2025-09-10-coi-cms-laenderinformationen-georgien-version-10-333f
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
Umsetzung von Gerichtsentscheidungen ist uneinheitlich. Das Strafrechtssystem wird durch den eingeschränkten Zugang der Angeklagten zu qualifiziertem Rechtsbeistand, Verletzungen des ordnungsgemäßen Verfahrens und langwierige Untersuchungshaft untergraben. Die Be dingungen in den Gefängnissen und Haftanstalten sind Berichten zufolge unzureichend, und das Büro der örtlichen Menschenrechtsbeauftragten hat auf Fälle von angeblicher Folter und Misshandlung von Häftlingen hingewiesen (FH 29.2.2024a). Der UN-Menschenrechtsrat verabschiedet jährlich eine Resolution, welche die große Besorg nis über die Menschenrechtssituation in Abchasien ausdrückt, wobei insbesondere der Fokus auf die Umsetzung des Rückkehrrechts von Geflüchteten sowie mangelnde Freizügigkeit und Diskriminierung aufgrund ethnischer Herkunft gelegt wird (AA 26.5.2023; vgl. UNGA 29.4.2024). Hinsichtlich der Religionsfreiheit erfährt die georgisch-orthodoxe Kirche Restriktionen und Dis kriminierung. Die Zeugen Jehovas sind verboten (USDOS 30.6.2024). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.5.2023): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Georgien (Stand: April 2023), https://www.ecoi.net/en/file/local/2092800/Auswärtiges_Amt, _Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Georgien_(Stand_April_2023),_26. 05.2023.pdf, Zugriff 17.10.2024 [Login erforderlich] ■ ACLED - Armed Conflict Location and Event Data (29.11.2023): Central Asia and the Caucasus, https://acleddata.com/knowledge-base/acled-methodology-and-coding-decisions-around-political -conflict-and-demonstrations-in-central-asia-and-the-caucasus , Zugriff 29.8.2024 ■ BBC - British Broadcasting Corporation (28.8.2023a): Abkhazia profile, https://www.bbc.com/news /world-europe-18175030, Zugriff 13.9.2023 ■ BPB - Bundeszentrale für politische Bildung [Deutschland] (26.8.2020): Georgien, https://www.bpb. de/themen/kriege-konflikte/dossier-kriege-konflikte/54599/georgien , Zugriff 15.9.2023 ■ CG - Civil Georgia (17.7.2024): Clashes between “Law Enforcement,” People over “Apartment Law” in Occupied Abkhazia, https://civil.ge/archives/616584, Zugriff 2.9.2024 ■ CG - Civil Georgia (27.12.2023): Occupied Abkhazia Transfers Bichvinta Dacha to Russia, https: //civil.ge/archives/575811, Zugriff 2.9.2024 ■ CoE - Council of Europe (15.4.2024): Consolidated report on the conflict in Georgia (October 2023 – March 2024), https://rm.coe.int/consolidated-report-on-the-conflict-in-georgia-october-2023-mar ch-2024/1680af593c, Zugriff 2.9.2024 ■ Eurasianet - Eurasianet (31.5.2023): Abkhazia faces protests as discontent mounts, https://eurasi anet.org/abkhazia-faces-protests-as-discontent-mounts , Zugriff 15.9.2023 ■ FH - Freedom House (29.2.2024a): Freedom in the World 2024 - Abkhazia*, https://www.ecoi.net/d e/dokument/2108996.html, Zugriff 2.9.2024 ■ GIP - Georgian Institute of Politics (5.3.2024): The Georgia Governance Index (GGI) 2023, https: //gip.ge/wp-content/uploads/2024/04/Georgia-Goverance-Index-Report-2023_Eng.pdf , Zugriff 14.8.2024 ■ OCM - Open Caucasus Media (9.5.2024): Abkhazian opposition figures express support for Georgia’s foreign agent law protesters, https://oc-media.org/abkhazian-opposition-figures-express-support-f or-georgias-foreign-agent-law-protesters , Zugriff 2.9.2024 ■ PRA - President of the „ Republic“ of Abkhazia (o.D.): Brief Information, http://presidentofabkhazia.or g/en/respublika_abkhazia/respublika-abkhaziya-obshchaya-informatsiya , Zugriff 13.9.2023 ■ STDOK-OSIF - OSIF (Open Source Information)-Projekt der Staatendokumentation [Österreich] (12.9.2023a): Karte: Abchasien, liegt im Archiv der Staatendokumentation auf, https://cloud.staate ndokumentation.at/index.php/s/PQbNYrqEJe5RFci, Zugriff 12.9.2023 ■ UNGA - United Nations General Assembly (29.4.2024): Status of internally displaced persons and refugees from Abkhazia, Georgia, and the Tskhinvali region/South Ossetia, Georgia; Report of the Secretary-General, https://documents.un.org/doc/undoc/gen/n24/117/80/pdf/n2411780.pdf, Zugriff 2.9.2024 8

■ UNHRC - United Nations Human Rights Council (17.7.2023): Cooperation with Georgia. Report of the United Nations High Commissioner for Human Rights, https://www.ecoi.net/en/file/local/20958 99/G2313585.pdf, Zugriff 24.8.2023 ■ USDOS - United States Department of State [USA] (30.6.2024): 2023 Report on International Reli gious Freedom: Georgia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2111868.html, Zugriff 2.9.2024 ■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Georgia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107700.html, Zugriff 2.9.2024 2.2 Südossetien Letzte Änderung 2024-10-01 14:41 Südossetien – amtliche Bezeichnung in Georgien auch „ Region Zchinwali“ – hat eine Fläche von ca. 3.900 km² (BBC 28.8.2023b), deren Bevölkerungszahl in einem Rahmen von etwa 35.000 bis 56.000 Einwohnern geschätzt wird (AA 26.5.2023; vgl. CW 30.11.2023, BPB 26.8.2020). Be richten zufolge führt die schlechte wirtschaftliche Lage Südossetiens zu massiver Abwanderung der Bevölkerung (BPB 26.8.2020). Quelle 2: STDOK-OSIF 12.9.2023bDiese Karte dient der Veranschaulichung und stellt keine Anerken nung der hier gezeigten Grenzen durch die Staatendokumentation dar. Große Teile Südossetiens wurden nach dem Ende eines Bürgerkriegs 1992 de facto unabhängig. Später führte der Krieg im Jahr 2008 zum Einmarsch russischer Truppen und zur Vertreibung der zuvor noch bestehenden georgischen Regierungspräsenz sowie vieler ethnischer Georgier. Seither haben nur Russland und eine Handvoll anderer Staaten die Unabhängigkeit Südosseti ens anerkannt (FH 29.2.2024b; vgl. BBC 28.8.2023b). Südossetien – ossetische Bezeichnung „Alania“ – gliedert sich in die folgenden Bezirke: Dzau, Achalgori, Zchinwali und Snauri. Diese Re gionen entsprechen in etwa den folgenden offiziellen Admin-1-Regionen Georgiens: Kleine Teile der Regionen Ratscha-Letschchumi und Niederswanetien, Imeretien, Mzcheta-Mtianeti und die nördliche Hälfte der Region Innerkartlien. Seit 2017 werden die „ Regierung“ und „ Streitkräfte“ 9

Südossetiens durch die „ Regierung“, „ Militär“ und „ Polizei“ vertreten (ACLED 29.11.2023). Auf die Politik und die Regierungsführung Südossetiens übt Moskau einen entscheidenden Einfluss aus (FH 29.2.2024b). Die Schlüsselindustrien von Südossetien sind stark von russischen Investitionen abhängig. Die begrenzte wirtschaftliche Autarkie, die grenzüberschreitende Ansiedlung von Osseten und Ge orgiern sowie zahlreiche familiäre Bindungen tragen zur Entstehung einer Vielzahl grenzüber schreitender Praktiken bei (wie z. B. Schmuggel) (SN 22.12.2022). Im Mai 2022 gewann der Oppositionspolitiker Alan Gaglojew die Präsidentschaftswahlen in zwei Wahlgängen mit 29 Prozent der Stimmen gegen den Amtsinhaber Anatoli Bibilow, wobei bei der Durchführung der Wahl im Vergleich zu früheren Wahlen Verbesserungen festgestellt wurden. Politische Parteien, die den Einfluss Moskaus oder das separatistische Establishment herausfordern könnten, dürfen in der Praxis nicht tätig werden. Die Wahlkommission blockiert weiterhin eine große Anzahl von Einzelkandidaten. Für den Präsidentschaftswahlkampf 2022 wurden nur fünf von 17 Kandidaten registriert. Einige der Präsidentschaftskandidaten, denen die Registrierung verweigert wurde, beschuldigten Beamte der Zentralen Wahlkommission und Anhänger des früheren Präsidenten Bibilow, sich in ihre Bewerbungen eingemischt zu haben (FH 29.2.2024b). Am 9. Juni 2024 fanden Parlamentswahlen statt, bei denen die Nychas-Partei des De-facto-Präsidenten Alan Gaglojew mit 10 von 34 Sitzen die Mehrheit errang, während die Oppositionspartei Vereinigtes Ossetien sieben Sitze erhielt; die Wahlen wurden als die um kämpftesten seit 2008 angesehen und von Georgien sowie westlichen Ländern als unrechtmäßig abgelehnt (ICG 6.2024). In der Region Südossetien kommt es immer wieder zu Fällen von Folter und Misshandlungen durch Sicherheitskräfte (BICC 7.2024). Der UN-Menschenrechtsrat verabschiedet jährlich ei ne Resolution, welche die große Besorgnis über die Menschenrechtssituation in Südossetien ausdrückt, wobei insbesondere der Fokus auf die Umsetzung des Rückkehrrechts Geflüchteter sowie mangelnde Freizügigkeit und Diskriminierung aufgrund ethnischer Herkunft gelegt wird (AA 26.5.2023; vgl. UNGA 29.4.2024). Seit dem Konflikt im August 2008 haben die Vereinten Nationen keinen operativen Zugang zu Südossetien, abgesehen von einer vom UNHCR im August 2016 durchgeführten humanitären Bewertungsmission (UNGA 29.4.2024). Die Menschenrechtslage in Südossetien hat sich in mehreren Bereichen weiter verschlechtert, unter anderem beim Recht auf freie Meinungsäußerung. Die Straffreiheit für frühere Verstöße hält an (AI 27.3.2023). Die lokalen Medien stehen weitgehend unter Kontrolle der „ Behörden“. Selbstzensur ist weit verbreitet, und gegen kritische Medien werden häufig Verleumdungskla gen eingebracht. Die Regierung Südossetiens ist nicht transparent. Behördenkorruption ist weit verbreitet. Ein systematischer Zugang, diese zu bekämpfen, ist nicht bis kaum vorhanden. Die Justiz ist nicht unabhängig. Sie unterliegt politischer Einflussnahme und Manipulation und dient der Bestrafung vermeintlicher politischer Gegner oder der Verfolgung persönlicher Streitigkeiten. Die Versammlungsfreiheit ist teilweise eingeschränkt. Die Mehrheit der Bevölkerung sind ortho doxe Christen. Es gibt aber auch eine zahlenmäßig beträchtliche muslimische Gemeinschaft. Ein Teil des Eigentums der georgisch-orthodoxen Kirche wird von der südossetisch-orthodoxen 10

Kirche kontrolliert. Der Oberste Gerichtshof Südossetiens hat im Jahr 2017 die Zeugen Jehovas als extremistische Organisation verboten (FH 29.2.2024b). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.5.2023): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Georgien (Stand: April 2023), https://www.ecoi.net/en/file/local/2092800/Auswärtiges_Amt, _Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Georgien_(Stand_April_2023),_26. 05.2023.pdf, Zugriff 17.10.2024 [Login erforderlich] ■ ACLED - Armed Conflict Location and Event Data (29.11.2023): Central Asia and the Caucasus, https://acleddata.com/knowledge-base/acled-methodology-and-coding-decisions-around-political -conflict-and-demonstrations-in-central-asia-and-the-caucasus , Zugriff 29.8.2024 ■ AI - Amnesty International (27.3.2023): Amnesty International Report 2022/23; The State of the World’s Human Rights; Georgia 2022, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089521.html , Zugriff 20.9.2023 ■ BBC - British Broadcasting Corporation (28.8.2023b): South Ossetia profile, https://www.bbc.com/ news/world-europe-18269210, Zugriff 20.9.2023 ■ BICC - Bonn International Centre for Conflict Studies (7.2024): Georgien, Länderinformationen zu den Europäischen Kriterien für Rüstungsexporte, https://www.ruestungsexport.info/user/pages/04.l aenderberichte/georgien/2024_Georgien.pdf, Zugriff 6.9.2024 ■ BPB - Bundeszentrale für politische Bildung [Deutschland] (26.8.2020): Georgien, https://www.bpb. de/themen/kriege-konflikte/dossier-kriege-konflikte/54599/georgien , Zugriff 15.9.2023 ■ CW - Caucasus Watch (30.11.2023): Stagnating Numbers: Separatist South Ossetia Faces Demo graphic Challenges, https://caucasuswatch.de/en/news/stagnating-numbers-separatist-south-osset ia-faces-demographic-challenges.html , Zugriff 3.9.2024 ■ FH - Freedom House (29.2.2024b): Freedom in the World 2024 - South Ossetia*, https://www.ecoi .net/de/dokument/2109066.html, Zugriff 3.9.2024 ■ ICG - International Crisis Group (6.2024): CrisisWatch - Tracking Conflict Worldwide: Georgia, https: //www.crisisgroup.org/crisiswatch/database?location[]=62&crisis_state=&created=custom&from_m onth=6&from_year=2024&to_month=6&to_year=2024, Zugriff 3.9.2024 ■ SN - Springer Nature (22.12.2022): Economic Development as a Challenge for “De Facto States”: Post-Conflict Dynamics and Perspectives in South Ossetia, https://link.springer.com/article/10.113 4/S2079970522700277, Zugriff 20.9.2023 ■ STDOK-OSIF - OSIF (Open Source Information)-Projekt der Staatendokumentation [Österreich] (12.9.2023b): Karte: Südossetien, liegt im Archiv der Staatendokumentation auf, https://cloud.staate ndokumentation.at/index.php/s/dNY44gq9oztZQeX, Zugriff 12.9.2023 ■ UNGA - United Nations General Assembly (29.4.2024): Status of internally displaced persons and refugees from Abkhazia, Georgia, and the Tskhinvali region/South Ossetia, Georgia; Report of the Secretary-General, https://documents.un.org/doc/undoc/gen/n24/117/80/pdf/n2411780.pdf, Zugriff 2.9.2024 3 Sicherheitslage Letzte Änderung 2024-10-25 14:18 Die großflächige Invasion Russlands in der Ukraine im Februar 2022 hat die regionale Sicher heitslage grundlegend verändert und Georgien in eine herausfordernde Position gebracht (UB- FO 11.2023; vgl. EDA 3.9.2024), da das Land mit einem Zustrom russischer Bürger konfrontiert ist, die in ihrem Nachbarland Schutz suchen. Gleichzeitig hat sich die pro-russische Desinfor mation, die zu den Hauptproblemen der georgischen nationalen Sicherheit gehört, noch weiter verstärkt und zielt auf die schwächsten Teile der Gesellschaft ab, um eine Entfremdung Georgi ens von seinen westlichen Partnern zu erreichen (UB-FO 11.2023). Auch bestehen Spannungen im Zusammenhang mit den ungelösten Konflikten in den Regionen Abchasien und Südossetien. 11

In den städtischen Zentren äußert sich die soziale und politische Unzufriedenheit vermehrt in De monstrationen und Protestaktionen (EDA 3.9.2024). Die Lage kann in den meisten Landesteilen als stabil bezeichnet werden (AA 4.6.2024). In Tiflis und anderen größeren Städten Georgiens finden Proteste gegen das am 14. Mai 2024 verabschiedete Gesetz über die Transparenz ausländischer Einflussnahme statt (AA 4.6.2024), nach dem sich NGOs und Medien, die mehr als ein Fünftel ihrer Förderung aus dem Ausland erhalten, als Organisationen registrieren lassen müssen, die ausländische Interessen vertreten. Dies führte zu massiven Protesten aufgrund der Befürchtung der Einschränkung der Medienfrei heit und Bürgerrechte. Die Polizei ging gewaltsam gegen die Demonstranten vor (ICG 5.2024). Das Gesetz wurde von mehreren zivilgesellschaftlichen Organisationen und Oppositionsabge ordneten angefochten. Die Einsprüche gegen dieses Gesetz werden vom Verfassungsgericht geprüft (ICG 8.2024). Die Situation an den Verwaltungsgrenzen zwischen Georgien und den Regionen Abchasien und Südossetien, welche sich nicht unter der Kontrolle der georgischen Regierung befinden, ist stabil (AA 4.6.2024). Die Beobachtungsmission der Europäischen Union in Georgien, die in erster Linie darauf abzielt, die Lage vor Ort zu beobachten, über Zwischenfälle zu berich ten und generell durch ihre Präsenz in den betreffenden Gebieten zu einer Verbesserung der Sicherheitslage beizutragen (UNHRC 11.8.2023), hält die Lage hier für relativ stabil und das Risiko von Zwischenfällen gering (EUMM o.D.). Trotz vordergründiger Ruhe kann ein erneutes Aufflammen des Konfliktes zwischen den beiden Regionen und Georgien nicht ausgeschlossen werden (EDA 3.9.2024; vgl. AA 4.6.2024). Die eigenen Streitkräfte der beiden Regionen wer den durch russisches Militär und russische Grenztruppen unterstützt (AA 26.5.2023; vgl. UNGA 29.4.2024). Zivilpersonen, die sich hier aufhalten, sind von Inhaftierung wegen sogenannter illegaler Grenzübertritte betroffen (UNGA 29.4.2024). In Bezug auf die beiden Regionen hielt das Europäische Gericht für Menschenrechte im April 2024 einstimmig fest, dass Verstöße von seiten Russlands gegen das Recht auf Leben, das Verbot von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung, das Recht auf Freiheit und Sicherheit, das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, das Recht auf Schutz des Eigentums, das Recht auf Bildung sowie die Bewegungsfreiheit vorliegen (ECHR 9.4.2024). Über seine militärische Präsenz und Sicherheitsmaßnahmen entlang der Grenzen zu Georgien hinaus hat Russland mit Abchasien einen Vertrag über eine strategische Partnerschaft (24. No vember 2014) sowie mit Südossetien einen Bündnis- und Integrationsvertrag (18. März 2015) geschlossen, welche deren Einbindung in einen gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungs raum bestätigen (BS 19.3.2024). Angesichts der Annexion Abchasiens und Südossetiens durch Russland setzt Georgien alle Hoffnungen auf eine engere Anbindung an die EU und die NATO (EP 4.2024). Kraft des georgischen Gesetzes gelten die Gebiete der Autonomen Republik Ab chasien und die Region Zchinwali (Südossetien) als besetzt (GBG GEOR 6.6.2018). Auch das Europäische Parlament erkennt sie als besetzte georgische Gebiete an (UNSC 13.8.2024). Die EU unterstützt Georgiens Souveränität und territoriale Integrität innerhalb seiner international 12

anerkannten Grenzen und engagiert sich seit 2008 für eine friedliche Konfliktlösung, einschließ lich der EU-Monitoring-Mission und der Arbeit des EU-Sonderbeauftragten für den Südkaukasus (EC 8.11.2023a). Der Beitritt zur EU und NATO zählt zu den wichtigsten außenpolitischen Zielen Georgiens (CIA 7.8.2024). 1994 trat Georgien dem Programm „ Partnership for Peace“ der NATO bei. Seit 2010 befindet sich ein Verbindungsbüro der NATO in Georgien (NATO 7.3.2024). Georgien ist einer der Teilnehmerstaaten der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSCE o.D.). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (4.6.2024): Georgien: Reise- und Sicherheitshinweise (Stand: 3.9.2024), https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/georgiensicherheit/201918#co ntent_4, Zugriff 3.9.2024 ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.5.2023): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Georgien (Stand: April 2023), https://www.ecoi.net/en/file/local/2092800/Auswärtiges_Amt, _Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Georgien_(Stand_April_2023),_26. 05.2023.pdf, Zugriff 17.10.2024 [Login erforderlich] ■ BS - Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI 2024 Country Report Georgia, https://www.ecoi.net/en/ file/local/2105865/country_report_2024_GEO.pdf, Zugriff 19.8.2024 ■ CIA - Central Intelligence Agency [USA] (7.8.2024): The World Factbook - Georgia, https://www.cia. gov/the-world-factbook/countries/georgia, Zugriff 4.9.2024 ■ EC - Europäische Kommission (8.11.2023a): Georgia 2023 Report, https://neighbourhood-enlarge ment.ec.europa.eu/system/files/2023-11/SWD_2023_697 Georgia report.pdf, Zugriff 4.9.2024 ■ ECHR - European Court of Human Rights (9.4.2024): Case of Georgia v. Russia (IV), https://hudo c.echr.coe.int/fre#\{\textooquote{}itemid\textcoquote{}:[\textooquote{}001-232000\textcoquote{}]\} , Zugriff 4.9.2024 ■ EDA - Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (3.9.2024): Reise hinweise für Georgien (gültig am 3.9.2024), https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/laender-reise-i nformation/georgien/reisehinweise-georgien.html#edafd1042, Zugriff 3.9.2024 ■ EP - Europäisches Parlament (4.2024): Drei Nachbarn der Östlichen Partnerschaft im Südkaukasus, https://www.europarl.europa.eu/factsheets/de/sheet/172/drei-nachbarn-der-ostlichen-partnerschaft -im-sudkaukasus, Zugriff 4.9.2024 ■ EUMM - The European Union Monitoring Mission in Georgia (o.D.): Factsheet and Figures, https:// www.eumm.eu/data/image_db_innova/EUMM Factsheet - English.pdf, Zugriff 28.9.2023 [Login er forderlich] ■ GBG GEOR - Gesetz über besetzte Gebiete [Georgien] (6.6.2018): Law of Georgia on Occupied Territories, https://matsne.gov.ge/en/document/view/19132?publication=6, Zugriff 10.9.2024 ■ ICG - International Crisis Group (8.2024): CrisisWatch - Tracking Conflict Worldwide: Georgia, https: //www.crisisgroup.org/crisiswatch/database?location[]=62&crisis_state=&created=custom&from_m onth=8&from_year=2024&to_month=8&to_year=2024, Zugriff 3.9.2024 ■ ICG - International Crisis Group (5.2024): CrisisWatch - Tracking Conflict Worldwide: Georgia, https: //www.crisisgroup.org/crisiswatch/database?location[]=62&crisis_state=&created=custom&from_m onth=5&from_year=2024&to_month=5&to_year=2024, Zugriff 3.9.2024 ■ NATO - North Atlantic Treaty Organization (7.3.2024): Relations with Georgia, https://www.nato.int /cps/en/natohq/topics_38988.htm, Zugriff 4.9.2024 ■ OSCE - Organization for Security and Co-operation in Europe (o.D.): Participating States, https: //www.osce.org/participating-states, Zugriff 29.9.2023 ■ UB-FO - Universität Bremen - Forschungsstelle Osteuropa (11.2023): Caucasus Analytical Digest No. 135: Impact of the Russian War against Ukraine on Georgia, https://www.laender-analysen.de /cad/pdf/CaucasusAnalyticalDigest135.pdf, Zugriff 3.9.2024 ■ UNGA - United Nations General Assembly (29.4.2024): Status of internally displaced persons and refugees from Abkhazia, Georgia, and the Tskhinvali region/South Ossetia, Georgia; Report of the 13

Secretary-General, https://documents.un.org/doc/undoc/gen/n24/117/80/pdf/n2411780.pdf, Zugriff 2.9.2024 ■ UNHRC - United Nations Human Rights Council (11.8.2023): Visit to Georgia; Report of the In dependent Expert on the promotion of a democratic and equitable international order, Livingstone Sewanyana [A/HRC/54/28/Add.1], https://www.ecoi.net/en/file/local/2096508/G2315431.pdf, Zugriff 29.9.2023 ■ UNSC - United Nations Security Council (13.8.2024): Georgia: Meeting under “Any Other Business”, https://www.securitycouncilreport.org/whatsinblue/2024/08/georgia-meeting-under-any-other-busin ess-4.php, Zugriff 4.9.2024 4 Rechtsschutz / Justizwesen Letzte Änderung 2024-10-01 15:51 Die Reform der Justiz ist seit Regierungsbeginn eines der wichtigsten Vorhaben der Partei „ Georgischer Traum“. Im Vergleich zur Vorgängerregierung hat die Unabhängigkeit der Justiz große Fortschritte gemacht. In der Regel ist davon auszugehen, dass die Justiz unabhängig und nach rechtsstaatlichen Grundsätzen entscheidet. Ungeachtet der institutionellen Unabhän gigkeit der Justiz ist das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz wenig ausgeprägt. Politisch motivierte Strafverfolgung war bis [zum Regierungswechsel] 2012 erkennbar und erfolgte in der Regel durch fingierte Vorwürfe von Korruption, Amtsmissbrauch oder Steuervergehen. Seit 2012 laufende Ermittlungen oder mit rechtskräftigen Urteilen abgeschlossene Strafverfahren ge gen hochrangige Mitglieder und nachgeordnete Mitarbeiter der ehemaligen Regierung werden von georgischen und ausländischen NGOs nicht als politisch motiviert eingeschätzt, sondern beruhen auf rechtswidrigen bzw. strafrechtlich relevanten Handlungen durch Amtsträger oder Parteifunktionäre der Vorgängerregierung. NGOs äußern immer wieder Zweifel an der Unab hängigkeit von Gerichten und Staatsanwaltschaft. Sie kritisieren, dass die Selbstverwaltung der Justiz von einer engen Machtgruppe beherrscht wird, die auch die Ernennungen der obersten Richter kontrolliert (AA 26.5.2023). Trotz laufender Justizreformen beeinflussen Exekutive und Legislative die Justiz. Auch die man gelnde Transparenz und Professionalität bei Gerichtsverfahren stellen ein Problem dar. Richter des Obersten Gerichtshofs werden vom Hohen Justizrat ernannt und vom Parlament gebilligt. Ein Selbstverwaltungsorgan der Justiz wählt die Mehrheit der Mitglieder des Rates. Das Gesetz garantiert ein ordnungsgemäßes Verfahren, aber die damit verbundenen Vorschriften werden nicht immer beachtet. Urteile des Verfassungsgerichts in Bezug auf ordnungsgemäße Verfahren werden mangelhaft umgesetzt. Es kommt zu administrativen Verzögerungen bei Gerichtsver fahren, zu Verletzungen der Unschuldsvermutung, Nichteinhaltung von Vorschriften in Bezug auf Inhaftierung und Verhöre sowie Verweigerung des Zugangs zu einem Anwalt bei Festnahme (FH 2024). Das Justizsystem Georgiens hat begrenzte Fortschritte erzielt, unterstützt durch vier Reformwel len, die den rechtlichen Rahmen verbessert haben. Zu den legislativen Änderungen gehören die Verbesserung der Zugänglichkeit von Gerichtsurteilen sowie die Erhöhung der beruflichen Er fahrung für Nominierte des Obersten Gerichts auf zehn Jahre. Im Juni 2023 verabschiedete das Parlament Änderungen zum Gesetz über die ordentlichen Gerichte und entwarf im September 2023 weitere Änderungen, die einige Empfehlungen der Venedig-Kommission umsetzen. Die 14

Änderungen beinhalten jedoch nicht die wichtigsten Empfehlungen der Venedig-Kommission zur umfassenden Reform des Hohen Justizrates u. a. (EC 8.11.2023b). Das Büro der Ombuds person hat in einer Einreichung an das georgische Parlament im Oktober 2022 eine Reihe von Vorschlägen für eine Justizreform gemacht. Keiner dieser Vorschläge wurde angenommen (UNHRC 17.7.2023). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.5.2023): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Georgien (Stand: April 2023), https://www.ecoi.net/en/file/local/2092800/Auswärtiges_Amt, _Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Georgien_(Stand_April_2023),_26. 05.2023.pdf, Zugriff 17.10.2024 [Login erforderlich] ■ EC - Europäische Kommission (8.11.2023b): Key findings of the 2023 Report on Georgia, https: //ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/QANDA_23_5626, Zugriff 4.9.2024 ■ FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Georgia, https://www.ecoi.net/de/doku ment/2108040.html, Zugriff 14.8.2024 ■ UNHRC - United Nations Human Rights Council (17.7.2023): Cooperation with Georgia. Report of the United Nations High Commissioner for Human Rights, https://www.ecoi.net/en/file/local/20958 99/G2313585.pdf, Zugriff 24.8.2023 5 Sicherheitsbehörden Letzte Änderung 2024-10-25 14:18 Die Sicherheitskräfte, die dem Innenministerium Georgiens untergeordnet sind, bestehen aus der Grenzpolizei und Küstenwache (einschließlich der Seestreitkräfte, die 2009 mit der Küsten wache zusammengelegt wurden). Das Innenministerium verfügt auch über Kräfte zum Schutz strategischer Infrastrukturen und zur Durchführung von Sonderoperationen (CIA 7.8.2024). Eine weitere gesetzlich vorgesehene georgische Sicherheitsinstitution, die der Regierung unterge ordnet ist, stellt der Staatssicherheitsdienst (auch bekannt als State Security Service of Georgia, SSSG) dar, der ein System von Sondereinrichtungen der Exekutive ausmacht und in seinem Zuständigkeitsbereich die Staatssicherheit gewährleistet (GSSD GEOR 22.3.2017, Art. 2). Der SSSG hat das Mandat für terrorismusbezogene Vorfälle und Ermittlungen, arbeitet eng mit verschiedenen Ministerien und internationalen Partnern zusammen und ist laut dem US-ameri kanischen Außenministerium gut ausgebildet und ausgerüstet. Auch ist Georgien im Allgemeinen in der Lage, terroristische Vorfälle aufzudecken, zu verhindern und auf sie zu reagieren (US DOS 30.11.2023). Der Nationale Sicherheitsrat untersteht gemäß den gesetzlichen Vorgaben als beratendes Gremium dem Premierminister, liefert Informationen zu nationalen Sicherheits bedrohungen, bereitet politische Entscheidungen vor, plant und koordiniert die Sicherheitspolitik auf strategischer Ebene und führt seine Aktivitäten auf Grundlage der georgischen Verfassung und Gesetze durch (GPKNSP GEOR 2.11.2021, Art. 19). Georgiens Militär bzw. Verteidigungs kräfte (auch bekannt als Defense Forces of Georgia, DFG) bestehen aus den Bodentruppen, der Luftwaffe, Nationalgarde und den Sondereinsatzkräften (CIA 7.8.2024). Im Dezember 2021 leitete die Regierung einen beschleunigten parlamentarischen Prozess zur Abschaffung des 2018 gegründeten Staatlichen Inspektoratsdienstes (State Inspector’s Service, 15

SIS) ein, der für die Untersuchung von Machtmissbrauch und die Überwachung der Rechtmä ßigkeit von Eingriffen in das Recht auf Privatsphäre zuständig war. Diese Entscheidung wurde von verschiedenen Organisationen, darunter der OSZE und dem UN-Landesteam in Georgien, aufgrund fehlender überzeugender Begründung für die Abschaffung kritisiert, was für Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit von Institutionen zum Schutz der Menschenrechte sorgt. Der Dienst wurde durch zwei neue Institutionen ersetzt: den Sonderermittlungsdienst (Special In vestigation Service, SIS), der Machtmissbrauch untersuchen soll, und den Dienst für den Schutz personenbezogener Daten (Personal Data Protection Service, PDPS), die jeweils spezifische Aufgaben im Bereich der Machtmissbrauchsermittlung und des Datenschutzes übernehmen sollen (UNHRC 19.3.2024; vgl. USDOS 20.3.2023). Polizeibeamte werden in ihrer Rolle als Hüter von Regeln öffentlich als zurückhaltend, aber auch oft als untätig oder wenig effektiv wahrgenommen. Der Staatssicherheitsdienst tritt nicht als Repressionsinstrument auf, hat jedoch weitreichende Kompetenzen und ist in seiner Tä tigkeit nur eingeschränkt transparent. Staatliche Stellen haben auch weitreichenden Zugang zu elektronischer Kommunikation der Bevölkerung und zu den persönlichen Daten, die bei pri vaten Netzbetreibern hinterlegt sind (AA 26.5.2023). Eine laufende Polizeireform zielt auf die Trennung der Rollen zwischen Staatsanwälten und Ermittlern sowie zwischen operativen und investigativen Funktionen von Polizeibeamten ab. Bürgernahe und nachrichtendienstlich ge führte Polizeiarbeit soll ausgeweitet, die zentralisierte analytische Arbeit verbessert, der Kampf gegen Computerkriminalität und organisierte Kriminalität intensiviert sowie die internationale Zusammenarbeit ausgebaut werden (EC 10.8.2022). Die Umstrukturierung der Polizei hat an Dynamik gewonnen, doch sind die Ergebnisse bisher begrenzt (EC 8.11.2023a). Trotz der Reformen berichten NGOs regelmäßig von übermäßiger Gewalt durch Polizisten gegen Häftlinge und Demonstrierende sowie von der Straflosigkeit von Polizisten im Falle von Folter und Misshandlungen (BICC 7.2024). Mit Stand Oktober 2023 gingen beim SIS 1.775 Beschwerden über Misshandlungen durch die Strafverfolgungsbehörden ein, und in 178 Fällen wurden strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet (HRW 11.1.2024). Nicht zuletzt setzen sich auch politisch motivierte Strafverfolgungen fort (AI 24.4.2024). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.5.2023): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Georgien (Stand: April 2023), https://www.ecoi.net/en/file/local/2092800/Auswärtiges_Amt, _Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Georgien_(Stand_April_2023),_26. 05.2023.pdf, Zugriff 17.10.2024 [Login erforderlich] ■ AI - Amnesty International (24.4.2024): The State of the World’s Human Rights; Georgia 2023, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107899.html, Zugriff 6.9.2024 ■ BICC - Bonn International Centre for Conflict Studies (7.2024): Georgien, Länderinformationen zu den Europäischen Kriterien für Rüstungsexporte, https://www.ruestungsexport.info/user/pages/04.l aenderberichte/georgien/2024_Georgien.pdf, Zugriff 6.9.2024 ■ CIA - Central Intelligence Agency [USA] (7.8.2024): The World Factbook - Georgia, https://www.cia. gov/the-world-factbook/countries/georgia, Zugriff 4.9.2024 ■ EC - Europäische Kommission (8.11.2023a): Georgia 2023 Report, https://neighbourhood-enlarge ment.ec.europa.eu/system/files/2023-11/SWD_2023_697 Georgia report.pdf, Zugriff 4.9.2024 16

■ EC - Europäische Kommission (10.8.2022): Association Implementation Report on Georgia [SWD(2022) 215 final], https://www.ecoi.net/en/file/local/2078335/ST_11784_2022_INIT_en.pdf; filename*=UTF-8”ST_11784_2022_INIT_en.pdf, Zugriff 29.9.2023 ■ GPKNSP GEOR - Gesetz über die Planung und Koordinierung der nationalen Sicherheitspolitik [Georgien] (2.11.2021): Law of Georgia on Planning and Coordination of the National Security Policy, https://matsne.gov.ge/en/document/view/2764463?publication=10, Zugriff 5.9.2024 ■ GSSD GEOR - Gesetz über den Staatssicherheitsdienst [Georgien] (22.3.2017): Law of Georgia on the State Security Service of Georgia, https://matsne.gov.ge/en/document/view/2905260?publicati on=1, Zugriff 5.9.2024 ■ HRW - Human Rights Watch (11.1.2024): World Report 2024 - Georgia, https://www.ecoi.net/de/do kument/2103212.html, Zugriff 6.9.2024 ■ UNHRC - United Nations Human Rights Council (19.3.2024): Visit to Georgia; Report of the Special Rapporteur on the situation of human rights defenders [A/HRC/55/50/Add.2], https://www.ecoi.net/e n/file/local/2105439/g2403810.pdf, Zugriff 5.9.2024 ■ USDOS - United States Department of State [USA] (30.11.2023): Country Report on Terrorism 2022 - Chapter 1 - Georgia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2101559.html, Zugriff 5.9.2024 ■ USDOS - United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Georgia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089112.html, Zugriff 13.9.2024 6 Folter und unmenschliche Behandlung Letzte Änderung 2024-10-25 14:18 Georgien ist dem UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (einschließlich der Zusatzprotokolle) beigetreten (OHCHR o.D.). Gemäß der Verfassung Georgiens ist die Würde des Menschen unantastbar und wird vom Staat geschützt; Folter und unmenschliche Behandlung sind verboten (Verf GEOR 29.6.2020, Art. 9; vgl. EC 8.11.2023a). Dennoch wenden Staatsbedienstete Berichten zufolge solche Methoden in der Praxis an (USDOS 23.4.2024). Vorfälle von Gewaltanwendung scheinen auf Einzelfälle reduziert, ein systemischer Charakter ist nicht mehr feststellbar (AA 26.5.2023). Mit Stand Oktober 2023 waren an das Büro der Ombudsperson 72 Beschwerden in Bezug auf Misshandlungen durch die Strafverfolgung herangetragen worden (HRW 11.1.2024). Der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte merkt erhebliche Fortschritte bei der Bekämpfung von Folter in Georgien an, wobei zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind (UNHCHR 18.10.2023; vgl. PDG o.D.). Der im März 2022 gegründete Sonderermittlungsdienst (SIS) hat die Zuständigkeit der Ermittlung von Folter und Misshandlung. Laut der Europäischen Kommission ist das Mandat des SIS sehr weit gefasst, und seine Zuständigkeit wurde seit seiner Einrichtung mehrfach erweitert. Dies birgt die Gefahr, dass die Hauptaufgabe des SIS, nämlich die Untersuchung von Folter und Misshandlung durch Strafverfolgungsbeamte, nicht genügend Aufmerksamkeit und Ressourcen erhält. Im Jahr 2022 hat der Sonderermittlungsdienst 2.514 Meldungen erhalten, wobei viele der mutmaßlichen Opfer inhaftierte Personen sind. In 420 Fällen wurden Strafverfahren eingeleitet, von denen 56 % Misshandlungen durch Vollzugsbeamte betreffen (EC 8.11.2023a). Die Regierung erlaubt ein unabhängiges Monitoring der Lage in den Gefängnissen durch Orga nisationen wie das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter (USDOS 23.4.2024). Im März 2023 stattete das Komitee Georgien einen Besuch ab und untersuchte die Situation im Bereich der Gesundheitsfürsorge im Strafvollzug in der Klinik „ VivaMedi“. Trotz insgesamt akzeptabler 17
