V11/2022-4 / Anfrage des VfGH vom 27.01.2022

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Wie viele Personen bearbeiten die Antwort an den VfGH bezüglich des Verordnungsprüfverfahrens?
Wie viele Arbeitsstunden wurden im Ministerium und in dem Ministerium unterstellten Behörden zur Anfragebeantwortung aufgewendet?
Bitte um Aufschlüsselung nach Beamten, Vertragsbediensteten und externen Mitarbeitern sowie Auftragnehmern.
Welche Kosten entstehen dem Ministerium durch das Verordnungsprüfverfahren, bzw welche Kosten sind bisher entstanden?
Welche rechtlichen Konsequenzen drohen wenn die Anfrage nicht bis zum 18.02.2022 durch das Ministerium bzw. durch den Minister beantwortet wird?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Januar 2022
  • Frist
    27. März 2022
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
V11/2022-4 / Anfrage des VfGH vom 27.01.2022 [#2581]
Datum
30. Januar 2022 08:33
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Wie viele Personen bearbeiten die Antwort an den VfGH bezüglich des Verordnungsprüfverfahrens? Wie viele Arbeitsstunden wurden im Ministerium und in dem Ministerium unterstellten Behörden zur Anfragebeantwortung aufgewendet? Bitte um Aufschlüsselung nach Beamten, Vertragsbediensteten und externen Mitarbeitern sowie Auftragnehmern. Welche Kosten entstehen dem Ministerium durch das Verordnungsprüfverfahren, bzw welche Kosten sind bisher entstanden? Welche rechtlichen Konsequenzen drohen wenn die Anfrage nicht bis zum 18.02.2022 durch das Ministerium bzw. durch den Minister beantwortet wird?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2581 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2581/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist im Service für Bürgerinnen und Bürger eingelangt und wurde an die zu…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
WG: WG: V11/2022-4 / Anfrage des VfGH vom 27.01.2022 [#2581] [20220131-081132961/20220221-114848037]
Datum
21. Februar 2022 11:48
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist im Service für Bürgerinnen und Bürger eingelangt und wurde an die zuständige Abteilung weitergeleitet.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr [geschwärzt], zu Ihrer Anfrage vom 30.01.2022 (Anfrage #2581 der Seite „FragdenStaat.at“) kann Ihnen durch d…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
WG: V11/2022-4 / Anfrage des VfGH vom 27.01.2022 [#2581] [20220131-081132961/20220221-114845303]
Datum
4. April 2022 10:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], zu Ihrer Anfrage vom 30.01.2022 (Anfrage #2581 der Seite „FragdenStaat.at“) kann Ihnen durch das BMSGPK folgendes mitgeteilt werden: I. Zu Ihren Fragen „Wie viele Personen bearbeiten die Antwort an den VfGH bezüglich des Verordnungsprüfverfahrens? Wie viele Arbeitsstunden wurden im Ministerium und in dem Ministerium unterstellten Behörden zur Anfragebeantwortung aufgewendet? Bitte um Aufschlüsselung nach Beamten, Vertragsbediensteten und externen Mitarbeitern sowie Auftragnehmern. Welche Kosten entstehen dem Ministerium durch das Verordnungsprüfverfahren, bzw welche Kosten sind bisher entstanden?“ Antwort: Mit der Erarbeitung der Äußerung an den VfGH waren grundsätzlich die Stabstelle 2 (Lage) und die Stabstelle 7 (Recht) des Corona-Krisenstabes befasst. Es werden seitens des BMSGPK jedoch keine Leistungsverzeichnisse im Sinne von Aufzeichnungen darüber, welche Mitarbeiter wann welche Leistungen betreffend welcher Akten erbringen geführt. Die Mitarbeiter arbeiten parallel an einer Vielzahl verschiedener Aufgaben. Ein seriöse Angabe über die Zahl der involvierten Mitarbeiter, deren Vertragsverhältnisse, die Arbeitsstunden und daraus resultierende Lohnkosten kann daher leider nicht erhoben werden. II. Zu Ihrer Frage „Welche rechtlichen Konsequenzen drohen wenn die Anfrage nicht bis zum 18.02.2022 durch das Ministerium bzw. durch den Minister beantwortet wird?“ Antwort: Eine zwingende Rechtsfolge, wie z.B. eine automatische Antragsstattgabe durch den VfGH (ähnlich einem Versäumungsurteil), für eine Fristversäumung durch den BMSGPK gibt es nicht. Wir hoffen Ihnen geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] ([geschwärzt]<[geschwärzt]>) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] * [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]? [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt]? [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]