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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.5.2023): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Georgien (Stand: April 2023), https://www.ecoi.net/en/file/local/2092800/Auswärtiges_Amt, _Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Georgien_(Stand_April_2023),_26. 05.2023.pdf, Zugriff 17.10.2024 [Login erforderlich] ■ Chaikhana - Chaikhana (27.12.2022): Persistent and present despite progress: The problem of domestic violence in Georgia, https://chaikhana.media/en/stories/1417/persistent-and-present-des pite-progress-the-problem-of-domestic-violence-in-georgia , Zugriff 13.9.2024 ■ CoE - Council of Europe (o.D.): Georgia - Istanbul Convention Action against violence against women and domestic violence, https://www.coe.int/en/web/istanbul-convention/georgia, Zugriff 13.9.2024 ■ FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Georgia, https://www.ecoi.net/de/doku ment/2108040.html, Zugriff 14.8.2024 ■ GGG GEOR - Gesetz zu Gleichberechtigung der Geschlechter [Georgien] (15.12.2022): Law of Georgia on Gender Equality, https://matsne.gov.ge/en/document/view/91624?publication=9, Zugriff 13.9.2024 ■ GIP - Georgian Institute of Politics (5.3.2024): The Georgia Governance Index (GGI) 2023, https: //gip.ge/wp-content/uploads/2024/04/Georgia-Goverance-Index-Report-2023_Eng.pdf , Zugriff 14.8.2024 ■ GIZ - Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (28.2.2024): Circular Economy in Georgia; Opportunities for reusable packaging systems and women’s participation, https://www.giz. de/en/downloads/giz2024-en-baseline-study-georgia-extern.pdf , Zugriff 13.9.2024 ■ HRC - Human Rights Center (2024): State of Human Rights in Georgia, 2023, https://www.hrc.ge/ files/305annual 2023 eng.pdf, Zugriff 10.9.2024 ■ OHCHR - Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (o.D.): UN Treaty Body Database, https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/TreatyBodyExternal/Treaty.aspx?CountryID=89, Zugriff 11.9.2024 ■ UN-CEDAW - United Nations - Committee on the Elimination of Discrimination against Women (2.3.2023): Concluding observations on the sixth periodic report of Georgia [CEDAW/C/GEO/CO/6], https://www.ecoi.net/en/file/local/2088876/N2306479.pdf, Zugriff 13.9.2024 ■ UNDP - United Nations Development Programme (o.D.): Our focus: Gender Equality, https://www. undp.org/georgia/gender-equality, Zugriff 13.9.2024 ■ UN Georgia - UN Georgia (25.11.2023): Statement on International Day for the Elimination of Violence against Women and Girls, https://georgia.un.org/en/253835-statement-international-day-eliminati on-violence-against-women-and-girls , Zugriff 13.9.2024 ■ UN Georgia - UN Georgia (27.10.2023): UN Women support leads to expansion of the existing shelter for victims of violence in Tbilisi, https://georgia.un.org/en/254531-un-women-support-leads -expansion-existing-shelter-victims-violence-tbilisi , Zugriff 13.9.2024 ■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Georgia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107700.html, Zugriff 2.9.2024 ■ USDOS - United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Georgia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089112.html, Zugriff 13.9.2024 ■ WEF - World Economic Forum (11.6.2024): Global Gender Gap Report 2024, https://www3.wefor um.org/docs/WEF_GGGR_2024.pdf, Zugriff 13.9.2024 17.2 Kinder Letzte Änderung 2024-10-25 14:18 Die UN-Kinderrechtskonvention wurde von Georgien im Jahr 1994 ratifiziert (OHCHR o.D.). Staatliche repressive Handlungen gegen Kinder gibt es in Georgien nicht. Jedoch ist die staat liche Unterstützung von Kindern – ob bei Bildung oder Sozialhilfe – gering. Der Erwerb des Familieneinkommens mithilfe von Kindern und die frühe Verheiratung von Mädchen sind insbe sondere bei ethnischen Minderheiten verbreitet und akzeptiert mit der Folge, dass die Schul pflicht vernachlässigt wird (AA 26.5.2023). In Georgien bestehen ein hohes Maß an Gewalt 33

gegen Kinder und unzureichende Verfahrens- sowie politische Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder in Familien, Heimen, Pflegefamilien und in Bildungseinrichtungen (UN-CRC 25.6.2024; vgl. AA 26.5.2023, HRC 2024). Das Gesetz legt Rechte für Kinder fest, verbietet Diskriminierung und sieht Strafen für Kindesmissbrauch vor, wobei jedoch Herausfor derungen bei der Prävention von Gewalt gegen Kinder, der Qualifikation von Fachkräften und Ressourcenknappheit bestehen und körperliche Züchtigung in Schulen trotz Verbots weiterhin ein Problem darstellt (USDOS 23.4.2024; vgl. PDG o.D.). Die Sterblichkeitsrate bei Kindern unter fünf Jahren betrug im Jahr 2023 0,6 % (GHI o.D.). Die Prävention von Straftaten sexueller Gewalt gegen Kinder, die schnelle Aufdeckung von Vor fällen, die wirksame Reaktion und Verfügbarkeit von Rehabilitations- und Unterstützungsdiens ten für Kinder und ihre Familien sind weiterhin problematisch. Die innerstaatliche Gesetzgebung und der bestehende Beweisstandard sind der Ombudsperson nach nicht mit den Verpflichtun gen aus internationalen Instrumenten vereinbar. Gewalt, Gewaltandrohung und Ausnutzung von Hilflosigkeit bleiben weiterhin Voraussetzungen für die strafrechtliche Einordnung als Vergewal tigung oder andere sexuelle Handlungen an Kindern, während Umstände wie Vertrauensmiss brauch oder Ausnutzung einer Autoritätsposition allein keinen Straftatbestand darstellen. Zudem gibt es kein gesetzlich festgelegtes Mindestalter für die Einwilligung [in sexuelle Handlungen; Anm. der Staatendokumentation]. Die unzureichende Versorgung und geografische Abdeckung von Dienstleistungen für Kinder, die Opfer von Missbrauch und sexueller Gewalt geworden sind, sowie der Mangel an Fachkräften für die Arbeit mit Kindern bleiben problematisch, wobei das einzige spezialisierte Zentrum für psychologische und soziale Dienste nur in Tiflis verfügbar ist, trotz langjähriger Pläne zur Eröffnung eines ähnlichen Zentrums in Westgeorgien (PDG o.D.). Die Regierung hat die Ersetzung der Großwaisenhäuser durch alternative Einrichtungen weit gehend abgeschlossen (USDOS 20.3.2023; vgl. PDG 3.4.2023). In Georgien gibt es 37 kleine familienähnliche Heime, darunter vier spezialisierte familienähnliche Heime für Kinder mit schwe ren und schwersten Behinderungen oder gesundheitlichen Problemen, sowie das Kinderheim in Tiflis, das LEPL-Kinderzentrum in Poti und die Ninotsminda-Internatsschule für Waisenkinder unter dem Patriarchat von Georgien (PDG o.D.). Die Regierung hat den Pool von Pflegeeltern aufgestockt, um Kinder aus Waisenhäusern aufzunehmen und einen Zustrom neuer Fälle in Waisenhäuser zu vermeiden (USDOS 20.3.2023). Der Unterricht in öffentlichen Schulen ist kostenlos (IOM 6.2023). Trotz hoher Einschreibungs quoten in den Primar- und Sekundarschulen bestehen in Georgien Bedenken bezüglich mangel haften Schulbesuchs und eingeschränkten Bildungszugangs für Kinder ethnischer Minderheiten, was teilweise auf einen Mangel an Lehrkräften in nicht-georgischsprachigen Schulen zurückzu führen ist (UN-CRC 25.6.2024). Der Schutz obdachloser Kinder stellte im Jahr 2023 weiterhin eine große Herausforderung dar, wobei 261 Kinder Unterstützung erhielten, aber Probleme wie Sicherheit, Gewaltprävention und mangelnde Ressourcen blieben bestehen. Trotz der Empfehlungen der Ombudsperson aus den Vorjahren wurden die systemischen Probleme nicht gelöst, was zu einer weiteren Reduzierung der Tagesbetreuungszentren und Unterkünfte führte. Die Situation verdeutlicht die Notwendigkeit 34

verstärkter Dienste, zusätzlicher Unterstützungsprogramme und koordinierter Maßnahmen der zuständigen Regierungsbehörden, um langfristige Lösungen für obdachlose Kinder zu finden (PDG o.D.). Georgien machte 2023 moderate Fortschritte bei der Bekämpfung der schlimmsten Formen von Kinderarbeit, einschließlich verstärkter Arbeitsplatzinspektionen und erhöhter finanzieller Unterstützung für Sozialprogramme. Trotz dieser Fortschritte bestehen weiterhin Herausfor derungen wie unzureichende Gesetze zum Mindestarbeitsalter, fehlende explizite Verbote der Nutzung von Kindern für illegale Aktivitäten und mangelnde Koordination bei der Bekämpfung von Menschenhandel. Gesetzlich ist Erwerbstätigkeit ab einem Alter von 16 Jahren erlaubt, was nicht den internationalen Standards entspricht, da dies nicht für den informellen Sektor gilt. Darüber hinaus verbietet das Strafgesetzbuch nicht ausdrücklich den Einsatz von Kindern für illegale Tätigkeiten. Das Bildungsgesetz erlaubt es Kindern, die Schule bereits mit 15 Jahren zu verlassen, was sie für ausbeuterische Arbeitsverhältnisse anfällig macht (USDOL 2024). Die Kinder in Georgien sind einem höheren Armutsrisiko ausgesetzt als jede andere Bevölke rungsgruppe, wobei das Land ein umfassendes, kinderfreundliches Sozialsystem vermissen lässt und viele schutzbedürftige Familien und Kinder, insbesondere in ländlichen Gebieten, unzureichend unterstützt werden (UNICEF o.D.). Laut einer Studie des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2023 weisen 37,8 % der georgischen Kinder materielle und soziale Defizite auf (HRC 2024). So berichtet die Ombudsperson, dass 15 % der Fälle möglicher Verletzungen der Rechte des Kindes, die von der Staatsanwaltschaft untersucht werden, im Zusammenhang mit der Armut und der schwierigen sozialen und wirtschaftlichen Situation von Kindern und Familien mit Kindern stehen. Die Anzahl der in der einheitlichen Datenbank für so zial schwache Familien registrierten Kinder ist im Vergleich zum Jahr 2022 um 5,2%gestiegen. Trotz verschiedener zentraler und kommunaler Sozialprogramme, einschließlich der Versor gung von Säuglingen mit Babynahrung und Lebensmitteln für Familien mit Kindern, können die bestehenden Maßnahmen laut der Ombudsperson die Bedürfnisse von Kindern und Familien in schwierigen sozioökonomischen Situationen nicht vollständig erfüllen (PDG o.D.). Im Juli 2023 führte die Regierung ein System zur monatlichen finanziellen Unterstützung in Höhe von GEL 200 [ca. EUR 67] für sozial schwache Kinder ein, die in Armut leben, darunter Kinder bis 16 Jahre, die unter Sozialschutz stehen (GIP 5.3.2024; vgl. CoE 28.12.2023). Nach Angaben des Gesundheitsministeriums wurde die finanzielle Unterstützung für hilfsbedürftige Kinder im Jahr 2022 um GEL 50 [ca. EUR 17] erhöht, sodass seit Juli 2023 etwa 232.000 Kinder die erhöhte Unterstützung von GEL 200 [ca. EUR 67] erhalten. Die Sozialhilfe für Kinder mit Behinderungen wurde im Jahr 2022 zunächst auf GEL 275 [ca. EUR 92] und mit 2023 auf GEL 340 [ca. EUR 113] angehoben (Agenda.ge 20.4.2023). Das gesetzliche Mindestalter für die Eheschließung beträgt für Männer und Frauen 18 Jahre. Die Zwangsverheiratung von Personen unter 18 Jahren wird mit zwei bis vier Jahren Freiheits strafe geahndet (USDOS 23.4.2024). Die Praxis der frühen Verheiratung und Verlobung stellt nach wie vor eine bedeutende Herausforderung dar (USDOS 23.4.2024; vgl. PDG o.D., Hu manium o.D.). Trotz einiger Fortschritte, wie der Einrichtung einer Arbeitsgruppe zum Thema Kinderehen und einer leichten Abnahme der Schulabbrüche aufgrund von Heirat, bleiben die 35

Koordination zwischen den zuständigen Behörden, die Umsetzung von Schutzmaßnahmen und die strafrechtliche Verfolgung von Kinderehen weiterhin problematisch (PDG o.D.). Gemäß dem Index der Umsetzung von Kinderrechten erreicht Georgien 7,79 von insgesamt 10 Punkten, was „ wahrnehmbare Probleme“ bedeutet (orange Stufe) (Humanium o.D.). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.5.2023): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Georgien (Stand: April 2023), https://www.ecoi.net/en/file/local/2092800/Auswärtiges_Amt, _Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Georgien_(Stand_April_2023),_26. 05.2023.pdf, Zugriff 17.10.2024 [Login erforderlich] ■ Agenda.ge - Agenda.ge (20.4.2023): UN Child Welfare Survey highlights Georgia’s “substantive progress” in reducing child poverty - Deputy Health Minister, https://agenda.ge/en/news/2023/1556, Zugriff 16.8.2023 ■ CoE - Council of Europe (28.12.2023): European Social Charter; Ad hoc report on the cost-of-living crisis submitted by the Government of Georgia, https://rm.coe.int/geo-ad-hoc-report-on-the-cost-o f-living-crisis/1680ae60b7, Zugriff 16.9.2024 ■ GHI - Global Hunger Index (o.D.): Welthunger-Index: Georgien, https://www.globalhungerindex.org/ de/georgia.html, Zugriff 16.9.2024 ■ GIP - Georgian Institute of Politics (5.3.2024): The Georgia Governance Index (GGI) 2023, https: //gip.ge/wp-content/uploads/2024/04/Georgia-Goverance-Index-Report-2023_Eng.pdf , Zugriff 14.8.2024 ■ HRC - Human Rights Center (2024): State of Human Rights in Georgia, 2023, https://www.hrc.ge/ files/305annual 2023 eng.pdf, Zugriff 10.9.2024 ■ Humanium - Humanium (o.D.): Kinder in Georgien, https://www.humanium.org/de/georgien, Zugriff 16.9.2024 ■ IOM - International Organization for Migration (6.2023): Georgien: Länderinformationsblatt 2023, https://files.returningfromgermany.de/files/CFS_Georgia_2023_DE.pdf, Zugriff 16.9.2024 ■ OHCHR - Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (o.D.): UN Treaty Body Database, https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/TreatyBodyExternal/Treaty.aspx?CountryID=89, Zugriff 11.9.2024 ■ PDG - Public Defender (Ombudsman) of Georgia [Georgien] (o.D.): Report of the Public Defender of Georgia, On the Situation of Protection of Human Rights and Freedoms in Georgia, 2023, https: //ombudsman.ge/res/docs/2024052911382931838.pdf, Zugriff 6.9.2024 ■ PDG - Public Defender (Ombudsman) of Georgia [Georgien] (3.4.2023): Parliamentary Report of the Public Defender of Georgia: On the situation of Protection of Human Rights and Freedoms in Georgia 2022, https://www.ombudsman.ge/res/docs/2023033120380187763.pdf, Zugriff 10.8.2023 ■ UN-CRC - UN Committee on the Rights of the Child (25.6.2024): Concluding observations on the combined fifth and sixth periodic reports of Georgia [CRC/C/GEO/CO/5-6], https://www.ecoi.net/en/ file/local/2113097/G2408887.pdf, Zugriff 16.9.2024 ■ UNICEF - United Nations International Children’s Emergency Fund (o.D.): Child Poverty and Social Protection, https://www.unicef.org/georgia/child-poverty-and-social-protection , Zugriff 16.9.2024 ■ USDOL - United States Department of Labor [USA] (2024): 2023 Findings on the Worst Forms of Child Labor: Georgia, https://www.dol.gov/agencies/ilab/resources/reports/child-labor/georgia , Zugriff 16.9.2024 ■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Georgia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107700.html, Zugriff 2.9.2024 ■ USDOS - United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Georgia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089112.html, Zugriff 13.9.2024 36

17.3 Sexuelle Minderheiten Letzte Änderung 2024-10-25 14:18 Aus gesetzlicher Sicht sind gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen in Georgien zwar nicht kriminalisiert, aber Diskriminierung und Gewalt kommen weiterhin vor. Trotz gesetzlicher Schutz maßnahmen gibt es Probleme bei der Durchsetzung, insbesondere bei der Reaktion auf Hass verbrechen und der rechtlichen Anerkennung der Geschlechtsidentität. Die Versammlungsfrei heit sexueller Minderheiten ist eingeschränkt, und es fehlt an Unterstützung durch hochrangige Beamte und Politiker (USDOS 23.4.2024; vgl. PDG o.D.). Dazu wirken laut der Ombudsperson homophobe Einstellungen, Hassverbrechen und diskriminierende Haltungen in der Gesellschaft mit, wobei Personen mit rechtsextremen Ideologien durch ihre Handlungen und Äußerungen zur Verbreitung homophober Stimmungen beitragen und schwerwiegende Rechtsverletzun gen begehen (PDG o.D.). Nicht zuletzt wird die Annahme des Gesetzespakets „ Familienwerte und Jugendschutz“ vom Jahr 2024 von der internationalen Gemeinschaft beanstandet (EE AS 4.9.2024). Der Entwurf dieses Verfassungsgesetzes zum Schutz von Familienwerten und Minderjährigen wurde von der Venedig-Kommission kritisch bewertet, da er unter anderem die Rechte sexueller Minderheiten einschränkt und nicht den europäischen sowie internationalen Standards entspricht (CoE 25.6.2024). Gleichgeschlechtliche Ehen sind gesetzlich nicht vorgesehen. Die Verfassung definiert die Ehe als „ eine Verbindung zwischen einer Frau und einem Mann zum Zwecke der Familiengründung“ (Verf GEOR 29.6.2020; vgl. USDOS 23.4.2024). Ein Gesetz aus dem Jahr 2014 bietet Schutz vor Diskriminierung aufgrund verschiedener Faktoren, darunter auch sexuelle Ausrichtung und Geschlechtsidentität, wird aber nicht einheitlich durchgesetzt (FH 2024; vgl. USDOS 23.4.2024). Die Menschenrechtsabteilung des Innenministeriums hat Beamte in Bezug auf Hassverbrechen geschult (USDOS 23.4.2024). Sexuelle Minderheiten werden gesellschaftlich diskriminiert und sind Zielscheibe schwerer Ge walt (FH 2024; vgl. AA 26.5.2023). Im gesellschaftlichen und beruflichen Leben (z. B. Arbeit, Familie, Gesundheit) müssen sexuelle Minderheiten mit ungleicher Behandlung und Anfeindun gen rechnen (AA 26.5.2023; vgl. HRC 2023). Angehörige sexueller Minderheiten sind deshalb oft gezwungen, ihre sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität zu verbergen (AA 26.5.2023). Dies wird durch die Unkenntnis des Staates über die Stigmatisierung, die Vorurteile gegenüber sexuellen Minderheiten und von Politikern verbreitete Hassreden begünstigt (PDG 29.4.2022; vgl. PDG 3.4.2023). Staatliche und nichtstaatliche Akteure üben Gewalt und Belästigung gegen sexuelle Minderheiten und diejenigen aus, die solchen Missbrauch melden, wobei die Polizei oder andere Regierungsvertreter gelegentlich nicht angemessen auf solche Vorfälle reagieren (USDOS 23.4.2024). Die Wohnsituation sexueller Minderheiten und insbesondere transsexueller Menschen hat sich durch den Krieg in der Ukraine weiter verschlechtert, und staatliche Unterstützung ist nicht verfügbar (ILGA 29.2.2024). Die ablehnende Einstellung der Gesellschaft gegenüber sexuellen Minderheiten wird durch die ablehnende Haltung der orthodoxen Kirche verstärkt (AA 26.5.2023; vgl. BS 19.3.2024). 37

Es gibt keine Gesetze oder andere Einschränkungen für Einzelpersonen, die über LGBT QI+-Themen sprechen oder in den Medien darüber berichten. Veranstaltungen wie das Pride Festival im Juli 2023 in Tbilisi können von gewalttätigen Gruppen gestört werden, ohne dass die Behörden ausreichend eingreifen (USDOS 23.4.2024). Transgender-Personen, welche die Änderung ihres Geschlechts anerkennen lassen wollen, müssen sich einem medizinischen Eingriff unterziehen (AA 26.5.2023; vgl. USDOS 23.4.2024). Eine erste Umregistrierung des Geschlechts im Zivilregister erfolgte nach Autorisierung durch das Justizministerium im März 2021 (AA 26.5.2023). Transgender-Personen erhalten nur wenig Schutz, und Staatsanwälte bezeichnen Verbrechen gegen Transgender-Personen oder ande re Minderheiten selten als Hassverbrechen, auch wenn es Beweise gibt, die für eine solche Einstufung sprechen (FH 2024). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.5.2023): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Georgien (Stand: April 2023), https://www.ecoi.net/en/file/local/2092800/Auswärtiges_Amt, _Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Georgien_(Stand_April_2023),_26. 05.2023.pdf, Zugriff 17.10.2024 [Login erforderlich] ■ BS - Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI 2024 Country Report Georgia, https://www.ecoi.net/en/ file/local/2105865/country_report_2024_GEO.pdf, Zugriff 19.8.2024 ■ CoE - Council of Europe (25.6.2024): Georgia, Opinion on the Draft Constitutional Law on Protecting Family Values and Minors, Adopted by the Venice Commission at its 139th Plenary Session (Venice, 21-22 June 2024), https://www.venice.coe.int/webforms/documents/default.aspx?pdffile=CDL-A D(2024)021-e, Zugriff 17.9.2024 ■ EEAS - European Union / European External Action Service (4.9.2024): Georgia: Statement by the Spokesperson on the legislative package on “family values and protection of minors”, https: //www.eeas.europa.eu/eeas/georgia-statement-spokesperson-legislative-package-family-values-a nd-protection-minors_en?s=221, Zugriff 17.9.2024 ■ FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Georgia, https://www.ecoi.net/de/doku ment/2108040.html, Zugriff 14.8.2024 ■ HRC - Human Rights Center (2023): State of Human Rights in Georgia, 2022, https://hrc.ge/files/ reports/245ANNUAL-ENG 2022-FULL.pdf, Zugriff 17.9.2024 ■ ILGA - International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association – Europe (29.2.2024): Annual Review 2024 of the Human Rights Situation of Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex People in Europe and Central Asia 2024, https://www.ilga-europe.org/files/uploads/2024/02/2024_f ull_annual_review.pdf, Zugriff 17.9.2024 ■ PDG - Public Defender (Ombudsman) of Georgia [Georgien] (o.D.): Report of the Public Defender of Georgia, On the Situation of Protection of Human Rights and Freedoms in Georgia, 2023, https: //ombudsman.ge/res/docs/2024052911382931838.pdf, Zugriff 6.9.2024 ■ PDG - Public Defender (Ombudsman) of Georgia [Georgien] (3.4.2023): Parliamentary Report of the Public Defender of Georgia: On the situation of Protection of Human Rights and Freedoms in Georgia 2022, https://www.ombudsman.ge/res/docs/2023033120380187763.pdf, Zugriff 10.8.2023 ■ PDG - Public Defender (Ombudsman) of Georgia [Georgien] (29.4.2022): The Rights of LGBT+ People in Georgia, https://georgia.unwomen.org/sites/default/files/2022-05/LGBT2-eng.pdf, Zugriff 16.8.2023 ■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Georgia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107700.html, Zugriff 2.9.2024 ■ Verf GEOR - Verfassung Georgiens [Georgien] (29.6.2020): Constitution of Georgia, https://matsne .gov.ge/en/document/view/30346?publication=36, Zugriff 14.8.2024 38

18 Bewegungsfreiheit Letzte Änderung 2024-10-25 14:18 Georgier dürfen frei reisen, im Inland innerhalb des von der Regierung kontrollierten Territoriums sowie ins Ausland. Sie dürfen ihren Wohnsitz, ihre Beschäftigung und ihre Ausbildung ohne unangemessene Einmischung wechseln (FH 2024). Es ist nach georgischem Recht illegal, von Russland aus über Südossetien oder Abchasien nach Georgien einzureisen, da es keine offiziellen Grenzkontrollen gibt und Reisende strafrechtlich verfolgt werden können (DFA 7.8.2024; vgl. FCDO o.D.). Bei der Ausreise aus Georgien erfolgt eine Pass- und Identitätskontrolle unter Nutzung eines EDV-basierten zuverlässigen Systems. Es überprüft die Personalien des Reisedokuments mit der im System hinterlegten Datenbank mit durch Georgien gesuchten Personen und gibt Hil festellung bei der Echtheitsprüfung des Dokuments. Ziel ist es, aufenthaltsrechtliche Verstöße, insbesondere aber mit Haftbefehl gesuchte Straftäter und irreguläre Migranten, zu identifizieren (AA 26.5.2023). Zwischen Georgien und der EU besteht seit 2017 ein visafreies Regime (EC 8.11.2023a) . Der Europäischen Kommission nach erfüllt die georgische Grenzkontrolle zwar Mindeststandards, benötigt jedoch zusätzliche technische und personelle Ressourcen zur Qualitätsverbesserung. Georgien verwendet eine Risikobewertungsmethodik basierend auf dem von Frontex entwi ckelten gemeinsamen integrierten Risikoanalysemodell (CIRAM). Die Bekämpfung grenzüber schreitender organisierter Kriminalität erfordert Verbesserungen bei Ermittlungen und Strafver folgung, insbesondere in Bezug auf Menschenhandel, Migrantenschmuggel und Terrorismus. Schließlich kooperiert Georgien aktiv mit internationalen Organisationen wie Europol, Interpol und Frontex, um die Grenzsicherheit zu verbessern und den Informationsaustausch zu fördern (EC 8.11.2023a). Im Jahr 2025 wird für Reisen nach Europa eine ETIAS-Reisegenehmigung (European Travel Information and Authorisation System) benötigt, die auch georgische Staats angehörige betreffen wird (EU 7.2024). Die De-facto-Behörden und russische Streitkräfte in den von Russland besetzten Gebieten schränken die Bewegungsfreiheit der lokalen Bevölkerung beim Passieren der administrati ven Grenze ein, gleichwohl sie Flexibilität für Reisen zu medizinischen, Pensionsleistungs-, religiösen und bildungsbezogenen Zwecken zeigen. In einigen Fällen aber, insbesondere in Südossetien, behindern sie den Zugang zu medizinischer Versorgung im von Tiflis verwalte ten Gebiet. Der abchasische Hauptgrenzübergang bleibt für alle Einwohner geöffnet, die über lokal ausgestellte Reisedokumente verfügen (USDOS 23.4.2024). Personen, die sich der ad ministrativen Grenze nähern, riskieren die Inhaftierung durch den Grenzschutz der Russischen Föderation oder Misshandlung durch die lokalen Sicherheitskräfte (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 2024). In Georgien gibt es kein zentrales Melderegister. Jedoch existiert ein auskunftsfähiges, zen trales Personenregister, da jedem georgischen Staatsbürger von Geburt an eine persönliche Identitätsnummer zugeteilt wird (AA 26.5.2023; vgl. VB Tiflis 10.8.2022). Adressanmeldungen 39

werden durchgeführt. Diese werden in den sogenannten „ Public Halls“ administriert, welche vom Justizministerium verwaltet werden (VB Tiflis 10.8.2022). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.5.2023): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Georgien (Stand: April 2023), https://www.ecoi.net/en/file/local/2092800/Auswärtiges_Amt, _Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Georgien_(Stand_April_2023),_26. 05.2023.pdf, Zugriff 17.10.2024 [Login erforderlich] ■ DFA - Department of Foreign Affairs [Irland] (7.8.2024): Georgia (current at 17.9.2024), https://www. ireland.ie/en/dfa/overseas-travel/advice/georgia, Zugriff 17.9.2024 ■ EC - Europäische Kommission (8.11.2023a): Georgia 2023 Report, https://neighbourhood-enlarge ment.ec.europa.eu/system/files/2023-11/SWD_2023_697 Georgia report.pdf, Zugriff 4.9.2024 ■ EU - Europäische Union (7.2024): ETIAS Info Pack, Public Version, June - July 2024, https://www. bmi.gv.at/202/Fremdenpolizei_und_Grenzkontrolle/Information_zu_ETIAS/files/ETIAS_Info_Pack _July_2024_Public_nBF_01082024.pdf, Zugriff 18.9.2024 ■ FCDO - Foreign, Commonwealth & Development Office [United Kingdom] (o.D.): Georgia travel advice - Safety and security, https://www.gov.uk/foreign-travel-advice/georgia/safety-and-security , Zugriff 7.6.2023 ■ FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Georgia, https://www.ecoi.net/de/doku ment/2108040.html, Zugriff 14.8.2024 ■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Georgia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107700.html, Zugriff 2.9.2024 ■ VB Tiflis - Verbindungsbeamter des BMI in Tiflis [Österreich] (10.8.2022): Auskunft per E-Mail 19 IDPs und Flüchtlinge Letzte Änderung 2024-10-25 14:18 Nach Angaben der Beobachtungsstelle für Binnenvertreibung (IDMC) gab es in Georgien mit Ende 2023 311.000 Binnenvertriebene (IDP) (IDMC 14.5.2024; vgl. Angaben der Ombudsperson „ 295.872 IDPs“ - PDG o.D.). Zu dieser Zahl gehören u. a. Personen, welche nach Abchasien und Südossetien zurückgekehrt sind, sowie diejenigen, die im Konflikt von 2008 vertrieben und anschließend umgesiedelt wurden oder eine Unterkunft oder Barausgleich erhalten haben. Die meisten im Jahr 2008 Vertriebenen erhielten den formellen Status eines Binnenvertriebenen gemäß den nationalen Rechtsvorschriften, obwohl einige Personen, welche der Konflikt 2008 nicht vertrieben hat und die in der Nähe der administrativen Grenze (ABL) lebten, offiziell als in einer „ IDP-ähnlichen Situation“ beschrieben wurden (USDOS 23.4.2024). Die UN-Flüchtlingsagentur (UNHCR) unterstützt Vertriebene und Staatenlose, einschließlich ukrainischer Flüchtlinge, und arbeitet mit der Regierung und Partnern in den Bereichen in ternationaler Schutz, Staatenlosigkeit und Binnenvertreibung in Georgien. Sie koordiniert die Flüchtlingshilfe für die Ukraine, kooperiert bei der Umsetzung der Migrationsstrategie 2021-2030 und der Verpflichtungen des Globalen Flüchtlingsforums (GFR) und setzt sich gemeinsam mit der Regierung und Zivilgesellschaft für den Zugang zu Rechten und Dienstleistungen für Flücht linge sowie für den Schutz und die Eigenständigkeit von Binnenvertriebenen in Abchasien ein (UNHCR 2.2024). Im Zeitraum Oktober 2023 - März 2024 gab es keine Fortschritte bei der freiwilligen und sicheren Rückkehr von Binnenvertriebenen und Flüchtlingen. Die georgische Regierung setzt aktuell einen neuen Aktionsplan für 2023-2024 um, um den Binnenvertriebenen dauerhafte Lösungen zu bieten. Verschiedene Programme zur Bereitstellung von dauerhaften 40

Wohnlösungen werden durchgeführt, wobei 56% der IDP-Familien bereits versorgt sind. Neben der Unterbringung bietet die Regierung auch monatliche Zuschüsse und einmalige finanzielle Unterstützung für IDPs, basierend auf einer Bedarfseinschätzung (CoE 15.4.2024). Seit dem Jänner 2023 sind Änderungen des georgischen Gesetzes „ Über Binnenvertriebene aus den besetzten Gebieten Georgiens“ in Kraft getreten, die die Bereitstellung von dauerhaftem Wohn raum für Binnenvertriebene vollständig neu regeln und die bisherige Situation grundlegend verändern. Die umgesetzten Änderungen spiegeln eine Verschiebung in der Politik bezüglich der langfristigen Neuansiedlung von Binnenvertriebenen wider. Eines der Ziele besteht darin, die Anzahl der umgesiedelten vertriebenen Familien genau zu bestimmen (PDG o.D.). Die Ombuds person erklärte jedoch im Dezember 2023, dass trotz verbesserter Verfahren zur langfristigen Umsiedlung von Binnenvertriebenen die Regeln weiterhin mangelhaft sind, einige ablehnen de Entscheidungen unbegründet erscheinen und zudem viele der zugewiesenen Unterkünfte baufällig sind (PDG 10.12.2023; vgl. HRC 2024). Binnenvertriebene stellen eine sozioökonomisch gefährdete Gruppe dar, die eine etwa doppelt so hohe Arbeitslosenquote im Vergleich zur übrigen Bevölkerung aufweist. Mehr als die Hälfte der Binnenvertriebenen lebte vor ihrer Vertreibung in ländlichen Siedlungen und war in der Land wirtschaft tätig. Nach der Vertreibung mussten sich 77 % der betroffenen Personen in Städten niederlassen, was ein zusätzliches Problem bei der Arbeitssuche darstellt (PDG 23.12.2022). Zwischen 45.000 und 60.000 IDPs sind nach Abchasien (in die Bezirke Gali, Tqwartscheli und Otschamtschire) zurückgekehrt. Allerdings verwehren die De-facto-Behörden den Binnenflücht lingen eine Rückkehr in andere Bezirke. In Abchasien verbietet das „ Rechtssystem“ Eigentums ansprüche ethnischer Georgier, die Abchasien vor, während oder nach dem Krieg 1992-1993 verlassen haben, wodurch Binnenvertriebenen ihre Eigentumsrechte in Abchasien entzogen werden (USDOS 23.4.2024). Ausländische Flüchtlinge erfahren in Georgien nur geringe Aufmerksamkeit. Unterstützungsleis tungen für Flüchtlinge kommen überwiegend von internationalen Organisationen und Projekten (v. a. IOM, UNHCR) (AA 26.5.2023). Die Regierung kooperiert mit UNHCR und anderen hu manitären Organisationen (USDOS 23.4.2024). Eine Integration ausländischer Flüchtlinge ist wegen Sprachbarrieren und einer distanzierten georgischen Mehrheitsgesellschaft schwierig (AA 26.5.2023). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.5.2023): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Georgien (Stand: April 2023), https://www.ecoi.net/en/file/local/2092800/Auswärtiges_Amt, _Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Georgien_(Stand_April_2023),_26. 05.2023.pdf, Zugriff 17.10.2024 [Login erforderlich] ■ CoE - Council of Europe (15.4.2024): Consolidated report on the conflict in Georgia (October 2023 – March 2024), https://rm.coe.int/consolidated-report-on-the-conflict-in-georgia-october-2023-mar ch-2024/1680af593c, Zugriff 2.9.2024 ■ HRC - Human Rights Center (2024): State of Human Rights in Georgia, 2023, https://www.hrc.ge/ files/305annual 2023 eng.pdf, Zugriff 10.9.2024 41

■ IDMC - Internal Displacement Monitoring Centre (14.5.2024): 2024 Global Report on Internal Dis placement (GRID), https://api.internal-displacement.org/sites/default/files/publications/documents/I DMC-GRID-2024-Global-Report-on-Internal-Displacement.pdf , Zugriff 19.9.2024 ■ PDG - Public Defender (Ombudsman) of Georgia [Georgien] (o.D.): Report of the Public Defender of Georgia, On the Situation of Protection of Human Rights and Freedoms in Georgia, 2023, https: //ombudsman.ge/res/docs/2024052911382931838.pdf, Zugriff 6.9.2024 ■ PDG - Public Defender (Ombudsman) of Georgia [Georgien] (10.12.2023): Public Defender’s State ment on International Human Rights Day, https://ombudsman.ge/eng/190821112029siakhleebi/23 1210052450sakartvelos-sakhalkho-damtsvelis-gantskhadeba-adamianis-uflebata-datsvis-saertas horiso-dghestan-dakavshirebit, Zugriff 19.9.2024 ■ PDG - Public Defender (Ombudsman) of Georgia [Georgien] (23.12.2022): Mobility barriers of In ternally Displaced Women and its impact on women’s economic empowerment, https://ombudsman. ge/res/docs/2023022214160443913.pdf, Zugriff 11.5.2023 ■ UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees (2.2024): Georgia Fact Sheet, https: //www.unhcr.org/sites/default/files/2024-03/bi-annual-fact-sheet-2024-02-georgia.pdf , Zugriff 18.9.2024 ■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human Rights Practices: Georgia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107700.html, Zugriff 2.9.2024 20 Grundversorgung und Wirtschaft Letzte Änderung 2024-10-25 14:18 Die Grundversorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln ist gewährleistet. Die staatliche Sozialhilfe liegt bei bis zu GEL 220 [ca. EUR 73] im Monat. Die soziale Absicherung erfolgt in aller Regel durch den Familienverband (AA 26.5.2023). Große Teile der georgischen Bevölkerung sind unterbeschäftigt oder arbeitslos. Vor allem die Bewohner der ländlichen Bergregionen, aber auch besonders gefährdete Gruppen in Städten, wie intern Vertriebene und Alleinerzieher, sind von Armut betroffen. Ländliche Armut führt häufig zu Landflucht oder Emigration (ADA 10.2023). Das nationale Statistikbüro Georgiens gibt die Arbeitslosenrate für das Jahr 2023 mit 16,4 % an (Geo Stat 15.5.2024). Etwa 15,6 % der Georgier leben in Armut (Agenda.ge 29.5.2023; vgl. SJC 20.7.2023, Geo Stat 29.5.2024). Die meisten Personen sind in der Landwirtschaft, Jagd- und Forstwirtschaft, Fischerei, Groß- und Einzelhandel, Reparatur von Kraftfahrzeugen und persönlichen und Haushaltswaren, Bil dung, Industrie tätig. Die größte Nachfrage nach Arbeitsplätzen besteht im Dienstleistungssektor. Die meisten Erwerbstätigen sind zwischen 25 und 60 Jahre alt (IOM 6.2023). Das monatliche Durchschnittseinkommen (nominal) der unselbstständig Beschäftigten lag im zweiten Quartal 2024 bei den Männern bei ca. GEL 2.413,5 [ca. EUR 800] und bei den Frauen bei GEL 1.590,2 [ca. EUR 527] (Geo Stat o.D.a). Das reale Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) betrug im zweiten Quartal 2024 9,6 % (Geo Stat o.D.b). Der Wechselkurs des Lari stabilisiert sich (die Volatilität, die im Jahr 2022 bestand, hat nachgelassen), das Leistungsbilanzdefizit bleibt aufgrund des wenig entwickelten Industriesektors und der hohen Energie- und Rohstoffabhängigkeit weiterhin bestehen. Zusätz lich trägt der wachsende Fachkräftemangel zu einem negativen Einfluss auf die Leistungsbilanz und das Außenhandelsbilanzdefizit bei. Im Jahr 2022 betrug die Inflation durchschnittlich 2,5 % (WKO 5.2024). Im Bankensektor hat sich der Zugang zu Finanzmitteln verbessert (HF 10.2023). In der ersten Hälfte 2023 stammte ein Fünftel der internationalen Ankünfte in Georgien aus 42
