2025-09-15-coi-cms-laenderinformationen-china-version-7-a024
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
öffentlichen Kampagne der Regierung gegen ihn einem mäßigen Risiko gesellschaftlicher Dis kriminierung ausgesetzt ist (DFAT 27.12.2024) [weitere Informationen zu xie jiao und verbotene religiöse Gruppen finden Sie hier]. Laut einer Auskunft der Wissenschaftler Massimo Introvigne und John Gordon Meltonwurden viele „ Schreier“ unter Anwendung von Artikel 300 zu Gefängnisstrafen verurteilt. Zur Verteidi gung im Gerichtsverfahren berufen sich die Angeklagten darauf, dass die Regierung zwar die „ Schreier“, nicht aber die „ Versammlung“ verboten hat. In diesem Zusammenhang wird argu mentiert, dass jede Gemeinde in der Lee-Tradition unabhängig ist und man einer Gemeinde angehört, die nicht zu den als regierungsfeindlich beschriebenen „ Schreiern“ zählt, sondern zur „ Versammlung“, welche nicht gegen die Regierung ist. Laut Erkenntnissen der Wissenschaftler Introvigne und Melton, wird dieses Argument von einigen chinesischen Gelehrten, die der Kom munistischen Partei Chinas nahestehen, mit Sympathie betrachtet, von chinesischen Gerichten jedoch nicht akzeptiert. Für die Gerichte ist jedoch jeder, der den Lehren von Witness Lee folgt, Teil desselben xie jiao (ACCORD 7.4.2025). Quellen ■ ACCORD - Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentation (7.4.2025): Anfragebeantwortung zu China: Informationen zur Glaubensgemeinschaft der „Zhaohui Versammlung”, Lage der Mitglieder, Vorgehen des Staates [a-12614], https://www.ecoi.net/en/docu ment/2123746.html, Zugriff 15.4.2025 ■ Breen/Social Analysis - Breen, Gareth Paul (Autor), Social Analysis: The International Journal of Anthropology (Herausgeber) (3.2021): Oneness and ‘the church in Taiwan’: Anthropology Is Possible without Relations but Not without Things, https://www.berghahnjournals.com/downloadpdf/view/jour nals/social-analysis/65/1/sa650103.pdf, Zugriff 14.4.2025 ■ BW - Bitter Winter: A magazine on religious liberty and human rights (8.9.2021): Shouter Christians in Beijing Sentenced to Three Years in Jail, https://bitterwinter.org/shouter-christians-in-beijing-sen tenced-to-three-years-in-jail , Zugriff 11.4.2025 ■ BW - Bitter Winter: A magazine on religious liberty and human rights (29.5.2021): Shouters: Crack down Continues, Devotee Sentenced in Beijing, https://bitterwinter.org/shouters-crackdown-conti nues-devotee-sentenced-in-beijing/?_gl=1*1gk7fic*_up*MQ..*_ga*ODM3ODY1NTU2LjE3NDQzN zUyMzk.*_ga_BXXPYMB88D*MTc0NDM3NTIzOC4xLjAuMTc0NDM3NTIzOC4wLjAuMA.., Zugriff 11.4.2025 ■ BW - Bitter Winter: A magazine on religious liberty and human rights (2019): Local Church, https: //bitterwinter.org/Vocabulary/local-church/?_gl=1*17ue6hf*_up*MQ..*_ga*NzAyNjI5OTc5LjE3NDQ yMTczMjU.*_ga_BXXPYMB88D*MTc0NDIxNzMyNS4xLjAuMTc0NDIxNzMyNS4wLjAuMA.., Zugriff 11.4.2025 ■ CECC - Congressional-Executive Commission on China [USA] (1.2.2024): Testimony of Benedict Rogers before the Congressional-Executive Commission on China, https://www.ecoi.net/en/file/local/ 2106468/Congressional Executive Commission on China Written Testimony by Benedict Rogers.pdf, Zugriff 2.4.2025 ■ DFAT - Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (27.12.2024): DFAT Country Information Report People’s Republic of China - 2024, https://www.dfat.gov.au/sites/default/files/country-infor mation-report-china.pdf, Zugriff 2.4.2025 ■ VA der ÖB Peking - Vertrauensanwalt der Österreichischen Botschaft Peking (14.2.2025): BFA; Anfrage der Staatendokumentation zur „ ZHAOHUI“ (Hauskirche) und Kirche des allmächtigen Gottes in China ■ Yang - Fenggang Yang (2018): Chapter 3 The Black Market: Illegal Religions. In Yang, F. (Hg.): Atlas of Religion in China: Social and Geographical Contexts. Brill: S. 60-69, https://brill.com/down loadpdf/display/book/9789004369900/BP000015.pdf, Zugriff 15.4.2025 51

17 Minderheiten Letzte Änderung 2024-11-28 10:41 Nach der chinesischen Verfassung ist China ein einheitlicher, multiethnischer Staat. Die Be völkerung Chinas setzt sich aus 56 ethnischen Gruppen zusammen, wobei die Han mehr als 91 % der Gesamtbevölkerung ausmachen (BS 2.7.2024). Angehörige der 55 nationalen Min derheiten machen insgesamt nur etwa 8% der Bevölkerung der Volksrepublik China aus. Der größte Teil lebt in den fünf Autonomen Regionen mit Provinzstatus. Offiziellen Angaben zufol ge haben 53 der 55 ethnischen Minderheiten ihre eigene Sprache, 29 eine eigene Schrift. Art. 4 der Verfassung verankert die Gleichheit aller Nationalitäten in der Volksrepublik China (AA 26.10.2022). Das Autonomiegesetz sieht in Siedlungsgebieten ethnischer Minderheiten eine örtliche Selbst verwaltung sowie das Recht der Pflege der eigenen Sprache und Kultur vor. Es stellt zugleich klar, dass die Wahrung der Einheit der Volksrepublik das übergeordnete Ziel der Nationalitätenpolitik ist und dass alle Nationalitäten und Autonomen Regionen der Führung der Kommunistischen Partei Chinas (KPC) unterstehen. Die effektive Ausübung der Selbstverwaltungsrechte ist in der Praxis durch die Vorherrschaft der Partei jedoch stark begrenzt (ÖB Peking 2024). Angehörige ethnischer Minderheiten wie Tibeter, Uiguren und Mongolen sind zwar in Partei- und Staatsgre mien wie dem Nationalen Volkskongress vertreten, ihre Rolle ist jedoch weitgehend symbolisch (FH 29.2.2024a). Die Verfassung und die Gesetze enthalten Bestimmungen, die Angehörige ethnischer Minder heiten oder Volksgruppen vor Gewalt und Diskriminierung schützen, doch die Regierung setzt diese nicht effektiv durch (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 29.2.2024a). In der Praxis werden die Schutzbestimmungen häufig verletzt (FH 29.2.2024a). Die Behörden üben Gewalt und Diskri minierung gegen Angehörige ethnischer Minderheiten aus und begünstigen diese auch, indem in offiziellen staatlichen Medien Angehörige von Minderheiten als rückständig, gewalttätig und minderwertig dargestellt werden (USDOS 23.4.2024). Obwohl die meisten Bürger die Volksrepublik China als legitimen, souveränen Nationalstaat zu akzeptieren scheinen, wird China von den ethnischen Minderheiten, die nicht den Han ange hören, als ein Staat für Han-Chinesen wahrgenommen. Es kommt zu ethnischen Spannungen, da die nicht-han-chinesischen Ethnien versuchen, ihre eigene Identität zu behaupten und ihre eigenen ethnischen Gemeinschaften zu bewahren (BS 2.7.2024). Die Minderheiten in den Grenz- aber auch in anderen Regionen haben weniger Zugang zu Bil dung als Han-Chinesen, sind mit Diskriminierung bei der Vergabe von Arbeitsplätzen zugunsten der Han konfrontiert und verdienen im Vergleich zu anderen Gebieten des Landes weniger. Die Entwicklungsprojekte der Regierung hemmen oft die traditionelle Lebensart und sind oftmals mit Zwangsumsiedlungen der Minderheiten verbunden (USDOS 23.4.2024). Eine wirtschaftliche und soziale Diskriminierung ethnischer, religiöser und sprachlicher Minderheiten hält damit an (BS 2.7.2024). 52

Die Regierung verfolgt eine Politik, die dazu führt, dass sich die Bevölkerungszusammensetzung in den Regionen der ethnischen Minderheiten verändert, vor allem in Xinjang, Tibet und der Inneren Mongolei. Angehörige ethnischer Minderheiten werden in „Ausbildungslagern“ inhaftiert. Es gibt Berichte über Misshandlungen und Zwangsmaßnahmen (Indoktrination und politische Re-Edukation), die dort gesetzt werden (FH 29.2.2024a). Erklärtes Ziel der Parteiführung ist die „ Sinisierung“; d. h. die eigenständigen Identitäten der ethnischen und religiösen Minderheiten des Landes sollen abgeschwächt und damit eine An passung an die Han-chinesische Mehrheitskultur bewirkt werden. Dies soll zudem die Loyalität zur Parteiführung stärken (AA 26.10.2022). Die „ Sinisierung“ führt zu ethnisch begründeten Bewegungseinschränkungen, zu verstärkter Überwachung und bewaffneter Polizeipräsenz in den Gemeinden ethnischer Minderheiten sowie zu gesetzlichen Einschränkungen kultureller und religiöser Praktiken (USDOS 23.4.2024). Anfang Mai 2020 trat das vom regionalen Volkskongress der TAR verabschiedete „ Ethnische Einheitsgesetz“ in Kraft. Das Gesetz soll unter anderem durch patriotische Erziehung ethnische Einheit fördern. Zwar sollen die Rechte ethnischer Minderheiten gesichert werden, insgesamt wird mit diesem Gesetz jedoch der Rahmen für ethnische und kulturelle Autonomie noch en ger gesteckt und die Repressionen der vergangenen Jahrzehnte weiter festgeschrieben (AA 26.10.2022). Die Förderung der chinesischen Sprache insbesondere an Schulen ethnischer Minderheiten stellt eine der Prioritäten der Regierung dar, um eine gemeinsame nationale Identität sowie Ein heit zwischen den verschiedenen ethnischen Minderheiten und den Han-Chinesen zu erzeugen (ÖB Peking 2024). In den letzten Jahren hat das Bildungsministerium Vorschulen in ganz China dazu verpflichtet, Mandarin als Unterrichtssprache zu verwenden. Dies ist Ausdruck des Bestre bens, Chinesisch als vorherrschende Sprache auf allen Bildungsebenen durchzusetzen und die kulturelle Identität ethnischer Minderheitengruppen und Einzelpersonen weiter zu schwächen (USDOS 23.4.2024). Angehörige religiöser und ethnischer Minderheiten werden in unverhältnismäßig hohem Maße von den Sicherheitskräften und der Strafjustiz verfolgt und misshandelt (FH 29.2.2024a). Im Kampf gegen vermeintlichen Separatismus, religiös motivierten Extremismus und Terrorismus und vor dem Hintergrund einiger terroristischer Anschläge (2014 – 2016) ist zu beobachten, dass es insbesondere seit Ende 2016 v. a. in der Autonomen Region Xinjiang zu einer alarmierenden Zunahme von Repressionsmaßnahmen kommt (AA 26.10.2022). Alle von der Regierung als Se paratismus eingestuften Tätigkeiten zur Unterstützung der Rechte von Angehörigen ethnischer Minderheiten sind Staatsverbrechen (ÖB Peking 2024). Alle Bestrebungen, die den chinesischen Herrschaftsanspruch auf die von den Minderheiten bewohnten Gebiete infrage stellen könnten, wie beispielsweise oppositionelle Meinungsäußerungen, werden massiv verfolgt. Forderungen nach größerer Autonomie werden reflexhaft als Bedrohung durch „ Separatismus“ aufgefasst und streng verfolgt (AA 26.10.2022). 53

Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.10.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Volksrepublik China (Stand: September 2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/20814 20/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksr epublik_China_(Stand_September_2022),_26.10.2022.pdf, Zugriff 20.2.2023 [Login erforderlich] ■ BS - Bertelsmann Stiftung (2.7.2024): BTI 2024 China Country Report, https://bti-project.org/en/re ports/country-report/CHN, Zugriff 2.7.2024 ■ FH - Freedom House (29.2.2024a): Freedom in the World 2024 - China, https://www.ecoi.net/de/do kument/2105013.html, Zugriff 10.6.2024 ■ ÖB Peking - Österreichische Botschaft Peking [Österreich] (2024): Asylbericht 2023: Volksrepublik China (Stand Juli 2024) ■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107650.html, Zugriff 10.6.2024 17.1 Tibeter Letzte Änderung 2024-11-26 15:45 Die etwa 6 Millionen ethnischen Tibeter leben in der „Autonomen Region Tibet“ sowie in den Nachbarprovinzen Qinghai, Gansu, Sichuan und Yunnan (AA 26.10.2022; vgl. ÖB Peking 2024). Ihr Lebensstandard hat sich zwar erheblich verbessert, doch bleibt Tibet eine der ärmsten Re gionen Chinas. Bei durchschnittlichem Jahreseinkommen, Lebenserwartung, Säuglings- und Kindersterblichkeit sowie Analphabeten-Rate schneiden Tibeter nach wie vor signifikant schlech ter ab als der Landesdurchschnitt. Im Rahmen der Strategie der wirtschaftlichen Entwicklung und engeren Anbindung Tibets ist eine wirtschaftlich motivierte, oftmals zeitlich begrenzte, Zu wanderung von Han-Chinesen nach Tibet, v. a. nach Lhasa, zu beobachten (AA 26.10.2022). Ethnische Tibeter sind mit einer Reihe von sozioökonomischen Nachteilen und diskriminie render Behandlung durch Arbeitgeber, Strafverfolgungsbehörden und andere offizielle Stellen konfrontiert. Die vorherrschende Rolle der chinesischen Sprache in Bildung und Beschäftigung schränkt die Möglichkeiten der ländlichen Tibeter ein, von denen 80% keine oder nur begrenzte Mandarin-Kenntnisse haben. Die zunehmenden Mandarin-Sprachtests für die Beschäftigung haben ethnische Tibeter benachteiligt, die eine feste Anstellung in lukrativeren Positionen an streben. Obwohl Tibeter bei den Zulassungsprüfungen für Universitäten bevorzugt behandelt werden sollen, stoßen tibetische Studenten oft auf unüberwindbare Hindernisse, wenn sie zu den besten nationalen Sekundarschulen zugelassen werden wollen. Von Tibetern, die sich um eine Stelle im öffentlichen Dienst bewerben, wird verlangt, dass sie den Dalai Lama verleug nen, ihren religiösen Überzeugungen abschwören und ihre politische Loyalität in einer Weise demonstrieren, die ihre ethnische und kulturelle Identität grundlegend negiert (FH 29.2.2024b). In den letzten Jahren hat die chinesische Regierung eine Politik forciert, die den Anteil der Tibeter in der tibetischen Autonomen Region verringert und ihre kulturelle und religiöse Identität untergräbt - als Teil der landesweiten Kampagne zur „ Sinisierung“ der religiösen und ethnischen Minderheiten (FH 29.2.2024b). Die Behörden sind besonders rigoros bei der Unterdrückung jeglicher Anzeichen von Dissens unter den Tibetern, einschließlich der Manifestation tibetischer religiöser Überzeugungen und 54

kultureller Identität (FH 29.2.2024b). Seit 2009 haben sich insgesamt 160 überwiegend junge ethnische Tibeterinnen und Tibeter aus Protest gegen die Beschränkung ihrer religiösen und kulturellen Autonomie öffentlich selbst in Brand gesetzt. Der letzte Fall wurde im April 2022 berichtet (AA 26.10.2022). Reisen ins Ausland werden durch starke Verzögerungen bei der Passausstellung in Gebieten mit hohem Anteil ethnischer Minderheiten erschwert (AA 26.10.2022; vgl. FH 29.2.2024b). Zudem behindert die verstärkte Zusammenarbeit zwischen China und Nepal Tibeter beim Grenzübertritt nach Nepal. Einige tibetische Pilger, die ins Ausland reisten, wurden bei ihrer Rückkehr nach China inhaftiert (FH 29.2.2024b). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.10.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Volksrepublik China (Stand: September 2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/20814 20/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksr epublik_China_(Stand_September_2022),_26.10.2022.pdf, Zugriff 20.2.2023 [Login erforderlich] ■ FH - Freedom House (29.2.2024b): Freedom in the World 2024 - Tibet, https://www.ecoi.net/en/do cument/2108074.html, Zugriff 13.8.2024 ■ ÖB Peking - Österreichische Botschaft Peking [Österreich] (2024): Asylbericht 2023: Volksrepublik China (Stand Juli 2024) 17.2 Minderheiten: Uiguren Letzte Änderung 2024-11-28 10:41 In der autonomen Provinz Xinjiang leben etwa 20 Millionen Menschen, wovon ca. 10 Millio nen Angehörige der uigurischen Bevölkerung sowie anderer muslimischer Minderheiten sind (AA 26.10.2022). Es wird von schweren Menschenrechtsverletzungen gegen Uiguren, Kasa chen, und andere überwiegend muslimische ethnische Minderheiten in der Region berichtet (AI 24.4.2024; vgl. USDOS 23.4.2024),für die niemand zur Rechenschaft gezogen wird(AI 24.4.2024). Angehörige der uigurischen Bevölkerung beklagen Benachteiligungen im Berufs- und Ausbil dungsbereich (AA 26.10.2022). Trotz der Bestimmungen zur Sicherstellung der kulturellen und sprachlichen Rechte werden internationalen Medien zufolge in ganz Xinjiang Maßnahmen um gesetzt, die einen vollständigen Unterricht in Mandarin ab dem Vorschulalter vorschreiben und die Verwendung des Uigurischen bei allen Bildungsaktivitäten und in der Verwaltung verbieten (USDOS 23.4.2024). Muslime sind insbesondere im Rahmen der Kampagne zur Sinisierung der Religionen zunehmend Restriktionen und Diskriminierungen ausgesetzt, die Religionsaus übung wird insbesondere bei der uigurischen Bevölkerung stark reglementiert [siehe dazu auch Religionsfreiheit Muslime, insbesondere in Xinjiang] (AA 26.10.2022). Seit 2017 sind mehr als eine Million Uiguren und Angehörige anderer überwiegend muslimi scher Minderheitengruppen willkürlichen Verhaftungen und Inhaftierungen durch die Regierung ausgesetzt, darunter in außergerichtlichen Internierungslagern, Gefängnissen und zusätzlich eine weitere unbekannte Anzahl, die einer „ Umerziehung“ unterworfen wird (USDOS 23.4.2024; vgl. AI 24.4.2024). 55

Uiguren berichten über systematische Folter und andere erniedrigende Behandlung durch Be amte, die in den Internierungslagern arbeiten [zu Überwachung der Bevölkerung und Internie rungslager in Xinjiang siehe Kapitel Politische Lage und Sicherheitslage in Xinjiang] (USDOS 23.4.2024). Eine freie Religionsausübung ist in den Ausbildungszentren nicht möglich (ÖB Pe king 2024). Die offiziellen staatlichen Medien veröffentlichen Propaganda, in der Angehörige ethnischer oder religiöser Minderheiten als gewalttätig oder minderwertig dargestellt werden. In dieser Propaganda wird eine vermeintliche Verbindung zwischen dem Islam und Gewalttaten hervor gehoben und dessen Anhänger als kulturell rückständig und weniger gebildet dargestellt, was Umerziehungsmaßnahmen erforderlich mache (USDOS 23.4.2024). Uigurische und andere muslimische Frauen in Xinjiang, insbesondere solche mit zwei oder mehr Kindern, sind Programmen der Zwangssterilisation ausgesetzt (FH 29.2.2024a; vgl. GfbV o.D.). Uiguren, insbesondere die in Xinjiang leben, berichten von großen Schwierigkeiten bei der Ge nehmigung von Pässen (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 29.2.2024a). Häufig werden ihnen Pässe für Auslandsreisen verweigert. Seit 2016 haben die Behörden die Einwohner von Xinjiang auf gefordert, ihre Pässe abzugeben, oder ihnen mitgeteilt, dass keine neuen Reisepässe verfügbar seien. Die Behörden weigern sich, Pässe für im Ausland lebende Uiguren zu erneuern (USDOS 23.4.2024). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.10.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Volksrepublik China (Stand: September 2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/20814 20/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksr epublik_China_(Stand_September_2022),_26.10.2022.pdf, Zugriff 20.2.2023 [Login erforderlich] ■ AI - Amnesty International (24.4.2024): Amnesty International Report 2023/24; Zur weltweiten Lage der Menschenrechte; China 2023, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107862.html , Zugriff 10.6.2024 ■ FH - Freedom House (29.2.2024a): Freedom in the World 2024 - China, https://www.ecoi.net/de/do kument/2105013.html, Zugriff 10.6.2024 ■ GfbV - Gesellschaft für bedrohte Völker (o.D.): Uiguren in China leiden sehr: Nicht tatenlos zusehen!, https://www.gfbv.de/de/aktiv-werden/kampagnen-petitionen/weitere-kampagnen/nicht-tatenlos-zus ehen, Zugriff 11.11.2024 ■ ÖB Peking - Österreichische Botschaft Peking [Österreich] (2024): Asylbericht 2023: Volksrepublik China (Stand Juli 2024) ■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107650.html, Zugriff 10.6.2024 17.3 Mongolen Letzte Änderung 2024-11-28 10:41 Die meisten ethnischen Mongolen leben in der Autonomen Region Inneren Mongolei, sind aber auch in den benachbarten Provinzen zu finden. Die Migration von Han-Chinesen in die Re gion ist signifikant, reicht aber schon in die Zeit vor die Gründung der Volksrepublik zurück. Der Han-chinesische Bevölkerungsanteil übertrifft heute den mongolischen bei Weitem (DFAT 56

22.12.2021). Nominelle Repräsentanten der Mongolen, wie anderer ethnischer Minderheiten gruppennehmen, nehmen an Partei- und Staatsgremien wie dem Nationalen Volkskongress teil. Ihre Rolle ist allerdings weitgehend symbolisch (FH 29.2.2024a). Mit 1. September 2020 wurden neue Bestimmungen zur Unterrichtssprache in den Schulen der Inneren Mongolei eingeführt. Diese sehen vor, dass schrittweise anstelle von Mongolisch Mandarin als Unterrichtssprache eingeführt werden soll. Die Regierungsbehörden verlangen von den Unterrichtenden, die Unterrichtsfächer Geschichte und Politik sowie Sprache und Literatur statt in der traditionellen mongolischen Sprache und Schrift nun ausschließlich in Mandarin zu unterrichten (USDOS 23.4.2024; vgl. ÖB Peking 2024). Für das Schuljahr 2023 war vorgesehen, dass der Mongolisch-Unterricht von sieben auf eine Einheit pro Woche reduziert wird. Die Änderung führte zu Protesten der Angehörigen der mongolischen Minderheit sowie besorgter Eltern, die ihre Kinder teilweise aus den Schulen nahmen und sich mitunter weigerten, ihre Kinder wieder in die Schule zu schicken (ÖB Peking 2024). Lokale und internationale Kritiker beschuldigen die chinesische Regierung der Zwangsassimilie rung und der Zerstörung der mongolischen Kultur. Der Gebrauch der mongolischen Sprache war bereits vor der Änderung der Politik rückläufig, da ethnische Mongolen aus ihren traditionellen landwirtschaftlichen Gebieten in die mehrheitlich von Han bewohnten Städte zwangsumgesie delt wurden, in denen Mandarin gesprochen wird (DFAT 22.12.2021). Somit besteht auch in der Inneren Mongolei Sorge, dass die mongolische Sprache und Kultur schrittweise zurückgedrängt werde (ÖB Peking 2024). Oppositionelle Meinungsäußerungen werden auch in der Inneren Mongolei massiv verfolgt. Forderungen nach größerer Autonomie werden reflexhaft als Bedrohung durch „ Separatismus“ aufgefasst und streng verfolgt (AA 26.10.2022). So sind auch Menschen, die sich außerhalb staatlicher Einrichtungen um die Förderung der mongolischen Kultur und um echte Autono mie in der Inneren Mongolei bemühen bzw. zu Vereinigungen zusammenschließen, politischer Verfolgung ausgesetzt (ÖB Peking 2024). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.10.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Volksrepublik China (Stand: September 2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/20814 20/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksr epublik_China_(Stand_September_2022),_26.10.2022.pdf, Zugriff 20.2.2023 [Login erforderlich] ■ DFAT - Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (22.12.2021): DFAT Country Information Report People’s Republic of China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2067346/country-information-r eport-china-22122021.pdf, Zugriff 15.2.2023 ■ FH - Freedom House (29.2.2024a): Freedom in the World 2024 - China, https://www.ecoi.net/de/do kument/2105013.html, Zugriff 10.6.2024 ■ ÖB Peking - Österreichische Botschaft Peking [Österreich] (2024): Asylbericht 2023: Volksrepublik China (Stand Juli 2024) ■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107650.html, Zugriff 10.6.2024 57

18 Relevante Bevölkerungsgruppen 18.1 Frauen Letzte Änderung 2024-11-28 10:41 Laut Verfassung haben Frauen in allen Lebensbereichen dieselben Rechte wie Männer (USDOS 23.4.2024; vgl. AA 26.10.2022). Das Gesetz sieht Gleichheit in Bezug auf Eigentum, Erbrecht, Zugang zu Bildung und gleichen Lohn für gleiche Arbeit vor. Dennoch berichteten Frauen, dass Diskriminierung, ungerechtfertigte Entlassung, Degradierung und Lohnunterschiede erhebliche Probleme darstellten (USDOS 23.4.2024). Es besteht kein politisches Bewusstsein zu Geschlechtergleichheit oder Frauenrechten (ÖB Pe king 2024) und besonders in ländlichen Gebieten kommt es zu geschlechtsspezifischer Diskrimi nierung (ÖB Peking 2024, vgl. AA 26.10.2022), ungleichem Zugang zu öffentlichen Leistungen und zu Landrechten (ÖB Peking 2024). Auch wenn die Gleichberechtigung der Geschlechter ein erklärtes politisches Ziel der Regierung ist, gibt es noch immer wenige Frauen in gehobenen Positionen (AA 26.10.2022). Häusliche Gewalt betrifft nach wie vor eine große Zahl chinesischer Frauen (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 29.2.2024a), obwohl ein im August 2023 veröffentlichter Bericht des Staatsrats feststell te, dass die häusliche Gewalt seit der Einführung des Gesetzes gegen häusliche Gewalt im Jahr 2015 zurückgegangen ist. Das Gesetz definierte häusliche Gewalt als zivil- und nicht als strafrechtliches Vergehen (FH 29.2.2024a). Einigen Wissenschaftlern zufolge wurden die Opfer ermutigt, zu versuchen, die häusliche Gewalt durch Schlichtung zu lösen. Das gesellschaftliche Gefühl, dass häusliche Gewalt eine persönliche, private Angelegenheit sei, trug dazu bei, dass zu wenige Fälle gemeldet wurden und die Behörden untätig blieben, wenn Frauen mit häuslicher Gewalt konfrontiert wurden (USDOS 23.4.2024). Vergewaltigung ist illegal, Strafen für Vergewaltigung reichen von drei Jahren Gefängnis bis zur Hinrichtung. Die meisten Fälle von Vergewaltigung werden durch private Vergleiche beendet (USDOS 23.4.2024). Vergewaltigung in der Ehe steht gesetzlich nicht unter Strafe (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 29.2.2024a). Nach dem Gesetz über den Schutz und die Rechte von Frauen ist sexuelle Belästigung von Frauen strafbar. Das Gesetz ist jedoch sehr vage formuliert, entsprechende Regelungen im Strafgesetz fehlen (AA 26.10.2022). Sexuelle Belästigung ist weit verbreitet. Human Rights Watch zitierte eine Statistik, wonach fast 40% der Frauen angeben, am Arbeitsplatz sexuell belästigt worden zu sein. Viele Frauen sind jedoch laut offiziellen Medien nach wie vor nicht bereit, solche Vorfälle zu melden, da sie nicht an die Wirksamkeit des Justizsystems glauben.Mehrere Berichte über sexuelle Belästigung wurden über Social Media weiterverbreitet. Dies hat dazu beigetragen, das Bewusstsein für das Problem, insbesondere am Arbeitsplatz, zu schärfen (USDOS 23.4.2024). Zwangsprostitution und Menschenhandel werden strafrechtlich verfolgt, bei Erschwerungsgrün den bis hin zur Todesstrafe (AA 26.10.2022). Vom Menschenhandel sind besonders Frauen 58

und Kinder aus ländlichen Gebieten betroffen. Es gibt einen nationalen Aktionsplan gegen den Handel mit Frauen und Kindern (ÖB Peking 2024). Frauen sind von der Durchsetzung der Familienplanungspolitik der VR China in besonderem Maße betroffen. Die Familienplanungspolitik sieht seit Juni 2021 vor, dass eine verheiratete Frau drei Kinder bekommen darf. Dieses neue Familienbild wird nun stark propagiert und Frauen, dazu aufgefordert, ihre Familienplanung entsprechend anzupassen (AA 26.10.2022). Die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) und die Regierung schränken durch Gesetze und politische Maßnahmen das Recht der Eltern ein, die Anzahl ihrer Kinder selbst zu bestimmen. Das Gesetz beschränkt die meisten verheirateten Paare auf drei Kinder (statt zwei, Änderung im Jahr 2021) und ermöglicht es Paaren, die Erlaubnis für ein viertes Kind zu beantragen, wenn sie die lokalen und provinziellen Anforderungen erfüllen. Das Gesetz enthält Bestimmungen, die darauf abzielten, die Geburtenrate zu erhöhen und die Belastung durch die Kindererziehung zu verringern (USDOS 23.4.2024). Im Jahr 2022 startete die Regierung eine neue Kampagne, in der die für die Familienplanung zuständigen Beamten angewiesen wurden, die Zahl der Abtrei bungen zu begrenzen, indem sie unter anderem von Abtreibungen aus „ nicht-medizinischen“ Gründen abrieten (FH 29.2.2024a). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.10.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Volksrepublik China (Stand: September 2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/20814 20/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksr epublik_China_(Stand_September_2022),_26.10.2022.pdf, Zugriff 20.2.2023 [Login erforderlich] ■ FH - Freedom House (29.2.2024a): Freedom in the World 2024 - China, https://www.ecoi.net/de/do kument/2105013.html, Zugriff 10.6.2024 ■ ÖB Peking - Österreichische Botschaft Peking [Österreich] (2024): Asylbericht 2023: Volksrepublik China (Stand Juli 2024) ■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107650.html, Zugriff 10.6.2024 18.2 Familienplanungspolitik, inkl. „ black children“ Letzte Änderung 2022-07-22 10:05 Anmerkung: Wie in den unten angeführten Quellen ersichtlich ist, wurden mit Einführung der Drei-Kind-Politik im Jahr 2021 zwar auch die Strafzahlungen für „ überzählige Kinder“ abge schafft, doch findet sich die Politik im Umsetzungsprozess, der regional unterschiedlich verläuft. Zusätzlich sind viele der Personen, deren Geburt vor der Abschaffung nicht registriert werden konnten, weiterhin unregistriert. Aus diesem Grund werden die zwar rechtlich bereits obsoleten, allerdings faktisch noch relevanten Regelungen zur Geburtenbeschränkung dargelegt: Ab den späten 1970er-Jahren erlaubte die Politik nur ein Kind pro Familie. Für ethnische Min derheiten und Familien am Land galten bereits seit Längerem bestimmte Ausnahmen. 2016 wurde allen Familien erlaubt, zwei Kinder zu bekommen (DFAT 22.12.2021). Seit Juni 2021 sieht die Familienplanungspolitik vor, dass eine verheiratete Frau drei Kinder bekommen darf (AA 11.10.2021; vgl. USDOS 12.4.2022). Die Nationale Gesundheitskommission gab bekannt, dass 59

alle nach dem 31.5.2021 geborenen Kinder unter die Drei-Kind-Politik fallen (BAMF 9.8.2021). Die Einführung der Drei-Kind-Politik ist eine Maßnahme der chinesischen Regierung als Reakti on auf die rapide Überalterung der Bevölkerung. Die Umsetzung erfolgt auf regionaler und lokaler Ebene, Änderungen der Politik werden allerdings prinzipiell nicht rückwirkend angewendet (ÖB 12.2021). Nach den vorherigen Varianten der Familienplanungspolitik mussten Eltern für Kinder, die über die Geburtenbeschränkungen hinaus geboren wurden, eine Geldstrafe zahlen - eine „ social maintenance fee“ [„ soziale Unterhaltsgebühr“] (UKHO 5.2022; vgl. USDOS 12.4.2022). Die Strafen für die Überschreitung der zulässigen Kinderzahl wurden nicht einheitlich vollstreckt und variierten je nach Provinz. Sie konnten das Zehnfache des Jahreseinkommens einer Person erreichen. Diejenigen, die über die finanziellen Mittel verfügten, zahlten häufig die Gebühr, um sicherzustellen, dass ihre Kinder Zugang zu staatlichen Dienstleistungen und Rechten hatten. (USDOS 12.4.2022). „ Black children“, unregistrierte Kinder Wurde die Geldstrafe nicht bezahlt, konnte das Kind nicht im Hukou registriert werden. Dies bedeutet, dass es rechtlich nicht existiert und keinen Zugang zu Sozialleistungen wie Gesund heitsversorgung und Bildung hat (UKHO 5.2022) sowie zu Identitätsnachweisen oder Pensions leistungen hat (USDOS 12.4.2022). Diese „ black children“, also illegal geborene Kinder, sind auch anfällig für Missbrauch und Menschenhandel (ÖB 12.2021). Laut der Volkszählung 2020 wurden rund 12 Millionen Kinder im Zeitraum von 10 Jahren in China nicht registriert, wobei davon auszugehen ist, dass die tatsächliche Zahl um einiges höher liegt (ÖB 12.2021). Kinder ohne Eintragung im Hukou-Register (heihaizi) stellen in China ein erhebliches soziales Problem dar. Sie können kein Eigentum erben oder erwerben, keinen Versicherungsschutz für medizinische oder soziale Zwecke erhalten oder die Schule besuchen. Als Erwachsene können sie sich nicht für Stellen bewerben, heiraten oder legal eine Familie gründen (UNSW4.2020; vgl. UKHO 5.2022). Im Jahr 2016 wies die nationale Regierung bereits alle Lokalregierungen an, Kinder im Hukou zu registrieren, auch wenn sie „ außerplanmäßig“ geboren wurden (DFAT 22.12.2021). Nach Ende der Ein-Kind-Politik soll es für vormals „ illegale“, „ überzählige“ Kinder möglich sein, sich registrieren zu lassen. Gemäß der Stellungnahme des Büros des Staatsrates zur Lösung des Hukou-Registrierungsproblems besteht auch für nicht eheliche Kinder und „ überzählige“ Kinder das Recht auf Hukou-Registrierung. Probleme liegen allerdings in der Rechtsdurchsetzung und - umsetzung (AA 11.10.2021). Obwohl illegal geborene Kinder an sich das Recht auf Registrierung, Aufenthaltskarte (hukou) und Zugang zum staatlichen Bildungs- und Gesundheitssystem haben, wurde ihnen das jedoch häufig von den regionalen/lokalen Behörden verwehrt. Die Einhebung der Strafzahlungen ist eine nicht unbedeutende Einnahmequelle für die Behörden (ÖB 12.2021). Stückweise Umsetzung der neuen Politik Nach der Einführung der geänderten Familienplanungspolitik im August 2021 gibt es keinen Gesetzesartikel mehr, der Paare, die außerhalb der Politik Kinder bekommen, zur Zahlung einer 60
