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Seite 21 – da2024
Auskunft nach dem Inform… Bundesministerium für In…Werden Urkunden oder Nachweise mit den „aktuellen“ Orts - oder Länderbezeichnungen (z.B. für den Nachweis des Personenstandsfalles zu verwenden ist, können auch die aktuellen Orts- und Länderbezeichnungen Sollten im Rahmen der Nacherfassung Länderbezeichnungen im ZPR nicht abrufbar sein, ist mit der Clearingstelle Wohnanschrift einer Person sind die amtliche Gemeindebezeichnung, die Ortschaft oder der Gemeindebezirk, die Straße Ereignisses der Geburt bzw. der Totgeburt im Zentralen Personenstandsregister gibt es zwei Felder für
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