Nachstehende Antwort ist ausschließlich für den Auskunftswerber, Herrn Antragsteller/in, bestimmt und nicht für eine Veröffentlichung auf einem Internet-Portal:
Sehr geehrtAntragsteller/in
Zu Ihrer geschätzten Anfrage betreffend die ausgeschüttete Dividende der Salzburg AG an ihre Aktionäre wird Folgendes mitgeteilt:
Der Aktionär Land Salzburg verfügt über einen Aktienanteil von 42,56 %, der Aktionär Stadtgemeinde Salzburg verfügt über einen Kapitalanteil von 31,31 % an der Salzburg für Energie, Verkehr und Telekommunikation. Entsprechend dem Aktienanteil am Unternehmen wird der Anteil an der ausgeschütteten Dividende berechnet. Somit lag beispielsweise im Jahr 2013 der dem Land Salzburg zufließende Dividendenanteil bei 7,13 Mio. Euro.
Jahr ausgeschüttete Dividende, gesamt
2003 (für 2002) 3.628.900,00
2004 (für 2003) 4.930.300,00
2005 (für 2004) 5.522.200,00
2006 (für 2005) 6.392.600,00
2007 (für 2006) 23.096.600,00
2008 (für 2007)
8.339.400,00
2009 (für 2008) 9.941.900,00
2010 (für 2009) 21.100.000,00
2011 (für 2010) 21.100.000,00
2012 (für 2011) 28.000.000,00
2013 (für 2012) 16.762.000,00
Im Lichte von § 2 Abs 4 ADDSG-Gesetz wird darauf hingewiesen, dass aus dem veröffentlichten Jahresabschluss die Dividendenausschüttung ebenfalls abzuleiten ist, zumal jeweils 100 % des Bilanzgewinnes als Dividende ausgeschüttet wird.
Um Nachsicht für die verzögerte Beantwortung wird höflich gebeten, da sie die Folge eines internen Missverständnisses zwischen der hiesigen Finanzabteilung und der Landesamtsdirektion gewesen ist.
Mit freundlichen Grüßen