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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
In den südöstlichen und südlichen Bundesstaaten Imo, Rivers, Anambra, Enugu, Ebonyi und Akwa-Ibom kommt es derzeit gehäuft zu bewaffneten Angriffen auf Institutionen staatlicher Sicherheitskräfte. Die nigerianische Polizei hat nach einem erheblichen Anstieg von Sicher heitsvorfällen 2021 die „ Operation Restore Peace“ in diesen Bundesstaaten begonnen. Dies kann lokal zu einer höheren polizeilichen Präsenz führen (AA 7.5.2025). Das Militär hat auch die Federführung bei der zivilen Bürgerwehr Civilian Joint Task Force inne, die u. a. gegen militante Gruppierungen im Nigerdelta eingesetzt wird. Auch wenn sie stellen weise recht effektiv vorgeht, begeht diese Gruppe häufig selbst Menschenrechtsverletzungen oder denunziert willkürlich persönliche Feinde bei den Sicherheitsorganen (AA 8.1.2025). Die separatistische Gruppe Indigenous People of Biafra (IPOB) strebt die Abspaltung von eini gen Bundesstaaten im Südosten (einschließlich dem ölreichen Nigerdelta), die hauptsächlich aus Angehörigen der ethnischen Gruppe der Igbo (Christen) besteht, und die Ausrufung der unabhängigen Nation Biafra an (ÖB Abuja 10.2024). Seit dem Beginn der Militäroperation Operation Python Dance im Jahr 2016 und der Exercise Golden Dawn haben sich die gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen der IPOB, ihrem paramilitärischen Arm ESN, und den nigerianischen Sicherheitskräften in der Region verschärft (ÖB Abuja 10.2024). 2020 wurde der bewaffnete Arm der IPOB, das Eastern Security Network (ESN), gegründet. Das ESN wird mit zahlreichen tödlichen Anschlägen auf Polizeistationen und andere öffentliche Einrichtungen in Verbindung gebracht (AA 8.1.2025). Im Jahr 2020 und 2021 gab es eine Welle von Angriffen auf Polizeistationen und öffentliche Gebäude im Südwesten Nigerias, die dem ESN zugeschrieben werden (BBC 4.7.2021; vgl. AA 8.1.2025). Nigerianische Regierungsstellen und andere Behörden sehen die Verantwortung für Gewalttaten im Südosten des Landes regelmäßig bei der Gruppierung IPOB und deren bewaffnetem Flügel ESN. Entspre chende Vorwürfe werden von diesen jedoch ebenso regelmäßig abgestritten. Bei immer wieder vorkommenden Sit-at-home-Anordnungen der IPOB handelt es sich um eine Art von „ freiwilligen“ Ausgangssperren (Lockdown) der Bevölkerung in bestimmten Regionen Südostnigerias, die immer wieder angeordnet werden. Mit solchen Maßnahmen versuchte IPOB bereits in der Ver gangenheit, Druck auf die nigerianische Regierung auszuüben. Wer Sit-at-home-Anordnungen missachtet, riskiert Repressalien. Meldungen bzgl. in der Region zerstörter Separatistenlager kamen in den Jahren 2023 und 2024 mehrfach vor (BAMF 3.6.2024b). Am 18.3.2025 hat Präsident Bola Tinubu im ölreichen südnigerianischen Bundesstaat Rivers den Ausnahmezustand ausgerufen und den Gouverneur, seine Stellvertreterin und alle Abgeord neten des Landesparlaments für sechs Monate suspendiert. Laut Medienberichten hat Nigerias Parlament die Maßnahme am 20.3.2025 gebilligt. Hintergrund dieses Vorgehens sind Berichte über die schwere Beschädigung einer besonders wichtigen Pipeline durch Militante. Tinubu wirft den Politikern von Rivers vor, zu wenig für die Unterbindung solcher Vorfälle zu unterneh men. Beobachter zeigen sich angesichts einer im Zuge dieser Entwicklungen möglicherweise eskalierenden politischen Krise besorgt (BAMF 24.3.2025). 11

Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (7.5.2025): Nigeria: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreise warnung), https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/nigeria-node/nigeriasicherheit/2057 88#content_5, Zugriff 23.6.2025 ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (8.1.2025): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Nigeria (Stand: September 2024), https://milo.bamf.de/OTCS/cs.exe/app/nodes/30496494, Zugriff 23.5.2025 [Login erforderlich] ■ BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (24.3.2025): Briefing Notes KW 13, https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/2025/ briefingnotes-kw13-2025.pdf?__blob=publicationFile&v=4, Zugriff 24.6.2025 ■ BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (3.6.2024b): Briefing Notes KW 23 2024, https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes /2024/briefingnotes-kw23-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=4, Zugriff 30.7.2024 ■ BBC - British Broadcasting Corporation (4.7.2021): Nnamdi Kanu’s arrest leaves Nigeria’s Ipob separatists in disarray, https://www.bbc.com/news/world-africa-57693863, Zugriff 30.7.2024 ■ ÖB Abuja - Österreichische Botschaft Abuja [Österreich] (10.2024): Asylländerbericht Nigeria Oktober 2024, https://www.ecoi.net/en/file/local/2116558/NIGR_ÖB-Bericht_2024_10.docx , Zugriff 24.10.2024 [Login erforderlich] 3.2 Konflikt zwischen Hirten und Bauern Letzte Änderung 2025-08-08 07:20 Im Middle Belt gibt es einen jahrelangen Konflikt zwischen sesshaften Bauern und nomadi schen Hirten (ACCORD 2.4.2024; vgl. ÖB Abuja 10.2024), bei dem es im Grunde genommen um Landnutzungsrechte geht, der aber zunehmend an ethnischen/religiösen Identitäten – mit größtenteils christlichen Bauern und muslimischen Fulani-Hirten – festgemacht wird (ACCORD 2.4.2024). Der seit Jahrzehnten schwelende und immer wieder aufflammende Konflikt zwischen Hirten und Bauern im sog. Middle Belt in Zentralnigeria (AA 8.1.2025; vgl. ÖB Abuja 10.2024, EUAA 6.2024, HRW 16.1.2025) und in der Nord-Zentral-Region (EUAA 6.2024, HRW 16.1.2025) um knapper werdende Ressourcen dauert weiter an (AA 8.1.2025; vgl. ÖB Abuja 10.2024, EUAA 6.2024). In einigen Bundesstaaten ist die Lage der jeweiligen christlichen bzw. muslimischen Minderheit problematisch, insbesondere wo der Kampf um Ressourcen zunehmend religiös und politisch instrumentalisiert wird (AA 8.1.2025). Die Meinungsverschiedenheiten über die Nutzung von Land und Wasser sowie über Weiderouten haben sich durch den Klimawandel und die Ausbreitung der Sahara verschärft, da die Hirten auf der Suche nach Weideland immer weiter in den Süden ziehen (ÖB Abuja 10.2024). Der Middle Belt, ein mehrere Hundert Kilometer breiter Streifen, zieht sich von der Grenze zum Nachbarstaat Benin im Westen Nigerias durch das ganze Land bis zur Grenze zu Kamerun. Die Gründe für die Unsicherheit im Middle Belt gelten als noch vielschichtiger und komplexer als in anderen Regionen des Vielvölkerstaates. Im Middle Belt verübte Gewalttaten wurzeln zum Teil in sogenannten interkommunalen Konflikten (auch: „ Bauern-Hirten-Konflikt“) zwischen christlichen Sesshaften und Nichtsesshaften, die oft überwiegend von Viehzucht leben, der Ethnie Fulani angehören und muslimischen Glaubens sind. Hintergrund interkommunaler Gewalt können Konflikte um Land-, Weide- und Wasserrechte sein, aber auch bzw. zusätzlich das Streben nach 12

Vergeltung für zuvor selbst erfahrene Gewalt. Hauptmotiv ist unter Umständen auch schlicht Gewinnstreben, das in Entführungen mit dem Ziel der Lösegelderpressung oder Plünderungen zum Ausdruck kommt. Ethnische und religiöse Spannungen haben Anteil an der Komplexität der Lage in der Region (BAMF 2.6.2025). Standen zu Beginn vor allem die Bundesstaaten Kaduna und Plateau im Zentrum der Aus einandersetzungen, haben sich diese südlich nach Nasarawa, Benue, Taraba und Adamawa ausgeweitet (AA 8.1.2025). Nach anderen Angaben sind derzeit insbesondere die Bundesstaa ten Zamfara, der westliche Teil von Taraba, der östliche Teil von Nasarawa, das nördliche Sokoto und die Bundesstaaten Plateau, Kaduna, Benue, Niger sowie Kebbi von bewaffneten Auseinan dersetzungen bzw. inner-ethnischen Konflikten zwischen nomadisierenden Viehzüchtern und sesshaften Farmern sowie organisierten kriminellen Banden betroffen (AA 7.5.2025). Bei Zusammenstößen um begrenzte Ressourcen wurden bereits Tausende Menschen getötet sowie Sachbeschädigungen, Brandschatzungen und Vergewaltigungen begangen (ÖB Abuja 10.2024). Es werden weiterhin Todesopfer gemeldet (EUAA 6.2024). Im Jahr 2023 stieg die Zahl der Todesopfer bei Zusammenstößen zwischen Landwirten und Hirten in Nigeria auf 860, ein Anstieg gegenüber den 579 im Vorjahr (NiWa 2024). Im Jahr 2024 forderte die Gewalt zwischen Bauern und Viehzüchtern in Nigeria in 20 Bundesstaaten und im FCT etwa 567 Menschenleben, was einen Rückgang gegenüber den 860 Todesfällen im Jahr 2023 darstellt. Der Bundesstaat Benue verzeichnete die höchste Zahl an Todesfällen (376), gefolgt von Plateau und Kogi, wäh rend die Bundesstaaten Enugu, Kano und Kebbi die niedrigste Zahl verzeichnet haben. Die Opfer wurden bei Zusammenstößen auf Weide- und Ackerflächen, bei Angriffen und Vergel tungsmaßnahmen in Gemeinden sowie bei Gegenoperationen von Sicherheitskräften getötet (NiWa 2025). Quelle 4: NiWa 2025 13

Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (7.5.2025): Nigeria: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreise warnung), https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/nigeria-node/nigeriasicherheit/2057 88#content_5, Zugriff 23.6.2025 ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (8.1.2025): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Nigeria (Stand: September 2024), https://milo.bamf.de/OTCS/cs.exe/app/nodes/30496494, Zugriff 23.5.2025 [Login erforderlich] ■ ACCORD - Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentation (2.4.2024): Nigeria - Übersicht zum Land - ecoi.net, https://www.ecoi.net/de/laender/nigeria/uebers icht, Zugriff 18.7.2024 ■ BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (2.6.2025): Briefing Notes KW 23, https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/2025/ briefingnotes-kw23-2025.pdf?__blob=publicationFile&v=4, Zugriff 27.6.2025 ■ EUAA - European Union Agency for Asylum (6.2024): Nigeria - Country Focus, https://www.ecoi.net /en/file/local/2112320/2024_07_EUAA_COI_Report_Nigeria_Country_Focus.pdf, Zugriff 29.7.2024 ■ HRW - Human Rights Watch (16.1.2025): World Report 2025 - Nigeria, https://www.ecoi.net/de/do kument/2120043.html, Zugriff 20.1.2025 ■ NiWa - Nigeria Watch (2025): Forteenth Report on Violence in Nigeria, https://www.nigeriawatch.o rg/media/html/Reports/NGA-Watch-Report24.pdf, Zugriff 23.6.2025 ■ NiWa - Nigeria Watch (2024): Thirteenth report on violence in Nigeria, https://www.nigeriawatch.org /media/html/Reports/NGA-Watch-Report23VF.pdf, Zugriff 29.7.2024 ■ ÖB Abuja - Österreichische Botschaft Abuja [Österreich] (10.2024): Asylländerbericht Nigeria Oktober 2024, https://www.ecoi.net/en/file/local/2116558/NIGR_ÖB-Bericht_2024_10.docx , Zugriff 24.10.2024 [Login erforderlich] 3.3 Nordnigeria – NW und NO Nigeria Letzte Änderung 2025-08-08 07:20 Nordwesten Morde, Entführungen und gewalttätige Überfälle durch sogenannte Banditen-Gangs, die nach jahrelangen Konflikten zwischen Bauern und Hirten entstanden sind, plagen den Nordwesten Nigerias weiterhin (HRW 16.1.2025; vgl. EUAA 6.2024). Banditen sind im Nordwesten Nigeri as seit Langem präsent und waren auch 2023 aktiv. Es gibt ebenso interkommunale Gewalt und Konflikte zwischen Hirten und Bauern (EUAA 6.2024). ISWAP [Anm.: Islamischer Staat Westafrika Provinz, Splittergruppe von Boko Haram] hat zudem gemeinsam mit Ansaru, ei ner Splittergruppe von Boko Haram, die mit al-Qaida in Verbindung steht, seine Aktivitäten in die Nord-West-Zone und Teile der Nord-Zentral-Zone ausgedehnt. In dieser Region sind auch kriminelle Gruppen aktiv, die Sicherheitspersonal und Einrichtungen der Regierung angreifen, aber auch Zivilisten zur Erpressung von Lösegeld entführen, Schutzgeld erpressen, plündern oder Vieh stehlen. Mehr als 100 Banden (in Nigeria werden bewaffnete ländliche Banden, die Viehdiebstahl, Plünderungen, Entführungen und Erpressungen in Dörfern begehen, „ Bandits“ genannt) sollen im Nord-Westen aktiv sein (ACCORD 2.4.2024). Der Nordwesten Nigerias (Bundesstaaten: Kaduna, Kano, Jigawa, Kebbi, Sokoto, Zamfara) erlebt einen komplexen, multidimensionalen Konflikt, den verschiedenen Banden und ethni schen Milizen gegen die Regierung führen. Die Zahl an Todesopfern durch Bandenkriminalität im Nordwesten gleicht mittlerweile jener im Nordosten durch Terrorismus. Der Konflikt bekommt relativ wenig Aufmerksamkeit von der internationalen Gemeinschaft. Das Internationale Rote 14

Kreuz (ICRC) spricht sogar von Nigerias schlimmster Sicherheitskrise gemessen an seinem Einfluss und der Intensität. Im Zentrum des Konflikts stehen die immer größer werdenden oppor tunistischen und autonomen Banden von bewaffneten Männern („ Banditen“), die teilweise als Warlords eine De-facto-Souveränität über gewisse Gebiete ausüben. Durch den Zustrom von schweren Waffen aus dem Sahel (vermutlich mit libyschem Ursprung), der Zentralafrikanischen Republik sowie dem Nordosten Nigerias können sie sich gegen die nationalen Sicherheitskräfte durchsetzen und zusätzliche Waffen erbeuten. Neben wirtschaftlichen und kriminellen Inter essen (Viehdiebstahl, Lösegeld-Entführung, Erpressung) verüben sie auch Massaker an der Zivilbevölkerung. Die Entführung von knapp 300 Schulkindern im März 2024 in Kaduna sorgte international für Schlagzeilen (ÖB Abuja 10.2024). Banditentum auf dem Lande, Viehdiebstahl und Gegenmaßnahmen der Regierungstruppen haben in neun Bundesstaaten und dem FCT etwa 1.452 Menschenleben gefordert, was einen Anstieg gegenüber den 892 Todesfällen im Jahr 2023 bedeutet. Der Bundesstaat Katsina ver zeichnete die meisten Todesopfer (577), gefolgt von Zamfara (394) und Kaduna (225), während Taraba (6 Tote), FCT (11) und Kebbi (18) die wenigsten Todesopfer zu beklagen hatten (NiWa 2025). [Anm.: Im folgenden Diagramm sind nicht nur Staaten im Nordwesten Nigerias enthalten.] Quelle 5: NiWa 2025 Die nigerianischen Sicherheitskräfte, einschließlich der nigerianischen Armee, waren auch in der Nordwest-Region präsent und an Luftangriffen und Luftoperationen beteiligt. Im Jahr 2023 führten die nigerianischen Sicherheitskräfte Land- und Luftoperationen durch, um die Aktivitäten von Banditen in mehreren Bundesstaaten im Middle Belt und im Nordwesten zu bekämpfen (EUAA 6.2024). 15

Die Lakurawa sind eine bewaffnete Gruppe, die bereits spätestens im Jahr 2018 vom Nach barstaat Niger kommend in Nordwestnigeria aktiv geworden ist (BAMF 18.11.2024; vgl. NiWa 2025), es handelt sich um eine gewalttätige dschihadistische Gruppe. Der Name ist eine Hausa- Version des französischen Wortes für „ Rekruten“ (NiWa 2025). Die ursprünglich aus Gebieten in Mali und Niger stammenden Mitglieder der Gruppierung haben Einheimische zunächst beim Kampf gegen in der Region agierende Banden unterstützt. Das Verhältnis zur Bevölkerung hat sich dann zunehmend verschlechtert, als Lakurawa-Mitglieder begonnen haben, Vieh zu stehlen und versucht haben, strenge religiöse Gesetze durchzusetzen. In der Folge zogen sich die Lakurawa in Grenzgebiete im Nordwesten Nigerias zurück. Spätestens nach dem Militär putsch im benachbarten Niger im Juli 2023 hat die Gruppierung ihre Präsenz in Nigeria wieder verstärkt. Dies ist durch das Zurückfahren der militärischen Zusammenarbeit zwischen Nigeria und Niger erleichtert worden. Lakurawa verfügt über moderne Waffen und Drohnen und ver tritt andere Vorstellungen vom Zusammenleben als die einheimische Bevölkerung, von der die Gruppe weiterhin als ausländisch wahrgenommen wird. In einigen Gemeinden haben sie die Aufgaben traditioneller Herrscher übernommen. Beobachterinnen und Beobachter befürchten, dass Lakurawa seinen territorialen Einfluss dauerhaft auf größere Teile der Region ausdehnen könnte und damit die ohnehin schon fragile Sicherheitslage in Nordwestnigeria weiter destabili siert (BAMF 18.11.2024). Lakurawa verschärfte 2024 die Sicherheitslage im Norden Nigerias. Im Jahr 2024 führten Razzien in Gemeinden und Gegenoperationen der Regierungstruppen zu 48 Todesfällen. Die meisten Todesopfer gab es im Bundesstaat Zamfara (22), gefolgt von Kebbi (16) und Sokoto (10). Viele der Opfer im Bundesstaat Sokoto wurden bei Luftangriffen getötet. So starben beispielsweise am ersten Weihnachtsfeiertag 10 Menschen, als die NAF (Nigerian Air Force) Berichten zufolge Lakurawa-Standorte in den Gemeinden Gidan Sama und Rumtuwa in Silame LGA bombardiert hat. Es gibt Behauptungen, wonach es sich bei den Opfern um Bauern gehandelt hat. Laut Angaben des Militärs sind die Ziele hingegen mit Lakurawa in Verbindung gestanden (NiWa 2025). Nordosten Boko Haram begann im Jahr 2009 im Nordosten Nigerias eine gewalttätige Kampagne mit dem Ziel, einen islamischen Gottesstaat einzuführen. Die Gruppierung hat inzwischen an Einfluss verloren, jedoch ist es dem nigerianischen Militär bislang nicht gelungen, die Bedrohung zu beenden (BAMF 29.7.2024). Boko Haram, seine nunmehr rivalisierende Splittergruppe Islamischer Staat Westafrika (ISWAP) und die an Einfluss gewinnende Splittergruppe Jama’tu Ahlis Sunna Lidda’awati wal-Jihad (JAS) tragen einen seit zehn Jahren andauernden Konflikt gegen den nigerianischen Staat aus, der bisher über 35.000 Todesopfer und mehr als zwei Millionen Binnenvertriebene gefordert hat (ÖB Abuja 10.2024). Im Nordosten Nigerias terrorisieren Milizen dieser Gruppen die Zivilbevölkerung durch Mord, Raub, Zwangsverheiratungen, Vergewaltigung und Menschenhandel (AA 8.1.2025). Trotz des Todes des langjährigen Boko-Haram-Anführers Abubakar Shekau im Mai 2021 stellen dschihadistische Aufständische im Nordosten (Bundesstaaten: Adamawa, Bauchi, Borno, Gom be, Taraba, Yobe) weiterhin eine große Herausforderung für die nationale Sicherheit dar. ISWAP , jetzt die dominierende Gruppierung, verfolgt eine stärker bevölkerungsorientierte Strategie und 16

pflegt weniger räuberische Beziehungen zu den lokalen muslimischen Gemeinschaften, als Bo ko Haram dies in der Vergangenheit tat. Zuletzt führte aber auch ISWAP vermehrt Anschläge auf Dörfer mit hohen Todeszahlen von Zivilistinnen und Zivilisten durch. Dabei handelt es sich v.a. um Kollektivbestrafungen von Dörfern, welche mit staatlichen Sicherheitskräften kooperieren (ÖB Abuja 10.2024). Die nigerianische Regierung hat ihre Militäroperationen und andere Stabilisierungsmaßnahmen zur Bekämpfung der ISWAP verstärkt (ÖB Abuja 10.2024). Boko Haram und ISWAP wurden durch militärische Gegenoffensiven der Regierung und interne Rivalitäten geschwächt, zudem haben sich von Mitte 2021 bis Ende 2022 mehr als 83.000 Mitglieder und ihre Familien der Armee ergeben. Dennoch bleiben die beiden Gruppen im Nordosten, vor allem im östlichen Teil des Bundesstaats Borno, aktiv (ACCORD 2.4.2024). Für den Zeitraum von Dezember 2022 bis Juni 2023 meldeten die Vereinten Nationen einen Rückgang der Zahl der terroristischen Anschläge und der Todesopfer. Dies wurde auf die gemeinsamen Aufstandsbekämpfungsmaßnahmen Nigerias und der Multinationalen Joint Task Force (MNJTF) gegen Boko Haram [Anm: Truppen aus Kamerun, Tschad, Niger und Nigeria bilden die ursprünglich im Jahr 1994 von Nigeria ins Leben gerufene Multinational Joint Task Force zur gemeinsamen Bekämpfung von Boko Haram] (MNJTF o.D.), auf die Demobilisierung von ehemaligen Kämpfern und Anhängerinnen und Anhänger sowie auf wiederkehrende Kämpfe zwischen Boko Haram und ISWAP zurückgeführt. Nichtsdestotrotz kommt es weiterhin zu Großangriffen, und bewaffnete Milizen operieren in den im Nordwesten des Landes gelegenen Bundesstaaten Zamfara und Sokoto sowie im geringeren Ausmaß in den zentral und südlichen Staaten Benue, Delta und Plateau (ÖB Abuja 10.2024). Im April 2024 begann die Multinational Joint Task Force (MNJTF), die sich aus Militäreinhei ten aus Benin, Kamerun, Tschad, Niger und Nigeria zusammensetzt, die zweite Phase der Operation „ Lake Sanity“, die nach eigenen Angaben zur Tötung von mindestens 140 Boko-Ha ram-Kämpfern und zur Festnahme von 57 in extremistische Aktivitäten verwickelten Personen führte. Die Operation wurde 2022 eingeleitet, um den Aufstand von Boko Haram im Tschadsee becken zu bekämpfen (HRW 16.1.2025). Laut einer Agenturmeldung vom 12.12.2024 haben sich zwischen dem 10.7. u. 9.12.2024 insgesamt 30.426 Boko Haram-Mitglieder sowie 99.039 ihrer Familienmitglieder, darunter 36.774 Frauen und 62.265 Kinder, ergeben. Das geht aus offiziellen Militärangaben hervor. Die hohe Zahl an Waffenniederlegungen soll auf eine Kombi nation aus militärischen Operationen, Dialog- und Rehabilitationsmaßnahmen zurückzuführen sein. Die genaue Zahl der Mitglieder von Boko Haram ist unbekannt. Das Militär meldet mit gewisser Regelmäßigkeit die Kapitulation von Boko Haram- Mitgliedern und deren Familien (BAMF 23.12.2024). Im Jahr 2023 kamen bei Angriffen von Boko Haram, ISWAP und Ansaru sowie bei Gegenmaß nahmen der staatlichen Sicherheitskräfte 2.212 Menschen in Gemeinden der Bundesstaaten Adamawa, Borno, Kaduna und Yobe ums Leben. Dies ist ein Rückgang gegenüber den 3.110 Todesopfern im Jahr 2022. Der Bundesstaat Borno meldete die meisten Todesopfer (1.932), gefolgt von Yobe (213), Kaduna (62) und Adamawa (5). Im Bundesstaat Borno waren 22 lokale Regierungsbezirke (Local Government Areas, LGAs) betroffen, wobei Gwoza (395) und Bama 17

(241) die meisten Todesopfer zu beklagen hatten. Die Gemeinden am Rande des Sambisa- Waldes und der Mandara-Berge hatten am meisten zu leiden. Zu den Opfern zählten Fischer, Bauern, Holzhändler, Hirten, Pendler, Sicherheitskräfte und Aufständische (NiWa 2024). Im Jahr 2024 forderten die Angriffe von Boko Haram, ISWAP und Ansaru sowie die Gegenope rationen der Regierungstruppen 1.254 Menschenleben. Der Bundesstaat Borno verzeichnete die höchste Zahl an Todesopfern (960), gefolgt von Yobe (123), Niger (118) und Kaduna (53). Mindestens 15 lokale Verwaltungsgebiete in Borno waren betroffen, wobei Gwoza (299 Tote), Marte (259) und Abadam (145) am stärksten betroffen waren. Die Opfer starben bei Selbst mordanschlägen, Explosionen von improvisierten Sprengsätzen, Hinterhalten, Entführungen, Luftangriffen und Angriffen auf ländliche Gemeinden, militärische Einrichtungen, Terroristen hochburgen, Kirchen und Schulen (NiWa 2025). Im Jahr 2024 verloren verschiedene Fraktionen von Boko Haram bei Zusammenstößen mit ISWAP in den LGAs Abadam und Marte im Bundesstaat Borno 218 Kommandeure und Kämpfer (NiWa 2025). ISWAP hat seit Januar 2025 seine Aktivitäten verstärkt und in den ersten Monaten 2025 mindes tens zwölf koordinierte Angriffe auf Militärstützpunkte und Infrastruktur im Bundesstaat Borno durchgeführt. Diese Offensive hat systemische Mängel in Nigerias Ansatz zur Terrorismusbe kämpfung offenbart – mit dem Zusammenbruch der Supercamp-Strategie des Militärs – und die zunehmende taktische Raffinesse und Anpassungsfähigkeit des ISWAP deutlich gemacht. Die jüngsten Medienauftritte der Gruppe, der Einsatz von Drohnen und der Zustrom auslän discher Kämpfer könnten auf eine verstärkte logistische Unterstützung durch den Kern des Islamischen Staates (IS) hindeuten, was eine stärkere territoriale Konsolidierung ermöglicht und letztlich die Operationalisierung regionaler IS-Netzwerke unterstützt. Parallele Gewaltakte anderer nichtstaatlicher Akteure wie Boko Haram, Fulani-Milizen und krimineller Vereinigungen in Verbindung mit dem Zusammenbruch regionaler Militärgremien wie der Multinational Joint Task Force (MNJTF) beschleunigen die Zersplitterung der Sicherheitslage in Nigeria insgesamt (Soufan 21.5.2025). Aktivitäten von Boko Haram und ISWAP sind im Nordosten Nigerias und in Teilen der Nachbar länder Kamerun, Niger und Tschad ursächlich für die seit Jahren bestehende prekäre humanitäre Lage. Zigtausende wurden getötet und Millionen vertrieben. Sicherheitskräften ist es bislang nicht gelungen, die regionale Bedrohungslage zu beenden. Die dort von Islamisten verübten Gewalttaten und tödliche Reaktionen des Militärs sorgen auch im Jahr 2025 regelmäßig für Schlagzeilen (BAMF 26.5.2025). In den drei nordöstlichen Bundesstaaten Borno, Yobe und Adamawa sind 7,9 Mio. Menschen auf humanitäre Hilfe angewiesen. Ca. 2,3 Mio. Binnenvertriebene leben in überlasteten Camps oder aufnehmenden Gemeinden, die selbst hilfsbedürftig sind. Der humanitäre Zugang ist durch Ak tivitäten von nichtstaatlichen Gewaltakteuren und Terrorgruppen stark eingeschränkt. Seit Ende 2021 haben sich jedoch eine wachsende Zahl von mit Boko-Haram assoziierten Personen der Regierung gestellt. Die Regierung von Borno spricht von 190.000 Personen, wobei es sich 18

mehrheitlich um Zivilisten wie Bauern und ihre Familienangehörige handelt. Die Zahl der ak tiven ehemaligen Kämpfer wird auf 4.000 geschätzt. Die Regierung bemüht sich um deren Reintegration mit der Unterstützung der internationalen Gemeinschaft (AA 8.1.2025). Der Konflikt zwischen Bauern und Hirten war auch im Nordosten präsent, wobei Taraba die dritthöchste Zahl von Todesopfern in Nigeria im Jahr 2023 aufgrund von Zusammenstößen zwischen Bauern und Hirten verzeichnete, vor Benue und Plateau im Nord-Zentral-Gebiet (EUAA 6.2024). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (8.1.2025): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Nigeria (Stand: September 2024), https://milo.bamf.de/OTCS/cs.exe/app/nodes/30496494, Zugriff 23.5.2025 [Login erforderlich] ■ ACCORD - Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentation (2.4.2024): Nigeria - Übersicht zum Land - ecoi.net, https://www.ecoi.net/de/laender/nigeria/uebers icht, Zugriff 18.7.2024 ■ BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (26.5.2025): Briefing Notes KW 22, https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes/2025/ briefingnotes-kw22-2025.pdf?__blob=publicationFile&v=6, Zugriff 27.6.2025 ■ BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (23.12.2024): Briefing Notes KW 52 2024, https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes /2024/briefingnotes-kw52-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=4, Zugriff 16.1.2025 ■ BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (18.11.2024): Briefing Notes KW 47 2024, https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes /2024/briefingnotes-kw47-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=4, Zugriff 16.1.2025 ■ BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [Deutschland] (29.7.2024): Briefing Notes KW 31 2024, https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/BriefingNotes /2024/briefingnotes-kw31-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=2, Zugriff 2.8.2024 ■ EUAA - European Union Agency for Asylum (6.2024): Nigeria - Country Focus, https://www.ecoi.net /en/file/local/2112320/2024_07_EUAA_COI_Report_Nigeria_Country_Focus.pdf, Zugriff 29.7.2024 ■ HRW - Human Rights Watch (16.1.2025): World Report 2025 - Nigeria, https://www.ecoi.net/de/do kument/2120043.html, Zugriff 20.1.2025 ■ MNJTF - Multinational Joint Task Force (o.D.): About MNJTF – Multinational Joint Task Force, https: //mnjtffmm.org/about, Zugriff 1.8.2024 ■ NiWa - Nigeria Watch (2025): Forteenth Report on Violence in Nigeria, https://www.nigeriawatch.o rg/media/html/Reports/NGA-Watch-Report24.pdf, Zugriff 23.6.2025 ■ NiWa - Nigeria Watch (2024): Thirteenth report on violence in Nigeria, https://www.nigeriawatch.org /media/html/Reports/NGA-Watch-Report23VF.pdf, Zugriff 29.7.2024 ■ ÖB Abuja - Österreichische Botschaft Abuja [Österreich] (10.2024): Asylländerbericht Nigeria Oktober 2024, https://www.ecoi.net/en/file/local/2116558/NIGR_ÖB-Bericht_2024_10.docx , Zugriff 24.10.2024 [Login erforderlich] ■ Soufan - Soufan Center, The (21.5.2025): The Islamic State West Africa Province’s Tactical Evolution Fuels Worsening Conflict in Nigeria’s Northeast, https://mailchi.mp/thesoufancenter/the-islamic-sta te-west-africa-provinces-tactical-evolution-fuels-worsening-conflict-in-nigerias-northeast?e=af98c cc3ac, Zugriff 23.7.2025 4 Rechtsschutz / Justizwesen Letzte Änderung 2025-08-08 07:20 Die Verfassung sieht die Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit der Justiz vor (AA 8.1.2025; vgl. FH 2025, ÖB Abuja 10.2024, USDOS 23.4.2024). In der Realität ist die Justiz allerdings der Einflussnahme von Exekutive und Legislative sowie einzelner politischer Führungspersonen 19

ausgesetzt (AA 8.1.2025; vgl. USDOS 23.4.2024, FH 2025). Vor allem auf Bundesstaats- und Bezirksebene (LGA) versuchen Politiker die Justiz zu beeinflussen (USDOS 23.4.2024). Die Justiz hat zwar in der Praxis ein gewisses Maß an Unabhängigkeit und Professionalität erreicht (FH 2025), doch politische Einmischung, Korruption und mangelnde Ausstattung und Ausbil dung bleiben zentrale Probleme (FH 2025; vgl. ÖB Abuja 10.2024). Auf allen Ebenen kann die Exekutive die Unabhängigkeit der Justiz durch Bestechung, die Vorenthaltung von Mitteln und die Androhung von Korruptionsverfolgung untergraben. Die Bundesregierung versucht, durch Bestechung oder Verfolgung von Korruption Einfluss auf die Justiz zu nehmen, wobei es ihr nicht immer gelingt, die Justiz zu ihren Gunsten zu beeinflussen (BS 2024). Laut einem Bericht des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung vom Juli 2024 erhielten Richter im Jahr 2023 die höchsten Geldgeschenke aller Amtsträger. Das Verfahren zur Ernennung von Richtern ist intransparent, was Möglichkeiten für Korruption schafft. Im Oktober 2024 unterzeichnete Präsident Tinubu ein Gesetz zur Erhöhung der Gehälter von Justizbeamten um 300 Prozent, um unter anderem die Bestechung zu bekämpfen (FH 2025). Die Justiz stützt sich auf drei Rechtsquellen: staatliches Recht, Scharia und Gewohnheitsrecht. Diese können unter bestimmten Voraussetzungen gleichberechtigt zur Anwendung gelangen, sofern in den 36 einzelnen Bundesstaaten entsprechende Gerichtshöfe für Scharia- bzw. Ge wohnheitsrecht eingerichtet werden. Das Eherecht gestattet nach staatlichem Recht nur die Einehe, Scharia-Recht vier und Gewohnheitsrecht eine unbegrenzte Anzahl von Ehefrauen (ÖB Abuja 10.2024). Die Verfassung erkennt Gerichte des staatlichen Rechts, Gerichte für tradi tionelles Recht und Scharia-Gerichte für Straf- und Nichtstrafverfahren an, aber Zivilgerichte des staatlichen Rechts haben theoretisch Vorrang vor allen anderen untergeordneten Gerichten (USCIRF 3.2025b). Die Verfassung unterscheidet [Anm.: beim staatlichen Recht] zwischen Bundesgerichten (Su preme Court, Federal Court of Appeal, Federal High Court), Gerichten des Hauptstadtbezirks sowie Gerichten der 36 Bundesstaaten (ÖB Abuja 10.2024). Letztere haben die Befugnis, per Gesetz erstinstanzliche Gerichte einzusetzen (AA 8.1.2025). Daneben bestehen noch für jede der 774 LGAs eigene Bezirksgerichte (District Courts) (ÖB Abuja 10.2024). Laut Bundesverfassung werden die Verfassung und Zuständigkeit der Gerichte seit 1999 betref fend das anzuwendende Rechtssystem (Common Law oder Customary Law) durch Gesetze der Bundesstaaten festgestellt. Einzelne Bundesstaaten haben neben Gerichten für Common Law und Customary Law auch Scharia-Gerichte geschaffen. Mehrere Bundesstaaten, einschließlich die gemischt-konfessionellen Bundesstaaten Benue und Plateau, haben auch Scharia-Beru fungsgerichte eingerichtet (ÖB Abuja 10.2024). Zwölf nördliche Bundesstaaten (Bauchi, Borno, Gombe, Jigawa, Kaduna, Kano, Katsina, Kebbi, Niger, Sokoto, Yobe und Zamfara) haben neben Gerichten, die staatlich kodifiziertes Recht anwenden, für personenstandsrechtliche Angelegen heiten Scharia-Gerichte eingesetzt. 2000/2001 haben diese Gerichte zusätzlich strafrechtliche Befugnisse erhalten (AA 8.1.2025). 20
