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müssen sie sich zu einer „ Koordinierungsdirektion“ (Koordinaciona uprava) nach Belgrad be­
geben. Die dort ausgestellten Pässe unterscheiden sich von den regulären serbischen Pässen 
nur durch die ausstellende Behörde, berechtigen allerdings nicht zur visumfreien Einreise in das 
Schengen-Gebiet. In Südserbien sind Bearbeitungszentren für in Kosovo lebende Personen 
eingerichtet, sogenannte „ Policijska uprava“, also Polizeidienststellen, die biometrische Perso­
nalausweise ausgeben, Personenstandsangelegenheiten bearbeiten, etc. Ein großes Problem 
bei der Ausstellung serbischer Dokumente (insb. Personenstandsurkunden) an Kosovo-Albaner 
ist die oft deutliche Differenz der Schreibweisen der kosovarischen Namen bis hin zur völligen 
Verfremdung. Eine zweifelsfreie Identifikation ist so oft nicht möglich. Abfragen in den einschlä­
gigen Datenbanken (auch im Visa-System) gehen ins Leere (AA 25.7.2023).
Der Streit zwischen Serbien und dem Kosovo über Einreisedokumente ist laut dem EU-Au­
ßenbeauftragten Borrell beigelegt. Alle Bürger sollen mit ihren jeweiligen Ausweisen nun frei 
zwischen den beiden Ländern reisen können (Standard 27.8.2022).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.7.2023): AA – Federal Foreign Office (Germany) (Author): 
Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Kosovo als sicheres Herkunfts­
land im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: Juni 2023), 25 July 2023, https://www.ecoi.net/en/file/local
/2095656/Auswärtiges_Amt,_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Kosovo_als_
sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_§_29_a_AsylG,_25.07.2023.pdf, Zugriff 29.1.2024 [Login 
erforderlich]
■ Standard - Standard, Der (27.8.2022): EU: Streit zwischen Serbien und Kosovo um Ausweisdoku­
mente beigelegt, https://www.derstandard.at/story/2000138601260/eu-streit-zwischen-serbien-und
-kosovo-um-ausweisdokumente-beigelegt , Zugriff 11.3.2024
25.2 Gefälschte Dokumente
Letzte Änderung 2024-03-14 12:55
Es liegen kaum Erkenntnisse darüber vor, dass kosovarische Reisepässe gefälscht werden. 
Allerdings wird immer wieder festgestellt, dass in die Reisedokumente gefälschte Visa oder 
Aufenthaltstitel eingefügt werden. In der Vergangenheit wurden mehrfach Fälscherwerkstät­
ten in Kosovo entdeckt, wobei beträchtliche Mengen an gefälschten und blanko gestohlenen 
Reisedokumenten und Schengen-Aufenthaltstiteln beschlagnahmt wurden (AA 25.7.2023).
Quelle
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.7.2023): AA – Federal Foreign Office (Germany) (Author): 
Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Kosovo als sicheres Herkunfts­
land im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: Juni 2023), 25 July 2023, https://www.ecoi.net/en/file/local
/2095656/Auswärtiges_Amt,_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Kosovo_als_
sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_§_29_a_AsylG,_25.07.2023.pdf, Zugriff 29.1.2024 [Login 
erforderlich]
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26 Impressum
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Telefon: +43 59133 98 7271
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