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Seite 39 – da2024
Auskunft nach dem Inform… Bundesministerium für In…39 von 157 Fremde und Asyl, BFA, früher Bundesasylamt; bzw. Bundesverwaltungsgericht, früher Unabhängiger Bundesasylsenat/Asylgerichtshof) über die Zuerkennung (entspricht den Erläuterungen zum Gesetz) • Die graue Karte dokumentiert die Rechtmäßigkeit des Aufenthaltes im Bundesgebiet. Fällen, in denen die vorgelegte Karte abgelaufen ist oder eine Unsicherheit hinsichtlich einer möglichen -
Seite 32 – da2024
Auskunft nach dem Inform… Bundesministerium für In…32 von 157 Weiters ist darauf hinzuweisen, dass die Aktualität der bereits in den Büchern angegebenen und muss schriftlich erfolgen. 1.1.3 Datenverkehr Zu unterscheiden ist der Datenverkehr zwischen den Personenstandsbehörden und den Vertretungsbehörden im Ausland, und die externe Datenübermittlung, bzw Rechtliche Grundlage ist das PStG 2013, in dem das Datenmodell und die Verwendung der Daten des ZPR in den §§ 46 ff geregelt wird, sowie die PStG -DV 2013, das DSG (Datenschutz- Anpassungsgesetz 2018, -
Seite 63 – da2024
Auskunft nach dem Inform… Bundesministerium für In…. ; 1.1.15.1.1.1; 1.1.16 Nacherfassung Die rechtlichen Grundlagen finden sich in § 61 Abs. 2 und in den §§ 4, 5, 7, 30 und 32 PStG - DV. ) in das ZPR durch eine Personenstandsbehörde. ohne Mitteilungen (z.B. bei einer Auslandseheschließung oder -geburt aus dem Jahre 2000). • Nacherfassung: Manueller Übertrag von Eintragungen aus den Büchern in das ZPR. -
Seite 49 – da2024
Auskunft nach dem Inform… Bundesministerium für In…einigen Fällen auch durch den Buchstaben hindurch. derartigen Sachverhalten sind die (aktuell) Betroffenen zu verständigen, rechtlich zu be raten und in Der Unterstrich (Makron) zählt weder zu den Buchstaben noch zu den diakritischen Zeichen, und ist daher Zulässigkeit der Eintragung von gebräuchlichen Vornamen, zusammengesetzte Vornamen und mit Bindestrich verbundene BMI - VA1200/107-III/2/2008“ wurde Folgendes festgelegt (aktualisiert in Bezug auf die Rechtsgrundlage -
Seite 41 – da2024
Auskunft nach dem Inform… Bundesministerium für In…Flüchtlinge handelt – wenden sich an ihre zuständige Botschaft oder direkt an das Standesamt ihres Heimatlandes Das Vorgehen ist in den sonstigen Angaben im ZPR zu begründen. Bei Vorlage von ausländischen Urkunden ist auf die entsprechende Beglaubigung gemäß § 293 Abs. 2 ZPO In Fällen von Konventionsflüchtlingen bzw. In derartigen Fällen ist jedenfalls ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, um den wahren Sachverhalt -
Seite 27 – da2024
Auskunft nach dem Inform… Bundesministerium für In…27 von 157 Hinsichtlich der Anordnung mehrerer akademischer Grade wir seitens des Bundesministeriums Ein Abgleich mit den Angaben bzgl. des akademischen Grades oder der Standesbezeichnung mit anderen Behörden Andere Meisterprüfungen nach anderen Rechtsgrundlagen fallen nicht unter diese Regelung. „Meister“ vor ihrem Namen in Kurzform („Mst.“ bzw. auch „Mst.in“ oder „Mst i n“) oder in vollem Wortlaut zu führen und deren Eintragung gleich einem akademischen Grad in amtlichen Urkunden (z.B .
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