PCR Test

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Bin 72 Jahre hatte 2 Herzinfarkte und bekam 3 Bypässe.
Bin 3 mal geimpft.
Meine Gattin 73 Jahre ist bettlägerig.
Ich hebe daher, um sie nicht anzustecken tägl. den PCR Test gemacht.
Auch um sie in ein Spital zu bringen, und sie besuchen zu können.
Wie soll ich dies nun mit nur 5 Testungen im Monat bewerkstelligen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. April 2022
  • Frist
    28. Mai 2022
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Franz Püringer
Franz Püringer
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Franz Püringer
Betreff
PCR Test [#2617]
Datum
2. April 2022 09:57
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Bin 72 Jahre hatte 2 Herzinfarkte und bekam 3 Bypässe. Bin 3 mal geimpft. Meine Gattin 73 Jahre ist bettlägerig. Ich hebe daher, um sie nicht anzustecken tägl. den PCR Test gemacht. Auch um sie in ein Spital zu bringen, und sie besuchen zu können. Wie soll ich dies nun mit nur 5 Testungen im Monat bewerkstelligen?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Franz Püringer Anfragenr: 2617 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2617/ Postanschrift Franz Püringer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Franz Püringer
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrter Herr Püringer, vielen Dank für Ihre Nachricht. Beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pfl…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
AW: PCR Test [#2617] [20220404-073339812/20220408-122303267]
Datum
14. April 2022 10:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Püringer, vielen Dank für Ihre Nachricht. Beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz langen derzeit sehr viele Anfragen ein, weswegen sich die Antwort ein wenig verzögert hat. Wir danken für Ihr dahingehendes Verständnis. Die aktuelle Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend die Festlegung von Screeningprogrammen gemäß § 5a Abs. 1 Z 2 EpiG für Besuchern, Begleitpersonen, Patienten, Mitarbeitern sowie externen Dienstleistern von Krankenanstalten und Kuranstalten ermöglicht eine regelmäßige Testung für Spitalsbesuche. Die konkrete Ausgestaltung und Organisation von Testungsangeboten liegt in der Zuständigkeit der Länder. Wir hoffen Ihnen mit dieser Beantwortung weitergeholfen zu haben und wünschen Ihnen ein herzliches „Bleiben Sie gesund“. Mit freundlichen Grüßen