Nutzung von Zählerdaten zur Leerstandserhebung
Am 18. Februar gab Bürgermeister Willi bekannt, dass Zählerdaten der IBK zum Zwecke einer Leerstandserhebung verwendet wurden (https://tirol.orf.at/stories/3035172/). Diese Daten wurden dann auch mit personalisierten Daten (Alter der Eigentümer) verglichen.
In diesem Zusammenhang bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:
1) Auf welchem Wege erhielte die Stadt Innsbruck Daten der IBK AG?
2) Auf welcher Rechtsgrundlage basierte die Übertragung dieser Daten?
3) Auf welcher Rechtsgrundlage basierte der Vergleich dieser Daten mit personalisierten Daten der Eigentümer?
4) Wie wurde die Anonymität der betroffenen Eigentümer DSGVO-konform geschützt?
5) Wie lange und unter welchen Sicherheitsvorkehrungen werden diese Daten aufbewahrt? Werden sie anonymisiert oder vollständig gelöscht?
Ich stelle diese Anfrage als Mitarbeiter des Vereins epicenter.works (https://epicenter.works) und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29.5.2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten „Social Watchdog“. In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz geboten sein kann, dem/der AuskunftswerberIn Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren.
Anfrage muss klassifiziert werden
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Datum19. Februar 2020
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15. April 2020
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