Strengere Covid Regelungen im Schulbereich als am Arbeitsplatz

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Laut 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung (gültig ab 16. April ) gelten grundsätzlich keine allgemeinen Covid Regelungen mehr für Arbeitsorte. Somit besteht keine generelle FFP2-Maskenpflicht mehr in „Indoor-Bereichen“ und keine generelle 3-G-Nachweispflicht am Arbeitsplatz.

Wieso besteht im Schulbereich nach wie vor eine Notwendigkeit für Covid Tests und Maskenpflicht im Schulgebäude (außerhalb der Klassen- und Gruppenräume )? (Quelle: https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/b…)

Frage 1:
Auf welcher Rechtsgrundlage basieren die oben beschriebenen Vorgaben für den Schulbetrieb?

Frage 2:
Wie werden die, im Vergleich zum Arbeitsplatz, strengen COVID Maßnahmen im Schulbetrieb aus epidemiologischen Sicht begründet?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. April 2022
  • Frist
    14. Juni 2022
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Strengere Covid Regelungen im Schulbereich als am Arbeitsplatz [#2627]
Datum
19. April 2022 15:08
An
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Laut 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung (gültig ab 16. April ) gelten grundsätzlich keine allgemeinen Covid Regelungen mehr für Arbeitsorte. Somit besteht keine generelle FFP2-Maskenpflicht mehr in „Indoor-Bereichen“ und keine generelle 3-G-Nachweispflicht am Arbeitsplatz. Wieso besteht im Schulbereich nach wie vor eine Notwendigkeit für Covid Tests und Maskenpflicht im Schulgebäude (außerhalb der Klassen- und Gruppenräume )? (Quelle: https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/corona/corona_fua.html#ts) Frage 1: Auf welcher Rechtsgrundlage basieren die oben beschriebenen Vorgaben für den Schulbetrieb? Frage 2: Wie werden die, im Vergleich zum Arbeitsplatz, strengen COVID Maßnahmen im Schulbetrieb aus epidemiologischen Sicht begründet?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2627 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2627/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben an das Bürger/innenservice des Bundesministeriums für B…
Von
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Betreff
RE: WG: Strengere Covid Regelungen im Schulbereich als am Arbeitsplatz [#2627] [~61952]
Datum
25. April 2022 11:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben an das Bürger/innenservice des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung. Parallel zu den bekanntgegebenen Erleichterungen im öffentlichen Leben kehrt auch der Schulbereich schrittweise zu einer Normalität im Schulalltag zurück. Ab dem 25. April gilt in weiten Teilen ein normaler Schulbetrieb. Für alle Schülerinnen und Schüler, für das gesamte Personal sowie für externe Personen entfällt die Maskenpflicht im gesamten Schulbereich. Der verpflichtende tägliche Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr entfällt für Lehr- und Verwaltungspersonal sowie für Schüler/innen. Das bedeutet, dass auch der Covid-Ninja-Pass nach den Osterferien nicht mehr eingesetzt wird. Im Schulbetrieb sind – so wie bisher – weiterhin die Vorgaben der COVID-19-Schulverordnung anzuwenden. Da das BMBWF für die Schulen in Österreich verantwortlich ist, geben wir in Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden schulbehördliche Maßnahmen vor, die sich von anderen behördlichen Maßnahmen abgrenzen bzw. diese ergänzen können. Im BMBWF haben wir weiterhin den Anspruch durch regelmäßige Testungen einen sicheren Schulalltag für Schüler/innen, Eltern, und Lehrpersonen zu ermöglichen. Derzeit testen daher weiterhin alle Schüler/innen, auch geimpfte und genesene Schüler/innen, einmal die Woche mittels PCR und mittels Antigentest bei Bedarf – das heißt insbesondere dann, wenn es Infektionsfälle in einer Klasse oder Häufungen an einer Schule gibt. Nehmen Schüler/innen nicht an der PCR-Testung an der Schule teil, jedoch am Unterricht, so müssen sie ein PCR-Testergebnis spätestens am darauffolgenden Tag vorlegen. Die Ergebnisse der Testungen geben Schülerinnen und Schülern sowie schulischem Lehr- und Verwaltungspersonal Klarheit über die Infektionslage am Schulstandort. Details zur aktuellen Situation finden Sie immer auf unserer Webseite unter www.bmbwf.gv.at/sichereschule. Mit freundlichen Grüßen