2025-09-15-coi-cms-laenderinformationen-china-version-7-a024

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(2021 to October 2023) (legislation; passport confiscation and enforcement of exit ban; incidents of 
passport confiscation), https://www.ecoi.net/en/document/2101186.html, Zugriff 15.4.2025
■ SgD - Safeguard Defenders (4.2023): Trapped: China’s expanding use of exit bans, https://
safeguarddefenders.com/sites/default/files/pdf/Trapped - China’s Expanding Use of Exit Bans.pdf, 
Zugriff 18.4.2025
■ Song/IMJ - Lili Song (Autor), International Migration Journal (Herausgeber) (23.9.2022): Exit regula­
tion in the People’s Republic of China: Law, policy and practice, https://www.ecoi.net/en/file/local/
2080152/International Migration - 2022 - Song - Exit regulation in the People s Republic of China 
Law policy and practice.pdf, Zugriff 18.4.2025
■ UHRP - Uyghur Human Rights Project (1.4.2020): Weaponized Passports: the Crisis of Uyghur 
Statelessness - Uyghur Human Rights Project, https://uhrp.org/report/weaponized-passports-the-c
risis-of-uyghur-statelessness/#DenyingPassportstoUyghurs:AGlobalProblem , Zugriff 2.5.2025
■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights Practices: China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107650.html, Zugriff 10.6.2024
■ VA der ÖB Peking - Vertrauensanwalt der Österreichischen Botschaft Peking (14.2.2025): BFA; 
Anfrage der Staatendokumentation zur „ ZHAOHUI“ (Hauskirche) und Kirche des allmächtigen Gottes 
in China
19.3.1 Gesetzliche Grundlagen für die Verweigerung der Ausreise und Kriminalisierung
Letzte Änderung 2025-05-13 10:58
Passgesetz (2006)
Laut Artikel 13 des 2006 verabschiedeten Passgesetzes kann die Passbehörde die Ausstellung 
eines Reisepasses verweigern, wenn der Antragsteller (IRB 6.10.2023):
• (1) nicht die Staatsangehörigkeit der VR China besitzt; 
• (2) die Identität nicht nachweisen kann; 
• (3) bei der Beantragung eines Reisepasses für die VR China Betrug begeht (Song/IMJ 
23.9.2022);
• (4) wegen einer Straftat verurteilt ist und eine Strafe verbüßt;
• (5) aufgrund eines von einem Volksgericht festgestellten offenen Zivilverfahrens nicht aus­
reisen darf;
• (6) Angeklagter in einem Strafverfahren oder Tatverdächtiger ist; oder 
• (7) eine Person ist, von der die zuständige Abteilung des Staatsrates annimmt (Song/IMJ 
23.9.2022; vgl. IRB 6.10.2023), dass sie die nationale Sicherheit gefährdet oder den Staats­
interessen erheblichen Schaden zufügt (Song/IMJ 23.9.2022; vgl. IRB 6.10.2023,HRW 
17.2.2025).
Gemäß Artikel 15 können die Organe und Behörden des Staates, soweit dies für die Bearbeitung 
eines Verfahrens erforderlich ist, die Reisepässe der Verfahrensbeteiligten einziehen. Wenn die 
Parteien des Verfahrens die Herausgabe der Pässe verweigern, können die staatlichen Organe 
und Behörden die passaustellenden Behörden ersuchen, die Pässe der Parteien des Verfahrens 
für ungültig zu erklären (Song/IMJ 23.9.2022; vgl. IRB 6.10.2023).
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Gesetz zur Aus- und Einreiseverwaltung (2012)
Nach Artikel 12 des Gesetzes dürfen Staatsangehörige das Land nicht verlassen (VA der ÖB 
Peking 14.2.2025; vgl. HRW 17.2.2025), wenn einer der folgenden Umstände vorliegt (VA der 
ÖB Peking 14.2.2025; vgl. IRB 6.10.2023):
• Verurteilung zu einer noch nicht vollstreckten Strafe, Status als verdächtige Person in einem 
Strafverfahren (VA der ÖB Peking 14.2.2025; vgl. IRB 6.10.2023);
• Verwicklung in einem ungeklärten Zivilverfahren und die Person darf China aufgrund einer 
Entscheidung der Volksgerichte nicht verlassen (IRB 6.10.2023);
• Personen, die die nationale Sicherheit oder die nationalen Interessen gefährden können 
(VA der ÖB Peking 14.2.2025; vgl. HRW 17.2.2025) und denen die Ausreise gemäß der 
Entscheidung der zuständigen Abteilung des Staatsrates nicht gestattet wird (VA der ÖB 
Peking 14.2.2025).
• Personen, die wegen Beeinträchtigung der Grenzverwaltung strafrechtlich belangt werden 
oder die aufgrund einer illegalen Ausreise aus China, illegalem Aufenthalt oder illegaler 
Beschäftigung von anderen Ländern oder Regionen zurückgeführt werden, und die Ausrei­
severbotsfrist noch nicht abgelaufen ist (IRB 6.10.2023).
Überwachungsgesetz (2018)
In Artikel 30 des 2018 verabschiedeten Überwachungsgesetzes können die Überwachungs­
behörden mit Zustimmung einer Aufsichtsbehörde auf Provinz- oder höherer Ebene Beschrän­
kungen für die Ausreise von Personen erlassen, um zu verhindern, dass Personen, gegen die 
ermittelt wird, und andere relevante Personen fliehen oder untertauchen. Ist die Aufrechterhal­
tung der Ausreisebeschränkungen für diese Personen nicht mehr erforderlich, so sind diese 
Beschränkungen unverzüglich aufzuheben (IRB 6.10.2023).
Strafprozessordnung (1979, 2018)
In Artikel 71 der 1979 verabschiedeten und 2018 novellierten Strafprozessordnung gilt für 
Tatverdächtige und Angeklagte, die bis zum Abschluss des Ermittlungsverfahrens gegen Kau­
tion freigelassen werden die Bestimmungen, dass sie ihren Wohnort und ihren Wohnbezirk 
nicht ohne Genehmigung der Behörden verlassen dürfen. Artikel 77 betrifft Tatverdächtige und 
Angeklagte, die unter Wohnungsüberwachung stehen. Auch sie dürfen den Ort ihrer Wohnungs­
überwachung nicht ohne Genehmigung der Behörden verlassen. Während in Artikel 71 die 
Behörden über die Einziehung von Reisepässen und anderen Ausweisdokumenten entschei­
den, ist in Artikel 77 die Herausgabe von Reisepässen und anderen Reisedokumenten an die 
Behörden automatisch erforderlich (IRB 6.10.2023).
Kriminalisierung der Ausreise
Aus Artikel 322 des Strafgesetzes geht hervor, dass das illegale Überschreiten der Grenze 
zum Zweck des Beitritts zu terroristischen Organisationen, der Teilnahme an einer terroristischen 
Ausbildung oder der Durchführung terroristischer Aktivitäten als strafbarer schwerer Umstand gilt. 
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Als Bestrafung sind Freiheitsstrafen von einem bis drei Jahre, Untersuchungshaft, öffentliche 
Überwachung und Geldstrafen möglich. Allerdings nur wenn die Umstände schwerwiegend 
sind, wird der illegale Grenzübertritt zu einer strafbaren Handlung. In ihrem Artikel gibt die 
Wissenschaftlerin Lili Song weitere Beispiele für mögliche schwerwiegende Umstände an (Song/
IMJ 23.9.2022):
1. die Durchführung von Aktivitäten im Ausland, die den nationalen Interessen schaden;
2. das mehr als dreimalige illegale Überschreiten der Landesgrenze oder dasillegale Über­
schreiten der Landesgrenze in einer Gruppe von mehr als drei Personen;
3. das Anlocken oder Verleiten anderer Personen zum illegalen Überschreiten der Landes­
grenze;
4. das illegale Überschreiten der Landesgrenze in Absprache mit ausländischen Organisatio­
nen oder Einzelpersonen;
5. das illegale Überschreiten der Landesgrenze innerhalb eines Jahres nach Verhängung 
einer Verwaltungsstrafe für das illegale Überschreiten der Landesgrenze (Song/IMJ 
23.9.2022).
Quellen
■ HRW - Human Rights Watch (17.2.2025): China: Right to Leave Country Further Restricted, https:
//www.hrw.org/news/2025/02/18/china-right-leave-country-further-restricted , Zugriff 10.4.2025
■ IRB - Immigration and Refugee Board of Canada (6.10.2023): Query response on China: Seizure 
of identity and travel documents of persons subject to a police investigation or criminal charges 
(2021 to October 2023) (legislation; passport confiscation and enforcement of exit ban; incidents of 
passport confiscation), https://www.ecoi.net/en/document/2101186.html, Zugriff 15.4.2025
■ Song/IMJ - Lili Song (Autor), International Migration Journal (Herausgeber) (23.9.2022): Exit regula­
tion in the People’s Republic of China: Law, policy and practice, https://www.ecoi.net/en/file/local/
2080152/International Migration - 2022 - Song - Exit regulation in the People s Republic of China 
Law policy and practice.pdf, Zugriff 18.4.2025
■ VA der ÖB Peking - Vertrauensanwalt der Österreichischen Botschaft Peking (14.2.2025): BFA; 
Anfrage der Staatendokumentation zur „ ZHAOHUI“ (Hauskirche) und Kirche des allmächtigen Gottes 
in China
20 IDPs und Flüchtlinge
Letzte Änderung 2024-11-28 07:22
China hat das UN-Abkommen und das Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge rati­
fiziert (ÖB Peking 2024; vgl. AA 26.10.2022). Eine ausdrückliche Regelung zur Vergabe des 
Flüchtlingsstatus gibt es jedoch nicht und China lehnt die Aufnahme von Flüchtlingen explizit ab 
(AA 26.10.2022).
In China halten sich Schätzungen zufolge bis zu 50.000 Nordkoreaner illegal auf. Nordkoreaner 
werden in China nicht als politische Flüchtlinge anerkannt, sondern als Wirtschaftsmigranten 
betrachtet (AA 26.10.2022; vgl. USDOS 23.4.2024). Damit ist ein legaler Aufenthalt mit for­
mellem Flüchtlingsstatus in China nicht möglich. Sie müssen jederzeit mit einer Abschiebung 
durch die Sicherheitsbehörden rechnen. Die zum Teil sehr schweren Repressionsmaßnahmen, 
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die bei einer Rückführung nach Nordkorea drohen, sind für China kein Abschiebehindernis 
(AA 26.10.2022). UNHCR hat keinen Zugriff auf nordkoreanische Asylwerber. Wenn irreguläre 
nordkoreanische Migranten versuchen, in China unterzutauchen, werden sie häufig zu Opfern 
von Verbrechen und Misshandlungen, wobei viele Frauen zur Prostitution gezwungen oder als 
Frauen oder „ Gefährtinnen“ an chinesische Männer verkauft werden. Für viele Nordkoreaner 
ist China auch ein Transitland auf dem Weg nach Südostasien bzw. Richtung Südkorea. Hilfe 
suchende Nordkoreaner drangen mitunter auch in ausländische Botschaften in Peking ein, um 
Asyl zu beantragen (ÖB Peking 2024).
Aufgrund des fehlenden Rechtsstatus haben Flüchtlinge im Allgemeinen keinen Zugang zur 
öffentlichen Gesundheitsversorgung, zum öffentlichen Bildungswesen oder zu anderen sozia­
len Dienstleistungen. UNHCR berichtet, dass die Behörden den Zugang des UNHCR zu den 
Grenzgebieten weiterhin einschränken und dabei manchmal Bürger verhaften und verfolgen, 
die nordkoreanischen Flüchtlingen und Asylbewerbern helfen, oder den illegalen Grenzübertritt 
erleichtern (USDOS 23.4.2024).
China verzeichnet jedes Jahr eine der höchsten Zahlen an Fluchtbewegungen infolge von Na­
turkatastrophen weltweit (IDMC 5.8.2024). In den vergangenen Jahren wurde das Land von 
schweren Überschwemmungen, verheerenden Dürreperioden und Rekordhitze heimgesucht. 
Der vom Menschen verursachte Klimawandel führt dazu, dass extreme Wetterereignisse immer 
häufiger und intensiver auftreten (Zeit Online 21.4.2024). Im Jahr 2022 mussten 3,6 Millionen 
Menschen ihre angestammte Wohnumgebung aufgrund von Naturkatastrophenverlassen. Bei 
diesen Katastrophen handelt es sich meist um Sturzfluten, Überschwemmungen und Stürme, 
wobei die Provinzen Zhejiang, Guangdong und Guangxi hierbei am stärksten betroffen sind. 
Es wird erwartet, dass Häufigkeit und Intensität solcher wetterbedingter Gefahren in Zukunft 
zunehmen werden, was wiederum das Vertreibungsrisiko erhöhen kann. Da einige Gebiete 
Chinas auch erdbeben- und tsunamigefährdet sind, werden besonders widerstandsfähige Infra­
strukturen und Wohnungen benötigt, um künftige Vertreibungen zu verhindern (IDMC 5.8.2024).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.10.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Volksrepublik China (Stand: September 2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/20814
20/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksr
epublik_China_(Stand_September_2022),_26.10.2022.pdf, Zugriff 20.2.2023 [Login erforderlich]
■ IDMC - Internal Displacement Monitoring Centre (5.8.2024): China, https://www.internal-displacem
ent.org/countries/china, Zugriff 5.8.2024
■ ÖB Peking - Österreichische Botschaft Peking [Österreich] (2024): Asylbericht 2023: Volksrepublik 
China (Stand Juli 2024)
■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights Practices: China, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107650.html, Zugriff 10.6.2024
■ Zeit Online - Zeit Online (21.4.2024): Guangdong: Überschwemmungen bedrohen Millionen Chine­
sen, https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2024-04/china-hochwasser-erdrutsche-verletz
te-guangdong, Zugriff 5.11.2024
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21 Grundversorgung und Wirtschaft
Letzte Änderung 2024-11-28 07:24
Allgemeine Wirtschaftsleistung
China hat 1978 begonnen, seine Wirtschaft zu öffnen und zu reformieren. Seitdem beträgt 
das BIP-Wachstum im Durchschnitt über 9 % pro Jahr (WB 1.2024; vgl. BS 2.7.2024) und es 
ist gelungen, fast 800 Millionen Menschen aus der Armut zu befreien (WB 1.2024; vgl. ÖB 
Peking 2024) und darüber hinaus auch den Zugang zu Gesundheits-, Bildungs- und anderen 
Dienstleistungen erheblich zu verbessern (WB 1.2024).
China ist inzwischen nach den USA die zweitgrößte Volkswirtschaft der Welt (Spiegel 15.2.2024). Der 
Lebensstandard hat sich - nicht zuletzt durch den Einsatz umfassender Fördermittel der Zen­
tral- sowie Lokalregierungen insbesondere in ländlichen Regionen Chinas (alleine 2020: 500 
Milliarden CNY/72 Milliarden USD) (ÖB Peking 2024) - deutlich verbessert (AA 26.10.2022) und 
die Zahl der absolut Armen ist stetig zurückgegangen. Dieser Gesamterfolg wird allerdings durch 
die zunehmende ungleiche Verteilung des Wohlstands getrübt. Die städtischen Einkommen 
sind heute mehr als dreimal so hoch wie die Einkommen auf dem Land. Der Gini-Index [Anm.: 
Der Gini-Koeffizient ist ein statistisches Standardmaß zur Messung der Ungleichheit einer Ver­
teilung. Am häufigsten eingesetzt wird der Koeffizient zur Bestimmung von Einkommens- und 
Vermögensungleichheit] zeigt, dass China sogar nach den Standards anderer Schwellenländer 
nun eine der ungleichsten Gesellschaften der Welt ist (BS 2.7.2024).
Der 14. Fünfjahresplan, der die zentrale Grundlage für die gesellschaftliche und wirtschaftliche 
Entwicklung Chinas bildet und im März 2021 vom Nationalen Volkskongress beschlossen wurde, 
strebt die Transformation Chinas in einen modernen sozialistischen Staat mit einer hochqualita­
tiven und von Innovation getriebenen Wirtschaftsentwicklung an. Bis 2035 soll das verfügbare 
Einkommen ausgehend vom Niveau des Jahres 2020 verdoppelt und China somit zu einer „ high 
income society“ werden (ÖB Peking 2024).
Nach einem moderaten Wachstum von 5,2 % im Jahr 2023 nach der Pandemie wird für 2024 
ein Wachstum von 4,5 % erwartet. Die Binnennachfrage in China ist nach wie vor schleppend 
und hat zu einer niedrigen Inflation beigetragen, während der politische Spielraum für Anreize 
begrenzt ist. Das schwache Vertrauen der Unternehmen, das zum Teil auf den Abschwung am 
Immobilienmarkt zurückzuführen ist, belastet weiterhin das Wachstum (WB 1.2024).
Arbeitsmarkt
Die Zahl der Erwerbstätigen in China erreichte im Jahr 2023 ca. 780 Millionen Menschen (WB 
o.D.). Chinas Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter schrumpft seit 2012 kontinuierlich (ÖB Pe­
king 2024). Mittel- bis langfristig stellt die rasch alternde Bevölkerung des Landes das größte 
Wachstumshindernis für China dar. Um diesen Entwicklungen gegenzusteuern, hat China 2021 
offiziell eine Drei-Kind-Politik proklamiert (WKO 5.8.2024; vgl. Spiegel 23.8.2021).
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Die Meldekarte (Hukou) ist weiterhin nötig für die (legale) Aufnahme einer Arbeit. Eine Einglie­
derung in den Arbeitsmarkt in den ländlichen Regionen ist oft sehr schwierig (ÖB Peking 2024). 
Mehr als 60% der Bevölkerung leben im urbanen Umfeld (CIA 6.6.2024).
Für den Zeitraum 2021-2025 proklamierte die Regierung im 14. Fünfjahresplan die Schaffung 
55 Mio. neuer Arbeitsplätze, vor allem im Dienstleistungsbereich und durch die Förderung inno­
vativen Unternehmertums. Hierzu sind eine proaktive Arbeitsmarktpolitik, die Entwicklung einer 
„ innovativen Kultur“, die Förderung von Innovation insbesondere im Bereich Wissenschaft und 
Technologie, und der Aufbau von groß angelegten Trainingsprogrammen geplant. Weiterhin 
sollen vulnerable Bevölkerungsgruppen wie Menschen mit Behinderung, arme Familien und 
Wanderarbeiter, besondere Aufmerksamkeit erfahren (ÖB Peking 2024).
Arbeitslosenhilfe kann beantragen, wer ein Jahr lang in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt 
und seinen Arbeitsplatz unfreiwillig verloren hat. Eine Registrierung erfolgt beim lokalen Sozial­
versicherungsbüro. Dazu benötigt man ein Ausweisdokument sowie den Beleg der Kündigung 
der Arbeitgeber. Die Auszahlungen entsprechen normalerweise dem Mindestlohn der jeweiligen 
Region (IOM 1.2023).
Sozialversicherungssystem, Pensionsversicherung
Die Meldekarte (Hukou) ist weiterhin nötig für den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen. Die 
meisten sozialen Leistungen sind an diese Wohnrechtsregistrierung gekoppelt. Befindet sich 
diese auf dem Land, ist mit einem niedrigeren Niveau an staatlicher Hilfeleistung zu rechnen. Bis 
2020 haben mehr als 100 Mio. Chinesen, die ohne städtische Hukou bereits „ ständig“ in Städten 
leben, Zugang zu sozialen Leistungen wie medizinischer Versorgung und Bildung erhalten. 
Während 2013 nur 36 % der Stadtbewohner über einen städtischen Hukou mit Zugang zu 
sozialen Leistungen verfügten, betrug dieser Prozentsatz Ende 2022 bereits 46,7 %, umfasste 
aber dennoch nicht einmal die Hälfte der geschätzten 290 Mio. Wanderarbeiter (ÖB Peking 
2024).
Generell verfügt China über ein komplexes und sich regelmäßig änderndes Sozialversiche­
rungssystem. Hierbei wird im Wesentlichen nach den fünf Komponenten Krankenversicherung 
(KV), Arbeitslosenversicherung (AV), Mutterschaftsgeld (MV), Arbeitsunfallversicherung (AUV) 
und Rentenversicherung (RV) unterschieden. 2020 wurden die Basiskrankenversicherung und 
die Mutterschutzversicherung zusammengelegt. Die bisherige Mutterschutzabgabe wird seither 
nicht mehr als eigenständige Versicherung geführt. Des Weiteren ist der Arbeitgeber verpflichtet, 
Beiträge an einen Wohnungsfonds zu zahlen. Die Einführung einer Pflegeversicherung wird 
bislang in 15 Pilotstädten ausprobiert, beispielsweise in Shanghai, Qingdao und Suzhou. Einen 
Zeitplan für eine landesweite Einführung gibt es noch nicht (GTAI 26.8.2021).
Das Pensionsantrittsalter liegt bei Männern bei 60 Jahren, bei Frauen bei 50 bzw. 55 Jahren 
(öffentlich Bedienstete). Frühpension sowie eine Aufschiebung des Pensionsantrittes ist möglich, 
sofern die Voraussetzung einer Teilnahme am Arbeitsmarkt von 15 Jahren erfüllt ist. In Fällen von 
Schwerarbeit ist ein Pensionsantritt auch nach weniger als 15 Arbeitsjahren möglich. Aufgrund 
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der rasant alternden Bevölkerung steht das chinesische Pensionssystem vor besonderen Her­
ausforderungen. Waren 2016 16,7 % der chinesischen Bevölkerung älter als 60 Jahre, liegt der 
Anteil 2021 bereits bei 18,7 %. Damit ist zu befürchten, dass das chinesische Pensionssystem 
bald an seine Kapazitätsgrenzen stoßen wird (ÖB Peking 2024).
Die Mindestunterhaltsbeihilfe (Dibao) ist ein Programm für Haushalte, deren Pro-Kopf-Einkom­
men unter einem festgelegten Mindestniveau liegt. Dies kann darauf zurückzuführen sein, dass 
Familienmitglieder aufgrund von Behinderungen oder schweren Krankheiten nicht in der La­
ge sind zu arbeiten. Die qualifizierten Haushalte haben Anspruch auf ein Existenzminimum, 
um einige grundlegende Lebenshaltungskosten zu decken. Im ersten Quartal 2023 stieg der 
Durchschnittswert des städtischen Existenzminimums in China auf 758,6 CNY pro Person und 
Monat, was 9 % der durchschnittlichen monatlichen Ausgaben der Stadtbewohner entspricht. 
Der Durchschnittswert des ländlichen Existenzminimums betrug 589,5 CNY pro Person und 
Monat und deckt statistisch somit 12 % der Ausgaben der Landbewohner ab. Allerdings können 
der Schwellenwert und der Betrag der Beihilfe zwischen den verschiedenen Regionen aufgrund 
der Unterschiede im lokalen Wirtschaftsstatus und des Durchschnittseinkommens erheblich va­
riieren. Seit 2015 erhalten sowohl ländliche als auch städtische Dibao-Haushalte in Peking mehr 
als 700 CNY pro Person und Monat, während die ländlichen Haushalte in einigen Provinzen 
monatlich nur etwa 200 CNY pro Person erhalten. Im April 2023 waren landesweit etwa 44,5 
Millionen Menschen von dem Programm erfasst. Die lokalen Dibao-Schwellenwerte und An­
meldeverfahren sind abhängig von der lokalen Verwaltung und Politik. Informationen zu diesem 
Programm erhält man bei den örtlichen Sozialversicherungsämtern (IOM 1.2023).
Angesichts des niedrigen Niveaus der Sozialleistungen bleibt die familiäre Solidarität in Notfällen 
und im Pensionsalter eine entscheidende Stütze. In China wird erwartet, dass Kinder ihre Eltern 
im Alter maßgeblich finanziell unterstützen (ÖB Peking 2024).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.10.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Volksrepublik China (Stand: September 2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/20814
20/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksr
epublik_China_(Stand_September_2022),_26.10.2022.pdf, Zugriff 20.2.2023 [Login erforderlich]
■ BS - Bertelsmann Stiftung (2.7.2024): BTI 2024 China Country Report, https://bti-project.org/en/re
ports/country-report/CHN, Zugriff 2.7.2024
■ CIA - Central Intelligence Agency [USA] (6.6.2024): CIA - Central Intelligence Agency, https://www.
cia.gov/the-world-factbook/countries/china/#military-and-security , Zugriff 10.6.2024
■ GTAI - Germany Trade and Invest (26.8.2021): Sozialversicherungsbeiträge sind in China ein Muss, 
https://www.gtai.de/de/trade/china/wirtschaftsumfeld/sozialversicherungsbeitraege-sind-in-china-e
in-muss-691432, Zugriff 5.8.2024
■ IOM - International Organization for Migration (1.2023): China: Länderinformationsblatt 2023, https:
//files.returningfromgermany.de/files/CFS_China_2023_DE.pdf, Zugriff 5.8.2024
■ ÖB Peking - Österreichische Botschaft Peking [Österreich] (2024): Asylbericht 2023: Volksrepublik 
China (Stand Juli 2024)
■ Spiegel - Spiegel, Der (15.2.2024): Abstieg Japans: Deutschland ist wieder Nummer drei der größten 
Volkswirtschaften, https://www.spiegel.de/wirtschaft/deutschland-ist-wieder-nummer-drei-der-gro
essten-volkswirtschaften-der-welt-a-4983d80b-6eef-4226-b620-097934febf6c , Zugriff 5.8.2024
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■ Spiegel - Spiegel, Der (23.8.2021): Hoffnung auf Wachstum: China führt Drei-Kind-Politik per Gesetz 
ein, https://www.spiegel.de/ausland/china-fuehrt-drei-kind-politik-per-gesetz-ein-a-fd5a4451-f50
4-4c7f-b7bc-9ccd50ab2923 , Zugriff 5.8.2024
■ WB - Weltbank (o.D.): World Bank Open Data, https://data.worldbank.org/indicator/SL.TLF.TOTL.I
N?locations=CN, Zugriff 5.8.2024
■ WB - Weltbank (1.2024): China - Overview, https://www.worldbank.org/en/country/china/overview#1, 
Zugriff 5.8.2024
■ WKO - Wirtschaftskammer Österreich (5.8.2024): China: Wirtschaftslage, https://www.wko.at/ausse
nwirtschaft/china-wirtschaftslage, Zugriff 5.8.2024
22 Medizinische Versorgung
Letzte Änderung 2024-11-28 09:56
Die Krankenversorgung entspricht nicht europäischen Standards (BMEIA 6.8.2024). Da es in 
China kein System niedergelassener Ärzte gibt, konzentriert sich die Krankenversorgung auf 
die Krankenhäuser. In größeren Städten ist eine gute medizinische Versorgung durch modernst 
ausgestattete Kliniken gewährleistet (AA 26.7.2024; vgl. BMEIA 6.8.2024), wohingegen die Ver­
sorgung auf dem Land noch sehr einfach sein kann. Die Hygiene entspricht nicht europäischen 
Standards (AA 26.7.2024). Krankenhäuser, die eine Grundversorgung abdecken, sind nahe­
zu in allen großen und kleineren Städten zu finden (IOM 1.2023). Medikamente sind generell 
landesweit gut erhältlich (IOM 1.2023).
Chinas Krankenversicherungssystem ist ein mehrstufiges System und besteht aus der grund­
legenden Krankenversicherung durch den Staat sowie die kommerzielle Krankenversicherung 
von Unternehmen. Es existieren verschiedene Versicherungen für erwerbstätige Stadtbewohner, 
nicht erwerbstätige Stadtbewohner und die Landbevölkerung. Das Gesundheitssystem wird vor 
allem durch Steuern, weiters durch Ausgaben von Unternehmen und Einzelpersonen finanziert. 
Es besteht allerdings kein spezifischer Steuersatz und die von Privatpersonen und Unternehmen 
geleisteten Zahlungen sind extrem niedrig (ÖB Peking 2024).
Das öffentliche Krankenversicherungssystem soll eine Grundversicherung darstellen, mit der 
teilweise medizinische Kosten (sowohl stationär als auch ambulant) erstattet sowie die Be­
zahlung von Medikamenten in staatlichen Krankenhäuser durch die Patienten gedeckt werden 
können. Es werden allerdings nicht alle Kosten erstattet. So gibt es eine Mindestrückerstattungs­
grenze (erst nach Zahlung eines bestimmten Betrags an medizinischen Kosten sind weitere 
Ausgaben für die Erstattung qualifiziert) und eine Obergrenze. Seit 2016 strebt China eine 
Kombination der Krankenversicherungsprogramme für Stadt- und Landbewohner an, um so die 
Erstattungspolitik und das dazugehörige Verfahren zu standardisieren (IOM 1.2023).
China verkündete Ende 2014, die Abdeckung von 95% der Bevölkerung mit grundlegender 
Krankenversicherung erreicht zu haben. In der Praxis bestehen jedoch große Unterschiede 
in Qualität und Umfang der Absicherung (ÖB Peking 2024). Für Bezieher durchschnittlicher 
und niedriger Einkommen stellen Krankheiten, die intensive ärztliche und/oder therapeutische 
Behandlungen erfordern, eine nach wie vor enorme, häufig existenzbedrohende finanzielle Be­
lastung dar (AA 26.10.2022), zumal ärztliche Behandlungskosten von den Patienten im Voraus 
bezahlt werden müssen. Bei jährlichen Kosten bis 1.300 RMB (170 EUR) erhalten die meisten 
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Versicherten eine Kostenerstattung, allerdings müssen darüber hinausgehende Kosten eben 
selbst getragen werden. Trotz kontinuierlicher Investitionen in das Gesundheitswesen ist die 
Abdeckung oft ungenügend. Besonders im ländlichen Raum müssen häufig arme Familien ih­
re gesamten Ersparnisse für Behandlungen kranker Familienmitglieder aufwenden. Auch die 
staatlichen Krankenhäuser müssen sich weitgehend selbst finanzieren und tun dies vor allem 
durch extensives Verschreiben überteuerter Medikamente. Bedienstete von Staatsbetrieben 
hingegen erhalten nahezu kompletten Kostenersatz (ÖB Peking 2024).
Die Meldekarte (Hukou) ist weiterhin nötig, um (legalen) Zugang zu öffentlichen Dienstleistun­
gen zu erhalten. Das ursprüngliche System sah vor, dass Chinesen beim Geburtsort gemeldet 
waren und diesen nicht ohne offizielle Genehmigung verlassen konnten. Seit den 1980er-Jahren 
ist es temporär möglich, ohne entsprechende Registrierung an einem anderen Ort zu arbei­
ten. Der massive Gehaltsunterschied zwischen Stadt und Land verursachte eine Landflucht, 
wobei jedoch den Besitzern von ländlichen Hukous in den Städten die kostenlose Gesund­
heitsversorgung, Schulausbildung, Pensionsleistungen sowie der Arbeitsplätze im öffentlichen 
Sektor verweigert wurden. Seit 2014 wurde das Hukou-System daher schrittweise reformiert. 
In den meisten Städten in Zentral- und Westchina wurden die Hukou-Beschränkungen bereits 
aufgehoben, in Ostchina haben Städte zwischen 150.000 und 15 Mio. Einwohnern die Regis­
trierungsanforderungen gelockert. In den großen Metropolen Peking, Shanghai und Guangzhou 
wurde ein Punktesystem anhand von bestimmten Kriterien eingeführt (Ausbildung, Beschäfti­
gung, Leistungen, etc.). Durch die erwähnten Maßnahmen haben inzwischen mehr als 100 Mio. 
Chinesen, die ohne städtischen Hukou bereits „ ständig“ in Städten leben, Zugang zu sozialen 
Leistungen wie medizinischer Versorgung erhalten. Die Maßnahmen betreffen jedoch nicht ein­
mal die Hälfte der derzeit geschätzten 290 Mio. Wanderarbeiter (Anm. Stand 2020) (ÖB Peking 
2024).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.7.2024): China: Reise- und Sicherheitshinweise, https:
//www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/chinasicherheit/200466#content_1 , Zugriff 
26.7.2024
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.10.2022): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Volksrepublik China (Stand: September 2022), https://www.ecoi.net/en/file/local/20814
20/Auswärtiges_Amt,_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_Volksr
epublik_China_(Stand_September_2022),_26.10.2022.pdf, Zugriff 20.2.2023 [Login erforderlich]
■ BMEIA - Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten [Österreich] 
(6.8.2024): China, https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/china , Zugriff 
6.8.2024
■ IOM - International Organization for Migration (1.2023): China: Länderinformationsblatt 2023, https:
//files.returningfromgermany.de/files/CFS_China_2023_DE.pdf, Zugriff 5.8.2024
■ ÖB Peking - Österreichische Botschaft Peking [Österreich] (2024): Asylbericht 2023: Volksrepublik 
China (Stand Juli 2024)
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23 Rückkehr
Letzte Änderung 2024-11-28 10:41
Grundsätzlich haben chinesische Staatsbürger nach ihrer Rückkehr nach China das Recht, sich 
wieder im Land niederzulassen und sich unter entsprechenden Bedingungen auch im „ Hukou-
System“ registrieren zu lassen. Die Rückkehrsituation für mittellose, kinderreiche Personen 
ohne Aussicht auf einen Arbeitsplatz und ohne familiäre Anbindung in China ist, insbesondere 
auf dem Land, als schwierig zu beurteilen (ÖB Peking 2024).
Rückkehr nach Asylantragstellung, oppositioneller Betätigung
Ein im Ausland gestellter Asylantrag allein ist nach chinesischem Recht grundsätzlich kein 
Straftatbestand (AA 26.10.2022). Allerdings ist zu erwarten, dass die chinesischen Behörden 
über das Verhalten chinesischer Asylsuchender während ihres Aufenthalts außerhalb Chinas 
informiert sind und möglicherweise wissen, dass sie einen Asylantrag gestellt haben (DFAT 
22.12.2021). Ebenso kann angenommen, dass rückgeführte Personen in China unter genauer 
Beobachtung stehen und Befragungen ausgesetzt sind (AA 26.10.2022).
Personen, die China illegal, d. h. unter Verletzung der Grenzübertrittsbestimmungen verlassen 
haben, können bestraft werden. Nach bisherigen Erkenntnissen wird das Vergehen in der Praxis 
im Normalfall aber nur gelegentlich und dann nur mit Geldbuße geahndet. Bei Angehörigen von 
sensiblen, generalverdachtsmäßig als staatsgefährdend angesehenen Minderheiten (besonders 
Tibeterinnen und Tibeter, Uigurinnen und Uiguren) stellt sich die Lage jedoch in aller Regel 
anders dar. Hier ist oft mit einem Verschwinden dieser Personen und ungewissem Verbleib auf 
unbefristete Zeit zu rechnen (AA 26.10.2022).
Viele chinesische Staatsangehörige, die im Ausland politisch heiklen Aktivitäten nachgehen, 
werden an der Rückkehr nach China gehindert, während diejenigen, die im Ausland Zuflucht su­
chen, oft zwangsrepatriiert und verhaftet werden (FH 29.2.2024a). Oppositionelle Betätigung im 
Ausland kann zu Problemen führen, wenn die Behörden der Ansicht sind, dass „ Verbrechen ge­
gen die nationale Sicherheit“ (etwa Verrat von Staatsgeheimnissen, Separatismus, Terrorismus) 
begangen wurden. Es ist festzuhalten, dass alle Maßnahmen der Regierung gegen sogenannte 
„ illegale religiöse und politische Gruppierungen“ als Staatsgeheimnis eingestuft sind und jemand, 
der versucht, das Ausland darüber zu informieren, hat Grund zur Befürchtung, mit einer Anklage 
wegen Verrats von Staatsgeheimnissen belangt zu werden. Alle von der Regierung als Sepa­
ratismus eingestuften Tätigkeiten zur Unterstützung der Rechte von Angehörigen ethnischer 
Minderheiten sind Staatsverbrechen. Es gibt besonders in solch politisch motivierten Fällen 
keine Aussicht auf faire Verfahren (ÖB Peking 2024).
China respektiert weder Asylrecht noch Refoulement-Verbote (ÖB Peking 2024). Die Strafverfol­
gungsbehörden führen weiterhin nordkoreanische Überläufer zurück, denen bei ihrer Rückkehr 
Inhaftierung oder Hinrichtung drohen (FH 29.2.2024a).
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