nachteilen und diskriminie render Behandlung durch Arbeitgeber, Strafverfolgungsbehörden und andere offizielle Stellen konfrontiert. Die vorherrschende Rolle der chinesischen Sprache in Bildung und Beschäftigung schränkt die Möglichkeiten der ländlichen Tibeter ein, von denen 80% keine oder nur begrenzte Mandarin-Kenntnisse haben. Die zunehmenden Mandarin-Sprachtests für die Beschäftigung haben ethnische Tibeter benachteiligt, die eine feste Anstellung in lukrativeren Positionen an streben. Obwohl Tibeter bei den Zulassungsprüfungen für Universitäten bevorzugt behandelt werden sollen, stoßen tibetische Studenten oft auf unüberwindbare Hindernisse, wenn sie zu den besten nationalen Sekundarschulen zugelassen werden wollen. Von Tibetern, die sich um eine Stelle im öffentlichen Dienst bewerben, wird verlangt, dass sie den Dalai Lama verleug nen, ihren religiösen Überzeugungen abschwören und ihre politische Loyalität in einer Weise demonstrieren, die ihre ethnische und kulturelle Identität grundlegend negiert (FH 29.2.2024b). In den letzten Jahren hat die chinesische Regierung eine Politik forciert, die den Anteil der Tibeter in der tibetischen Autonomen Region verringert und ihre kulturelle und religiöse Identität untergräbt - als Teil der landesweiten Kampagne zur „ Sinisierung“ der religiösen und ethnischen Minderheiten (FH 29.2.2024b). Die Behörden sind besonders rigoros bei der Unterdrückung jeglicher Anzeichen von Dissens unter den Tibetern, einschließlich der Manifestation tibetischer religiöser Überzeugungen und 54

kultureller Identität (FH 29.2.2024b). Seit 2009 haben sich insgesamt 160 überwiegend junge ethnische Tibeterinnen und Tibeter aus Protest gegen die Beschränkung ihrer religiösen und kulturellen Autonomie öffentlich selbst in Brand gesetzt. Der letzte Fall wurde im April 2022 berichtet (AA 26.10.2022). Reisen ins Ausland werden durch starke Verzögerungen bei der Passausstellung in Gebieten mit hohem Anteil ethnischer Minderheiten erschwert (AA 26.10.2022; vgl. FH 29.2.2024b). Zudem behindert die verstärkte Zusammenarbeit zwischen China und Nepal Tibeter beim Grenzübertritt nach Nepal. Einige tibetische Pilger, die ins Ausland reisten, wurden bei ihrer Rückkehr nach China inhaftiert (FH 29.2.2024b). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.10.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Volksrepublik China (Stand: September 2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/20814 20/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksr epublik_China_(Stand_September_2022),_26.10.2022.pdf, Zugriff 20.2.2023 [Login erforderlich] ■ FH - Freedom House (29.2.2024b): Freedom in the World 2024 - Tibet, https://www.ecoi.net/en/do cument/2108074.html, Zugriff 13.8.2024 ■ ÖB Peking - Österreichische Botschaft Peking [Österreich] (2024): Asylbericht 2023: Volksrepublik China (Stand Juli 2024) 17.2 Minderheiten: Uiguren Letzte Änderung 2024-11-28 10:41 In der autonomen Provinz Xinjiang leben etwa 20 Millionen Menschen, wovon ca. 10 Millio nen Angehörige der uigurischen Bevölkerung sowie anderer muslimischer Minderheiten sind (AA 26.10.2022). Es wird von schweren Menschenrechtsverletzungen gegen Uiguren, Kasa chen, und andere überwiegend muslimische ethnische Minderheiten in der Region berichtet (AI 24.4.2024; vgl. USDOS 23.4.2024),für die niemand zur Rechenschaft gezogen wird(AI 24.4.2024). Angehörige der uigurischen Bevölkerung beklagen Benachteiligungen im Berufs- und Ausbil dungsbereich (AA 26.10.2022). Trotz der Bestimmungen zur Sicherstellung der kulturellen und sprachlichen Rechte werden internationalen Medien zufolge in ganz Xinjiang Maßnahmen um gesetzt, die einen vollständigen Unterricht in Mandarin ab dem Vorschulalter vorschreiben und die Verwendung des Uigurischen bei allen Bildungsaktivitäten und in der Verwaltung verbieten (USDOS 23.4.2024). Muslime sind insbesondere im Rahmen der Kampagne zur Sinisierung der Religionen zunehmend Restriktionen und Diskriminierungen ausgesetzt, die Religionsaus übung wird insbesondere bei der uigurischen Bevölkerung stark reglementiert [siehe dazu auch Religionsfreiheit Muslime, insbesondere in Xinjiang] (AA 26.10.2022). Seit 2017 sind mehr als eine Million Uiguren und Angehörige anderer überwiegend muslimi scher Minderheitengruppen willkürlichen Verhaftungen und Inhaftierungen durch die Regierung ausgesetzt, darunter in außergerichtlichen Internierungslagern, Gefängnissen und zusätzlich eine weitere unbekannte Anzahl, die einer „ Umerziehung“ unterworfen wird (USDOS 23.4.2024; vgl. AI 24.4.2024). 55

Uiguren berichten über systematische Folter und andere erniedrigende Behandlung durch Be amte, die in den Internierungslagern arbeiten [zu Überwachung der Bevölkerung und Internie rungslager in Xinjiang siehe Kapitel Politische Lage und Sicherheitslage in Xinjiang] (USDOS 23.4.2024). Eine freie Religionsausübung ist in den Ausbildungszentren nicht möglich (ÖB Pe king 2024). Die offiziellen staatlichen Medien veröffentlichen Propaganda, in der Angehörige ethnischer oder religiöser Minderheiten als gewalttätig oder minderwertig dargestellt werden. In dieser Propaganda wird eine vermeintliche Verbindung zwischen dem Islam und Gewalttaten hervor gehoben und dessen Anhänger als kulturell rückständig und weniger gebildet dargestellt, was Umerziehungsmaßnahmen erforderlich mache (USDOS 23.4.2024). Uigurische und andere muslimische Frauen in Xinjiang, insbesondere solche mit zwei oder mehr Kindern, sind Programmen der Zwangssterilisation ausgesetzt (FH 29.2.2024a; vgl. GfbV o.D.). Uiguren, insbesondere die in Xinjiang leben, berichten von großen Schwierigkeiten bei der Ge nehmigung von Pässen (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 29.2.2024a). Häufig werden ihnen Pässe für Auslandsreisen verweigert. Seit 2016 haben die Behörden die Einwohner von Xinjiang auf gefordert, ihre Pässe abzugeben, oder ihnen mitgeteilt, dass keine neuen Reisepässe verfügbar seien. Die Behörden weigern sich, Pässe für im Ausland lebende Uiguren zu erneuern (USDOS 23.4.2024). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.10.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Volksrepublik China (Stand: September 2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/20814 20/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksr epublik_China_(Stand_September_2022),_26.10.2022.pdf, Zugriff 20.2.2023 [Login erforderlich] ■ AI - Amnesty International (24.4.2024): Amnesty International Report 2023/24; Zur weltweiten Lage der Menschenrechte; China 2023, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107862.html , Zugriff 10.6.2024 ■ FH - Freedom House (29.2.2024a): Freedom in the World 2024 - China, https://www.ecoi.net/de/do kument/2105013.html, Zugriff 10.6.2024 ■ GfbV - Gesellschaft für bedrohte Völker (o.D.): Uiguren in China leiden sehr: Nicht tatenlos zusehen!, https://www.gfbv.de/de/aktiv-werden/kampagnen-petitionen/weitere-kampagnen/nicht-tatenlos-zus ehen, Zugriff 11.11.2024 ■ ÖB Peking - Österreichische Botschaft Peking [Österreich] (2024): Asylbericht 2023: Volksrepublik China (Stand Juli 2024) ■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107650.html, Zugriff 10.6.2024 17.3 Mongolen Letzte Änderung 2024-11-28 10:41 Die meisten ethnischen Mongolen leben in der Autonomen Region Inneren Mongolei, sind aber auch in den benachbarten Provinzen zu finden. Die Migration von Han-Chinesen in die Re gion ist signifikant, reicht aber schon in die Zeit vor die Gründung der Volksrepublik zurück. Der Han-chinesische Bevölkerungsanteil übertrifft heute den mongolischen bei Weitem (DFAT 56
