Gemeinderatswahl

Welche Auflagen müssen mit welchem Stichtag erfüllt sein um mit einer Liste bzw. eigener Partei bei den Gemeinderatswahlen in Kärnten 2021 antreten zu dürfen.
Wie hoch ist das derzeitige Bruttogehalt eines Gemeinderatmitglieds in Klagenfurt im Vergleich zu einer kleinen Gemeinde wie Krumpendorf, und welche Zuwendungen, die aus öffentlicher Hand bezahlt werden, wie Sitzungsentgelte etc. erhält er außerdem wie oft jährlich?

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Mühen

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    7. August 2019
  • Frist
    2. Oktober 2019
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem § 2 K-ISG die Erteilung folgender Auskunft: Welche Auflag…
An Landesregierung Kärnten Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Gemeinderatswahl [#1779]
Datum
7. August 2019 19:38
An
Landesregierung Kärnten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem § 2 K-ISG die Erteilung folgender Auskunft:
Welche Auflagen müssen mit welchem Stichtag erfüllt sein um mit einer Liste bzw. eigener Partei bei den Gemeinderatswahlen in Kärnten 2021 antreten zu dürfen. Wie hoch ist das derzeitige Bruttogehalt eines Gemeinderatmitglieds in Klagenfurt im Vergleich zu einer kleinen Gemeinde wie Krumpendorf, und welche Zuwendungen, die aus öffentlicher Hand bezahlt werden, wie Sitzungsentgelte etc. erhält er außerdem wie oft jährlich? Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Mühen
Im Falle der Weigerung, diese Auskunft zu erteilen, erbitte ich um einen Bescheid im Sinne des K-ISG, um den Rechtsweg beschreiten zu dürfen. Sollten Kosten anfallen, bitte ich um vorherige Absprache. Ich bitte weiters um Informationen bezüglich Bedingungen zur Weiterverwendung der in der Antwort enthaltenen Daten. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Landesregierung Kärnten
Sehr geehrteAntragsteller/in Bezug nehmend auf Ihre Anfrage vom 7. August 2019, worin Sie Auskünfte nach dem K-IS…
Von
Landesregierung Kärnten
Betreff
AW: Gemeinderatswahl [#1779]
Datum
28. August 2019 09:34
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in Bezug nehmend auf Ihre Anfrage vom 7. August 2019, worin Sie Auskünfte nach dem K-ISG und im Ablehnungsfall die Erlassung eines Bescheides begehren, ist darauf hinzuweisen, dass Adressat von Bescheiden nur namentlich bekannte, natürliche oder juristische Personen sein können. Gemäß § 13 Abs. 4 AVG ist bei Zweifeln über die Identität des Einschreiters dem Einschreiter die Verbesserung dieses Mangels innerhalb einer angemessenen Frist aufzutragen, andernfalls das Anbringen als zurückgezogen gilt. Sie werden daher ersucht, binnen 14 Tagen, Ihre Identität (Name und zustellungsfähige (Email-)-Adresse) glaubhaft zu machen (z.B. Ausweiskopie), andernfalls Ihr Anbringen als zurückgezogen betrachtet werden muss. Mit freundlichen Grüßen