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Im Kosovo sind einige internationale Missionen tätig: Die NATO-Mission KFOR mit ca. 3.700 
Soldaten, die EU-Rechtsstaatlichkeitsmission (EULEX), die Übergangsverwaltung der Vereinten 
Nationen (UNMIK) sowie die OSZE-Mission (OMmiK) (AA 29.1.2024a).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (29.1.2024a): Politisches Porträt, https://www.auswaertiges-a
mt.de/de/service/laender/kosovo-node/politisches-portraet/207468, Zugriff 29.1.2024
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.7.2023): AA – Federal Foreign Office (Germany) (Author): 
Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Kosovo als sicheres Herkunfts­
land im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: Juni 2023), 25 July 2023, https://www.ecoi.net/en/file/local
/2095656/Auswärtiges_Amt,_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Kosovo_als_
sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_§_29_a_AsylG,_25.07.2023.pdf, Zugriff 29.1.2024 [Login 
erforderlich]
■ BS - Bertelsmann Stiftung (18.3.2022): BS - Bertelsmann Stiftung, https://www.ecoi.net/en/file/local
/2069803/country_report_2022_RKS.pdf, Zugriff 29.1.2024
■ GTAI - Germany Trade and Invest (12.12.2023): Kosovos Wirtschaft trotzt den Krisen, https://ww
w.gtai.de/de/trade/kosovo/wirtschaftsumfeld/kosovos-wirtschaft-trotzt-den-krisen-263994 , Zugriff 
29.1.2024
■ lpb - Landeszentrale für politische Bildung - Baden Würtemberg - Infoportal östliches Europa 
(29.1.2024): Kosovo Geschichte - Kosovo Serbien Konflikt aktuell 2023 - Kosovo-Krieg - Unabhän­
gigkeit des Kosovo - Übersicht - Zusammenfassung, https://osteuropa.lpb-bw.de/kosovo-geschichte, 
Zugriff 29.1.2024
4 Sicherheitslage
Letzte Änderung 2024-04-26 11:28
Im Norden Kosovos bleibt die Situation angespannt. Nach dem Rückzug der Kosovo-Serben 
aus den kosovarischen Institutionen im Herbst 2022 kam es mehrfach zu gewaltsamen Zwi­
schenfällen, bei denen auch Zivilpersonen verletzt wurden. Selbst die verstärkte Präsenz der 
internationalen Schutzmissionen EULEX und KFOR konnte dies nicht verhindern. Das Risiko 
weiterer Vorfälle, die auch Ausländer betreffen und die Bewegungsfreiheit einschränken könnten, 
kann nicht ausgeschlossen werden (AA 29.1.2024b; vgl. BMEIA 29.1.2024).
Besonders in der zwischen den kosovo-serbischen und kosovo-albanischen Bevölkerungsgrup­
pen geteilten Stadt Mitrovicë (Mitrovica) und in den Gemeinden Leposaviq (Leposavic), Zubin 
Potoku (Zubin Potok) und Zvecan kam es vermehrt zu Spannungen zwischen den kosovo-ser­
bischen und kosovo-albanischen Bevölkerungsgruppen. Diese können unvermittelt aufflammen 
und in gewaltsame Unruhen ausarten. Kurzfristige Schließungen der beiden Grenzübergänge 
nach Serbien Brnjak und Jarinje sind möglich (EDA 30.1.2024).
Im September 2023 kam es nach Darstellung der kosovarischen Regierung zu einem Angriff 
von Serben auf eine kosovarische Polizeieinheit - ein Polizist wurde getötet. Im Zuge der Ge­
genoperationen kamen drei Serben zu Tode. In der Folge marschierte die serbische Armee an 
der serbisch-kosovarischen Grenze auf. Die Situation konnte schließlich auf politischer Ebene 
gelöst werden (Tagesschau 2.10.2023a).
Ethnisch motivierte Spannungen können sich ohne oder nur mit kurzer Vorwarnung in Form von 
Unruhen oder einzelnen, gezielten Gewaltakten entladen (EDA 30.1.2024).
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Während in Pristina und anderen Städten des Landes gelegentliche Demonstrationen die Bewe­
gungsfreiheit beeinträchtigen können, herrschen in den übrigen Teilen Kosovos grundsätzlich 
Ruhe und Stabilität. Seit dem ersten Halbjahr 2016 hat es keine gewalttätigen Protestaktionen 
der Opposition gegen die Regierung gegeben (AA 29.1.2024b).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (29.1.2024b): Kosovo: Reise- und Sicherheitshinweise, https:
//www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/kosovosicherheit/207442, Zugriff 29.1.2024
■ BMEIA - Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten [Österreich] 
(29.1.2024): Kosovo, https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/land/kosovo, Zugriff 
29.1.2024
■ EDA - Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (30.1.2024): Rei­
sehinweise für Kosovo, https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/k
osovo/reisehinweise-fuerkosovo.html, Zugriff 30.1.2024
■ Tagesschau - Tagesschau (2.10.2023a): Warum die Spannungen im Kosovo wieder aufflammen, 
https://www.tagesschau.de/ausland/europa/serbien-kosovo-124.html, Zugriff 30.1.2024
5 Rechtsschutz / Justizwesen
Letzte Änderung 2024-03-18 07:25
Laut Verfassung ist Kosovo eine demokratische Republik, die auf dem Grundsatz der Gewalten­
teilung und der gegenseitigen Kontrolle beruht; diese Kontrolle ist in der Praxis jedoch schwach 
und ineffizient. Die Legislativgewalt wird vom Parlament (120 Abgeordnete, darunter 20 Minder­
heitenvertreter), die Exekutivgewalt von der Regierung (Premierminister und Minister) und die 
Judikative von den Gerichten, darunter dem Obersten Gerichtshof und dem Verfassungsgericht, 
ausgeübt. Das Verfassungsgericht hat sich jedoch als unabhängige Institution erwiesen und 
mehr als einmal gegen die Interessen der Regierungsparteien entschieden (BS 18.3.2022).
Die Verfassung sieht eine unabhängige Justiz vor, diese gewährleistete aber nicht immer ord­
nungsgemäße Verfahren. Nach Angaben der Ombudsstelle war die Justizverwaltung langsam 
und verfügte nicht über die Mittel, um die Rechenschaftspflicht der Justizbeamten zu gewähr­
leisten (USDOS 20.3.2023). Die Justizstrukturen waren Gegenstand politischer Einmischung 
(USDOS 20.3.2023; vgl. FH 9.3.2023), strittiger Ernennungen und unklarer Mandate (USDOS 
20.3.2023).
Kosovo befindet sich generell in einem frühen Stadium der Entwicklung eines gut funktionieren­
den Justizsystems. Fortschritte werden trotz einer Zunahme der Anzahl produktiver Gerichtsver­
handlungen, einer schnelleren Anberaumung von Gerichtsverhandlungen und Verbesserungen 
bei der Einstellung von Richtern und Staatsanwälten, nur langsam erzielt. Die Personalsituation 
und die Organisation der Verwaltung im gesamten Justizwesen sind nach wie vor von Ineffi­
zienz geprägt. Das nationale, zentralisierte Strafregistersystem wurde eingerichtet und ist seit 
Dezember 2022 online zugänglich und ermöglicht es der Öffentlichkeit, Strafregisterauszüge 
online zu erhalten (EC 27.11.2023).
Die Unabhängigkeit der Justiz wird durch die politischen Behörden und ein hohes Maß an 
Korruption beeinträchtigt. Die Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union (EULEX) 
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und die kosovarischen Institutionen haben einige Fortschritte in Bezug auf Nachhaltigkeit, Re­
chenschaftspflicht, Freiheit von politischer Einmischung und Gewährleistung der Integration in 
eine multiethnische Gesellschaft erzielt, einschließlich der Einhaltung bewährter europäischer 
Verfahren und internationaler Standards. Gesetze zur Regelung der disziplinarischen Haftung 
von Richtern und Staatsanwälten wurden eingeführt, weiters bewährte Verfahren zur Mediation 
sowie ein elektronisches Fallverwaltungssystem und ein zentrales Strafregister. Das langsame 
und häufig unterbesetzte Gerichtssystem des Landes wurde durch die Coronavirus-Pandemie 
weiter beeinträchtigt. Nach dem Strafgesetzbuch müssen Strafverfahren neu aufgerollt werden, 
wenn sie nicht nach einer bestimmten Zeit wieder aufgenommen werden. Besser ausgebildetes 
Personal sollte es nun ermöglichen, mehr Fortschritte bei der Bekämpfung der Organisierten 
Kriminalität zu erzielen, wobei der Norden Kosovos nach wie vor ein Problem darstellt. Kosovo 
hat im Juli 2020 eine Arbeitsvereinbarung mit Europol unterzeichnet (BS 18.3.2022).
Die Ombudsstelle äußerte allgemeine Besorgnis über die Nichtdurchsetzung von Gerichts­
entscheidungen, was zu einer Zunahme der Vollstreckungsforderungen führte und zu einem 
erhöhten Rückstau von Fällen beitrug, und meldete weiters einen Mangel an wirksamen, recht­
zeitigen Rechtsbehelfen, um Verstöße gegen ein ordnungsgemäßes Verfahren zu beheben 
(USDOS 20.3.2023).
Eine komplexe Mischung aus Gesetzen, Regulierungen, verwaltungstechnischen Anweisungen 
und Gerichtspraktiken, sowie die illegale Beschlagnahmung oder mehrere Ansprüche auf das­
selbe Grundstück erschweren die Lösung von Eigentumsstreitigkeiten infolge des Krieges. Mehr 
als 95 % der diesbezüglichen Anträge stammt von ethnischen Serben (USDOS 20.3.2023).
Die European Rule of Law Mission in Kosovo (EULEX) besteht seit 2008. EULEX‘s Hauptauf­
gabe ist die Unterstützung relevanter rechtsstaatlicher Institutionen auf ihrem Weg in Richtung 
verbesserter Effektivität, langfristiger Funktionsfähigkeit und Verantwortung, frei von politischer 
Einmischung und unter Beachtung internationaler Menschenrechtsstandards und -praktiken. 
Die Mission führt Beobachtungstätigkeiten aus, hat aber nur begrenzte exekutive Befugnisse. 
Beobachtung ist eine Säule der Aktivitäten von EULEX, operationelle Aktivitäten bilden die ande­
re Säule. EULEX bietet Unterstützung der kosovarischen Polizei im Bereich der internationalen 
polizeilichen Zusammenarbeit durch die Erleichterung des Informationsaustauschs zwischen 
der kosovarischen Polizei und Interpol, Europol oder dem serbischen Innenministerium, er­
leichtert. Die Mission unterstützt auch die Fachkammern und die Fachstaatsanwaltschaft des 
Kosovo durch logistische und operative Unterstützung im Einklang mit den einschlägigen koso­
varischen Rechtsvorschriften. Darüber hinaus arbeiten die EULEX-Experten weiterhin mit ihren 
einheimischen Kollegen am Institut für Gerichtsmedizin zusammen, um das Schicksal vermiss­
ter Personen zu klären, indem sie Fachwissen und Beratung bei der Identifizierung möglicher 
illegaler Gräber sowie bei der Exhumierung und Identifizierung von Opfern des Kosovo-Konflikts 
anbieten. Nicht zuletzt verwaltet die Mission auch weiterhin ihr eigenes Zeugenschutzprogramm 
(EULEX 12.2.2024).
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Quellen
■ BS - Bertelsmann Stiftung (18.3.2022): BS - Bertelsmann Stiftung, https://www.ecoi.net/en/file/local
/2069803/country_report_2022_RKS.pdf, Zugriff 29.1.2024
■ EC - Europäische Kommission (27.11.2023): Kosovo 2023 Report, https://www.ecoi.net/en/file/local/
2101212/SWD_2023_692 Kosovo report_0.pdf, Zugriff 12.2.2024
■ EULEX - European Union Rule of Law Mission in Kosovo (12.2.2024): What is EULEX? - EULEX - 
European Union Rule of Law Mission in Kosovo, https://www.eulex-kosovo.eu/?page=2,16, Zugriff 
12.2.2024
■ FH - Freedom House (9.3.2023): Freedom in the World 2023 - Kosovo, https://www.ecoi.net/de/do
kument/2094370.html, Zugriff 2.2.2024
■ USDOS - United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human 
Rights Practices: Kosovo, https://www.ecoi.net/en/document/2089218.html, Zugriff 2.2.2024
5.1 Der Kanun / Blutrache
Letzte Änderung 2024-03-18 07:27
Die albanische Tradition der Blutrache wird heute nur mehr selten praktiziert, wenngleich Ra­
cheakte - auch unter Verwendung von Schusswaffen - vor allem außerhalb der größeren Städte 
auch heute noch vorkommen. Diese werden zwar oft als „ Blutrache“ bezeichnet, tatsächlich 
aber häufig ohne Beachtung der Regeln des Kanun, der normalerweise den Ablauf und die Be­
endigung solcher Racheakte regelt, durchgeführt. Personen, die sich durch Racheakte bedroht 
fühlen, können sich an die Polizei um Hilfe wenden. Diese ist verpflichtet, Schutz zu gewährleis­
ten so wie der kosovarische Staat grundsätzlich bereit und in der Lage ist, Schutz vor Blutrache 
zu bieten. Obwohl der Begriff „ Blutrache“ nicht ausdrücklich im kosovarischen Strafgesetzbuch 
erwähnt wird, werden damit in Zusammenhang stehende Morde untersucht und strafrechtlich 
verfolgt, die Täter üblicherweise zu 15-25 Jahren Haft verurteilt (AA 25.7.2023).
Quelle
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.7.2023): AA – Federal Foreign Office (Germany) (Author): 
Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Kosovo als sicheres Herkunfts­
land im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: Juni 2023), 25 July 2023, https://www.ecoi.net/en/file/local
/2095656/Auswärtiges_Amt,_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Kosovo_als_
sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_§_29_a_AsylG,_25.07.2023.pdf, Zugriff 29.1.2024 [Login 
erforderlich]
6 Sicherheitsbehörden
Letzte Änderung 2024-03-15 07:09
Die innere Sicherheit der Republik Kosovo beruht auf drei Komponenten: der Kosovo Polizei 
(KP), den unterstützenden internationalen EULEX-Polizeikräften (EU-Rechtstaatlichkeitsmissi­
on, Anm.) und den KFOR-Truppen. Die KP galt bislang als gutes Beispiel für gelungene Inte­
gration von Kosovo-Albanern und Kosovo-Serben (AA 25.7.2023), leidet aber seit Ende 2022 
infolge weiter ungelöster Streits zwischen Kosovo und Serbien an dem massenhaften Rückzug 
kosovo-serbischer Polizisten (ca. 500) im Norden des Landes. In der Folge haben EULEX und 
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KFOR ihre Präsenz im Norden verstärkt, können das entstandene Sicherheitsvakuum aber nicht 
füllen (AA 25.7.2023; vgl. EC 27.11.2023).
KFOR (Kosovo Force) besteht seit Kriegsende 1999 auf Grundlage eines unbefristeten Mandats 
der Vereinten Nationen (VN) (VN SR-Resolution 1244). KFOR hat derzeit eine Ist-Stärke von 
insgesamt über 4.000 Soldatinnen und Soldaten und Zivilbeschäftigten. Nach wie vor übernimmt 
KFOR die Funktion des security responders für die kosovarische und die EULEX-Polizei, falls 
diese Unterstützung anfragen. In direkter Verantwortung übernimmt KFOR weiterhin den Schutz 
für das Kloster Dečani. Mit dem Beratungs- und Verbindungsteam, dem NATO Advisory and 
Liaison Team (NALT), begleitet die NATO den Fähigkeitsaufbau der kosovarischen Sicherheits­
kräfte (KSF). Das NALT-Büro untersteht direkt dem NATO-Hauptquartier. NALT berät die KSF 
im Rahmen des Mandats für Sicherheits- und Zivilschutzaufgaben (AA 25.7.2023).
Die Polizei des Kosovo hat 437 Polizeibeamte pro 100.000 Einwohner, verglichen mit einem 
EU-Durchschnitt von 335,3 pro 100 000 Einwohner (Eurostat, 2019-2021); 85 % der Beamten 
sind Männer und 15 % sind Frauen. Die „ Kosovo Academy for Public Safety“ gewährleistet die 
Ausbildung der Polizeibeamten. Die Kosovo-Polizei verfügt über angemessene Grundkapazitä­
ten und -fähigkeiten zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität. Die Ermittlungen im Bereich 
der Organisierten Kriminalität sind jedoch nach wie vor durch Korruption und unrechtmäßige 
Eingriffe gefährdet (EC 27.11.2023).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.7.2023): AA – Federal Foreign Office (Germany) (Author): 
Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Kosovo als sicheres Herkunfts­
land im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: Juni 2023), 25 July 2023, https://www.ecoi.net/en/file/local
/2095656/Auswärtiges_Amt,_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Kosovo_als_
sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_§_29_a_AsylG,_25.07.2023.pdf, Zugriff 29.1.2024 [Login 
erforderlich]
■ EC - Europäische Kommission (27.11.2023): Kosovo 2023 Report, https://www.ecoi.net/en/file/local/
2101212/SWD_2023_692 Kosovo report_0.pdf, Zugriff 12.2.2024
7 Folter und unmenschliche Behandlung
Letzte Änderung 2024-03-15 12:41
Das Verbot von Folter sowie grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung 
oder Strafe ist in der kosovarischen Verfassung festgeschrieben (USDOS 20.3.2023; vgl.AA 
25.7.2023). Die Gesetze werden aber uneinheitlich umgesetzt (USDOS 20.3.2023).
Bis Oktober 2022 führte der unter der Ombudsstelle angesiedelte Nationale Präventionsme­
chanismus gegen Folter (NPMaT) 56 Besuche an verschiedenen Orten wie Gefängnissen, 
psychiatrischen Einrichtungen, Sozialpflegeheimen und Polizeistationen durch. Zudem schloss 
die Regierung Kooperationsvereinbarungen mit verschiedenen NGOs ab, die unangekündigte 
Besuche in Haftanstalten ermöglichten. Weder die Ombudsstelle noch das Kosovo-Rehabilita­
tionszentrum für Folteropfer (KRCT) berichteten im Jahr 2022 von glaubwürdigen Beweisen für 
Folter durch Sicherheitskräfte (USDOS 20.3.2023).
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Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.7.2023): AA – Federal Foreign Office (Germany) (Author): 
Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Kosovo als sicheres Herkunfts­
land im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: Juni 2023), 25 July 2023, https://www.ecoi.net/en/file/local
/2095656/Auswärtiges_Amt,_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Kosovo_als_
sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_§_29_a_AsylG,_25.07.2023.pdf, Zugriff 29.1.2024 [Login 
erforderlich]
■ USDOS - United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human 
Rights Practices: Kosovo, https://www.ecoi.net/en/document/2089218.html, Zugriff 2.2.2024
8 Korruption
Letzte Änderung 2024-03-15 06:49
Korruption ist - auch in der Regierung - weit verbreitet (USDOS 20.3.2023; vgl. BS 18.3.2022). 
Trotz der Bemühungen der Regierung, diese zu bekämpfen, sind deren Auswirkungen in den 
öffentlichen Einrichtungen immer noch spürbar. Die Mandate der wichtigsten Antikorruptions­
stellen überschneiden sich, und eine effiziente Koordinierung der gemeinsamen Bemühungen 
ist schwierig. Seit der Unabhängigkeit haben die Behörden wenig Engagement bei der straf­
rechtlichen Verfolgung von Korruption auf höchster Ebene gezeigt, und in den seltenen Fällen, 
in denen Spitzenbeamte strafrechtlich verfolgt werden, kommt es nur selten zu Verurteilungen. 
Im Jahr 2022 führte die Regierung Kurti neue Reformen zur Bekämpfung von Korruption und 
organisierter Kriminalität durch. So wurden unter anderem ein Gesetzesentwurf über die Be­
schlagnahme von durch Korruption erworbenen Vermögenswerten vorgelegt und Reformen der 
gerichtlichen Überprüfungsverfahren vorangetrieben (FH 9.3.2023).
Laut Gesetz steht Korruption von Beamten unter Strafe, aber die Regierung setzt diese Vorgaben 
nicht effektiv um. Das Fehlen einer wirksamen Justizaufsicht und eine allgemeine Schwäche der 
Rechtsstaatlichkeit tragen zu diesem Problem bei. Gegen Korruptionsfälle wird routinemäßig 
wiederholt Berufung eingelegt, und das Justizsystem lässt oft Verjährungsfristen auslaufen, 
ohne die Fälle vor Gericht zu bringen. Die Antikorruptionsbehörde (ACA) und das Nationale 
Rechnungsprüfungsamt tragen gemeinsam die Verantwortung für die Bekämpfung staatlicher 
Korruption. NGOs und internationale Organisationen beklagen zahlreiche Versäumnisse des 
Justizsystems bei der Verfolgung von Korruption und stellten fest, dass nur sehr wenige Fälle 
gegen hochrangige Beamte zu Verurteilungen führen. Und selbst bei Verurteilungen fallen die 
Strafen für hochrangige Beamte oft milde aus (USDOS 20.3.2023).
Grundsätzlich geht die Korruptionsbekämpfungspolitik im Kosovo nur selten über politische Rhe­
torik hinaus. Die Ergebnisse der EULEX-Bemühungen zur Korruptionsbekämpfung sind dürftig. 
Hochrangige Korruptionsfälle wurden nicht einmal untersucht, was zu einem weitverbreiteten 
Eindruck der Straflosigkeit führt. Institutionen und rechtliche Mechanismen zur Korruptionsbe­
kämpfung sind zwar vorhanden, aber schlecht koordiniert. Wenn politische Interessen im Spiel 
sind, werden Untersuchungen nicht gründlich durchgeführt. Die Antikorruptionsbehörde ist bei 
der Bekämpfung von Korruption, in die Mitglieder der politischen Klasse des Kosovo verwickelt 
sind, unwirksam. EULEX, die oftmals nicht in der Lage war, korrupte bzw. kriminelle Mitglieder 
der politischen Elite des Kosovo zu verurteilen, beendete ihre Mission im Jahr 2018. Sie hatte 
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479 Verurteilungen in Strafsachen, darunter Korruption, Organisierte Kriminalität, Geldwäsche, 
Kriegsverbrechen und Menschenhandel, ausgesprochen (BS 18.3.2022).
Transparency International (TI) listet den Kosovo in ihrem „ Corruption Perceptions Index“ 2023 
auf Platz 84 von insgesamt 180 bewerteten Staaten (TI 9.2.2024).
Quellen
■ BS - Bertelsmann Stiftung (18.3.2022): BS - Bertelsmann Stiftung, https://www.ecoi.net/en/file/local
/2069803/country_report_2022_RKS.pdf, Zugriff 29.1.2024
■ FH - Freedom House (9.3.2023): Freedom in the World 2023 - Kosovo, https://www.ecoi.net/de/do
kument/2094370.html, Zugriff 2.2.2024
■ TI - Transparency International (9.2.2024): 2022 Corruption Perceptions Index: Explore the results, 
https://www.transparency.org/en/cpi/2022, Zugriff 12.2.2024
■ USDOS - United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human 
Rights Practices: Kosovo, https://www.ecoi.net/en/document/2089218.html, Zugriff 2.2.2024
9 NGOs und Menschenrechtsaktivisten
Letzte Änderung 2024-03-15 06:51
Zahlreiche heimische und internationale Menschenrechtsorganisationen konnten ohne Ein­
schränkungen durch die Regierung ihren Aufgaben nachgehen, Menschenrechtsfälle untersu­
chen und die Ergebnisse darüber publizieren (USDOS 20.3.2023; vgl. FH 9.3.2023), obgleich sie 
sich dabei gelegentlichem Druck seitens der Regierung ausgesetzt sahen, kritische Aussagen zu 
beschränken. Die Regierung kann NGOs verbieten, die konstitutionelle Grenzen überschreiten 
oder zu ethnischem Hass aufrufen (FH 9.3.2023).
Quellen
■ FH - Freedom House (9.3.2023): Freedom in the World 2023 - Kosovo, https://www.ecoi.net/de/do
kument/2094370.html, Zugriff 2.2.2024
■ USDOS - United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human 
Rights Practices: Kosovo, https://www.ecoi.net/en/document/2089218.html, Zugriff 2.2.2024
10 Ombudsperson
Letzte Änderung 2024-03-14 14:02
Seit November 2000 gibt es die Einrichtung einer Ombudsperson (AA 25.7.2023). In der Verfas­
sung ist diese als unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution verankert, die den Auftrag 
hat, Rechte und Freiheiten des Einzelnen vor rechtswidrigen oder unangemessenen Handlun­
gen oder Unterlassungen von Behörden zu schützen (USDOS 20.3.2023). Sie ist somit für alle 
Beschwerden über Menschenrechtsverletzungen oder Amtsmissbrauch durch die zivilen Be­
hörden in Kosovo zuständig. Darüber hinaus geht sie entsprechenden Hinweisen nach und gibt 
in einem Jahresbericht an das Parlament Empfehlungen ab, wie Menschenrechtsverletzungen 
behoben werden können (AA 25.7.2023). Die Ombudsperson hat die Befugnis, Anschuldigun­
gen wegen Menschenrechtsverletzungen sowie den Missbrauch von staatlicher Autorität zu 
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untersuchen und agiert als nationaler Präventionsmechanismus gegen Folter (National Pre­
ventive Mechanism against Torture – NPMT). Sie ist überdies die wichtigste Einrichtung zur 
Überwachung der Gefängnisse und kann, wenn ihre Empfehlungen nicht befolgt werden, die 
entsprechenden Fälle vor Gericht bringen. Weiters kann die Ombudsperson Empfehlungen zur 
Vereinbarkeit von Gesetzen und anderen untergesetzlichen oder administrativen Rechtsakten, 
Richtlinien und Praktiken abgeben (USDOS 20.3.2023).
Nach anderen Informationen spielt die Ombudsstelle weiterhin eine wichtige Rolle bei der För­
derung und dem Schutz der Menschenrechte. Im Berichtszeitraum wurde ein elektronisches 
System zur Überwachung der Umsetzung ihrer Empfehlungen sowie ein gemeinsames Team 
für deren Koordinierung und Überwachung eingerichtet. Obwohl die Ombudsstelle ihre Aufga­
ben schrittweise erweitert hat, wurde sie nicht mit entsprechenden finanziellen und personellen 
Ressourcen ausgestattet. Trotzdem genießt sie breites öffentliches Vertrauen (EC 27.11.2023).
Auch wenn die Unabhängigkeit der Ombudsperson gesetzlich gestärkt wurde, bleiben deren 
Einflussmöglichkeiten aber insgesamt eher begrenzt (AA 25.7.2023).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.7.2023): AA – Federal Foreign Office (Germany) (Author): 
Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Kosovo als sicheres Herkunfts­
land im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: Juni 2023), 25 July 2023, https://www.ecoi.net/en/file/local
/2095656/Auswärtiges_Amt,_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Kosovo_als_
sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_§_29_a_AsylG,_25.07.2023.pdf, Zugriff 29.1.2024 [Login 
erforderlich]
■ EC - Europäische Kommission (27.11.2023): Kosovo 2023 Report, https://www.ecoi.net/en/file/local/
2101212/SWD_2023_692 Kosovo report_0.pdf, Zugriff 12.2.2024
■ USDOS - United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human 
Rights Practices: Kosovo, https://www.ecoi.net/en/document/2089218.html, Zugriff 2.2.2024
11 Wehrdienst und Rekrutierungen
Letzte Änderung 2024-03-15 11:50
Es gibt im Kosovo keinen verpflichtenden Militärdienst (AA 25.7.2023).
Voraussetzung, um den freiwilligen Militärdienst anzutreten, sind die kosovarische Staatsbür­
gerschaft und ein Mindestalter von 18 Jahren. Ein Höchstalter von 30 Jahren für Offiziere und 
25 Jahren für alle anderen Ränge darf nicht überschritten werden (CIA 8.2.2024).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.7.2023): AA – Federal Foreign Office (Germany) (Author): 
Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Kosovo als sicheres Herkunfts­
land im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: Juni 2023), 25 July 2023, https://www.ecoi.net/en/file/local
/2095656/Auswärtiges_Amt,_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Kosovo_als_
sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_§_29_a_AsylG,_25.07.2023.pdf, Zugriff 29.1.2024 [Login 
erforderlich]
■ CIA - Central Intelligence Agency [USA] (8.2.2024): Kosovo - The World Factbook, https://www.cia.
gov/the-world-factbook/countries/kosovo/#military-and-security , Zugriff 13.2.2024
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12 Allgemeine Menschenrechtslage
Letzte Änderung 2024-03-15 12:43
Das Bekenntnis zu unveräußerlichen Menschenrechten ist in der Verfassung verankert. Ver­
schiedene internationale Menschenrechtsabkommen gelten unmittelbar und haben Anwen­
dungsvorrang (AA 25.7.2023).
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen garantieren den Schutz der Menschenrechte sowie der 
fundamentalen Rechte gemäß europäischer Standards. Die behördliche Überwachung der Um­
setzung der Grundrechtspolitik und der Rechtsvorschriften hat sich ebenso verbessert wie die 
Umsetzungsrate der Empfehlungen der Ombudsperson. Allerdings stellen die Umsetzung der 
Menschenrechtsvorschriften sowie die Überwachung und Koordinierung der bestehenden Men­
schenrechtsmechanismen nach wie vor eine Herausforderung dar. Laut Europäischer Kom­
mission stehen Menschenrechtsfragen immer noch nicht weit genug oben auf der politischen 
Agenda der Regierung (EC 27.11.2023).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.7.2023): AA – Federal Foreign Office (Germany) (Author): 
Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Kosovo als sicheres Herkunfts­
land im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: Juni 2023), 25 July 2023, https://www.ecoi.net/en/file/local
/2095656/Auswärtiges_Amt,_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Kosovo_als_
sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_§_29_a_AsylG,_25.07.2023.pdf, Zugriff 29.1.2024 [Login 
erforderlich]
■ EC - Europäische Kommission (27.11.2023): Kosovo 2023 Report, https://www.ecoi.net/en/file/local/
2101212/SWD_2023_692 Kosovo report_0.pdf, Zugriff 12.2.2024
13 Meinungs- und Pressefreiheit
Letzte Änderung 2024-03-18 07:48
Meinungs- und Pressefreiheit sind durch die kosovarische Verfassung garantiert und in eigenen 
Gesetzen verankert (AA 25.7.2023; vgl. USDOS 20.3.2023, FH 9.3.2023). Die Rechte auf Mei­
nungs- und Pressefreiheit können generell ohne staatliche Einschränkungen wahrgenommen 
werden (AA 25.7.2023; vgl. USDOS 20.3.2023), wenngleich es durch einzelne Staatsbeamte, 
Politiker, Unternehmen und radikale religiöse Gruppen zu Einschüchterungsversuchen von Me­
dienvertretern und zu Bedrohung bzw. versuchter Einflussnahme durch Politik, Wirtschaft und 
religiöse Gruppierungen kommt (USDOS 20.3.2023). Unabhängige Journalisten stehen nach 
wie vor unter Druck, und der Staat reagiert nur unzureichend (HRW 11.1.2024).
In Kosovo ist eine Vielzahl von Medien tätig (FH 9.3.2023; vgl. AA 25.7.2023). Es gibt jedoch Fälle 
von unzulässiger Einflussnahme auf die redaktionelle Linie, auch bei Radio Television Kosovo 
(RTK), dem öffentlichen Sender. Journalisten berichten über Schikanen und Einschüchterungen, 
insbesondere in den sozialen Medien (FH 9.3.2023).
Minderheitenfeindliche Propaganda erfolgt in kosovarischen Medien nicht (AA 25.7.2023).
Es gibt keine Berichte über eine direkte Zensur von Print- oder Rundfunkmedien, obwohl Journa­
listen behaupten, dass der Druck von Politikern und organisierten kriminellen Gruppen häufig zur 
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Selbstzensur führt. Einige Journalisten verzichten aus Angst um ihre körperliche oder berufliche 
Sicherheit auf eine kritische investigative Berichterstattung. Journalisten erhalten gelegentlich 
Angebote finanzieller Vorteile als Gegenleistung für eine positive Berichterstattung oder für 
den Abbruch einer Untersuchung. Andere Journalisten beschweren sich darüber, dass Medi­
enbesitzer und -manager sie daran hindern, regierungskritische Beiträge über die Regierung, 
politische Parteien oder bestimmte Funktionäre zu veröffentlichen oder zu senden. In einigen 
Fällen drohen die Eigentümer Berichten zufolge damit, Journalisten zu entlassen, wenn sie kri­
tische Berichte verfassen. Journalisten beschweren sich auch darüber, dass die Eigentümer sie 
daran hindern, über Korruption auf hoher Regierungsebene zu berichten (USDOS 20.3.2023).
Während die Medienvielfalt durch die Expansion der Kabelnetzbetreiber zugenommen hat, be­
klagen Mitarbeiter von regierungskritischen Fernsehsendern, dass die Kabelnetzbetreiber ihre 
Signale nicht übertragen. Der Staat finanziert das öffentliche Radio und Fernsehen des Kosovo 
(RTK) direkt; dies hat eine ausgesprochen regierungsfreundliche Berichterstattung zur Folge. 
Journalisten wurden der Verleumdung von Regierungsbeamten beschuldigt. Da es den privaten 
Medien an stabilen und ausreichenden Einnahmen aus Verkäufen und Anzeigen mangelt, sind 
sie stark von ihren Eigentümern abhängig und müssen deren politische oder wirtschaftliche 
Interessen berücksichtigen. Neue Medienformate haben das Bewusstsein für strittige politische 
und soziale Fragen geschärft, die bisher nicht öffentlich diskutiert wurden, wie Homosexualität 
oder Korruption (BS 18.3.2022), Online-Inhalte werden nicht zensiert und es gibt keine glaub­
würdigen Berichte, dass die Regierung private Online-Kommunikation ohne entsprechende 
rechtliche Befugnisse überwacht hätte (USDOS 20.3.2023).
Der öffentlich-rechtliche Fernseh- und Rundfunksender RTK strahlt Sendungen in den Minder­
heitensprachen Serbisch, Türkisch, Romanes, Goranisch und Bosnisch aus, während RTK 2 
sein Programm ausschließlich in serbischer Sprache ausstrahlt (AA 25.7.2023).
Im Dezember 2022 meldete die Journalistenvereinigung des Kosovo 29 Fälle, in denen Regie­
rungsbeamte, politische Führer, Justizmitarbeiter, kommunale oder religiöse Gruppen Journa­
listen körperlich angriffen oder verbal bedrohten oder Cyberangriffe auf Medieneinrichtungen 
durchführten (USDOS 20.3.2023).
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (25.7.2023): AA – Federal Foreign Office (Germany) (Author): 
Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstufung der Republik Kosovo als sicheres Herkunfts­
land im Sinne des § 29 a AsylG (Stand: Juni 2023), 25 July 2023, https://www.ecoi.net/en/file/local
/2095656/Auswärtiges_Amt,_Bericht_im_Hinblick_auf_die_Einstufung_der_Republik_Kosovo_als_
sicheres_Herkunftsland_im_Sinne_des_§_29_a_AsylG,_25.07.2023.pdf, Zugriff 29.1.2024 [Login 
erforderlich]
■ BS - Bertelsmann Stiftung (18.3.2022): BS - Bertelsmann Stiftung, https://www.ecoi.net/en/file/local
/2069803/country_report_2022_RKS.pdf, Zugriff 29.1.2024
■ FH - Freedom House (9.3.2023): Freedom in the World 2023 - Kosovo, https://www.ecoi.net/de/do
kument/2094370.html, Zugriff 2.2.2024
■ HRW - Human Rights Watch (11.1.2024): World Report 2024 - Serbia/Kosovo, https://www.ecoi.net
/de/dokument/2103207.html, Zugriff 16.2.2024
■ USDOS - United States Department of State [USA] (20.3.2023): 2022 Country Report on Human 
Rights Practices: Kosovo, https://www.ecoi.net/en/document/2089218.html, Zugriff 2.2.2024
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