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Quelle 2: NiWa 2025
Die nigerianische Armee ist in allen 36 Bundesstaaten des Landes im Einsatz; im Nordosten 
führt sie Operationen zur Aufstandsbekämpfung und Terrorismusbekämpfung gegen die Terror­
gruppen Boko Haram und ISWAP durch, wo sie zeitweise bis zu 70.000 Soldaten eingesetzt 
hat und seit 2009 schätzungsweise 35-40.000 Menschen, zumeist Zivilisten, durch dschihadis­
tische Gewalt getötet worden sind; im Nordwesten sieht sie sich einer wachsenden Bedrohung 
durch kriminelle Banden - im Volksmund Banditen genannt - und Gewalt im Zusammenhang 
mit langjährigen Konflikten zwischen Bauern und Hirten sowie durch Boko Haram- und ISWAP-
Terroristen ausgesetzt. Die Zahl der Banditen im Nordwesten Nigerias wird auf etwa 30.000 
geschätzt, und die Gewalt dort hat seit Mitte der 2010er-Jahre mehr als 14.000 Menschen getö­
tet. Das Militär schützt auch weiterhin die Ölindustrie in der Region des Nigerdeltas vor militanten 
und kriminellen Aktivitäten; seit 2021 wurden zusätzliche Truppen und Sicherheitskräfte in den 
Osten Nigerias entsandt, um die erneute Agitation für einen Staat Biafra zu unterdrücken (CIA 
21.5.2025).
Nach Angaben des Verteidigungshauptquartiers (Defence Headquarters, DHQ) vom 29.8.2024 
haben Mitglieder des nigerianischen Militärs seit Anfang August 2024 landesweit rd. 1.170 als 
Terroristen bezeichnete Mitglieder bewaffneter Gruppierungen getötet und rd. 1.100 Verdächti­
ge festgenommen. Außerdem haben sie Medienberichten zufolge insgesamt rd. 720 entführte 
Personen befreit sowie eine Vielzahl an Waffen und Munition sichergestellt. Unter den Getöteten 
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sind auch Anführer der bewaffneten Gruppierungen. Im Nordosten sollen Mitglieder der Trup­
pen der Militäroperation Hadin Kai im August 2024 rd. 300 Mitglieder gewaltbereiter Gruppen 
getötet, rd. 260 festgenommen und über 200 Entführte befreit haben. Über 30 Mitglieder von 
der für eine Abspaltung Südostnigerias eintretenden Gruppierung Indigenous People of Biafra 
(IPOB) und deren bewaffnetem Flügel Eastern Security Network (ESN) seien außerdem getötet 
worden. Zudem hätten sich insgesamt rd. 2.700 Mitglieder der islamistischen Gruppierungen 
Boko Haram und Islamic State West Africa Province (ISWAP) ergeben. Truppen der Operation 
Safe Haven, der Operation Whirl Stroke, der Operation Hadarin Daji, der Operation UDO KA 
sowie der Operation Whirl Punch seien im ganzen Land im Einsatz gewesen. Die getöteten Per­
sonen werden in den offiziellen Verlautbarungen des DHQ als Terroristen bezeichnet. Das DHQ 
verbreitet mit einer gewissen Regelmäßigkeit Erfolgsmeldungen dieser Art (BAMF 2.9.2024a).
Im Jahr 2024 war der Bundesstaat Zamfara mit 19,52 Todesopfern pro 100 000 Einwohner 
der gefährlichste Bundesstaat Nigerias, was vor allem auf Banditentum zurückzuführen ist. Der 
Bundesstaat Borno folgt mit 16,57 Todesopfern auf dem zweiten Platz, was vor allem auf den 
Boko-Haram-Konflikt zurückzuführen ist. Niger (12,99), Katsina (11,39) und Benue (11,17) folgen 
dahinter. Im krassen Gegensatz dazu erwies sich der Bundesstaat Gombe mit 0,33 Todesopfern 
pro 100 000 Einwohner als der friedlichste Staat, gefolgt von Cross River (0,37), Akwa Ibom 
(0,89), Kano (1,37) und Ekiti (1,4) (NiWa 2025).
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Quelle 3: NiWa 2025
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (7.5.2025): Nigeria: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreise­
warnung), https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/nigeria-node/nigeriasicherheit/2057
88#content_5, Zugriff 23.6.2025
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (8.1.2025): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in Nigeria (Stand: September 2024), https://milo.bamf.de/OTCS/cs.exe/app/nodes/30496494, 
Zugriff 23.5.2025 [Login erforderlich]
■ BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (7.10.2024): Briefing Notes KW 41 
2024, https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes
/2024/briefingnotes-kw41-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=4, Zugriff 13.1.2025
■ BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (9.9.2024): Briefing Notes KW 37 
2024
■ BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (2.9.2024a): Briefing Notes KW 36 
2024
■ CIA - Central Intelligence Agency [USA] (21.5.2025): Nigeria - The World Factbook, https://www.cia.
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■ EUAA - European Union Agency for Asylum (6.2024): Nigeria - Country Focus, https://www.ecoi.net
/en/file/local/2112320/2024_07_EUAA_COI_Report_Nigeria_Country_Focus.pdf, Zugriff 29.7.2024
■ FCDO - Foreign, Commonwealth & Development Office [United Kingdom] (13.6.2025): Safety and 
security - Nigeria travel advice, https://www.gov.uk/foreign-travel-advice/nigeria/safety-and-security , 
Zugriff 23.6.2025
■ FH - Freedom House (2025): Nigeria: Freedom in the World 2025, https://freedomhouse.org/count
ry/nigeria/freedom-world/2025, Zugriff 12.5.2025
■ FH - Freedom House (2024): Freedom in the World 2024 - Nigeria, https://www.ecoi.net/de/dokume
nt/2105060.html, Zugriff 3.6.2024
■ NiWa - Nigeria Watch (2025): Forteenth Report on Violence in Nigeria, https://www.nigeriawatch.o
rg/media/html/Reports/NGA-Watch-Report24.pdf, Zugriff 23.6.2025
■ NiWa - Nigeria Watch (2024): Thirteenth report on violence in Nigeria, https://www.nigeriawatch.org
/media/html/Reports/NGA-Watch-Report23VF.pdf, Zugriff 29.7.2024
■ ÖB Abuja - Österreichische Botschaft Abuja [Österreich] (10.2024): Asylländerbericht Nigeria Oktober 
2024, https://www.ecoi.net/en/file/local/2116558/NIGR_ÖB-Bericht_2024_10.docx , Zugriff 
24.10.2024 [Login erforderlich]
■ USDOS - United States Department of State [USA] (30.11.2023): Country Report on Terrorism 2022 
- Chapter 1 - Nigeria, https://www.ecoi.net/de/dokument/2101586.html, Zugriff 29.7.2024
3.1 Nigerdelta
Letzte Änderung 2025-08-08 07:16
Im Nigerdelta (Zentrum der Erdöl- und Erdgasindustrie) klagt die dortige Bevölkerung über 
massive, auch durch internationale Ölförderkonzerne verursachte, Umweltdegradation, jahr­
zehntelange Benachteiligung, kaum vorhandene Infrastruktur oder Bildungseinrichtungen und 
Korruption. Die politische Bewegung für das Überleben der Ogoni, MOSOP („ Movement for 
the Survival of the Ogoni People“), oder der Rat der Ijaw-Jugend, IYC („ Ijaw Youth Council“) 
erheben Forderungen nach größerer Autonomie und Entschädigung für verursachte Umwelt­
schäden. Erst im August 2021 hat ein niederländisches Gericht die Firma Shell verurteilt, 111 
Millionen US-Dollar für in den 1970er-Jahren verursachte Umweltschäden durch Ölförderungen 
an betroffene Gemeinden im Süden Nigerias zu zahlen (AA 8.1.2025).
Das Nigerdelta (Bundesstaaten: Abia, Akwa Ibom, Bayelsa, Cross River, Delta, Edo, Imo, Ondo 
und Rivers) ist zu einem Zentrum von Gewalt mit mehreren aktiven Terrorgruppen geworden, 
beispielsweise die Niger Delta Avengers, Niger Delta Revolutionary Crusade, Movement for the 
Emancipation of Niger Delta, Reformed Niger Delta Avengers und Niger Delta Greenland Jus­
tice Movement. Diese Milizen sind für die Bombardierung wichtiger Ölpipelines, Entführungen, 
Erpressungen und Morde verantwortlich. Ihr Ziel ist es, das Nigerdelta und seine Erdölvorkom­
men, die Haupteinnahmequelle des Staates, zu kontrollieren. Entführungen zur Erpressung von 
Lösegeld stehen auf der Tagesordnung, wobei Geschäftsleute, Verwandte von politisch expo­
nierten Personen und Expats die Hauptziele sind. Zudem sind die Bundesstaaten Abia und Imo 
geprägt von Spill-Over-Aktivitäten des radikalen Flügels der seperatistischen Indigenous People 
of Biafra (IPOB), der bestrebt ist, die Erdölvorkommen in seinen Einflussbereich zu bekommen. 
Das Niger-Delta dient als operative Basis für die Piraterie-Angriffe im Golf von Guinea. Verstärkt 
wird die Gewalt in der Region durch irreguläre Migrationsrouten und Menschenhandel sowie 
neuerdings durch Entführungen für rituelle Tötungen (ÖB Abuja 10.2024).
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In den südöstlichen und südlichen Bundesstaaten Imo, Rivers, Anambra, Enugu, Ebonyi und 
Akwa-Ibom kommt es derzeit gehäuft zu bewaffneten Angriffen auf Institutionen staatlicher 
Sicherheitskräfte. Die nigerianische Polizei hat nach einem erheblichen Anstieg von Sicher­
heitsvorfällen 2021 die „ Operation Restore Peace“ in diesen Bundesstaaten begonnen. Dies 
kann lokal zu einer höheren polizeilichen Präsenz führen (AA 7.5.2025).
Das Militär hat auch die Federführung bei der zivilen Bürgerwehr Civilian Joint Task Force inne, 
die u. a. gegen militante Gruppierungen im Nigerdelta eingesetzt wird. Auch wenn sie stellen­
weise recht effektiv vorgeht, begeht diese Gruppe häufig selbst Menschenrechtsverletzungen 
oder denunziert willkürlich persönliche Feinde bei den Sicherheitsorganen (AA 8.1.2025).
Die separatistische Gruppe Indigenous People of Biafra (IPOB) strebt die Abspaltung von eini­
gen Bundesstaaten im Südosten (einschließlich dem ölreichen Nigerdelta), die hauptsächlich 
aus Angehörigen der ethnischen Gruppe der Igbo (Christen) besteht, und die Ausrufung der 
unabhängigen Nation Biafra an (ÖB Abuja 10.2024).
Seit dem Beginn der Militäroperation Operation Python Dance im Jahr 2016 und der Exercise 
Golden Dawn haben sich die gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen der IPOB, ihrem 
paramilitärischen Arm ESN, und den nigerianischen Sicherheitskräften in der Region verschärft 
(ÖB Abuja 10.2024). 2020 wurde der bewaffnete Arm der IPOB, das Eastern Security Network 
(ESN), gegründet. Das ESN wird mit zahlreichen tödlichen Anschlägen auf Polizeistationen und 
andere öffentliche Einrichtungen in Verbindung gebracht (AA 8.1.2025). Im Jahr 2020 und 2021 
gab es eine Welle von Angriffen auf Polizeistationen und öffentliche Gebäude im Südwesten 
Nigerias, die dem ESN zugeschrieben werden (BBC 4.7.2021; vgl. AA 8.1.2025). Nigerianische 
Regierungsstellen und andere Behörden sehen die Verantwortung für Gewalttaten im Südosten 
des Landes regelmäßig bei der Gruppierung IPOB und deren bewaffnetem Flügel ESN. Entspre­
chende Vorwürfe werden von diesen jedoch ebenso regelmäßig abgestritten. Bei immer wieder 
vorkommenden Sit-at-home-Anordnungen der IPOB handelt es sich um eine Art von „ freiwilligen“
Ausgangssperren (Lockdown) der Bevölkerung in bestimmten Regionen Südostnigerias, die 
immer wieder angeordnet werden. Mit solchen Maßnahmen versuchte IPOB bereits in der Ver­
gangenheit, Druck auf die nigerianische Regierung auszuüben. Wer Sit-at-home-Anordnungen 
missachtet, riskiert Repressalien. Meldungen bzgl. in der Region zerstörter Separatistenlager 
kamen in den Jahren 2023 und 2024 mehrfach vor (BAMF 3.6.2024b).
Am 18.3.2025 hat Präsident Bola Tinubu im ölreichen südnigerianischen Bundesstaat Rivers 
den Ausnahmezustand ausgerufen und den Gouverneur, seine Stellvertreterin und alle Abgeord­
neten des Landesparlaments für sechs Monate suspendiert. Laut Medienberichten hat Nigerias 
Parlament die Maßnahme am 20.3.2025 gebilligt. Hintergrund dieses Vorgehens sind Berichte 
über die schwere Beschädigung einer besonders wichtigen Pipeline durch Militante. Tinubu 
wirft den Politikern von Rivers vor, zu wenig für die Unterbindung solcher Vorfälle zu unterneh­
men. Beobachter zeigen sich angesichts einer im Zuge dieser Entwicklungen möglicherweise 
eskalierenden politischen Krise besorgt (BAMF 24.3.2025).
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Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (7.5.2025): Nigeria: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreise­
warnung), https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/nigeria-node/nigeriasicherheit/2057
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■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (8.1.2025): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in Nigeria (Stand: September 2024), https://milo.bamf.de/OTCS/cs.exe/app/nodes/30496494, 
Zugriff 23.5.2025 [Login erforderlich]
■ BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (24.3.2025): Briefing Notes KW 13, 
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/2025/
briefingnotes-kw13-2025.pdf?__blob=publicationFile&v=4, Zugriff 24.6.2025
■ BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (3.6.2024b): Briefing Notes KW 23 
2024, https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes
/2024/briefingnotes-kw23-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=4, Zugriff 30.7.2024
■ BBC - British Broadcasting Corporation (4.7.2021): Nnamdi Kanu’s arrest leaves Nigeria’s Ipob 
separatists in disarray, https://www.bbc.com/news/world-africa-57693863, Zugriff 30.7.2024
■ ÖB Abuja - Österreichische Botschaft Abuja [Österreich] (10.2024): Asylländerbericht Nigeria Oktober 
2024, https://www.ecoi.net/en/file/local/2116558/NIGR_ÖB-Bericht_2024_10.docx , Zugriff 
24.10.2024 [Login erforderlich]
3.2 Konflikt zwischen Hirten und Bauern
Letzte Änderung 2025-08-08 07:20
Im Middle Belt gibt es einen jahrelangen Konflikt zwischen sesshaften Bauern und nomadi­
schen Hirten (ACCORD 2.4.2024; vgl. ÖB Abuja 10.2024), bei dem es im Grunde genommen 
um Landnutzungsrechte geht, der aber zunehmend an ethnischen/religiösen Identitäten – mit 
größtenteils christlichen Bauern und muslimischen Fulani-Hirten – festgemacht wird (ACCORD 
2.4.2024).
Der seit Jahrzehnten schwelende und immer wieder aufflammende Konflikt zwischen Hirten 
und Bauern im sog. Middle Belt in Zentralnigeria (AA 8.1.2025; vgl. ÖB Abuja 10.2024, EUAA 
6.2024, HRW 16.1.2025) und in der Nord-Zentral-Region (EUAA 6.2024, HRW 16.1.2025) um 
knapper werdende Ressourcen dauert weiter an (AA 8.1.2025; vgl. ÖB Abuja 10.2024, EUAA 
6.2024). In einigen Bundesstaaten ist die Lage der jeweiligen christlichen bzw. muslimischen 
Minderheit problematisch, insbesondere wo der Kampf um Ressourcen zunehmend religiös 
und politisch instrumentalisiert wird (AA 8.1.2025). Die Meinungsverschiedenheiten über die 
Nutzung von Land und Wasser sowie über Weiderouten haben sich durch den Klimawandel 
und die Ausbreitung der Sahara verschärft, da die Hirten auf der Suche nach Weideland immer 
weiter in den Süden ziehen (ÖB Abuja 10.2024).
Der Middle Belt, ein mehrere Hundert Kilometer breiter Streifen, zieht sich von der Grenze zum 
Nachbarstaat Benin im Westen Nigerias durch das ganze Land bis zur Grenze zu Kamerun. Die 
Gründe für die Unsicherheit im Middle Belt gelten als noch vielschichtiger und komplexer als in 
anderen Regionen des Vielvölkerstaates. Im Middle Belt verübte Gewalttaten wurzeln zum Teil in 
sogenannten interkommunalen Konflikten (auch: „ Bauern-Hirten-Konflikt“) zwischen christlichen 
Sesshaften und Nichtsesshaften, die oft überwiegend von Viehzucht leben, der Ethnie Fulani 
angehören und muslimischen Glaubens sind. Hintergrund interkommunaler Gewalt können 
Konflikte um Land-, Weide- und Wasserrechte sein, aber auch bzw. zusätzlich das Streben nach 
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Vergeltung für zuvor selbst erfahrene Gewalt. Hauptmotiv ist unter Umständen auch schlicht 
Gewinnstreben, das in Entführungen mit dem Ziel der Lösegelderpressung oder Plünderungen 
zum Ausdruck kommt. Ethnische und religiöse Spannungen haben Anteil an der Komplexität 
der Lage in der Region (BAMF 2.6.2025).
Standen zu Beginn vor allem die Bundesstaaten Kaduna und Plateau im Zentrum der Aus­
einandersetzungen, haben sich diese südlich nach Nasarawa, Benue, Taraba und Adamawa 
ausgeweitet (AA 8.1.2025). Nach anderen Angaben sind derzeit insbesondere die Bundesstaa­
ten Zamfara, der westliche Teil von Taraba, der östliche Teil von Nasarawa, das nördliche Sokoto 
und die Bundesstaaten Plateau, Kaduna, Benue, Niger sowie Kebbi von bewaffneten Auseinan­
dersetzungen bzw. inner-ethnischen Konflikten zwischen nomadisierenden Viehzüchtern und 
sesshaften Farmern sowie organisierten kriminellen Banden betroffen (AA 7.5.2025).
Bei Zusammenstößen um begrenzte Ressourcen wurden bereits Tausende Menschen getötet 
sowie Sachbeschädigungen, Brandschatzungen und Vergewaltigungen begangen (ÖB Abuja 
10.2024). Es werden weiterhin Todesopfer gemeldet (EUAA 6.2024). Im Jahr 2023 stieg die Zahl 
der Todesopfer bei Zusammenstößen zwischen Landwirten und Hirten in Nigeria auf 860, ein 
Anstieg gegenüber den 579 im Vorjahr (NiWa 2024). Im Jahr 2024 forderte die Gewalt zwischen 
Bauern und Viehzüchtern in Nigeria in 20 Bundesstaaten und im FCT etwa 567 Menschenleben, 
was einen Rückgang gegenüber den 860 Todesfällen im Jahr 2023 darstellt. Der Bundesstaat 
Benue verzeichnete die höchste Zahl an Todesfällen (376), gefolgt von Plateau und Kogi, wäh­
rend die Bundesstaaten Enugu, Kano und Kebbi die niedrigste Zahl verzeichnet haben. Die 
Opfer wurden bei Zusammenstößen auf Weide- und Ackerflächen, bei Angriffen und Vergel­
tungsmaßnahmen in Gemeinden sowie bei Gegenoperationen von Sicherheitskräften getötet 
(NiWa 2025).
Quelle 4: NiWa 2025
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Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (7.5.2025): Nigeria: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreise­
warnung), https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/nigeria-node/nigeriasicherheit/2057
88#content_5, Zugriff 23.6.2025
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (8.1.2025): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in Nigeria (Stand: September 2024), https://milo.bamf.de/OTCS/cs.exe/app/nodes/30496494, 
Zugriff 23.5.2025 [Login erforderlich]
■ ACCORD - Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentation 
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icht, Zugriff 18.7.2024
■ BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (2.6.2025): Briefing Notes KW 23, 
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/2025/
briefingnotes-kw23-2025.pdf?__blob=publicationFile&v=4, Zugriff 27.6.2025
■ EUAA - European Union Agency for Asylum (6.2024): Nigeria - Country Focus, https://www.ecoi.net
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■ HRW - Human Rights Watch (16.1.2025): World Report 2025 - Nigeria, https://www.ecoi.net/de/do
kument/2120043.html, Zugriff 20.1.2025
■ NiWa - Nigeria Watch (2025): Forteenth Report on Violence in Nigeria, https://www.nigeriawatch.o
rg/media/html/Reports/NGA-Watch-Report24.pdf, Zugriff 23.6.2025
■ NiWa - Nigeria Watch (2024): Thirteenth report on violence in Nigeria, https://www.nigeriawatch.org
/media/html/Reports/NGA-Watch-Report23VF.pdf, Zugriff 29.7.2024
■ ÖB Abuja - Österreichische Botschaft Abuja [Österreich] (10.2024): Asylländerbericht Nigeria Oktober 
2024, https://www.ecoi.net/en/file/local/2116558/NIGR_ÖB-Bericht_2024_10.docx , Zugriff 
24.10.2024 [Login erforderlich]
3.3 Nordnigeria – NW und NO Nigeria
Letzte Änderung 2025-08-08 07:20
Nordwesten
Morde, Entführungen und gewalttätige Überfälle durch sogenannte Banditen-Gangs, die nach 
jahrelangen Konflikten zwischen Bauern und Hirten entstanden sind, plagen den Nordwesten 
Nigerias weiterhin (HRW 16.1.2025; vgl. EUAA 6.2024). Banditen sind im Nordwesten Nigeri­
as seit Langem präsent und waren auch 2023 aktiv. Es gibt ebenso interkommunale Gewalt 
und Konflikte zwischen Hirten und Bauern (EUAA 6.2024). ISWAP [Anm.: Islamischer Staat 
Westafrika Provinz, Splittergruppe von Boko Haram] hat zudem gemeinsam mit Ansaru, ei­
ner Splittergruppe von Boko Haram, die mit al-Qaida in Verbindung steht, seine Aktivitäten in 
die Nord-West-Zone und Teile der Nord-Zentral-Zone ausgedehnt. In dieser Region sind auch 
kriminelle Gruppen aktiv, die Sicherheitspersonal und Einrichtungen der Regierung angreifen, 
aber auch Zivilisten zur Erpressung von Lösegeld entführen, Schutzgeld erpressen, plündern 
oder Vieh stehlen. Mehr als 100 Banden (in Nigeria werden bewaffnete ländliche Banden, die 
Viehdiebstahl, Plünderungen, Entführungen und Erpressungen in Dörfern begehen, „ Bandits“
genannt) sollen im Nord-Westen aktiv sein (ACCORD 2.4.2024).
Der Nordwesten Nigerias (Bundesstaaten: Kaduna, Kano, Jigawa, Kebbi, Sokoto, Zamfara) 
erlebt einen komplexen, multidimensionalen Konflikt, den verschiedenen Banden und ethni­
schen Milizen gegen die Regierung führen. Die Zahl an Todesopfern durch Bandenkriminalität 
im Nordwesten gleicht mittlerweile jener im Nordosten durch Terrorismus. Der Konflikt bekommt 
relativ wenig Aufmerksamkeit von der internationalen Gemeinschaft. Das Internationale Rote 
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Kreuz (ICRC) spricht sogar von Nigerias schlimmster Sicherheitskrise gemessen an seinem 
Einfluss und der Intensität. Im Zentrum des Konflikts stehen die immer größer werdenden oppor­
tunistischen und autonomen Banden von bewaffneten Männern („ Banditen“), die teilweise als 
Warlords eine De-facto-Souveränität über gewisse Gebiete ausüben. Durch den Zustrom von 
schweren Waffen aus dem Sahel (vermutlich mit libyschem Ursprung), der Zentralafrikanischen 
Republik sowie dem Nordosten Nigerias können sie sich gegen die nationalen Sicherheitskräfte 
durchsetzen und zusätzliche Waffen erbeuten. Neben wirtschaftlichen und kriminellen Inter­
essen (Viehdiebstahl, Lösegeld-Entführung, Erpressung) verüben sie auch Massaker an der 
Zivilbevölkerung. Die Entführung von knapp 300 Schulkindern im März 2024 in Kaduna sorgte 
international für Schlagzeilen (ÖB Abuja 10.2024).
Banditentum auf dem Lande, Viehdiebstahl und Gegenmaßnahmen der Regierungstruppen 
haben in neun Bundesstaaten und dem FCT etwa 1.452 Menschenleben gefordert, was einen 
Anstieg gegenüber den 892 Todesfällen im Jahr 2023 bedeutet. Der Bundesstaat Katsina ver­
zeichnete die meisten Todesopfer (577), gefolgt von Zamfara (394) und Kaduna (225), während 
Taraba (6 Tote), FCT (11) und Kebbi (18) die wenigsten Todesopfer zu beklagen hatten (NiWa 
2025). [Anm.: Im folgenden Diagramm sind nicht nur Staaten im Nordwesten Nigerias enthalten.]
Quelle 5: NiWa 2025
Die nigerianischen Sicherheitskräfte, einschließlich der nigerianischen Armee, waren auch in 
der Nordwest-Region präsent und an Luftangriffen und Luftoperationen beteiligt. Im Jahr 2023 
führten die nigerianischen Sicherheitskräfte Land- und Luftoperationen durch, um die Aktivitäten 
von Banditen in mehreren Bundesstaaten im Middle Belt und im Nordwesten zu bekämpfen 
(EUAA 6.2024).
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Die Lakurawa sind eine bewaffnete Gruppe, die bereits spätestens im Jahr 2018 vom Nach­
barstaat Niger kommend in Nordwestnigeria aktiv geworden ist (BAMF 18.11.2024; vgl. NiWa 
2025), es handelt sich um eine gewalttätige dschihadistische Gruppe. Der Name ist eine Hausa-
Version des französischen Wortes für „ Rekruten“ (NiWa 2025). Die ursprünglich aus Gebieten 
in Mali und Niger stammenden Mitglieder der Gruppierung haben Einheimische zunächst beim 
Kampf gegen in der Region agierende Banden unterstützt. Das Verhältnis zur Bevölkerung 
hat sich dann zunehmend verschlechtert, als Lakurawa-Mitglieder begonnen haben, Vieh zu 
stehlen und versucht haben, strenge religiöse Gesetze durchzusetzen. In der Folge zogen sich 
die Lakurawa in Grenzgebiete im Nordwesten Nigerias zurück. Spätestens nach dem Militär­
putsch im benachbarten Niger im Juli 2023 hat die Gruppierung ihre Präsenz in Nigeria wieder 
verstärkt. Dies ist durch das Zurückfahren der militärischen Zusammenarbeit zwischen Nigeria 
und Niger erleichtert worden. Lakurawa verfügt über moderne Waffen und Drohnen und ver­
tritt andere Vorstellungen vom Zusammenleben als die einheimische Bevölkerung, von der die 
Gruppe weiterhin als ausländisch wahrgenommen wird. In einigen Gemeinden haben sie die 
Aufgaben traditioneller Herrscher übernommen. Beobachterinnen und Beobachter befürchten, 
dass Lakurawa seinen territorialen Einfluss dauerhaft auf größere Teile der Region ausdehnen 
könnte und damit die ohnehin schon fragile Sicherheitslage in Nordwestnigeria weiter destabili­
siert (BAMF 18.11.2024). Lakurawa verschärfte 2024 die Sicherheitslage im Norden Nigerias. 
Im Jahr 2024 führten Razzien in Gemeinden und Gegenoperationen der Regierungstruppen 
zu 48 Todesfällen. Die meisten Todesopfer gab es im Bundesstaat Zamfara (22), gefolgt von 
Kebbi (16) und Sokoto (10). Viele der Opfer im Bundesstaat Sokoto wurden bei Luftangriffen 
getötet. So starben beispielsweise am ersten Weihnachtsfeiertag 10 Menschen, als die NAF 
(Nigerian Air Force) Berichten zufolge Lakurawa-Standorte in den Gemeinden Gidan Sama und 
Rumtuwa in Silame LGA bombardiert hat. Es gibt Behauptungen, wonach es sich bei den Opfern 
um Bauern gehandelt hat. Laut Angaben des Militärs sind die Ziele hingegen mit Lakurawa in 
Verbindung gestanden (NiWa 2025).
Nordosten
Boko Haram begann im Jahr 2009 im Nordosten Nigerias eine gewalttätige Kampagne mit dem 
Ziel, einen islamischen Gottesstaat einzuführen. Die Gruppierung hat inzwischen an Einfluss 
verloren, jedoch ist es dem nigerianischen Militär bislang nicht gelungen, die Bedrohung zu 
beenden (BAMF 29.7.2024).
Boko Haram, seine nunmehr rivalisierende Splittergruppe Islamischer Staat Westafrika (ISWAP) 
und die an Einfluss gewinnende Splittergruppe Jama’tu Ahlis Sunna Lidda’awati wal-Jihad (JAS) 
tragen einen seit zehn Jahren andauernden Konflikt gegen den nigerianischen Staat aus, der 
bisher über 35.000 Todesopfer und mehr als zwei Millionen Binnenvertriebene gefordert hat (ÖB 
Abuja 10.2024). Im Nordosten Nigerias terrorisieren Milizen dieser Gruppen die Zivilbevölkerung 
durch Mord, Raub, Zwangsverheiratungen, Vergewaltigung und Menschenhandel (AA 8.1.2025). 
Trotz des Todes des langjährigen Boko-Haram-Anführers Abubakar Shekau im Mai 2021 stellen 
dschihadistische Aufständische im Nordosten (Bundesstaaten: Adamawa, Bauchi, Borno, Gom­
be, Taraba, Yobe) weiterhin eine große Herausforderung für die nationale Sicherheit dar. ISWAP , 
jetzt die dominierende Gruppierung, verfolgt eine stärker bevölkerungsorientierte Strategie und 
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