2025-09-15-coi-cms-laenderinformationen-china-version-7-a024
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
kultureller Identität (FH 29.2.2024b). Seit 2009 haben sich insgesamt 160 überwiegend junge ethnische Tibeterinnen und Tibeter aus Protest gegen die Beschränkung ihrer religiösen und kulturellen Autonomie öffentlich selbst in Brand gesetzt. Der letzte Fall wurde im April 2022 berichtet (AA 26.10.2022). Reisen ins Ausland werden durch starke Verzögerungen bei der Passausstellung in Gebieten mit hohem Anteil ethnischer Minderheiten erschwert (AA 26.10.2022; vgl. FH 29.2.2024b). Zudem behindert die verstärkte Zusammenarbeit zwischen China und Nepal Tibeter beim Grenzübertritt nach Nepal. Einige tibetische Pilger, die ins Ausland reisten, wurden bei ihrer Rückkehr nach China inhaftiert (FH 29.2.2024b). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.10.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Volksrepublik China (Stand: September 2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/20814 20/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksr epublik_China_(Stand_September_2022),_26.10.2022.pdf, Zugriff 20.2.2023 [Login erforderlich] ■ FH - Freedom House (29.2.2024b): Freedom in the World 2024 - Tibet, https://www.ecoi.net/en/do cument/2108074.html, Zugriff 13.8.2024 ■ ÖB Peking - Österreichische Botschaft Peking [Österreich] (2024): Asylbericht 2023: Volksrepublik China (Stand Juli 2024) 17.2 Minderheiten: Uiguren Letzte Änderung 2024-11-28 10:41 In der autonomen Provinz Xinjiang leben etwa 20 Millionen Menschen, wovon ca. 10 Millio nen Angehörige der uigurischen Bevölkerung sowie anderer muslimischer Minderheiten sind (AA 26.10.2022). Es wird von schweren Menschenrechtsverletzungen gegen Uiguren, Kasa chen, und andere überwiegend muslimische ethnische Minderheiten in der Region berichtet (AI 24.4.2024; vgl. USDOS 23.4.2024),für die niemand zur Rechenschaft gezogen wird(AI 24.4.2024). Angehörige der uigurischen Bevölkerung beklagen Benachteiligungen im Berufs- und Ausbil dungsbereich (AA 26.10.2022). Trotz der Bestimmungen zur Sicherstellung der kulturellen und sprachlichen Rechte werden internationalen Medien zufolge in ganz Xinjiang Maßnahmen um gesetzt, die einen vollständigen Unterricht in Mandarin ab dem Vorschulalter vorschreiben und die Verwendung des Uigurischen bei allen Bildungsaktivitäten und in der Verwaltung verbieten (USDOS 23.4.2024). Muslime sind insbesondere im Rahmen der Kampagne zur Sinisierung der Religionen zunehmend Restriktionen und Diskriminierungen ausgesetzt, die Religionsaus übung wird insbesondere bei der uigurischen Bevölkerung stark reglementiert [siehe dazu auch Religionsfreiheit Muslime, insbesondere in Xinjiang] (AA 26.10.2022). Seit 2017 sind mehr als eine Million Uiguren und Angehörige anderer überwiegend muslimi scher Minderheitengruppen willkürlichen Verhaftungen und Inhaftierungen durch die Regierung ausgesetzt, darunter in außergerichtlichen Internierungslagern, Gefängnissen und zusätzlich eine weitere unbekannte Anzahl, die einer „ Umerziehung“ unterworfen wird (USDOS 23.4.2024; vgl. AI 24.4.2024). 55

Uiguren berichten über systematische Folter und andere erniedrigende Behandlung durch Be amte, die in den Internierungslagern arbeiten [zu Überwachung der Bevölkerung und Internie rungslager in Xinjiang siehe Kapitel Politische Lage und Sicherheitslage in Xinjiang] (USDOS 23.4.2024). Eine freie Religionsausübung ist in den Ausbildungszentren nicht möglich (ÖB Pe king 2024). Die offiziellen staatlichen Medien veröffentlichen Propaganda, in der Angehörige ethnischer oder religiöser Minderheiten als gewalttätig oder minderwertig dargestellt werden. In dieser Propaganda wird eine vermeintliche Verbindung zwischen dem Islam und Gewalttaten hervor gehoben und dessen Anhänger als kulturell rückständig und weniger gebildet dargestellt, was Umerziehungsmaßnahmen erforderlich mache (USDOS 23.4.2024). Uigurische und andere muslimische Frauen in Xinjiang, insbesondere solche mit zwei oder mehr Kindern, sind Programmen der Zwangssterilisation ausgesetzt (FH 29.2.2024a; vgl. GfbV o.D.). Uiguren, insbesondere die in Xinjiang leben, berichten von großen Schwierigkeiten bei der Ge nehmigung von Pässen (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 29.2.2024a). Häufig werden ihnen Pässe für Auslandsreisen verweigert. Seit 2016 haben die Behörden die Einwohner von Xinjiang auf gefordert, ihre Pässe abzugeben, oder ihnen mitgeteilt, dass keine neuen Reisepässe verfügbar seien. Die Behörden weigern sich, Pässe für im Ausland lebende Uiguren zu erneuern (USDOS 23.4.2024). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.10.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Volksrepublik China (Stand: September 2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/20814 20/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksr epublik_China_(Stand_September_2022),_26.10.2022.pdf, Zugriff 20.2.2023 [Login erforderlich] ■ AI - Amnesty International (24.4.2024): Amnesty International Report 2023/24; Zur weltweiten Lage der Menschenrechte; China 2023, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107862.html , Zugriff 10.6.2024 ■ FH - Freedom House (29.2.2024a): Freedom in the World 2024 - China, https://www.ecoi.net/de/do kument/2105013.html, Zugriff 10.6.2024 ■ GfbV - Gesellschaft für bedrohte Völker (o.D.): Uiguren in China leiden sehr: Nicht tatenlos zusehen!, https://www.gfbv.de/de/aktiv-werden/kampagnen-petitionen/weitere-kampagnen/nicht-tatenlos-zus ehen, Zugriff 11.11.2024 ■ ÖB Peking - Österreichische Botschaft Peking [Österreich] (2024): Asylbericht 2023: Volksrepublik China (Stand Juli 2024) ■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107650.html, Zugriff 10.6.2024 17.3 Mongolen Letzte Änderung 2024-11-28 10:41 Die meisten ethnischen Mongolen leben in der Autonomen Region Inneren Mongolei, sind aber auch in den benachbarten Provinzen zu finden. Die Migration von Han-Chinesen in die Re gion ist signifikant, reicht aber schon in die Zeit vor die Gründung der Volksrepublik zurück. Der Han-chinesische Bevölkerungsanteil übertrifft heute den mongolischen bei Weitem (DFAT 56

22.12.2021). Nominelle Repräsentanten der Mongolen, wie anderer ethnischer Minderheiten gruppennehmen, nehmen an Partei- und Staatsgremien wie dem Nationalen Volkskongress teil. Ihre Rolle ist allerdings weitgehend symbolisch (FH 29.2.2024a). Mit 1. September 2020 wurden neue Bestimmungen zur Unterrichtssprache in den Schulen der Inneren Mongolei eingeführt. Diese sehen vor, dass schrittweise anstelle von Mongolisch Mandarin als Unterrichtssprache eingeführt werden soll. Die Regierungsbehörden verlangen von den Unterrichtenden, die Unterrichtsfächer Geschichte und Politik sowie Sprache und Literatur statt in der traditionellen mongolischen Sprache und Schrift nun ausschließlich in Mandarin zu unterrichten (USDOS 23.4.2024; vgl. ÖB Peking 2024). Für das Schuljahr 2023 war vorgesehen, dass der Mongolisch-Unterricht von sieben auf eine Einheit pro Woche reduziert wird. Die Änderung führte zu Protesten der Angehörigen der mongolischen Minderheit sowie besorgter Eltern, die ihre Kinder teilweise aus den Schulen nahmen und sich mitunter weigerten, ihre Kinder wieder in die Schule zu schicken (ÖB Peking 2024). Lokale und internationale Kritiker beschuldigen die chinesische Regierung der Zwangsassimilie rung und der Zerstörung der mongolischen Kultur. Der Gebrauch der mongolischen Sprache war bereits vor der Änderung der Politik rückläufig, da ethnische Mongolen aus ihren traditionellen landwirtschaftlichen Gebieten in die mehrheitlich von Han bewohnten Städte zwangsumgesie delt wurden, in denen Mandarin gesprochen wird (DFAT 22.12.2021). Somit besteht auch in der Inneren Mongolei Sorge, dass die mongolische Sprache und Kultur schrittweise zurückgedrängt werde (ÖB Peking 2024). Oppositionelle Meinungsäußerungen werden auch in der Inneren Mongolei massiv verfolgt. Forderungen nach größerer Autonomie werden reflexhaft als Bedrohung durch „ Separatismus“ aufgefasst und streng verfolgt (AA 26.10.2022). So sind auch Menschen, die sich außerhalb staatlicher Einrichtungen um die Förderung der mongolischen Kultur und um echte Autono mie in der Inneren Mongolei bemühen bzw. zu Vereinigungen zusammenschließen, politischer Verfolgung ausgesetzt (ÖB Peking 2024). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.10.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Volksrepublik China (Stand: September 2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/20814 20/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksr epublik_China_(Stand_September_2022),_26.10.2022.pdf, Zugriff 20.2.2023 [Login erforderlich] ■ DFAT - Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (22.12.2021): DFAT Country Information Report People’s Republic of China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2067346/country-information-r eport-china-22122021.pdf, Zugriff 15.2.2023 ■ FH - Freedom House (29.2.2024a): Freedom in the World 2024 - China, https://www.ecoi.net/de/do kument/2105013.html, Zugriff 10.6.2024 ■ ÖB Peking - Österreichische Botschaft Peking [Österreich] (2024): Asylbericht 2023: Volksrepublik China (Stand Juli 2024) ■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107650.html, Zugriff 10.6.2024 57

18 Relevante Bevölkerungsgruppen 18.1 Frauen Letzte Änderung 2024-11-28 10:41 Laut Verfassung haben Frauen in allen Lebensbereichen dieselben Rechte wie Männer (USDOS 23.4.2024; vgl. AA 26.10.2022). Das Gesetz sieht Gleichheit in Bezug auf Eigentum, Erbrecht, Zugang zu Bildung und gleichen Lohn für gleiche Arbeit vor. Dennoch berichteten Frauen, dass Diskriminierung, ungerechtfertigte Entlassung, Degradierung und Lohnunterschiede erhebliche Probleme darstellten (USDOS 23.4.2024). Es besteht kein politisches Bewusstsein zu Geschlechtergleichheit oder Frauenrechten (ÖB Pe king 2024) und besonders in ländlichen Gebieten kommt es zu geschlechtsspezifischer Diskrimi nierung (ÖB Peking 2024, vgl. AA 26.10.2022), ungleichem Zugang zu öffentlichen Leistungen und zu Landrechten (ÖB Peking 2024). Auch wenn die Gleichberechtigung der Geschlechter ein erklärtes politisches Ziel der Regierung ist, gibt es noch immer wenige Frauen in gehobenen Positionen (AA 26.10.2022). Häusliche Gewalt betrifft nach wie vor eine große Zahl chinesischer Frauen (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 29.2.2024a), obwohl ein im August 2023 veröffentlichter Bericht des Staatsrats feststell te, dass die häusliche Gewalt seit der Einführung des Gesetzes gegen häusliche Gewalt im Jahr 2015 zurückgegangen ist. Das Gesetz definierte häusliche Gewalt als zivil- und nicht als strafrechtliches Vergehen (FH 29.2.2024a). Einigen Wissenschaftlern zufolge wurden die Opfer ermutigt, zu versuchen, die häusliche Gewalt durch Schlichtung zu lösen. Das gesellschaftliche Gefühl, dass häusliche Gewalt eine persönliche, private Angelegenheit sei, trug dazu bei, dass zu wenige Fälle gemeldet wurden und die Behörden untätig blieben, wenn Frauen mit häuslicher Gewalt konfrontiert wurden (USDOS 23.4.2024). Vergewaltigung ist illegal, Strafen für Vergewaltigung reichen von drei Jahren Gefängnis bis zur Hinrichtung. Die meisten Fälle von Vergewaltigung werden durch private Vergleiche beendet (USDOS 23.4.2024). Vergewaltigung in der Ehe steht gesetzlich nicht unter Strafe (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 29.2.2024a). Nach dem Gesetz über den Schutz und die Rechte von Frauen ist sexuelle Belästigung von Frauen strafbar. Das Gesetz ist jedoch sehr vage formuliert, entsprechende Regelungen im Strafgesetz fehlen (AA 26.10.2022). Sexuelle Belästigung ist weit verbreitet. Human Rights Watch zitierte eine Statistik, wonach fast 40% der Frauen angeben, am Arbeitsplatz sexuell belästigt worden zu sein. Viele Frauen sind jedoch laut offiziellen Medien nach wie vor nicht bereit, solche Vorfälle zu melden, da sie nicht an die Wirksamkeit des Justizsystems glauben.Mehrere Berichte über sexuelle Belästigung wurden über Social Media weiterverbreitet. Dies hat dazu beigetragen, das Bewusstsein für das Problem, insbesondere am Arbeitsplatz, zu schärfen (USDOS 23.4.2024). Zwangsprostitution und Menschenhandel werden strafrechtlich verfolgt, bei Erschwerungsgrün den bis hin zur Todesstrafe (AA 26.10.2022). Vom Menschenhandel sind besonders Frauen 58

und Kinder aus ländlichen Gebieten betroffen. Es gibt einen nationalen Aktionsplan gegen den Handel mit Frauen und Kindern (ÖB Peking 2024). Frauen sind von der Durchsetzung der Familienplanungspolitik der VR China in besonderem Maße betroffen. Die Familienplanungspolitik sieht seit Juni 2021 vor, dass eine verheiratete Frau drei Kinder bekommen darf. Dieses neue Familienbild wird nun stark propagiert und Frauen, dazu aufgefordert, ihre Familienplanung entsprechend anzupassen (AA 26.10.2022). Die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) und die Regierung schränken durch Gesetze und politische Maßnahmen das Recht der Eltern ein, die Anzahl ihrer Kinder selbst zu bestimmen. Das Gesetz beschränkt die meisten verheirateten Paare auf drei Kinder (statt zwei, Änderung im Jahr 2021) und ermöglicht es Paaren, die Erlaubnis für ein viertes Kind zu beantragen, wenn sie die lokalen und provinziellen Anforderungen erfüllen. Das Gesetz enthält Bestimmungen, die darauf abzielten, die Geburtenrate zu erhöhen und die Belastung durch die Kindererziehung zu verringern (USDOS 23.4.2024). Im Jahr 2022 startete die Regierung eine neue Kampagne, in der die für die Familienplanung zuständigen Beamten angewiesen wurden, die Zahl der Abtrei bungen zu begrenzen, indem sie unter anderem von Abtreibungen aus „ nicht-medizinischen“ Gründen abrieten (FH 29.2.2024a). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.10.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Volksrepublik China (Stand: September 2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/20814 20/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksr epublik_China_(Stand_September_2022),_26.10.2022.pdf, Zugriff 20.2.2023 [Login erforderlich] ■ FH - Freedom House (29.2.2024a): Freedom in the World 2024 - China, https://www.ecoi.net/de/do kument/2105013.html, Zugriff 10.6.2024 ■ ÖB Peking - Österreichische Botschaft Peking [Österreich] (2024): Asylbericht 2023: Volksrepublik China (Stand Juli 2024) ■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107650.html, Zugriff 10.6.2024 18.2 Familienplanungspolitik, inkl. „ black children“ Letzte Änderung 2022-07-22 10:05 Anmerkung: Wie in den unten angeführten Quellen ersichtlich ist, wurden mit Einführung der Drei-Kind-Politik im Jahr 2021 zwar auch die Strafzahlungen für „ überzählige Kinder“ abge schafft, doch findet sich die Politik im Umsetzungsprozess, der regional unterschiedlich verläuft. Zusätzlich sind viele der Personen, deren Geburt vor der Abschaffung nicht registriert werden konnten, weiterhin unregistriert. Aus diesem Grund werden die zwar rechtlich bereits obsoleten, allerdings faktisch noch relevanten Regelungen zur Geburtenbeschränkung dargelegt: Ab den späten 1970er-Jahren erlaubte die Politik nur ein Kind pro Familie. Für ethnische Min derheiten und Familien am Land galten bereits seit Längerem bestimmte Ausnahmen. 2016 wurde allen Familien erlaubt, zwei Kinder zu bekommen (DFAT 22.12.2021). Seit Juni 2021 sieht die Familienplanungspolitik vor, dass eine verheiratete Frau drei Kinder bekommen darf (AA 11.10.2021; vgl. USDOS 12.4.2022). Die Nationale Gesundheitskommission gab bekannt, dass 59

alle nach dem 31.5.2021 geborenen Kinder unter die Drei-Kind-Politik fallen (BAMF 9.8.2021). Die Einführung der Drei-Kind-Politik ist eine Maßnahme der chinesischen Regierung als Reakti on auf die rapide Überalterung der Bevölkerung. Die Umsetzung erfolgt auf regionaler und lokaler Ebene, Änderungen der Politik werden allerdings prinzipiell nicht rückwirkend angewendet (ÖB 12.2021). Nach den vorherigen Varianten der Familienplanungspolitik mussten Eltern für Kinder, die über die Geburtenbeschränkungen hinaus geboren wurden, eine Geldstrafe zahlen - eine „ social maintenance fee“ [„ soziale Unterhaltsgebühr“] (UKHO 5.2022; vgl. USDOS 12.4.2022). Die Strafen für die Überschreitung der zulässigen Kinderzahl wurden nicht einheitlich vollstreckt und variierten je nach Provinz. Sie konnten das Zehnfache des Jahreseinkommens einer Person erreichen. Diejenigen, die über die finanziellen Mittel verfügten, zahlten häufig die Gebühr, um sicherzustellen, dass ihre Kinder Zugang zu staatlichen Dienstleistungen und Rechten hatten. (USDOS 12.4.2022). „ Black children“, unregistrierte Kinder Wurde die Geldstrafe nicht bezahlt, konnte das Kind nicht im Hukou registriert werden. Dies bedeutet, dass es rechtlich nicht existiert und keinen Zugang zu Sozialleistungen wie Gesund heitsversorgung und Bildung hat (UKHO 5.2022) sowie zu Identitätsnachweisen oder Pensions leistungen hat (USDOS 12.4.2022). Diese „ black children“, also illegal geborene Kinder, sind auch anfällig für Missbrauch und Menschenhandel (ÖB 12.2021). Laut der Volkszählung 2020 wurden rund 12 Millionen Kinder im Zeitraum von 10 Jahren in China nicht registriert, wobei davon auszugehen ist, dass die tatsächliche Zahl um einiges höher liegt (ÖB 12.2021). Kinder ohne Eintragung im Hukou-Register (heihaizi) stellen in China ein erhebliches soziales Problem dar. Sie können kein Eigentum erben oder erwerben, keinen Versicherungsschutz für medizinische oder soziale Zwecke erhalten oder die Schule besuchen. Als Erwachsene können sie sich nicht für Stellen bewerben, heiraten oder legal eine Familie gründen (UNSW4.2020; vgl. UKHO 5.2022). Im Jahr 2016 wies die nationale Regierung bereits alle Lokalregierungen an, Kinder im Hukou zu registrieren, auch wenn sie „ außerplanmäßig“ geboren wurden (DFAT 22.12.2021). Nach Ende der Ein-Kind-Politik soll es für vormals „ illegale“, „ überzählige“ Kinder möglich sein, sich registrieren zu lassen. Gemäß der Stellungnahme des Büros des Staatsrates zur Lösung des Hukou-Registrierungsproblems besteht auch für nicht eheliche Kinder und „ überzählige“ Kinder das Recht auf Hukou-Registrierung. Probleme liegen allerdings in der Rechtsdurchsetzung und - umsetzung (AA 11.10.2021). Obwohl illegal geborene Kinder an sich das Recht auf Registrierung, Aufenthaltskarte (hukou) und Zugang zum staatlichen Bildungs- und Gesundheitssystem haben, wurde ihnen das jedoch häufig von den regionalen/lokalen Behörden verwehrt. Die Einhebung der Strafzahlungen ist eine nicht unbedeutende Einnahmequelle für die Behörden (ÖB 12.2021). Stückweise Umsetzung der neuen Politik Nach der Einführung der geänderten Familienplanungspolitik im August 2021 gibt es keinen Gesetzesartikel mehr, der Paare, die außerhalb der Politik Kinder bekommen, zur Zahlung einer 60

sozialen Unterhaltsgebühr verpflichtet (UKHO 5.2022). Mit der Änderung werden außerdem die Strafen abgeschafft, die Arbeitnehmern bei Verstößen gegen die Geburtenbeschränkungen am Arbeitsplatz drohten, einschließlich der Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Somit gibt es nun nach nationalem Recht keine Strafen mehr, wenn man vier oder mehr Kinder hat (NPC Observer 24.8.2021). Die neue 3-Kind-Politik muss jedoch noch offiziell umgesetzt werden. Der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses muss zunächst das Bevölkerungs- und Familienplanungs gesetz überarbeiten, bevor die verschiedenen ständigen Ausschüsse der Provinzen in ganz China ihre Verordnungen aktualisieren und anschließend die Umsetzung des neuen Gesetzes ankündigen. Daneben gibt es eine Reihe von damit zusammenhängenden Verfahren und Ver ordnungen, die sich noch auf die derzeitige 2-Kind-Regelung beziehen und daher aktualisiert werden müssen, bevor die 3-Kind-Politik umgesetzt ist (UKHO 5.2022). Die Provinz Guangdong erlaubt z. B. in ihrer neu eingeführten Richtlinie zur Geburtenregistrie rung bereits die Registrierung aller Geburten - einschließlich außerehelicher Geburten. Sie hat bereits die Einhebung der „ sozialen Unterhaltsgebühr“ eingestellt. Die Gesundheitskommissi on der Provinz Guangdong bestätigte, dass die am 1. Mai 2022 in Kraft getretene Richtlinie der Provinz zur Geburtenregistrierung vorsieht, dass die Menschen keine Genehmigung mehr für Geburten beantragen müssen. Um sicherzustellen, dass das Bevölkerungsmonitoring alle erfasst, erlaubt die Richtlinie die Geburtenregistrierung für Geburten außerhalb der Ehe und hebt die Beschränkungen für die Registrierung im Hukou für Paare auf. Auch andere Provinzen und Städte haben bereits damit begonnen, ihre Geburtenregelungen zu überarbeiten, um die Drei-Kind-Politik umzusetzen (China.Org 7.5.2022). Mit Stand Dezember 2021 berichtet das australische Außenministerium, das die Umsetzung von Ort zu Ort unterschiedlich ist und eine Bestrafung für außerplanmäßige Kinder immer noch möglich sei, doch viel unwahrscheinlicher als in der Vergangenheit. Die Wahrscheinlichkeit der Durchsetzung oder der Verhängung von Strafen bei Nichteinhaltung, sowohl vor als auch nach der Einführung der neuen Vorschriften, ist von Ort zu Ort unterschiedlich. Es sind allerdings keine Hinweise bekannt, dass Verstöße gegen die Familienplanungsgesetze in China noch streng bestraft oder Menschen wegen Nichtzahlung dieser Gebühren inhaftiert wurden (DFAT 22.12.2021). Uneheliche Kinder Unehelich geborene Kinder können ebenfalls als „ außerplanmäßig“ betrachtet werden (DFAT 22.12.2021). Das Gesetz erwähnt nur die Rechte verheirateter Paare, was bedeutet, dass unverheiratete Frauen nicht berechtigt sind, Kinder zu bekommen. Allerdings verbietet die Fami lienplanungspolitik ledigen/unverheirateten Frauen nicht explizit, Kinder zu bekommen (UKHO 5.2022). Es gibt kein Gesetz, das außereheliche Kinder für illegal erklärt, aber auch keines, das sie für legal erklärt (Forbes India 21.3.2022). Viele lokale Regierungen interpretieren die Geburt unehelicher Kinder als Verletzung der Familienplanungspolitik. Rechtlich stellt sie eine Grauzone dar (TST 1.9.2021). 61

Den Müttern konnten „ soziale Unterhaltsgebühren“ auferlegt werden und den Kindern legale Dokumente wie Geburtsurkunden und die Hukou- Registrierung verweigert werden. Die lokalen Regierungen setzten diese Vorschriften nur selten um (UKHO 5.2022). Sofern die „ soziale Unter haltsgebühr“ bezahlt wurde, hat auch ein unehelich geborenes Kind Zugang zu den staatlichen Leistungen, insbesondere Schule, Sozialversicherung, etc. (ÖB 28.5.2020). Mit der Einführung der Drei-Kind-Politik wurde die „ soziale Unterhaltsgebühr“ abgeschafft, al lerdings weist eine begrenzte Zahl an Quellen darauf hin, dass alleinstehende Frauen weiterhin mit Geldstrafen belegt werden können, wenn sie ein Kind außerhalb der Ehe zur Welt bringen (UKHO 5.2022; vgl. GT 5.3.2022). Die Umsetzung ist auf lokaler Ebene uneinheitlich (USDOS 12.4.2022). Auf der gesetzlichen Ebene enthält das Ehegesetz pauschal ein Diskriminierungsverbot für nicht ehelich geborene Kinder. Bei der Umsetzung dieser gesetzlichen Bestimmung gibt es deutliche Unterschiede zwischen Großstädten und ländlichen Provinzgegenden, eine landesweite ein heitliche Praxis ist noch nicht zu erkennen. Nicht ehelich geborene Kinder folgen in aller Regel der Hukou-Registrierung der Mutter, wobei ein Abstammungsnachweis vorgelegt werden muss. Es gibt Hinweise, wonach vereinzelt nach wie vor eine Eheurkunde vorgelegt werden muss (AA 11.10.2021). Uneheliche Kinder sind somit rechtlich gesehen ehelichen Kindern formal gleichgestellt (Art. 5 des Ehegesetzes der Volksrepublik China). Sofern die Voraussetzungen der Hukou-Registrierung erfüllt sind, können Institutionen wie Kindergärten, Schulen, Kranken häuser, öffentlicher Nahverkehr, etc. keinerlei Diskriminierung mehr praktizieren. Im Rahmen der Verstädterung und damit einhergehenden Anonymisierung der Gesellschaft nimmt kaum noch jemand Notiz davon, ob Kinder ehelich oder unehelich sind (ÖB 12.2021). Mütter, die außerhalb einer Ehe ein Kind bekommen, haben allerdings weiterhin keine Ansprü che auf staatliche Leistungen und Schutz wie Mutterschutzurlaub oder staatliche medizinische Vorsorge (Forbes India 21.3.2022; vgl. UKHO 5.2022). Da die Familienplanungspolitik nur ver heiratete Paare erwähnt, verlangen viele lokale Regierungen vor der Gewährung von Leistungen eine Heiratserlaubnis (UKHO 5.2022). Geschiedene oder verwitwete Mütter haben Anspruch darauf (The Economist 4.12.2021). Die Provinzen Guangdong und Shanghai haben ihre Anfor derungen geändert, sodass Frauen nun nicht mehr den Nachweis einer Heirat erbringen müssen, um Mutterschaftsleistungen zu erhalten (UKHO 5.2022). Staatliche Stellen veröffentlichen au ßerdem Überlegungen, zumindest ein Kind pro unverheirateter Mutter offiziell zu erlauben (GT 5.3.2022). Weitere Maßnahmen zur Steigerung des Bevölkerungswachstums Die chinesische Regierung ermutigt Familien, mehr Kinder zu bekommen, und zwar aus einer Reihe von Gründen, von denen die meisten wirtschaftlicher Natur sind (UKHO 5.2022). Die Fertilitätsrate in China ist stark gefallen in den letzten Dekaden und liegt bei 1,3. Doch ist dies nur zum Teil auf die Ein-Kind-Politik zurückzuführen. Einen wichtigen Anteil stellen sozioöko nomische Faktoren dar (PMC 31.3.2022). Viele junge Chinesen entscheiden sich aufgrund des Drucks der Lebenserhaltungskosten und des Wandels des traditionellen Lebensstils gegen Kinder (DFAT 22.12.2021). Die Regierung hat einige Maßnahmen angekündigt, um die hohen 62

Kosten für Kinder zu mildern, wie Steuerreduktionen, Wohnbeihilfen, Kinderbetreuung und die Reduktion von Ausbildungskosten (RFA 10.2.2022; vgl. The Diplomat 18.3.2022). Die Regierung fordert außerdem nun eine Reduzierung von Abtreibungen, die nicht „ medizinisch notwendig“ sind (Al 29.3.2022; vgl. RFA 10.2.2022). Kritiker bringen vor, dass Frauen wieder zur Erreichung von Bevölkerungszielen der Regierung benutzt werden. Zuvor wurden Abtreibungen propagiert und erzwungen, jetzt sind sie unerwünscht (RFA 10.2.2022). Im Ausland geborene Kinder Fälle einer staatlich gelenkten Entziehung von Kindern, die im Ausland, entgegen der familien planungsrechtlichen Vorschriften, gezeugt wurden, sind gesetzlich nicht vorgesehen und nicht bekannt (AA 11.10.2021). Bei Geburten im Ausland werden die Kinder so gezählt, als wären sie in China geboren, und es gelten die Richtlinien des Ortes, an den sie in China zurückkehren (DFAT 22.12.2021). [Anmerkung: Zu Zwangsmaßnahmen der Familienplanung an Uiguren in Xinjiang siehe Ethni sche Minderheiten: Uiguren] Quellen: ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (11.10.2021): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Volksrepublik China (Stand: Juli 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2062877/Aus w%C3%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_i n_der_Volksrepublik_China_%28Stand_Juli_2021%29%2C_11.10.2021.pdf, Zugriff 28.4.2022 ■ AI - Amnesty International (29.3.2022): Amnesty International Report 2021/22; Zur weltweiten Lage der Menschenrechte; China 2021, https://www.ecoi.net/en/document/2070239.html , Zugriff 28.4.2022 ■ BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (9.8.2021): Briefing Notes, https: //www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/2021/briefi ngnotes-kw32-2021.pdf?__blob=publicationFile&v=4, Zugriff 28.4.2022 ■ DFAT - Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (22.12.2021): DFAT Country Information Report People’s Republic of China, https://www.ecoi.net/en/file/local/2067346/country-information-r eport-china-22122021.pdf, Zugriff 27.4.2022 ■ The Diplomat (18.3.2022): China Continues to Underdeliver in Its Plans to Combat the Low Birth Rate, https://thediplomat.com/2022/03/china-continues-to-underdeliver-in-its-plans-to-combat-the -low-birth-rate/ , Zugriff 12.7.2022 ■ The Economist (4.12.2021): Single mums in China want the same treatment as married ones, https: //www.economist.com/china/2021/12/04/single-mums-in-china-want-the-same-treatment-as-marri ed-ones, Zugriff 12.7.2022 ■ FH - Freedom House (28.2.2022): Freedom in the World 2022 - China, https://www.ecoi.net/de/do kument/2068722.html, Zugriff 28.4.2022 ■ Forbes India (21.3.2022): Unwed and unwanted, Chinese single mothers fight for rights, https://www. forbesindia.com/article/lifes/unwed-and-unwanted-chinese-single-mothers-fight-for-rights/74585/1 , Zugriff 12.7.2022 ■ China.Org (7.5.2022): Guangdong nutzt Geburtenregistrierung nicht mehr zur Geburtenbeschrän kung, http://german.china.org.cn/txt/2022-05/07/content_78205627.htm , Zugriff 17.6.2022 [Anmerkung bei dieser Quelle handelt es sich um ein staatliches Medium des HKS] ■ GT - Global Times (5.3.2022): Political advisor proposes to allow unmarried women aged over 30 with one child to gain access to maternity leave, insurance, https://www.globaltimes.cn/page/202203 /1254010.shtml, Zugriff 12.7.2022 [Anmerkung bei dieser Quelle handelt es sich um ein staatliches Medium des HKS] ■ NPC Observer (24.8.2021): NPCSC Codifies Three-Child Policy, Expands Legal Aid & Updates Military Service Law and Physicians Law, https://perma.cc/WJW6-KAY3, Zugriff 17.6.2022 63

■ TST - The Sixth Tone (1.9.2021): China Wants Larger Families. Unless You’re a Single Mom, https: //www.sixthtone.com/news/1008362/china-wants-larger-families.-unless-youre-a-single-mom. , Zugriff 12.7.2022 ■ ÖB Peking [Österreich] (12.2021): Asylländerbericht Volksrepublik China ■ ÖB Peking [Österreich] (28.5.2020): Auskunft des Vertrauensanwaltes ■ PMC - Population Health Metrics (31.3.2022): China’s fertility change: an analysis with multiple measures, https://pophealthmetrics.biomedcentral.com/articles/10.1186/s12963-022-00290-7 , Zugriff 13.7.2022 ■ RFA - Radio Free Asia (10.2.2022): China orders ’interventions’ to prevent teen and single-parent abortions, https://www.rfa.org/english/news/china/abortion-curbs-02102022131719.html , Zugriff 12.7.2022 ■ UKHO - United Kingdom Home Office [UK] (5.2022): Country Policy and Information Note China: Contravention of the Population and Family Planning law, https://www.ecoi.net/en/file/local/207 3314/CHN_CPIN_Contravention_of_national_population_and_family-planning_laws.pdf , Zugriff 17.6.2022 ■ USDOS - US Department of State [USA] (12.4.2022): 2021 Country Report on Human Rights Prac tices: China (Includes Hong Kong, Macau, and Tibet) - China, https://www.ecoi.net/en/document/2 071133.html, Zugriff 28.4.2022 ■ UNSW - University of New South Wales (4.2020): Migration, urbanisation, climate change and children in China—issues from a child rights perspective,https://www.researchgate.net/publication/3 53475115_Migration_urbanisation_climate_change_and_children_in_China-issues_from_a_child_r ights_perspective_Research_Team#pf31, Zugriff 18.6.2022 18.3 Kinder Letzte Änderung 2024-11-27 15:22 Die Staatsbürgerschaft wird von den Eltern abgeleitet. Die Eltern müssen ihre Kinder innerhalb eines Monats nach der Geburt gemäß dem nationalen Haushaltsregistrierungssystem anmelden. Kinder, die außerhalb der politischen Quoten oder von alleinstehenden Frauen geboren wurden, können oft nicht registriert werden und erhalten auch keine anderen rechtlichen Dokumente wie z. B. die Hukou-Aufenthaltsregisitrierung. Nicht registrierte Kinder wiederum haben keinen Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen, einschließlich Bildungs- und Gesundheitsdiensten, Identitätsregistrierung oder Pensionsleistungen (USDOS 23.4.2024). Jeder Chinese wird in seinem Heimatort registriert und kann nur dort soziale Dienste, medizi nische Versorgung und Bildung in Anspruch nehmen. Wer umzieht, hat kein Recht auf diese Leistungen (PLAN o.D.). 280 Millionen Menschen leben außerhalb ihres Meldebezirks. Wander arbeitnehmer und ihre Familien sind hierbei mit zahlreichen Hindernissen in Bezug auf Arbeits bedingungen und Arbeitsrechte konfrontiert. Viele haben in den Städten, in denen sie leben und arbeiten, keinen Zugang zu öffentlichen Diensten, wie z. B. zu öffentlichen Bildungseinrichtun gen für ihre Kinder oder zur Sozialversicherung, da sie nicht als Einwohner der Stadt registriert sind (USDOS 23.4.2024). Es können zwar für Städte temporäre Wohngenehmigungen gekauft werden; diese sind allerdings für viele nicht erschwinglich (PLAN o.D.). Für nicht an ihrem Meldesitz ansässige Kinder von Wanderarbeitern bestehen mit ausreichenden Mitteln Möglichkeiten, diese in private Schulen zu schicken und eine private Krankenversorgung zu organisieren (ÖB Peking 2024). Mehr als neun Millionen Kinder bleiben jedes Jahr auf dem Land zurück, wenn ihre Eltern als Wanderarbeiter in die Städte ziehen. Im besten Fall kümmern sich die Großeltern um sie. Im schlimmsten Fall sind sie auf sich alleine gestellt. 64
