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öffentlichen Kampagne der Regierung gegen ihn einem mäßigen Risiko gesellschaftlicher Dis­
kriminierung ausgesetzt ist (DFAT 27.12.2024) [weitere Informationen zu xie jiao und verbotene 
religiöse Gruppen finden Sie hier].
Laut einer Auskunft der Wissenschaftler Massimo Introvigne und John Gordon Meltonwurden 
viele „ Schreier“ unter Anwendung von Artikel 300 zu Gefängnisstrafen verurteilt. Zur Verteidi­
gung im Gerichtsverfahren berufen sich die Angeklagten darauf, dass die Regierung zwar die 
„ Schreier“, nicht aber die „ Versammlung“ verboten hat. In diesem Zusammenhang wird argu­
mentiert, dass jede Gemeinde in der Lee-Tradition unabhängig ist und man einer Gemeinde 
angehört, die nicht zu den als regierungsfeindlich beschriebenen „ Schreiern“ zählt, sondern zur 
„ Versammlung“, welche nicht gegen die Regierung ist. Laut Erkenntnissen der Wissenschaftler 
Introvigne und Melton, wird dieses Argument von einigen chinesischen Gelehrten, die der Kom­
munistischen Partei Chinas nahestehen, mit Sympathie betrachtet, von chinesischen Gerichten 
jedoch nicht akzeptiert. Für die Gerichte ist jedoch jeder, der den Lehren von Witness Lee folgt, 
Teil desselben xie jiao (ACCORD 7.4.2025).
Quellen
■ ACCORD - Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentation 
(7.4.2025): Anfragebeantwortung zu China: Informationen zur Glaubensgemeinschaft der „Zhaohui 
Versammlung”, Lage der Mitglieder, Vorgehen des Staates [a-12614], https://www.ecoi.net/en/docu
ment/2123746.html, Zugriff 15.4.2025
■ Breen/Social Analysis - Breen, Gareth Paul (Autor), Social Analysis: The International Journal of 
Anthropology (Herausgeber) (3.2021): Oneness and ‘the church in Taiwan’: Anthropology Is Possible 
without Relations but Not without Things, https://www.berghahnjournals.com/downloadpdf/view/jour
nals/social-analysis/65/1/sa650103.pdf, Zugriff 14.4.2025
■ BW - Bitter Winter: A magazine on religious liberty and human rights (8.9.2021): Shouter Christians 
in Beijing Sentenced to Three Years in Jail, https://bitterwinter.org/shouter-christians-in-beijing-sen
tenced-to-three-years-in-jail , Zugriff 11.4.2025
■ BW - Bitter Winter: A magazine on religious liberty and human rights (29.5.2021): Shouters: Crack­
down Continues, Devotee Sentenced in Beijing, https://bitterwinter.org/shouters-crackdown-conti
nues-devotee-sentenced-in-beijing/?_gl=1*1gk7fic*_up*MQ..*_ga*ODM3ODY1NTU2LjE3NDQzN
zUyMzk.*_ga_BXXPYMB88D*MTc0NDM3NTIzOC4xLjAuMTc0NDM3NTIzOC4wLjAuMA.., Zugriff 
11.4.2025
■ BW - Bitter Winter: A magazine on religious liberty and human rights (2019): Local Church, https:
//bitterwinter.org/Vocabulary/local-church/?_gl=1*17ue6hf*_up*MQ..*_ga*NzAyNjI5OTc5LjE3NDQ
yMTczMjU.*_ga_BXXPYMB88D*MTc0NDIxNzMyNS4xLjAuMTc0NDIxNzMyNS4wLjAuMA.., Zugriff 
11.4.2025
■ CECC - Congressional-Executive Commission on China [USA] (1.2.2024): Testimony of Benedict 
Rogers before the Congressional-Executive Commission on China, https://www.ecoi.net/en/file/local/
2106468/Congressional Executive Commission on China Written Testimony by Benedict Rogers.pdf, 
Zugriff 2.4.2025
■ DFAT - Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (27.12.2024): DFAT Country Information 
Report People’s Republic of China - 2024, https://www.dfat.gov.au/sites/default/files/country-infor
mation-report-china.pdf, Zugriff 2.4.2025
■ VA der ÖB Peking - Vertrauensanwalt der Österreichischen Botschaft Peking (14.2.2025): BFA; 
Anfrage der Staatendokumentation zur „ ZHAOHUI“ (Hauskirche) und Kirche des allmächtigen Gottes 
in China
■ Yang - Fenggang Yang (2018): Chapter 3 The Black Market: Illegal Religions. In Yang, F. (Hg.): 
Atlas of Religion in China: Social and Geographical Contexts. Brill: S. 60-69, https://brill.com/down
loadpdf/display/book/9789004369900/BP000015.pdf, Zugriff 15.4.2025
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17 Minderheiten
Letzte Änderung 2024-11-28 10:41
Nach der chinesischen Verfassung ist China ein einheitlicher, multiethnischer Staat. Die Be­
völkerung Chinas setzt sich aus 56 ethnischen Gruppen zusammen, wobei die Han mehr als 
91 % der Gesamtbevölkerung ausmachen (BS 2.7.2024). Angehörige der 55 nationalen Min­
derheiten machen insgesamt nur etwa 8% der Bevölkerung der Volksrepublik China aus. Der 
größte Teil lebt in den fünf Autonomen Regionen mit Provinzstatus. Offiziellen Angaben zufol­
ge haben 53 der 55 ethnischen Minderheiten ihre eigene Sprache, 29 eine eigene Schrift. Art. 
4 der Verfassung verankert die Gleichheit aller Nationalitäten in der Volksrepublik China (AA 
26.10.2022).
Das Autonomiegesetz sieht in Siedlungsgebieten ethnischer Minderheiten eine örtliche Selbst­
verwaltung sowie das Recht der Pflege der eigenen Sprache und Kultur vor. Es stellt zugleich klar, 
dass die Wahrung der Einheit der Volksrepublik das übergeordnete Ziel der Nationalitätenpolitik 
ist und dass alle Nationalitäten und Autonomen Regionen der Führung der Kommunistischen 
Partei Chinas (KPC) unterstehen. Die effektive Ausübung der Selbstverwaltungsrechte ist in der 
Praxis durch die Vorherrschaft der Partei jedoch stark begrenzt (ÖB Peking 2024). Angehörige 
ethnischer Minderheiten wie Tibeter, Uiguren und Mongolen sind zwar in Partei- und Staatsgre­
mien wie dem Nationalen Volkskongress vertreten, ihre Rolle ist jedoch weitgehend symbolisch 
(FH 29.2.2024a).
Die Verfassung und die Gesetze enthalten Bestimmungen, die Angehörige ethnischer Minder­
heiten oder Volksgruppen vor Gewalt und Diskriminierung schützen, doch die Regierung setzt 
diese nicht effektiv durch (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 29.2.2024a). In der Praxis werden die 
Schutzbestimmungen häufig verletzt (FH 29.2.2024a). Die Behörden üben Gewalt und Diskri­
minierung gegen Angehörige ethnischer Minderheiten aus und begünstigen diese auch, indem 
in offiziellen staatlichen Medien Angehörige von Minderheiten als rückständig, gewalttätig und 
minderwertig dargestellt werden (USDOS 23.4.2024).
Obwohl die meisten Bürger die Volksrepublik China als legitimen, souveränen Nationalstaat zu 
akzeptieren scheinen, wird China von den ethnischen Minderheiten, die nicht den Han ange­
hören, als ein Staat für Han-Chinesen wahrgenommen. Es kommt zu ethnischen Spannungen, 
da die nicht-han-chinesischen Ethnien versuchen, ihre eigene Identität zu behaupten und ihre 
eigenen ethnischen Gemeinschaften zu bewahren (BS 2.7.2024).
Die Minderheiten in den Grenz- aber auch in anderen Regionen haben weniger Zugang zu Bil­
dung als Han-Chinesen, sind mit Diskriminierung bei der Vergabe von Arbeitsplätzen zugunsten 
der Han konfrontiert und verdienen im Vergleich zu anderen Gebieten des Landes weniger. Die 
Entwicklungsprojekte der Regierung hemmen oft die traditionelle Lebensart und sind oftmals mit 
Zwangsumsiedlungen der Minderheiten verbunden (USDOS 23.4.2024). Eine wirtschaftliche 
und soziale Diskriminierung ethnischer, religiöser und sprachlicher Minderheiten hält damit an 
(BS 2.7.2024).
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Die Regierung verfolgt eine Politik, die dazu führt, dass sich die Bevölkerungszusammensetzung 
in den Regionen der ethnischen Minderheiten verändert, vor allem in Xinjang, Tibet und der 
Inneren Mongolei. Angehörige ethnischer Minderheiten werden in „Ausbildungslagern“ inhaftiert. 
Es gibt Berichte über Misshandlungen und Zwangsmaßnahmen (Indoktrination und politische 
Re-Edukation), die dort gesetzt werden (FH 29.2.2024a).
Erklärtes Ziel der Parteiführung ist die „ Sinisierung“; d. h. die eigenständigen Identitäten der 
ethnischen und religiösen Minderheiten des Landes sollen abgeschwächt und damit eine An­
passung an die Han-chinesische Mehrheitskultur bewirkt werden. Dies soll zudem die Loyalität 
zur Parteiführung stärken (AA 26.10.2022). Die „ Sinisierung“ führt zu ethnisch begründeten 
Bewegungseinschränkungen, zu verstärkter Überwachung und bewaffneter Polizeipräsenz in 
den Gemeinden ethnischer Minderheiten sowie zu gesetzlichen Einschränkungen kultureller 
und religiöser Praktiken (USDOS 23.4.2024).
Anfang Mai 2020 trat das vom regionalen Volkskongress der TAR verabschiedete „ Ethnische 
Einheitsgesetz“ in Kraft. Das Gesetz soll unter anderem durch patriotische Erziehung ethnische 
Einheit fördern. Zwar sollen die Rechte ethnischer Minderheiten gesichert werden, insgesamt 
wird mit diesem Gesetz jedoch der Rahmen für ethnische und kulturelle Autonomie noch en­
ger gesteckt und die Repressionen der vergangenen Jahrzehnte weiter festgeschrieben (AA 
26.10.2022).
Die Förderung der chinesischen Sprache insbesondere an Schulen ethnischer Minderheiten 
stellt eine der Prioritäten der Regierung dar, um eine gemeinsame nationale Identität sowie Ein­
heit zwischen den verschiedenen ethnischen Minderheiten und den Han-Chinesen zu erzeugen 
(ÖB Peking 2024). In den letzten Jahren hat das Bildungsministerium Vorschulen in ganz China 
dazu verpflichtet, Mandarin als Unterrichtssprache zu verwenden. Dies ist Ausdruck des Bestre­
bens, Chinesisch als vorherrschende Sprache auf allen Bildungsebenen durchzusetzen und die 
kulturelle Identität ethnischer Minderheitengruppen und Einzelpersonen weiter zu schwächen 
(USDOS 23.4.2024).
Angehörige religiöser und ethnischer Minderheiten werden in unverhältnismäßig hohem Maße 
von den Sicherheitskräften und der Strafjustiz verfolgt und misshandelt (FH 29.2.2024a). Im 
Kampf gegen vermeintlichen Separatismus, religiös motivierten Extremismus und Terrorismus 
und vor dem Hintergrund einiger terroristischer Anschläge (2014 – 2016) ist zu beobachten, dass 
es insbesondere seit Ende 2016 v. a. in der Autonomen Region Xinjiang zu einer alarmierenden 
Zunahme von Repressionsmaßnahmen kommt (AA 26.10.2022). Alle von der Regierung als Se­
paratismus eingestuften Tätigkeiten zur Unterstützung der Rechte von Angehörigen ethnischer 
Minderheiten sind Staatsverbrechen (ÖB Peking 2024). Alle Bestrebungen, die den chinesischen 
Herrschaftsanspruch auf die von den Minderheiten bewohnten Gebiete infrage stellen könnten, 
wie beispielsweise oppositionelle Meinungsäußerungen, werden massiv verfolgt. Forderungen 
nach größerer Autonomie werden reflexhaft als Bedrohung durch „ Separatismus“ aufgefasst 
und streng verfolgt (AA 26.10.2022).
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Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.10.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Volksrepublik China (Stand: September 2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/20814
20/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksr
epublik_China_(Stand_September_2022),_26.10.2022.pdf, Zugriff 20.2.2023 [Login erforderlich]
■ BS - Bertelsmann Stiftung (2.7.2024): BTI 2024 China Country Report, https://bti-project.org/en/re
ports/country-report/CHN, Zugriff 2.7.2024
■ FH - Freedom House (29.2.2024a): Freedom in the World 2024 - China, https://www.ecoi.net/de/do
kument/2105013.html, Zugriff 10.6.2024
■ ÖB Peking - Österreichische Botschaft Peking [Österreich] (2024): Asylbericht 2023: Volksrepublik 
China (Stand Juli 2024)
■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights Practices: China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107650.html, Zugriff 10.6.2024
17.1 Tibeter
Letzte Änderung 2024-11-26 15:45
Die etwa 6 Millionen ethnischen Tibeter leben in der „Autonomen Region Tibet“ sowie in den 
Nachbarprovinzen Qinghai, Gansu, Sichuan und Yunnan (AA 26.10.2022; vgl. ÖB Peking 2024). 
Ihr Lebensstandard hat sich zwar erheblich verbessert, doch bleibt Tibet eine der ärmsten Re­
gionen Chinas. Bei durchschnittlichem Jahreseinkommen, Lebenserwartung, Säuglings- und 
Kindersterblichkeit sowie Analphabeten-Rate schneiden Tibeter nach wie vor signifikant schlech­
ter ab als der Landesdurchschnitt. Im Rahmen der Strategie der wirtschaftlichen Entwicklung 
und engeren Anbindung Tibets ist eine wirtschaftlich motivierte, oftmals zeitlich begrenzte, Zu­
wanderung von Han-Chinesen nach Tibet, v. a. nach Lhasa, zu beobachten (AA 26.10.2022).
Ethnische Tibeter sind mit einer Reihe von sozioökonomischen Nachteilen und diskriminie­
render Behandlung durch Arbeitgeber, Strafverfolgungsbehörden und andere offizielle Stellen 
konfrontiert. Die vorherrschende Rolle der chinesischen Sprache in Bildung und Beschäftigung 
schränkt die Möglichkeiten der ländlichen Tibeter ein, von denen 80% keine oder nur begrenzte 
Mandarin-Kenntnisse haben. Die zunehmenden Mandarin-Sprachtests für die Beschäftigung 
haben ethnische Tibeter benachteiligt, die eine feste Anstellung in lukrativeren Positionen an­
streben. Obwohl Tibeter bei den Zulassungsprüfungen für Universitäten bevorzugt behandelt 
werden sollen, stoßen tibetische Studenten oft auf unüberwindbare Hindernisse, wenn sie zu 
den besten nationalen Sekundarschulen zugelassen werden wollen. Von Tibetern, die sich um 
eine Stelle im öffentlichen Dienst bewerben, wird verlangt, dass sie den Dalai Lama verleug­
nen, ihren religiösen Überzeugungen abschwören und ihre politische Loyalität in einer Weise 
demonstrieren, die ihre ethnische und kulturelle Identität grundlegend negiert (FH 29.2.2024b).
In den letzten Jahren hat die chinesische Regierung eine Politik forciert, die den Anteil der 
Tibeter in der tibetischen Autonomen Region verringert und ihre kulturelle und religiöse Identität 
untergräbt - als Teil der landesweiten Kampagne zur „ Sinisierung“ der religiösen und ethnischen 
Minderheiten (FH 29.2.2024b).
Die Behörden sind besonders rigoros bei der Unterdrückung jeglicher Anzeichen von Dissens 
unter den Tibetern, einschließlich der Manifestation tibetischer religiöser Überzeugungen und 
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kultureller Identität (FH 29.2.2024b). Seit 2009 haben sich insgesamt 160 überwiegend junge 
ethnische Tibeterinnen und Tibeter aus Protest gegen die Beschränkung ihrer religiösen und 
kulturellen Autonomie öffentlich selbst in Brand gesetzt. Der letzte Fall wurde im April 2022 
berichtet (AA 26.10.2022).
Reisen ins Ausland werden durch starke Verzögerungen bei der Passausstellung in Gebieten mit 
hohem Anteil ethnischer Minderheiten erschwert (AA 26.10.2022; vgl. FH 29.2.2024b). Zudem 
behindert die verstärkte Zusammenarbeit zwischen China und Nepal Tibeter beim Grenzübertritt 
nach Nepal. Einige tibetische Pilger, die ins Ausland reisten, wurden bei ihrer Rückkehr nach 
China inhaftiert (FH 29.2.2024b).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.10.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Volksrepublik China (Stand: September 2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/20814
20/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksr
epublik_China_(Stand_September_2022),_26.10.2022.pdf, Zugriff 20.2.2023 [Login erforderlich]
■ FH - Freedom House (29.2.2024b): Freedom in the World 2024 - Tibet, https://www.ecoi.net/en/do
cument/2108074.html, Zugriff 13.8.2024
■ ÖB Peking - Österreichische Botschaft Peking [Österreich] (2024): Asylbericht 2023: Volksrepublik 
China (Stand Juli 2024)
17.2 Minderheiten: Uiguren
Letzte Änderung 2024-11-28 10:41
In der autonomen Provinz Xinjiang leben etwa 20 Millionen Menschen, wovon ca. 10 Millio­
nen Angehörige der uigurischen Bevölkerung sowie anderer muslimischer Minderheiten sind 
(AA 26.10.2022). Es wird von schweren Menschenrechtsverletzungen gegen Uiguren, Kasa­
chen, und andere überwiegend muslimische ethnische Minderheiten in der Region berichtet 
(AI 24.4.2024; vgl. USDOS 23.4.2024),für die niemand zur Rechenschaft gezogen wird(AI 
24.4.2024).
Angehörige der uigurischen Bevölkerung beklagen Benachteiligungen im Berufs- und Ausbil­
dungsbereich (AA 26.10.2022). Trotz der Bestimmungen zur Sicherstellung der kulturellen und 
sprachlichen Rechte werden internationalen Medien zufolge in ganz Xinjiang Maßnahmen um­
gesetzt, die einen vollständigen Unterricht in Mandarin ab dem Vorschulalter vorschreiben und 
die Verwendung des Uigurischen bei allen Bildungsaktivitäten und in der Verwaltung verbieten 
(USDOS 23.4.2024). Muslime sind insbesondere im Rahmen der Kampagne zur Sinisierung 
der Religionen zunehmend Restriktionen und Diskriminierungen ausgesetzt, die Religionsaus­
übung wird insbesondere bei der uigurischen Bevölkerung stark reglementiert [siehe dazu auch 
Religionsfreiheit Muslime, insbesondere in Xinjiang] (AA 26.10.2022).
Seit 2017 sind mehr als eine Million Uiguren und Angehörige anderer überwiegend muslimi­
scher Minderheitengruppen willkürlichen Verhaftungen und Inhaftierungen durch die Regierung 
ausgesetzt, darunter in außergerichtlichen Internierungslagern, Gefängnissen und zusätzlich 
eine weitere unbekannte Anzahl, die einer „ Umerziehung“ unterworfen wird (USDOS 23.4.2024; 
vgl. AI 24.4.2024).
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Uiguren berichten über systematische Folter und andere erniedrigende Behandlung durch Be­
amte, die in den Internierungslagern arbeiten [zu Überwachung der Bevölkerung und Internie­
rungslager in Xinjiang siehe Kapitel Politische Lage und Sicherheitslage in Xinjiang] (USDOS 
23.4.2024). Eine freie Religionsausübung ist in den Ausbildungszentren nicht möglich (ÖB Pe­
king 2024).
Die offiziellen staatlichen Medien veröffentlichen Propaganda, in der Angehörige ethnischer 
oder religiöser Minderheiten als gewalttätig oder minderwertig dargestellt werden. In dieser 
Propaganda wird eine vermeintliche Verbindung zwischen dem Islam und Gewalttaten hervor­
gehoben und dessen Anhänger als kulturell rückständig und weniger gebildet dargestellt, was 
Umerziehungsmaßnahmen erforderlich mache (USDOS 23.4.2024).
Uigurische und andere muslimische Frauen in Xinjiang, insbesondere solche mit zwei oder mehr 
Kindern, sind Programmen der Zwangssterilisation ausgesetzt (FH 29.2.2024a; vgl. GfbV o.D.).
Uiguren, insbesondere die in Xinjiang leben, berichten von großen Schwierigkeiten bei der Ge­
nehmigung von Pässen (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 29.2.2024a). Häufig werden ihnen Pässe 
für Auslandsreisen verweigert. Seit 2016 haben die Behörden die Einwohner von Xinjiang auf­
gefordert, ihre Pässe abzugeben, oder ihnen mitgeteilt, dass keine neuen Reisepässe verfügbar 
seien. Die Behörden weigern sich, Pässe für im Ausland lebende Uiguren zu erneuern (USDOS 
23.4.2024).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.10.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Volksrepublik China (Stand: September 2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/20814
20/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksr
epublik_China_(Stand_September_2022),_26.10.2022.pdf, Zugriff 20.2.2023 [Login erforderlich]
■ AI - Amnesty International (24.4.2024): Amnesty International Report 2023/24; Zur weltweiten Lage 
der Menschenrechte; China 2023, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107862.html , Zugriff 
10.6.2024
■ FH - Freedom House (29.2.2024a): Freedom in the World 2024 - China, https://www.ecoi.net/de/do
kument/2105013.html, Zugriff 10.6.2024
■ GfbV - Gesellschaft für bedrohte Völker (o.D.): Uiguren in China leiden sehr: Nicht tatenlos zusehen!, 
https://www.gfbv.de/de/aktiv-werden/kampagnen-petitionen/weitere-kampagnen/nicht-tatenlos-zus
ehen, Zugriff 11.11.2024
■ ÖB Peking - Österreichische Botschaft Peking [Österreich] (2024): Asylbericht 2023: Volksrepublik 
China (Stand Juli 2024)
■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights Practices: China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107650.html, Zugriff 10.6.2024
17.3 Mongolen
Letzte Änderung 2024-11-28 10:41
Die meisten ethnischen Mongolen leben in der Autonomen Region Inneren Mongolei, sind aber 
auch in den benachbarten Provinzen zu finden. Die Migration von Han-Chinesen in die Re­
gion ist signifikant, reicht aber schon in die Zeit vor die Gründung der Volksrepublik zurück. 
Der Han-chinesische Bevölkerungsanteil übertrifft heute den mongolischen bei Weitem (DFAT 
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22.12.2021). Nominelle Repräsentanten der Mongolen, wie anderer ethnischer Minderheiten­
gruppennehmen, nehmen an Partei- und Staatsgremien wie dem Nationalen Volkskongress teil. 
Ihre Rolle ist allerdings weitgehend symbolisch (FH 29.2.2024a).
Mit 1. September 2020 wurden neue Bestimmungen zur Unterrichtssprache in den Schulen 
der Inneren Mongolei eingeführt. Diese sehen vor, dass schrittweise anstelle von Mongolisch 
Mandarin als Unterrichtssprache eingeführt werden soll. Die Regierungsbehörden verlangen von 
den Unterrichtenden, die Unterrichtsfächer Geschichte und Politik sowie Sprache und Literatur 
statt in der traditionellen mongolischen Sprache und Schrift nun ausschließlich in Mandarin zu 
unterrichten (USDOS 23.4.2024; vgl. ÖB Peking 2024). Für das Schuljahr 2023 war vorgesehen, 
dass der Mongolisch-Unterricht von sieben auf eine Einheit pro Woche reduziert wird. Die 
Änderung führte zu Protesten der Angehörigen der mongolischen Minderheit sowie besorgter 
Eltern, die ihre Kinder teilweise aus den Schulen nahmen und sich mitunter weigerten, ihre 
Kinder wieder in die Schule zu schicken (ÖB Peking 2024).
Lokale und internationale Kritiker beschuldigen die chinesische Regierung der Zwangsassimilie­
rung und der Zerstörung der mongolischen Kultur. Der Gebrauch der mongolischen Sprache war 
bereits vor der Änderung der Politik rückläufig, da ethnische Mongolen aus ihren traditionellen 
landwirtschaftlichen Gebieten in die mehrheitlich von Han bewohnten Städte zwangsumgesie­
delt wurden, in denen Mandarin gesprochen wird (DFAT 22.12.2021). Somit besteht auch in der 
Inneren Mongolei Sorge, dass die mongolische Sprache und Kultur schrittweise zurückgedrängt 
werde (ÖB Peking 2024).
Oppositionelle Meinungsäußerungen werden auch in der Inneren Mongolei massiv verfolgt. 
Forderungen nach größerer Autonomie werden reflexhaft als Bedrohung durch „ Separatismus“
aufgefasst und streng verfolgt (AA 26.10.2022). So sind auch Menschen, die sich außerhalb 
staatlicher Einrichtungen um die Förderung der mongolischen Kultur und um echte Autono­
mie in der Inneren Mongolei bemühen bzw. zu Vereinigungen zusammenschließen, politischer 
Verfolgung ausgesetzt (ÖB Peking 2024).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.10.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Volksrepublik China (Stand: September 2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/20814
20/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksr
epublik_China_(Stand_September_2022),_26.10.2022.pdf, Zugriff 20.2.2023 [Login erforderlich]
■ DFAT - Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (22.12.2021): DFAT Country Information 
Report People’s Republic of China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2067346/country-information-r
eport-china-22122021.pdf, Zugriff 15.2.2023
■ FH - Freedom House (29.2.2024a): Freedom in the World 2024 - China, https://www.ecoi.net/de/do
kument/2105013.html, Zugriff 10.6.2024
■ ÖB Peking - Österreichische Botschaft Peking [Österreich] (2024): Asylbericht 2023: Volksrepublik 
China (Stand Juli 2024)
■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights Practices: China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107650.html, Zugriff 10.6.2024
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18 Relevante Bevölkerungsgruppen
18.1 Frauen
Letzte Änderung 2024-11-28 10:41
Laut Verfassung haben Frauen in allen Lebensbereichen dieselben Rechte wie Männer (USDOS 
23.4.2024; vgl. AA 26.10.2022). Das Gesetz sieht Gleichheit in Bezug auf Eigentum, Erbrecht, 
Zugang zu Bildung und gleichen Lohn für gleiche Arbeit vor. Dennoch berichteten Frauen, dass 
Diskriminierung, ungerechtfertigte Entlassung, Degradierung und Lohnunterschiede erhebliche 
Probleme darstellten (USDOS 23.4.2024).
Es besteht kein politisches Bewusstsein zu Geschlechtergleichheit oder Frauenrechten (ÖB Pe­
king 2024) und besonders in ländlichen Gebieten kommt es zu geschlechtsspezifischer Diskrimi­
nierung (ÖB Peking 2024, vgl. AA 26.10.2022), ungleichem Zugang zu öffentlichen Leistungen 
und zu Landrechten (ÖB Peking 2024). Auch wenn die Gleichberechtigung der Geschlechter 
ein erklärtes politisches Ziel der Regierung ist, gibt es noch immer wenige Frauen in gehobenen 
Positionen (AA 26.10.2022).
Häusliche Gewalt betrifft nach wie vor eine große Zahl chinesischer Frauen (USDOS 23.4.2024; 
vgl. FH 29.2.2024a), obwohl ein im August 2023 veröffentlichter Bericht des Staatsrats feststell­
te, dass die häusliche Gewalt seit der Einführung des Gesetzes gegen häusliche Gewalt im 
Jahr 2015 zurückgegangen ist. Das Gesetz definierte häusliche Gewalt als zivil- und nicht als 
strafrechtliches Vergehen (FH 29.2.2024a). Einigen Wissenschaftlern zufolge wurden die Opfer 
ermutigt, zu versuchen, die häusliche Gewalt durch Schlichtung zu lösen. Das gesellschaftliche 
Gefühl, dass häusliche Gewalt eine persönliche, private Angelegenheit sei, trug dazu bei, dass 
zu wenige Fälle gemeldet wurden und die Behörden untätig blieben, wenn Frauen mit häuslicher 
Gewalt konfrontiert wurden (USDOS 23.4.2024).
Vergewaltigung ist illegal, Strafen für Vergewaltigung reichen von drei Jahren Gefängnis bis zur 
Hinrichtung. Die meisten Fälle von Vergewaltigung werden durch private Vergleiche beendet 
(USDOS 23.4.2024). Vergewaltigung in der Ehe steht gesetzlich nicht unter Strafe (USDOS 
23.4.2024; vgl. FH 29.2.2024a).
Nach dem Gesetz über den Schutz und die Rechte von Frauen ist sexuelle Belästigung von 
Frauen strafbar. Das Gesetz ist jedoch sehr vage formuliert, entsprechende Regelungen im 
Strafgesetz fehlen (AA 26.10.2022). Sexuelle Belästigung ist weit verbreitet. Human Rights 
Watch zitierte eine Statistik, wonach fast 40% der Frauen angeben, am Arbeitsplatz sexuell 
belästigt worden zu sein. Viele Frauen sind jedoch laut offiziellen Medien nach wie vor nicht bereit, 
solche Vorfälle zu melden, da sie nicht an die Wirksamkeit des Justizsystems glauben.Mehrere 
Berichte über sexuelle Belästigung wurden über Social Media weiterverbreitet. Dies hat dazu 
beigetragen, das Bewusstsein für das Problem, insbesondere am Arbeitsplatz, zu schärfen 
(USDOS 23.4.2024).
Zwangsprostitution und Menschenhandel werden strafrechtlich verfolgt, bei Erschwerungsgrün­
den bis hin zur Todesstrafe (AA 26.10.2022). Vom Menschenhandel sind besonders Frauen 
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und Kinder aus ländlichen Gebieten betroffen. Es gibt einen nationalen Aktionsplan gegen den 
Handel mit Frauen und Kindern (ÖB Peking 2024).
Frauen sind von der Durchsetzung der Familienplanungspolitik der VR China in besonderem 
Maße betroffen. Die Familienplanungspolitik sieht seit Juni 2021 vor, dass eine verheiratete Frau 
drei Kinder bekommen darf. Dieses neue Familienbild wird nun stark propagiert und Frauen, 
dazu aufgefordert, ihre Familienplanung entsprechend anzupassen (AA 26.10.2022).
Die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) und die Regierung schränken durch Gesetze und 
politische Maßnahmen das Recht der Eltern ein, die Anzahl ihrer Kinder selbst zu bestimmen. 
Das Gesetz beschränkt die meisten verheirateten Paare auf drei Kinder (statt zwei, Änderung 
im Jahr 2021) und ermöglicht es Paaren, die Erlaubnis für ein viertes Kind zu beantragen, wenn 
sie die lokalen und provinziellen Anforderungen erfüllen. Das Gesetz enthält Bestimmungen, die 
darauf abzielten, die Geburtenrate zu erhöhen und die Belastung durch die Kindererziehung zu 
verringern (USDOS 23.4.2024). Im Jahr 2022 startete die Regierung eine neue Kampagne, in 
der die für die Familienplanung zuständigen Beamten angewiesen wurden, die Zahl der Abtrei­
bungen zu begrenzen, indem sie unter anderem von Abtreibungen aus „ nicht-medizinischen“
Gründen abrieten (FH 29.2.2024a).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.10.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Volksrepublik China (Stand: September 2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/20814
20/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksr
epublik_China_(Stand_September_2022),_26.10.2022.pdf, Zugriff 20.2.2023 [Login erforderlich]
■ FH - Freedom House (29.2.2024a): Freedom in the World 2024 - China, https://www.ecoi.net/de/do
kument/2105013.html, Zugriff 10.6.2024
■ ÖB Peking - Österreichische Botschaft Peking [Österreich] (2024): Asylbericht 2023: Volksrepublik 
China (Stand Juli 2024)
■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights Practices: China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107650.html, Zugriff 10.6.2024
18.2 Familienplanungspolitik, inkl. „ black children“
Letzte Änderung 2022-07-22 10:05
Anmerkung: Wie in den unten angeführten Quellen ersichtlich ist, wurden mit Einführung der 
Drei-Kind-Politik im Jahr 2021 zwar auch die Strafzahlungen für „ überzählige Kinder“ abge­
schafft, doch findet sich die Politik im Umsetzungsprozess, der regional unterschiedlich verläuft. 
Zusätzlich sind viele der Personen, deren Geburt vor der Abschaffung nicht registriert werden 
konnten, weiterhin unregistriert. Aus diesem Grund werden die zwar rechtlich bereits obsoleten, 
allerdings faktisch noch relevanten Regelungen zur Geburtenbeschränkung dargelegt:
Ab den späten 1970er-Jahren erlaubte die Politik nur ein Kind pro Familie. Für ethnische Min­
derheiten und Familien am Land galten bereits seit Längerem bestimmte Ausnahmen. 2016 
wurde allen Familien erlaubt, zwei Kinder zu bekommen (DFAT 22.12.2021). Seit Juni 2021 sieht 
die Familienplanungspolitik vor, dass eine verheiratete Frau drei Kinder bekommen darf (AA 
11.10.2021; vgl. USDOS 12.4.2022). Die Nationale Gesundheitskommission gab bekannt, dass 
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alle nach dem 31.5.2021 geborenen Kinder unter die Drei-Kind-Politik fallen (BAMF 9.8.2021). 
Die Einführung der Drei-Kind-Politik ist eine Maßnahme der chinesischen Regierung als Reakti­
on auf die rapide Überalterung der Bevölkerung. Die Umsetzung erfolgt auf regionaler und lokaler 
Ebene, Änderungen der Politik werden allerdings prinzipiell nicht rückwirkend angewendet (ÖB 
12.2021).
Nach den vorherigen Varianten der Familienplanungspolitik mussten Eltern für Kinder, die über 
die Geburtenbeschränkungen hinaus geboren wurden, eine Geldstrafe zahlen - eine „ social 
maintenance fee“ [„ soziale Unterhaltsgebühr“] (UKHO 5.2022; vgl. USDOS 12.4.2022). Die 
Strafen für die Überschreitung der zulässigen Kinderzahl wurden nicht einheitlich vollstreckt und 
variierten je nach Provinz. Sie konnten das Zehnfache des Jahreseinkommens einer Person 
erreichen. Diejenigen, die über die finanziellen Mittel verfügten, zahlten häufig die Gebühr, um 
sicherzustellen, dass ihre Kinder Zugang zu staatlichen Dienstleistungen und Rechten hatten. 
(USDOS 12.4.2022).
„ Black children“, unregistrierte Kinder
Wurde die Geldstrafe nicht bezahlt, konnte das Kind nicht im Hukou registriert werden. Dies 
bedeutet, dass es rechtlich nicht existiert und keinen Zugang zu Sozialleistungen wie Gesund­
heitsversorgung und Bildung hat (UKHO 5.2022) sowie zu Identitätsnachweisen oder Pensions­
leistungen hat (USDOS 12.4.2022). Diese „ black children“, also illegal geborene Kinder, sind 
auch anfällig für Missbrauch und Menschenhandel (ÖB 12.2021).
Laut der Volkszählung 2020 wurden rund 12 Millionen Kinder im Zeitraum von 10 Jahren in 
China nicht registriert, wobei davon auszugehen ist, dass die tatsächliche Zahl um einiges 
höher liegt (ÖB 12.2021). Kinder ohne Eintragung im Hukou-Register (heihaizi) stellen in China 
ein erhebliches soziales Problem dar. Sie können kein Eigentum erben oder erwerben, keinen 
Versicherungsschutz für medizinische oder soziale Zwecke erhalten oder die Schule besuchen. 
Als Erwachsene können sie sich nicht für Stellen bewerben, heiraten oder legal eine Familie 
gründen (UNSW4.2020; vgl. UKHO 5.2022).
Im Jahr 2016 wies die nationale Regierung bereits alle Lokalregierungen an, Kinder im Hukou 
zu registrieren, auch wenn sie „ außerplanmäßig“ geboren wurden (DFAT 22.12.2021). Nach 
Ende der Ein-Kind-Politik soll es für vormals „ illegale“, „ überzählige“ Kinder möglich sein, sich 
registrieren zu lassen. Gemäß der Stellungnahme des Büros des Staatsrates zur Lösung des 
Hukou-Registrierungsproblems besteht auch für nicht eheliche Kinder und „ überzählige“ Kinder 
das Recht auf Hukou-Registrierung. Probleme liegen allerdings in der Rechtsdurchsetzung und -
umsetzung (AA 11.10.2021). Obwohl illegal geborene Kinder an sich das Recht auf Registrierung, 
Aufenthaltskarte (hukou) und Zugang zum staatlichen Bildungs- und Gesundheitssystem haben, 
wurde ihnen das jedoch häufig von den regionalen/lokalen Behörden verwehrt. Die Einhebung 
der Strafzahlungen ist eine nicht unbedeutende Einnahmequelle für die Behörden (ÖB 12.2021).
Stückweise Umsetzung der neuen Politik
Nach der Einführung der geänderten Familienplanungspolitik im August 2021 gibt es keinen 
Gesetzesartikel mehr, der Paare, die außerhalb der Politik Kinder bekommen, zur Zahlung einer 
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