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Nutzung von Zählerdaten zur Leerstandserhebung

Anfrage an: Innsbruck
Verwendetes Gesetz: Tiroler Auskunftspflichtsgesetz

Am 18. Februar gab Bürgermeister Willi bekannt, dass Zählerdaten der IBK zum Zwecke einer Leerstandserhebung verwendet wurden (https://tirol.orf.at/stories/3035172/). Diese Daten wurden dann auch mit personalisierten Daten (Alter der Eigentümer) verglichen.

In diesem Zusammenhang bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:

1) Auf welchem Wege erhielte die Stadt Innsbruck Daten der IBK AG?
2) Auf welcher Rechtsgrundlage basierte die Übertragung dieser Daten?
3) Auf welcher Rechtsgrundlage basierte der Vergleich dieser Daten mit personalisierten Daten der Eigentümer?
4) Wie wurde die Anonymität der betroffenen Eigentümer DSGVO-konform geschützt?
5) Wie lange und unter welchen Sicherheitsvorkehrungen werden diese Daten aufbewahrt? Werden sie anonymisiert oder vollständig gelöscht?

Ich stelle diese Anfrage als Mitarbeiter des Vereins epicenter.works (https://epicenter.works) und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29.5.2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten „Social Watchdog“. In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz geboten sein kann, dem/der AuskunftswerberIn Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    19. Februar 2020
  • Frist
    15. April 2020
  • 2 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrte<Information-entfernt> hiermit beantrage ich gem § 2 Tiroler Auskunftspflichtgesetz die Erteilu…
An Innsbruck Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Nutzung von Zählerdaten zur Leerstandserhebung [#1888]
Datum
19. Februar 2020 12:27
An
Innsbruck
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> hiermit beantrage ich gem § 2 Tiroler Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgender Auskunft:
Am 18. Februar gab Bürgermeister Willi bekannt, dass Zählerdaten der IBK zum Zwecke einer Leerstandserhebung verwendet wurden (https://tirol.orf.at/stories/3035172/). Diese Daten wurden dann auch mit personalisierten Daten (Alter der Eigentümer) verglichen. In diesem Zusammenhang bitte ich um Beantwortung folgender Fragen: 1) Auf welchem Wege erhielte die Stadt Innsbruck Daten der IBK AG? 2) Auf welcher Rechtsgrundlage basierte die Übertragung dieser Daten? 3) Auf welcher Rechtsgrundlage basierte der Vergleich dieser Daten mit personalisierten Daten der Eigentümer? 4) Wie wurde die Anonymität der betroffenen Eigentümer DSGVO-konform geschützt? 5) Wie lange und unter welchen Sicherheitsvorkehrungen werden diese Daten aufbewahrt? Werden sie anonymisiert oder vollständig gelöscht? Ich stelle diese Anfrage als Mitarbeiter des Vereins epicenter.works (https://epicenter.works) und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29.5.2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten „Social Watchdog“. In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz geboten sein kann, dem/der AuskunftswerberIn Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren.
Für den Fall der Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 Tiroler Auskunftspflichtgesetz. Sollten Kosten anfallen, bitte ich um vorherige Absprache. Ich bitte weiters um Informationen bezüglich eventuellen Bedingungen zur Weiterverwendung der in der Antwort enthaltenen Daten. <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Sehr geehrt<Information-entfernt> ich habe Ihre Anfrage an die Magistratsdirektion weitergeleitet. Freundlic…
Von
Innsbruck
Betreff
AW: Nutzung von Zählerdaten zur Leerstandserhebung [#1888]
Datum
19. Februar 2020 12:39
Status
Warte auf Antwort
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3,1 KB
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906 Bytes


Sehr geehrt<Information-entfernt> ich habe Ihre Anfrage an die Magistratsdirektion weitergeleitet. Freundliche Grüße
Sehr geehrt<Information-entfernt> gemäß § 4 Abs 2 des Tiroler Auskunftspflichtgesetzes wird bekannt gegeb…
Von
Innsbruck
Betreff
Nutzung von Zählerdaten zur Leerstandserhebung
Datum
26. März 2020 09:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrt<Information-entfernt> gemäß § 4 Abs 2 des Tiroler Auskunftspflichtgesetzes wird bekannt gegeben, dass aufgrund und während der Dauer der aktuellen Corona-Krise die Frist von 8 Wochen zur Auskunftserteilung nicht eingehalten werden kann. Wir befinden uns im Notbetrieb. Sämtliche Dienststellen bearbeiten derzeit ausschließlich Angelegenheiten, welche der Aufrechterhaltung der Grundversorgung dienen. Mit der Bitte um Verständnis, bleiben Sie gesund! Herzliche Grüße
Sehr geehrt<Information-entfernt> zu Ihren Fragen gem T-APG erhalten Sie Auskunft wie folgt: Die IKB überm…
Von
Innsbruck
Betreff
WG: Nutzung von Zählerdaten zur Leerstandserhebung
Datum
5. Mai 2020 12:11
Status
Sehr geehrt<Information-entfernt> zu Ihren Fragen gem T-APG erhalten Sie Auskunft wie folgt: Die IKB übermittelte der Stadt Innsbruck auf Anforderung die digitalen Daten zur statistischen Einarbeitung. Eine Zuordnung der Stromzähler zu einzelnen Gebäuden, Wohnungen oder Personen ist nicht möglich. Um die regionalen Tendenzen übersichtlich auf einer Karte darzustellen, wurde eine abstrakte Modellrechnung durchgeführt, ohne Rückschlussmöglichkeit. Missachtungen des Datenschutzes liegen und lagen nicht vor, weil keine personalisierten Daten verwendet wurden. Es wurden auch keine sonstigen sensiblen Daten der Statistik zugrunde gelegt. Die modellierte Betrachtung von in der Landeshauptstadt Innsbruck bekannten Registerdaten ist zulässig. Dabei handelt es sich um planerische Hochrechnungen, welche ohne Rückbezug zu einzelnen Datensätzen, insbesondere personenbezogenen Daten, erfolgten. Es handelte sich um rein statistische Erhebungen ohne Rechtswirkung oder Rückschlüsse für den Individualunterworfenen. Die veröffentlichten Abbildungen sind auch nicht real-widerspiegelnd, sondern nur als Durchschnittswerte dargestellt. Auf Grund der vorhandenen Daten ist der Stadt Innsbruck keine Verortung leerstehender Wohnungen möglich. Der Stadt Innsbruck ist kein*e Eigentümer*in mit leerstehender Wohnung bekannt. Vor einer allfälligen Weiterverwendung von Daten ist die Landeshauptstadt Innsbruck zu kontaktieren. Im Übrigen wird im Hinblick auf § 3 Abs 2 lit d T-APG auf die Tatsache hingewiesen, dass diese Informationen bereits in Presseaussendungen veröffentlicht wurden und eine Befassung der Behörde nicht notwendig gemacht hätten. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.