Beschlüsse/Empfehlungen des Impfgremiums

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Warum werden die Beratungen des nationalen Impfgremiums und das Zustandekommen der Empfehlungen hinter verschlossenen Türen und nicht "öffentlich" (Online, Medien) abgehalten, liegen diese Empfehlungen doch im höchsten öffentlichen Interesse, da sie ausnahmslos alle in Österreich wohnhaften Personen betreffen ?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. Juni 2022
  • Frist
    10. August 2022
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Beschlüsse/Empfehlungen des Impfgremiums [#2670]
Datum
15. Juni 2022 06:24
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Warum werden die Beratungen des nationalen Impfgremiums und das Zustandekommen der Empfehlungen hinter verschlossenen Türen und nicht "öffentlich" (Online, Medien) abgehalten, liegen diese Empfehlungen doch im höchsten öffentlichen Interesse, da sie ausnahmslos alle in Österreich wohnhaften Personen betreffen ?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2670 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2670/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in