Menschenrechte

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Bei der 102. Menschenrechtskomitee-Tagung der UNO im Juli 2011 in Genf wurde folgender, u.a. auch für Deutschland, Österreich und die Schweiz verbindlicher Beschluss gefasst:

„Gesetze, welche den Ausdruck von Meinungen zu historischen Fakten unter Strafe stellen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen, welche die Konvention den Unterzeichnerstaaten hinsichtlich der Respektierung der Meinungs- und Meinungsäußerungsfreiheit auferlegt. Die Konvention erlaubt kein allgemeines Verbot des Ausdrucks einer irrtümlichen Meinung oder einer unrichtigen Interpretation vergangener Geschehnisse.“

(UN-Menschenrechtskonvention, Absatz 49, CCPR/C/GC/34)

Meine Frage lautet, ob dieser Beschluss, wie oben geschrieben, tatsächlich für Österreich bindend ist?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. November 2022
  • Frist
    19. Januar 2023
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Wolfgang Pestl
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Wolfgang Pestl
Betreff
Menschenrechte [#2779]
Datum
24. November 2022 09:22
An
Bundesministerium für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Bei der 102. Menschenrechtskomitee-Tagung der UNO im Juli 2011 in Genf wurde folgender, u.a. auch für Deutschland, Österreich und die Schweiz verbindlicher Beschluss gefasst: „Gesetze, welche den Ausdruck von Meinungen zu historischen Fakten unter Strafe stellen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen, welche die Konvention den Unterzeichnerstaaten hinsichtlich der Respektierung der Meinungs- und Meinungsäußerungsfreiheit auferlegt. Die Konvention erlaubt kein allgemeines Verbot des Ausdrucks einer irrtümlichen Meinung oder einer unrichtigen Interpretation vergangener Geschehnisse.“ (UN-Menschenrechtskonvention, Absatz 49, CCPR/C/GC/34) Meine Frage lautet, ob dieser Beschluss, wie oben geschrieben, tatsächlich für Österreich bindend ist?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. << Adresse entfernt >> Anfragenr: 2779 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2779/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Wolfgang Pestl << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Pestl
Bundesministerium für Justiz
Sehr geehrter Herr Pestl, Sie beziehen sich auf den General Comment Nr. 34 des Menschenrechtsausschusses zu Artik…
Von
Bundesministerium für Justiz
Betreff
AW: Menschenrechte [#2779]
Datum
24. November 2022 15:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Pestl, Sie beziehen sich auf den General Comment Nr. 34 des Menschenrechtsausschusses zu Artikel 19 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt). Die General Comments geben nur die Ansicht des Ausschusses zur Auslegung von Artikeln des Zivilpaktes wieder und sind rechtlich nicht bindend. Mit freundlichen Grüßen