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Auskunft nach dem Inform… Bundesministerium für In…12 von 157 1.1.1.4 Gemeindebediensteter Der Begriff „Gemeindebediensteter“ schließt bei der Besorgung der Aufgaben nach § 3 durch einen Gemeindeverband (Standesamtsverband) auch Personen ein, die in den Diensten dieses Verbandes stehen („Gemeindeverbandsbedienstete“). 1.1.1.5 Eingeschulte Personen Gemäß § 30 der PStG -DV 2013 sind für die elektronische Erfassung bereits in Personenstandsbüchern beurkundeter Bei dem Übertrag (Datenerfassung) werden von geschulten Personen bereits vorhandene Eintragungen in -
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Auskunft nach dem Inform… Bundesministerium für In…österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland ausgestellt, müssen die für diese Urkunden benötigten Daten bereits Inbox an das zuständige Standesamt (iSd § 35 Abs. 5; Anknüpfung Wohnsitz – Personenstandsfall – sonst Gemeinde -
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Auskunft nach dem Inform… Bundesministerium für In…Anwendbarkeit dieser Norm kann daher nur eine (bestehende) Verordnung des Landeshauptmannes für einen Gemeindeverband Die Bildung von neuen Standesamtsverbänden nach dem PStG ist jedenfalls bereits seit der Kundmachung -
Seite 14 – da2024
Auskunft nach dem Inform… Bundesministerium für In…Aus diesem Grund können bereits vorweg (Bescheid -) Beschwerden de r Abteilung III/A/5 – E-Government Inland (Hauptwohnsitz, Personenstandsfall ) und wenn kein Anknüpfungspunkt im Inland besteht, an die Gemeinde
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