Aktuelle Sterbehilfe Regelungen

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Wie lauten die aktuell gültigen Gesetzte hinsichtlich der Sterbehilfe.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Januar 2022
  • Frist
    10. März 2022
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Oliver Vogl
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Oliver Vogl
Betreff
Aktuelle Sterbehilfe Regelungen [#2537]
Datum
13. Januar 2022 13:03
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Wie lauten die aktuell gültigen Gesetzte hinsichtlich der Sterbehilfe.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Oliver Vogl Anfragenr: 2537 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2537/ Postanschrift Oliver Vogl << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Oliver Vogl
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrter Herr Vogl, vielen Dank für Ihre Anfrage, die im Service für Bürgerinnen und Bürger des Bundesminist…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
RE: WG: Aktuelle Sterbehilfe Regelungen [#2537] [20220113-131455245/20220211-124904065]
Datum
11. Februar 2022 12:49
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
DSGVO.pdf
213,4 KB
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11,7 KB


Sehr geehrter Herr Vogl, vielen Dank für Ihre Anfrage, die im Service für Bürgerinnen und Bürger des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK - Sozialministerium) eingelangt ist. Die gesetzliche Zuständigkeit ist aufgrund der Aufgabenverteilung innerhalb der österreichischen Bundesregierung im Bundesministerium für Justiz angesiedelt. Bei Anliegen im gesetzlichen Aufgabenbereich eines Bundesministeriums wird empfohlen, sich vorrangig mit diesem in Verbindung zu setzen und um Überprüfung bzw. Beantwortung des Anliegens zu ersuchen. Wir hoffen Ihnen mit dieser Auskunft geholfen zu haben. Im Anhang finden Sie auch die Benachrichtigung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).