Sehr geehrtAntragsteller/in
Einleitend darf mitgeteilt werden, dass auf der Personendatenseite des Reisepasses der Familienname und der (die) Vorname(n) in der Form und Reihenfolge
zeichen- und buchstabengetreu eingetragen werden, wie sie auch in der Geburtsurkunde eingetragen sind.
Gemäß § 72c Personenstandsgesetz 1983 war in amtlichen Lichtbildausweisen, die ab dem 1. Mai 1995 ausgestellt wurden bei Führung eines Doppelnamens nach § 93 Abs 2 ABGB (Familienname nach Eheschließung) in der vor und ab dem 1. Mai 1995 geltenden Fassung anzuführen, welcher Bestandteil des Doppelnamens gemeinsamer Familienname ist. Daher wurde bei Doppelnamen der gemeinsam zu führende Familienname unterstrichen.
Ab 1. November 2013 entfiel diese Unterstreichung, da eine entsprechenden Nachfolgeregelung im damals in Kraft tretenden Personenstandsgesetz 2013 nicht vorhanden war.
Eine Unterstreichung des Vornamens ist ho. aus der Vergangenheit der Verwaltungspraxis bekannt, in der man den sogenannten Rufnamen einer Person (einer von mehreren Vornamen, mit dem die Person angesprochen wird) in der Geburtsurkunde und im Reisepass unterstrichen hat. Von dieser Praxis wurde jedoch bereits vor längerer Zeit Abstand genommen.
Somit gibt es nunmehr keine Anwendungsfälle für die Unterstreichung von Namen in österreichischen Reisepässen.
Mit freundlichen Grüßen,