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kultureller Identität (FH 29.2.2024b). Seit 2009 haben sich insgesamt 160 überwiegend junge 
ethnische Tibeterinnen und Tibeter aus Protest gegen die Beschränkung ihrer religiösen und 
kulturellen Autonomie öffentlich selbst in Brand gesetzt. Der letzte Fall wurde im April 2022 
berichtet (AA 26.10.2022).
Reisen ins Ausland werden durch starke Verzögerungen bei der Passausstellung in Gebieten mit 
hohem Anteil ethnischer Minderheiten erschwert (AA 26.10.2022; vgl. FH 29.2.2024b). Zudem 
behindert die verstärkte Zusammenarbeit zwischen China und Nepal Tibeter beim Grenzübertritt 
nach Nepal. Einige tibetische Pilger, die ins Ausland reisten, wurden bei ihrer Rückkehr nach 
China inhaftiert (FH 29.2.2024b).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.10.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Volksrepublik China (Stand: September 2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/20814
20/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksr
epublik_China_(Stand_September_2022),_26.10.2022.pdf, Zugriff 20.2.2023 [Login erforderlich]
■ FH - Freedom House (29.2.2024b): Freedom in the World 2024 - Tibet, https://www.ecoi.net/en/do
cument/2108074.html, Zugriff 13.8.2024
■ ÖB Peking - Österreichische Botschaft Peking [Österreich] (2024): Asylbericht 2023: Volksrepublik 
China (Stand Juli 2024)
17.2 Minderheiten: Uiguren
Letzte Änderung 2024-11-28 10:41
In der autonomen Provinz Xinjiang leben etwa 20 Millionen Menschen, wovon ca. 10 Millio­
nen Angehörige der uigurischen Bevölkerung sowie anderer muslimischer Minderheiten sind 
(AA 26.10.2022). Es wird von schweren Menschenrechtsverletzungen gegen Uiguren, Kasa­
chen, und andere überwiegend muslimische ethnische Minderheiten in der Region berichtet 
(AI 24.4.2024; vgl. USDOS 23.4.2024),für die niemand zur Rechenschaft gezogen wird(AI 
24.4.2024).
Angehörige der uigurischen Bevölkerung beklagen Benachteiligungen im Berufs- und Ausbil­
dungsbereich (AA 26.10.2022). Trotz der Bestimmungen zur Sicherstellung der kulturellen und 
sprachlichen Rechte werden internationalen Medien zufolge in ganz Xinjiang Maßnahmen um­
gesetzt, die einen vollständigen Unterricht in Mandarin ab dem Vorschulalter vorschreiben und 
die Verwendung des Uigurischen bei allen Bildungsaktivitäten und in der Verwaltung verbieten 
(USDOS 23.4.2024). Muslime sind insbesondere im Rahmen der Kampagne zur Sinisierung 
der Religionen zunehmend Restriktionen und Diskriminierungen ausgesetzt, die Religionsaus­
übung wird insbesondere bei der uigurischen Bevölkerung stark reglementiert [siehe dazu auch 
Religionsfreiheit Muslime, insbesondere in Xinjiang] (AA 26.10.2022).
Seit 2017 sind mehr als eine Million Uiguren und Angehörige anderer überwiegend muslimi­
scher Minderheitengruppen willkürlichen Verhaftungen und Inhaftierungen durch die Regierung 
ausgesetzt, darunter in außergerichtlichen Internierungslagern, Gefängnissen und zusätzlich 
eine weitere unbekannte Anzahl, die einer „ Umerziehung“ unterworfen wird (USDOS 23.4.2024; 
vgl. AI 24.4.2024).
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Uiguren berichten über systematische Folter und andere erniedrigende Behandlung durch Be­
amte, die in den Internierungslagern arbeiten [zu Überwachung der Bevölkerung und Internie­
rungslager in Xinjiang siehe Kapitel Politische Lage und Sicherheitslage in Xinjiang] (USDOS 
23.4.2024). Eine freie Religionsausübung ist in den Ausbildungszentren nicht möglich (ÖB Pe­
king 2024).
Die offiziellen staatlichen Medien veröffentlichen Propaganda, in der Angehörige ethnischer 
oder religiöser Minderheiten als gewalttätig oder minderwertig dargestellt werden. In dieser 
Propaganda wird eine vermeintliche Verbindung zwischen dem Islam und Gewalttaten hervor­
gehoben und dessen Anhänger als kulturell rückständig und weniger gebildet dargestellt, was 
Umerziehungsmaßnahmen erforderlich mache (USDOS 23.4.2024).
Uigurische und andere muslimische Frauen in Xinjiang, insbesondere solche mit zwei oder mehr 
Kindern, sind Programmen der Zwangssterilisation ausgesetzt (FH 29.2.2024a; vgl. GfbV o.D.).
Uiguren, insbesondere die in Xinjiang leben, berichten von großen Schwierigkeiten bei der Ge­
nehmigung von Pässen (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 29.2.2024a). Häufig werden ihnen Pässe 
für Auslandsreisen verweigert. Seit 2016 haben die Behörden die Einwohner von Xinjiang auf­
gefordert, ihre Pässe abzugeben, oder ihnen mitgeteilt, dass keine neuen Reisepässe verfügbar 
seien. Die Behörden weigern sich, Pässe für im Ausland lebende Uiguren zu erneuern (USDOS 
23.4.2024).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.10.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Volksrepublik China (Stand: September 2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/20814
20/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksr
epublik_China_(Stand_September_2022),_26.10.2022.pdf, Zugriff 20.2.2023 [Login erforderlich]
■ AI - Amnesty International (24.4.2024): Amnesty International Report 2023/24; Zur weltweiten Lage 
der Menschenrechte; China 2023, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107862.html , Zugriff 
10.6.2024
■ FH - Freedom House (29.2.2024a): Freedom in the World 2024 - China, https://www.ecoi.net/de/do
kument/2105013.html, Zugriff 10.6.2024
■ GfbV - Gesellschaft für bedrohte Völker (o.D.): Uiguren in China leiden sehr: Nicht tatenlos zusehen!, 
https://www.gfbv.de/de/aktiv-werden/kampagnen-petitionen/weitere-kampagnen/nicht-tatenlos-zus
ehen, Zugriff 11.11.2024
■ ÖB Peking - Österreichische Botschaft Peking [Österreich] (2024): Asylbericht 2023: Volksrepublik 
China (Stand Juli 2024)
■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights Practices: China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107650.html, Zugriff 10.6.2024
17.3 Mongolen
Letzte Änderung 2024-11-28 10:41
Die meisten ethnischen Mongolen leben in der Autonomen Region Inneren Mongolei, sind aber 
auch in den benachbarten Provinzen zu finden. Die Migration von Han-Chinesen in die Re­
gion ist signifikant, reicht aber schon in die Zeit vor die Gründung der Volksrepublik zurück. 
Der Han-chinesische Bevölkerungsanteil übertrifft heute den mongolischen bei Weitem (DFAT 
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22.12.2021). Nominelle Repräsentanten der Mongolen, wie anderer ethnischer Minderheiten­
gruppennehmen, nehmen an Partei- und Staatsgremien wie dem Nationalen Volkskongress teil. 
Ihre Rolle ist allerdings weitgehend symbolisch (FH 29.2.2024a).
Mit 1. September 2020 wurden neue Bestimmungen zur Unterrichtssprache in den Schulen 
der Inneren Mongolei eingeführt. Diese sehen vor, dass schrittweise anstelle von Mongolisch 
Mandarin als Unterrichtssprache eingeführt werden soll. Die Regierungsbehörden verlangen von 
den Unterrichtenden, die Unterrichtsfächer Geschichte und Politik sowie Sprache und Literatur 
statt in der traditionellen mongolischen Sprache und Schrift nun ausschließlich in Mandarin zu 
unterrichten (USDOS 23.4.2024; vgl. ÖB Peking 2024). Für das Schuljahr 2023 war vorgesehen, 
dass der Mongolisch-Unterricht von sieben auf eine Einheit pro Woche reduziert wird. Die 
Änderung führte zu Protesten der Angehörigen der mongolischen Minderheit sowie besorgter 
Eltern, die ihre Kinder teilweise aus den Schulen nahmen und sich mitunter weigerten, ihre 
Kinder wieder in die Schule zu schicken (ÖB Peking 2024).
Lokale und internationale Kritiker beschuldigen die chinesische Regierung der Zwangsassimilie­
rung und der Zerstörung der mongolischen Kultur. Der Gebrauch der mongolischen Sprache war 
bereits vor der Änderung der Politik rückläufig, da ethnische Mongolen aus ihren traditionellen 
landwirtschaftlichen Gebieten in die mehrheitlich von Han bewohnten Städte zwangsumgesie­
delt wurden, in denen Mandarin gesprochen wird (DFAT 22.12.2021). Somit besteht auch in der 
Inneren Mongolei Sorge, dass die mongolische Sprache und Kultur schrittweise zurückgedrängt 
werde (ÖB Peking 2024).
Oppositionelle Meinungsäußerungen werden auch in der Inneren Mongolei massiv verfolgt. 
Forderungen nach größerer Autonomie werden reflexhaft als Bedrohung durch „ Separatismus“
aufgefasst und streng verfolgt (AA 26.10.2022). So sind auch Menschen, die sich außerhalb 
staatlicher Einrichtungen um die Förderung der mongolischen Kultur und um echte Autono­
mie in der Inneren Mongolei bemühen bzw. zu Vereinigungen zusammenschließen, politischer 
Verfolgung ausgesetzt (ÖB Peking 2024).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.10.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Volksrepublik China (Stand: September 2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/20814
20/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksr
epublik_China_(Stand_September_2022),_26.10.2022.pdf, Zugriff 20.2.2023 [Login erforderlich]
■ DFAT - Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (22.12.2021): DFAT Country Information 
Report People’s Republic of China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2067346/country-information-r
eport-china-22122021.pdf, Zugriff 15.2.2023
■ FH - Freedom House (29.2.2024a): Freedom in the World 2024 - China, https://www.ecoi.net/de/do
kument/2105013.html, Zugriff 10.6.2024
■ ÖB Peking - Österreichische Botschaft Peking [Österreich] (2024): Asylbericht 2023: Volksrepublik 
China (Stand Juli 2024)
■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights Practices: China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107650.html, Zugriff 10.6.2024
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18 Relevante Bevölkerungsgruppen
18.1 Frauen
Letzte Änderung 2024-11-28 10:41
Laut Verfassung haben Frauen in allen Lebensbereichen dieselben Rechte wie Männer (USDOS 
23.4.2024; vgl. AA 26.10.2022). Das Gesetz sieht Gleichheit in Bezug auf Eigentum, Erbrecht, 
Zugang zu Bildung und gleichen Lohn für gleiche Arbeit vor. Dennoch berichteten Frauen, dass 
Diskriminierung, ungerechtfertigte Entlassung, Degradierung und Lohnunterschiede erhebliche 
Probleme darstellten (USDOS 23.4.2024).
Es besteht kein politisches Bewusstsein zu Geschlechtergleichheit oder Frauenrechten (ÖB Pe­
king 2024) und besonders in ländlichen Gebieten kommt es zu geschlechtsspezifischer Diskrimi­
nierung (ÖB Peking 2024, vgl. AA 26.10.2022), ungleichem Zugang zu öffentlichen Leistungen 
und zu Landrechten (ÖB Peking 2024). Auch wenn die Gleichberechtigung der Geschlechter 
ein erklärtes politisches Ziel der Regierung ist, gibt es noch immer wenige Frauen in gehobenen 
Positionen (AA 26.10.2022).
Häusliche Gewalt betrifft nach wie vor eine große Zahl chinesischer Frauen (USDOS 23.4.2024; 
vgl. FH 29.2.2024a), obwohl ein im August 2023 veröffentlichter Bericht des Staatsrats feststell­
te, dass die häusliche Gewalt seit der Einführung des Gesetzes gegen häusliche Gewalt im 
Jahr 2015 zurückgegangen ist. Das Gesetz definierte häusliche Gewalt als zivil- und nicht als 
strafrechtliches Vergehen (FH 29.2.2024a). Einigen Wissenschaftlern zufolge wurden die Opfer 
ermutigt, zu versuchen, die häusliche Gewalt durch Schlichtung zu lösen. Das gesellschaftliche 
Gefühl, dass häusliche Gewalt eine persönliche, private Angelegenheit sei, trug dazu bei, dass 
zu wenige Fälle gemeldet wurden und die Behörden untätig blieben, wenn Frauen mit häuslicher 
Gewalt konfrontiert wurden (USDOS 23.4.2024).
Vergewaltigung ist illegal, Strafen für Vergewaltigung reichen von drei Jahren Gefängnis bis zur 
Hinrichtung. Die meisten Fälle von Vergewaltigung werden durch private Vergleiche beendet 
(USDOS 23.4.2024). Vergewaltigung in der Ehe steht gesetzlich nicht unter Strafe (USDOS 
23.4.2024; vgl. FH 29.2.2024a).
Nach dem Gesetz über den Schutz und die Rechte von Frauen ist sexuelle Belästigung von 
Frauen strafbar. Das Gesetz ist jedoch sehr vage formuliert, entsprechende Regelungen im 
Strafgesetz fehlen (AA 26.10.2022). Sexuelle Belästigung ist weit verbreitet. Human Rights 
Watch zitierte eine Statistik, wonach fast 40% der Frauen angeben, am Arbeitsplatz sexuell 
belästigt worden zu sein. Viele Frauen sind jedoch laut offiziellen Medien nach wie vor nicht bereit, 
solche Vorfälle zu melden, da sie nicht an die Wirksamkeit des Justizsystems glauben.Mehrere 
Berichte über sexuelle Belästigung wurden über Social Media weiterverbreitet. Dies hat dazu 
beigetragen, das Bewusstsein für das Problem, insbesondere am Arbeitsplatz, zu schärfen 
(USDOS 23.4.2024).
Zwangsprostitution und Menschenhandel werden strafrechtlich verfolgt, bei Erschwerungsgrün­
den bis hin zur Todesstrafe (AA 26.10.2022). Vom Menschenhandel sind besonders Frauen 
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und Kinder aus ländlichen Gebieten betroffen. Es gibt einen nationalen Aktionsplan gegen den 
Handel mit Frauen und Kindern (ÖB Peking 2024).
Frauen sind von der Durchsetzung der Familienplanungspolitik der VR China in besonderem 
Maße betroffen. Die Familienplanungspolitik sieht seit Juni 2021 vor, dass eine verheiratete Frau 
drei Kinder bekommen darf. Dieses neue Familienbild wird nun stark propagiert und Frauen, 
dazu aufgefordert, ihre Familienplanung entsprechend anzupassen (AA 26.10.2022).
Die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) und die Regierung schränken durch Gesetze und 
politische Maßnahmen das Recht der Eltern ein, die Anzahl ihrer Kinder selbst zu bestimmen. 
Das Gesetz beschränkt die meisten verheirateten Paare auf drei Kinder (statt zwei, Änderung 
im Jahr 2021) und ermöglicht es Paaren, die Erlaubnis für ein viertes Kind zu beantragen, wenn 
sie die lokalen und provinziellen Anforderungen erfüllen. Das Gesetz enthält Bestimmungen, die 
darauf abzielten, die Geburtenrate zu erhöhen und die Belastung durch die Kindererziehung zu 
verringern (USDOS 23.4.2024). Im Jahr 2022 startete die Regierung eine neue Kampagne, in 
der die für die Familienplanung zuständigen Beamten angewiesen wurden, die Zahl der Abtrei­
bungen zu begrenzen, indem sie unter anderem von Abtreibungen aus „ nicht-medizinischen“
Gründen abrieten (FH 29.2.2024a).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.10.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Volksrepublik China (Stand: September 2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/20814
20/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksr
epublik_China_(Stand_September_2022),_26.10.2022.pdf, Zugriff 20.2.2023 [Login erforderlich]
■ FH - Freedom House (29.2.2024a): Freedom in the World 2024 - China, https://www.ecoi.net/de/do
kument/2105013.html, Zugriff 10.6.2024
■ ÖB Peking - Österreichische Botschaft Peking [Österreich] (2024): Asylbericht 2023: Volksrepublik 
China (Stand Juli 2024)
■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights Practices: China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107650.html, Zugriff 10.6.2024
18.2 Familienplanungspolitik, inkl. „ black children“
Letzte Änderung 2022-07-22 10:05
Anmerkung: Wie in den unten angeführten Quellen ersichtlich ist, wurden mit Einführung der 
Drei-Kind-Politik im Jahr 2021 zwar auch die Strafzahlungen für „ überzählige Kinder“ abge­
schafft, doch findet sich die Politik im Umsetzungsprozess, der regional unterschiedlich verläuft. 
Zusätzlich sind viele der Personen, deren Geburt vor der Abschaffung nicht registriert werden 
konnten, weiterhin unregistriert. Aus diesem Grund werden die zwar rechtlich bereits obsoleten, 
allerdings faktisch noch relevanten Regelungen zur Geburtenbeschränkung dargelegt:
Ab den späten 1970er-Jahren erlaubte die Politik nur ein Kind pro Familie. Für ethnische Min­
derheiten und Familien am Land galten bereits seit Längerem bestimmte Ausnahmen. 2016 
wurde allen Familien erlaubt, zwei Kinder zu bekommen (DFAT 22.12.2021). Seit Juni 2021 sieht 
die Familienplanungspolitik vor, dass eine verheiratete Frau drei Kinder bekommen darf (AA 
11.10.2021; vgl. USDOS 12.4.2022). Die Nationale Gesundheitskommission gab bekannt, dass 
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alle nach dem 31.5.2021 geborenen Kinder unter die Drei-Kind-Politik fallen (BAMF 9.8.2021). 
Die Einführung der Drei-Kind-Politik ist eine Maßnahme der chinesischen Regierung als Reakti­
on auf die rapide Überalterung der Bevölkerung. Die Umsetzung erfolgt auf regionaler und lokaler 
Ebene, Änderungen der Politik werden allerdings prinzipiell nicht rückwirkend angewendet (ÖB 
12.2021).
Nach den vorherigen Varianten der Familienplanungspolitik mussten Eltern für Kinder, die über 
die Geburtenbeschränkungen hinaus geboren wurden, eine Geldstrafe zahlen - eine „ social 
maintenance fee“ [„ soziale Unterhaltsgebühr“] (UKHO 5.2022; vgl. USDOS 12.4.2022). Die 
Strafen für die Überschreitung der zulässigen Kinderzahl wurden nicht einheitlich vollstreckt und 
variierten je nach Provinz. Sie konnten das Zehnfache des Jahreseinkommens einer Person 
erreichen. Diejenigen, die über die finanziellen Mittel verfügten, zahlten häufig die Gebühr, um 
sicherzustellen, dass ihre Kinder Zugang zu staatlichen Dienstleistungen und Rechten hatten. 
(USDOS 12.4.2022).
„ Black children“, unregistrierte Kinder
Wurde die Geldstrafe nicht bezahlt, konnte das Kind nicht im Hukou registriert werden. Dies 
bedeutet, dass es rechtlich nicht existiert und keinen Zugang zu Sozialleistungen wie Gesund­
heitsversorgung und Bildung hat (UKHO 5.2022) sowie zu Identitätsnachweisen oder Pensions­
leistungen hat (USDOS 12.4.2022). Diese „ black children“, also illegal geborene Kinder, sind 
auch anfällig für Missbrauch und Menschenhandel (ÖB 12.2021).
Laut der Volkszählung 2020 wurden rund 12 Millionen Kinder im Zeitraum von 10 Jahren in 
China nicht registriert, wobei davon auszugehen ist, dass die tatsächliche Zahl um einiges 
höher liegt (ÖB 12.2021). Kinder ohne Eintragung im Hukou-Register (heihaizi) stellen in China 
ein erhebliches soziales Problem dar. Sie können kein Eigentum erben oder erwerben, keinen 
Versicherungsschutz für medizinische oder soziale Zwecke erhalten oder die Schule besuchen. 
Als Erwachsene können sie sich nicht für Stellen bewerben, heiraten oder legal eine Familie 
gründen (UNSW4.2020; vgl. UKHO 5.2022).
Im Jahr 2016 wies die nationale Regierung bereits alle Lokalregierungen an, Kinder im Hukou 
zu registrieren, auch wenn sie „ außerplanmäßig“ geboren wurden (DFAT 22.12.2021). Nach 
Ende der Ein-Kind-Politik soll es für vormals „ illegale“, „ überzählige“ Kinder möglich sein, sich 
registrieren zu lassen. Gemäß der Stellungnahme des Büros des Staatsrates zur Lösung des 
Hukou-Registrierungsproblems besteht auch für nicht eheliche Kinder und „ überzählige“ Kinder 
das Recht auf Hukou-Registrierung. Probleme liegen allerdings in der Rechtsdurchsetzung und -
umsetzung (AA 11.10.2021). Obwohl illegal geborene Kinder an sich das Recht auf Registrierung, 
Aufenthaltskarte (hukou) und Zugang zum staatlichen Bildungs- und Gesundheitssystem haben, 
wurde ihnen das jedoch häufig von den regionalen/lokalen Behörden verwehrt. Die Einhebung 
der Strafzahlungen ist eine nicht unbedeutende Einnahmequelle für die Behörden (ÖB 12.2021).
Stückweise Umsetzung der neuen Politik
Nach der Einführung der geänderten Familienplanungspolitik im August 2021 gibt es keinen 
Gesetzesartikel mehr, der Paare, die außerhalb der Politik Kinder bekommen, zur Zahlung einer 
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sozialen Unterhaltsgebühr verpflichtet (UKHO 5.2022). Mit der Änderung werden außerdem die 
Strafen abgeschafft, die Arbeitnehmern bei Verstößen gegen die Geburtenbeschränkungen am 
Arbeitsplatz drohten, einschließlich der Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Somit gibt es nun 
nach nationalem Recht keine Strafen mehr, wenn man vier oder mehr Kinder hat (NPC Observer 
24.8.2021).
Die neue 3-Kind-Politik muss jedoch noch offiziell umgesetzt werden. Der Ständige Ausschuss 
des Nationalen Volkskongresses muss zunächst das Bevölkerungs- und Familienplanungs­
gesetz überarbeiten, bevor die verschiedenen ständigen Ausschüsse der Provinzen in ganz 
China ihre Verordnungen aktualisieren und anschließend die Umsetzung des neuen Gesetzes 
ankündigen. Daneben gibt es eine Reihe von damit zusammenhängenden Verfahren und Ver­
ordnungen, die sich noch auf die derzeitige 2-Kind-Regelung beziehen und daher aktualisiert 
werden müssen, bevor die 3-Kind-Politik umgesetzt ist (UKHO 5.2022).
Die Provinz Guangdong erlaubt z. B. in ihrer neu eingeführten Richtlinie zur Geburtenregistrie­
rung bereits die Registrierung aller Geburten - einschließlich außerehelicher Geburten. Sie hat 
bereits die Einhebung der „ sozialen Unterhaltsgebühr“ eingestellt. Die Gesundheitskommissi­
on der Provinz Guangdong bestätigte, dass die am 1. Mai 2022 in Kraft getretene Richtlinie 
der Provinz zur Geburtenregistrierung vorsieht, dass die Menschen keine Genehmigung mehr 
für Geburten beantragen müssen. Um sicherzustellen, dass das Bevölkerungsmonitoring alle 
erfasst, erlaubt die Richtlinie die Geburtenregistrierung für Geburten außerhalb der Ehe und 
hebt die Beschränkungen für die Registrierung im Hukou für Paare auf. Auch andere Provinzen 
und Städte haben bereits damit begonnen, ihre Geburtenregelungen zu überarbeiten, um die 
Drei-Kind-Politik umzusetzen (China.Org 7.5.2022).
Mit Stand Dezember 2021 berichtet das australische Außenministerium, das die Umsetzung 
von Ort zu Ort unterschiedlich ist und eine Bestrafung für außerplanmäßige Kinder immer noch 
möglich sei, doch viel unwahrscheinlicher als in der Vergangenheit. Die Wahrscheinlichkeit der 
Durchsetzung oder der Verhängung von Strafen bei Nichteinhaltung, sowohl vor als auch nach 
der Einführung der neuen Vorschriften, ist von Ort zu Ort unterschiedlich. Es sind allerdings 
keine Hinweise bekannt, dass Verstöße gegen die Familienplanungsgesetze in China noch 
streng bestraft oder Menschen wegen Nichtzahlung dieser Gebühren inhaftiert wurden (DFAT 
22.12.2021).
Uneheliche Kinder
Unehelich geborene Kinder können ebenfalls als „ außerplanmäßig“ betrachtet werden (DFAT 
22.12.2021). Das Gesetz erwähnt nur die Rechte verheirateter Paare, was bedeutet, dass 
unverheiratete Frauen nicht berechtigt sind, Kinder zu bekommen. Allerdings verbietet die Fami­
lienplanungspolitik ledigen/unverheirateten Frauen nicht explizit, Kinder zu bekommen (UKHO 
5.2022). Es gibt kein Gesetz, das außereheliche Kinder für illegal erklärt, aber auch keines, 
das sie für legal erklärt (Forbes India 21.3.2022). Viele lokale Regierungen interpretieren die 
Geburt unehelicher Kinder als Verletzung der Familienplanungspolitik. Rechtlich stellt sie eine 
Grauzone dar (TST 1.9.2021).
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Den Müttern konnten „ soziale Unterhaltsgebühren“ auferlegt werden und den Kindern legale 
Dokumente wie Geburtsurkunden und die Hukou- Registrierung verweigert werden. Die lokalen 
Regierungen setzten diese Vorschriften nur selten um (UKHO 5.2022). Sofern die „ soziale Unter­
haltsgebühr“ bezahlt wurde, hat auch ein unehelich geborenes Kind Zugang zu den staatlichen 
Leistungen, insbesondere Schule, Sozialversicherung, etc. (ÖB 28.5.2020).
Mit der Einführung der Drei-Kind-Politik wurde die „ soziale Unterhaltsgebühr“ abgeschafft, al­
lerdings weist eine begrenzte Zahl an Quellen darauf hin, dass alleinstehende Frauen weiterhin 
mit Geldstrafen belegt werden können, wenn sie ein Kind außerhalb der Ehe zur Welt bringen 
(UKHO 5.2022; vgl. GT 5.3.2022).  Die Umsetzung ist auf lokaler Ebene uneinheitlich (USDOS 
12.4.2022).
Auf der gesetzlichen Ebene enthält das Ehegesetz pauschal ein Diskriminierungsverbot für nicht 
ehelich geborene Kinder. Bei der Umsetzung dieser gesetzlichen Bestimmung gibt es deutliche 
Unterschiede zwischen Großstädten und ländlichen Provinzgegenden, eine landesweite ein­
heitliche Praxis ist noch nicht zu erkennen. Nicht ehelich geborene Kinder folgen in aller Regel 
der Hukou-Registrierung der Mutter, wobei ein Abstammungsnachweis vorgelegt werden muss. 
Es gibt Hinweise, wonach vereinzelt nach wie vor eine Eheurkunde vorgelegt werden muss 
(AA 11.10.2021). Uneheliche Kinder sind somit rechtlich gesehen ehelichen Kindern formal 
gleichgestellt (Art. 5 des Ehegesetzes der Volksrepublik China). Sofern die Voraussetzungen 
der Hukou-Registrierung erfüllt sind, können Institutionen wie Kindergärten, Schulen, Kranken­
häuser, öffentlicher Nahverkehr, etc. keinerlei Diskriminierung mehr praktizieren. Im Rahmen 
der Verstädterung und damit einhergehenden Anonymisierung der Gesellschaft nimmt kaum 
noch jemand Notiz davon, ob Kinder ehelich oder unehelich sind (ÖB 12.2021).
Mütter, die außerhalb einer Ehe ein Kind bekommen, haben allerdings weiterhin keine Ansprü­
che auf staatliche Leistungen und Schutz wie Mutterschutzurlaub oder staatliche medizinische 
Vorsorge (Forbes India 21.3.2022; vgl. UKHO 5.2022). Da die Familienplanungspolitik nur ver­
heiratete Paare erwähnt, verlangen viele lokale Regierungen vor der Gewährung von Leistungen 
eine Heiratserlaubnis (UKHO 5.2022). Geschiedene oder verwitwete Mütter haben Anspruch 
darauf (The Economist 4.12.2021). Die Provinzen Guangdong und Shanghai haben ihre Anfor­
derungen geändert, sodass Frauen nun nicht mehr den Nachweis einer Heirat erbringen müssen, 
um Mutterschaftsleistungen zu erhalten (UKHO 5.2022). Staatliche Stellen veröffentlichen au­
ßerdem Überlegungen, zumindest ein Kind pro unverheirateter Mutter offiziell zu erlauben (GT 
5.3.2022). 
Weitere Maßnahmen zur Steigerung des Bevölkerungswachstums
Die chinesische Regierung ermutigt Familien, mehr Kinder zu bekommen, und zwar aus einer 
Reihe von Gründen, von denen die meisten wirtschaftlicher Natur sind (UKHO 5.2022). Die 
Fertilitätsrate in China ist stark gefallen in den letzten Dekaden und liegt bei 1,3. Doch ist dies 
nur zum Teil auf die Ein-Kind-Politik zurückzuführen. Einen wichtigen Anteil stellen sozioöko­
nomische Faktoren dar (PMC 31.3.2022). Viele junge Chinesen entscheiden sich aufgrund 
des Drucks der Lebenserhaltungskosten und des Wandels des traditionellen Lebensstils gegen 
Kinder (DFAT 22.12.2021). Die Regierung hat einige Maßnahmen angekündigt, um die hohen 
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Kosten für Kinder zu mildern, wie Steuerreduktionen, Wohnbeihilfen, Kinderbetreuung und die 
Reduktion von Ausbildungskosten (RFA 10.2.2022; vgl. The Diplomat 18.3.2022).
Die Regierung fordert außerdem nun eine Reduzierung von Abtreibungen, die nicht „ medizinisch 
notwendig“ sind (Al 29.3.2022; vgl. RFA 10.2.2022). Kritiker bringen vor, dass Frauen wieder zur 
Erreichung von Bevölkerungszielen der Regierung benutzt werden. Zuvor wurden Abtreibungen 
propagiert und erzwungen, jetzt sind sie unerwünscht (RFA 10.2.2022).
Im Ausland geborene Kinder
Fälle einer staatlich gelenkten Entziehung von Kindern, die im Ausland, entgegen der familien­
planungsrechtlichen Vorschriften, gezeugt wurden, sind gesetzlich nicht vorgesehen und nicht 
bekannt (AA 11.10.2021). Bei Geburten im Ausland werden die Kinder so gezählt, als wären sie 
in China geboren, und es gelten die Richtlinien des Ortes, an den sie in China zurückkehren 
(DFAT 22.12.2021).
[Anmerkung: Zu Zwangsmaßnahmen der Familienplanung an Uiguren in Xinjiang siehe Ethni­
sche Minderheiten: Uiguren]
Quellen:
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (11.10.2021): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Volksrepublik China (Stand: Juli 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2062877/Aus
w%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_i
n_der_Volksrepublik_China_%28Stand_Juli_2021%29%2C_11.10.2021.pdf, Zugriff 28.4.2022
■ AI - Amnesty International (29.3.2022): Amnesty International Report 2021/22; Zur weltweiten Lage 
der Menschenrechte; China 2021, https://www.ecoi.net/en/document/2070239.html , Zugriff 
28.4.2022
■ BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (9.8.2021): Briefing Notes, https:
//www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/2021/briefi
ngnotes-kw32-2021.pdf?__blob=publicationFile&v=4, Zugriff 28.4.2022
■ DFAT - Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (22.12.2021): DFAT Country Information 
Report People’s Republic of China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2067346/country-information-r
eport-china-22122021.pdf, Zugriff 27.4.2022
■ The Diplomat (18.3.2022): China Continues to Underdeliver in Its Plans to Combat the Low Birth 
Rate, https://thediplomat.com/2022/03/china-continues-to-underdeliver-in-its-plans-to-combat-the
-low-birth-rate/ , Zugriff 12.7.2022
■ The Economist (4.12.2021): Single mums in China want the same treatment as married ones, https:
//www.economist.com/china/2021/12/04/single-mums-in-china-want-the-same-treatment-as-marri
ed-ones, Zugriff 12.7.2022
■ FH - Freedom House (28.2.2022): Freedom in the World 2022 - China, https://www.ecoi.net/de/do
kument/2068722.html, Zugriff 28.4.2022
■ Forbes India (21.3.2022): Unwed and unwanted, Chinese single mothers fight for rights, https://www.
forbesindia.com/article/lifes/unwed-and-unwanted-chinese-single-mothers-fight-for-rights/74585/1 , 
Zugriff 12.7.2022
■ China.Org (7.5.2022): Guangdong nutzt Geburtenregistrierung nicht mehr zur Geburtenbeschrän­
kung, http://german.china.org.cn/txt/2022-05/07/content_78205627.htm , Zugriff 17.6.2022 
[Anmerkung bei dieser Quelle handelt es sich um ein staatliches Medium des HKS]
■ GT - Global Times (5.3.2022): Political advisor proposes to allow unmarried women aged over 30 
with one child to gain access to maternity leave, insurance, https://www.globaltimes.cn/page/202203
/1254010.shtml, Zugriff 12.7.2022 [Anmerkung bei dieser Quelle handelt es sich um ein staatliches 
Medium des HKS]
■ NPC Observer (24.8.2021): NPCSC Codifies Three-Child Policy, Expands Legal Aid & Updates 
Military Service Law and Physicians Law, https://perma.cc/WJW6-KAY3, Zugriff 17.6.2022
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■ TST - The Sixth Tone (1.9.2021): China Wants Larger Families. Unless You’re a Single Mom, https:
//www.sixthtone.com/news/1008362/china-wants-larger-families.-unless-youre-a-single-mom. , 
Zugriff 12.7.2022
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■ ÖB Peking [Österreich] (28.5.2020): Auskunft des Vertrauensanwaltes
■ PMC - Population Health Metrics (31.3.2022): China’s fertility change: an analysis with multiple 
measures, https://pophealthmetrics.biomedcentral.com/articles/10.1186/s12963-022-00290-7 , 
Zugriff 13.7.2022
■ RFA - Radio Free Asia (10.2.2022): China orders ’interventions’ to prevent teen and single-parent 
abortions, https://www.rfa.org/english/news/china/abortion-curbs-02102022131719.html , Zugriff 
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■ UKHO - United Kingdom Home Office [UK] (5.2022): Country Policy and Information Note China: 
Contravention of the Population and Family Planning law, https://www.ecoi.net/en/file/local/207
3314/CHN_CPIN_Contravention_of_national_population_and_family-planning_laws.pdf , Zugriff 
17.6.2022
■ USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Prac­
tices: China (Includes Hong Kong, Macau, and Tibet) - China, https://www.ecoi.net/en/document/2
071133.html, Zugriff 28.4.2022
■ UNSW - University of New South Wales (4.2020): Migration, urbanisation, climate change and 
children in China—issues from a child rights perspective,https://www.researchgate.net/publication/3
53475115_Migration_urbanisation_climate_change_and_children_in_China-issues_from_a_child_r
ights_perspective_Research_Team#pf31, Zugriff 18.6.2022
18.3 Kinder
Letzte Änderung 2024-11-27 15:22
Die Staatsbürgerschaft wird von den Eltern abgeleitet. Die Eltern müssen ihre Kinder innerhalb 
eines Monats nach der Geburt gemäß dem nationalen Haushaltsregistrierungssystem anmelden. 
Kinder, die außerhalb der politischen Quoten oder von alleinstehenden Frauen geboren wurden, 
können oft nicht registriert werden und erhalten auch keine anderen rechtlichen Dokumente 
wie z. B. die Hukou-Aufenthaltsregisitrierung. Nicht registrierte Kinder wiederum haben keinen 
Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen, einschließlich Bildungs- und Gesundheitsdiensten, 
Identitätsregistrierung oder Pensionsleistungen (USDOS 23.4.2024).
Jeder Chinese wird in seinem Heimatort registriert und kann nur dort soziale Dienste, medizi­
nische Versorgung und Bildung in Anspruch nehmen. Wer umzieht, hat kein Recht auf diese 
Leistungen (PLAN o.D.). 280 Millionen Menschen leben außerhalb ihres Meldebezirks. Wander­
arbeitnehmer und ihre Familien sind hierbei mit zahlreichen Hindernissen in Bezug auf Arbeits­
bedingungen und Arbeitsrechte konfrontiert. Viele haben in den Städten, in denen sie leben und 
arbeiten, keinen Zugang zu öffentlichen Diensten, wie z. B. zu öffentlichen Bildungseinrichtun­
gen für ihre Kinder oder zur Sozialversicherung, da sie nicht als Einwohner der Stadt registriert 
sind (USDOS 23.4.2024). Es können zwar für Städte temporäre Wohngenehmigungen gekauft 
werden; diese sind allerdings für viele nicht erschwinglich (PLAN o.D.).
Für nicht an ihrem Meldesitz ansässige Kinder von Wanderarbeitern bestehen mit ausreichenden 
Mitteln Möglichkeiten, diese in private Schulen zu schicken und eine private Krankenversorgung 
zu organisieren (ÖB Peking 2024). Mehr als neun Millionen Kinder bleiben jedes Jahr auf 
dem Land zurück, wenn ihre Eltern als Wanderarbeiter in die Städte ziehen. Im besten Fall 
kümmern sich die Großeltern um sie. Im schlimmsten Fall sind sie auf sich alleine gestellt. 
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