OMV Verträge mit Gazprom

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Unterliegen die Verträge zwischen der OMV AG und der Gazprom über die Lieferung von Erdgas dem 3. Teil des Bundesvergabegesetzes? Wenn ja, warum, wenn nein, warum nicht?

Unterliegen die besagten Gaslieferungen der Sanktionenverordnung VO (EU) 833/2014 oder anderen EU-Sanktionen?

Hat die OMV AG dem Bundesministerium für Justiz angezeigt, dass sie für die Fortsetzung der Erfüllung der Gazprom-Verträge über die Lieferung von Erdgas eine Genehmigung gemäß § 2 Abs. 2 Verordnung der Bundesregierung über Genehmigungen im Zusammenhang mit Sanktionsmaßnahmen in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens in Anspruch genommen hat?

Wenn ja: Welche Informationen hat die OMV AG dem Bundesministerium für Justiz im Zuge dieser Anzeige übermittelt?

Wenn ja: Liegen die Verträge selbst dem BMJ vor?

Wenn ja: Was ist der Inhalt der Verträge mit Gazprom?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. März 2023
  • Frist
    4. Mai 2023
  • Ein:e Follower:in
Martin Tillmann
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Martin Tillmann
Betreff
OMV Verträge mit Gazprom [#2844]
Datum
9. März 2023 12:15
An
Bundesministerium für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Unterliegen die Verträge zwischen der OMV AG und der Gazprom über die Lieferung von Erdgas dem 3. Teil des Bundesvergabegesetzes? Wenn ja, warum, wenn nein, warum nicht? Unterliegen die besagten Gaslieferungen der Sanktionenverordnung VO (EU) 833/2014 oder anderen EU-Sanktionen? Hat die OMV AG dem Bundesministerium für Justiz angezeigt, dass sie für die Fortsetzung der Erfüllung der Gazprom-Verträge über die Lieferung von Erdgas eine Genehmigung gemäß § 2 Abs. 2 Verordnung der Bundesregierung über Genehmigungen im Zusammenhang mit Sanktionsmaßnahmen in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens in Anspruch genommen hat? Wenn ja: Welche Informationen hat die OMV AG dem Bundesministerium für Justiz im Zuge dieser Anzeige übermittelt? Wenn ja: Liegen die Verträge selbst dem BMJ vor? Wenn ja: Was ist der Inhalt der Verträge mit Gazprom?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Martin Tillmann Anfragenr: 2844 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2844/ Postanschrift Martin Tillmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Martin Tillmann
Bundesministerium für Justiz
Sehr geehrter Herr Tillmann, dem Bundesministerium für Justiz liegt in diesem Zusammenhang keine Meldung (oder so…
Von
Bundesministerium für Justiz
Betreff
AW: OMV Verträge mit Gazprom [#2844]
Datum
21. März 2023 13:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Tillmann, dem Bundesministerium für Justiz liegt in diesem Zusammenhang keine Meldung (oder sonstige Dokumente) der OMV AG vor. Die darüberhinausgehenden Fragen betreffen keine allgemeinen Rechtsfragen sondern streben die Beurteilung konkreter Rechtsverhältnisse an und unterliegen damit nicht der Auskunftspflicht. Das Auskunftsrecht soll nur Informationen über bereits vorhandenes Wissen der Behörde, nicht aber eine vorzunehmende Bewertung, zugänglich machen (VwGH 25.3.2010, 2010/04/0019). Sie haben nunmehr die Möglichkeit die Erlassung eines Bescheids über die Nichterteilung der Auskunft zu beantragen (§ 4 Auskunftspflichtgesetz). Die Erlassung eines solchen Bescheids ist gebühren- und abgabenpflichtig. Sie können den Antrag entweder schriftlich (von Ihnen unterfertigt) in Papierform einbringen oder Ihre Identität mit einem Scan Ihres Personalausweises, Reisepasses oder Führerschein nachweisen. Danach können wir den beantragten Bescheid ausstellen und den Vorgang mit Ihren Daten als gebührenrelevant an das Finanzamt für Gebühren, Verkehrssteuern und Glückspiel melden. Der Bescheid wird im Wesentlichen dieselbe Begründung enthalten, Sie aber in den Stand versetzen, ein Rechtsmittel gegen die Nichterteilung der Auskunft beim Bundesverwaltungsgericht einzubringen. Mit freundlichen Grüßen