Klimaschädlichkeit von CO2

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrteAntragsteller/in

Die Ausführungen des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) zur ökosozialen Steuerreform [https://www.bmk.gv.at/themen/klima_umwe…] (abgerufen am 22.04.2024) werfen grundsätzliche Fragen auf.
Aus diesem Grunde wird im Zuge der Erteilung einer Auskunft (gemäß §§ 2, 3 AuskunftspflichtG) die Beantwortung nachfolgender Fragen begehrt:

1)
Im Hinblick auf die Aussage des BMK, dass »der klimaschädliche CO2-Ausstoß [...] einen Preis bekommt« (in den vorbenannten Ausführungen des BMK zur ökosozialen Steuerreform):
Was meint das BMK mit »klimaschädlich« in dieser ganz konkreten Aussage?

2)
Verfügt das BMK über gesichertes Wissen dazu, dass der Ausstoß von CO2 in dem vom BMK gemeinten Sinne »klimaschädlich« ist?

3)
Wie drückt sich dieses gesicherte Wissen des BMK im Detail aus?
Um Übermittlung von Akten bzw. ggf. Aktenbestandteilen, welche dieses gesicherte Wissen dokumentieren (bspw. durch Nennung der konkreten, objektiv-messbaren Parameter, welche die vom BMK gemeinte »Klimaschädlichkeit« nachvollziehbar darstellen), wird höflichst ersucht!

4)
Im Hinblick auf die anerkannte Tatsache, dass die Daten aus dem Vostok-Eiskern zeigen, dass der Anstieg des CO2-Gehalts 600 ± 400 Jahre nach der Erwärmung der Antarktis begann – in den Worten des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC): »From a detailed study of the last three glacial terminations in the Vostok ice core, Fischer et al. (1999) conclude that CO2 increases started 600 ± 400 years after the Antarctic warming.« (aus dem IPCC Annual Report 3 Climate Change 2001):
Verfügt das BMK über gesichertes Wissen dazu, dass empirische Daten existieren, welche dokumentieren, dass nachfolgend auf einen Anstieg des CO2-Gehalts in der Erdatmosphäre ein Temperaturanstieg in der Erdatmosphäre erfolgt (also diametral entgegensetzt zu den empirischen Daten aus dem Vostok-Eiskern, welche nach der Studie von Fischer et al. [https://doi.org/10.1126/science.283.540…] zuerst einen Temperaturanstieg in der Erdatmosphäre dokumentieren und danach folgend mit 600 ± 400 Jahren Zeitverzögerung einen Anstieg des CO2-Gehalts in der Erdatmosphäre)?

5)
Falls Frage 4 bejaht wird: Wie drückt sich dieses gesicherte Wissen des BMK im Detail aus?
Um Übermittlung von Akten bzw. ggf. Aktenbestandteilen, welche dieses gesicherte Wissen dokumentieren, wird höflichst ersucht!

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft wird an dieser Stelle der

Antrag

gestellt, einen Bescheid gemäß § 4 AuskunftspflichtG auszustellen.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    24. April 2024
  • Frist
    19. Juni 2024
  • 7 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in Die Ausführungen des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,…
An Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Klimaschädlichkeit von CO2 [#3092]
Datum
24. April 2024 14:04
An
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Die Ausführungen des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) zur ökosozialen Steuerreform [https://www.bmk.gv.at/themen/klima_umwelt/klimabonus/oekosoziale-steuerreform.html] (abgerufen am 22.04.2024) werfen grundsätzliche Fragen auf. Aus diesem Grunde wird im Zuge der Erteilung einer Auskunft (gemäß §§ 2, 3 AuskunftspflichtG) die Beantwortung nachfolgender Fragen begehrt: 1) Im Hinblick auf die Aussage des BMK, dass »der klimaschädliche CO2-Ausstoß [...] einen Preis bekommt« (in den vorbenannten Ausführungen des BMK zur ökosozialen Steuerreform): Was meint das BMK mit »klimaschädlich« in dieser ganz konkreten Aussage? 2) Verfügt das BMK über gesichertes Wissen dazu, dass der Ausstoß von CO2 in dem vom BMK gemeinten Sinne »klimaschädlich« ist? 3) Wie drückt sich dieses gesicherte Wissen des BMK im Detail aus? Um Übermittlung von Akten bzw. ggf. Aktenbestandteilen, welche dieses gesicherte Wissen dokumentieren (bspw. durch Nennung der konkreten, objektiv-messbaren Parameter, welche die vom BMK gemeinte »Klimaschädlichkeit« nachvollziehbar darstellen), wird höflichst ersucht! 4) Im Hinblick auf die anerkannte Tatsache, dass die Daten aus dem Vostok-Eiskern zeigen, dass der Anstieg des CO2-Gehalts 600 ± 400 Jahre nach der Erwärmung der Antarktis begann – in den Worten des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC): »From a detailed study of the last three glacial terminations in the Vostok ice core, Fischer et al. (1999) conclude that CO2 increases started 600 ± 400 years after the Antarctic warming.« (aus dem IPCC Annual Report 3 Climate Change 2001): Verfügt das BMK über gesichertes Wissen dazu, dass empirische Daten existieren, welche dokumentieren, dass nachfolgend auf einen Anstieg des CO2-Gehalts in der Erdatmosphäre ein Temperaturanstieg in der Erdatmosphäre erfolgt (also diametral entgegensetzt zu den empirischen Daten aus dem Vostok-Eiskern, welche nach der Studie von Fischer et al. [https://doi.org/10.1126/science.283.5408.1712] zuerst einen Temperaturanstieg in der Erdatmosphäre dokumentieren und danach folgend mit 600 ± 400 Jahren Zeitverzögerung einen Anstieg des CO2-Gehalts in der Erdatmosphäre)? 5) Falls Frage 4 bejaht wird: Wie drückt sich dieses gesicherte Wissen des BMK im Detail aus? Um Übermittlung von Akten bzw. ggf. Aktenbestandteilen, welche dieses gesicherte Wissen dokumentieren, wird höflichst ersucht! Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft wird an dieser Stelle der Antrag gestellt, einen Bescheid gemäß § 4 AuskunftspflichtG auszustellen. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3092 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3092/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie die Erledigung im Anhang. Es darf zudem darauf hingewiesen werden…
Von
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Betreff
Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz zu „Klimaschädlichkeit von CO2 [#3092]“, vom 24.04.2024
Datum
6. Juni 2024 15:05
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
bmk-extern-einzelversand.pdf
249,5 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie die Erledigung im Anhang. Es darf zudem darauf hingewiesen werden, dass in eine Veröffentlichung der, in gegenständlicher Erledigung enthaltenen personenbezogenen Daten nicht eingewilligt und dementsprechend Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO eingelegt wird. Mit freundlichen Grüßen