Kostenloses Klimaticket für junge Erwachsene anlässlich ihres 18. Geburtstags

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Bisher veröffentlichten Informationen nach sollen ab dem Jahr 2024 junge Erwachsene ein kostenloses österreichweites Klimaticket erhalten.

Zwei konkrete Punkte werden erwähnt:

1) "Sie erhalten aus Anlass ihres 18. Geburtstags einmalig ein Klimaticket Österreich für ein Jahr kostenlos."
2) "Die jungen Erwachsenen haben drei Jahre Zeit, es abzuholen – um die für sie geeigneten Zeitpunkt selbst zu wählen."

Ich bitte um Klarifizierung, welche der drei folgenden Erläuterungen am besten zutrifft; falls keine zutrifft, bitte ich um eine alternative Erläuterung des Ministeriums bezüglich der Kriterien für Junge Erwachsene die das kostenlose Klimaticker erhalten sollen.

1) Junge Erwachsene die ihren 18. Geburtstag nach dem 31.12.2023 erfahren, erhalten bis zu ihrem 21. Geburtstag die Möglichkeit, einmalig ein kostenloses Klimaticket in anspruch zu nehmen.

2) Junge Erwachsene die nach dem 31.12.2023 im Alter von 18 Jahren sind, erhalten bis zu ihrem 21. Geburtstag die Möglichkeit, einmalig ein kostenloses Klimaticket in anspruch zu nehmen.

3) Junge Erwachsene die nach dem 31.12.2023 ihren 21. Geburtstag noch nicht erfahrten, erhalten bis zu ihrem 21. Geburtstag die Möglichkeit, einmalig ein kostenloses Klimaticket in anspruch zu nehmen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. November 2023
  • Frist
    25. Januar 2024
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Kostenloses Klimaticket für junge Erwachsene anlässlich ihres 18. Geburtstags [#2973]
Datum
30. November 2023 22:25
An
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Bisher veröffentlichten Informationen nach sollen ab dem Jahr 2024 junge Erwachsene ein kostenloses österreichweites Klimaticket erhalten. Zwei konkrete Punkte werden erwähnt: 1) "Sie erhalten aus Anlass ihres 18. Geburtstags einmalig ein Klimaticket Österreich für ein Jahr kostenlos." 2) "Die jungen Erwachsenen haben drei Jahre Zeit, es abzuholen – um die für sie geeigneten Zeitpunkt selbst zu wählen." Ich bitte um Klarifizierung, welche der drei folgenden Erläuterungen am besten zutrifft; falls keine zutrifft, bitte ich um eine alternative Erläuterung des Ministeriums bezüglich der Kriterien für Junge Erwachsene die das kostenlose Klimaticker erhalten sollen. 1) Junge Erwachsene die ihren 18. Geburtstag nach dem 31.12.2023 erfahren, erhalten bis zu ihrem 21. Geburtstag die Möglichkeit, einmalig ein kostenloses Klimaticket in anspruch zu nehmen. 2) Junge Erwachsene die nach dem 31.12.2023 im Alter von 18 Jahren sind, erhalten bis zu ihrem 21. Geburtstag die Möglichkeit, einmalig ein kostenloses Klimaticket in anspruch zu nehmen. 3) Junge Erwachsene die nach dem 31.12.2023 ihren 21. Geburtstag noch nicht erfahrten, erhalten bis zu ihrem 21. Geburtstag die Möglichkeit, einmalig ein kostenloses Klimaticket in anspruch zu nehmen.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2973 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2973/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie die Erledigung im Anhang. Es darf darauf hingewiesen werden, dass…
Von
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Betreff
Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz zu „Kostenloses Klimaticket für junge Erwachsene anlässlich ihres 18. Geburtstags [#2973]“, vom 30.11.2023
Datum
8. Januar 2024 06:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie die Erledigung im Anhang. Es darf darauf hingewiesen werden, dass in eine Veröffentlichung der, in gegenständlicher Erledigung enthaltenen personenbezogenen Daten nicht eingewilligt und dementsprechend Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO eingelegt wird. Mit freundlichen Grüßen