Arzneimittel und Strassenverkehr

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

ch bin Ich bin aufgrund einer schweren chronischen Erkrankung Schmerzpatientin und nehme seit 2019 als vom Arzt verordnete Schmertherapie ein suchtmittelhältiges Arzneimittel ein.

Mein Facharzt hat mich bei Beginn der Schmerz-Therapie aufgeklärt, dass ich mein Auto in der Eingewöhnungsphase 2 - 4 Wochen stehen lassen soll. Danach spricht aber nichts dagegen, dass ich Auto fahre, wenn ich mich durch das Medikament nicht beeinträchtigt fühle.

Können Sie die Aussage meines Facharzt aus den ihnen vorliegenden Unterlagen, Verordnungen und Gesetzen bestätigen?

Darf ich also unter dem Einfluss in therapeutisch verordneter Dosis von suchmittelhältigen Arzneimitteln am Strassenverkehr teilnehmen, wenn ich solche Arzneimittel einnehmen muss und mich an die vorgeschriebene Dosierung hält und mich nicht beeinträchtigt fühle?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. September 2022
  • Frist
    18. November 2022
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Arzneimittel und Strassenverkehr [#2719]
Datum
23. September 2022 16:42
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
ch bin Ich bin aufgrund einer schweren chronischen Erkrankung Schmerzpatientin und nehme seit 2019 als vom Arzt verordnete Schmertherapie ein suchtmittelhältiges Arzneimittel ein. Mein Facharzt hat mich bei Beginn der Schmerz-Therapie aufgeklärt, dass ich mein Auto in der Eingewöhnungsphase 2 - 4 Wochen stehen lassen soll. Danach spricht aber nichts dagegen, dass ich Auto fahre, wenn ich mich durch das Medikament nicht beeinträchtigt fühle. Können Sie die Aussage meines Facharzt aus den ihnen vorliegenden Unterlagen, Verordnungen und Gesetzen bestätigen? Darf ich also unter dem Einfluss in therapeutisch verordneter Dosis von suchmittelhältigen Arzneimitteln am Strassenverkehr teilnehmen, wenn ich solche Arzneimittel einnehmen muss und mich an die vorgeschriebene Dosierung hält und mich nicht beeinträchtigt fühle?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2719 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2719/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage! Da es sich dabei um das Thema „Fahrtauglichkeit im Straßenverke…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
RE: WG: Arzneimittel und Strassenverkehr [#2719] [20220926-072338430/20221005-120259924]
Datum
5. Oktober 2022 12:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage! Da es sich dabei um das Thema „Fahrtauglichkeit im Straßenverkehr“ handelt, ist für die Beantwortung wäre das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (Führerscheingesetz Gesundheitsverordnung) zuständig. § 14 Abs. 4 Führerscheingesetz Gesundheitsverordnung lautet: „Personen, die aus medizinischen Gründen Sucht- oder Arzneimittel erhalten, die geeignet sind, die Fahrtauglichkeit zu beeinträchtigen, darf nach einer befürwortenden fachärztlichen Stellungnahme eine Lenkberechtigung erteilt oder belassen werden.“ Unter https://www.bmk.gv.at/kontakt.html finden Sie alle relevanten Kontaktmöglichkeiten. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen viel Erfolg!