Eine Anfrage stellen

Stellen Sie sich folgende Fragen

1. Welches konkrete politische Theme/welche konkrete politische Entscheidung interessiert mich?

2. Gibt es dazu Dokumente, die Informationen zur konkreten politischen/rechtlichen Ausgestaltung und/oder politischen Verantwortung enthalten?

3. Wo liegen diese Dokumente? Bei Parteien, beim Bundes- oder Landtagen, bei Ministerien oder bei Behörden?

4. Wurden diese Dokumente bereits veröffentlicht?

5. Wie kann ich diese Dokumente so präzise wie möglich beschreiben, selbst wenn ich sie gar nicht kenne oder wenn ich gar nicht weiß, ob es Dokumente gibt?

6. Kann ich die Suchanfrage eingrenzen, z.B. durch einen Zeitrahmen, bestimmte Organisationseinheiten oder Typen von Dokumenten?

7. Wen könnte die Existenz der Dokumente interessieren, wen ich sie erhalten habe? Journalisten, andere politische Parteien, Verbände und Nichtregierungsorganisationen, die zu dem Thema arbeiten?

Was muss ich bei der Formulierung meiner Anfrage beachten?

Kurze, konzentrierte Nachrichten machen es Behörden leichter nachvollziehbar, welche Informationen Sie wünschen. Das bedeutet im Gegenzug, dass Sie schneller eine Antwort erhalten. Bitte schließen Sie daher in Ihre Anfrage nur das Nötigste ein, so dass der beantwortenden Person schnell klar ist, welche Informationen Sie wünschen. Wir bitten Sie daher auch darauf zu verzichten, Ihre Anfrage zu begründen oder Argumente für den Zweck Ihrer Anfrage anzuführen.

Bitte verzichten Sie in Ihrer Anfrage außerdem auf Aussagen, die andere herabwürdigen oder beleidigen könnten. Sollten Sie in Ihrer Anfrage herabwürdigende oder beleidigende Aussagen treffen, müssen wir Ihre Anfrage aus rechtlichen Gründen (Betreiberhaftung, Persönlichkeitsrechte, allg. Straftatbestände) entfernen. Dies wäre für beide Seiten unangenehm.

Sollten Sie Informationen benötigen, um damit öffentlich zu argumentieren oder eine Kampagne anzutreiben, ist die Informationsfreiheit ein mächtiges Werkzeug. Auch wenn Sie diese Seite nicht unmittelbar verwenden dürfen, um Ihre Kampagne zu betreiben, möchten wir Sie dazu ermutigen, mit Hilfe dieser Seite die benötigten Informationen anzufragen. Wir ermutigen Sie zudem, Ihre Kampagne an einem anderen Ort zu betreiben - ein sehr wirksames und einfaches Mittel ist ein eigenes Weblog. Sie dürfen uns gerne auf Ihrer Kampagne verlinken, indem Sie Ihrer Anfrage eine Anmerkung hinzufügen. Sie können Anmerkungen machen, nachdem Sie Ihre Anfrage abgeschickt haben.

Wie schnell bekomme ich eine Antwort?

Laut Auskuntsfplichtsgesetz muss eine zuständige Behörde dem Antragsteller die Anfrage "ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber binnen acht Wochen nach Einlangen" beantworten.

Sie werden von FragDenStaat.at per E-Mail benachrichtigt, wenn Sie keine rechtzeitige Antwort erhalten haben. Sie können der Behörde dann eine Nachricht schicken, um sie an Ihren Antrag zu erinnern.

Was passiert, falls ich nie eine Antwort erhalte?

Es kommt vor, dass eine Behörde eine Anfrage einfach nicht erhalten hat. Sollten Sie nach Ablauf der Frist keine Antwort erhalten haben, lohnt es sich auf jeden Fall, bei der Behörde anzurufen und freundlich nachzufragen, ob die Anfrage angekommen ist.

Falls die Anfrage nicht angekommen ist, liegt das meistens an “Spam-Filtern”. Setzen Sie sich mit der Behörde in Verbindung und bitten Sie sie, dass E-Mails, die von Adressen @foi.fragdenstaat.at verschickt wurden, auf die Positivliste (“Whitelist”) gesetzt werden. Wenden Sie sich bitte zudem an uns: bei Bedarf verschicken wir jede generierte IFG-Anfrage erneut.

Sollten Sie trotz Ihrer Bemühungen noch kein Glück gehabt haben, können Sie um eine interne Nachforschung bei der Behörde bitten.

Wie sieht es mit der Weiterverwendbarkeit der erhaltenen Informationen aus?

In jedem Fall dürfen Sie Artikel über die erhaltenen Informationen schreiben oder sie zusammenfassen bzw. sie in Auszügen zitieren. Die Weiterverwendung als Ganzes ist allerdings je nach Bundesland und zutreffenden Gesetz unterschiedlich geregelt.

Kann ich Informationen über mich selbst oder andere Personen anfragen?

Nein. Hiervon raten wir ab, denn Anfragen, die mit Hilfe von fragdenstaat.at gemacht werden, sind öffentlich und unter dem Informationsfreiheitsgesetz erhoben. Das Gesetz sieht nicht vor, dass Zugang zu Informationen über ein Individuum gewährt wird.

Falls Sie feststellen, dass jemand persönliche Informationen in eine Anfrage eingearbeitet hat – auch unabsichtlich – setzen Sie sich bitte unverzüglich mit uns in Verbindung, damit wir diese Informationen entfernen können.

Kann ich meine Anfrage geheim halten – zumindest, bis ich meine Geschichte veröffentlicht habe?

fragdenstaat.at ist generell für öffentliche Anfragen ausgelegt. Allerdings können Sie Ihre Anfrage auch nicht-öffentlich stellen und erst zu einem späteren Zeitpunkt öffentlich schalten. Dazu müssen Sie im Anfrage-Formular den Haken bei dem Feld "Diese Anfrage ist öffentlich" abwählen.

Kann ich dieselbe Anfrage an eine Vielzahl von Behörden schicken?

Wir bitten Sie, eine erste Testversion Ihrer Anfrage an einige wenige Behörden zu verschicken. Deren Antworten werden Ihnen dabei helfen, Ihre Fragestellung zu optimieren. So bekommen Sie bessere Informationen, wenn Sie die Anfrage in einem zweiten Schritt an sämtliche Behörden schicken. Es gibt derzeit kein System für das gleichzeitige Verschicken einer Anfrage an mehrere Behörden, weswegen Sie die Anfrage manuell kopieren und jeweils erneut stellen müssen.

Ich habe außerhalb der Seite eine Anfrage gestellt. Wie kann ich sie ins Archiv hochladen?

Insbesondere in der Anfangszeit von FragdenStaat.at laden wir BürgerInnen dazu ein, uns ihre bereits anderweitig gestellten Informationsfreiheitsanfragen zu “spenden”. Dazu wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail an uns: info@fragdenstaat.at. Eine solche Einspeisung von Anfragen soll dazu dienen, auch anderen BürgerInnen zu zeigen, welche Anfragen in der Vergangenheit bereits gestellt wurden.

Allerdings möchten wir betonen, dass fragdenstaat.at kein Archiv sämtlicher anderweitig gestellten Anfragen sein soll, da wir die Richtigkeit von Quellen und Informationen nur Anfragen zusichern können, die originär über unsere Seite gestellt wurden.

Wie moderieren Sie Anmerkungen (Kommentare) zu den Fragen?

Kommentare auf fragdenstaat.at sollen NutzerInnen dabei helfen, die gewünschten Informationen zu erhalten bzw. ihnen Hinweise zu geben, an wen sie sich wenden können, um weiterzukommen. Wir behalten uns das Recht vor, andersartige Kommentare zu löschen.

Endlose und politische Diskussionen sind nicht erlaubt. Bitte verweisen Sie ggf. in ihrem Kommentar auf ein geeignetes externes Forum oder eine geeignete externe Kampagnenseite.