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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter

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Gesundheitsversorgung, Schulausbildung, Pensionsleistungen sowie der Arbeitsplätze im öf­
fentlichen Sektor verweigert werden (ÖB Peking 2024). Das Hukou-System verhindert, dass 295 
Millionen Binnenmigranten in den Städten, in denen sie arbeiten, ihre vollen Aufenthaltsrechte 
genießen (FH 29.2.2024a).
Die Hukou-Politik wurde in den 1990er-Jahren dezentralisiert, sodass die lokalen Regierungen 
ihre eigenen Regeln für die Registrierung neuer Bürger festlegen können (DFAT 27.12.2024). 
Viele Provinzen und Gemeinden lockerten seither die Beschränkungen (USDOS 26.6.2024; vgl. 
FH 29.2.2024a) für bestimmte Gruppen von Studenten, Investoren und Berufstätigen (USDOS 
26.6.2024). Seit 2016 wurde eine Hukou-Eintragung schrittweise auch für ca. 100 Mio. Wan­
derarbeiter eingeführt (AA 9.8.2024). Quellen im Land berichteten dem DFAT im Jahr 2023, 
dass einige Lokalregierungen damit begonnen haben, „ temporäre Hukou“ auszustellen, um 
Wanderarbeitern ähnliche Rechte wie der Lokalbevölkerung zu gewähren, einschließlich ei­
ner subventionierten Krankenversicherung und Zugang zu örtlichen Krankenhäusern für die 
Behandlung. In einigen Städten mit mehr als 5 Millionen Einwohnern gibt es immer noch re­
striktivere Punktesysteme für die Erlangung von Hukou, wo gute Arbeitsnachweise, Bildung und 
Wohnraum von Vorteil sein können. Im August 2023 kündigte das Ministerium für öffentliche Si­
cherheit Pläne an, die Hürden für den Erhalt eines städtischen Hukou zu senken. Dabei wurden 
die lokalen Regierungen in Städten mit 3 bis 5 Millionen Einwohnern dazu angehalten, die An­
forderungen zu lockern, und die Regierungen in Städten mit weniger als 3 Millionen Einwohnern 
dazu ermutigt, alle Anforderungen vollständig aufzuheben (DFAT 27.12.2024).
In den meisten Städten in Zentral- und Westchina wurden die Hukou-Beschränkungen bereits 
aufgehoben, in Ostchina haben insb. Städte zwischen 150.000 und 15 Millionen Einwohnern 
(inoffiziell auch second-tier und third-tier Städte genannt) ihre Registrierungsanforderungen 
gelockert (ÖB Peking 2024). In der Provinz Zhejiang wurden einige Beschränkungen für den 
Erhalt des Hukou (DFAT 27.12.2024; vgl. FH 29.2.2024a) für alle Städte, außer Hangzhou 
aufgehoben. Die Regierung der Provinz Jiangsu hob in 11 von 13 Großstädten sämtliche 
Beschränkungen auf und größere Städte wie Shanghai und Chengdu haben den Hukou-Erwerb 
für bestimmte Gruppen, wie etwa Hochschulabsolventen, vereinfacht. Auch in Städten wie Pe­
king wurden im Rahmen der Hukou-Reform Verbesserungen der Punkteregelung angekündigt 
(DFAT 27.12.2024).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (9.8.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Volksrepublik China 2024, https://www.ecoi.net/en/file/local/2114531/Deutschland._Au
swärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksrepublik_
China,_09.08.2024.pdf, Zugriff 9.4.2025 [Login erforderlich]
■ CECC - Congressional-Executive Commission on China [USA] (12.2024): Annual Report 2024, https:
//www.cecc.gov/sites/evo-subsites/cecc.house.gov/files/2024-12/2024-CECC-Annual-Report.pdf , 
Zugriff 10.4.2025
■ DFAT - Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (27.12.2024): DFAT Country Information 
Report People’s Republic of China - 2024, https://www.dfat.gov.au/sites/default/files/country-infor
mation-report-china.pdf, Zugriff 2.4.2025
■ FH - Freedom House (29.2.2024a): Freedom in the World 2024 - China, https://www.ecoi.net/de/do
kument/2105013.html, Zugriff 10.6.2024
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■ ÖB Peking - Österreichische Botschaft Peking [Österreich] (2024): Asylbericht 2023: Volksrepublik 
China (Stand Juli 2024)
■ USDOS - United States Department of State [USA] (26.6.2024): 2023 Report on International Reli­
gious Freedom: China, https://www.ecoi.net/en/document/2111843.html, Zugriff 8.7.2024
19.2 Bewegungsfreiheit Inland / Innerstaatliche Fluchtalternative
Letzte Änderung 2025-05-13 10:58
Das Gesetz gewährt Bewegungsfreiheit im Inland, Auslandsreisen, Auswanderung und Rück­
führung, doch die Regierung respektiert diese Rechte nicht. Die Behörden halten weiterhin 
strenge Beschränkungen der Bewegungsfreiheit aufrecht, insbesondere um die Bewegungsfrei­
heit von Personen, die als „ politische Belastung“ gelten, vor wichtigen Jahrestagen, an nationa­
len Feiertagen, Besuchen ausländischer Würdenträger oder wichtigen politischen Ereignissen 
einzuschränken und Demonstrationen zu verhindern (USDOS 23.4.2024).
In der Tibetischen Autonomen Region und in Xinjiang [Anm.: für Informationen zur politischen 
Lage und Sicherheitslage siehe die Kapitel Tibet und Xinjiang] besteht besonders strenge Über­
wachung unter anderem durch das System der kollektiven Bestrafung von Dorfgemeinschaften 
und starken Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, wonach Personen, die ihr Dorf oder ihre 
Region verlassen wollen, hierfür Genehmigungen einholen müssen, welche teilweise nur für 
bestimmte andere Regionen ausgestellt werden (ÖB Peking 2024). In Xinjiang werden darüber 
hinaus in von Uiguren bewohnten Gegenden an Straßensperren Identitätskontrollen (ÖB Peking 
2024; vgl. USDOS 23.4.2024), beim Betreten oder Verlassen von Städten und auf öffentlichen 
Straßen (USDOS 23.4.2024), durch die bewaffnete Volkspolizei und die Volksbefreiungsarmee 
durchgeführt. Vor allem junge männliche Uiguren sind hiervon betroffen (ÖB Peking 2024). In 
Xinjiang betreiben Sicherheitsbeamte Kontrollpunkte, die den Zutritt zu öffentlichen Orten wie 
Märkten und Moscheen regeln. Alle Uiguren müssen dort ihren Personalausweis scannen, sich 
einer Gesichtserkennung und einer Gepäckkontrolle, wie bei einer Sicherheitskontrolle am Flug­
hafen, unterziehen. Für Han-Chinesen in diesen Gebieten gelten diese Beschränkungen nicht 
konsequent (USDOS 23.4.2024). Diese Checkpoints schränken die Reisemöglichkeiten der 
Einwohner von Xinjiang ein und erschweren das Verlassen ihrer Heimatstädte (FH 29.2.2024a).
Da wegen der Größe des Landes und der historisch überkommenen Strukturen Einfluss und 
Kontrolle der Zentralregierung in den einzelnen Landesteilen unterschiedlich stark ausgeprägt 
sind, treten staatliche oder dem Staat zurechenbare Übergriffe in den Regionen unterschiedlich 
häufig auf. Daher kann es im Einzelfall möglich sein, durch einen Ortswechsel Repressalien 
auszuweichen. Allerdings ist ein Umzug (AA 9.8.2024) oder „ Untertauchen“ (ÖB Peking 2024) 
von in der VR China lebenden Chinesen in einen anderen Landesteil durch die restriktive Regis­
trierungspraxis („ Hukou“-System) [Anm.: für weitere Informationen siehe Kapitel Haushaltsre­
gistrierung - Hukou] nur schwer möglich (Verlust des Zugangs zu Bildung und Sozialleistungen) 
(AA 9.8.2024). Chinesen, die keinen für ihre Zwecke gültigen Hukou haben (z. B. minderjährige 
Wanderarbeiter, welche offiziell noch nicht arbeiten dürften), verwenden mitunter gefälschte 
Hukou-Karten oder solche von Verwandten (ÖB Peking 2024). Für Personen aus ländlichen 
Gebieten ist es schwierig, legal in eine Stadt überzusiedeln. Insbesondere für aus politischen 
Gründen Verfolgte gibt es keine sichere Ausweichmöglichkeit innerhalb Chinas (AA 9.8.2024). 
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Sowohl bei Inlandsflügen als auch bei Zugfahrten wird systematisch die Identität überprüft, auch 
Zugtickets können nur mit Personalausweis gekauft werden und sind nicht übertragbar. KFZ mit 
Kennzeichen von außerhalb der Stadt oder der Provinz und deren Passagiere werden systema­
tisch überprüft. Es besteht ein sehr effizientes System der Überwachung durch Nachbarschafts­
komitees („ Blockwarte“) (ÖB Peking 2024). Auch die Nachbarländer bieten keinen sicheren 
Schutz vor Rückführung nach China, selbst wenn dort eine Gefängnisstrafe und teilweise Folter 
droht (Fälle aus Laos, Vietnam, Thailand, Kambodscha sind bekannt) (AA 9.8.2024).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (9.8.2024): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Volksrepublik China 2024, https://www.ecoi.net/en/file/local/2114531/Deutschland._Au
swärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksrepublik_
China,_09.08.2024.pdf, Zugriff 9.4.2025 [Login erforderlich]
■ FH - Freedom House (29.2.2024a): Freedom in the World 2024 - China, https://www.ecoi.net/de/do
kument/2105013.html, Zugriff 10.6.2024
■ ÖB Peking - Österreichische Botschaft Peking [Österreich] (2024): Asylbericht 2023: Volksrepublik 
China (Stand Juli 2024)
■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights Practices: China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107650.html, Zugriff 10.6.2024
19.3 Regulierung der Aus- und Einreise, Reiseverbotsliste
Letzte Änderung 2025-05-13 10:58
Die Aus- und Einreise in die Volksrepublik (VR) China wird streng reguliert und eine Ausreise auf 
dem Landweg außerhalb der Grenzübergänge wird als schwierig betrachtet. Die chinesische 
Regierung überwacht die Passagiere in ihren Flughäfen, Land- und Seehäfen streng. Künstliche 
Intelligenz, Gesichtserkennungssoftware und biometrische Datenbanken werden eingesetzt, um 
die Identität der Passagiere zu bestätigen und Ausweisdokumente auf Fälschungen zu über­
prüfen. Das australische Außen- und Handelsministerium (Department of Foreign Affairs and 
Trade, DFAT) geht davon aus, dass es für eine Person auf einer Ausreisekontrollliste sehr un­
wahrscheinlich, wenn nicht sogar fast unmöglich ist, China zu verlassen (DFAT 27.12.2024). 
Einwohner der Autonomen Gebiete Tibet (Song/IMJ 23.9.2022; vgl. HRW 17.2.2025) und Xin­
jiang der Uiguren sind Berichten zufolge einem restriktiveren System bei der Beantragung von 
Reisepässen unterworfen (Song/IMJ 23.9.2022; vgl. USDOS 23.4.2024, HRW 17.2.2025). Dies 
beinhaltet langwierigere Verfahren, eine strengere politische Kontrolle und die Anforderung 
zusätzlicher Antragsunterlagen (Song/IMJ 23.9.2022; vgl. HRW 17.2.2025). Darüber hinaus 
wurden im Jahr 2016 im Rahmen des Vorgehens der Behörden in der Region Xinjiang sämtliche 
zuvor ausgestellten Reisepässe [Anm.: der Uiguren] beschlagnahmt (HRW 17.2.2025). Es gibt 
Berichte, dass die VR China versucht, die Mobilität zu kontrollieren, um Vergeltungsmaßnahmen 
gegen Bürger im Ausland zu ergreifen. Dabei kann es laut US-Außenministerium (US Depart­
ment of State, USDOS) auch vorkommen, dass chinesische Behörden die Verlängerung von 
Pässen von Tibetern, im Ausland lebenden Chinesen (USDOS 23.4.2024) und Uiguren verwei­
gern (USDOS 23.4.2024; vgl. HRW 3.2.2025). Laut einem Bericht der US-amerikanischen NGO 
Uyghur Human Rights Project (UHRP) aus dem Jahr 2020 erhielten Uiguren von chinesischen 
Botschaftsbeamten mehrmals die Auskunft, dass für eine Verlängerung des Reisepasses eine 
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Rückkehr nach China notwendig ist. UHRP berichtet weiters, dass jene Uiguren, die nach China 
zurückgekehrt sind, verschwunden sind (UHRP 1.4.2020). Die Behörden gestatten mittlerweile 
einigen Uiguren zwar die Beantragung oder Rückgabe von Reisepässen für internationale Rei­
sen, üben jedoch eine strenge Kontrolle über diejenigen aus, die reisen. Umgekehrt ermöglicht 
die Regierung den Uiguren in der Diaspora eingeschränkte Besuche in Xinjiang, mit dem of­
fensichtlichen Ziel, der Öffentlichkeit ein Bild der Normalität in der Region zu vermitteln (HRW 
3.2.2025).
Darüber hinaus verlangen die Behörden zunehmend von Regierungsangestellten, ihre Pässe 
zur „Aufbewahrung“ abzugeben. Für die Rückgabe benötigen die Angestellten wiederum eine 
behördliche Genehmigung. Während solche Praktiken bei hochrangigen Beamten schon lange 
üblich sind, wurden sie inzwischen auch auf niederrangige Angestellte, darunter an Schulen, 
Universitäten und Krankenhäusern, ausgeweitet. Die Behörden behaupten, diese Maßnahmen 
dienten der Korruptionsprävention und der Vermeidung der Weitergabe von Staatsgeheimnissen 
(HRW 17.2.2025).
Die Ausreise aus der VR China wird durch drei Mechanismen geregelt: erstens Beschränkungen 
beim Zugang zu Pässen, zweitens Ausreiseverbote für bestimmte Passinhaber und drittens Kri­
minalisierung der unerlaubten Ausreise. Allerdings nur wenn die Umstände als schwerwiegend 
eingestuft werden, wird der illegale Grenzübertritt zu einer strafbaren Handlung nach Artikel 
322 des Strafgesetzes. Insgesamt enthalten 178 Gesetze (Song/IMJ 23.9.2022), Verordnungen, 
Verwaltungsvorschriften, Rechtsauslegungen und interne Regeln der VR China Bestimmungen 
zu Ausreisebeschränkungen (SgD 4.2023). Die Strafprozessordnung, die Passordnung und 
das Gesetz über die Ein- und Ausreise sind für die Beschlagnahmung von Reisedokumenten 
von Personen relevant, gegen die eine Strafanzeige erstattet wurde oder die unter polizeilicher 
Untersuchung stehen. Folgende Gesetzesartikel ermöglichen es verschiedenen Regierungs-
und Justizbehörden, Pässe einzuziehen: Artikel 15 des Passgesetzes, Artikel 30 des Überwa­
chungsgesetzes, Artikel 71 und 77 der Strafprozessordnung (IRB 6.10.2023) sowie Artikel 12 
des Gesetzes über die Ein- und Ausreise (IRB 6.10.2023; vgl. VA der ÖB Peking 14.2.2025) 
[Anm.: für weitere Informationen zu diesen Gesetzen siehe Kapitel Gesetzliche Grundlagen für 
die Verweigerung der Ausreise].
Das derzeitige Ausreiseregulierungssystem der VR China weist erhebliche Mängel auf. Die ge­
setzlichen Bestimmungen zu Ausreiseverboten sind nicht nur bruchstückhaft, sondern auch zu 
weit gefasst und widersprüchlich. Zahlreiche staatliche Stellen, einschließlich Gerichte, Staats­
anwaltschaft, Sicherheits- und Grenzkontrollbehörden, Einwanderungsbehörde sowie Abteilun­
gen des Staatsrats, der lokalen Regierungsbehörden und der Verwaltungsaufsichtsbehörden 
sind befugt oder haben de facto die Befugnis, Ausreisebeschränkungen zu verhängen. Einige 
gesetzliche Bestimmungen sind vage oder schweigen sich darüber aus, welche Institution zur 
Verhängung von Ausreisebeschränkungen befugt ist (Song/IMJ 23.9.2022).
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Gründe für ein Ausreiseverbot - Reiseverbotsliste
Quellen aus China berichten dem DFAT, dass die nationale Sicherheit, wirtschaftliche Ankla­
gepunkte, wie Betrug und Korruption, sowie ausstehende Schulden die Gründe für die Ver­
weigerung der Ausreise sind (DFAT 27.12.2024). Auch Familienmitglieder können von einem 
Ausreiseverbot betroffen sein (DFAT 27.12.2024; vgl. USDOS 23.4.2024). Laut einer akade­
mischen Quelle der kanadischen Einwanderungs- und Flüchtlingsbehörde (Immigration and 
Refugee Board of Canada, IRB) werden oftmals die Reisepässe von Menschenrechtsaktivisten 
und Personen eingezogen, die Gegenstand von Ermittlungen oder langfristiger Überwachung 
sind (IRB 6.10.2023). Sowohl die Quelle des IRB als auch die Inlandsquellen des DFAT be­
schreiben das Vorgehen der Behörden als willkürlich (DFAT 27.12.2024; vgl. IRB 6.10.2023). 
Zudem gilt das Vorgehen, als nicht einheitlich und die akademische Quelle des IRB sieht darin 
eine nicht überprüfbare Entscheidung des zuständigen Beamten (IRB 6.10.2023). Gemäß einer 
weiteren Quelle der IRB, einem Menschenrechtsanwalt, haben die Behörden zwar das Recht 
Pässe und andere Reisedokumente einzuziehen, in der Praxis sei es jedoch üblicher, Personen 
auf eine Reiseverbotsliste zu setzen. Der Menschenrechtsanwalt gibt weiters an, dass tech­
nisch gesehen Pässe und andere Reisedokumente nicht eingezogen werden müssen, um eine 
Reise zu verhindern, da eine Person auf einer Reiseverbotsliste das Land ohnehin nicht legal 
verlassen kann (IRB 6.10.2023).
Dauer eines Ausreiseverbotes
Personen erfahren möglicherweise erst am Flughafen, dass sie auf einer Ausreiseverbotsliste 
stehen. Ein einmal verhängtes Ausreiseverbot bleibt oft bestehen, bis es offiziell aufgehoben wird, 
insbesondere in Fällen, in denen eine Person in ein laufendes Ermittlungsverfahren verwickelt 
ist. Ein Ausreiseverbot kann jedoch nach einigen Monaten überprüft werden. Die Funktions­
weise der Ausreiseverbotsliste ist unklar (DFAT 27.12.2024) und es gibt keine ausreichenden 
Rechtsmittel für die Betroffenen. Die Bestimmungen zur Dauer von Ausreiseverboten sind [Anm.: 
über mehrere Gesetze] verstreut und inkonsistent. Üblicherweise gewähren Gerichte Ausrei­
severbote in der Praxis zunächst für eine Dauer von drei Monaten, die mehrmals verlängert 
werden können, während die Behörde für öffentliche Sicherheit ihren eigenen internen Regeln 
folgt und normalerweise ein einjähriges Verbot verhängt, in Ausnahmefällen bis zu maximal 
fünf Jahre. Es gibt keine klare gesetzliche Regelung, wie gerichtlich verhängte Ausreiseverbote 
angefochten werden können (Song/IMJ 23.9.2022).
Quellen
■ DFAT - Department of Foreign Affairs and Trade [Australien] (27.12.2024): DFAT Country Information 
Report People’s Republic of China - 2024, https://www.dfat.gov.au/sites/default/files/country-infor
mation-report-china.pdf, Zugriff 2.4.2025
■ HRW - Human Rights Watch (17.2.2025): China: Right to Leave Country Further Restricted, https:
//www.hrw.org/news/2025/02/18/china-right-leave-country-further-restricted , Zugriff 10.4.2025
■ HRW - Human Rights Watch (3.2.2025): China: Travel for Uyghurs Heavily Restricted, https://www.
hrw.org/news/2025/02/03/china-travel-uyghurs-heavily-restricted , Zugriff 5.5.2025
■ IRB - Immigration and Refugee Board of Canada (6.10.2023): Query response on China: Seizure 
of identity and travel documents of persons subject to a police investigation or criminal charges 
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(2021 to October 2023) (legislation; passport confiscation and enforcement of exit ban; incidents of 
passport confiscation), https://www.ecoi.net/en/document/2101186.html, Zugriff 15.4.2025
■ SgD - Safeguard Defenders (4.2023): Trapped: China’s expanding use of exit bans, https://
safeguarddefenders.com/sites/default/files/pdf/Trapped - China’s Expanding Use of Exit Bans.pdf, 
Zugriff 18.4.2025
■ Song/IMJ - Lili Song (Autor), International Migration Journal (Herausgeber) (23.9.2022): Exit regula­
tion in the People’s Republic of China: Law, policy and practice, https://www.ecoi.net/en/file/local/
2080152/International Migration - 2022 - Song - Exit regulation in the People s Republic of China 
Law policy and practice.pdf, Zugriff 18.4.2025
■ UHRP - Uyghur Human Rights Project (1.4.2020): Weaponized Passports: the Crisis of Uyghur 
Statelessness - Uyghur Human Rights Project, https://uhrp.org/report/weaponized-passports-the-c
risis-of-uyghur-statelessness/#DenyingPassportstoUyghurs:AGlobalProblem , Zugriff 2.5.2025
■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights Practices: China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107650.html, Zugriff 10.6.2024
■ VA der ÖB Peking - Vertrauensanwalt der Österreichischen Botschaft Peking (14.2.2025): BFA; 
Anfrage der Staatendokumentation zur „ ZHAOHUI“ (Hauskirche) und Kirche des allmächtigen Gottes 
in China
19.3.1 Gesetzliche Grundlagen für die Verweigerung der Ausreise und Kriminalisierung
Letzte Änderung 2025-05-13 10:58
Passgesetz (2006)
Laut Artikel 13 des 2006 verabschiedeten Passgesetzes kann die Passbehörde die Ausstellung 
eines Reisepasses verweigern, wenn der Antragsteller (IRB 6.10.2023):
• (1) nicht die Staatsangehörigkeit der VR China besitzt; 
• (2) die Identität nicht nachweisen kann; 
• (3) bei der Beantragung eines Reisepasses für die VR China Betrug begeht (Song/IMJ 
23.9.2022);
• (4) wegen einer Straftat verurteilt ist und eine Strafe verbüßt;
• (5) aufgrund eines von einem Volksgericht festgestellten offenen Zivilverfahrens nicht aus­
reisen darf;
• (6) Angeklagter in einem Strafverfahren oder Tatverdächtiger ist; oder 
• (7) eine Person ist, von der die zuständige Abteilung des Staatsrates annimmt (Song/IMJ 
23.9.2022; vgl. IRB 6.10.2023), dass sie die nationale Sicherheit gefährdet oder den Staats­
interessen erheblichen Schaden zufügt (Song/IMJ 23.9.2022; vgl. IRB 6.10.2023,HRW 
17.2.2025).
Gemäß Artikel 15 können die Organe und Behörden des Staates, soweit dies für die Bearbeitung 
eines Verfahrens erforderlich ist, die Reisepässe der Verfahrensbeteiligten einziehen. Wenn die 
Parteien des Verfahrens die Herausgabe der Pässe verweigern, können die staatlichen Organe 
und Behörden die passaustellenden Behörden ersuchen, die Pässe der Parteien des Verfahrens 
für ungültig zu erklären (Song/IMJ 23.9.2022; vgl. IRB 6.10.2023).
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Gesetz zur Aus- und Einreiseverwaltung (2012)
Nach Artikel 12 des Gesetzes dürfen Staatsangehörige das Land nicht verlassen (VA der ÖB 
Peking 14.2.2025; vgl. HRW 17.2.2025), wenn einer der folgenden Umstände vorliegt (VA der 
ÖB Peking 14.2.2025; vgl. IRB 6.10.2023):
• Verurteilung zu einer noch nicht vollstreckten Strafe, Status als verdächtige Person in einem 
Strafverfahren (VA der ÖB Peking 14.2.2025; vgl. IRB 6.10.2023);
• Verwicklung in einem ungeklärten Zivilverfahren und die Person darf China aufgrund einer 
Entscheidung der Volksgerichte nicht verlassen (IRB 6.10.2023);
• Personen, die die nationale Sicherheit oder die nationalen Interessen gefährden können 
(VA der ÖB Peking 14.2.2025; vgl. HRW 17.2.2025) und denen die Ausreise gemäß der 
Entscheidung der zuständigen Abteilung des Staatsrates nicht gestattet wird (VA der ÖB 
Peking 14.2.2025).
• Personen, die wegen Beeinträchtigung der Grenzverwaltung strafrechtlich belangt werden 
oder die aufgrund einer illegalen Ausreise aus China, illegalem Aufenthalt oder illegaler 
Beschäftigung von anderen Ländern oder Regionen zurückgeführt werden, und die Ausrei­
severbotsfrist noch nicht abgelaufen ist (IRB 6.10.2023).
Überwachungsgesetz (2018)
In Artikel 30 des 2018 verabschiedeten Überwachungsgesetzes können die Überwachungs­
behörden mit Zustimmung einer Aufsichtsbehörde auf Provinz- oder höherer Ebene Beschrän­
kungen für die Ausreise von Personen erlassen, um zu verhindern, dass Personen, gegen die 
ermittelt wird, und andere relevante Personen fliehen oder untertauchen. Ist die Aufrechterhal­
tung der Ausreisebeschränkungen für diese Personen nicht mehr erforderlich, so sind diese 
Beschränkungen unverzüglich aufzuheben (IRB 6.10.2023).
Strafprozessordnung (1979, 2018)
In Artikel 71 der 1979 verabschiedeten und 2018 novellierten Strafprozessordnung gilt für 
Tatverdächtige und Angeklagte, die bis zum Abschluss des Ermittlungsverfahrens gegen Kau­
tion freigelassen werden die Bestimmungen, dass sie ihren Wohnort und ihren Wohnbezirk 
nicht ohne Genehmigung der Behörden verlassen dürfen. Artikel 77 betrifft Tatverdächtige und 
Angeklagte, die unter Wohnungsüberwachung stehen. Auch sie dürfen den Ort ihrer Wohnungs­
überwachung nicht ohne Genehmigung der Behörden verlassen. Während in Artikel 71 die 
Behörden über die Einziehung von Reisepässen und anderen Ausweisdokumenten entschei­
den, ist in Artikel 77 die Herausgabe von Reisepässen und anderen Reisedokumenten an die 
Behörden automatisch erforderlich (IRB 6.10.2023).
Kriminalisierung der Ausreise
Aus Artikel 322 des Strafgesetzes geht hervor, dass das illegale Überschreiten der Grenze 
zum Zweck des Beitritts zu terroristischen Organisationen, der Teilnahme an einer terroristischen 
Ausbildung oder der Durchführung terroristischer Aktivitäten als strafbarer schwerer Umstand gilt. 
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Als Bestrafung sind Freiheitsstrafen von einem bis drei Jahre, Untersuchungshaft, öffentliche 
Überwachung und Geldstrafen möglich. Allerdings nur wenn die Umstände schwerwiegend 
sind, wird der illegale Grenzübertritt zu einer strafbaren Handlung. In ihrem Artikel gibt die 
Wissenschaftlerin Lili Song weitere Beispiele für mögliche schwerwiegende Umstände an (Song/
IMJ 23.9.2022):
1. die Durchführung von Aktivitäten im Ausland, die den nationalen Interessen schaden;
2. das mehr als dreimalige illegale Überschreiten der Landesgrenze oder dasillegale Über­
schreiten der Landesgrenze in einer Gruppe von mehr als drei Personen;
3. das Anlocken oder Verleiten anderer Personen zum illegalen Überschreiten der Landes­
grenze;
4. das illegale Überschreiten der Landesgrenze in Absprache mit ausländischen Organisatio­
nen oder Einzelpersonen;
5. das illegale Überschreiten der Landesgrenze innerhalb eines Jahres nach Verhängung 
einer Verwaltungsstrafe für das illegale Überschreiten der Landesgrenze (Song/IMJ 
23.9.2022).
Quellen
■ HRW - Human Rights Watch (17.2.2025): China: Right to Leave Country Further Restricted, https:
//www.hrw.org/news/2025/02/18/china-right-leave-country-further-restricted , Zugriff 10.4.2025
■ IRB - Immigration and Refugee Board of Canada (6.10.2023): Query response on China: Seizure 
of identity and travel documents of persons subject to a police investigation or criminal charges 
(2021 to October 2023) (legislation; passport confiscation and enforcement of exit ban; incidents of 
passport confiscation), https://www.ecoi.net/en/document/2101186.html, Zugriff 15.4.2025
■ Song/IMJ - Lili Song (Autor), International Migration Journal (Herausgeber) (23.9.2022): Exit regula­
tion in the People’s Republic of China: Law, policy and practice, https://www.ecoi.net/en/file/local/
2080152/International Migration - 2022 - Song - Exit regulation in the People s Republic of China 
Law policy and practice.pdf, Zugriff 18.4.2025
■ VA der ÖB Peking - Vertrauensanwalt der Österreichischen Botschaft Peking (14.2.2025): BFA; 
Anfrage der Staatendokumentation zur „ ZHAOHUI“ (Hauskirche) und Kirche des allmächtigen Gottes 
in China
20 IDPs und Flüchtlinge
Letzte Änderung 2024-11-28 07:22
China hat das UN-Abkommen und das Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge rati­
fiziert (ÖB Peking 2024; vgl. AA 26.10.2022). Eine ausdrückliche Regelung zur Vergabe des 
Flüchtlingsstatus gibt es jedoch nicht und China lehnt die Aufnahme von Flüchtlingen explizit ab 
(AA 26.10.2022).
In China halten sich Schätzungen zufolge bis zu 50.000 Nordkoreaner illegal auf. Nordkoreaner 
werden in China nicht als politische Flüchtlinge anerkannt, sondern als Wirtschaftsmigranten 
betrachtet (AA 26.10.2022; vgl. USDOS 23.4.2024). Damit ist ein legaler Aufenthalt mit for­
mellem Flüchtlingsstatus in China nicht möglich. Sie müssen jederzeit mit einer Abschiebung 
durch die Sicherheitsbehörden rechnen. Die zum Teil sehr schweren Repressionsmaßnahmen, 
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die bei einer Rückführung nach Nordkorea drohen, sind für China kein Abschiebehindernis 
(AA 26.10.2022). UNHCR hat keinen Zugriff auf nordkoreanische Asylwerber. Wenn irreguläre 
nordkoreanische Migranten versuchen, in China unterzutauchen, werden sie häufig zu Opfern 
von Verbrechen und Misshandlungen, wobei viele Frauen zur Prostitution gezwungen oder als 
Frauen oder „ Gefährtinnen“ an chinesische Männer verkauft werden. Für viele Nordkoreaner 
ist China auch ein Transitland auf dem Weg nach Südostasien bzw. Richtung Südkorea. Hilfe 
suchende Nordkoreaner drangen mitunter auch in ausländische Botschaften in Peking ein, um 
Asyl zu beantragen (ÖB Peking 2024).
Aufgrund des fehlenden Rechtsstatus haben Flüchtlinge im Allgemeinen keinen Zugang zur 
öffentlichen Gesundheitsversorgung, zum öffentlichen Bildungswesen oder zu anderen sozia­
len Dienstleistungen. UNHCR berichtet, dass die Behörden den Zugang des UNHCR zu den 
Grenzgebieten weiterhin einschränken und dabei manchmal Bürger verhaften und verfolgen, 
die nordkoreanischen Flüchtlingen und Asylbewerbern helfen, oder den illegalen Grenzübertritt 
erleichtern (USDOS 23.4.2024).
China verzeichnet jedes Jahr eine der höchsten Zahlen an Fluchtbewegungen infolge von Na­
turkatastrophen weltweit (IDMC 5.8.2024). In den vergangenen Jahren wurde das Land von 
schweren Überschwemmungen, verheerenden Dürreperioden und Rekordhitze heimgesucht. 
Der vom Menschen verursachte Klimawandel führt dazu, dass extreme Wetterereignisse immer 
häufiger und intensiver auftreten (Zeit Online 21.4.2024). Im Jahr 2022 mussten 3,6 Millionen 
Menschen ihre angestammte Wohnumgebung aufgrund von Naturkatastrophenverlassen. Bei 
diesen Katastrophen handelt es sich meist um Sturzfluten, Überschwemmungen und Stürme, 
wobei die Provinzen Zhejiang, Guangdong und Guangxi hierbei am stärksten betroffen sind. 
Es wird erwartet, dass Häufigkeit und Intensität solcher wetterbedingter Gefahren in Zukunft 
zunehmen werden, was wiederum das Vertreibungsrisiko erhöhen kann. Da einige Gebiete 
Chinas auch erdbeben- und tsunamigefährdet sind, werden besonders widerstandsfähige Infra­
strukturen und Wohnungen benötigt, um künftige Vertreibungen zu verhindern (IDMC 5.8.2024).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.10.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Volksrepublik China (Stand: September 2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/20814
20/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksr
epublik_China_(Stand_September_2022),_26.10.2022.pdf, Zugriff 20.2.2023 [Login erforderlich]
■ IDMC - Internal Displacement Monitoring Centre (5.8.2024): China, https://www.internal-displacem
ent.org/countries/china, Zugriff 5.8.2024
■ ÖB Peking - Österreichische Botschaft Peking [Österreich] (2024): Asylbericht 2023: Volksrepublik 
China (Stand Juli 2024)
■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights Practices: China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107650.html, Zugriff 10.6.2024
■ Zeit Online - Zeit Online (21.4.2024): Guangdong: Überschwemmungen bedrohen Millionen Chine­
sen, https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2024-04/china-hochwasser-erdrutsche-verletz
te-guangdong, Zugriff 5.11.2024
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21 Grundversorgung und Wirtschaft
Letzte Änderung 2024-11-28 07:24
Allgemeine Wirtschaftsleistung
China hat 1978 begonnen, seine Wirtschaft zu öffnen und zu reformieren. Seitdem beträgt 
das BIP-Wachstum im Durchschnitt über 9 % pro Jahr (WB 1.2024; vgl. BS 2.7.2024) und es 
ist gelungen, fast 800 Millionen Menschen aus der Armut zu befreien (WB 1.2024; vgl. ÖB 
Peking 2024) und darüber hinaus auch den Zugang zu Gesundheits-, Bildungs- und anderen 
Dienstleistungen erheblich zu verbessern (WB 1.2024).
China ist inzwischen nach den USA die zweitgrößte Volkswirtschaft der Welt (Spiegel 15.2.2024). Der 
Lebensstandard hat sich - nicht zuletzt durch den Einsatz umfassender Fördermittel der Zen­
tral- sowie Lokalregierungen insbesondere in ländlichen Regionen Chinas (alleine 2020: 500 
Milliarden CNY/72 Milliarden USD) (ÖB Peking 2024) - deutlich verbessert (AA 26.10.2022) und 
die Zahl der absolut Armen ist stetig zurückgegangen. Dieser Gesamterfolg wird allerdings durch 
die zunehmende ungleiche Verteilung des Wohlstands getrübt. Die städtischen Einkommen 
sind heute mehr als dreimal so hoch wie die Einkommen auf dem Land. Der Gini-Index [Anm.: 
Der Gini-Koeffizient ist ein statistisches Standardmaß zur Messung der Ungleichheit einer Ver­
teilung. Am häufigsten eingesetzt wird der Koeffizient zur Bestimmung von Einkommens- und 
Vermögensungleichheit] zeigt, dass China sogar nach den Standards anderer Schwellenländer 
nun eine der ungleichsten Gesellschaften der Welt ist (BS 2.7.2024).
Der 14. Fünfjahresplan, der die zentrale Grundlage für die gesellschaftliche und wirtschaftliche 
Entwicklung Chinas bildet und im März 2021 vom Nationalen Volkskongress beschlossen wurde, 
strebt die Transformation Chinas in einen modernen sozialistischen Staat mit einer hochqualita­
tiven und von Innovation getriebenen Wirtschaftsentwicklung an. Bis 2035 soll das verfügbare 
Einkommen ausgehend vom Niveau des Jahres 2020 verdoppelt und China somit zu einer „ high 
income society“ werden (ÖB Peking 2024).
Nach einem moderaten Wachstum von 5,2 % im Jahr 2023 nach der Pandemie wird für 2024 
ein Wachstum von 4,5 % erwartet. Die Binnennachfrage in China ist nach wie vor schleppend 
und hat zu einer niedrigen Inflation beigetragen, während der politische Spielraum für Anreize 
begrenzt ist. Das schwache Vertrauen der Unternehmen, das zum Teil auf den Abschwung am 
Immobilienmarkt zurückzuführen ist, belastet weiterhin das Wachstum (WB 1.2024).
Arbeitsmarkt
Die Zahl der Erwerbstätigen in China erreichte im Jahr 2023 ca. 780 Millionen Menschen (WB 
o.D.). Chinas Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter schrumpft seit 2012 kontinuierlich (ÖB Pe­
king 2024). Mittel- bis langfristig stellt die rasch alternde Bevölkerung des Landes das größte 
Wachstumshindernis für China dar. Um diesen Entwicklungen gegenzusteuern, hat China 2021 
offiziell eine Drei-Kind-Politik proklamiert (WKO 5.8.2024; vgl. Spiegel 23.8.2021).
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