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Seite 27 – da2024
Auskunft nach dem Inform… Bundesministerium für In…27 von 157 Hinsichtlich der Anordnung mehrerer akademischer Grade wir seitens des Bundesministeriums Ein Abgleich mit den Angaben bzgl. des akademischen Grades oder der Standesbezeichnung mit anderen Behörden Andere Meisterprüfungen nach anderen Rechtsgrundlagen fallen nicht unter diese Regelung. „Meister“ vor ihrem Namen in Kurzform („Mst.“ bzw. auch „Mst.in“ oder „Mst i n“) oder in vollem Wortlaut zu führen und deren Eintragung gleich einem akademischen Grad in amtlichen Urkunden (z.B .
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