Sehr geehrtAntragsteller/in
Ihre Anfrage wurde uns von der Landesamtsdirektion zur Beantwortung weitergeleitet.
1. Welche Möglichkeiten zur Erlangung einer Impfausnahme haben Menschen in der Steiermark ohne Internetzugang?
Menschen ohne Internetzugang können ihre Befunde, Atteste und das Ansuchen auch per Post übermitteln. Es besteht die Möglichkeit, sich – am besten telefonisch – an das örtlich zuständige Sanitätsreferat der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde zu wenden und diesen Umstand bekannt zu geben. Daraufhin wird ein Ansuchen samt Informationsblatt per Post an die Person zugesandt. Das geschah bisher 27 Mal in der Steiermark.
2. Welche Möglichkeiten zur Erlangung einer Impfausnahme haben Menschen in der Steiermark ohne die Möglichkeit Befunde, Atteste, Ausweise, Vollmachten ... etc. digital zu Übermitteln?
Siehe Frage 1. Die Nachfrage nach einer alternativen postalischen Einbringungsmöglichkeit ist sehr gering. Das Online-Formular gewährleistet eine sichere, rasche und vollständige Übermittlung der Ansuchen und daher in der Folge auch eine schnellere Bearbeitung. Dabei besteht die uneingeschränkte Möglichkeit, derartige Eingaben auch durch Vertrauenspersonen oder behandelnde Ärzte, die die Befunde ausstellen, zu übermitteln. Bei der online-Vergabe der Impftermine haben wir beste Erfahrungen damit gemacht, dass Verwandte und Bekannte etc. unterstützen.
3. Welche Möglichkeiten haben Menschen ohne Mobilfunknummer und ohne Vertrauensperson zur Erlangung einer Impfausnahme?
Das Land Steiermark und die Bezirksverwaltungsbehörden sind zudem über Festnetzanschlüsse sowie postalisch kontaktierbar.
4. Welche Möglichkeiten haben Menschen in der Steiermark, die keine Sozilversicherungsnummer haben, wie zum Beispiel Delegates, für Internationale Organisationen Tätige oder dergleichen, speziell wenn sie in einem Hotel oder in einem sonstigen Beherbergungsbetrieb wohnen?
Sollten diese Personen tatsächlich ihren Lebensmittelpunkt in Österreich begründet haben, können auch diese Personen ohne Sozialversicherungsnummer, eine Impfausnahme über das Online-Formular ansuchen.
5. Welche Kosten sind für die Zurverfügungstellung des Formulares "Impfausnahme - Ansuchen" entstanden?
Für die Erstellung sind rund 100h Arbeitsaufwand angefallen.
6. Welche laufenden Kosten entstehen für den Betrieb des Formulares "Impfausnahme - Ansuchen" und welche Dienstleister werden dafür bestellt, bzw. auf welche Zeitspanne wurden die Verträge geschlossen?
Da für das Formular das bestehende Formularsystem verwendet wird, entstehen durch den Betrieb für dieses Formular keine zusätzlichen Kosten.
7. Wurde die Beschaffung der Leistung über die BBAG erledigt und wenn nein -- warum nicht?
Es war keine Beauftragung notwendig, da das bestehende Formularsystem verwendet wird.
8. Welche Dienstleiter übernehmen die Speicherung und Auswertungen der Daten welches über das Formular "Impfausnahme - Ansuchen" eingegeben werden?
Es wird dazu ein intern betriebenes System verwendet, dadurch ist auch kein Dienstleister involviert.
9. Auf welcher Rechtsgrundlage werden die im Formular "Impfausnahme - Ansuchen" eingebenen Daten mit dem österreichischen Adressregister abegeglichen?
Der Abgleich mit dem Adressregister erfolgt auf Grund von § 14 Vermessungsgesetz.
Wir hoffen Ihnen damit weitergeholfen zu haben und verbleiben
mit freundlichen Grüßen