Lenkerauskunftverweigerung
Anfrage an:
Stadt Graz
Verwendetes Gesetz:
Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz
Ein ziviles Auto parkt auf einem Privatgrundstück widerrechtlich. Im Zuge einer Besitzstörungsklage wird der Fahrzeuglenker ermittelt. Die Landesdirektion der Polizei Graz verweigert die Auskunft des Lenkers. Warum?
Ergebnis der Anfrage
Ich habe nur erfahren, dass die Anfrage an die landesdirektion Graz weitergeleitet wurde. Antwort habe ich noch keine erhalten.
Anfrage eingeschlafen
Warte auf Antwort
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Datum19. Januar 2024
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15. März 2024
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