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Behandlungen abdecken. Es wird von ihnen erwartet, dass sie eine private Krankenversicherung 
abschließen (EOHSP 12.9.2022).
In Georgien werden drei Arten von Paketen der staatlichen medizinischen Versorgung angebo­
ten: ein Standard- und Minimalpaket sowie ein Paket für bestimmte Alters- und Risikogruppen. Im 
Standardpaket sind geplante ambulante Gesundheitsdienste (70 bis 100 % finanziert), verschie­
dene Fachärzte, mehrere geplante Operationen, nicht-chirurgische Behandlung onkologischer 
Erkrankungen, Entbindungen sowie diagnostische Verfahren eingeschlossen. Im Minimalpaket, 
das bis dato privat versicherte Personen vorsieht, die ihren Vertrag mit der privaten Versiche­
rungsanstalt kündigen, stehen Allgemeinmediziner, kostenlose Pflegedienste, eine vollständige 
Finanzierung von Blut- und Urintests sowie ambulante und stationäre Behandlungen für mehr 
als 450 spezifische Indikationen des UHCP zur Verfügung (Kostengrenze GEL 15.000 [ca. EUR 
5.334]). Schließlich gilt beim Paket für bestimmte Alters- und Risikogruppen eine hundertpro­
zentige Abdeckung der UHCP-Leistungen (einschließlich der medizinischen Grundversorgung), 
jedoch mit gewissen Einschränkungen. Darüber hinaus ist hierin eine hundertprozentige Kosten­
übernahme für diagnostische Verfahren wie Fluoroskopie, Radio- und Mammografie vorgesehen 
(UNHCR 6.2020).
Georgien bietet staatliche Programme zur Behandlung verschiedener Krankheiten wie bei­
spielsweise Hepatitis C, HIV/AIDS und Drogenabhängigkeit (MIdpLHSA o.D.; vgl. IOM 6.2023). 
Auch bestehen staatliche Programme betreffend eine Reihe von Behandlungen psychischer 
Krankheiten, spezielle Medikamente für spezifische Erkrankungen wie unter anderem Diabetes, 
angeborene Zerebralparese und Downsyndrom, Medikamente für Brustkrebs im Frühstadium, 
Behandlung von Tuberkulose, Dialyse und Nierentransplantation, palliativmedizinische Versor­
gung und nicht zuletzt Notfallversorgung und Krankentransport (MIdpLHSA o.D.).
Große Apotheken bieten eine Vielzahl von Medikamenten an. Die Verfügbarkeit gewisser Me­
dikamente kann online oder telefonisch überprüft werden. Die meisten Medikamentenkosten 
werden nicht von staatlichen Programmen abgedeckt (IOM 6.2023). Seit März 2023 gilt in Ge­
orgien eine Preisobergrenze für 300 Medikamente zur Behandlung onkologischer und verschie­
dener chronischer Krankheiten. Für insgesamt 1.100 Arzneimittel gelten derzeit Festbeträge. 
Das Gesundheitsministerium verspricht, dass die Liste schrittweise erweitert werden soll (NG 
18.3.2023; vgl. EK 18.3.2023).
Der Weltgesundheitsorganisation zufolge hat Georgien den Zugang zu grundlegenden Diens­
ten verbessert, vor allem bei Infektionskrankheiten, insbesondere bei der Behandlung von HIV, 
Tuberkulose und Hepatitis C. Herausforderungen bestehen beim Zugang zur Behandlung chro­
nischer Erkrankungen und bei vorbeugenden Behandlungen von Herz-Kreislauf-Erkrankungen 
(WHO 27.7.2023).
Medizinische Einrichtungen gibt es landesweit, jedoch mit stark voneinander abweichender 
Qualität (AA 26.5.2023). Die medizinische Versorgung, insbesondere außerhalb von Tiflis, ist 
unzureichend. Außerhalb von Städten kann sie häufig nicht gewährleistet werden (AA 4.6.2024). 
Für manche überlebensnotwendigen Eingriffe und Maßnahmen ist allein eine Behandlung in 
Tiflis möglich. Medikamente werden weitgehend importiert, zumeist aus der Türkei und Russland, 
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aber auch aus EU-Ländern (AA 26.5.2023). Die öffentlichen Krankenhäuser, vor allem außerhalb 
der Hauptstadt, entsprechen nicht dem europäischen Standard. In Tiflis, Batumi und Kutaissi 
gibt es einige private Einrichtungen, die hinsichtlich der Unterbringung und der technischen 
und fachlichen Ausstattung modern und auf dem neuesten Stand sind (BMEIA 24.9.2024; vgl. 
AA 4.6.2024). Viele Gesundheitsleistungen sind noch nicht von der staatlichen Versicherung 
abgedeckt. Im Rahmen des UHCP ist die Notfallversorgung zu 70-100 % abgedeckt (IOM 
6.2023).
Im Jahr 2022 wurde das Verfahren Diagnosis Related Groups (DRG) im Bereich der Gesund­
heitsversorgung vorgestellt. Das DRG-System dient der Überprüfung der Sätze für medizinische 
Leistungen, der Übertragung von Budgetbeträgen, der Klassifizierung von Leistungen und der 
Erstellung gemeinsamer Tarife. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben können Krankenhäuser vom 
UHCP ausgeschlossen werden (GIP 1.2.2023). Die Einführung des DRG-Systems und die Re­
gulierung der Arzneimittelpreise haben den Zugang der Bürger zur Gesundheitsversorgung 
verbessert, aber auch das Risiko einer Verschlechterung der Qualität von Dienstleistungen und 
Medikamenten mit sich gebracht (GIP 5.3.2024).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (4.6.2024): Georgien: Reise- und Sicherheitshinweise (Stand: 
3.9.2024), https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/georgiensicherheit/201918#co
ntent_4, Zugriff 3.9.2024
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.5.2023): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in Georgien (Stand: April 2023), https://www.ecoi.net/en/file/local/2092800/Auswärtiges_Amt,
_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Georgien_(Stand_April_2023),_26.
05.2023.pdf, Zugriff 17.10.2024 [Login erforderlich]
■ BMEIA - Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten [Österreich] 
(24.9.2024): Georgien, https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/georgien , 
Zugriff 17.10.2024
■ EK - Echo Kawkasa (18.3.2023): Верхний порог цен включен еще на 300 медицинских пре­
паратов в Грузии [Preisobergrenze für 300 weitere Arzneimittel in Georgien eingeführt], https:
//www.ekhokavkaza.com/a/32323996.html, Zugriff 17.10.2024
■ EOHSP - European Observatory on Health Systems and Policies (12.9.2022): Health Systems in 
Action; Georgia, 2022 Edition, https://iris.who.int/bitstream/handle/10665/362341/9789289059121
-eng.pdf?sequence=1, Zugriff 17.10.2024
■ EUAA MedCOI - Medical Country of Origin Information by EUAA (European Agency for Asylum) 
(9.5.2023): Question & Answer ACC 7781, https://medcoi.euaa.europa.eu/Source/DownloadAttac
hment/23559?RepositoryId=20604, Zugriff 17.10.2024 [Login erforderlich]
■ EUAA MedCOI - Medical Country of Origin Information by EUAA (European Agency for Asylum) 
(3.8.2022): Question & Answer ACC 7659, https://medcoi.euaa.europa.eu/Source/DownloadAttac
hment/21886?RepositoryId=20439, Zugriff 8.9.2023 [Login erforderlich]
■ GGW GEOR - Gesetz über das Gesundheitswesen [Georgien] (28.6.2017): Law of Georgia on 
Health Care, https://matsne.gov.ge/en/document/view/29980?publication=37, Zugriff 17.10.2024
■ GIP - Georgian Institute of Politics (5.3.2024): The Georgia Governance Index (GGI) 2023, https:
//gip.ge/wp-content/uploads/2024/04/Georgia-Goverance-Index-Report-2023_Eng.pdf , Zugriff 
14.8.2024
■ GIP - Georgian Institute of Politics (1.2.2023): The Georgia Governance Index (GGI) 2022, https:
//gip.ge/wp-content/uploads/2023/02/Georgia-Goverance-Index-Report-2022_Eng_Web.pdf , 
Zugriff 17.10.2024
■ IOM - International Organization for Migration (6.2023): Georgien: Länderinformationsblatt 2023, 
https://files.returningfromgermany.de/files/CFS_Georgia_2023_DE.pdf, Zugriff 16.9.2024
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■ MIdpLHSA - Ministry of Internally Displaced Persons from the Occupied Territories, Labour, Health 
and Social Affairs of Georgia [Georgien] (o.D.): Healthcare State Programs, https://www.moh.gov.
ge/en/706/, Zugriff 6.9.2023
■ NG - Nowosti-Grusija (18.3.2023): Верхний порог цен включен еще на 300 медицинских препа­
ратов в Грузии – опубликован список [Preisobergrenze für 300 weitere Arzneimittel in Georgien - 
Liste veröffentlicht], https://www.newsgeorgia.ge/verhnij-porog-cen-vkljuchen-eshhe-na-300-medic
inskih-preparatov-v-gruzii-opublikovan-spisok , Zugriff 17.10.2024
■ UNHCR - United Nations High Commissioner for Refugees (6.2020): State Universal Healthcare 
Programme in Georgia, https://help.unhcr.org/georgia/wp-content/uploads/sites/47/2021/06/UNHC
R-Healthcare-Brochure_ENGL.pdf, Zugriff 17.10.2024
■ VB Tiflis - Verbindungsbeamter des BMI in Tiflis [Österreich] (30.8.2022): Auskunft per E-Mail
■ WHO - World Health Organization (27.7.2023): Primary health care policy paper series; Georgia: 
Moving from policy to actions to strengthen primary health care, https://iris.who.int/bitstream/handle/
10665/371854/WHO-EURO-2023-7565-47332-69449-eng.pdf?sequence=1 , Zugriff 17.10.2024
22 Rückkehr
Letzte Änderung 2024-10-25 14:18
Georgische Rückkehrer/Rückgeführte können die allgemeinen, wenn auch in der Regel ins­
gesamt unzureichenden Sozialleistungen in Anspruch nehmen, darunter eine kostenlose me­
dizinische Grundversorgung. Traditionell bietet der Familienverband eine soziale Absicherung. 
Internationale Organisationen wie die Internationale Organisation für Migration (IOM) und das 
International Centre for Migration Policy Development (ICMPD) bieten Beratung und finanzielle 
Unterstützung für Rückkehrer an. Das Ministerium für Binnenvertriebene, Arbeit, Gesundheit 
und Soziales koordiniert das staatliche Reintegrationsprogramm (State Reintegration Program­
me). Hier wird Beratung und auch finanzielle Hilfe zur Reintegration in den Arbeitsmarkt (auch 
Hilfe zur Selbstständigkeit) und bei Bedarf auch Erst- bzw. Zwischenunterkunft zur Verfügung 
gestellt. Staatliche Repressalien gegen Rückkehrer sind nicht bekannt. Auch die Tatsache einer 
Asylantragstellung im Ausland ist für die Behandlung durch staatliche Stellen ohne Bedeutung.  
Georgien hat Rückübernahme-Abkommen mit der EU und weiteren europäischen Ländern ge­
schlossen. Die georgische Regierung stellt sich zunehmend den Problemen von Rückkehrern 
(AA 26.5.2023).
Das staatliche Programm zur Reintegration von Rückkehrern sieht die Unterstützung des Re­
integrationsprozesses georgischer Staatsbürger, die aus der Emigration zurückkehren, vor. Das 
Programm sieht die Bereitstellung von Zuschüssen, Berufsausbildung, medizinischer Hilfe und 
vorübergehendem Wohnraum zur Schaffung einer Einkommensquelle und zur Förderung der 
Selbstständigkeit vor. Teilnahmeberechtigt sind georgische Staatsbürger (oder staatenlose Per­
sonen, die dauerhaft in Georgien leben), welche sich seit mehr als 12 Monaten unrechtmäßig 
im Ausland aufhalten oder im Ausland Asyl beantragt oder erhalten haben (GDA o.D.).
IOM bietet Rückkehrern Unterstützung im Rahmen des AVRR-Programms an (Assisted Vol­
untary Return and Reintegration). Im Rahmen von Programmen zur unterstützten Rückkehr 
erhalten Migranten administrative, logistische und finanzielle Unterstützung (IOM o.D.).
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Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.5.2023): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in Georgien (Stand: April 2023), https://www.ecoi.net/en/file/local/2092800/Auswärtiges_Amt,
_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Georgien_(Stand_April_2023),_26.
05.2023.pdf, Zugriff 17.10.2024 [Login erforderlich]
■ GDA - Außenministerium Georgiens Abteilung für Diasporabeziehungen [Georgien] (o.D.): საქართველოში 
დაბრუნებულ მიგრანტთა სარეინტეგრაციო დახმარების სახელმწიფო პროგრამა [Staatli­
ches Programm zur Wiedereingliederungshilfe für nach Georgien zurückkehrende Migranten], 
https://gda.ge/pages/reintegratsiis-sakhelmtsifo-programa, Zugriff 18.10.2024
■ IOM - International Organization for Migration (o.D.): Return to Georgia, https://georgia.iom.int/retu
rn-to-georgia, Zugriff 18.10.2024
23 Dokumente
Letzte Änderung 2024-10-25 14:16
Die Echtheit behördlich ausgestellter Dokumente steht in der Regel außer Zweifel. Proble­
matisch sind privatrechtliche Bescheinigungen zum Nachweis von tatsächlich vorhandenen 
Eigenschaften/Qualifikationen (AA 26.5.2023). Gemäß Experten sind Dokumentenvermittler, 
die gegen Bezahlung gefälschte Dokumente wie Arbeitsbescheinigungen oder Dokumente zur 
Untermauerung von Asylanträgen ausstellen, in Georgien sehr gefragt. Trotz der angeblich ho­
hen Nachfrage nach diesen Diensten ist die Verwendung gefälschter Dokumente für Reisen 
von Georgien in die EU-Mitgliedstaaten relativ selten (EUAA 18.8.2022).
Im Rahmen des IOM-Projekts „ Unterstützung der integrierten Grenzverwaltung in Georgien“
wurde eine Schulung zur Überprüfung von Dokumenten und zur Aufdeckung von Betrug für 
die Grenzkontrollbeamten der Polizeipatrouille des Innenministeriums und die Zollbeamten 
der Steuerbehörde initiiert. Ziel ist es, die Fähigkeiten der Mitarbeiter verschiedener Grenz­
übergangsstellen in ganz Georgien im Bereich der Erkennung betrügerischer und gefälschter 
Dokumente zu verbessern (IOM 22.7.2022).
Eine Identitätsfeststellung georgischer Staatsangehöriger, die ohne Reisedokumente in Geor­
gien eintreffen, ist in der Regel zügig möglich, da umfangreiche Datensätze – inklusive einer 
unveränderbaren persönlichen Identifikationsnummer von Geburt an – bestehen. Personen­
standsurkunden verfügen seit geraumer Zeit nicht mehr über klassische Sicherheitsmerkmale 
wie Unterschrift oder Siegel; ihre Echtheit lässt sich aber online über ein Portal der Bürgerämter 
anhand einer Dokumentennummer prüfen. Erkenntnisse über gefälschte Haftbefehle gibt es 
nicht. Das Einspeisen von falschen oder zumindest übertriebenen Informationen in die Presse 
zur Dokumentation staatlicher Repressionsmaßnahmen ist durchaus möglich (AA 26.5.2023).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (26.5.2023): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in Georgien (Stand: April 2023), https://www.ecoi.net/en/file/local/2092800/Auswärtiges_Amt,
_Bericht_über_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_Georgien_(Stand_April_2023),_26.
05.2023.pdf, Zugriff 17.10.2024 [Login erforderlich]
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■ EUAA - European Union Agency for Asylum (18.8.2022): Migration Drivers Report: Georgia as a 
Country of Origin, https://www.ecoi.net/en/file/local/2079308/2022_08_MDR_Georgia_Origin_EN_n
ew.pdf, Zugriff 18.10.2024
■ IOM - International Organization for Migration (22.7.2022): IOM Launches Document Verification 
and Fraud Detection Cascade Training for Border Authorities Across Georgia, https://georgia.iom.in
t/news/iom-launches-document-verification-and-fraud-detection-cascade-training-border-authoriti
es-across-georgia, Zugriff 10.5.2023
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24.3 Veröffentlichte Versionen
• Version 9, Gültig von 25-10-2024 bis 07-02-2025
• Version 8, Gültig von 03-10-2023 bis 25-10-2024
• Version 7, Gültig von 13-12-2022 bis 03-10-2023
• Version 6, Gültig von 22-03-2022 bis 13-12-2022
• Version 5, Gültig von 15-10-2021 bis 22-03-2022
• Version 4, Gültig von 29-03-2021 bis 15-10-2021
• Version 3, Gültig von 02-12-2020 bis 29-03-2021
• Version 2, Gültig von 02-09-2020 bis 02-12-2020
• Version 1, Gültig von 09-04-2020 bis 02-09-2020
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