Einflussnahme auf Verwaltungsstrafverfahren durch Harald Sonderegger
Anfrage an:
Landesregierung Vorarlberg
Verwendetes Gesetz:
Vorarlberger Auskunftsgesetz
Harald Sonderegger zögerte am 15.11.2023 die Pause der Landtagssitzung mit Absicht hinaus, um auf eventuelle Verwaltungsübertretungen von Klimaaktivist:innen einfluss zu nehmen. So solle der Protest "jedenfalls der Bannmeile" unterliegen. Dies gab er selbst in der Berichterstattung der VN zu.
Von welchen gesetzlichen Bestimmungen ist die Einflussnahme von Harald Sonderegger auf die Judikative in diesem Fall gedeckt? Widerspricht eine solche Einflussnahme nicht der Gewaltenteilung in einer Demokratie?
Wurde eine interne Prüfung des Sachverhaltes vorgenommen um Amtsmissbrauch ausschließen zu können?
Anfrage eingeschlafen
Warte auf Antwort
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Datum25. Januar 2024
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21. März 2024
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