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verstärkter Dienste, zusätzlicher Unterstützungsprogramme und koordinierter Maßnahmen der 
zuständigen Regierungsbehörden, um langfristige Lösungen für obdachlose Kinder zu finden 
(PDG o.D.).
Georgien machte 2023 moderate Fortschritte bei der Bekämpfung der schlimmsten Formen 
von Kinderarbeit, einschließlich verstärkter Arbeitsplatzinspektionen und erhöhter finanzieller 
Unterstützung für Sozialprogramme. Trotz dieser Fortschritte bestehen weiterhin Herausfor­
derungen wie unzureichende Gesetze zum Mindestarbeitsalter, fehlende explizite Verbote der 
Nutzung von Kindern für illegale Aktivitäten und mangelnde Koordination bei der Bekämpfung 
von Menschenhandel. Gesetzlich ist Erwerbstätigkeit ab einem Alter von 16 Jahren erlaubt, 
was nicht den internationalen Standards entspricht, da dies nicht für den informellen Sektor gilt. 
Darüber hinaus verbietet das Strafgesetzbuch nicht ausdrücklich den Einsatz von Kindern für 
illegale Tätigkeiten. Das Bildungsgesetz erlaubt es Kindern, die Schule bereits mit 15 Jahren zu 
verlassen, was sie für ausbeuterische Arbeitsverhältnisse anfällig macht (USDOL 2024).
Die Kinder in Georgien sind einem höheren Armutsrisiko ausgesetzt als jede andere Bevölke­
rungsgruppe, wobei das Land ein umfassendes, kinderfreundliches Sozialsystem vermissen 
lässt und viele schutzbedürftige Familien und Kinder, insbesondere in ländlichen Gebieten, 
unzureichend unterstützt werden (UNICEF o.D.). Laut einer Studie des Kinderhilfswerks der 
Vereinten Nationen aus dem Jahr 2023 weisen 37,8 % der georgischen Kinder materielle und 
soziale Defizite auf (HRC 2024). So berichtet die Ombudsperson, dass 15 % der Fälle möglicher 
Verletzungen der Rechte des Kindes, die von der Staatsanwaltschaft untersucht werden, im 
Zusammenhang mit der Armut und der schwierigen sozialen und wirtschaftlichen Situation von 
Kindern und Familien mit Kindern stehen. Die Anzahl der in der einheitlichen Datenbank für so­
zial schwache Familien registrierten Kinder ist im Vergleich zum Jahr 2022 um 5,2%gestiegen. 
Trotz verschiedener zentraler und kommunaler Sozialprogramme, einschließlich der Versor­
gung von Säuglingen mit Babynahrung und Lebensmitteln für Familien mit Kindern, können die 
bestehenden Maßnahmen laut der Ombudsperson die Bedürfnisse von Kindern und Familien in 
schwierigen sozioökonomischen Situationen nicht vollständig erfüllen (PDG o.D.). Im Juli 2023 
führte die Regierung ein System zur monatlichen finanziellen Unterstützung in Höhe von GEL 
200 [ca. EUR 67] für sozial schwache Kinder ein, die in Armut leben, darunter Kinder bis 16 
Jahre, die unter Sozialschutz stehen (GIP 5.3.2024; vgl. CoE 28.12.2023). Nach Angaben des 
Gesundheitsministeriums wurde die finanzielle Unterstützung für hilfsbedürftige Kinder im Jahr 
2022 um GEL 50 [ca. EUR 17] erhöht, sodass seit Juli 2023 etwa 232.000 Kinder die erhöhte 
Unterstützung von GEL 200 [ca. EUR 67] erhalten. Die Sozialhilfe für Kinder mit Behinderungen 
wurde im Jahr 2022 zunächst auf GEL 275 [ca. EUR 92] und mit 2023 auf GEL 340 [ca. EUR 
113] angehoben (Agenda.ge 20.4.2023).
Das gesetzliche Mindestalter für die Eheschließung beträgt für Männer und Frauen 18 Jahre. 
Die Zwangsverheiratung von Personen unter 18 Jahren wird mit zwei bis vier Jahren Freiheits­
strafe geahndet (USDOS 23.4.2024). Die Praxis der frühen Verheiratung und Verlobung stellt 
nach wie vor eine bedeutende Herausforderung dar (USDOS 23.4.2024; vgl. PDG o.D., Hu­
manium o.D.). Trotz einiger Fortschritte, wie der Einrichtung einer Arbeitsgruppe zum Thema 
Kinderehen und einer leichten Abnahme der Schulabbrüche aufgrund von Heirat, bleiben die 
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Koordination zwischen den zuständigen Behörden, die Umsetzung von Schutzmaßnahmen und 
die strafrechtliche Verfolgung von Kinderehen weiterhin problematisch (PDG o.D.).
Gemäß dem Index der Umsetzung von Kinderrechten erreicht Georgien 7,79 von insgesamt 10 
Punkten, was „ wahrnehmbare Probleme“ bedeutet (orange Stufe) (Humanium o.D.).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.5.2023): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in Georgien (Stand: April 2023), https://www.ecoi.net/en/file/local/2092800/Auswärtiges_Amt,
_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Georgien_(Stand_April_2023),_26.
05.2023.pdf, Zugriff 17.10.2024 [Login erforderlich]
■ Agenda.ge - Agenda.ge (20.4.2023): UN Child Welfare Survey highlights Georgia’s “substantive 
progress” in reducing child poverty - Deputy Health Minister, https://agenda.ge/en/news/2023/1556, 
Zugriff 16.8.2023
■ CoE - Council of Europe (28.12.2023): European Social Charter; Ad hoc report on the cost-of-living 
crisis submitted by the Government of Georgia, https://rm.coe.int/geo-ad-hoc-report-on-the-cost-o
f-living-crisis/1680ae60b7, Zugriff 16.9.2024
■ GHI - Global Hunger Index (o.D.): Welthunger-Index: Georgien, https://www.globalhungerindex.org/
de/georgia.html, Zugriff 16.9.2024
■ GIP - Georgian Institute of Politics (5.3.2024): The Georgia Governance Index (GGI) 2023, https:
//gip.ge/wp-content/uploads/2024/04/Georgia-Goverance-Index-Report-2023_Eng.pdf , Zugriff 
14.8.2024
■ HRC - Human Rights Center (2024): State of Human Rights in Georgia, 2023, https://www.hrc.ge/
files/305annual 2023 eng.pdf, Zugriff 10.9.2024
■ Humanium - Humanium (o.D.): Kinder in Georgien, https://www.humanium.org/de/georgien, Zugriff 
16.9.2024
■ IOM - International Organization for Migration (6.2023): Georgien: Länderinformationsblatt 2023, 
https://files.returningfromgermany.de/files/CFS_Georgia_2023_DE.pdf, Zugriff 16.9.2024
■ OHCHR - Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (o.D.): UN Treaty Body 
Database, https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/TreatyBodyExternal/Treaty.aspx?CountryID=89, 
Zugriff 11.9.2024
■ PDG - Public Defender (Ombudsman) of Georgia [Georgien] (o.D.): Report of the Public Defender 
of Georgia, On the Situation of Protection of Human Rights and Freedoms in Georgia, 2023, https:
//ombudsman.ge/res/docs/2024052911382931838.pdf, Zugriff 6.9.2024
■ PDG - Public Defender (Ombudsman) of Georgia [Georgien] (3.4.2023): Parliamentary Report of 
the Public Defender of Georgia: On the situation of Protection of Human Rights and Freedoms in 
Georgia 2022, https://www.ombudsman.ge/res/docs/2023033120380187763.pdf, Zugriff 10.8.2023
■ UN-CRC - UN Committee on the Rights of the Child (25.6.2024): Concluding observations on the 
combined fifth and sixth periodic reports of Georgia [CRC/C/GEO/CO/5-6], https://www.ecoi.net/en/
file/local/2113097/G2408887.pdf, Zugriff 16.9.2024
■ UNICEF - United Nations International Children’s Emergency Fund (o.D.): Child Poverty and Social 
Protection, https://www.unicef.org/georgia/child-poverty-and-social-protection , Zugriff 16.9.2024
■ USDOL - United States Department of Labor [USA] (2024): 2023 Findings on the Worst Forms of 
Child Labor: Georgia, https://www.dol.gov/agencies/ilab/resources/reports/child-labor/georgia , 
Zugriff 16.9.2024
■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights Practices: Georgia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107700.html, Zugriff 2.9.2024
■ USDOS - United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human 
Rights Practices: Georgia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2089112.html, Zugriff 13.9.2024
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17.3 Sexuelle Minderheiten
Letzte Änderung 2024-10-25 14:18
Aus gesetzlicher Sicht sind gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen in Georgien zwar nicht 
kriminalisiert, aber Diskriminierung und Gewalt kommen weiterhin vor. Trotz gesetzlicher Schutz­
maßnahmen gibt es Probleme bei der Durchsetzung, insbesondere bei der Reaktion auf Hass­
verbrechen und der rechtlichen Anerkennung der Geschlechtsidentität. Die Versammlungsfrei­
heit sexueller Minderheiten ist eingeschränkt, und es fehlt an Unterstützung durch hochrangige 
Beamte und Politiker (USDOS 23.4.2024; vgl. PDG o.D.). Dazu wirken laut der Ombudsperson 
homophobe Einstellungen, Hassverbrechen und diskriminierende Haltungen in der Gesellschaft 
mit, wobei Personen mit rechtsextremen Ideologien durch ihre Handlungen und Äußerungen 
zur Verbreitung homophober Stimmungen beitragen und schwerwiegende Rechtsverletzun­
gen begehen (PDG o.D.). Nicht zuletzt wird die Annahme des Gesetzespakets „ Familienwerte 
und Jugendschutz“ vom Jahr 2024 von der internationalen Gemeinschaft beanstandet (EE­
AS 4.9.2024). Der Entwurf dieses Verfassungsgesetzes zum Schutz von Familienwerten und 
Minderjährigen wurde von der Venedig-Kommission kritisch bewertet, da er unter anderem die 
Rechte sexueller Minderheiten einschränkt und nicht den europäischen sowie internationalen 
Standards entspricht (CoE 25.6.2024).
Gleichgeschlechtliche Ehen sind gesetzlich nicht vorgesehen. Die Verfassung definiert die Ehe 
als „ eine Verbindung zwischen einer Frau und einem Mann zum Zwecke der Familiengründung“
(Verf GEOR 29.6.2020; vgl. USDOS 23.4.2024). Ein Gesetz aus dem Jahr 2014 bietet Schutz 
vor Diskriminierung aufgrund verschiedener Faktoren, darunter auch sexuelle Ausrichtung und 
Geschlechtsidentität, wird aber nicht einheitlich durchgesetzt (FH 2024; vgl. USDOS 23.4.2024). 
Die Menschenrechtsabteilung des Innenministeriums hat Beamte in Bezug auf Hassverbrechen 
geschult (USDOS 23.4.2024).
Sexuelle Minderheiten werden gesellschaftlich diskriminiert und sind Zielscheibe schwerer Ge­
walt (FH 2024; vgl. AA 26.5.2023). Im gesellschaftlichen und beruflichen Leben (z. B. Arbeit, 
Familie, Gesundheit) müssen sexuelle Minderheiten mit ungleicher Behandlung und Anfeindun­
gen rechnen (AA 26.5.2023; vgl. HRC 2023). Angehörige sexueller Minderheiten sind deshalb oft 
gezwungen, ihre sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität zu verbergen (AA 26.5.2023). 
Dies wird durch die Unkenntnis des Staates über die Stigmatisierung, die Vorurteile gegenüber 
sexuellen Minderheiten und von Politikern verbreitete Hassreden begünstigt (PDG 29.4.2022; 
vgl. PDG 3.4.2023). Staatliche und nichtstaatliche Akteure üben Gewalt und Belästigung gegen 
sexuelle Minderheiten und diejenigen aus, die solchen Missbrauch melden, wobei die Polizei 
oder andere Regierungsvertreter gelegentlich nicht angemessen auf solche Vorfälle reagieren 
(USDOS 23.4.2024).
Die Wohnsituation sexueller Minderheiten und insbesondere transsexueller Menschen hat sich 
durch den Krieg in der Ukraine weiter verschlechtert, und staatliche Unterstützung ist nicht 
verfügbar (ILGA 29.2.2024). Die ablehnende Einstellung der Gesellschaft gegenüber sexuellen 
Minderheiten wird durch die ablehnende Haltung der orthodoxen Kirche verstärkt (AA 26.5.2023; 
vgl. BS 19.3.2024).
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Es gibt keine Gesetze oder andere Einschränkungen für Einzelpersonen, die über LGBT­
QI+-Themen sprechen oder in den Medien darüber berichten. Veranstaltungen wie das Pride 
Festival im Juli 2023 in Tbilisi können von gewalttätigen Gruppen gestört werden, ohne dass 
die Behörden ausreichend eingreifen (USDOS 23.4.2024).
Transgender-Personen, welche die Änderung ihres Geschlechts anerkennen lassen wollen, 
müssen sich einem medizinischen Eingriff unterziehen (AA 26.5.2023; vgl. USDOS 23.4.2024). 
Eine erste Umregistrierung des Geschlechts im Zivilregister erfolgte nach Autorisierung durch 
das Justizministerium im März 2021 (AA 26.5.2023). Transgender-Personen erhalten nur wenig 
Schutz, und Staatsanwälte bezeichnen Verbrechen gegen Transgender-Personen oder ande­
re Minderheiten selten als Hassverbrechen, auch wenn es Beweise gibt, die für eine solche 
Einstufung sprechen (FH 2024).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.5.2023): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in Georgien (Stand: April 2023), https://www.ecoi.net/en/file/local/2092800/Auswärtiges_Amt,
_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Georgien_(Stand_April_2023),_26.
05.2023.pdf, Zugriff 17.10.2024 [Login erforderlich]
■ BS - Bertelsmann Stiftung (19.3.2024): BTI 2024 Country Report Georgia, https://www.ecoi.net/en/
file/local/2105865/country_report_2024_GEO.pdf, Zugriff 19.8.2024
■ CoE - Council of Europe (25.6.2024): Georgia, Opinion on the Draft Constitutional Law on Protecting 
Family Values and Minors, Adopted by the Venice Commission at its 139th Plenary Session (Venice, 
21-22 June 2024), https://www.venice.coe.int/webforms/documents/default.aspx?pdffile=CDL-A
D(2024)021-e, Zugriff 17.9.2024
■ EEAS - European Union / European External Action Service (4.9.2024): Georgia: Statement by 
the Spokesperson on the legislative package on “family values and protection of minors”, https:
//www.eeas.europa.eu/eeas/georgia-statement-spokesperson-legislative-package-family-values-a
nd-protection-minors_en?s=221, Zugriff 17.9.2024
■ FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Georgia, https://www.ecoi.net/de/doku
ment/2108040.html, Zugriff 14.8.2024
■ HRC - Human Rights Center (2023): State of Human Rights in Georgia, 2022, https://hrc.ge/files/
reports/245ANNUAL-ENG 2022-FULL.pdf, Zugriff 17.9.2024
■ ILGA - International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association – Europe (29.2.2024): 
Annual Review 2024 of the Human Rights Situation of Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex 
People in Europe and Central Asia 2024, https://www.ilga-europe.org/files/uploads/2024/02/2024_f
ull_annual_review.pdf, Zugriff 17.9.2024
■ PDG - Public Defender (Ombudsman) of Georgia [Georgien] (o.D.): Report of the Public Defender 
of Georgia, On the Situation of Protection of Human Rights and Freedoms in Georgia, 2023, https:
//ombudsman.ge/res/docs/2024052911382931838.pdf, Zugriff 6.9.2024
■ PDG - Public Defender (Ombudsman) of Georgia [Georgien] (3.4.2023): Parliamentary Report of 
the Public Defender of Georgia: On the situation of Protection of Human Rights and Freedoms in 
Georgia 2022, https://www.ombudsman.ge/res/docs/2023033120380187763.pdf, Zugriff 10.8.2023
■ PDG - Public Defender (Ombudsman) of Georgia [Georgien] (29.4.2022): The Rights of LGBT+ 
People in Georgia, https://georgia.unwomen.org/sites/default/files/2022-05/LGBT2-eng.pdf, Zugriff 
16.8.2023
■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights Practices: Georgia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107700.html, Zugriff 2.9.2024
■ Verf GEOR - Verfassung Georgiens [Georgien] (29.6.2020): Constitution of Georgia, https://matsne
.gov.ge/en/document/view/30346?publication=36, Zugriff 14.8.2024
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18 Bewegungsfreiheit
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Georgier dürfen frei reisen, im Inland innerhalb des von der Regierung kontrollierten Territoriums 
sowie ins Ausland. Sie dürfen ihren Wohnsitz, ihre Beschäftigung und ihre Ausbildung ohne 
unangemessene Einmischung wechseln (FH 2024).
Es ist nach georgischem Recht illegal, von Russland aus über Südossetien oder Abchasien nach 
Georgien einzureisen, da es keine offiziellen Grenzkontrollen gibt und Reisende strafrechtlich 
verfolgt werden können (DFA 7.8.2024; vgl. FCDO o.D.).
Bei der Ausreise aus Georgien erfolgt eine Pass- und Identitätskontrolle unter Nutzung eines 
EDV-basierten zuverlässigen Systems. Es überprüft die Personalien des Reisedokuments mit 
der im System hinterlegten Datenbank mit durch Georgien gesuchten Personen und gibt Hil­
festellung bei der Echtheitsprüfung des Dokuments. Ziel ist es, aufenthaltsrechtliche Verstöße, 
insbesondere aber mit Haftbefehl gesuchte Straftäter und irreguläre Migranten, zu identifizieren 
(AA 26.5.2023).
Zwischen Georgien und der EU besteht seit 2017 ein visafreies Regime (EC 8.11.2023a)   . Der 
Europäischen Kommission nach erfüllt die georgische Grenzkontrolle zwar Mindeststandards, 
benötigt jedoch zusätzliche technische und personelle Ressourcen zur Qualitätsverbesserung. 
Georgien verwendet eine Risikobewertungsmethodik basierend auf dem von Frontex entwi­
ckelten gemeinsamen integrierten Risikoanalysemodell (CIRAM). Die Bekämpfung grenzüber­
schreitender organisierter Kriminalität erfordert Verbesserungen bei Ermittlungen und Strafver­
folgung, insbesondere in Bezug auf Menschenhandel, Migrantenschmuggel und Terrorismus. 
Schließlich kooperiert Georgien aktiv mit internationalen Organisationen wie Europol, Interpol 
und Frontex, um die Grenzsicherheit zu verbessern und den Informationsaustausch zu fördern 
(EC 8.11.2023a). Im Jahr 2025 wird für Reisen nach Europa eine ETIAS-Reisegenehmigung 
(European Travel Information and Authorisation System) benötigt, die auch georgische Staats­
angehörige betreffen wird (EU 7.2024).
Die De-facto-Behörden und russische Streitkräfte in den von Russland besetzten Gebieten 
schränken die Bewegungsfreiheit der lokalen Bevölkerung beim Passieren der administrati­
ven Grenze ein, gleichwohl sie Flexibilität für Reisen zu medizinischen, Pensionsleistungs-, 
religiösen und bildungsbezogenen Zwecken zeigen. In einigen Fällen aber, insbesondere in 
Südossetien, behindern sie den Zugang zu medizinischer Versorgung im von Tiflis verwalte­
ten Gebiet. Der abchasische Hauptgrenzübergang bleibt für alle Einwohner geöffnet, die über 
lokal ausgestellte Reisedokumente verfügen (USDOS 23.4.2024). Personen, die sich der ad­
ministrativen Grenze nähern, riskieren die Inhaftierung durch den Grenzschutz der Russischen 
Föderation oder Misshandlung durch die lokalen Sicherheitskräfte (USDOS 23.4.2024; vgl. FH 
2024).
In Georgien gibt es kein zentrales Melderegister. Jedoch existiert ein auskunftsfähiges, zen­
trales Personenregister, da jedem georgischen Staatsbürger von Geburt an eine persönliche 
Identitätsnummer zugeteilt wird (AA 26.5.2023; vgl. VB Tiflis 10.8.2022). Adressanmeldungen 
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werden durchgeführt. Diese werden in den sogenannten „ Public Halls“ administriert, welche 
vom Justizministerium verwaltet werden (VB Tiflis 10.8.2022).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.5.2023): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in Georgien (Stand: April 2023), https://www.ecoi.net/en/file/local/2092800/Auswärtiges_Amt,
_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Georgien_(Stand_April_2023),_26.
05.2023.pdf, Zugriff 17.10.2024 [Login erforderlich]
■ DFA - Department of Foreign Affairs [Irland] (7.8.2024): Georgia (current at 17.9.2024), https://www.
ireland.ie/en/dfa/overseas-travel/advice/georgia, Zugriff 17.9.2024
■ EC - Europäische Kommission (8.11.2023a): Georgia 2023 Report, https://neighbourhood-enlarge­
ment.ec.europa.eu/system/files/2023-11/SWD_2023_697 Georgia report.pdf, Zugriff 4.9.2024
■ EU - Europäische Union (7.2024): ETIAS Info Pack, Public Version, June - July 2024, https://www.
bmi.gv.at/202/Fremdenpolizei_und_Grenzkontrolle/Information_zu_ETIAS/files/ETIAS_Info_Pack
_July_2024_Public_nBF_01082024.pdf, Zugriff 18.9.2024
■ FCDO - Foreign, Commonwealth & Development Office [United Kingdom] (o.D.): Georgia travel 
advice - Safety and security, https://www.gov.uk/foreign-travel-advice/georgia/safety-and-security , 
Zugriff 7.6.2023
■ FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Georgia, https://www.ecoi.net/de/doku
ment/2108040.html, Zugriff 14.8.2024
■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights Practices: Georgia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107700.html, Zugriff 2.9.2024
■ VB Tiflis - Verbindungsbeamter des BMI in Tiflis [Österreich] (10.8.2022): Auskunft per E-Mail
19 IDPs und Flüchtlinge
Letzte Änderung 2024-10-25 14:18
Nach Angaben der Beobachtungsstelle für Binnenvertreibung (IDMC) gab es in Georgien mit 
Ende 2023 311.000 Binnenvertriebene (IDP) (IDMC 14.5.2024; vgl. Angaben der Ombudsperson 
„ 295.872 IDPs“ - PDG o.D.). Zu dieser Zahl gehören u. a. Personen, welche nach Abchasien 
und Südossetien zurückgekehrt sind, sowie diejenigen, die im Konflikt von 2008 vertrieben und 
anschließend umgesiedelt wurden oder eine Unterkunft oder Barausgleich erhalten haben. Die 
meisten im Jahr 2008 Vertriebenen erhielten den formellen Status eines Binnenvertriebenen 
gemäß den nationalen Rechtsvorschriften, obwohl einige Personen, welche der Konflikt 2008 
nicht vertrieben hat und die in der Nähe der administrativen Grenze (ABL) lebten, offiziell als in 
einer „ IDP-ähnlichen Situation“ beschrieben wurden (USDOS 23.4.2024).
Die UN-Flüchtlingsagentur (UNHCR) unterstützt Vertriebene und Staatenlose, einschließlich 
ukrainischer Flüchtlinge, und arbeitet mit der Regierung und Partnern in den Bereichen in­
ternationaler Schutz, Staatenlosigkeit und Binnenvertreibung in Georgien. Sie koordiniert die 
Flüchtlingshilfe für die Ukraine, kooperiert bei der Umsetzung der Migrationsstrategie 2021-2030 
und der Verpflichtungen des Globalen Flüchtlingsforums (GFR) und setzt sich gemeinsam mit 
der Regierung und Zivilgesellschaft für den Zugang zu Rechten und Dienstleistungen für Flücht­
linge sowie für den Schutz und die Eigenständigkeit von Binnenvertriebenen in Abchasien ein 
(UNHCR 2.2024). Im Zeitraum Oktober 2023 - März 2024 gab es keine Fortschritte bei der 
freiwilligen und sicheren Rückkehr von Binnenvertriebenen und Flüchtlingen. Die georgische 
Regierung setzt aktuell einen neuen Aktionsplan für 2023-2024 um, um den Binnenvertriebenen 
dauerhafte Lösungen zu bieten. Verschiedene Programme zur Bereitstellung von dauerhaften 
40
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Wohnlösungen werden durchgeführt, wobei 56% der IDP-Familien bereits versorgt sind. Neben 
der Unterbringung bietet die Regierung auch monatliche Zuschüsse und einmalige finanzielle 
Unterstützung für IDPs, basierend auf einer Bedarfseinschätzung (CoE 15.4.2024). Seit dem 
Jänner 2023 sind Änderungen des georgischen Gesetzes „ Über Binnenvertriebene aus den 
besetzten Gebieten Georgiens“ in Kraft getreten, die die Bereitstellung von dauerhaftem Wohn­
raum für Binnenvertriebene vollständig neu regeln und die bisherige Situation grundlegend 
verändern. Die umgesetzten Änderungen spiegeln eine Verschiebung in der Politik bezüglich 
der langfristigen Neuansiedlung von Binnenvertriebenen wider. Eines der Ziele besteht darin, die 
Anzahl der umgesiedelten vertriebenen Familien genau zu bestimmen (PDG o.D.). Die Ombuds­
person erklärte jedoch im Dezember 2023, dass trotz verbesserter Verfahren zur langfristigen 
Umsiedlung von Binnenvertriebenen die Regeln weiterhin mangelhaft sind, einige ablehnen­
de Entscheidungen unbegründet erscheinen und zudem viele der zugewiesenen Unterkünfte 
baufällig sind (PDG 10.12.2023; vgl. HRC 2024).
Binnenvertriebene stellen eine sozioökonomisch gefährdete Gruppe dar, die eine etwa doppelt 
so hohe Arbeitslosenquote im Vergleich zur übrigen Bevölkerung aufweist. Mehr als die Hälfte 
der Binnenvertriebenen lebte vor ihrer Vertreibung in ländlichen Siedlungen und war in der Land­
wirtschaft tätig. Nach der Vertreibung mussten sich 77 % der betroffenen Personen in Städten 
niederlassen, was ein zusätzliches Problem bei der Arbeitssuche darstellt (PDG 23.12.2022).
Zwischen 45.000 und 60.000 IDPs sind nach Abchasien (in die Bezirke Gali, Tqwartscheli und 
Otschamtschire) zurückgekehrt. Allerdings verwehren die De-facto-Behörden den Binnenflücht­
lingen eine Rückkehr in andere Bezirke. In Abchasien verbietet das „ Rechtssystem“ Eigentums­
ansprüche ethnischer Georgier, die Abchasien vor, während oder nach dem Krieg 1992-1993 
verlassen haben, wodurch Binnenvertriebenen ihre Eigentumsrechte in Abchasien entzogen 
werden (USDOS 23.4.2024).
Ausländische Flüchtlinge erfahren in Georgien nur geringe Aufmerksamkeit. Unterstützungsleis­
tungen für Flüchtlinge kommen überwiegend von internationalen Organisationen und Projekten 
(v. a. IOM, UNHCR) (AA 26.5.2023). Die Regierung kooperiert mit UNHCR und anderen hu­
manitären Organisationen (USDOS 23.4.2024). Eine Integration ausländischer Flüchtlinge ist 
wegen Sprachbarrieren und einer distanzierten georgischen Mehrheitsgesellschaft schwierig 
(AA 26.5.2023).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.5.2023): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in Georgien (Stand: April 2023), https://www.ecoi.net/en/file/local/2092800/Auswärtiges_Amt,
_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Georgien_(Stand_April_2023),_26.
05.2023.pdf, Zugriff 17.10.2024 [Login erforderlich]
■ CoE - Council of Europe (15.4.2024): Consolidated report on the conflict in Georgia (October 2023 
– March 2024), https://rm.coe.int/consolidated-report-on-the-conflict-in-georgia-october-2023-mar
ch-2024/1680af593c, Zugriff 2.9.2024
■ HRC - Human Rights Center (2024): State of Human Rights in Georgia, 2023, https://www.hrc.ge/
files/305annual 2023 eng.pdf, Zugriff 10.9.2024
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46

■ IDMC - Internal Displacement Monitoring Centre (14.5.2024): 2024 Global Report on Internal Dis­
placement (GRID), https://api.internal-displacement.org/sites/default/files/publications/documents/I
DMC-GRID-2024-Global-Report-on-Internal-Displacement.pdf , Zugriff 19.9.2024
■ PDG - Public Defender (Ombudsman) of Georgia [Georgien] (o.D.): Report of the Public Defender 
of Georgia, On the Situation of Protection of Human Rights and Freedoms in Georgia, 2023, https:
//ombudsman.ge/res/docs/2024052911382931838.pdf, Zugriff 6.9.2024
■ PDG - Public Defender (Ombudsman) of Georgia [Georgien] (10.12.2023): Public Defender’s State­
ment on International Human Rights Day, https://ombudsman.ge/eng/190821112029siakhleebi/23
1210052450sakartvelos-sakhalkho-damtsvelis-gantskhadeba-adamianis-uflebata-datsvis-saertas
horiso-dghestan-dakavshirebit, Zugriff 19.9.2024
■ PDG - Public Defender (Ombudsman) of Georgia [Georgien] (23.12.2022): Mobility barriers of In­
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ge/res/docs/2023022214160443913.pdf, Zugriff 11.5.2023
■ UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees (2.2024): Georgia Fact Sheet, https:
//www.unhcr.org/sites/default/files/2024-03/bi-annual-fact-sheet-2024-02-georgia.pdf , Zugriff 
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■ USDOS - United States Department of State [USA] (23.4.2024): 2023 Country Report on Human 
Rights Practices: Georgia, https://www.ecoi.net/de/dokument/2107700.html, Zugriff 2.9.2024
20 Grundversorgung und Wirtschaft
Letzte Änderung 2024-10-25 14:18
Die Grundversorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln ist gewährleistet. Die staatliche 
Sozialhilfe liegt bei bis zu GEL 220 [ca. EUR 73] im Monat. Die soziale Absicherung erfolgt in 
aller Regel durch den Familienverband (AA 26.5.2023).
Große Teile der georgischen Bevölkerung sind unterbeschäftigt oder arbeitslos. Vor allem die 
Bewohner der ländlichen Bergregionen, aber auch besonders gefährdete Gruppen in Städten, 
wie intern Vertriebene und Alleinerzieher, sind von Armut betroffen. Ländliche Armut führt häufig 
zu Landflucht oder Emigration (ADA 10.2023). Das nationale Statistikbüro Georgiens gibt die 
Arbeitslosenrate für das Jahr 2023 mit 16,4 % an (Geo Stat 15.5.2024). Etwa 15,6 % der Georgier 
leben in Armut (Agenda.ge 29.5.2023; vgl. SJC 20.7.2023, Geo Stat 29.5.2024).
Die meisten Personen sind in der Landwirtschaft, Jagd- und Forstwirtschaft, Fischerei, Groß- 
und Einzelhandel, Reparatur von Kraftfahrzeugen und persönlichen und Haushaltswaren, Bil­
dung, Industrie tätig. Die größte Nachfrage nach Arbeitsplätzen besteht im Dienstleistungssektor. 
Die meisten Erwerbstätigen sind zwischen 25 und 60 Jahre alt (IOM 6.2023). Das monatliche 
Durchschnittseinkommen (nominal) der unselbstständig Beschäftigten lag im zweiten Quartal 
2024 bei den Männern bei ca. GEL 2.413,5 [ca. EUR 800] und bei den Frauen bei GEL 1.590,2 
[ca. EUR 527] (Geo Stat o.D.a).
Das reale Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) betrug im zweiten Quartal 2024 9,6 % 
(Geo Stat o.D.b). Der Wechselkurs des Lari stabilisiert sich (die Volatilität, die im Jahr 2022 
bestand, hat nachgelassen), das Leistungsbilanzdefizit bleibt aufgrund des wenig entwickelten 
Industriesektors und der hohen Energie- und Rohstoffabhängigkeit weiterhin bestehen. Zusätz­
lich trägt der wachsende Fachkräftemangel zu einem negativen Einfluss auf die Leistungsbilanz 
und das Außenhandelsbilanzdefizit bei. Im Jahr 2022 betrug die Inflation durchschnittlich 2,5 % 
(WKO 5.2024). Im Bankensektor hat sich der Zugang zu Finanzmitteln verbessert (HF 10.2023). 
In der ersten Hälfte 2023 stammte ein Fünftel der internationalen Ankünfte in Georgien aus 
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Russland, doppelt so viele wie im Vorjahreszeitraum. Die Einnahmen aus russischem Touris­
mus, Überweisungen und Exporten nach Russland beliefen sich auf etwa 2 Milliarden USD, 
1,6-mal mehr als im gleichen Zeitraum 2022 (GIP 5.3.2024).
Der Außenhandel Georgiens wuchs 2023 weiter, wobei sowohl Importe (hauptsächlich durch 
den Handel mit Kraftfahrzeugen, Erdöl, Gas und Pharmazeutika) als auch Exporte (vor allem 
Kraftfahrzeuge, Kupfererze und -konzentrate sowie Wein und Spirituosen) zunahmen. Die wich­
tigsten Absatzmärkte verlagerten sich in Richtung GUS-Länder (insbesondere Aserbaidschan 
und Armenien, gefolgt von Kasachstan und Kirgistan), die insgesamt 65,9 % des Gesamtexport­
marktes ausmachten, während die EU trotz eines Exportrückgangs ein bedeutender Handels­
partner nach Aserbaidschan und Armenien blieb. Der Import aus der EU stieg um fast ein Viertel 
auf 3,81 Mrd. USD und macht sich somit zum wichtigsten Beschaffungsmarkt Georgiens. Die 
weiteren bedeutenden Handelspartner im Import waren die Türkei, die USA und Russland. Ein 
wichtiger Wirtschaftsfaktor sind auch die Überweisungen von Gastarbeitern aus dem Ausland, 
die im Jahr 2023 allerdings um 12,8 % auf nach wie vor hohe 3,8 Mrd. zurückgegangen sind 
(WKO 5.2024).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.5.2023): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in Georgien (Stand: April 2023), https://www.ecoi.net/en/file/local/2092800/Auswärtiges_Amt,
_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Georgien_(Stand_April_2023),_26.
05.2023.pdf, Zugriff 17.10.2024 [Login erforderlich]
■ ADA - Austrian Development Agency [Österreich] (10.2023): Länderinformation Georgien, https:
//www.entwicklung.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/Laenderinformationen/LI_Georgien_Okt2
023.pdf, Zugriff 19.8.2024
■ Agenda.ge - Agenda.ge (29.5.2023): Georgia’s poverty rate at “historic low” of 15.6% - Gov’t Admin­
istration, https://agenda.ge/en/news/2023/2093, Zugriff 7.6.2023
■ Geo Stat - National Statistics Office of Georgia [Georgien] (o.D.a): Wages, https://www.geostat.ge/e
n/modules/categories/39/wages, Zugriff 3.10.2024
■ Geo Stat - National Statistics Office of Georgia [Georgien] (o.D.b): Gross Domestic Product (GDP), 
https://www.geostat.ge/en/modules/categories/23/gross-domestic-product-gdp , Zugriff 3.10.2024
■ Geo Stat - National Statistics Office of Georgia [Georgien] (29.5.2024): Indicator of Poverty and Gini 
Coefficients 2023, https://www.geostat.ge/media/62702/Indicator-of-Poverty-and-Gini-Coefficient
s---2023.pdf , Zugriff 14.10.2024
■ Geo Stat - National Statistics Office of Georgia [Georgien] (15.5.2024): Indicators of the Labour 
Force (Employment and Unemployment) 2023, https://www.geostat.ge/media/62229/Indicators-of-t
he-Labour-Force-(Employment-and-Unemployment)---2023.pdf , Zugriff 14.10.2024
■ GIP - Georgian Institute of Politics (5.3.2024): The Georgia Governance Index (GGI) 2023, https:
//gip.ge/wp-content/uploads/2024/04/Georgia-Goverance-Index-Report-2023_Eng.pdf , Zugriff 
14.8.2024
■ HF - Heritage Foundation, The (10.2023): 2024 Index of Economic Freedom (Updated October 2023): 
Georgia, https://static.heritage.org/index/pdf/2024/2024_indexofeconomicfreedom_georgia.pdf , 
Zugriff 3.10.2024
■ IOM - International Organization for Migration (6.2023): Georgien: Länderinformationsblatt 2023, 
https://files.returningfromgermany.de/files/CFS_Georgia_2023_DE.pdf, Zugriff 16.9.2024
■ SJC - Social Justice Center (20.7.2023): The Role of Targeted Social Assistance in the Social 
Protection System and Its Connection with Other Social Support Services, https://socialjustice.org.
ge/uploads/products/pdf/__-_ENG_1692009999.pdf, Zugriff 7.10.2024
■ WKO - Wirtschaftskammer Österreich (5.2024): Wirtschaftsbericht Georgien, https://www.wko.at/o
e/aussenwirtschaft/georgien-wirtschaftsbericht.pdf, Zugriff 3.10.2024
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20.1 Sozialbeihilfen
Letzte Änderung 2024-10-25 14:18
Die georgische Regierung hat ein gemischtes System gezielter und universeller beitragsfreier 
Sozialleistungen eingeführt, dessen Gestaltung und Umsetzung noch stark von institutionellem 
Erbe geprägt ist (UN Georgia 14.2.2024). Die georgische Verfassung definiert das Land als 
Sozialstaat, der soziale Gerechtigkeit, gleichmäßige Entwicklung und grundlegende Sozialleis­
tungen gewährleisten muss (Verf GEOR 29.6.2020, Art. 5). Das Gesetz „ Über die Sozialhilfe“
und die Regierungsresolution Nr. 145 „ Über die Sozialhilfe“ bilden die rechtliche Grundlage 
für das System der Sozialhilfe (SJC 20.7.2023). Das Sozialhilfegesetz zielt auf ein faires und 
effektives Unterstützungssystem ab, indem es Sozialhilfebeziehungen regelt, zuständige Be­
hörden festlegt und verschiedene Arten der Hilfeleistung bestimmt. Die Sozialhilfe umfasst 
verschiedene Formen wie Lebensunterhaltszuschüsse, Wiedereingliederungshilfen, Zulagen 
für Pflegefamilien, Beihilfen für die Pflege volljähriger Personen, nicht-monetäre Sozialhilfe und 
ein Sozialpaket, deren Verfahren und Kriterien durch ministerielle Verordnungen oder Regie­
rungsbeschlüsse geregelt werden (GSH GEOR 1.12.2022, Art. 1-121; vgl. CoE 28.12.2023). 
Kritischen Meinungen zufolge betont das nationale Sozialhilfegesetz die gezielte Zuweisung 
von Ressourcen an besonders bedürftige Personen, extrem arme Familien und Obdachlose, 
anstatt ein bedingungsloses Recht auf Sozialhilfe zu gewährleisten (SJC 20.7.2023; vgl. UN 
Georgia 14.2.2024).
2006 wurde das wichtigste Sozialhilfeprogramm des Landes, „ die gezielte Sozialhilfe“ (auch 
bekannt als „Targeted Social Assistance“, TSA), eingeführt (UN Georgia 14.2.2024). Dieses 
kommt extrem armen Familien zugute, die durch ein sozioökonomisches Bewertungssystem 
identifiziert werden, das verschiedene Aspekte wie Beschäftigungsstatus, Einkommen, Wohn­
situation, Nebenkosten und Gesundheitszustand berücksichtigt. Anspruch auf die TSA haben 
jene Familien, die in der einheitlichen Datenbank für sozial gefährdete Familien registriert sind 
und deren Bewertungspunktzahl unter dem gesetzlich festgelegten Schwellenwert liegt (SJC 
20.7.2023; vgl. UN Georgia 14.2.2024). Aktuell arbeitet das Sozialministerium an einer erneuten 
Überarbeitung des Bewertungssystems, um Inklusions- und Exklusionsfehler zu minimieren 
(UN Georgia 14.2.2024). Folgende Familienbeihilfen (TSA) und Kinderbeihilfen (Child Benefit 
Programme, CBP) in der Landeswährung (GEL) lassen sich den Bewertungspunkten zuordnen:
Quelle 3: UN Georgia 14.2.2024
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