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Seite 47 – da2024
Auskunft nach dem Inform… Bundesministerium für In…Da somit zwei oder mehrere Behörden involviert sein können, ist in diesem Fall eine Mitteilung über Vor einer Vervollständigung der Eintragung ist jedenfalls das Einvernehmen mit der ursprünglich das Urkunden drucken herauszunehmen. Mit der Freigabe des Verfahrens ist die Verfahrensbehörde zuständiger Verantwortlicher im Sinne des In den sonstigen Angaben ist der Bescheid anzuführen. -
Seite 37 – da2024
Auskunft nach dem Inform… Bundesministerium für In…Ein mündliches Anbringen (siehe § 14 AVG) ist schriftlich aufzunehmen und vom Anzeigenden (Antragsteller entsprechender Bemühungen des Anzeigenden durch Urkunden nicht geführt werden, sind die getätigten Angaben unter den sonstigen Angaben als „laut eigenen Angaben“ zu vermerken. In derartigen Fällen ist eine rechtliche Zuordnung nach österr eichischem Recht vorzunehmen , und erst anschließend die Eintragung gesichert vorzunehmen.