NFC Chip in Klimaticket

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Nach Erwerb des sog. Klimatickets wurde mir auf dem Postweg eine typische Plastikkarte im Scheckkartenformat zugeschickt. Auf dieser Karte ist auf der Rückseite ein Aztec-Code aufgedruckt, welcher alle relevanten Informationen des "Fahrgasts" kodiert. Des weiteren enthält die Karte einen NXP MIFARE DESFire EV3 Chip. Konkret stellen sich nun folgende Fragen:

1. Warum ist dieser Chip in der Karte verbaut? Nach meinem Wissensstand betreiben die Bundesbahnen und andere Nahverkehrsanbieter keine Terminals, an welchen ein solcher Chip ausgelesen werden könnte um Zutritt zu Zügen etc. zu garantieren.

2. Sind auf diesem Chip Daten gespeichert, die sich nicht mit üblichen NDEF-Lesern auslesen lassen? D.h., gibt es proprietäre Lesegeräte, welche aus dem Chip Daten lesen können, die sonst nicht einsehbar sind?

3. Falls 2. mit "Ja" beantwortet wird, welche Daten werden darauf gespeichert und können von dementsprechenden Lesegeräten ausgelesen werden?

4. Im Allgemeinen, zu welchen Zecken wird dieser Chip, falls überhaupt, verwendet?

5. Wurden beim Design der Karte die zusätzlichen Kosten und potentiellen Komplikationen betreffend Privatssphäre und Datenschutz evaluiert, und falls ja, wie ist diese Evaluierung ausgefallen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. August 2022
  • Frist
    20. Oktober 2022
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
NFC Chip in Klimaticket [#2706]
Datum
25. August 2022 23:26
An
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Nach Erwerb des sog. Klimatickets wurde mir auf dem Postweg eine typische Plastikkarte im Scheckkartenformat zugeschickt. Auf dieser Karte ist auf der Rückseite ein Aztec-Code aufgedruckt, welcher alle relevanten Informationen des "Fahrgasts" kodiert. Des weiteren enthält die Karte einen NXP MIFARE DESFire EV3 Chip. Konkret stellen sich nun folgende Fragen: 1. Warum ist dieser Chip in der Karte verbaut? Nach meinem Wissensstand betreiben die Bundesbahnen und andere Nahverkehrsanbieter keine Terminals, an welchen ein solcher Chip ausgelesen werden könnte um Zutritt zu Zügen etc. zu garantieren. 2. Sind auf diesem Chip Daten gespeichert, die sich nicht mit üblichen NDEF-Lesern auslesen lassen? D.h., gibt es proprietäre Lesegeräte, welche aus dem Chip Daten lesen können, die sonst nicht einsehbar sind? 3. Falls 2. mit "Ja" beantwortet wird, welche Daten werden darauf gespeichert und können von dementsprechenden Lesegeräten ausgelesen werden? 4. Im Allgemeinen, zu welchen Zecken wird dieser Chip, falls überhaupt, verwendet? 5. Wurden beim Design der Karte die zusätzlichen Kosten und potentiellen Komplikationen betreffend Privatssphäre und Datenschutz evaluiert, und falls ja, wie ist diese Evaluierung ausgefallen?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2706 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2706/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Anfrage nach Auskunftspflichtgesetz, NFS Chip in Klimaticket [#2706], vom 25.08.2022 Sehr geehrtAntragsteller/in
Von
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Betreff
Anfrage nach Auskunftspflichtgesetz, NFS Chip in Klimaticket [#2706], vom 25.08.2022
Datum
7. Oktober 2022 15:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie die Erledigung im Anhang. Es darf darauf hingewiesen werden, dass in eine Veröffentlichung der, in gegenständlicher Erledigung enthaltenen personenbezogenen Daten nicht eingewilligt und dementsprechend Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO eingelegt wird. Mit freundlichen Grüßen