2025-09-12-coi-cms-laenderinformationen-kosovo-version-5-6cc6
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Länderinformationsblätter“
kann eintreten, wenn Frauen nach einer Scheidung oder der Geburt eines unehelichen Kindes von deren Familienangehörigen verstoßen werden (AA 25.7.2023). In Kosovo gibt es acht Frauenhäuser, die von Nichtregierungsorganisationen betrieben werden. Im Durchschnitt werden innerhalb eines Jahres allein im Frauenhaus in Pristina etwa 120-140 Frauen, Mädchen und Kinder, die von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt betrof fen und bedroht sind, untergebracht (DW 8.9.2021). Gemäß USDOS stellt die Regierung 10 NGO-Unterkünften, die Frauen und Kinder unterstützen, die Opfer von häuslicher Gewalt und Menschenhandel geworden sind, eine Teilfinanzierung zur Verfügung. Die Frauenhäuser un terstützen die Frauen und ihre Kinder bis zu sechs Monate lang. Buben über 12 Jahren dürfen nicht zusammen mit ihren Müttern in den Unterkünften wohnen, sondern werden separat in Unterkünften für Kinder untergebracht, die Missbrauch überlebt haben (USDOS 20.3.2023). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.7.2023): AA – Federal Foreign Office (Germany) (Author): Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Kosovo als sicheres Herkunfts land im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: Juni 2023), 25 July 2023, https://www.ecoi.net/en/file/local /2095656/Auswärtiges_Amt,_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Kosovo_als_ sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_§_29_a_AsylG,_25.07.2023.pdf, Zugriff 29.1.2024 [Login erforderlich] ■ DW - Deutsche Welle (8.9.2021): Frauenhäuser als Zufluchtsort, https://www.dw.com/de/kosovo-f rauenhäuser-als-zufluchtsort/a-59116194 , Zugriff 11.3.2024 ■ USDOS - United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human Rights Practices: Kosovo, https://www.ecoi.net/en/document/2089218.html, Zugriff 2.2.2024 25 Dokumente Letzte Änderung 2024-03-14 12:51 Personen mit gewöhnlichem Wohnsitz in Kosovo oder im Ausland lebende Kosovaren, die im zentralen Zivilregister erfasst sind, erhalten seit Ende Juli 2008 bis zu zehn Jahre gültige koso varische Reisepässe (seit November 2011 auch mit biometrischen Merkmalen) (AA 25.7.2023). Quelle ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.7.2023): AA – Federal Foreign Office (Germany) (Author): Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Kosovo als sicheres Herkunfts land im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: Juni 2023), 25 July 2023, https://www.ecoi.net/en/file/local /2095656/Auswärtiges_Amt,_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Kosovo_als_ sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_§_29_a_AsylG,_25.07.2023.pdf, Zugriff 29.1.2024 [Login erforderlich] 25.1 Serbische Pässe Letzte Änderung 2024-03-14 12:54 Alle Bewohner Kosovos haben die Möglichkeit, biometrische Pässe der Republik Serbien zu erhalten, da Serbien Kosovo nach wie vor nicht als eigenständigen Staat anerkennt. Hierzu 38

müssen sie sich zu einer „ Koordinierungsdirektion“ (Koordinaciona uprava) nach Belgrad be geben. Die dort ausgestellten Pässe unterscheiden sich von den regulären serbischen Pässen nur durch die ausstellende Behörde, berechtigen allerdings nicht zur visumfreien Einreise in das Schengen-Gebiet. In Südserbien sind Bearbeitungszentren für in Kosovo lebende Personen eingerichtet, sogenannte „ Policijska uprava“, also Polizeidienststellen, die biometrische Perso nalausweise ausgeben, Personenstandsangelegenheiten bearbeiten, etc. Ein großes Problem bei der Ausstellung serbischer Dokumente (insb. Personenstandsurkunden) an Kosovo-Albaner ist die oft deutliche Differenz der Schreibweisen der kosovarischen Namen bis hin zur völligen Verfremdung. Eine zweifelsfreie Identifikation ist so oft nicht möglich. Abfragen in den einschlä gigen Datenbanken (auch im Visa-System) gehen ins Leere (AA 25.7.2023). Der Streit zwischen Serbien und dem Kosovo über Einreisedokumente ist laut dem EU-Au ßenbeauftragten Borrell beigelegt. Alle Bürger sollen mit ihren jeweiligen Ausweisen nun frei zwischen den beiden Ländern reisen können (Standard 27.8.2022). Quellen ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.7.2023): AA – Federal Foreign Office (Germany) (Author): Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Kosovo als sicheres Herkunfts land im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: Juni 2023), 25 July 2023, https://www.ecoi.net/en/file/local /2095656/Auswärtiges_Amt,_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Kosovo_als_ sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_§_29_a_AsylG,_25.07.2023.pdf, Zugriff 29.1.2024 [Login erforderlich] ■ Standard - Standard, Der (27.8.2022): EU: Streit zwischen Serbien und Kosovo um Ausweisdoku mente beigelegt, https://www.derstandard.at/story/2000138601260/eu-streit-zwischen-serbien-und -kosovo-um-ausweisdokumente-beigelegt , Zugriff 11.3.2024 25.2 Gefälschte Dokumente Letzte Änderung 2024-03-14 12:55 Es liegen kaum Erkenntnisse darüber vor, dass kosovarische Reisepässe gefälscht werden. Allerdings wird immer wieder festgestellt, dass in die Reisedokumente gefälschte Visa oder Aufenthaltstitel eingefügt werden. In der Vergangenheit wurden mehrfach Fälscherwerkstät ten in Kosovo entdeckt, wobei beträchtliche Mengen an gefälschten und blanko gestohlenen Reisedokumenten und Schengen-Aufenthaltstiteln beschlagnahmt wurden (AA 25.7.2023). Quelle ■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.7.2023): AA – Federal Foreign Office (Germany) (Author): Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Kosovo als sicheres Herkunfts land im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: Juni 2023), 25 July 2023, https://www.ecoi.net/en/file/local /2095656/Auswärtiges_Amt,_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Kosovo_als_ sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_§_29_a_AsylG,_25.07.2023.pdf, Zugriff 29.1.2024 [Login erforderlich] 39

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