Aufenthaltstitel

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Guten Tag, der Aufenthaltstitel meiner Frau endet am 07.04.2020. Durch die derzeitige Lage wissen wir nicht ob das Amt geöffnet hat, um die Verlängerung abzugeben. Bitte um Info.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. März 2020
  • Frist
    18. Mai 2020
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Ernst Kugler
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender …
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Ernst Kugler
Betreff
Aufenthaltstitel [#1908]
Datum
23. März 2020 07:57
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Guten Tag, der Aufenthaltstitel meiner Frau endet am 07.04.2020. Durch die derzeitige Lage wissen wir nicht ob das Amt geöffnet hat, um die Verlängerung abzugeben. Bitte um Info.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Ernst Kugler <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ernst Kugler << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ernst Kugler
Bundesministerium für Inneres
Sehr geehrter Herr Kugler, zu Ihrer gegenständlichen Anfrage darf mitgeteilt werden, dass ein Antrag auf Verlänge…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
AW: Aufenthaltstitel [#1908]
Datum
26. März 2020 16:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kugler, zu Ihrer gegenständlichen Anfrage darf mitgeteilt werden, dass ein Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels schriftlich (per E-Mail, postalisch etc.) eingebracht werden kann und soll, sofern die zuständige Behörde aufgrund der aktuellen COVID-19 Situation keinen Parteienverkehr anbietet und daher eine persönliche Antragstellung nicht möglich ist. Der Antrag muss rechtzeitig, das heißt vor Ablauf der Gültigkeit des bestehenden Aufenthaltstitels bei der Behörde einlangen. Nach Beendigung der Maßnahmen wird Ihre Frau von der Behörde aufgefordert werden, die persönliche Antragstellung nachzuholen. Mit freundlichen Grüßen