Abhören inländischer Kommunikation von fremden Staaten, insbesondere der USA

Anfrage an: Noch nicht bekannt

Vor einigen Wochen wurde bekannt, das unsere inländische Kommunikation von fremden Behörden und Geheimdiensten ohne Wissen von uns Bürgern abgehört wird.
Link mit Beispiellink: http://diepresse.com/home/politik/ausse…
Ich beantrage sämtliche Unterlagen die solche Maßnahmen bestätigen. Gibt es dazu eine Erlaubniss von Seiten der österreichischen Politik? Wie wird in Zukunft und ab wann genau dafür gesorgt das so etwas nicht mehr vorkommen kann?
Was hat das Verteidigungsministerium bisher für Maßnahmen ergriffen, um weitere bzw. alle fremden "Horchposten" zu finden und zu schließen?
Wenn ja, ist Ihnen schon bekannt welche daten genau ausspioniert wurden?

Warte auf Bestätigung der Behörde

  • Datum
    15. September 2013
  • Frist
  • 3 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem § 11 WIWG die Erteilung folgender Auskunft: Vor einige…
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Datum
15. September 2013 12:02
An
Empfängername
Status
Warte auf Antwort Nachricht wurde nicht gesendet
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem § 11 WIWG die Erteilung folgender Auskunft:
Vor einigen Wochen wurde bekannt, das unsere inländische Kommunikation von fremden Behörden und Geheimdiensten ohne Wissen von uns Bürgern abgehört wird. Link mit Beispiellink: http://diepresse.com/home/politik/aussenpolitik/1449358/Spionage_Horchposten-der-NSA-in-Waehring Ich beantrage sämtliche Unterlagen die solche Maßnahmen bestätigen. Gibt es dazu eine Erlaubniss von Seiten der österreichischen Politik? Wie wird in Zukunft und ab wann genau dafür gesorgt das so etwas nicht mehr vorkommen kann? Was hat das Verteidigungsministerium bisher für Maßnahmen ergriffen, um weitere bzw. alle fremden "Horchposten" zu finden und zu schließen? Wenn ja, ist Ihnen schon bekannt welche daten genau ausspioniert wurden?
Für den Fall der Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 12 WIWG-Gesetz. Sollten Kosten anfallen, bitte ich um vorherige Absprache. Ich bitte weiters um Informationen bezüglich eventuellen Bedingungen zur Weiterverwendung der in der Antwort enthaltenen Daten. Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in