Menschenrechte
Anfrage an:
Bundesministerium für Justiz
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Bei der 102. Menschenrechtskomitee-Tagung der UNO im Juli 2011 in Genf wurde folgender, u.a. auch für Deutschland, Österreich und die Schweiz verbindlicher Beschluss gefasst:
„Gesetze, welche den Ausdruck von Meinungen zu historischen Fakten unter Strafe stellen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen, welche die Konvention den Unterzeichnerstaaten hinsichtlich der Respektierung der Meinungs- und Meinungsäußerungsfreiheit auferlegt. Die Konvention erlaubt kein allgemeines Verbot des Ausdrucks einer irrtümlichen Meinung oder einer unrichtigen Interpretation vergangener Geschehnisse.“
(UN-Menschenrechtskonvention, Absatz 49, CCPR/C/GC/34)
Meine Frage lautet, ob dieser Beschluss, wie oben geschrieben, tatsächlich für Österreich bindend ist?
Anfrage erfolgreich
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Datum24. November 2022
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19. Januar 2023
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