Planskizze LVWG-153311/2/EW vom 04.08.2022, Ortsaugenschein vom 19.07.2022 H (Name, falsch geschrieben) SV H
Sehr geehrteAntragsteller/in
Wir ersuchen Sie nochmals um die Bekanntgabe der Bezugspunkte auf der von Ihnen erstellten Planskizze LVWG-153311/2/EW vom 04.08.2022, angefügt, Ortsaugenschein vom 19.07.2022 H (Name, falsch geschrieben) SV H
Weil die Bezugspunkte fehlen, kann niemand etwas damit anfangen.
Dadurch, dass sich die grüne und die blaue Linie auf Ihrer Planskizze unter dem Bodenniveau befinden, worauf ich (F H) bei der Verhandlung am 1.September 2022 bereits hinwies, - sobald unsere Einfriedung entfernt ist, sich aber Ihre Bemaßung auf diese Linien stützt, ist es unmöglich die gesetzeskonforme Höhe festzulegen.
Die Aufschüttungen der Nachbarliegenschaften bei den baulichen Maßnahmen erfolgten in
den Jahren 2013/14/22.
Die Verhandlung beim LVwG in Linz fand am 1. September 2022 statt.
Dass zwei neu zugezogene Nachbarn Geländeveränderungen vornahmen und dadurch die ursprünglichen Bezugspunkte verloren gingen, wird nicht beachtet, obwohl wir, wie Ihnen bereits mitgeteilt, damals diese Aufschüttungen bzw. Geländeveränderungen der beiden Grundstücke sofort per E-Mail der Bauabteilung und dem Bürgermeister mitteilten.
Ergebnis der Anfrage
Unsere Anfrage wurde nicht an das
Bezirksbauamt Ried im Innkreis
Kontakt
Parkgasse 1 (BBA), 4910 Ried im Innkreis
Telefon (+43 732) 77 20-476 11
Fax (+43 732) 77 20-24 76 99
E-Mail ubat-bba-ri.post@ooe.gv.at
gesandt, sondern an die Stadtgemeinde Ried im Innkreis, die dann unsere Anfrage an das Stadtamt Braunau weiterleiteten.
Wir ersuchen Sie, unsere Anfrage an das
Bezirksbauamt Ried im Innkreis E-Mail: ubat-bba-ri.post@ooe.gv.at
zu senden.
Antwort verspätet
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Datum12. Mai 2024
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7. Juli 2024
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