MIndestanforderung Grenzübertritt

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Welche sind die Mindestanforderungen an hoheitlichen Papieren, die zum Grenzübertritt legitimieren (zB.: Geburtsurkunde und Staatsangehörigennachweis).

Hochachtungsvoll,
M. Posch

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. November 2022
  • Frist
    28. Dezember 2022
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mike posch
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
mike posch
Betreff
MIndestanforderung Grenzübertritt [#2767]
Datum
2. November 2022 20:39
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Welche sind die Mindestanforderungen an hoheitlichen Papieren, die zum Grenzübertritt legitimieren (zB.: Geburtsurkunde und Staatsangehörigennachweis). Hochachtungsvoll, M. Posch
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. mike posch Anfragenr: 2767 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2767/ Postanschrift mike posch << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen mike posch
Bundesministerium für Inneres
Mindestanforderung Grenzübertritt [#2767] Sehr geehrter Herr Posch, seitens des Bundesministeriums für Inneres, R…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
Mindestanforderung Grenzübertritt [#2767]
Datum
21. November 2022 08:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Posch, seitens des Bundesministeriums für Inneres, Referat III/A/5/a – Referat für Passwesen und E-ID darf Folgendes mitgeteilt werden: Bei jedem Grenzübertritt ist ein Reisedokument mitzuführen. Bei einer Geburtsurkunde bzw. einem Staatsbürgerschaftsnachweis handelt es sich nicht um Reisedokumente. Neben dem Reisepass ist bei Reisen innerhalb der EU bzw. innerhalb des Schengen-Raumes auch der Personalausweis ein gültiges Reisedokument. Auch wenn manche Staaten aufgrund von internationalen Vereinbarungen einen bis zu fünf Jahre abgelaufen Reisepass akzeptieren, wird stets die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen. Der Personalausweis muss jedenfalls immer gültig sein. Auf der Website des Bundesministeriums für Europäische und internationale Angelegenheiten können Sie sich über die Einreisevoraussetzungen der einzelnen Staaten informieren: https://www.bmeia.gv.at/reise-services/laender/ Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichisches Reisepasses bzw. eines österreichisches Personalausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft. Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses bzw. eines Personalausweises kann im Inland bei jeder Passbehörde (Bezirkshauptmannschaft/Magistrat) sowie – unter der Voraussetzung eines aufrechten Wohnsitzes im Gemeindegebiet – auch bei bestimmten ermächtigten Gemeinden gestellt werden. Die Antragseinbringung hat persönlich und unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises zu erfolgen. Weiters ist die Beibringung eines den Passbildkriterien entsprechenden Passbildes (nicht älter als sechs Monate) erforderlich. Sofern ein alter Reisepass vorhanden ist, ist dieser im Rahmen der Antragstellung der Behörde zur Entwertung vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass nötigenfalls weitere Dokumente erforderlich sein können (z.B. Heiratsurkunde im Falle einer Namensänderung oder Verleihungsbescheid für die Eintragung eines akademischen Grades). Für weitere Informationen darf auf folgende Websites verwiesen werden: Reisepass (oesterreich.gv.at)<https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html> Personalausweis (oesterreich.gv.at)<https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/personalausweis.html> Mit freundlichen Grüßen