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Quelle 2: ACLED 6.2025
Die folgende Abbildung stellt der obigen Tabelle entsprechend die Anzahl der sicherheitsrelevan­
ten Vorfälle in der Ukraine im Zeitraum 1.7.2024-31.5.2025 nach Regionen (Oblaste) anschaulich 
dar. Dunkelblau hinterlegte Regionen weisen eine hohe Anzahl sicherheitsrelevanter Vorfälle 
auf, hellblaue Regionen hingegen eine niedrige Anzahl. Die strichlierten Gebiete im Osten der 
Ukraine sind von Russland besetzt (ACLED 6.2025).
Anzahl der sicherheitsrelevanten Vorfälle in der Ukraine im Zeitraum 1.7.2024-31.5.2025 
nach Regionen (Oblaste) gemäß ACLED-Daten (Darstellung der Staatendokumentation)
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Quelle 3: ACLED 6.2025
Die folgende Karte zeigt mit roter Farbe gekennzeichnet diejenigen Gebiete der Ukraine, welche 
aktuell unter der Kontrolle Russlands stehen (ISW 22.6.2025).
Von Russland kontrollierte Gebiete der Ukraine (rot markiert) (Stand 22.6.2025)
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Quelle 4: ISW 22.6.2025
Quellen
■ AA - Auswärtiges Amt [Deutschland] (14.10.2024): Ukraine: Reisewarnung/Ausreiseaufforderung 
(Reisewarnung), https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/ukraine-node/ukrainesicherh
eit/201946, Zugriff 13.6.2025
■ ACLED - Armed Conflict Location and Event Data (6.2025): Data Export Tool, https://acleddata.co
m/data-export-tool/, Zugriff 23.6.2025
■ BMEIA - Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten [Österreich] 
(16.6.2025): Reiseinformation - Ukraine, https://www.bmeia.gv.at/reise-services/reiseinformation/l
and/ukraine, Zugriff 23.6.2025
■ CoE-PACE - Council of Europe - Parliamentary Assembly (22.6.2023): Political consequences of 
the Russian Federation’s war of aggression against Ukraine (Resolution 2506), https://pace.coe.int
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■ EDA - Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten [Schweiz] (10.4.2025): Rei­
sehinweise für Ukraine, https://www.eda.admin.ch/countries/ukraine/de/home/reisehinweise/vor-ort
.html#eda7d6d23, Zugriff 23.6.2025
■ EPEK UKRA - Erlass des Präsidenten: Einführung des Kriegsrechts [Ukraine] (19.4.2025): Указ 
Президента України: Про введення воєнного стану в Україні [Erlass des Präsidenten der Ukraine: 
Über die Einführung des Kriegsrechts in der Ukraine], https://zakon.rada.gov.ua/laws/show/64/202
2#Text, Zugriff 20.5.2025
■ GOV.UK - Government Digital Service [United Kingdom] (13.5.2025): Foreign travel advice - Ukraine 
- Warnings and insurance, https://www.gov.uk/foreign-travel-advice/ukraine, Zugriff 23.6.2025
■ ISW - Institute for the Study of War (22.6.2025): Interactive Map: Russia’s Invasion of Ukraine, 
https://storymaps.arcgis.com/stories/36a7f6a6f5a9448496de641cf64bd375, Zugriff 23.6.2025
■ OHCHR - Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (12.6.2025): Ukraine - 
Protection of Civilians in Armed Conflict — May 2025 Update, https://ukraine.un.org/sites/default/files/
2025-06/Ukraine - protection of civilians in armed conflict (May 2025)_ENG.pdf, Zugriff 16.6.2025
■ OHCHR - Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (12.12.2023): Report 
on the human rights situation in Ukraine, 1 August to 30 November 2023, https://www.ohchr.org/site
s/default/files/2023-12/23-12-12-OHCHR-37th-periodic-report-ukraine-en.pdf , Zugriff 20.6.2024
■ OSAC - Overseas Security Advisory Council [USA] (27.9.2024): Ukraine Country Security Report, 
https://www.osac.gov/Content/Report/c227e7ce-c15a-4160-b0d3-1cb077d02830 , Zugriff 2.6.2025
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■ UIUKU - Unabhängige Internationale Untersuchungskommission zur Ukraine (19.3.2025): Report 
of the Independent International Commission of Inquiry on Ukraine to the Human Rights Council 
(A/HRC/58/67), https://www.ohchr.org/sites/default/files/documents/hrbodies/hrcouncil/sessions-r
egular/session58/advance-version/a-hrc-58-67-auv-en.pdf , Zugriff 20.5.2025
■ UNGA - United Nations General Assembly (18.3.2022): Resolution adopted by the General Assembly 
on 2 March 2022: Aggression against Ukraine (A/RES/ES-11/1), https://daccess-ods.un.org/access
.nsf/Get?OpenAgent&DS=A/RES/ES-11/1&Lang=E, Zugriff 31.1.2024
■ USDOS - United States Department of State [USA] (14.11.2024): Ukraine Travel Advisory, https:
//travel.state.gov/content/travel/en/traveladvisories/traveladvisories/ukraine-travel-advisory.html , 
Zugriff 23.6.2025
■ YSPH - Yale School of Public Health (3.12.2024): Russia’s Systematic Program of Coerced Adoption 
and Fostering of Ukraine’s Children, https://files-profile.medicine.yale.edu/documents/a7cf7b6a-3
418-4e74-a716-3f049323d728 , Zugriff 3.6.2025
4 Rechtsschutz / Justizwesen
Letzte Änderung 2021-10-15 08:46
Die ukrainische Verfassung sieht eine unabhängige Justiz vor (USDOS 30.3.2021a; vgl. WR 
1.1.2020), die Gerichte sind aber weiterhin ineffizient und anfällig für politischen Druck sowie Kor­
ruption (USDOS 30.3.2021a; vgl. UA 10.9.2020). Das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Justiz 
ist gering. Trotz der Bemühungen um eine Reform der Justiz und der Generalstaatsanwalt­
schaft ist Korruption bei Richtern und Staatsanwälten weiterhin verbreitet. Zivilgesellschaftliche 
Gruppen bemängeln weiterhin die schwache Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Judika­
tive. Einige Richter behaupten Druckausübung durch hochrangige Politiker. Einige Richter und 
Staatsanwälte lassen sich Berichten zufolge bestechen. Andere Faktoren, welche das Recht 
auf ein faires Verfahren behindern, sind beispielsweise langwierige Gerichtsverfahren, insbe­
sondere bei Verwaltungsgerichten, unterfinanzierte und personell dürftig ausgestattete Gerichte 
und fehlende Möglichkeiten, gerichtliche Entscheidungen durchzusetzen (USDOS 30.3.2021a).
Die ukrainische Justizreform trat im September 2016 in Kraft, womit der langjährige Prozess 
der Implementierung der Reform begonnen hat. Bereits 2014 startete ein umfangreicher Er­
neuerungsprozess mit der Annahme eines Lustrationsgesetzes, welches u.a. die Entlassung 
aller Gerichtspräsidenten sowie die Erneuerung der Selbstverwaltungsorgane der Richterschaft 
vorsah. Eine im Februar 2015 angenommene Gesetzesänderung zur „ Sicherstellung des Rech­
tes auf ein faires Verfahren“ sieht auch eine Erneuerung der gesamten Richterschaft anhand 
einer individuellen qualitativen Überprüfung („ re-attestation“) aller Richter vor, welche jedoch von 
der Zivilgesellschaft als teils unzureichend kritisiert wurde. Bislang wurden laut Informationen 
ukrainischer Zivilgesellschaftsvertreter rund 2.000 der insgesamt 8.000 in der Ukraine tätigen 
Richter diesem Prozess unterzogen, wobei rund 10% entweder von selbst zurücktraten oder bei 
der Prozedur durchfielen. Ein wesentliches Element der Justizreform ist auch der vollständig 
neu gegründete Oberste Gerichtshof, welcher am 15. Dezember 2017 seine Arbeit aufnahm. 
Allgemein ist der umfassende Erneuerungsprozess der Richterschaft jedoch weiterhin in Gange 
und schreitet nur langsam voran. Die daraus resultierende häufige Unterbesetzung der Gerichte 
führt teilweise zu Verfahrensverzögerungen. Von internationaler Seite wurde die Annahme der 
weitreichenden Justizreform weitgehend begrüßt (ÖB 5.2021).
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2014 wurde auch eine umfassende Reform der Staatsanwaltschaft in Gang gesetzt. In erster 
Linie ging es dabei auch darum, das schwer angeschlagene Vertrauen in die Institution wie­
derherzustellen, weshalb ein großer Teil dieser Reform auch eine Erneuerung des Personals 
vorsieht. Im Juli 2015 begann die vierstufige Aufnahmeprozedur für neue Mitarbeiter der Gene­
ralstaatsanwaltschaft. Durchgesetzt haben sich in erster Linie Kandidaten, welche bereits in der 
Generalstaatsanwaltschaft Erfahrung gesammelt hatten. Weiters wurde der Generalstaatsan­
waltschaft ihre Funktion als allgemeine Aufsichtsbehörde in Folge einer Gesetzesreform 2014 
und der Justizreform 2016 auf Verfassungsebene entzogen. In einer ersten Phase wurde die 
Struktur der Staatsanwaltschaft verschlankt, indem die über 600 Bezirksstaatsanwaltschaften 
auf 178 reduziert wurden. 2017 wurden mit dem Staatsanwaltschaftsrat („ council of prosecu­
tors“) und der Qualifikations- und Disziplinarkommission neue Selbstverwaltungsorgane der 
Staatsanwaltschaft geschaffen. Es gab bereits erste Disziplinarstrafen zu Entlassungen. Unter­
suchungen gegen die Führungsebene der Staatsanwaltschaft wurden jedoch vorerst vermieden. 
Auch eine spezialisierte Antikorruptions-Staatsanwaltschaft wurde geschaffen. Diese Reformen 
wurden vor allem wegen der mangelnden personellen Erneuerung der Staatsanwaltschaft kriti­
siert. Auch erhöhte die Reform die Belastung der Staatsanwälte, welche im Durchschnitt je 100 
Strafverfahren gleichzeitig bearbeiten, was zu einer Senkung der Effektivität der Institution bei­
trägt. Allgemein bleibt, trotz einer signifikanten Reduktion der Anzahl der Staatsanwälte, diese 
im europäischen Vergleich enorm hoch, jedoch ineffizient auf die zentrale, regionale und lokale 
Ebene verteilt (ÖB 5.2021).
Die jüngsten Reforminitiativen, welche sich gegen korrupte und politisierte Gerichte wenden, 
sind ins Stocken geraten oder blieben hinter den Erwartungen zurück (FH 3.3.2021a; vgl. UA 
10.9.2020). Das Hohe Anti-Korruptionsgericht, welches im Jahr 2019 geschaffen wurde, sprach 
im Jahr 2020 Urteile gegen mehrere hochrangige Beamte aus. Obwohl es Garantien für ein 
ordnungsgemäßes Verfahren gibt, können Personen mit finanziellen Mitteln und politischem 
Einfluss in der Praxis einer Strafverfolgung wegen Fehlverhaltens entgehen (FH 3.3.2021a). 
Strafverfolgungs- und Strafzumessungspraxis orientieren sich an westeuropäischen Standards. 
Untersuchungshaft wird nach umfassender Reform des Strafverfahrensrechts (ausgerichtet an 
deutschen Vorbildern) erkennbar seltener angeordnet als früher (AA 30.5.2021). Ca. 37% der 
Gefangenen in der Ukraine sind Untersuchungshäftlinge (Stand 30.7.2020) (WPB o.D.; vgl. FH 
3.3.2021a).
Quellen:
■ AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (30.5.2021): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Ukraine (Stand: Februar 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2053303/Ausw%C3
%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_
Ukraine_%28Stand_Februar_2021%29%2C_30.05.2021.pdf, Zugriff 5.7.2021
■ FH – Freedom House (3.3.2021a): Freedom in the World 2021 - Ukraine, https://www.ecoi.net/de/
dokument/2046545.html, Zugriff 5.7.2021
■ ÖB – Österreichische Botschaften [Österreich] (5.2021): Asylländerbericht - Ukraine, https://www.
ecoi.net/en/file/local/2055500/UKRA_%C3%96B_BERICHT_2020_05.docx, Zugriff 9.7.2021
■ UA – Ukraine-Analysen (Nr. 238) / Maria Popova und Mykhailo Zhernakov (10.9.2020): Das Trugbild 
vom Durchbruch zum Rechtsstaat: Justizreform nach der Revolution der Würde, https://laender-a
nalysen.de/ukraine-analysen/238/UkraineAnalysen238.pdf, Zugriff 26.7.2021
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■ USDOS – US Department of State [USA] (30.3.2021a): 2020 Country Report on Human Rights 
Practices - Ukraine, https://www.ecoi.net/de/dokument/2048176.html, Zugriff 5.7.2021
■ WPB – World Prison Brief (o.D.): World Prison Brief Data: Ukraine – Overview, https://www.prisonst
udies.org/country/ukraine, Zugriff 22.7.2021
■ WR – Werchowna Rada [Parlament] [Ukraine] (1.1.2020): Конституція України [Verfassung der 
Ukraine] (in der Fassung vom 1.1.2020), https://zakon.rada.gov.ua/laws/show/254%D0%BA/96-%
D0%B2%D1%80#Text, Zugriff 12.7.2021 
5 Sicherheitsbehörden
Letzte Änderung 2025-06-26 07:41
In Einklang mit dem Kriegsrechtsgesetz wurden in der Ukraine temporäre Militärverwaltungen 
eingerichtet (KRG UKRA 14.5.2025; vgl. ORF 23.1.2024). Militärverwaltungen sind staatliche 
Organe und verfolgen unter anderem den Zweck, die Funktionsfähigkeit der Verfassung und 
der Gesetze zu gewährleisten; außerdem Maßnahmen für die Verteidigung, den Zivilschutz, 
für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, den Schutz der kritischen Infrastruktur sowie für die 
Bewahrung der Rechte, Freiheiten und der gesetzlichen Interessen der Bürger zu treffen und 
umzusetzen (KRG UKRA 14.5.2025).
Das Innenministerium ist für die innere Sicherheit und Ordnung zuständig. Das Ministerium 
beaufsichtigt das Personal der Polizei und anderer Gesetzesvollzugsbehörden. Der Sicher­
heitsdienst der Ukraine (SBU) ist für die Staatssicherheit im weiten Sinne, den nicht-militäri­
schen Nachrichtendienst sowie für Fragen der Spionageabwehr und Terrorismusbekämpfung 
zuständig. Das Innenministerium untersteht dem Ministerkabinett, und der SBU ist direkt dem 
Präsidenten unterstellt. Der Staatliche Grenzschutzdienst ist dem Innenministerium unterstellt 
und setzt staatliche Vorgaben hinsichtlich Grenzsicherheit um. Der dem Innenministerium un­
terstellte Staatliche Migrationsdienst setzt die staatliche Politik in Bezug auf Migration, Staats­
bürgerschaft und Registrierung von Flüchtlingen und anderen Migranten um. Zivile Behörden 
üben im Allgemeinen in den von der Regierung kontrollierten Gebieten eine effektive Kontrolle 
über die Sicherheitskräfte aus (OSAC 27.9.2024).
Interne Kontrollmechanismen und -verfahren weisen Mängel auf. Es fehlen transparente und 
leistungsorientierte Einstellungs- und Auswahlverfahren für leitende Positionen innerhalb der 
Nationalpolizei und des Staatlichen Ermittlungsbüros (EC 30.10.2024). Das Staatliche Ermitt­
lungsbüro ist mit vorgerichtlichen Untersuchungen befasst (SEB UKRA o.D.a) und führt Ermitt­
lungen gegen hochrangige Amtsträger durch, beispielsweise gegen frühere Präsidenten der 
Ukraine (SEB UKRA o.D.b). Innerhalb der Nationalpolizei wurde eine Abteilung für Menschen­
rechtsmonitoring geschaffen. Zu den Zielen dieser Abteilung gehört es zu kontrollieren, ob die 
Polizei bei ihrer Tätigkeit Menschenrechte und grundlegende Freiheiten beachtet und einhält 
(EC 8.11.2023). Aktuell wird die Nationalpolizei von Wyhiwsky Iwan Mychajlowytsch geleitet (NP 
UKRA o.D.).
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Quellen
■ EC - Europäische Kommission (30.10.2024): Commission Staff Working Document - Ukraine 
2024 Report, https://enlargement.ec.europa.eu/document/download/1924a044-b30f-48a2-99c1-
50edeac14da1_en?filename=Ukraine Report 2024.pdf, Zugriff 19.5.2025
■ EC - Europäische Kommission (8.11.2023): Commission Staff Working Document - Ukraine 2023 Re­
port, https://neighbourhood-enlargement.ec.europa.eu/document/download/bb61ea6d-dda6-4117-
9347-a7191ecefc3f_en?filename=SWD_2023_699 Ukraine report.pdf, Zugriff 20.6.2024
■ KRG UKRA - Kriegsrechtsgesetz [Ukraine] (14.5.2025): ЗАКОН УКРАЇНИ: Про правовий режим 
воєнного стану [Gesetz der Ukraine: Über das Kriegsrechtssystem], https://zakon.rada.gov.ua/la
ws/show/389-19#Text, Zugriff 19.5.2025
■ NP UKRA - Nationalpolizei [Ukraine] (o.D.): Керівництво Національної поліції [Leitung der Natio­
nalpolizei], https://www.npu.gov.ua/persons, Zugriff 19.5.2025
■ ORF - Österreichischer Rundfunk (23.1.2024): Tote bei russischen Angriffen auf Kiew und Charkiw, 
https://orf.at/stories/3346501, Zugriff 10.6.2024
■ OSAC - Overseas Security Advisory Council [USA] (27.9.2024): Ukraine Country Security Report, 
https://www.osac.gov/Content/Report/c227e7ce-c15a-4160-b0d3-1cb077d02830 , Zugriff 2.6.2025
■ SEB UKRA - Staatliches Ermittlungsbüro [Ukraine] (o.D.a): Про Бюро - Хто ми і як ми працюємо 
[Über das Büro – Wer wir sind und wie wir arbeiten], https://dbr.gov.ua/khto-mi-i-yak-mi-pracyuemo , 
Zugriff 5.6.2025
■ SEB UKRA - Staatliches Ermittlungsbüro [Ukraine] (o.D.b): Про Бюро - Підслідність [Über das Büro 
- Zuständigkeiten], https://dbr.gov.ua/pidslidnist, Zugriff 5.6.2025
6 Folter und unmenschliche Behandlung
Letzte Änderung 2025-06-26 07:41
Gemäß der Verfassung sind Folter, grausame, unmenschliche oder entwürdigende Behandlung 
oder Strafe verboten (Verfassung UKRA 1.1.2020). Das Strafgesetzbuch sieht für Folter Frei­
heitsentzug von drei bis sechs Jahren vor. Das Strafmaß erhöht sich auf fünf bis zehn Jahre 
Freiheitsentzug, wenn die Tat wiederholt begangen wurde, durch eine Personengruppe oder mit 
dem Motiv von ethnischer, nationaler oder religiöser Intoleranz. Wird die Tat von einem staat­
lichen Vertreter verübt, beträgt das Strafmaß zwischen sieben und zwölf Jahren (StGB UKRA 
7.6.2025). Die Ukraine hat im Jahr 1987 die UN-Anti-Folter-Konvention (CAT) ratifiziert und 2006 
deren Zusatzprotokoll (OHCHR o.D.). Im Jahr 1997 hat die Ukraine die Anti-Folter-Konvention 
des Europarats ratifiziert. Insgesamt stattete das Anti-Folter-Komitee des Europarats (CPT) der 
Ukraine bisher 18 Besuche ab (CoE 6.2025). Der letzte Besuch fand im Mai/Juni 2025 statt 
(CoE 6.6.2025).
Trotz diverser (darunter rechtlicher) Verbesserungen geben Folter und Misshandlungen in ukrai­
nischen Haftanstalten weiterhin Anlass zur Besorgnis (EC 30.10.2024). Es wird über mehrere 
Fälle von unmenschlicher Behandlung verletzter russischer Soldaten, begangen von ukraini­
schen Streitkräften, berichtet (UIUKU 19.3.2025). Dokumentiert sind außerdem Fälle von Folter 
und Misshandlungen russischer Kriegsgefangener während der ersten Phasen der Gefangen­
schaft (HRW 16.1.2025).
Folter und unmenschliche Behandlung, begangen von Russland in der Ukraine
Der Krieg in der Ukraine verursacht massive Menschenrechtsverletzungen und Verstöße ge­
gen das humanitäre Völkerrecht (OHCHR 12.12.2023; vgl. UIUKU 19.3.2025). Von russischen 
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Streitkräften werden willkürliche Angriffe verübt, welche Tod und Verwundung von Zivilisten zur 
Folge haben (UIUKU 20.10.2023). Zahlreiche Zivilisten wurden durch den Krieg getötet (UIUKU 
19.3.2025). Die meisten Opfer unter der Zivilbevölkerung sind auf Angriffe mit Explosivwaf­
fen zurückzuführen, welche auch Wohngebäude, Spitäler, Schulen usw. beschädigen (HRW 
16.1.2025). Vertreter von russischen Behörden verüben Kriegsverbrechen, beispielsweise Tö­
tung ukrainischer Kriegsgefangener, Foltermethoden wie systematische sexuelle Gewaltverbre­
chen (Vergewaltigung usw.) sowie Deportationen von Zivilisten (UIUKU 19.3.2025), darunter 
die Deportation ukrainischer Kinder (YSPH 3.12.2024). Gemäß OHCHR wurden mehr als 150 
Zivilisten im Schnellverfahren in von russischen Streitkräften kontrollierten Gebieten hingerichtet 
(OHCHR 31.12.2024). Von russischen Behörden werden Folter und erzwungenes Verschwin­
denlassen als weitverbreitete und systematische Angriffe auf die Zivilbevölkerung angewandt 
(UIUKU 19.3.2025). Ukrainische Kriegsgefangene berichten über weitverbreitete Anwendung 
von Folter zur Gewinnung von Geständnissen und Zeugenaussagen (OHCHR 12.12.2023). In 
von Russland besetzten ukrainischen Gebieten werden viele inhaftierte Zivilisten gefoltert und 
misshandelt. Grundlegende Freiheiten werden missachtet (OHCHR 31.12.2024).
Quellen
■ CoE - Council of Europe (6.6.2025): Council of Europe anti-torture Committee visits Ukraine, https:
//www.coe.int/en/web/cpt/-/council-of-europe-anti-torture-committee-visits-ukraine , Zugriff 
13.6.2025
■ CoE - Council of Europe (6.2025): The CPT and Ukraine, https://www.coe.int/en/web/cpt/ukraine , 
Zugriff 13.6.2025
■ EC - Europäische Kommission (30.10.2024): Commission Staff Working Document - Ukraine 
2024 Report, https://enlargement.ec.europa.eu/document/download/1924a044-b30f-48a2-99c1-
50edeac14da1_en?filename=Ukraine Report 2024.pdf, Zugriff 19.5.2025
■ HRW - Human Rights Watch (16.1.2025): World Report 2025 - Ukraine, https://www.ecoi.net/de/do
kument/2120127.html, Zugriff 20.5.2025
■ OHCHR - Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (o.D.): Ukraine - Status 
of Ratification - Interactive Dashboard, https://indicators.ohchr.org, Zugriff 12.6.2025
■ OHCHR - Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (31.12.2024): Report 
on the human rights situation in Ukraine, 1 September to 30 November 2024, https://www.ohchr.org/
sites/default/files/documents/countries/ukraine/2024-12-31-pr41-ukraine-en.pdf , Zugriff 20.5.2025
■ OHCHR - Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (12.12.2023): Report 
on the human rights situation in Ukraine, 1 August to 30 November 2023, https://www.ohchr.org/site
s/default/files/2023-12/23-12-12-OHCHR-37th-periodic-report-ukraine-en.pdf , Zugriff 20.6.2024
■ StGB UKRA - Strafgesetzbuch [Ukraine] (7.6.2025): Кримінальний кодекс України [Strafgesetzbuch 
der Ukraine], https://zakon.rada.gov.ua/laws/show/2341-14#Text, Zugriff 12.6.2025
■ UIUKU - Unabhängige Internationale Untersuchungskommission zur Ukraine (19.3.2025): Report 
of the Independent International Commission of Inquiry on Ukraine to the Human Rights Council 
(A/HRC/58/67), https://www.ohchr.org/sites/default/files/documents/hrbodies/hrcouncil/sessions-r
egular/session58/advance-version/a-hrc-58-67-auv-en.pdf , Zugriff 20.5.2025
■ UIUKU - Unabhängige Internationale Untersuchungskommission zur Ukraine (20.10.2023): Report 
of the Independent International Commission of Inquiry on Ukraine to the UN General Assembly 
(Advance Unedited Version; A/78/540), https://www.ohchr.org/sites/default/files/documents/hrbodi
es/hrcouncil/coiukraine/A-78-540-AEV.pdf , Zugriff 20.6.2024
■ Verfassung UKRA - Verfassung [Ukraine] (1.1.2020): Конституція України [Verfassung der Ukraine], 
https://zakon.rada.gov.ua/laws/show/254к/96-вр#Text, Zugriff 11.6.2024
■ YSPH - Yale School of Public Health (3.12.2024): Russia’s Systematic Program of Coerced Adoption 
and Fostering of Ukraine’s Children, https://files-profile.medicine.yale.edu/documents/a7cf7b6a-3
418-4e74-a716-3f049323d728 , Zugriff 3.6.2025
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7 Korruption
Letzte Änderung 2021-10-18 15:34
Die Gesetze sehen strafrechtliche Sanktionen für Korruption vor, aber die Behörden setzen 
die gesetzlichen Vorgaben nicht effektiv um. Viele Beamte sind ungestraft korrupt, weniger in 
der Regierung, jedoch auf allen Ebenen der Exekutive, Legislative und der Justizbehörden. 
Trotz Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption durch die Regierung bleibt Korruption ein 
ernsthaftes Problem für Bürger und Unternehmen (USDOS 30.3.2021a; vgl. FH 3.3.2021a).
Korruption ist in der Ukraine weit verbreitet und stellt seit vielen Jahren ein inhärentes Pro­
blem dar. Korruption war ein zentrales Thema während der Proteste in Kiew im Herbst/Winter 
2013/2014, welche im Februar 2014 mit einem Regimewechsel endeten. In den Jahren 2014 
und 2015 wurden im Rahmen einer nationalen Antikorruptionsstrategie mehrere neue Gremien 
zur Bekämpfung der Korruption auf verschiedenen Ebenen des Regierungsapparats eingerich­
tet. Darüber hinaus wurden Reformen in Polizei und Justiz eingeleitet, welche beide stark von 
Korruption befallen waren. Es existiert je nach Zuständigkeitsbereich eine Reihe von Stellen, 
welche Korruptionsfälle untersuchen und strafrechtlich verfolgen (Landinfo 2.3.2020; vgl. UA 
27.11.2020). Bis vor Kurzem gab es keine separaten Gesetze zum Schutz von Informanten, 
weshalb viele Bürger Korruption nicht anzeigen wollten. Im Jänner 2020 trat ein neues bzw. ge­
ändertes Gesetz zum Schutz von Informanten bezüglich Korruption in Kraft (Landinfo 2.3.2020; 
vgl. ÖB 5.2021).
Das Hohe Antikorruptionsgericht (HACC) nahm im Jahr 2019 seine Arbeit auf. Mit der Schaf­
fung des HACC wurde das System der Organe des Landes zur Bekämpfung der Korruption auf 
höheren Ebenen vervollständigt. Das HACC ergänzt die zwei zuvor geschaffenen Antikorrup­
tionsbehörden, das Nationale Antikorruptionsbüro (NABU) und die Sonderstaatsanwaltschaft 
für Korruptionsbekämpfung (SAPO) (USDOS 30.3.2021a; vgl. UA 27.11.2020). Die neuen un­
abhängigen Antikorruptionsbehörden sehen sich politischem Druck durch Antireformeliten und 
Oligarchen ausgesetzt, was das Vertrauen der Öffentlichkeit untergräbt, Bedenken hinsichtlich 
des Engagements der Regierung im Kampf gegen die Korruption aufkommen ließ und die Zu­
kunftsfähigkeit der Institutionen bedroht (USDOS 30.3.2021a). Mit der Errichtung des Hohen 
Antikorruptionsgerichts wurde der Aufbau des institutionellen Rahmens für die Bekämpfung der 
endemischen Korruption abgeschlossen (AA 30.5.2021). Im ersten Jahr seiner Tätigkeit fällte 
das HACC 20 Urteile, davon 19 Schuldsprüche (darunter 9 Haftstrafen) und einen Freispruch. 
Mit Stand September 2020 war das HACC im Besitz von 756 Millionen UAH (27 Millionen USD) 
an Kautionsgeldern, was mehr als dem Doppelten des Jahresbudgets des HACC entspricht 
(USDOS 30.3.2021a). Das NABU untersucht derzeit 986 Fälle von Großkorruption (ACAC o.D.). 
Antikorruptionsbehörden waren wiederholt in politisch aufgeladene Konflikte mit anderen staat­
lichen Stellen und gewählten Vertretern verwickelt (FH 3.3.2021a).
Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass öffentlich Bedienstete elektronische Einkommens- und Aus­
gabenerklärungen vorlegen müssen und dass diese öffentlich eingesehen werden dürfen. Die 
Nicht-Vorlage von Erklärungen oder die Einreichung von Falscherklärungen steht unter Strafe. 
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Die Nationale Behörde für Korruptionsprävention (NAPC) ist für die Überprüfung dieser Finan­
zerklärungen und auch für die Kontrolle der Parteienfinanzierung zuständig. Beobachter stellen 
jedoch zunehmend infrage, ob die NAPC die Fähigkeit und Unabhängigkeit besitzt, diese Funkti­
on zu erfüllen (USDOS 30.3.2021a; vgl. ÖB 5.2021, FH 3.3.2021a). Im Oktober 2020 befand das 
Verfassungsgericht, dass Teile des Gesetzes über finanzielle Offenlegung verfassungswidrig 
seien, und entzog der NAPC den Großteil ihrer Befugnisse. Dadurch wurde ein Eckpfeiler der 
Antikorruptionsreform ausgehebelt. Infolge der Entscheidung des Verfassungsgerichts brach 
das Nationale Antikorruptionsbüro 110 Verfahren zu Falscherklärungen ab, und das Hohe Anti­
korruptionsgericht stoppte 17 laufende Gerichtsverfahren. Im Dezember 2020 verabschiedete 
das Parlament gesetzliche Vorgaben zur Wiedereinführung des Vermögenserklärungssystems, 
und Präsident Selenskij stimmte diesem später zu (USDOS 30.3.2021a; vgl. UA 27.11.2020, 
RFE/RL 27.3.2021). Das System der Vermögenserklärungen existiert weiter, die Befugnisse 
der Nationalen Behörde für Korruptionsprävention wurden wiederhergestellt, jedoch konnte die 
strafrechtliche Verantwortung für Falschangaben bislang nicht in vollem Ausmaß wiederher­
gestellt werden (ÖB 5.2021; vgl. FH 3.3.2021a). Die Zivilgesellschaft übt starken Druck aus, 
um die Korruptionsbekämpfung voranzutreiben (FH 3.3.2021a). Der Präsident der Ukraine, hat 
sich vor allem den Kampf gegen die Korruption auf die Fahnen geschrieben (AA 30.5.2021; vgl. 
BAMF 2.11.2020).
In den vergangenen Jahren hat die Ukraine Fortschritte bei der Förderung der Transparenz 
erzielt, zum Beispiel durch die Verpflichtung der Banken, die Identität ihrer Eigentümer zu veröf­
fentlichen (FH 3.3.2021a). Auch die Einführung eines neuen öffentlichen Beschaffungssystems 
(ProZorro) hat zur Transparenzsteigerung beigetragen (EN 15.4.2021). Korruption bleibt im Wirt­
schaftsbereich ein ernstzunehmendes Problem (AC 19.6.2021) und auch im Gesundheitssektor 
(EASO 2.2021). Trotz der Bemühungen um eine Reform des Justizwesens und der Gene­
ralstaatsanwaltschaft bleibt Korruption unter Richtern und Staatsanwälten verbreitet (USDOS 
30.3.2021a; vgl. EN 15.4.2021).
Gemäß dem Corruption Perceptions Index 2020 von Transparency International wird die Ukrai­
ne mit 33 von 100 Punkten bewertet (0=sehr korrupt, 100=sehr wenig korrupt). Ukraine liegt auf 
Rang 117 von 180 untersuchten Staaten, gleichauf mit beispielsweise Sierra Leone und Sambia. 
(Der Corruption Perceptions Index misst das von Experten und Geschäftsleuten wahrgenom­
mene Korruptionsniveau im öffentlichen Sektor.) (TI 2021).
Quellen:
■ AA – Auswärtiges Amt [Deutschland] (30.5.2021): Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante 
Lage in der Ukraine (Stand: Februar 2021), https://www.ecoi.net/en/file/local/2053303/Ausw%C3
%A4rtiges_Amt%2C_Bericht_%C3%BCber_die_asyl-_und_abschiebungsrelevante_Lage_in_der_
Ukraine_%28Stand_Februar_2021%29%2C_30.05.2021.pdf, Zugriff 5.7.2021
■ AC – Atlantic Council / Willem Buiter (19.6.2021): Ukraine’s choice: corruption or growth, https:
//www.atlanticcouncil.org/blogs/ukrainealert/ukraines-choice-corruption-or-growth/ , Zugriff 
16.7.2021
■ ACAC – Anti-Corruption Action Centre (o.D.): реальність — результати: Ключові результати нашої 
роботи [Realität - Resultate: Zentrale Ergebnisse unserer Tätigkeit], https://antac.org.ua/,  Zugriff 
16.7.2021
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