Auskunftspflichtgesetz

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→ Offizieller Gesetzestext

"Die Organe des Bundes […] haben über Angelegenheiten ihres Wirkungsbereiches Auskünfte zu erteilen, soweit eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht dem nicht entgegensteht."

Das Österreichische Auskunftspflichtgesetz ist kein Informationsfreiheitsgesetz im eigentlichen Sinn, da nur Auskünfte, nicht Einsicht in Akten geregelt wurde sowie der Grundsatz der Amtsverschwiegenheit ihm übergeordnet ist.